Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist in Deutschland für IT-Sicherheit zuständig und richtet sich dabei an Verwaltung, Unternehmen und Bürger. Im Gegensatz zur amerikanischen NSA ist das BSI dabei nur für defensive Sicherheit zuständig – zumindest ist man sehr bemüht, dieses Image in der Öffentlichkeit zu pflegen.
Eine weiße Weste hat das BSI jedoch nicht: Einerseits war ihre Vorgängerbehörde „Zentralstelle für das Chiffrierwesen“ eine geheime Dienststelle des BND, andererseits ist das BSI bis heute dem Innenministerium unterstellt. Das Ministerium, das für die „innere Sicherheit“ und damit für Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz zuständig ist, erteilt gleichzeitig Weisungen an die Behörde für IT-Sicherheit. Das führt zwangsläufig zu Interessenskonflikten, die wir bereits öfters thematisiert haben.
„Trojaner? Ausschließlich Abwehr.“
Deutlich wird diese doppelte Rolle unter anderem beim Staatstrojaner (auch Online-Durchsuchung oder „Remote Forensic Software“ RFS). Einerseits soll das BSI Bürger und Staat vor Schadsoftware schützen, andererseits will der Staat Schadsoftware gegen Bürger einsetzen – und das BSI hat Kompetenzen in diesem Bereich. Bisher war das BSI peinlich darauf bedacht, damit nicht in Verbindung gebracht zu werden. Auf einen Telepolis-Artikel, in dem das BSI noch nicht einmal namentlich erwähnt wird, reagierte die Behörde mit ihrer einzigen Pressemitteilung zum Thema:
Weder das BSI noch seine Empfehlungen und Produkte, wie zum Beispiel SINA, stehen in Verbindung mit Online-Durchsuchungen. […]
Das BSI beschäftigt sich mit Trojanern bzw. Trojanischen Pferden und deren Vorgehensweise ausschließlich mit dem Ziel, solche Angriffe abzuwehren.
Interne Kommunikation beweist das Gegenteil

Wir haben jetzt interne Kommunikation zwischen BSI und Innenministerium erhalten, die das Gegenteil beweist. Die „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Schreiben aus den Jahren 2007 bis 2009 enthalten die Diskussionen zwischen Innenpolitik und IT-Sicherheitsbehörde über das damals neue und kontrovers diskutierte Instrument.
Im Februar 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil zum Thema, in dem es erstmalig das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etablierte.
Vorher wurde dem BSI per ministeriellem Erlass ein „Zusammenarbeitsverbot“ zum Staatstrojaner verordnet. Nach dem Urteil wurde das Verbot aufgehoben beziehungsweise ins Gegenteil verkehrt: Das BSI sollte das BKA bei der Software-Entwicklung „in vollem Umfang unterstützen“. Das BSI tat wie geheißen, lieferte Quellcode und analysierte Software und Server.
„Vertrauen in Mitleidenschaft gezogen“
Gleichzeitig war man sich des Risikos der Kooperation durchaus bewusst. Um das „Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungen des BSI nicht zu beeinträchtigen“, wollte man „ein negatives Bild in Öffentlichkeit und Fachkreisen verhindern“. Schon damals sah man „das Vertrauen in BSI-Produkte (z. B. Sicherheits-CDs), aber auch in die Integrität von BSI-Mitarbeitern […] bereits in Mitleidenschaft gezogen“.
Um weitere schlechte Publicity zu verhindern, sollte „in der Öffentlichkeit weiterhin dargestellt werden […], dass [das] BSI das BKA nicht bei der Durchführung von Online-Durchsuchungen unterstützt“. Dazu sollte „eine reaktive Sprachregelung für Art und Umfang der Mitwirkung des BSI“ entwickelt werden.
Schon damals hatte „die Diskussion um die Online-Durchsuchungin einem Fall zum Zurückhalten von Informationen geführt: Das BSI hat bis heute den sogenannten Trojaner-Leitfaden […] nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht.“
CCC: „Längst verlorene Glaubwürdigkeit wieder herstellen“
Linus Neumann, Mitblogger und Sprecher des Chaos Computer Clubs, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Das BSI arbeitet hier – wieder einmal – gegen die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen. Doch damit nicht genug: Es beteiligt sich an potenziell grundgesetzwidrigen Aktivitäten, denn alle bisher bekannten Staatstrojaner sind mit dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht vereinbar.
Das BSI untersteht dem Innenministerium und ist daher einem konstanten Interessenkonflikt ausgesetzt: Effektiver Schutz der informationsverarbeitenden Systeme wird immer wieder den Überwachungszielen der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden untergeordnet. Nur eine Aufstellung des BSI als unabhängige Behörde könnte die längst verlorene Glaubwürdigkeit wieder herstellen.
Linke: „Sehr ernster Vorgang, der Konsequenzen haben muss“
Jan Korte, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesregierung muss schnellstmöglich für Aufklärung sorgen. Sollte sich bestätigen, dass gerade das BSI, welches sich ja stets nach außen als treuer Helfer der Bürger bei IT-Sicherheitsproblemen aller Art ausgibt, auch bei der Entwicklung des Staatstrojaners mitgemischt hat, dann wäre das ein sehr ernster Vorgang, der Konsequenzen haben müsste. Wir wissen zwar seit Snowden, dass das BSI ein „Schlüsselpartner“ der NSA ist, aber über die Zusammenarbeit mit den hiesigen Sicherheitsbehörden hüllt sich das Amt weitestgehend in Schweigen. Wir wissen z.B. viel zu wenig, was das BSI zusammen mit dem BKA und den Geheimdiensten im „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ treibt.
Wenn das Vertrauen der Bürger nicht vollends zerstört werden soll, muss jetzt endlich reiner Tisch gemacht werden. Als das BSI vor zwei Jahren vor dem Trojaner „DNS-Changer“ warnte, glaubten Bürgerinnen und Bürger, dass man beim Besuch der eigens von BSI, Telekom und BKA eingerichteten Test-Webseite registriert und mit einem Staatstrojaner infiziert würde. Das ist kein Zustand für eine Behörde, die sich selbst als „nationale Informationssicherheitsbehörde“ bezeichnet.
Wir brauchen eine transparente Diskussion über die künftige Rolle des BSI und seine Aufgaben. Aus meiner Sicht muss die Behörde aus dem Bundesinnenministerium herausgelöst und tatsächlich zu einem Dienstleister zum Schutz der Privatsphäre umgewandelt werden.
Grüne: „Verspielt die Glaubwürdigkeit des Amtes endgültig“
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der Vorgang belegt einmal mehr: Das dem Innenministerium unterstellte BSI ist zerrissen zwischen der Aufgabe, den Schutz unserer digitaler Infrastrukturen zu sichern, und Wünschen von Seiten des Ministeriums, die das Ziel verfolgen, genau diesen zu untergraben. Als Diener der Sicherheitsinteressen des Innenministeriums kann das BSI jedoch nur sehr bedingt seiner Aufgabe nachkommen, den Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation zu gewährleisten.
Dass die Große Koalition, um die eigenen Überwachungspläne umzusetzen, mehr und mehr auch das Bundesamt in Mithaftung nimmt, ist eine gefährliche Entwicklung. Die heikle Situation für das Bundesamt ist offenkundig. Dass man dennoch versucht, die eigene schwierige Lage gegenüber der Öffentlichkeit zu verstecken, ist befremdlich und peinlich. Das BSI muss zumindest in Teilen seines breiten Aufgabenkranzes die vollständige Unabhängigkeit von Bundesregierung und Bundesinnenministerium erhalten, sonst verspielt die Große Koalition die Glaubwürdigkeit des Amtes endgültig.
SPD: „Unabhängigkeit ist zentrale Grundlage und Voraussetzung“
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Das Beispiel zeigt, in welchem Interessenkonflikt sich das BSI befindet. Zwar ist es nach geltendem Recht die Aufgabe des BSI, Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Auf der anderen Seite soll das BSI ein unabhängiger und Ansprechpartner sein für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft und es soll mit dem IT-Sicherheitsgesetz zahlreiche neue Aufgaben zum Schutz der IT-Sicherheit zugewiesen bekommen.
Aus meiner Sicht kann das nur gehen, wenn man das BSI hierfür als unabhängige Bundesbehörde aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums herauslöst, vergleichbar etwa der neuen Rechtsstellung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige oberste Bundesbehörde. Einzig die für öffentliche Stellen und Behörden zuständigen Bereiche des BSI sollten dann beim BMI verbleiben.
Die Unabhängigkeit des BSI ist aus meiner Sicht eine zentrale Grundlage und Voraussetzung, wenn das BSI diese neuen Aufgaben erfüllen und das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen behalten will.
Burkhard Lischka, Sprecher der SPD im Innenausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Herrn Lischka ist das Dokument nicht bekannt, daher kann er sich hierzu leider nicht äußern.
Stephan Mayer, Sprecher der CDU/CSU im Innenausschuss, hat auf unsere wiederholte Anfrage leider nicht reagiert.
BSI: „IT-sicherheitliche Korrektheit der Software gewährleisten“
Die Pressestelle des BSI kommentierte am Freitag gegenüber netzpolitik.org:
Das Bundesinnenministerium hatte [nach dem BVerfG-Urteil] das BSI beauftragt, im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben das BKA bei den für die Erstellung der RFS erforderlichen IT-Sicherheitsüberlegungen, wie die Eignung grundsätzlicher Sicherheitsmechanismen, Kryptoalgorithmen und Protokolle, zu unterstützen, um so die notwendige IT-sicherheitliche Korrektheit der Software gewährleisten zu können.
Entsprechend seiner Ausrichtung als präventive IT-Sicherheitsbehörde wirkt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu keiner Zeit am operativen Einsatz so genannter Staatstrojaner-Software, bzw. Remote Forensic Software mit.
Das dürfte die besagte Sprachregelung sein.
Auf unsere explizite Nachfrage, wie diese Unterstützung konkret aussah und ob das BSI auch Quellcode geliefert hat, haben wir ebenfalls noch keine Antwort erhalten.
Wir haben alle Dokumente auch per Informationsfreiheitsgesetz auf FragDenStaat.de angefragt. Hier Auszüge der Dokumente im Einzelnen, in chronologischer Reihenfolge:
2007: Keine Ermächtigungsgrundlage
Am 31. Januar 2007 urteilte der Bundesgerichtshof:
Die „verdeckte Online-Durchsuchung“ ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.
Ministerial-Erlass zum Zusammenarbeitsverbot
Wenige Tage später notierte der damalige Staatssekretär im BMI:
Wir müssen in geeigneter Weise sicherstellen, dass das BSI nicht mit diesem neuen ermittlungstaktischen Vorgehen der „Online-Durchsuchung“ in Verbindung gebracht wird.
Am 6. Februar schrieb das Innenministerium an das BSI:
Gleichzeitig hat mich [Innenminister Wolfgang Schäuble] gestern durch Herrn Staatssekretär Hahlen ausdrücklich darum gebeten, das BSI aufzufordern, sich nicht an der Entwicklung von trojanischen Pferden für Online-Durchsuchungen zu beteiligen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungen des BSI nicht zu beeinträchtigen.
2008: Bundesverfassungsgericht und Bitte des BKA
Nichtmal ein Jahr später sah das schon anders aus:
Das BKA hat das BSI um Unterstützung bei der Erstellung der „Remote Forensic Software“ (RFS) im Bereich der kryptographischen Absicherung nachgesucht.
Hierzu gab es am 18.2.2008 ein erstes Treffen, in dem das BKA einen Überblick gegeben hat, für welche Zwecke in der RFS Kryptographie eingesetzt werden soll. Seitens des BSI konnte ad-hoc keine Bewertung vorgenommen werden, jedoch wurde schnell offensichtlich, dass die Erfahrung des BSI in diesem Bereich sehr hilfreich für das BKA wäre.
Kurz nach diesem Treffen, am 27. Februar 2008, fällte das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
„BSI befürwortet Zusammenarbeit“
Am 27. Mai knickte dann das BSI ein. Andreas Könen schrieb ans BMI:
Eine Gefährdung der Akzeptanz des BSI als präventiver IT-Sicherheitsdienstleister durch eine Unterstützungsleistung für das BKA erscheint aus Sicht des BSI wenig wahrscheinlich, da diese Leistung auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG erbracht wird.
Im Gegenteil könnte das BSI sogar darauf hinweisen, dass gerade durch seine Kompetenz und Mitarbeit entscheidende Beiträge zur IT-Verlässlichkeit und IT-Sicherheit der RFS geleistet werden. Die Gesamtverantwortung im Projekt RFS und beim Einsatz der RFS verbliebe beim BKA.
BSI befürwortet unter diesen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit mit dem BKA zur RFS und bittet um eine entsprechende Aussage der zuständigen Staatssekretäre.
Vertrauen „bereits in Mitleidenschaft gezogen“
Am 9. Juni antwortete das BSI mit einer FAQ zum Thema:
Mit welcher Kommunikationsstrategie will die Leitung des BSI möglichen Verdächtigungen seitens bestimmter Fachkreise entgegentreten?
Mit diesen Verdächtigungen muss sich das BSI bereits seit Beginn der öffentlichen Diskussion um die Online-Durchsuchung auseinandersetzen. Das Vertrauen in BSI-Produkte (z. B. Sicherheits-CDs), aber auch in die Integrität von BSI-Mitarbeitern, ist bereits in Mitleidenschaft gezogen. Ungeachtet aller Aussagen von BKA, BSI und BMI fällt es vielen Bürgern, IT- Experten und Medienvertretern schwer, an eine strikte Aufgaben- und Rollentrennung zwischen BKA und BSI zu glauben. Eine Kommunikationsstrategie alleine ist daher kein geeignetes Mittel, um das Vertrauen in das BSI zu stärken bzw. zurückzugewinnen.
„Trojaner-Leitfaden“ der Öffentlichkeit vorenthalten
Vorschlag für weiteres Vorgehen:
Position des BSI ist daher, das BKA durch Kompetenztransfer zu Fragen der IT-Sicherheit aktiv zu unterstützen, aber nicht in operativen Fragestellungen mitzuwirken. BSI stellt in der Zuarbeit zur RFS den gesetzlichen Auftrag zur Prävention in der IT-Sicherheit in keiner Weise in Frage. Eine übereinstimmende Auffassung über die Rolle des BSI zwischen BSI und dem BMI ist unabdingbar, um negative Auswirkungen auf die Arbeit des Amtes und ein negatives Bild in Öffentlichkeit und Fachkreisen zu verhindern. Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung der oben skizzierten BSI-Position durch das BMI insbesondere in der Außendarstellung.
Bereits jetzt hat die Diskussion um die Online-Durchsuchungin einem Fall zum Zurückhalten von Informationen geführt: Das BSI hat bis heute den sogenannten Trojaner-Leitfaden (Titel: „Bedrohung der Informationssicherheit durch den gezielten Einsatz von Schadprogrammen“) nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Der maßgebliche Grund für das Zurückhalten des Leitfadens waren Befürchtungen, die Presse könne den Leitfaden als Affront gegen das BKA interpretieren. Angesichts der gestiegenen Bedrohungslage für die deutsche Wirtschaft durch IT-gestützte Wirtschaftsspionage und zur Unterstützung der BSI-Bemühungen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, rege ich daher die baldige Veröffentlichung des Leitfadens auf der BSI-Webseite an.
Diesen Leitfaden haben wir per IFG-Anfrage angefordert und leider bis heute keine Antwort erhalten.
Mitarbeit, aber öffentlich abstreiten
Am 26. Juni 2008 schlug das BMI vor:
BSI wird unter Modifikation des Erlasses vom 5. / 6. Februar 2007 gestattet, das BKA in der unter 1. [Beratung … hinsichtlich der geeigneten Sicherheitsmechanismen und Kryptoalgorithmen] und 2. [Bereitstellung von Codefragmenten entsprechender Kryptoalgorithmen] beschriebenen Form bei Sicherungsmaßnahmen zu unterstützen. Der Personalmehrbedarf des BSI insbesondere für Maßnahme 2 wird durch die Übertragung einer Stelle hD [Höherer Dienst] aus dem Bestand BKA für den Entwicklungszeitraum aufgefangen.
Die unter 3. vorgeschlagene Maßnahme [Beratung zur Steuerung der RFS und zur Optimierung der Datenausleitung] wird nicht durch BSI wahrgenommen. Hierdurch ist gewährleistet, dass in der Öffentlichkeit weiterhin dargestellt werden kann, dass BSI das BKA nicht bei der Durchführung von Online-Durchsuchungen unterstützt.
„In vollem Umfang unterstützen“
Am 8. Juli traf dann der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble folgende Entscheidung:
- BSI soll BKA in der Phase der Erstellung der Remote Forensic Software (RFS) in vollem Umfang unterstützen.
- BSI soll nicht am operativen Einsatz der RFS durch das BKA mitwirken.
- Das CC TKÜ soll um einen Kompetenzbereich „Online-Durchsuchung“ erweitert werden, der BKA zukünftig bei Weiterentwicklung und Einsatz der RFS unterstützt. Am Know-How-Austausch im CC soll BSI mitwirken.
- Eine reaktive Sprachregelung für Art und Umfang der Mitwirkung des BSI ist kurzfristig zu entwickeln.
Mitwirkung „am operativen Einsatz“?
Bei der Übermittlung der Entscheidung an das BMI wurden die ersten beiden Punkte eingeschränkt:
- BSI soll BKA in der Phase der Erstellung der Remote Forensic Software (RFS) in vollem Umfang unterstützen. Diese Zusammenarbeitsphase soll bis zum Inkrafttreten der BKAG-Novelle zur Schaffung der Kompetenz für die Durchführung von Online-Durchsuchungen andauern.
- BSI soll nicht am operativen Einsatz der RFS durch das BKA nach Inkrafttreten der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mitwirken.
Die Neufassung des BKA-Gesetzes von 2008 schuf erstmals eine rechtliche Grundlage für die Online-Durchsuchung. Bis dahin war dem BSI nicht untersagt, am operativen Einsatz mitzuwirken.
„Unterstützungsleistungen vollumfänglich erbracht“
Am 16. Dezember hat das BSI dann einen Sachstand der Unterstützung berichtet:
Das BSI hat bisher die vom BKA angeforderten Unterstützungsleistungen vollumfänglich erbracht. […]
- Erstellung eines Kryptokonzeptes für die RFS. Weiterhin wurde Source-Code für die Kryptoanteile und physikalisch erzeugter Zufall zur Initialisierung des Pseudozufallsgenerators und zur Schlüsselerzeugung durch das BSI bereitgestellt. Bei der Integration des Source-Codes wird das BKA noch in geringem Umfang unterstützt.
- Absicherung der Serverkomponente der RFS. Das BSI hat eine Prüfung des Webservers vorgenommen und Konfigurationsvorschläge zur besseren Absicherung erarbeitet.
- Integrations‑, Funktions- und Systemtests an Softwaremodulen der RFS. In enger Zusammenarbeit mit den BKA-Entwicklern führt sowohl das BKA als auch das BSI Funktionalitätstests durch, mit denen der Source Code der RFS überprüft wird.
2009: BSI will „Unterstützungsleistungen beenden“
Wenige Tage später stimmten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem neuen BKA-Gesetz zu, das dann zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Da das BMI die Unterstützung ursprünglich nur bis zu diesem Zeitpunkt anordnete, kündigte das BSI ein Ende der Kooperation an:
Für das BSI ist nicht transparent, wann die Entwicklung der RFS abgeschlossen sein wird. Basierend auf diesem eingeschränkten Kenntnisstand bestehen jedoch Zweifel, dass es möglich sein wird, die RFS dieses Jahr fertig zu stellen und das fertige Produkt hinsichtlich seiner Sicherheitseigenschaften zu überprüfen. Die Software wäre aus IT-Sicherheitssicht noch nicht für operative Einsätze geeignet.
Das BSI hat bisher die vom BKA angeforderten Unterstützungsleistungen vollumfänglich erbracht. Sollte die BKAG-Novelle am 1.1.2009 in Kraft treten, wird das BSI auf Grund der bestehenden Erlasslage die Unterstützungsleistungen beenden.
DigiTask-Trojkaner gekauft, Eigenentwicklung weiterhin erforderlich
Dem widersprach das BMI und antwortete am 13. Januar 2009:
Bei der Entwicklung der BKA-Eigenentwicklung eines einsatzfähigen Prototypen der RFS ist das Projekt EODS [Einführung Online-Durchsuchung] geringfügig in Verzug geraten. […]
Neben der Eigenentwicklung einer Software hat das BKA auch die auf dem Markt erhältlichen Werkzeuge zur Onlinedurchsuchung einer Untersuchung unterzogen. Hierbei wurde das Werkzeug der Firma DigiTask als technisch geeignet und tauglich zur Durchführung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung oder Quellen-TKÜ befunden. […]
Das BKA ist seit dem 01.10.2008 einsatzfähig. Es können sowohl Quellen-TKÜ als auch Online-Durchsuchungsmaßnahmen unter Verwendung des Werkzeugs der Firma Digitask durchgeführt werden.
Da das Werkzeug der Firma Digitask allerdings auch von anderen Staaten verwendet wird (z.Bsp. Schweiz), besteht hier ein erhöhtes Entdeckungsrisiko und eine Eigenentwicklung ist weiterhin erforderlich.
„Weitere Unterstützung durch das BSI“
Die „geringfügige“ Verzögerung der Eigenentwicklung datierte man optimistisch auf zwei Monate, im März 2009 sollte der Staatstrojaner des BKA fertig sein. Wenn das BSI mitmacht:
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ÖS I 3 soll das BSI im Rahmen seiner spezifischen Fachkompetenzen weiterhin bis zur für März 2009 vorgesehen Fertigstellung der Software im bisherigen Umfang unterstützen, da es sich um Arbeiten handelt, an denen die Mitarbeiter des BSI bislang maßgeblich mitgewirkt haben. Ein Verzicht auf diese Unterstützung würde die Fertigstellung der Software um ca. zwei Monate verzögern.
Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstandes der Eigenentwicklung ist eine weitere Unterstützung durch das BSI voraussichtlich bis Ende Februar 2009 erforderlich, um die komplette Fertigstellung der Eigenentwicklung des BKA zu gewährleisten.
Unterstützung „wird das BSI auch weiterhin leisten“
Handschriftlich ordnete das BMI an:
Bis zur Klärung setzt BSI zunächst die Zusammenarbeit mit BKA fort.
Und:
Unterstützung bei Kryptokonzept und Absicherung der RFS wird das BSI auch weiterhin leisten.
