Ende November berichteten Süddeutsche und Tagesschau unter dem Titel Der lange Arm des Geheimdienstes? über den Unterseekabel-Betreiber Cable & Wireless, der eng mit den Überwachern zusammen arbeitet – und heute zum Vodafone-Konzern gehört. Neben neu veröffentlichten Snowden-Dokumenten bezog man sich auch auf ein Papier des BSI:
Auch der deutschen Bundesregierung ist die Nähe zwischen Vodafone und dem GCHQ offenbar aufgefallen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach den Snowden-Enthüllungen im vergangenen Jahr die Mobilfunkanbieter in Deutschland untersucht und verlangte von den Netzbetreibern in Deutschland Auskunft, ob womöglich Daten ins Ausland abgeleitet werden.
Alle Betreiber antworteten zur Zufriedenheit des BSI – bis auf einen: Vodafone. In einem als Verschlusssache eingestuften Schreiben aus dem Jahr 2013, das NDR, WDR und „SZ“ einsehen konnte, heißt es: „Die Selbstauskunft von Vodafone Deutschland lässt für mobile Kommunikation innerhalb des deutschen Rechtsraums bislang keinen eindeutigen Schluss zu, ob der Zugriff auf bzw. die Ausleitung von Metadaten (bspw. „Billing Informationen“) oder SMS in ausländische Rechtsräume unterbleibt.“
Dieses Papier wollten wir natürlich haben – und haben es beim BSI angefragt. Jetzt kam die Antwort – eine Ablehnung:
Die Kenntnisnahme der angeforderten Informationen durch Unbefugte könnte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig oder schädlich sein, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure unter anderem Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ziehen könnten.
Wir haben ja schon viele Ablehnungs-Gründe für IFG-Anfragen kennengelernt. Aber dass die „Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI“ geheim bleiben müssen, war auch uns neu. Im Leitbild der Behörde heißt es:
Mit unserem Angebot wenden wir uns an die Nutzer und Hersteller von Informationstechnik. Das sind heute in erster Linie öffentliche Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch Unternehmen und Privatanwender.
Mit dieser Verweigerung trägt das BSI aber nicht zur Sicherheit von Verwaltung, Unternehmen und Privatanwendern bei – sondern zur Unsicherheit.
