Heute tagt im Bundestag der Innenausschuss, um über den Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zu beraten. Zu Wort kommen eine ganze Reihe an Sachverständigen, darunter der Karlsruher Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der in einer vorab verfassten Stellungnahme mit Kritik nicht hinter den Berg hält.
Der Gesetzesentwurf weise „in mehrfacher Hinsicht erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf,“ zitiert die taz aus dem Schreiben. In ein ähnliches Horn stieß vor Kurzem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, um daraufhin von der CDU-Fraktion aus dem Innenausschuss ausgeladen zu werden. Wie Voßhoff warnt Bäcker vor einem „annähernd grenzenlosen Datenverbund“ zwischen Polizei und Verfassungsschutz, der laut Voßhoff „erhebliche datenschutzrechtliche Auswirkungen“ mit sich bringe.
Die neuen, umstrittenen Regelungen für V‑Leute seien „sehr pauschal und wenig befriedigend,“ schreibt Bäcker weiter und spielt damit auf den Umstand an, dass V‑Leute szenetypische Straftaten begehen dürfen, ohne dafür belangt zu werden. Selbst Verbrechen von „erheblicher Bedeutung“ können in Ausnahmefällen ohne Konsequenzen bleiben. Damit ist auch der ebenfalls geladene Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff „nicht glücklich“ und fordert, V‑Leuten unmissverständlich sämtliche schwere Straftaten zu verbieten. Zudem seien Verhaltenspflichten und zeitliche Befristungen zu regeln. Insgesamt werte er den Gesetzesentwurf jedoch als rechtskonform.
Die Welt wiederum lässt Stimmen aus „Sicherheitskreisen“ zu Wort kommen, die keinen Korrekturbedarf sehen und den Einsatz von V‑Leuten für „unverzichtbar“ halten. Mit Steinen und Flaschen könne in „begrenztem Maß“ geworfen werden, heißt es etwas unscharf. Für „ausgewogen“ befindet Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die Regeln für V‑Leute. Der Gesetzesentwurf sei „maßvoll“ und stelle einen „wichtigen und notwendigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit dar.“ Maaßen wird heute vor dem Innenausschuss ebenfalls Stellung nehmen.
Mit Spannung wird der Auftritt des Berliner Rechtsanwalts Sebastian Scharmer erwartet, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt. Das Gesetz löse „keines der Probleme,“ schreibt Scharmer im Vorfeld. „Im Gegenteil werden die Mechanismen verstärkt, die gerade mitursächlich für die fehlende Verfolgung der Mitglieder des NSU waren.“ Auch er kritisiert die „kaugummiartigen“ Regeln, die den Einsatz von wegen Schwerverbrechen verurteilten Neonazis nicht nur zulassen, sondern auch legalisieren. Das hätte eine „staatliche Legitimierung, unter anderem etwa von rassistischen oder neonazistische motivierten Propagandadelikten“ zur Folge.
Neben den neuen Regeln für V‑Leute und dem vereinfachten Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden sieht der Gesetzesentwurf eine Stärkung des Bundesverfassungsschutzes vor, das künftig als Zentralstelle eigene Ermittlungen in einzelnen Bundesländern durchführen können soll. Das wird zwar von den Ländern strikt abgelehnt. Da der Bundesrat aber nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt ihnen kaum eine Handhabe, gegen die Pläne vorzugehen. Insgesamt ändert das Artikelgesetz elf Gesetze, darunter die Gesetze für die drei Bundesgeheimdienste Verfassungsschutz, MAD und BND, aber auch das G‑10-Gesetz und weitere. Ob in der für zwei Stunden anberaumten Sitzung Zeit für den nicht ganz so prominent diskutierten „Gefahrenbereich Cyber“ bleibt wird sich zeigen müssen. Wir werden berichten.
