Verfassungsschutzreform
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: Brandenburg bläht seinen Verfassungsschutz auf
Kugelfische blähen sich bei Gefahr auf. Der Verfassungsschutz in Brandenburg auch. : Brandenburg bläht seinen Verfassungsschutz auf Brandenburg hat gestern ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Der Verfassungsschutz bekommt ein Drittel mehr Stellen und darf Kontodaten, Standortdaten und Passwörter direkt bei Unternehmen anfragen. Am V‑Personen-System wird trotz NSU-Ausschuss festgehalten.
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: Behörde Nimmersatt: Geheimdienste ausbauen, ohne dass es jemand merkt
Nimmersatt: Geheimdienste wollen immer mehr - und bekommen es auch. (Symbolbild) : Behörde Nimmersatt: Geheimdienste ausbauen, ohne dass es jemand merkt Es gibt viele Wege, Geheimdienste glücklich zu machen. Nicht immer ist das so offensichtlich wie beim BND-Gesetz. Denn wer würde schon denken, dass im Bundesarchivgesetz ein Freischein für Vertuschung steckt? Das Beste: (Fast) niemand bemerkt es. Ein Kommentar.
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: Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“
Die geplante Verfassungsschutzreform musste im Innenausschuss teils scharfe Kritik über sich ergehen lassen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/teamcu29/9276805402/">Px4u by Team Cu29</a> : Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“ Das geplante Gesetz zur Verfassungsschutzreform werde eine verfassungsgerichtliche Prüfung nicht überstehen, prophezeite der Karlsruher Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am vergangenen Montag. Der Gesetzentwurf weise zu viele „verfassungsrechtliche Mängel“ auf, so der Sachverständige, sei in gewissen Punkten nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar und ermögliche „in sehr weitem Umfang und unter sehr vagen Voraussetzungen“ Datenübermittlung von Nachrichtendiensten an Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Generell stelle sich zudem das Problem, dass das geltende Recht „überkomplex“ sei und mit einer „Vielzahl von Verweisungsketten“ arbeite. Das mache es selbst für Experten schwer verständlich.
„Die Systematik des Bundesverfassungschutzgesetzes wird immer schlimmer,“ schlug sein Bayreuther Kollege Heinrich Amadeus Wolff in die selbe Kerbe, auch wenn ihm die verfassungsprozessualen Risiken „insgesamt nicht unverantwortlich und nicht besonders hoch“ erschienen. Dennoch halte er verfassungspolitisch nicht alles für glücklich. Er könne beispielsweise die Reichweite des neuen Verfassungsinformationsverbundes nicht richtig abschätzen: „Das macht mich ein bissl nervös.“ Es sei sich auch nicht sicher, ob er die „Zentralisierung im Sicherheitsrecht“ gut finde, und die Regelung zum Einsatz von V‑Leuten sei ihm zu großzügig. Es gebe viele Möglichkeiten der sinnvollen Einschränkung, die nicht genutzt worden seinen.
Regelungen für V‑Leute „verunglückt“
Nach Ansicht des Anwalts Sebastain Scharmer, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter eines Opfers vertritt, erfülle der Gesetzentwurf keine der vier maßgeblichen Empfehlungen des NSU-Ausschusses im Umgang mit V‑Leuten. Es sei kein einheitlicher Sprachgebrauch und keine klaren Regelungen zur Abgrenzung von Quellen gegeben, für die Eignung und die Auswahl von Quellen fehlten klare Vorgaben, was auch für die Dauer und die Art der Zusammenarbeit gelte. Ferner sei die Relation des Quellenschutzes nicht umgesetzt worden, und zudem gebe es „keine Regelung im Gesetzentwurf für Gewährspersonen, für Informanten, und für sogenannte faktische verdeckte Ermittler, also Privatpersonen, die angeworben werden, um direkt in eine Szene erst einzusteigen.“
Der Ermessensspielraum bei der Auswahl und bei der Anwerbung von V‑Leuten sei zu weit gefasst: „Deswegen ist auch weiterhin die Anwerbung beispielsweise von erheblich vorbestraften Neonazis als V‑Personen möglich.“ Weitere Probleme im Umgang mit V‑Leuten identifizierte der Berliner Rechtsprofessor Hartmut Aden, der den Gesetzentwurf insgesamt scharf kritisierte. Zwar seien Regeln für V‑Personen zu begrüßen, allerdings sei dieses Vorhaben regelungstechnisch verunglückt. Nicht sachgerecht sei es, dass die Vorgaben für V‑Leute und verdeckte Ermittler im Wesentlichen identisch gestaltet worden seien. V‑Leute hätten sich, gerade im NSU-Komplex, als besonders problematisch herausgestellt, „während verdeckte Ermittler gleichzeitig dem öffentlichen Dienstrecht und damit insbesondere dem Disziplinarrecht unterliegen.“ Daher fordert er eigenständige Regelungen. Auch die Befristung der Zusammenarbeit, die Befristung der Führung von V‑Personen sowie eine klare Definition der Konsequenzen von strafbarem Verhalten müsse klarer geregelt werden. Das gelte auch für das Treffen der Entscheidung, ab wann es sich bei einer Organisation um eine sogenannte „Bestrebung“ handelt, die der Verfassungsschutz beobachten müsste. Das könnte man transparenter gestalten.
Gravierende Bestimmtheitsmängel
Insgesamt blieben viele der Regelungen mangelhaft, so Aden. Es gebe „gravierende Bestimmtheitsmängel,“ unter anderem bei der Zuständigkeit für alle gewaltbezogenen Bestrebungen. Ihm fehlt eine vollständige Aufzählung aller Mittel zur Informationsbeschaffung im Gesetz. Für manche, sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse seien überhaupt keine spezifischen Regelungen vorgesehen. Bei der Observation etwa wäre eine Spezialnorm erforderlich, weil sie unter Umständen längerfristig angelegt sein kann und deshalb mit „sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriffen“ verbunden sei.
Aden stellte auch die Grundsatzfrage, wie geheim die Abläufe von Geheimdiensten sein müssen. Die Geheimhaltung sollte sich auf Einzelfälle konzentrieren, die Verfahren sollten aber, „auch im Interesse der Akzeptanz durch eine breitere Öffentlichkeit,“ sehr viel transparenter gemacht werden. Das jedoch ließe sich durch Dienstvorschriften nicht erreichen, sondern nur durch gesetzliche Regelungen – und genau das fehle im diskutierten Gesetz.
Zur Sprache kam auch die Erweiterung des „Nachrichtendienstlichen Informationssystems“ NADIS. In die Datenbank kann zukünftig – mit Ausnahme von Wohnraumüberwachung – alles eingepflegt werden. Auch an die Auswertung werden kaum Anforderungen gestellt, kritisiert Matthias Bäcker. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei entscheidend, was damit gemacht werden könne, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen: „Es kann alles gespeichert werden, und es kann praktisch nach Belieben ausgewertet werden. Und das geht zu weit,“ so Bäcker. Die bloße Index-Funktion von NADIS werde durch eine umfängliche Datensammlung mit Volltextdateien ersetzt, „jedenfalls aber mit der Möglichkeit, praktisch beliebig viele Datenfelder anzulegen, in denen beliebig viele Daten gespeichert werden können jeglicher Provenienz, also auch Daten, die durch eingriffsintensive Datenerhebungsmaßnahmen gewonnen worden sind.“
Fehlende Kontrolle
Scharf kritisiert wurde ferner, dass der Entwurf keine „verbesserten Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament oder andere Institutionen“ vorsieht, was sich laut Sebastian Scharmer ändern müsse. Zurückhaltender formulierte das Heinrich Amadeus Wolff: „Eine Intensivierung einer unabhängigen Kontrolle wäre durchaus denkbar,“ während der ebenfalls geladene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen keine Probleme sieht: „Die gesetzliche Protokollierungspflicht gewährleistet volle Datenschutzkontrolle.“ Das bezweifelt die in letzter Minute ausgeladene Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme zum Gesetz: „Ohne klare Eingriffsschwellen gibt es weniger Grenzen, die sich datenschutzrechtlich kontrollieren lassen. Die Protokollierung ist dann aus datenschutzrechtlicher Sicht gewissermaßen nur ein ‚Tropfen auf den heißen Stein’ “.
Maaßen verteidigte den Gesetzentwurf, insbesondere die neu geschaffene Zentralstellenfunktion des BfV, die die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund verbessern werde. „Die Änderungen setzen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungssauschusses um, Informationen zentral zusammenzuführen und gründlich auszuwerten. Es soll unabhängig von regionalen Strukturunterschieden verbundweit zu einer homogenen Aufgabenerledigung kommen, Informationsinseln müssen vermieden werden.“
Dem schlossen sich der ehemalige Berliner Innensenator Ehrhart Körting und der Rechtsanwalt Wolfgang Roth an. Letzterer begrüßte die Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV und sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Körting wiederum hält gemeinsame Behörden mehrerer Länder für „völlig unproblematisch,“ das hätte man bisher schon machen können. Die Erweiterung der Befugnisse des BfV auf gewaltgeneigte Bestrebungen seien vom Grundsatz her nichts Neues, weil er sich kaum gewaltbereite Bestrebungen vorstellen könne, die keinen Bundesbezug hätten. Das soll Zweigleisigkeiten verhindern und dazu führen, dass nicht zwei zwei V‑Leute von verschiedenen Institutionen in der gleichen Bestrebung sitzen.
Nicht unkommentiert blieb das Fehlen der Datenschutzbeauftragten Voßhoff. Die Linke-Politikerin Petra Pau zeigte sich darüber erstaunt und kommentierte, etwas Ähnliches in ihren 17 Jahren im Bundestag noch nicht erlebt zu haben. Ob ihre teils ausgesprochen kritische Stellungnahme überhaupt Gewicht im Gesetzgebungsprozess haben wird, bleibt bis auf Weiteres unklar. Die gesamte Sitzung lässt sich hier abrufen.
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: Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor
Das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow dient als Blaupause für die Pläne Europols. Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, Verfassungsschutz berlin, CC BY-SA 3.0 DE : Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor Heute tagt im Bundestag der Innenausschuss, um über den Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zu beraten. Zu Wort kommen eine ganze Reihe an Sachverständigen, darunter der Karlsruher Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der in einer vorab verfassten Stellungnahme mit Kritik nicht hinter den Berg hält.
Der Gesetzesentwurf weise „in mehrfacher Hinsicht erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf,“ zitiert die taz aus dem Schreiben. In ein ähnliches Horn stieß vor Kurzem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, um daraufhin von der CDU-Fraktion aus dem Innenausschuss ausgeladen zu werden. Wie Voßhoff warnt Bäcker vor einem „annähernd grenzenlosen Datenverbund“ zwischen Polizei und Verfassungsschutz, der laut Voßhoff „erhebliche datenschutzrechtliche Auswirkungen“ mit sich bringe.
Die neuen, umstrittenen Regelungen für V‑Leute seien „sehr pauschal und wenig befriedigend,“ schreibt Bäcker weiter und spielt damit auf den Umstand an, dass V‑Leute szenetypische Straftaten begehen dürfen, ohne dafür belangt zu werden. Selbst Verbrechen von „erheblicher Bedeutung“ können in Ausnahmefällen ohne Konsequenzen bleiben. Damit ist auch der ebenfalls geladene Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff „nicht glücklich“ und fordert, V‑Leuten unmissverständlich sämtliche schwere Straftaten zu verbieten. Zudem seien Verhaltenspflichten und zeitliche Befristungen zu regeln. Insgesamt werte er den Gesetzesentwurf jedoch als rechtskonform.
Die Welt wiederum lässt Stimmen aus „Sicherheitskreisen“ zu Wort kommen, die keinen Korrekturbedarf sehen und den Einsatz von V‑Leuten für „unverzichtbar“ halten. Mit Steinen und Flaschen könne in „begrenztem Maß“ geworfen werden, heißt es etwas unscharf. Für „ausgewogen“ befindet Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die Regeln für V‑Leute. Der Gesetzesentwurf sei „maßvoll“ und stelle einen „wichtigen und notwendigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit dar.“ Maaßen wird heute vor dem Innenausschuss ebenfalls Stellung nehmen.
Mit Spannung wird der Auftritt des Berliner Rechtsanwalts Sebastian Scharmer erwartet, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt. Das Gesetz löse „keines der Probleme,“ schreibt Scharmer im Vorfeld. „Im Gegenteil werden die Mechanismen verstärkt, die gerade mitursächlich für die fehlende Verfolgung der Mitglieder des NSU waren.“ Auch er kritisiert die „kaugummiartigen“ Regeln, die den Einsatz von wegen Schwerverbrechen verurteilten Neonazis nicht nur zulassen, sondern auch legalisieren. Das hätte eine „staatliche Legitimierung, unter anderem etwa von rassistischen oder neonazistische motivierten Propagandadelikten“ zur Folge.
Neben den neuen Regeln für V‑Leute und dem vereinfachten Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden sieht der Gesetzesentwurf eine Stärkung des Bundesverfassungsschutzes vor, das künftig als Zentralstelle eigene Ermittlungen in einzelnen Bundesländern durchführen können soll. Das wird zwar von den Ländern strikt abgelehnt. Da der Bundesrat aber nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt ihnen kaum eine Handhabe, gegen die Pläne vorzugehen. Insgesamt ändert das Artikelgesetz elf Gesetze, darunter die Gesetze für die drei Bundesgeheimdienste Verfassungsschutz, MAD und BND, aber auch das G‑10-Gesetz und weitere. Ob in der für zwei Stunden anberaumten Sitzung Zeit für den nicht ganz so prominent diskutierten „Gefahrenbereich Cyber“ bleibt wird sich zeigen müssen. Wir werden berichten.
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Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“
Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“ Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.