Heute Mittag debattierte der Bundestag in einer Plenarsitzung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“. Wer die Sitzung in Gänze nachverfolgen will, kann das hier tun. Kern des Entwurfes ist der Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), um einen in Zukunft besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden des Verfassungsschutzes, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, zu garantieren. So würde es gelingen, ein erneutes Totalversagen der Verfassungsschutzbehörden, wie durch den NSU-Skandal aufgedeckt, zu verhindern. Über den Gesetzesentwurf haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach berichtet. Unisono sahen die Redner von CDU/CSU die Gesetzesvorlage als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem effektiveren Verfassungsschutz.
Hier veröffentlichten wir erstmalig eine Vorabversion des Entwurfs, der besonders mit der Ausstattung des BfV mit neuen Kapazitäten zur „Cyber-Abwehr“ auffiel. Ein Kommentar zum kompletten Gesetzesentwurf ist hier nachzulesen. Außerdem leakten wir ein „VS-Vertraulich“ eingestuftes Dokument, das den Aufbau einer neuen Verfassungsschutzeinheit zum Ausbau der Internet-Überwachung beschreibt.
In der Plenarsitzung war von Themen wie „Cyber-Abwehr“ oder „Cyber-Gefahr“ jedoch keine Spur. Die Debatte drehte sich vor allem um die erstmalige gesetzliche Regelung zum Umgang mit sog. „Vertrauensleuten“. Hauptstreitpunkt war neben der Frage, ob es für ein sicheres Deutschland überhaupt V-Männer und Verfassungsschutz bräuchte, der § 9 im neuen Gesetzesentwurf. Dieser regelt sowohl die Rekrutierungsvoraussetzungen eines V-Manns als auch die dem V-Mann nach Anstellung verliehenen Rechte und Grenzen.
Die Frage, ob der vorliegende Entwurf die Beschäftigung als V-Mann vom Schlag eines Piatto oder Tino Brandt, beides brutale V-Männer in der NSU-Affäre, verhindern könnte, war in diesem Zusammenhang zwischen Opposition und Regierung umstritten. Festzuhalten ist aber, dass es nach der Neuregelung keinesfalls auszuschließen ist, erneut Schwerverbrecher als V-Männer zu beschäftigen oder V-Männer im Dienste des BfV Straftaten begehen zu lassen.
Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet werden; über Ausnahmen entscheidet der Behördenleiter oder sein Vertreter. …
Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließen Anwerbung und Einsatz grundsätzlich aus. (Hervorhebungen durch die Redaktion)
Die an diesem Punkt emotional geführte Debatte verpasste so die Chance, auf Diskussionen über andere Neuregelungen einzugehen, wie z. B. die Ausweitung der „Cyber-Strategie“ und die Weiterentwicklung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS). Demnach sind Fragen über die Sicherheit der von NADIS gesammelten Daten, insbesondere im Licht der neuesten Erkenntnisse im NSA-BND-Skandal, nicht gestellt worden und folglich unbeantwortet geblieben.
Bitte verlinkt den Geheimdienst, wenn möglich, nicht direkt. Informationen zu NADIS finden sich auch an anderer Stelle, z.B. https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste/NADIS