Parlamentarisches Kontrollgremium legt Zahlen zu Abhörmaßnahmen der Geheimdienste im Jahr 2013 vor

Vielsagende Illustration einer Broschüre des Europol-Zentrums zzr Verfolgung von "Cybercrime" EC3.
Vielsagende Illustration einer Broschüre des Europol-Zentrums zzr Verfolgung von „Cybercrime“ EC3.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat gestern seinen „Bericht zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ für 2013 publiziert. Dabei geht es um die drei Geheimdienste der Bundesregierung (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst).

Die Pflicht zur Veröffentlichung entsprechender Zahlen ist im Artikel 10-Gesetz festgelegt. Die wesentlichen Angaben zu abgehörter Telekommunikation im Überblick:

Im Jahr 2013 genehmigte die G 10-Kommission dem BfV, dem BND und dem MAD im ersten Halbjahr 97 und im zweiten Halbjahr 115 Beschränkungsmaßnahmen nach § 3 G 10. Im Vergleich dazu belief sich die Zahl der Beschränkungsmaßnahmen im Berichtszeitraum 2012 auf 73 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 84 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr.

Auf das BfV entfielen 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2013. Davon wurden im ersten Halbjahr 27 neu begonnen und 46 aus dem Jahr 2012 fortgeführt. Im zweiten Halbjahr waren es 31 neu begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr 2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr 22 Anordnungen, von denen 14 aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden. Im zweiten Halbjahr waren es 28 Anordnungen, von denen 18 aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurden. Seitens des MAD wurden im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen wurde, nach § 3 G 10 durchgeführt.

Die Anzahl der Hauptbetroffenen nach § 3 Absatz 1 G 10 schwankte zwischen 342 im ersten und 354 im zweiten Halbjahr 2013 (erstes und zweites Halbjahr 2012: 305 und 321 Hauptbetroffene). Die Anzahl der Nebenbetroffenen nach § 3 Absatz 2 G 10 betrug im Jahr 2013 zwischen 391 im ersten und 412 im zweiten Halbjahr (erstes und zweites Halbjahr 2012: 363 und 386 Nebenbetroffene).

Die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen umfassten auch im Berichtsjahr 2013 einen Großteil der in § 3 Absatz 1 G 10 aufgeführten Straftaten. Sie betrafen – jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2013 – insbesondere die Bereiche Islamismus (46 bzw. 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (8 bzw. 5 Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 bzw. 19 Verfahren). Verfahren in den Bereichen Linksextremismus (jeweils 1) und Rechtsextremismus (4 bzw. 2) waren demgegenüber erneut in der Minderzahl. Die Einzelmaßnahmen des BND waren ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD betraf eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus, die andere war dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen.

Angaben gibt es auch zur „Strategischen Fernmeldeaufklärung“, mithilfe derer der BND die digitale Kommunikation mit definierten Suchbegriffen durchforstet. Die Begriffe selbst werden nicht veröffentlicht, es gibt lediglich Hinweise zu deren Anzahl.

Bekanntlich werden große Teile kabelgebundener Verkehre sowie „aus dem Weltraum“ (Satellitenkommunikation) ausgeforscht. Hier die Zahlen jener Telekommunikationsverkehre, die dann als „verdächtig“ übrig blieben:

Im Gefahrenbereich „Internationaler Terrorismus“ waren im Jahr 2013 im ersten Halbjahr 792 (734 formale, 58 inhaltliche) und im zweiten Halbjahr 851 (719 formale, 132 inhaltliche) Suchbegriffe angeordnet. Anhand dieser Suchbegriffe qualifizierten sich im Berichtszeitraum insgesamt 906 Telekommunikationsverkehre für diesen Gefahrenbereich. Davon waren einer aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung, 20 aus dem Bereich Faxerfassung, 11 aus dem Bereich Telex-Erfassung und 175 aus dem Bereich Spracherfassung. Daneben wurden 639 Verkehrsdatensätze und 60 SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 betrug die Gesamtzahl der erfassten Verkehre noch 1804. Im Ergebnis wurden 73 der erfassten Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft (2012: 137 Telekommunikationsverkehre).

Im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ waren 2013 in der ersten Jahreshälfte 11 704 (10 272 formale, 1 432 inhaltliche) und im zweiten Halbjahr 11 696 (10 264 formale, 1 432 inhaltliche) Suchbegriffe angeordnet. Es qualifizierten sich anhand der angeordneten Suchbegriffe 14 411 Telekommunikationsverkehre. Davon waren 13 502 aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung, 111 aus dem Bereich Faxerfassung, 481 aus dem Bereich Telex-Erfassung und 314 aus dem Bereich Spracherfassung. Daneben wurden ein Verkehrsdatensatz und zwei SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 handelte es sich noch um 849 497 Verkehre. 32 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden schließlich als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Im Vorberichtszeitraum belief sich die Zahl der als nachrichtendienstlich relevant einge-stuften Verkehre auf insgesamt 107.

Für den Gefahrenbereich „Illegale Schleusung“ waren in 2013 im ersten Halbjahr 27 und in der zweiten Jahreshälfte 28 formale Suchbegriffe angeordnet. Anhand der genehmigten Suchbegriffe qualifizierten sich 84 Telekommunikationsverkehre. Davon waren vier dem Bereich Spracherfassung zuzuordnen. Zudem wurden 76 Verkehrsdatensätze und vier SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2012 waren es noch 390 Verkehre. 13 der erfassten Telekommunikationsverkehre wurden als nachrichtendienstlich relevant eingestuft (2012: 44 Telekommunikationsverkehre).

Ebenfalls gestern hat das PKGr seinen „Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz“ für das Jahr 2013 veröffentlicht. Dort sind Auskunftsverlangen bei Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Postdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen aufgelistet. Bei letzteren hat sich im Vergleich zum Vorjahr eine starke Zunahme ergeben. Auch die Zahl der Einsätze von IMSI-Catchern stieg rasant.

Eine Ergänzung

  1. Die Zahl glaub ich sogar. Den Rest hat schließlich dankenswerterweise GCHQ und NSA bereits übernommen.

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