Vor zwei Wochen hatten wir hier zu Statistiken von Auskunftsersuchen bei den Sicherheitsbehörden des Bundesinnenministeriums berichtet. Deutlich wurde, wie immer mehr Betroffene von ihrem Recht auf Auskunft beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz Gebrauch machen: Die Zahlen für den Inlandsgeheimdienst haben sich seit 2011 vervierfacht, bei der Bundespolizei immerhin verdoppelt.
Sehr viele Auskunftsersuchen werden von den Behörden aber wegen „fehlender Mitwirkung“ ohne Erledigung eingestellt.
Auskunftsersuchen verfällt ohne Ausweiskopie nach zwei Wochen
Schon seit Jahren verlangt das BKA die Vorlage eines beglaubigten oder bestätigten Ausweisdokuments. Laut dem pauschalen Antwortbrief des Amtes könne dies bei einer Polizeidienststelle erledigt werden. Dort werden die Petenten jedoch postwendend wieder fortgeschickt.
Die Kopien müssen also kostenpflichtig erledigt werden und sind mit Behördengängen verbunden. Viele Betroffene verzichten deshalb auf die weitere Erledigung des Anliegens. Beim BKA verfällt das Auskunftsersuchen in diesem Fall nach zwei Wochen.
Die Pflicht zur Mitlieferung der Ausweiskopie sei laut dem Bundesinnenministerium wegen Datenschutzbedenken eingeführt worden. Tatsächlich kann auch die derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz in dieser Praxis keinen Verstoß entdecken.
Faktisch ist die Regelung aber eine Firewall, mit der sich die Behörden vor Arbeit schützen. Mittlerweile wurde es wohl auch der Bundespolizei zu viel der Transparenz. Nach Berichten von Betroffenen wird auch dort die beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopie verlangt. Das Gleiche gilt für jene Behörden, bei denen Auskunftsersuchen für das Ausländerzentralregister gestellt werden können.
Verfassungsschutz verlangt Vorab-Begründung
Noch absurder verfährt der Bundesverfassungsschutz: Dort müssen Petenten das Ersuchen sogar vorab begründen, dem Amt als womöglich belastende Informationen mitteilen. Auch hier haben DatenschützerInnen offensichtlich keine Bedenken.
Auf Nachfrage hat das Bundesinnenministerium die Zahlen eingestellter Ersuchen mitgeteilt (außer für das BKA, das angeblich soviel Arbeit habe dass man keine Statistiken führen möchte). Wir haben die Tabelle daher um eine Spalte „eingestellt wegen ‚fehlender Mitwirkung’“ ergänzt. Die Zahlen vor allem der Bundespolizei sprechen für sich.
Bundeskriminalamt
| Auskunftsersuchen § 19 BDSG, § 10 ATDG, Art. 31 Ratsbeschluss Prüm, Art. 30 Ratsbeschluss Europol-Gesetz, Art. 58 SIS-Beschluss | SIRENE Deutschland (SIS) | Gesamt | Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ | |
| 2011 | k.A. | 627 | k.A. | |
| 2012 | k.A. | 584 | k.A. | |
| 2013 | k.A. | 624 | k.A. | |
| 2014 | 1.847 | 521 | 2.368 | k.A. |
| 2015 (unvollständig) | 1.432 | k.A. |
Bundespolizei
| Auskunftsersuchen | Art. 109, 110 SDÜ (Ausschreibungen, Löschungen SIS) | Petition/Eingabe bei Datenschutz-Beauftragten BPOL (via BfDI) | Gesamt | Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ | |
| 2011 | 300 | 11 | 12 | 323 | k.A. |
| 2012 | 405 | 14 | 10 | 429 | k.A. |
| 2013 | 591 | 15 | 18 | 634 | 35 |
| 2014 | 863 | 6 | 9 | 878 | 249 |
| 2015 (unvollständig) | 807 | 5 | 9 | 821 | 539 |
Bundesamt für Verfassungsschutz
| Gesamt | Davon eingestellt wegen „fehlender Mitwirkung“ | |
| 2011 | 107 | 23 |
| 2012 | 192 | 62 |
| 2013 | 226 | 74 |
| 2014 | 262 | 79 |
| 2015 (unvollständig) | 434 | 115 |
Abfragen in Datenbanken von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder können äußerst bequem über den automatisierten Auskunftsgenerator vom Datenschmutz-Projekt vorgenommen werden. Sofern Verfassungsschutzämter eine Begründung verlangen, wird dies von Datenschmutz auf der Webseite in einer Warnung mitgeteilt.

