Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, nicht nur alle Sitzungen des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses mitzubloggen, sondern auch alle dort erwähnten Dokumente per Informationsfreiheitsgesetz anzufordern. Im Januar berichtete der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem Ausschuss, dass er „alle von [den Snowden-Enthüllungen] berührten Ministerien angeschrieben [hatte], was an den Informationen dran ist und was man dagegen tun kann“.
Diese Briefe haben wir angefordert und erhalten:
- Bundesnachrichtendienst
- Auswärtiges Amt
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium des Innern
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium der Verteidigung
- Amt für den Militärischen Abschirmdienst
Da die Antworten spannender sein dürften als die Fragen, haben wir die auch alle einzeln angefragt. Und auch Antworten bekommen:
Aus diesem Grund habe ich mich unverzüglich nach Veröffentlichung der Informationen über PRISM in einem Schreiben an US-Attorney General Eric Holder gewandt. Darin habe ich ihn unter Verweis auf die grundlegende Bedeutung von Transparenz für den demokratischen Rechtsstaat gebeten, die Rechtsgrundlage für PRISM und seine Anwendung zu erläutern. Eine Antwort liegt mir noch nicht vor.
Die Bundesregierung und die deutschen Sicherheitsbehörden verfügen zu den US-amerikanischen Überwachungsprogrammen – und im Übrigen auch zu den in Ihrem Schreiben noch nicht erwähnten Aktivitäten des britischen „Government Communications Headquarters“ – über keine eigenen Erkenntnisse. Ich bin bemüht, den Sachverhalt so rasch und umfassend wie möglich aufzuklären. Aus diesem Grund habe ich der US-amerikanischen Regierung und den betroffenen US-Internetunternehmen umfangreiche Fragen zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Betroffenheit deutscher Bürgerinnen und Bürger gestellt.
Die in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommende Beunruhigung über das Überwachungsprogramm „PRISM“ verstehe ich. Die Bundeskanzlerin hat das Thema bei ihrem Treffen mit US-Präsident Obama am 19. Juni 2013 angesprochen. Das Auswärtige Amt hatte die US-Regierung bereits bei den deutsch-amerikanischen Cyber-Konsultationen am 10.–11. Juni 2013 um Aufklärung über dieses Programm gebeten. Das in der Sache federführende Bundesministerium des Innern hat in diesem Zusammenhang ebenfalls Kontakt mit der US-Seite aufgenommen.
Andere Ministerien sperrten sich. Jetzt kam endlich auch die Antwort vom Bundeskanzleramt: gleich zwei Absagen.
Auf den Brief vom 14. Juni 2013 hatte das Kanzleramt einfach nicht geantwortet:
Im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes befindet sich ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an Herrn Bundesminister a.D. Pofalla vom 14. Juni 2013, das aber nicht beantwortet wurde. Daher war der Antrag abzulehnen.
Der Brief von 05. Juli 2013 wurde immerhin beantwortet, inklusive eines Briefs vom BND ans Kanzleramt, der Peter Schaar weitergeleitet wurde. Beide Schreiben werden uns aber trotzdem verweigert. Und zwar mit zwei Begründungen, die wir schon wiederholt lesen mussten.
Also doch nicht so spannend wie erhofft.
Einerseits würden die Dokumente den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss beeinträchtigen:
Würde der Inhalt des Dokuments vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr, dass nach einer öffentlichen Diskussion über das Schreiben noch zu ladende Zeugen nicht mehr unbefangen aussagen und die Neutralität der Sachverhaltsaufklärung durch den Ausschuss beeinträchtigt werden könnte.
Andererseits gelte das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Geheimdienste:
Gem. § 3 Nr. 8 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
Damit scheint sich auch das Kanzleramt der BND-Definition einer „Transparenzoffensive“ zu eigen gemacht zu haben.
Das (auch für den MAD zuständige) Bundesministerium der Verteidigung hat auf unsere beiden Anfragen noch gar nicht geantwortet und die gesetzlich vorgeschriebene Zeit einfach verstreichen lassen.
