Netzneutralität
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Gier nach Informationen: Wir veröffentlichen die endgültige Version der Digitalen Agenda, abgesegnet von Merkel
Gier nach Informationen: Wir veröffentlichen die endgültige Version der Digitalen Agenda, abgesegnet von Merkel Bundeskanzlerin Merkel hält die Vollüberwachung der digitalen Welt für kein Thema, das man in einem Masterplan zum Thema Netzpolitik erwähnen oder gar behandeln müsste. Das geht aus der endgültigen Version der Digitalen Agenda hervor, den die Bundesregierung morgen der Öffentlichkeit präsentiert. Unsere Bewertung des Dokuments bleibt weiterhin: „zu wenig, zu spät.“
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: Wikipedia Zero und Netzneutralität: Wikimedia wendet sich gegen das offene Internet
: Wikipedia Zero und Netzneutralität: Wikimedia wendet sich gegen das offene Internet Die Vision der Wikipedia ist „eine Welt, in der jeder Mensch frei die Summe allen Wissens teilen kann.“ Das ist ein Wert, den wir bei Access teilen. Deswegen waren wir schockiert, als die Wikimedia Foundation, die die Wikipedia hostet und unterstützt, sich gegen den größten Treiber des freien Informationszugangs wandte, den die Welt je gekannt hat: das offene Internet.
In einem Blog-Post, bewarb Erik Möller, der stellvertretende Direktor der Wikimedia Foundation, ein relativ neues Angebot: Wikipedia Zero, eine Partnerschaft mit Telekom-Unternehmen die den priorisierten, gebührenfreien Zugang zur Wikipedia bereitstellt. Die Idee dahinter ist, die hohen Datengebühren zu umgehen, die immer noch viele Menschen auf der ganzen Welt zwingen, offline zu bleiben. In seiner Argumentation für „Zero“ beteuert Möller, dass die Wikimedia Foundation der Netzneutralität verpflichtet ist – also der Vorstellung, dass alle Online-Daten gleich behandelt werden sollen – und dass Zero dieses grundlegende Konzept des offenen Internets nicht verletzt. Dem müssen wir, bei allem Respekt, allerdings deutlich widersprechen. Wir glauben, dass Zero klar gegen die Netzneutralität verstößt und ein Angriff auf das offene, freie Internet ist.
Wikimedia sind nicht die einzigen, die diese sogenannten „Zero-rating“-Abkommen mit Telekommunikationsunternehmen vorantreiben. Facebook hat auch schon Vereinbarungen geschlossen, um datenreduzierte Versionen seiner Dienste in Industrie- und in Entwicklungsländern, anzubieten. Aber Wikimedia argumentiert, dass ihre Dienste, im Gegensatz zu Facebook Zero, nicht kommerziell sind. Und deshalb verdiene die Wikipedia spezielle Ausnahmeregelungen, weil im Tausch für die Bevorzugung gegenüber anderen Diensten kein Geld den Besitzer wechselt. Kein Geld, keine Verletzung der Netzneutralität.
Diese Argumentation stinkt ziemlich.
In den erst kürzlich aktualisierten Nutzungsbedingungen des Unternehmens steht, dass Zahlung und Nutzung nicht vom Tausch gegen Geld abhängen. Und in der Tat nutzt Wikimedia seine bekannten Marken als Währung in den Verhandlungen mit den Telekom-Partnern, da sie durch Wikipedia Zero mehr Nutzer anwerben wollen.
Den heutigen Nutzern ist klar, dass die revolutionäre Eigenschaft des Internets auf seiner Breite und Vielfalt beruht. Das Internet ist mehr als Wikipedia, Facebook oder Google. Aber für viele würden die „Null-Gebühren-Angebote“ den Internetzugang auf die Online-Welt der Web-Schwergewichte begrenzen. Für Millionen von Nutzern wären Facebook und Wikipedia gleichbedeutend mit „Internet.“ Am Ende würde Wikipedia Zero nicht zu mehr Nutzern des eigentlichen Internets führen, aber Wikipedia könnte einen schönen Anstieg seiner Seitenaufrufe generieren.
Wie die Wikimedia Foundation behauptet zu wissen, liefert die Vielfalt und Tiefe des Wissens im Internet genau das, was Netzneutralität, im Wesentlichen, so wichtig macht: Gleichbehandlung von Daten führt zu gleichberechtigtem Zugang für alle. Es ist schwer zu erkennen, wie einzelne bevorzugte Dienste mit diesem Prinzip im Einklang sollen.
Keine Lösung für den „Digital Divide“
Darüber hinaus ist der Vorschlag, dass Wikipedia oder Facebook die Lösung für den limitierten Internetzugang in Entwicklungsländern sei, etwa so als würde man ein Pflaster auf eine Schusswunde kleben. Die zugrundeliegenden, komplexen Ursachen der digitalen Spaltung bleiben unbehandelt. Außerdem lässt das Angebot von Dienstleistungen, die nicht in begrenzte Datentarife eingerechnet werden – in den entwickelten und weniger entwickelten Ländern gleichermaßen – das Gleichgewicht zu Gunsten der priorisierten Dienste kippen. Das zerstört die Wachstumsgrundlage für kostengünstige, netzneutrale Alternativen. Die langfristige Wirkung dieser Dienste wird ein Rückgang an Innovation und Wettbewerb im Internet sein – mit einer besonderen Benachteiligung von selbst gebauten, lokalen Dienstleistungen und einer Begünstigung von Unternehmen im Silicon Valley, die Tausende von Meilen entfernt sind. Und ironischerweise führt das zu einer Begrenzung des Zugangs zu Informationen und Wissen.
Wikipedia Zero und ähnliche Dienste spielen den etablierten Telekommunikationsunternehmen in die Hände, die die Märkte überall auf der Welt bereits heute im Würgegriff halten. Priorisierte Angebote machen die Dienstleistungen der „Telkos“ attraktiver, verfestigen ihre übermäßig dominante Stellung in den meisten Märkten, und sie treiben die Idee voran, dass Webseiten zusätzlich bezahlen sollten, um Nutzer zu erreichen, was wiederum den Grundsätzen der Netzneutralität widerspricht und die Entwicklung von Online-Inhalten und ‑Diensten noch zusätzlich erschwert.
Wikimedia war immer ein Förderer des offenen Zugangs zu Informationen, aber es ist entscheidend, priorisierte, gebührenfreie Angebote als das zu bezeichnen, was sie sind: Kurzsichtige Deals, die für die Zukunft des offenen Internets großen Schaden anrichten. Während immer mehr Menschen das Internet nutzen und weltweit Kämpfe um die Netzneutralität ausgefochten werden, liegt es gerade in der Verantwortung der angesehenen Organisationen wie Wikimedia, sicherzustellen, dass neue Nutzerinnen und Nutzer ein Internet entdecken können, das tatsächlich „die Summe allen Wissens“ repräsentiert.
Wenn Wikipedia Zero umgesetzt wird, kann es mit einem Schlag die Entwicklung des offenen Internets verändern – und zwar nicht unbedingt zum Besseren. Kein Unternehmen und keine einzelne Plattform – egal ob Facebook oder Wikipedia – sollte alleine dafür verantwortlich sein, den Zugriff auf die Informationen der Welt zu kuratieren. Kurz gesagt: Priorisierte Inhalte unterwandern die Zukunft des offenen Internets und die Rechte der Menschen, die es benutzen.
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: 4 Gründe, warum Netzneutralität wichtig ist – und gerade Startups dafür kämpfen müssen
: 4 Gründe, warum Netzneutralität wichtig ist – und gerade Startups dafür kämpfen müssen Auf t3n schreibt Andreas Weck über „4 Gründe, warum Netzneutralität wichtig ist – und gerade Startups dafür kämpfen müssen“.
Die Netzneutralität ist Garant für Fortschritt und Innovation im Netz und das Rückgrat der Wettbewerbsfähigkeit junger Startups. Doch die Digitalwirtschaft interessiert sich zu wenig für ihren Erhalt.
Seine vier Punkte sind:
1. Kein gleichberechtigter Wettbewerb mehr im Netz
2. Schutz vor unfairen Preisen
3. Die Fähigkeit zur Innovation sinkt
4. Unterdrückung alternativer Meinungen -
: Netzneutralität in den USA: FCC versucht sich an Open Data und veröffentlicht Antworten auf Konsultation
: Netzneutralität in den USA: FCC versucht sich an Open Data und veröffentlicht Antworten auf Konsultation Die Federal Commmunications Commission (FCC) erhielt über 1,1 Millionen Antworten auf ihre öffentliche Konsultation, die am 18. Juli endete und nun zur Reform der US-amerikanischen Netzneutralitätsregeln beitragen soll.
Im Mai 2014 veröffentlichte sie den ersten Reformvorschlag und erntete daraufhin scharfe Kritik von Bürgerrechtlern und Verbraucherschutzorganisationen. Denn der Vorschlag sollte eine Bevorzugung von manchen Internetdiensten – und somit eine Diskriminierung anderer – ermöglichen. Kurz gesagt: Die FCC wollte die Netzneutralität abschaffen und unterschiedliche Dienstklassen einführen.
Schuld am großen öffentlichen Interesse an der Konsultation war sicherlich John Oliver’s brillanter Beitrag in seiner Show Last Week Tonight, welcher über 5 Millionen Aufrufe auf YouTube und damit einen Zusammenbruch des Servers der FCC erreichte.
Die FCC ist momentan also sehr beschäftigt, alle Antworten auszuwerten und hat sich daher dazu entschieden, alle Kommentare in sechs maschinenlesbaren XML-Dateien zu veröffentlichen. Hiermit möchte sie es Journalisten, Forschern und anderen Interessierten ermöglichen, mit den Daten herumzuspielen und Visualisierungen zu produzieren.
Natürlich ist dieser Schritt, sich bei der Analyse helfen zu lassen, nicht ganz uneigennützig – dennoch ist es sehr löblich, dass die FCC offen und transparent mit dem Prozess umgehen möchte.
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: Kunden wollen keine Festnetz-Internetdrossel, aber man verdient halt so viel Geld damit
GAO-Sitz in Washington D.C. (CC BY-SA 3.0) : Kunden wollen keine Festnetz-Internetdrossel, aber man verdient halt so viel Geld damit US-Internetprovider drosseln, weil sie können. In einer noch vorläufigen Studie, die wir exklusiv veröffentlichen, hat das Government Accountability Office GAO (vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof) festgestellt, dass die großen US-amerikanischen Internetanbieter das verfügbare Datenvolumen begrenzen obwohl ihre Kunden das nicht wollen und es technisch nicht notwendig ist. Das zeigen die in Kleingruppen erhobenen Daten. Sieben von 13 Festnetzanbieter und alle 4 Mobilfunkbetreiber bieten demnach sogenannte „nutzungsabhängigen Preismodelle“ an.
Mobilfunkanbieter arbeiten vielfach mit Volumentarifen um die Netze nicht zu überlasten und Datenstaus zu verhindern, heißt es in dem Bericht des Government Accountability Office. Die US-Festnetzprovider sagen dagegen selbst, dass sie eigentlich keine Bandbreitenprobleme haben. Warum sie oftmals trotzdem Volumengrenzen festlegen? Weil man so mehr Ertrag erwirtschaften kann. Einen anderen Grund scheint es nicht zu geben.
Die GAO-Studie zeigt, dass Kundinnen und Kunden nutzungsabhängigen Tarifen im Mobilfunk offen gegenüberstehen, wahrscheinlich auch, weil sie es nicht anders kennen. Die Befragten gaben aber auch an, dass das in direktem Zusammenhang mit begrenzten Festnetztarifen steht. Die wurden von den Probanden deutlich abgelehnt, auch weil sie ihre Wifi-Netze vielfach nutzen um mit den limitierten Mobildaten auszukommen. Wenn das Festnetz gedrosselt wird, würde also auch die Akzeptanz von beschränkten Mobildatenvolumen sinken, denn nur wer viel Wifi nutzt, schafft es mit seinem Handydatenvolumen bis zum Monatsende.
Auch soziale Nachteile
In den acht Fokusgruppen wurde auch diskutiert, welche sozialen Auswirkungen die begrenzten Datentarife haben können. Einige Teilnehmenden reagierten stark ablehnend und gaben an, dass diese Tarife sozio-ökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen besonders benachteiligen (Slide 18).
Keine Klarheit bei den VerbaucherInnen
Die Untersuchung ergab auch, dass Internetnutzerinnen und ‑nutzer ihren Datenverbauch oftmals falsch einschätzen. So sei es für viele, z.B. in Mehrpersonenhaushalten oder durch unbemerkten Datenverbrauch auf Grund von Updates u.ä., nicht ohne weiteres möglich den passenden Datentarif auszuwählen (Slide 25).
“Hidden” data uses—such as automatic updates—could represent as much as 30 percent of data use and growing (Sevcik, NetForecast, June 2012)
Gleiche Problematik in Deutschland
Die Erkenntnis aus den USA sind generell nicht überraschend, aber für die Netzneutralitätsdebatte durchaus relevant. Dort wird von Seiten der Wirtschaft nämlich stets das Argument gebracht, man solle doch gefälligst den Markt – also die Kunden – entscheiden lassen welche Angebote gewünscht sind und welche nicht, anstatt gesetzlich zu regulieren. Datendrosselung ist auch in Deutschland gang und gäbe (vgl. Drosselkom und Kabel Drosselland). Obwohl sich die Kundschaft wahrscheinlich auch bei uns etwas anderes wünschen dürfte. In oligopolistischen Strukturen kann man sich allerdings als VerbraucherIn viel wünschen, bekommen tut man, was der (oder die wenigen) Anbieter wollen.
Die Provider rechtfertigen das mit dem Investitionsbedarf beim Netzausbau. Der ist zweifellos gegeben, denn gerade Deutschland hinkt international beim Breitbandausbau ziemlich hinterher, sogar im Vergleich zu wesentlich größeren Flächenländern wie zum Beispiel Schweden. Jüngst hat eine Frontal21-Doku wieder gezeigt, dass man sich aber auf die Netzbetreiber alleine nicht verlassen kann, um flächendeckend schnelle Internetzugänge zu realisieren. Insgesamt zeigt sich: Die Staaten, die beim Netzausbau am stärksten auf private Investitionen setzen, haben die größten Defizite. Ohne selbst Geld in die Hand zu nehmen, wird die Bundesregierung ihre Internet-Ausbauziele wohl kaum erreichen.
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: Gefahr für Netzneutralität in Europa: Französischer Digitalrat über Plattformneutralität
: Gefahr für Netzneutralität in Europa: Französischer Digitalrat über Plattformneutralität Der CNNum (Conseil National du Numérique), der französische Nationale Digitalrat, veröffentlichte am 13. Juni einen Bericht. Der Report folgt einer Anfrage des Ministeriums für wirtschaftliche und digitale Angelegenheiten sowie dem Staatssekretär für Digitales von 2013 in zwei Themen: Der Untersuchung der EU-Kommission zu Googles dominanter Marktstellung und der CNNum-Analyse von Plattformneutralität.
Dies ist ein Gastbeitrag von Alexandre Bénétreau von EDRi. Er erschien zuerst heute im EDRI-gram. Die Übersetzung stammt von Elisabeth.
Das Konzept der Plattformneutralität schließt ein, dass Webplattformen wie YouTube, Spotify und der Apple Store ihre Position nicht zum Nachteil anderer Stakeholder missbrauchen. Um Meinungen von Wirtschaftlern, Anwälten und anderen Stakeholdern anzuhören, wurde eine Arbeitsgruppe des CNNum eingerichtet und eine Reihe von Konsultationen durchgeführt.
Der Bericht zielt auf die Anwendung des Neutralitätsprinzips und die Regulierung von Datensystemen ab. Er ist in drei Teile gegliedert: Die Meinung des CNNum, einen thematischen Überblick zur Verdeutlichung der Meinung und eine eingehende wirtschaftliche Analyse von Plattformneutralität. Der vollständige Report ist in Französisch verfügbar, die zwei Hauptteile auch auf Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.
Die Empfehlungen des CNNum beginnen zuerst damit, sich auf das Gesetz zu verlassen um Plattformneutralität zu gewährleisten. Staatliche Behörden könnten Neutralitätslevel einschätzen und Transparenzanforderungen könnten hinsichtlich der Funktionsweise von Algorithmen durchgesetzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen vereinbarte Schwellen würden die Plattformen gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Als Zweites werden Maßnahmen präsentiert, wie die faire Anwendung von Datenerhebung garantiert werden kann, beispielsweise Nutzern die Kontrolle über ihre Online-Informationen zu geben. Drittens rät der CNNum, digitale Medienkompetenz durch verschiedene Regierungsprogramme und Partnerschaften zu stärken. Viertens wird eine Strategie vorgeschlagen, um das Entstehen neuer Plattformen mittels Open-Sourcee-Standards, Open Data, Cross-Platform-Lösungen und dergleichen zu ermöglichen.
Der zweite Teil des Berichts beginnt mit einer Definition von Plattformneutralität, die dem Steckbrief vorangestellt ist. Das Merkblatt über rechtliche Mittel beschreibt, wie Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Verbraucherrecht und Datenrecht aktualisiert und zur Vermeidung von Plattformmonopolen benutzt werden kann. Das Merkblatt über Fairness und Nachhaltigkeit erklärt Leitlinien zur Regulierung des Big Data Phänomens. Das letzte Merkblatt über „Positive Neutralität“ nennt konkrete Beispiele, wie eine offene Netzumgebung geschaffen werden kann, die das Entstehen von Oligopolen verhindert.
Der letzte Teil des Berichts ist eine detaillierte Analyse der Plattformenlandschaft. Dieser Untersuchung zufolge schaffen die Plattformenoligopole einen „dreiseitigen Markt“. Die erste Seite des Marktes ist die Beziehung zwischen der Plattform und dem Nutzer. Auf eine Suchmaschine wird von Nutzern zugegriffen. Im Gegenzug geben die Nutzer der Plattform (oft unwissentlich) einige Daten, die diese zu Geld machen kann. Die zweite Seite des Marktes ist die Beziehung zwischen der Plattform und anderen Unternehmen. Die Plattform verkauft den Unternehmen den Zugang zu seiner Nutzerdatenbank, damit die Unternehmen ihre Produkte verkaufen können. Das Ziel der Unternehmen ist es, Sichtbarkeit auf der Plattform zu erlangen – über Werbung oder einen guten Rankingplatz in Suchmaschinen durch den Kauf gesponsorter Links und Suchbegriffe. Die Plattform und Firmen nutzen diese Techniken wie gezieltes Werben, um die Effizienz ihrer Werbung zu verstärken. Dem Bericht zufolge führt der Umfang dieser Techniken zu einem totalen Kontrollverlust über die eigenen Daten. Die dritte Seite ist der Missbrauch der dominanten Stellung der Plattform, indem sie Gewinnanteile der Unternehmen als Kompensierung für die Nutzerdaten aushandeln. Die Plattform kann auch exklusive Geschäfte mit einzelnen Unternehmen abschließen oder in neuen Märkten in direkte Konkurrenz treten.
Die Analyse behauptet, dass die Plattformen ihre dominante Stellung durch drei Hauptvorgänge erhalten: Erwerb, Diversifizierung und Ausgrenzung. Plattformen kaufen innovative Start-ups die langfristig ihre Vormachtstellung bedrohen könnten und/oder die gewinnbringend in die bereits existierende Infrastruktur eingegliedert werden können um ein noch breiteres Angebot bereitzustellen. Der Bericht zählt Akquirierungen der GAFTAM (Google, Apple, Facebook, Twitter, Amazon, Microsoft) von 2010 bis Januar 2014 auf, was eindeutig deren Engagement in Erwerb und Diversifizierung aufzeigt. Der letzte wichtige Schritt der Plattformen ist Ausschluss. Beispielsweise argumentiert der Bericht, dass bei der Einführung von Google Maps und Google Shopping der Verkehr auf Seiten mit ähnlichen Angeboten signifikant nachließ, da ihr Seitenranking sich plötzlich verschlechterte.
Der Bericht endet mit einer sehr kritischen Anmerkung hinsichtlich der Plattformen und speziell Google, welches es heuchlerischer Darstellung bezichtigt. Auf der einen Seite geben sie vor, freie und offene Dienste für das allgemeine Interesse anzubieten, aber auf der anderen Seite sind die Seitenrankings so voreingenommen, dass zum Beispiel 80% der ersten Google-Ergebnisseite aus Werbung besteht.
Der Ansatz der französischen Regierung enthält seinerseits heuchlerische Darstellung. Der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Mitgliedstaaten) verhandelt derzeit über die Regulierung des Binnenmarktes für Telekommunikation, die Vorgaben für Netzneutralität beinhaltet. Die französische Regierung vertritt die Position, Netzneutralität und Plattformneutralität sollten gleichzeitig reguliert werden. Das wahrscheinlichste Ergebnis dieses Ansatzes ist das Verhindern einer EU-Regulierung, die vorteilhaft für Netzneutralität ist. Ist die französische Regierung damit erfolgreich, wird es kaum bis gar keine Möglichkeiten für die EU-Kommission geben, Netz- oder Plattformneutralität in naher Zukunft gesetzlich zu regeln.
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: Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.
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: Routerzwang: Das intransparente Verfahren zur Transparenzverordnung
Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de : Routerzwang: Das intransparente Verfahren zur Transparenzverordnung In den letzten Tagen sind wieder vermehrt Meldungen zur Neuregelung des Routerzwangs aufgetaucht, aber niemand kann konkret sagen, wie der Stand der Dinge ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im letzten September öffentlich um Stellungnahmen zu unter anderem der Frage geben, wo der Netzabschlusspunkt liegt, das heißt ob der Router beim Kunden noch zum Netz des Providers gehört. Oder anders: Ob der Kunde gezwungen werden kann, den von seinem Provider vorgegeben Router zu nutzen. Viele Organisationen, darunter Free Software Foundation Europe (FSFE), CCC und der Konsumentenbund haben ihre Meinungen zum Thema eingebracht und für eine Abschaffung des Routerzwangs geworben. Im Februar wurde dann von der BNetzA auf Basis der Stellungnahmen ein Entwurf für eine Transparenzverordnung präsentiert, die eine Forderung nach der prinzipiellen Abschaffung des Routerzwangs enthielt sowie Regelungen, die Telekommunikationsanbieter zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden anhalten sollten.
Routerzwang birgt viele Nachteile und Risiken, auch über die Einschränkung der Wahlfreiheit des Kunden hinaus, welches Gerät er gerne nutzen möchte. Der Nutzer ist außerdem gezwungen, der Hardware des Providers zu vertrauen, sowohl bezüglich der Sicherheit des Geräts – einheitliche Geräte auf dem Markt bieten einen willkommenen Angriffspunkt und Sicherheitslücken betreffen automatisch eine viel größere Zahl an Nutzern – als auch der Abwesenheit von Hintertüren, die seine Privatsphäre unterwandern. Weiterhin führt eine Gerätehoheit des Providers dazu, proprietäre Monokulturen zu schaffen – darunter leidet der Wettbewerb, der Anreiz für technologischen Fortschritt und die Kompatibilität mit anderen Geräten.
Trotz des auf die Fahnen geschriebenen Ziels der BNetzA, den Routerzwang abzuschaffen, gibt es im Entwurf Knackpunkte, die eine Abschaffung unterlaufen würden. Beispielsweise ist immer noch nicht geklärt, wer den Netzabschlusspunkt definiert und wer Messwerkzeuge für die Feststellung der Verbindungsqualität bereitstellt – was dazu führen würde, dass sich Betreiber weiterhin darauf berufen können, dass die Handhabe des Nutzers erst nach dem mitgelieferten Router beginnt und damit weiter die Zugangsdaten in der Hand hätten. Effektiv wäre nicht viel gewonnen und ein riesiger Definitionsspielraum bliebe bestehen. Nötig für eine unmissverständliche Gerätehoheit des Verbrauchers wäre stattdessen, die Telefondose unmissverständlich als Netzabschlusspunkt zu definieren und alle Daten offenzulegen, die ein Nutzer braucht, um sich seine Hardware frei zu wählen. Aber die BNetzA windet sich, eine solche Konkretisierung vorzunehmen.
Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Die FSFE berichtet, im Juni habe es ein Treffen der BNetzA mit „Verbänden“ gegeben. Welche Verbände das waren, ließ sich nicht herausfinden. Außerdem sei der letzte Entwurf der Transparenzverordnung nochmals überarbeitet worden und werde in Wirtschaftsministerium und anderen Ministerien abgestimmt. Die Fassung aus dem Februar, die man auf Seiten der BNetzA ansehen kann, ist demnach nicht mehr aktuell. Vor der Weiterleitung in den Bundestag sollen nochmals Stellungnahmen möglich sein, wie bereits bei der Vorbereitung des letzten Entwurfs im November 2013. Bis Ende des Jahres könnte es dann ein Gesetz geben, das den Netzabschluss definiert. Es ist denkbar, dass diese Aspekte im deutschen Telekommunikationsgesetz klargestellt werden sollen.
Der gesamte Prozess zur Transparenzverordnung ist überaus intransparent, selbst die öffentlichen Stellungnahmen findet man nur schwer, da sie gut auf den Seiten der BNetzA versteckt sind. Dankenswerterweise wurde gestern von einem geduldigen Auswerter jedoch eine Auflistung der Pro- und Contra-Argumente aus den über 300 Stellungnahmen veröffentlicht, die eine massive Arbeitserleichterung darstellt. Sie zeigt aber auch, wie die Meinungen zwischen den Providern, die den Routerzwang befürworten und den anderen Interessensgruppen divergieren. Fazit: Man braucht viele Augen, um zu verhindern, dass aus einer sogenannten „Transparenz“-Verordnung nur eine Nebelkerze wird. Daher freuen wir und die FSFE uns, wenn euch noch mehr Punkte in der Verordnung auffallen, ihr sogar Infos zum weiteren Verfahren habt oder von positiven und negatien Erfahrungen aus anderen Ländern zum Routerzwang berichten könnt.
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: College Humor erklärt: Why Net Neutrality Matters (And What You Can Do To Help)
: College Humor erklärt: Why Net Neutrality Matters (And What You Can Do To Help) Popkultur, die uns in Deutschland fehlt: Die Youtuber von College Humor erklären massentauglich die Debatte um Netzneutralität (in den USA) – Why Net Neutrality Matters (And What You Can Do To Help).
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28 Wer hätte gedacht, dass wir einmal auf Druck einen Link löschen würden? Wer für möglich gehalten, dass wir uns quasi selbst zensieren? Um Zensur drehte sich einiges bei Netzpolitik diese Woche.
Am 8. Juli berichteten wir, dass ein(e) anonyme® Hacker(in) eine Liste indizierter Webseiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geleakt hat. Das ist an sich schon eine große Nachricht: Solche Sperrlisten kennen wir aus anderen Ländern, sie sind zumeist außerordentlich fehleranfällig und sperren mehr, als ihrem Auftrag entspricht. Auch die Qualität der geleakten Liste bestätigt dies. In unserem Beitrag setzten wir einen Link auf die Seite der Veröffentlichung – und plötzlich wurden wir selbst zu ‚Verbreitern von Kinderpornografie’ und gerieten unter juristischen Druck. Und entschieden uns schließlich, wegen des großen persönlichen und finanziellen Risikos, den Link wieder zu entfernen – eine Entscheidung, der sowohl mit Verständnis als auch mit Kritik begegnet wurde. Zur Vertiefung der Thematik führten wir ein Interview mit dem/der Hacker(in) und veröffentlichten auch einen Gastbeitrag von Joachim Bellé vom AK Zensur. Fragen, die diese Ereignisse aufwerfen: Ist der Schutz der Liste wichtiger als die freie Berichterstattung über Missstände? Wieso wird so sehr darum gekämpft, Links zu entfernen und Seiten zu sperren, anstatt die konkreten Inhalte zu löschen? Leakte die BPJM ihre Liste nicht eigentlich selbst? Denn nur weil man den Klartext nicht sieht, heißt das nicht, dass er nicht da ist. Handelt es sich überhaupt um ein Leak der Liste? Das Thema ist jedenfalls noch nicht abgeschlossen.
Aber auch an anderen Fronten bewegt sich die Welt – siehe Datenschutz. Um ihren Verwaltungsaufwand zu verringern und Effizienz zu erhöhen, strebt die EU „Single Points of Contact“ für den Austausch polizeilicher Daten an. Riesige Datenmengen in zentralisierten Händen. Die finden sich übrigens auch bei Facebook, was dieses eiskalt und „AGB-entsprechend“ ausnutzt, wie jetzt einige Leute schockiert zum ersten Mal bemerken. Um unsere Daten zu schützen, benötigen wir kompetentes Personal. Die Wiederwahl einen besonders qualifizierten Datenschützers haben die Piraten in Schleswig-Holstein aber gerade aus Verfahrensgründen erfolgreich verhindert.
Aber was wäre eine netzpolitische Woche ohne neue NSA-Enthüllungen und Nachrichten über unseren Lieblings-Untersuchungsausschuss. Großer Schock: Ein Doppelagent spionierte den NSAUA aus. Nein. Schrecklich. Das politische Berlin ist entsetzt. Die Enttarnung von Agenten ist sowieso gerade groß in Mode. Aber nichts kann unsere transatlantischen Beziehungen trüben. Auch wenn manche über die Dummheit weinen. Sowieso ist es überraschend, dass ausgerechnet Abgeordnete aus dem NSAUA Gegenstand gezielter Überwachung werden. Welch Schicksalsschlag. Obwohl die Sitzungen des Untersuchnugsausschusses doch bereits optimal geschützt sind, zum Beispiel durch ansprechende Hintergrundmusik. An der Bedeutung von Snowden als Zeuge ändert sich immer noch nichts, an dem Gezerre um seine Vernehmung auch nichts. Immer wieder erfrischend, die Briefe seines Anwalts aus Moskau zu lesen, der die öffentlichen Äußerungen der Ausschussmitglieder eigentlich nicht kommentieren will. Aus neuen Analysen der Dokumente geht darüberhinaus hervor, dass die anlasslose Massenüberwachung die gezielte Überwachung weit übersteigt. Und dass die gezielte Überwachung – aus geheimen Gründen – zum Beispiel gegen augenscheinlich unschuldige US-amerikanische Muslime eingesetzt wird. Wenn gar nichts mehr hilft, einfach zurücklehnen und sich die schönen HD-Aufnahmen des NSA-Geländes in Utah ansehen.
In other news: O2 bietet jetzt besonders vorteilhafte Flatrates an, die endlich keine echten Flatrates mehr sind – darauf hat der Kunde lange gewartet. Es ist schön, zu sehen, wie diese nervigen Vielsurfer dann mehr bezahlen dürfen als der durschnittliche Unter-300-GB-pro-Monat-Internetnutzer. Mehr davon, bitte. Wir finden schließlich alle Netzneutralität total doof.
Zur Aufheiterung, oder für einen erleichternden Facepalm: Das Video der Verleihung des Grimme-Online-Awards an netzpolitik.org. Wir können uns immer noch nicht entscheiden, ob dieser Auftritt nicht absichtlich humoristisch war und sich seinerseits um einen Preis in der Kategorie „Spezial II: Bestes Online Slapstick Video“ bewirbt. Wir wünschen viel Erfolg!
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: US-Netzunternehmen und Start-Ups positionieren sich pro Netzneutralität
: US-Netzunternehmen und Start-Ups positionieren sich pro Netzneutralität
In der US-Debatte um Netzneutralität mischen immer mehr bekannte Netz-Unternehmen mit. Das ist etwas, was uns in Deutschland leider fehlt. Wie bereichernd wäre die Debatte hierzulande, vor allem im Hinblick auf die nahende Entscheidung im EU-Ministerrat, wenn sich bekannte Start-Ups und Web-Unternehmen für ein offenes Netz zu Wort melden würden, wie man das gerade in den USA beobachten kann?Der Gründer und CEO von Kickstarter, Yancey Strickler, kommentiert in der Washington Post die Gefahr von Überholspuren im Netz: FCC’s ‘fast lane’ Internet plan threatens free exchange of ideas.
One thing we didn’t have to worry about: access to the Internet. We didn’t have to negotiate a deal with a cable company or other Internet service provider (ISP). We didn’t have to hire lawyers to appeal to the Federal Communications Commission when we were offered an unfair price. We didn’t have to worry about whether our site’s content would be slower than a competitor that had some kind of exclusive “fast lane” deal. Such roadblocks would have created enormous logistical and financial hurdles — ones so big they might have shut us down before we got started.
Im Kickstarter-Blog ergänzt er: Supporting an Open Internet.
It’s easy to get lost in the minutiae and cynicism of the Net Neutrality debate. It’s everything we hate about politics: money trumping common sense, and the loudest voices being those with the cash to hire lobbyists. Unfortunately, just believing in the common good rarely translates into political influence. But sometimes it does — as we saw with the SOPA victory in 2012, our voices can be powerful when we use them together. […] The Internet as we know it depends on an open Web with equal access for all. That core principle is very much in doubt. Please join us in making a stand — for everyone’s sake. Thanks
Althea Erickson, director of public policy, beim Handarbeits-Marktplatz etsy.com kommentiert im Firmenblog: Join Etsy in Fighting for an Open Internet.
We spend considerable resources ensuring that large, high-resolution photos load quickly and efficiently. We have also considered offering our sellers the ability to create and share videos, which they could use to introduce themselves and the unique process behind their products. But our low margins would not allow us to pay for priority access to ensure our site loaded as quickly as rival sites if the FCC’s proposed rules went into effect. If a consumer were to click on an Etsy shop and perceive delays in images loading or videos buffering, they would likely click away to another site, and our seller would lose that sale. We can’t predict the future of e‑commerce or product innovations, but we want to ensure that Etsy sellers can reach buyers with the same technologies as any other online retailer.
Sowas brauchen wir auch in Deutschland! Auf EU-Ebene entscheidet sich in den kommenden Monaten, ob der EU-Ministerrat sich auch den Empfehlungen des EU-Parlaments aus dem Frühjahr anschließt und sogenannte „Specialized Servcies“, die angesprochenen Überholspuren gegen Geld, stark reguliert. Oder ob sich bei den intransparenten Verhandlungen im EU-Rat die Positionen der Telekommunikationsunternehmen durchsetzen, die in der Regel den besseren Zugang zu den einzelnen Regierungen haben. Es ist z.B. immer noch unklar, wie sich Deutschland dort positioniert. Wichtig ist, dass diese Debatte geführt wird und sich auch diejenigen zu Wort melden, deren Geschäftsmodelle bisher massiv von einem offenen Netz profitiert haben.
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: New York Times erklärt Netzneutralität: ‘A Threat to Internet Freedom’
: New York Times erklärt Netzneutralität: ‘A Threat to Internet Freedom’ Die New York Times hat auf ihrer Meinungsseite eine kurze Video-Dokumentation zur Debatte um Netzneutralität: ‘A Threat to Internet Freedom’.
Gibt es auch als MP4. (66 MB)Update: Jetzt auch bei Youtube zum Einbinden.
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: Die Zukunft des Internets: Pew Studie identifiziert die vier größten Bedrohungen für ein freies Netz
: Die Zukunft des Internets: Pew Studie identifiziert die vier größten Bedrohungen für ein freies Netz Tagesaktuelle Meldungen über Bedrohungen des Netzes sind unser Geschäft. Wir verbloggen, was wichtig ist, was jetzt passiert, was im Moment vor sich geht. Da bleibt kaum Zeit, um einmal innezuhalten und darüber zu sinnieren, wie das alles in fünf oder zehn Jahren aussieht. Welche Themen dann noch nachwirken, was vielleicht noch immer aktuell ist? Eine neue Studie des Pew Research Institutes vom 3. Juli mit dem Titel „Digital Life in 2025. Net Threats“ geht dieser Frage nun nach.
Um ein Bild einer möglichen Zukunft zu zeichnen, greifen die Macher der Studie statt zu quantitativen, statistischen Methoden lieber zum ‚canvassing’, d.h. sie gingen auf drei unterschiedlicher Expertengruppen zu: Bekannte Internetexperten sowie Analysten aus der Tech-Industrie und schließlich über spezifische Mailing-Listen des Pew Research Institutes. Über 1400 beantworteten die Frage:
Accessing and sharing content online – By 2025, will there be significant changes for the worse and hindrances to the ways in which people get and share content online compared with the way globally networked people can operate online today?
(Deutsche Übersetzung: Online-Zugang und Teilen von Inhalten: Werden bis 2025 signifikante Veränderungen zum Schlechteren oder Hindernisse für die Art und Weise, wie man online an Inhalte kommt und diese teilt, auftreten, verglichen mit der Art wie global vernetzte Menschen heute online handeln können?)
Zu dieser Ja-Nein-Frage konnten die Befragten noch eine Einschätzung der größten Bedrohungen und möglichen Gegenmaßnahmen liefern, sowohl anonym als auch namentlich.
Ganze 65% der Teilnehmer antworteten auf die Eingangfrage mit „Nein“, nur 35% mit „Ja“. Darin drückt sich der Glaube an ein freies Internet auch in der Zukunft aus. Für viele steht dieser Optimismus jedoch nicht für sich und ist mehr Hoffnung als definitive Überzeugung. Die Studie identifiziert vier große Bedrohungen, die den befragten Experten Sorgen bereiten:
1) Nationalstaatliche Bedenken um Sicherheit und politische Kontrolle werden zu stärkerer Zensur, Filterung, Fragmentierung und Balkanisierung des Internet führen.
Wenn Staaten wie China und Türkei Inhalte im Netz zensieren oder Zugänge blockieren, so tun sie dass unter Berufung auf nationale Sicherheit, Integrität und moralische Schutzansprüche. Häufig ist es aber vor allem politische Kontrolle, die darüber stabilisiert werden soll. Paul Saffo (Discern Analytics/Universität Stanford) sagt in der Studie: „Regierungen werden immer besser in der Blockierung von Zugängen zu unwillkommenen Webseiten.“. Christopher Wilkinson, Vorstandsmitglied von EURid.eu, formulierte: „Überwachung… kühlt bestenfalls Kommunikation ab und schlimmstenfalls erleichtert sie Industriespionage, aber sie hat nicht besonders viel mit Sicherheit zu tun.“ Auch regionale Schutzbedenken wie wirtschaftlicher Protektionismus aber auch Datenschutzinitiativen können zu „Flaschenhälsen“ werden die das freie Internet bedrohen. Dem gegenüber stehen optimistischere Sichtweisen, die argumentieren, Offenheit und Innovation würden Kontrolle übertrumpfen:
It won’t be a bloodless revolution, sadly, but it will be a revolution nonetheless. – Paul Jones, ibiblio.org
2) Im Zuge der Enthüllungen über Regierungs- und industrielle Überwachung und angesichts wahrscheinlich noch stärkerer Überwachung wird sich Vertrauen in Zukunft verflüchtigen.
Den Experten zufolge stellt die umfangreiche Massen- bis hin zur Totalüberwachung eine deutliche Bedrohung für freien Zugang und Teilen von Inhalten dar. Peter S. Vogel (Internetrecht-Experte bei Gardere Wynne Sewell) sagte dazu: „Datenschutzfragen sind die größte Bedrohung für den Zugang zu und den Austausch von Internet-Inhalten im Jahr 2014, und es gibt wenig Grund zu erwarten, dass sich das bis zum Jahr 2025 ändern wird, insbesondere angesichts der Cyber-Terror-Bedrohungen mit denen Internet-Nutzer und Unternehmen weltweit konfrontiert sind.“ Die Snowden-Enthüllungen würden zu einer stärkeren ‚Balkanisierung’, also Zersetzung/Fragmentierung des Internets führen, weil immer mehr Internetnutzer sich vor den Zugriffen der Sicherheitsbehörden schützen wollen, so Kate Crawford (Professorin und Forscherin).
3) Kommerzieller Druck, der alles von der Internet-Infrastruktur bis zum Informationsfluss beeinflusst, wird die offene Struktur des Online-Lebens gefährden.
Die zentralen Probleme an dieser Stelle sind das Netzneutralitätsprinzip, was immer häufiger untergraben wird, Kopierschutzbestimmungen und Patentgesetzgebung und die Kurzsichtigkeit von Regierungen und Unternehmen. Durch Absprachen und wettbewerbsfeindliche Praktiken werde die erneute Schaffung eines Internets der Leute verhindert, so ein anonymer Chefberater.
Es ist sehr gut möglich, dass das Prinzip der Netzneutralität unterlaufen wird. In einer politischen Realität, wo die Positionen mit Geld gekauft werden, hängt viel davon ab, wie viel ISPs und Content-Anbieter bereit und in der Lage sind, für die Verteidigung ihre konkurrierenden Interessen zu zahlen. Leider zählen die Interessen der täglichen Nutzer sehr wenig. – PJ Rey, Doktorand
Dem gegenüber stehen hoffnungsvollere Perspektiven, denen zufolge wirtschaftliche und soziale Anreize die Bedrohung abmildern können. Es müsse nur die Marktmacht großer Unternehmen gebrochen und dem einzelnen Nutzer die Kontrolle zurückgegeben werden:
[C]ontinuing to dismantle the ‘middle men’ is key. ‑Glenn Edens, PARC
4) Bemühungen, dem TMI-Problem (Too much Information – zu viele Informationen) zu begegnen, könnten zu Überkompensation führen und das Teilen von Inhalten vereiteln
Informationsströme könnten aufgrund von Filter-Algorithmen sehr stark eingeschränkt und manipuliert werden. Von einem offenen und freien Internet würde dann nicht mehr die Rede sein.
Der Trend, Informationen immer weiter und einfacherer verfügbar zu machen wird sicher 2025 andauern. Die größte Herausforderung wird dann wohl das Problem sein, guten und sinnvollen Inhalt zu finden wenn man will. – Joel Halpern, Ericsson
Die Bedrohungen sind nicht neu
Wer regelmäßig unseren Blog liest, dem fällt auf, dass hier vorrangig Themen angesprochen werden, mit denen wir uns schon seit Jahren beschäftigen und auf deren Problematik wir beständig hinweisen. Sicher sind einige der Experten, die im Zuge dieser Studie befragt worden sind, nicht unbedingt unserer Meinung was beispielsweise Privatsphäre und Datenschutz angeht. Der allgemeine Trend jedoch lautet: Wenn jetzt nicht gegen Netzneutralitätsverstöße, Totalüberwachung, unpassendes Urheberrecht und marktbeherrschende Internetfirmen vorgegangen wird, mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und technologischen Mitteln, dann wird es ein freies Netz bis 2025 sicher nicht (mehr) geben. Die Studie mag mit Eventualitäten herumspielen und sich auf Expertenmeinungen berufen, aber wer daraus nur Zukunftsmusik liest, der liest sie falsch: Die Bedrohungen von morgen sind unsere Aufgaben von heute!
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: 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
: 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
Zum fünften Mal hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten „Fachdialog Netzneutralität“ in Berlin geladen. Politiker, Regulierer, Wissenschaftler und – wie sollte es bei einer BMWi Veranstaltung anders sein – zahlreiche Wirtschaftsvertreter, diskutierten miteinander über Netzneutralität. Als Vertreter der Zivilgesellschaft waren Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft und Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jeweils an einem Panel beteiligt. Anders als bei den vorigen Fachdialogen stellt das BMWi diesmal auch Audiomitschnitte der Veranstaltung bereit.Wie nicht anders zu erwarten lag der Fokus der Veranstaltung auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Themas. Aussagen wie „wir wollen doch keine Geschäftsmodelle verbieten“, „eine Beschränkung wäre hier wachstumshindernd“ oder auch „erstmal sollte alles erlaubt sein“ reihten sich aneinander.
Der aktuelle Stand der Debatte um die Netzneutralität dreht sich um den EU-Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 3. April 2014, also noch vor der Europawahl, beschlossen wurde. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage der EU Kommission ist die gegenwärtige Fassung, die nun im Rat diskutiert wird, deutlich ambitionierter was die Wahrung und Festschreibung der Netzneutralität angeht. Dieser Entwurf war insbesondere den Repräsentanten von Telekom, Vodafone, Nokia und BITKOM ein Dorn im Auge. Es wurde sehr deutlich, dass der Kampf um die Netzneutralität alles andere als vorbei ist.
„Perspektiven eines freien und offenen Internets“
Peter Eberl, Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erinnerte zu Beginn des ersten Panels daran, warum die Netzneutralität überhaupt auf europäischer Ebene geregelt werden soll: man fürchtet eine Fragmentierung des Binnenmarkts, da einzelne Mitgliedsländer der EU nationale Gesetze zur Regulierung verabschiedet hatten. Um europaweite Chancengleichheit herzustellen, sei es wichtig eine einheitliche Gesetzgebung für alle 28 Mitgliedsstaaten zu erlassen. Soweit, so einleuchtend. Damit ist aber auch schon die starke Wirtschaftsorientierung vorweggenommen.
Volker Tripp bezeichnete die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments als einen großen Fortschritt für den Schutz der Netzneutralität. Bernhard Rohleder von BITKOM sah das anders: er sagte, dass schon heute das Geld darüber entscheide, wer im Internet bevorzugt behandelt wird. Warum das positiv sein soll ließ er allerdings offen. Stattdessen wurde die bekannte Argumentation bemüht, dass es umfassende Ausnahmeregelungen für sogenannte Spezialdienste (die wurden bisher auch oft als „Managed Services“ bezeichnet) geben müsse, ansonsten könnten viele gewinnbringende Geschäftsmodelle die anderswo erlaubt sind, hierzulande nicht realisiert werden. Das sahen aber die meisten anderen Diskutanten, darunter auch SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil und Peter Eberl von der EU-Kommission, nicht so. Die technische Neutralität des Internets sei der Motor für Innovation und neue Geschäftsmodelle, nicht die Fragmentierung. Von einem „Zwei-Klassen-Internet“ profitierten nur die großen, etablierten Anbieter, denn durch die entsprechende Preisgestaltung können gerade kleine, junge Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.
Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, vertreten durch Klaus Landefeld betonte die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Diskussion. Je früher die Netze flächendeckend ausgebaut seien, desto schneller sei auch die Frage der Netzneutralität vom Tisch. Denn wenn genug Bandbreite für alle Nutzer zur Verfügung stünde, müsste man auch nicht über Überholspuren und ähnliches diskutieren.
Was ist eigentlich Netzneutralität?
Lustigerweise konnten die geladenen Experten nicht auf eine genaue Definition von Netzneutralität einigen, sie debattierten also ohne einen expliziten Konsens, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sei. Als Arbeitsdefinition stand das „Prinzip der Diskriminierungsfreiheit“ um Raum, allerdings muss dann natürlich geklärt werden was diskriminierungsfrei bedeutet. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Spezialdienste auf die eine oder andere Art zugelassen werden müssen und können. Das wiederum führte zu der Frage, was ein Spezialdienst sein soll. Hier dürfte es im weiteren Gesetzgebungsprozess die hitzigsten Debatten geben, denn je nach dem was man als Spezialdienst bezeichnet kann die Netzneutralität gewahrt werden, oder eben auch völlig unterwandert. Wie bereits erwähnt machten die Wirtschaftslobbyisten während der gesamten Veranstaltung keinen Hehl daraus, dass sie von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, wie Stephan Korehnke von Vodafone es nannte, gar nichts halten.
Chancen und Risiken von Spezialdiensten
Der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus Holthoff-Frank, bezeichnete Spezialdienste als „Dienste mit gesicherter Übertragungsqualität“, also z.B. IPTV, Video-on-Demand, E‑Health Angebote und so weiter. Spezialdienste werden also priorisiert übertragen und dafür zahlt man an den Netzbetreiber.
Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Spezialdienste im Einklang mit der Netzneutralität grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber über „logisch getrennte Kapazitäten“ angeboten werden, also das offene, sogenannte „Best-effort-Internet“, nicht beeinträchtigen. Diese Formulierung soll verhindern, dass Netzbetreiber bestimmte (eigene) Dienste bevorzugen. Besonders nicht-kommerzielle Dienste wären ansonsten benachteiligt, weil sie sich im Kampf um Priorisierung wohl kaum gegen den zahlungskräftigen Wettbewerb behaupten könnten.
Eine umfassende Erlaubnis von Spezialdiensten könnte die Entwicklung des Best-Effort Internets gefährden, da für die Betreiber der Anreiz fehlt den Netzausbau voranzutreiben. Außerdem wurde die Frage diskutiert, wie der Missbrauch von Spezialdiensten zu verhindern ist. Marcel Balz vom Bundeskartellamt vertrat dabei den Standpunkt, dass das bestehende Kartellrecht ausreiche um wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden. Weitere Gesetzgebung sei dazu erstmal nicht nötig.
Gregor Wichert vom ZDF präsentierte sich als Fürsprecher der Meinungsfreiheit im Netz: „es gibt keinen Vorrang der heute-Sendung vor einem lustigen Katzenvideo“. Dabei könnte man das ZDF eigentlich auch als einen verfassungsrechtlich abgesicherten „Spezialdienst“ bezeichnen, wie Moderator Thomas Fetzer bemerkte.
„Vernünftiges Netzwerkmanagement“ – was ist das?
Unter dieser Überschrift stand die dritte und letzte Podiumsdiskussion. Inhaltlichen Mehrwert bot vor allem der amerikanische Juraprofessor Justin Hurwitz, der den Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Netzneutralität in den USA erklärte. Der Gesetzentwurf zum „Open Internet“ für den die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, befindet sich momentan in einer öffentlichen Konsultationsphase. Generell gilt der Entwurf als etwas marktliberaler als der des Europaparlaments, beschlossen ist aber noch nichts. Eine zentraler Streitpunkt ist auch in den USA die Definition von „unreasonable Discrimination“, noch sei unklar welche Dienste dadurch ausgeschlossen und welche erlaubt wären. Das öffentliche Interesse und auch der Widerstand gegen die drohende Abschaffung der Netzneutralität sind, laut Hurwitz, in den USA deutlich stärker. Es gab sogar schon ein Protestcamp vor der FCC-Zentrale.
Einen bemerkenswerten Vergleich lieferte Friedhelm Dommermuth von der Bundesnetzagentur, der im Laufe des letzten Panels mit Bezug auf die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internets“ sagte, „in der Gesundheitspolitik haben wir doch auch ein Zwei-Klassen-System“. Nun lässt sich darüber streiten, ob das deutsche Gesundheitssystem unbedingt als Vorbild für andere Regulierungsfelder gelten sollte. Privat- und Kassenpatienten könnten da wohl unterschiedlicher Meinung sein.
Insgesamt fielen noch zwei Dinge auf. Erstens lobten alle Anwesenden Redner gebetsmühlenartig die tolle „Versachlichung“ der Debatte. So emotional wie in den USA gehe es bei uns zum Glück nicht mehr zu, auch im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen sei der Ton sehr gemäßigt. Endlich werde nicht mehr so populistisch über die
DrosselkomDeutsche Telekom geredet. Sind die Verteidiger eines freien Internets also erfolgreich eingelullt worden? Trotz öffentlicher Ankündigung waren leider nur wenige zivilgesellschaftliche Vertreter vor Ort. Zweitens scheint das BMWi auf die Beteiligung von Frauen keinen Wert zu legen. 16 von 16 Panelteilnehmern waren Männer. Also ein ziemliches „Sausage fest“, zumindest auf der Bühne.Wie geht’s weiter?
Zum Abschluss des Fachdialogs fasste Detlef Dauke vom BMWi den Stand der Debatte zusammen. Seine Prognose: die Verhandlungen im Ministerrat im Herbst werden zäh, da die Mitgliedsstaaten sehr pluralistische Ansichten vertreten. Deutschland habe sich einer „Like-minded Gruppe“ angeschlossen, zu der unter anderem Großbritannien, Spanien, Italien und Polen gehören. Der Ausgang ist ungewiss, vor allem wenn man sich anschaut wie offensiv die Lobbys aktuell zu Werke gehen.
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: CDU/CSU verspricht 2‑Klassen-Netz
: CDU/CSU verspricht 2‑Klassen-Netz Das Bitkom-Lobby-AbteilungDie CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt durch den wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer per Pressemitteilung, dass man Netzneutralität ganz im Sinne vom Bitkom interpretiert, also kein Interesse daran hat: Einheitsinternet hemmt Investitionen.„Der gleichberechtigte Zugang zum Internet garantiert weiteres Wachstum und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dieser darf aber nicht verwechselt werden mit einer kostenfrei unbegrenzten Nutzung für jeden. Soll Netzneutralität seinen Beitrag zum Breitbandausbau leisten, dann müssen diskriminierungsfreie Diensteklassen das Ziel einer jeden Regulierung bleiben. Wir wollen kein Einheitsinternet.
Diese Pressemitteilung wurde Ihnen präsentiert von den Drosselkom-Plänen der Deutsche Telekom.
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: Netzneutralität: Regulierungsbehörde antwortet und prüft
: Netzneutralität: Regulierungsbehörde antwortet und prüft Anlässlich der Einführung des Spotify-Tarifs bei Drei in Österreich habe ich ja bereits einige Fragen an die Österreichische Regulierungsbehörde RTR gestellt. Auf mein zweites Set an Fragen habe ich kürzlich Antworten von der Regulierungsbehörde bekommen. Der Erkenntnisgewinn ist eher gering, aber die Behörde prüft…
1) Wurde im Rahmen ihres Auskunftsersuchen an Drei bereits ein Aufsichtsverfahren eingeleitet?
Wir bitten um Verständnis, dass die RTR-GmbH auf Basis der derzeitigen Rechtslage keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben kann.
Kommentar: Es gibt also ein laufendes Verfahren, aber derzeit handelt es sich dabei nur um eine Beauskunftung der Sachlage. Der Mobilfunker Drei muss jetzt also erst seien Antwort auf die Fragen der RTR formulieren. Die Telekom-Control-Kommission scheint also noch nicht mit dem Fall betraut zu sein.
2) Bis wann rechnen sie mit einer Antwort auf ihr Auskunftsersuchen an Drei? (Fristsetzung)
Die Antworten sollten zeitnah vorliegen. Üblicherweise setzt die RTR eine Frist von einer Woche.
3) Bis wann ist mit einer Analyse von Seiten der RTR in diesem Fall zu
rechnen und wird diese zur Gänze oder in Teilen öffentlich gemacht?
Der Abschluss der Analyse ist von mehreren Faktoren abhängig, u.a. von der Komplexität des Sachverhalts und der Antwort von Drei auf das Auskunftsersuchen. Für den Fall, dass ein Aufsichtsverfahren einzuleiten ist, werden dessen Ergebnisse im Regelfall veröffentlicht.
4) Hätte die RTR im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens nicht einen
erweiterten Handlungsspielraum, von welchem sie selbstständig zur
Durchsetzung ihres Positionspapiers gebrauch machen könnte?
Das Auskunftsersuchen dient vorerst der Ermittlung des Sachverhaltes. Erst wenn die näheren Umstände des Falles, der technischen Realisierung der Dienstleistung etc. geklärt sind, wird zu beurteilen sein, ob zB ein Aufsichtsverfahren einzuleiten ist.
5) Wurde ebenfalls ein Auskunftsersuchen an Spotify gestellt bzw. planen
Sie von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen?
Spotify ist kein Kommunikationsdiensteanbieter im Sinne des TKG 2003 und daher kann die RTR-GmbH kein Auskunftsersuchen gem. § 90 TKG 2003 an das Unternehmen stellen.
Kommentar: Hier war ich mit meiner Frage wahrscheinlich zu spezifisch. Ein formales Auskunftsverfahren greift bei Spotify scheinbar nicht, über andere Kanäle hätte man vielleicht trotzdem anfragen können.
6) Liegen BEREC Informationen zu vertikal integrierten Zusatzpaketen, wie
zum Beispiel Spotify oder Deezer, vor?BEREC hat sich im Rahmen von verschiedenen Arbeitsgruppen mit dieser Thematik beschäftigt, jedoch hat man dabei das Stadium einer oberflächlichen Analyse nicht verlassen. Detaillierte Informationen oder Analysen von Seiten BERECs liegen der RTR-GmbH nicht vor.
7) Gäbe es im Rahmen der Universaldienst-Richtlinie eine Möglichkeit für
die Behörde in diesem Fall selbstständig tätig zu werden bzw. könnte das
zuständige Ministerium auf Basis bestehender Gesetzte mittels Verordnung
neuen Handlungsspielraum für die Behörde in diesem Fall eröffnen?Durch die Implementierung der Universaldienst-Richtlinie in nationales Recht wurde der RTR-GmbH in § 17 Abs 3 TKG 2003 die Möglichkeit gegeben, den Betreibern von Kommunikationsnetzen Mindestanforderungen an die Dienstequalität aufzuerlegen, insbesondere um eine Verschlechterung der Dienste und eine Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den
Netzen zu verhindern. Bei einem solchen Vorgehen wäre auf den Stand der Technik und die wirtschaftlichen Gegebenheiten einzugehen. Die Verordnung wäre mit BEREC und der Europäischen Kommission abzustimmen und deren Kommentaren wäre weitestgehend Rechnung zu tragen. Der Erlass einer solchen Verordnung ist somit an zahlreiche Voraussetzungen und Bedingungen
geknüpft, die kumulativ vorliegen müssten. Ohne einer genaueren Analyse und einer rechtlichen Beurteilung vorgreifen zu wollen, kann ganz allgemein festgehalten werden, dass für den Erlass einer solchen Verordnung eine nachhaltige und verbreitet auftretende Beeinträchtigung des Best Effort Internets vorliegen muss und dazu noch keine Erfahrungswerte aus anderen europäischen Ländern verfügbar sind. Darüber hinaus bietet die derzeitige Rechtslage in Sachen Netzneutralität nur einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum. Detaillierte Analysen dazu sind im Positionspapier zu finden. Eine Verordnungskompetenz zur Erweiterung des Handlungsspielraums für die RTR-GmbH durch das zuständige Ministerium besteht im derzeitigen TKG 2003 nicht.Kommentar: Im Klartext bedeutet das die Regulierungsbehörde kann vor eingehender Prüfung noch nichts sagen und sieht insgesamt wenig Handlungsmöglichkeit. Das zuständige Ministerium (BMVIT) scheint auch mittels Verordnung keine Möglichkeit zu haben Netzneutralität festzuschreiben. Damit liegt der Ball eindeutig auf EU Ebene und der Netzneutralität in der Telekom-Binnenmarkt Verordnung.
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: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität
: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität Dies ist die Übersetzung des Beitrags von Estelle Massé, von Access, einer Mitgliedsorganisation des europäischen Dachverbands EDRi (European Digital Rights). Das Original findet sich hier.
Zwei Monate sind vergangen, seit das Europäische Parlament Anfang April 2014 Gesetzesänderungen zur Verankerung der Netzneutralität im EU-Recht beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf für den Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation wird nun vom Rat (also den Mitgliedstaaten) der EU weiter bearbeitet.
Anstatt sich zurückzulehnen und zu warten, dass der Rat seine Arbeit macht, hat die Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, eifrig daran gearbeitet, die Ratsmitglieder von der Unterstützung der Netzneutralität abzubringen, was ihr zuvor im Europäischen Parlament trotz ihrer (manchmal höchst fragwürdigen) Taktiken nicht gelungen war.
1. „Ich bin für Netzneutralität, aber …“
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: BMWi lädt zum 5. Fachdialog Netzneutralität
: BMWi lädt zum 5. Fachdialog Netzneutralität Kommende Woche lädt das Bundeswirtschaftsministerium am 3. Juli zum 5. Fachdialog Netzneutralität, um über „Netzneutralität im Lichte aktueller Entwicklungen in Amerika und Europa“ zu diskutieren.
Das Thema „Netzneutralität“ ist aktuell wie nie: Die US-amerikanische Federal Communications Commission hat im Mai ein Verfahren zur Regelung der Netzneutralität eingeleitet. Im April hat das Europäische Parlament zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents in der Netzneutralitätsdebatte Position bezogen. Über die Entwicklungen auf beiden Seiten des Atlantiks informiert der 5. Fachdialog Netzneutralität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin.
Hier ist das Programm als PDF. Eine Anmeldung geht über netzneutralitaet@bmwi.bund.de.
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: USA : Chancenloser Vorschlag zur Sicherung der Netzneutralität vorgelegt
: USA : Chancenloser Vorschlag zur Sicherung der Netzneutralität vorgelegt Nicht nur in der Schweiz, auch in den Vereinigten Staaten gibt es derzeit Anstrengungen, die Netzneutralität gesetzlich festschreiben zu lassen. Die Washington Post berichtet, dass die demokratischen Senatoren Patrick Leahy und Doris Matsui vorschlugen, Überholspuren im Netz zu verbieten. Der Entwurf sieht vor, dass die Aufsichtsbehörde FCC zukünftig Abkommen zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern für das Angebot von Premiumdiensten (Spezialdiensten) verhindern soll. Weiterhin möchten die Senatoren ein generelles Verbot für Provider einführen, eigene Dienste prioritär zu behandeln.
Senator Leahy erklärte in seiner Pressemitteilung
Americans are speaking loud and clear – they want an Internet that is a platform for free expression and innovation, where the best ideas and services can reach consumers based on merit rather than based on a financial relationship with a broadband provider.
In den USA war die Netzneutralität für lange Zeit kein Thema, bei dem sich die politischen Lager klar trennten. Erst ab Mitte 2000 wurden die Demokraten zu den Fürsprechern und die Republikaner zu Gegnern der Netzneutralität. Die Demokraten müssen sich also nun mit ihrem Vorschlag, dem „Online Competition and Consumer Choice Act“, im Senat sowie im Repräsentantenhaus des US-Kongresses durchsetzen. Die Erfolgschancen sind jedoch ziemlich gering, denn der Kongress ist fest in den Händen der Republikaner.