Netzneutralität

  • : Statements und Meinungen zur gemeinsamen Position der Bundesregierung zur Netzneutralität
    Statements und Meinungen zur gemeinsamen Position der Bundesregierung zur Netzneutralität

    Digiges_nn_postkarte_autoVergangene Woche hat die Bundesregierung eine gemeinsamen Position für die Verhandlungen im EU-Rat rund um das Thema Netzneutralität präsentiert. Bereits einen Tag vorher hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Position auf einer Lobbyveranstaltung von Vodafone angekündigt. Nach vielen Monaten Rätselraten über die genaue Positionierung der Bundesregierung gibt es diese jetzt und das ist nicht nur die Position von Angela Merkel, sondern das SPD-geführte Wirtschaftsministerium ist hierbei federführend. Wir haben mal verschiedene Akteure in dieser Debatte um eine Meinung gefragt, wie die neue Position zu bewerten ist (die man schon aus dem Koalitionsvertrag ablesen konnte, wenn man zwischen den Zeilen las).

    Wenig überraschend ist: Mit eco und VATM haben sich bisher zwei Verbände eindeutig dafür positioniert, die der Telekomindustrie nahe stehen. Auch wenig überraschend ist, dass es Befürworter in der SPD und CDU/CSU gibt. Auf der Seite der Befürworter von Netzneutralität finden sich Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights, Digitale Gesellschaft e.V., der Bundesverband Deutsche Startups e.V., die Oppositionsparteien aber auch der SPD-nahe Verein D‑64 und Gesche Jost, die Internetbotschafterin der Bundesregierung. Aber lest selbst, was jeweils die Meinungen und Standpunkte sind.

    Wir haben noch mehr Verbände angefragt und werden diese Liste kontinuierlich erweitern.

    Befürworter der gemeinsamen Position der Bundesregierung für die Verhandlungen im EU-Rat:

    Lars Klingbeil, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Digitale Agenda, erklärt:

    „Es ist gut, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einsetzt – zumal viele Mitgliedsländer eine solche Notwendigkeit nicht sehen. Wichtig sind vor allem die klaren Aussagen zu einem Diskriminierungsverbot von Nutzern und Diensten. Spezialdienste dürfen die Verfügbarkeit und Qualität des offenen Internets nicht einschränken. Das ist in der Positionierung der Bundesregierung klar formuliert. Spezialdienste sollten nur möglich sein wo eine technische Notwendigkeit zur durchgängigen Qualitätssicherung besteht. Richtig ist auch, dass diese nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werde dürfen. Ich persönlich hätte mir eine engere Definition von Spezialdiensten gewünscht. Eine weitergehende Öffnung sehe ich kritisch.“

    Das CDU-nahe c‑netz begrüsst den Vorschlag:

    „Das cnetz begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Netzneutralität. Aus unserer Sicht ist eine Regulierung hilfreich, die der Innovation dient. Daher darf es zwischen Anbietern eines vergleichbaren Dienstes innerhalb des Best Effort Internets keinerlei Vorrang oder Diskriminierung geben. Es darf in diesem Entwurf auch keine Diskriminierung des Best Effort Internets an sich geben, denn für Spezialdienste müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Wichtig ist, dass auch innerhalb der Spezialdienste jeder Anbieter einer Diensteklasse gleich behandelt werden muss. Mit diesen drei Kernmaßnahmen wird verhindert, dass das offene Internet zu einem „Internet der Deals“ wird. Gleichzeitig begrüßen wir die Option für Spezialdienste, da hiermit Innovationen rund um das industrielle Echtzeit-Internet ermöglicht werden. Von connected car bis zu Produktionsprozessen von Industrie 4.0 werden damit die Voraussetzungen für Innovationen geschaffen.

    Dr. Joachim Pfeiffer MdB, Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt:

    „Das freie Internet ist durch den gefundenen Kompromiss der Bundesregierung zur Netzneutralität keineswegs in Gefahr. Ein Zwei-Klassen-Netz wird es nicht geben. Wer so etwas behauptet, hat entweder keine Ahnung oder handelt mit dem Ziel, die Internetgemeinde zu täuschen und für seine persönlichen Zwecke zu instrumentalisieren. Richtig ist, dass Netzbetreiber Endnutzern in Zukunft sog. Spezialdienste nur anbieten dürfen, wenn diese nicht als Substitut des Internetzugangsdienstes angeboten werden. Vielmehr müssen die Netzbetreiber vor Angebot des Spezialdienstes ausreichend Kapazitäten in ihrem Netz schaffen, um ein störungsfreies Miteinander zu gewährleisten. Sie dürfen das Best-Effort-Internet und dessen Entwicklung infolge des technischen Fortschritts nicht beeinträchtigen.“

    Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze bei eco – Verband der Internetwirtschaft, sagt:

    „eco befürwortet den Vorschlag der Bundesregierung als möglichen Kompromiss zur Netzneutralität, da er den von uns seit langem geforderten rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste liefert, ohne andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet zu diskriminieren. So ist sowohl der Transparenz als auch dem Wettbewerb gedient.“ Von einem Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet könne hier keine Rede sein, so Landefeld, dieser soll durch den vorliegenden Entwurf sogar verhindert werden. Gleichzeitig fördere das Konzept innovative Dienste und neue Geschäftsmodelle im Internet.“

    Der VATM – Deutschlands größter TK-Branchenverband für Festnetz‑, Mobilfunk- und Diensteanbieter – „begrüßt grundsätzlich die Positionierung der Bundesregierung zur Netzneutralität gegenüber Brüssel“:

    „Es ist von großer Bedeutung, dass Deutschland mit einem ausgewogenen Vorschlag dieses wichtige Thema in Europa vorantreibt. Wir müssen die Möglichkeiten des Internets als Treiber für Innovation, Arbeitsplätze und Wohlstand nutzen und gleichzeitig Meinungsvielfalt und Wettbewerb sicherstellen“, fordert Martin Witt, Präsident des VATM. Netzneutralität betrifft die Bürger, aber auch die gesamte Wirtschaft, die den Umbau hin zur Digitalisierung und Industrie 4.0 stemmen muss, damit Deutschland und Europa wettbewerbsfähig bleiben. Der VATM unterstützt deshalb sowohl den Erhalt von Best Effort als auch die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Spezialdienste anzubieten. “

    Petra Kammerevert, SPD, Europaabgeordnete und Sprecherin der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament im Ausschuss für Kultur und Bildung:

    „Ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, dass es bei der Diskussion um Netzneutralität nicht um eine technikverliebte Spielerei geht. Es geht um die Wahrung grundlegender Freiheitsrechte aller im digitalen Zeitalter, es geht um Informations- und Kommunikationsfreiheit – und zwar unabhängig davon, ob man sich 12 Stunden pro Tag aktiv im Netz bewegt oder nicht. Der Kampf für eine möglichst lückenlose Absicherung der Netzneutralität lohnt sich. Gleichzeitig müssen Spezialdienste, die von diesem Prinzip regelmäßig abweichen, die absolute sowie streng limitierte Ausnahme bleiben. Mit dem Verordnungsentwurf zum Digitalen Binnenmarkt haben wir die Chance, Netzneutralität europaweit in diesem Sinne gesetzlich zu sichern. Ich würde mir wünschen, dass EU-weit die Tragweite der Entscheidung für unsere Zukunft deutlicher erkannt wird: Wir entscheiden jetzt, wer sich in Europa wie frei moderner Kommunikation bedienen darf. Jeder so frei und ungehindert wie nur möglich, das muss dabei politisches Ziel bleiben. Die Position der Bundesregierung zu den Verhandlungen im Rat ist zwar nicht die reine Lehre, wie ich sie mir wünschen würde, aber ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.“

    Und das sind die Kritiker der gemeinsamen Position der Bundesregierung für die Verhandlungen im EU-Rat:

    Florian Nöll, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups e.V.

    „Während für große und etablierte Firmen gegen Gebühr die linke Fahrspur reserviert wird, schieben sich Startups in Zukunft über die Landstraße. Die Folgen sind absehbar: Manche Startups werden nur ausgebremst, andere werden im internationalen Wettbewerb nicht bestehen können oder deshalb gar nicht erst gegründet.“

    Joe McNamee, Direktor von European Digital Rights (EDRi):

    „Die deutsche Position ist ein schlechtes Gesetz, schlechter Inhalt und schlechte Politik. Es ist ein schlechtes Gesetz, weil man keine Seite juristischen Fachjargon braucht, um zu sagen, dass Internet-Provider Online-Dienste benachteiligen oder fördern dürfen. Es ist schlechter Inhalt, weil es falsche Annahmen darüber, was gut für die Deutsche Telekom ist, über freie Meinungsäußerung, Innovation und Wettbewerb stellt. Es ist schlechte Politik, weil die Welt Führung zum Schutz des offenen Internets braucht, nicht den Protektionismus dieses Vorschlags.“

    Der SPD-nahe Verein D‑64 sagt:

    „Die Netzneutralität ist einer der Grundpfeiler des Internets. Die Netzneutralität wird durch das Bevorzugen eigener Dienste und Inhalte ausgehebelt. Das gilt auch für die Erhebung von Gebühren für eine bevorzugte Beförderung fremder Dienste. Die Innovationskraft des Internet, die wir in den letzten Jahrzehnten kennengelernt haben, wäre damit hinfällig. Bestehende, finanzstarke Anbieter festigen ihre Positionen und neue innovative Geschäftsmodelle werden es schwer haben, sich durchzusetzen. Das Internet, wie wir es heute kennen wäre damit Geschichte und wir gingen einen großen Schritt zurück in die vergangene Ära der Bildschirmtext Angebote. Die Spezialdienste, die der Bundeskanzlerin vorschweben, sind ein Lehrstück für lobbygetriebene Politik!“

    Gesche Jost, Internetbotschafterin für Deutschland sagt:

    „Zum jetzigen Stand will die Bundesregierung die Entwicklungen des Marktes für Breitband-Dienste beobachten und Spezialdienste in definierten Grenzen zulassen. Die Gefahr besteht jedoch, dass dadurch kleine Anbieter oder Start ups schlechtere Startbedingungen bekommen, da sie sich die kostenpflichtige Überholspur nicht leisten können. Der Entwurf sieht vor, dass durch die nationalen Regulierungsbehörden eine Diskriminierung anderer Anbieter unterbunden werden soll – es bleibt jedoch abzuwarten, ob das in der Praxis durchführbar sein wird. Eine Koppelung der Debatte um Netzneutralität mit der Realisierung der Breitbandausbau-Ziele ist ein Schritt in die falsche Richtung!“

    Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, sagt:

    „Die Netzneutralität ist seit Jahren bedroht. Statt sie endlich gesetzlich abzusichern, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung nun offenbar entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das ist bitter. Netzneutralität war und ist Garant für die Innovationskraft des Netzes. Durch die Ermöglichung der Einführung nicht näher definierter „Spezialdienste“ schafft die Bundesregierung ein „Zwei-Klassen-Internet“, das denjenigen bevorzugt, der mehr für Extraleitungen und beschleunigte Übertragung seiner Daten zahlen kann. Das können längst nicht alle. Mehr Lobbypolitik zugunsten weniger großer Konzerne und zulasten der demokratischen Struktur des Netzes geht nicht.“

    Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:

    “Was uns als ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Netzgemeinde und der Wirtschaft verkauft werden soll, ist nichts weiter als eine Blaupause für den Umbau des offenen Internet in ein Zwei-Klassen-Netz.”

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sagt:

    „Nur die gleichberechtigte Übertragung der Daten unabhängig von Absender und Inhalt hat das Internet zu dem gemacht, was es heute ist: Infrastruktur und elementarer Teil unserer weltweiten Gesellschaft. Wenn Merkel jetzt der Lobby der mächtigen Player im Netz nach dem Mund redet und die Netzneutralität in Frage stellt, zeigt sich einmal mehr, wie gefährlich eine von Lobbyisten getriebene, ahnungslose Regierung für unsere wichtigen Systeme ist. Ohne eine garantierte Netzneutralität wird es keine Startups mehr geben, die mit neuen Ideen einen wirklichen Mehrwert des Netzes für uns Benutzer schaffen. Stattdessen werden sich die Konzerne durchsetzen, die bereits jetzt genug mit unseren Daten verdienen, um sich den bevorzugten Transport ihrer Inhalte zu kaufen.“

    Und das Blog Die Linke schreibt: Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität.

    „Das heißt, entfernt wurde nur der Hinweis auf den Einsatz von Maßnahmen des Verkehrsmanagements zur Rechtsdurchsetzung, nicht aber solche Maßnahmen selbst. Damit ist der Zugriff auf die physische Transportinfrastruktur mittels Netzwerktechnologien zum Unterbinden missliebiger Inhalte weiterhin möglich. Mehr noch: Das Deliktspektrum wird in einem neugefassten Absatz 5 zu Artikel 23 durch die Bundesregierung ausgeweitet. Neben dem Verweis auf das weite Feld von Strafrecht und Strafvorschriften treten neu hinzu: Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und – als Kann-Bestimmung – das Sperren von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten nach Artikel 25 der Malmström-Richtlinie (2011/93/EU).“

    Halina Wawzyniak, MdB, netzpolitische und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

    „Die gemeinsame Position der Bundesregierung zur Netzneutralität ist ein klassischer Kompromiss wie er von der Großen Koalition nicht anders zu erwarten war. Leidtragende dieses Kompromisses sind vor allem die Nutzerinnen und Nutzer des Internets. Anstatt die Netzneutralität – und somit einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet für jede und jeden – gesetzlich zu sichern, plant die Bundesregierung den Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet. Zwar soll der diskriminierungsfreie Zugang zum Internet gesichert werden, im gleichen Atemzug werden aber sofort Ausnahmen formuliert: die sogenannten Spezialdienste. Dass die Bundesregierung mehr darunter versteht als zeitkritische Dienste wie VoIP ist eindeutig. Vielmehr geht es darum, Internetprovidern zusätzliche kostenpflichtige Dienste zu ermöglichen, um ihnen so den Ausbau des Breitbandinternets schmackhaft zu machen. Netzneutralität wird dem Breitbandausbau geopfert. Ein schlechter Deal für die Nutzerinnen und Nutzer. DIE LINKE bleibt dabei: Nur ein echtes neutrales Netz sichert Pluralismus und freie Meinungsbildung im Internet.“

    13. Dezember 2014 9
  • : Netzneutralität erklärt: Eine Sammlung der besten Videos zum Thema
    Netzneutralität erklärt: Eine Sammlung der besten Videos zum Thema

    netzneutralitaetDa sich gerade wieder viele Menschen für Netzneutralität interessieren haben wir hier die interessantesten Videos zur Debatte aus Deutschland und den USA zusammengestellt. Falls Euch noch welche einfallen, die wir vergessen haben: Bitte in den Kommentaren ergänzen.

    Wir wünschen viel Spaß beim Anschauen, Weiterbilden und Weiterverteilen.

    Last Week Tonight with John Oliver: Net Neutrality

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    Netzneutralität ist in Gefahr! Rette das Internet! (Der Stand zur Debatte auf EU-Ebene ist aus dem Frühjahr, bevor das EU-Parlament für strenge Regeln gestimmt hat. Jetzt liegt der Ball beim EU-Rat, wo Deutschland das Rad Richtung Zweiklassennetz drehen will.).

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    Telekom – Netz der Zukunft

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    Netzneutralität // Uebermorgen.TV 12:

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    Warum ist Netzneutralität wichtig? [Vollversion]

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    ePolitik Dummy (02) Netzneutralität

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    Deutsche Drosselkom: Die Telekom und Netzneutralität

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    LEAKED: The Internet Must Go

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    Extra Credits – Net Neutrality – What a Closed Internet Means

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    Net Neutrality [RAP NEWS 25]

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    Porn Stars Explain Net Neutrality

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    Why Net Neutrality Matters (And What You Can Do To Help)

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    Freiheit ist Netzneutralität

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    11. Dezember 2014 1
  • : Netzneutralität: Vom Ende her denken
    Netzneutralität: Vom Ende her denken

    Unser Thomas Lohninger hat für standard.at einen Meinungsbeitrag zur Netzneutralitätsdebatte in Österreich geschrieben: Vom Ende her denken.

    Es geht nicht um Aktivismus, sondern um Räume für Wettbewerb und Innovation. Es gibt viele gute Gründe, um das Internet neutral zu halten und vor einseitigen Geschäftsinteressen zu schützen.[…] Eigenes Fehlverhalten mit dem Fehlverhalten Anderer zu rechtfertigen ist eine kindliche Argumentation. Auch wenn Netzneutralität heute als komplexes, technisches Thema erscheinen mag, geht es dabei um die Zukunft gesellschaftlicher Teilhabe der Masse und wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit des Landes. Deshalb ist diese Frage auch zu wichtig um sie gänzlich dem Gewinnstreben von Providern zu überlassen.

    10. Dezember 2014
  • : Petition mitzeichnen: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!
    Petition mitzeichnen: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!

    plakat_03Ich habs getan und auch mal eine Petition gestartet. Ich bin zwar immer noch kein großer Fan von Petitionen und finde die meisten auch eher schlecht formuliert und zum falschen Zeitpunkt veröffentlicht. Aber da mein Herzensthema Netzneutralität gerade wieder viele Menschen beschäftigt, möchte ich den Moment nutzen und auch andere Menschen erreichen als nur hier bei netzpolitik.org.

    Ein weiterer Grund ist, dass Gregor Hackmack von Abgeordnetenwatch.de jetzt bei change.org ist und mir mal einen halben Abend vorgeschwärmt hat, was man mit dem Petitionstool alles machen können soll und ich teste das jetzt einfach mal. Fremde Plattformen haben zwar immer das Risiko der fehlenden Datensouveränität, aber ich hab gerade auch keine eigene Kampagnenplattform zur Hand. Ein Vorteil einer Petition auf einer Plattform ist ja, dass man Mailadressen von Unterstützern sammeln kann, die man dann bei späteren Aktionen anschreiben kann. Unsere Erfahrung mit dem Thema ist ja, dass es immer nur für kurze Zeit Medienaufmerksamkeit bekommt und dann wieder in der Versenkung verschwindet. Aber die vielen Lobbyisten der Telekom-Konzerne bearbeiten die ganze Zeit Politiker und haben sich gerade mit ihrer Position bei der Bundesregierung durchsetzen können. Das wollen wir ändern.

    Deswegen gibt es jetzt die Petition „Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!“, die Ihr gerne mitzeichnen und weiter verteilen könnt.

    Und das ist der Petitionstext: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!

    Das Internet ist in Gefahr. Das EU-Parlament hatte mit großer Mehrheit erst im April 2014 beschlossen, strenge Regeln zur Netzneutralität zu schaffen. Doch die Bundesregierung setzt sich aktuell im EU-Rat dafür ein, diese Entscheidung aufzuheben. Angela Merkel hat sich gerade bei Vodafone dafür ausgesprochen, das Zweiklassen-Netz zu schaffen. Das hätte zur Folge, dass besonders beliebte Dienste im Internet in Zukunft über kostenpflichtige Überholspuren nutzbar sind, während andere Dienste dadurch benachteiligt werden.

    Das Internet wäre damit nicht mehr neutral und die Meinungsfreiheit und Vielfalt in Gefahr.

    In einem Internet ohne Netzneutralität regieren große Provider, sie entscheiden und kontrollieren, welche Inhalte in welcher Geschwindigkeit und zu welchem Preis durchgeleitet werden. Die großen Telekom-Konzerne sind stark und einflussreich und bezahlen hunderte von Lobbyisten. Doch Millionen von Menschen in den USA und Europa schlagen zurück und fordern ihre Regierungen auf, sich für ein freies Internet einzusetzen.

    Mit dieser Petition fordern wir unsere Bundesregierung auf, das Zweiklassen-Internet zu verhindern und sich klar zur Netzneutralität zu bekennen. Das Internet darf nicht den Interessen der Telekom-Lobby geopfert werden.

    Und wenn Ihr nicht an Petitionen glaubt, dann ist das auch ok. In diesem Fall könnt Ihr ja unsere vielen anderen Inhalte zum Thema weiterverteilen.

    10. Dezember 2014 33
  • : Angela Merkel: Unter dieser Frau kein Anschluss
    Angela Merkel: Unter dieser Frau kein Anschluss

    Sascha Lobo kommentiert in seiner Kolumne auf Spiegel-Online Merkels Netzpolitik und vor allem den aktuellen Move in Sachen Netzneutralität: Unter dieser Frau kein Anschluss.

    Dabei gibt es ein bestimmendes Schlagwort der Merkelschen Digitalpolitik: Versagen. Natürlich muss man hier differenzieren. Und zwar zwischen mutwilligem und fahrlässigem Versagen. Fahrlässig ist etwa, seit vielen Jahren nichts Messbares erreicht zu haben, was die dringend notwendige Glasfaserverkabelung der Bundesrepublik angeht. Mutwilliges Versagen wird es dort, wo Merkel die Netzneutralität verkauft, im Tausch gegen ein bisschen Netzausbau. Kaum ein Bereich, in dem das Problem des Merkelschen Politikansatzes kristalliner zu Tage tritt.

    und:

    Wegen dieses politikbegünstigten Debakels, entstanden durch Merkels visionsloses Danebenstehen, soll nun die Netzneutralität abgeschafft werden. Bei gleichzeitigem Argumentieren pro Netzneutralität, was den Irrsinn abrundet. Merkel selbst begründet das praktisch wortgleich mit Broschürentexten von Telekom, Vodafone und Co.: Es müssten aus Gründen der Verlässlichkeit „Spezialdienste“ geschaffen werden.

    Bin ich eigentlich der einzige oder wieso thematisiert sonst niemand, dass die Bundesregierung eine gemeinsame Linie gefunden hat – und nicht nur Angela Merkel. In der Bundesregierung ist auch noch die SPD und das SPD-geführte Wirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel (SPD-Vorsitzender) soll federführend diese Position ausverhandelt haben.

    10. Dezember 2014 4
  • : Tim Berners-Lee: „Netzneutralität ist unsere Wahl“.
    Tim Berners-Lee: „Netzneutralität ist unsere Wahl“.

    Heise-Online zitiert Tim Berners-Lee auf der Le Web-Konferenz:

    Berners-Lee nutzte die Bühne in Paris, um die IT-Experten zum Kampf für die sogenannte Netzneutralität aufzurufen. Das Prinzip besagt, das alle Daten im Netz gleich behandelt werden müssen. Aktivisten befürchten nach aktuellen Plänen aus der Politik, dass es durch bezahlte Überholspuren ausgehöhlt wird und dadurch kleine Online-Unternehmen benachteiligt werden. „Widmen Sie fünf Prozent Ihrer Zeit der politischen Lage. Treten Sie bewusst dieser Schlacht bei“, appellierte Berners-Lee. Es gehe darum, das offene Netz zu verteidigen. Letztlich gehe es um den Weltfrieden. „Netzneutralität ist unsere Wahl.“ Die Lobby dagegen sei stark.

    Können wir nur unterschreiben.

    10. Dezember 2014
  • : Netzneutralität – was bedeutet das eigentlich?
    Netzneutralität – was bedeutet das eigentlich?

    Ich hab heute Radio‑Z in Nürnberg erklärt, was Netzneutralität ist und welche Debatte wir gerade führen.

    Netzneutralität ist eines der Schlagworte, wenn über die Zukunft des Internets gesprochen wird. Doch was heißt das eigentlich und wie steht es um die Netzneutralität in Deutschland? Offen für alle, überall, jederzeit und für alle gleichermaßen. Diese Eigenschaften haben das Internet einst groß gemacht. In einer Zeit, in der mehr und mehr wirtschaftliche Interessen mit dem Internet verknüpft sind, gerät dieses Prinzip der Offenheit für Alle in Gefahr, unter die Räder des Profits zu kommen. NetzaktivistInnen fordern deshalb Netzneutralität.

    Ich sprach dazu mit Markus Beckedahl von netzpolitik.org und wollte erst einmal wissen, was Netzneutralität eigentlich genau heißt.

    Hier ist die MP3.

    8. Dezember 2014 4
  • : Bundesregierung erklärt Netzneutralitätspläne
    Bundesregierung erklärt Netzneutralitätspläne

    Während ich am Freitag im Presse-Hintergrundgespräch im Wirtschaftsministrium sass, hat Tilo Jung in der Bundespressekonferenz den Regierungssprecher gefragt, was denn an den Netzneutralitätsplänen der Bundesregierung dran ist. Das dokumentieren wir hier auch nur, weil es die Linie der Bundesregierung zeigt: Netzneutralität ist in der Rhetorik wichtig, gegen aktuelle Verletzungen der Netzneutralität wird man nichts unternehmen und zusätzlich führt man noch das Zweiklassenetz ein und legalisiert Drosselkom-Ideen. Business as usual.

    FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum ist die Kanzlerin gegen Netzneutralität?

    STS SEIBERT: Ich kann der Behauptung in Ihrer Frage nicht zustimmen, die Kanzlerin ist nicht gegen Netzneutralität. Es ist so und das hat sie gestern in ihrer Rede auf dem „Digitising Europe Summit“ hier in Berlin ja sehr klar gemacht , dass Fragen der Netzneutralität zurzeit in Europa verhandelt werden, und zwar im Rahmen der Verhandlungen zum sogenannten Telekommunikationsbinnenmarkt. Dazu gibt es einen Vorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft, der auf dem Tisch liegt, der auch diese Fragen betrifft. Es gibt noch keine Einigung im Rat. Die Bundeskanzlerin hat gestern sehr deutlich gemacht, dass es ihr wichtig ist, dass wir hier Fortschritte machen. Sie hat wörtlich gesagt, dass wir hier aufs Tempo drücken. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass Anbieter elektronischer Kommunikation alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete gleich ohne Berücksichtigung des Absenders, des Empfängers, der Art des Inhalts, Dienstes oder auch der Anwendung behandeln sollen. Das ist der Inhalt der Netzneutralität. Dieser Grundsatz steht im Einklang damit, dass man Spezialdienste ermöglicht. Für diese Spezialdienste sollen Regeln gelten, die die Wahrung der Netzneutralität sicherstellen und gleichzeitig das Innovationspotenzial des Internets ausschöpfen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Die Bundeskanzlerin hat gestern Beispiele solcher Spezialdienste genannt wenn man sie haben will. In solchen Diensten besteht ein enormes Innovations- und auch ein enormes digitales wirtschaftliches Potenzial. Angesichts dessen ist es sinnvoll, das so zu organisieren. Genau darüber hat die Bundeskanzlerin gestern gesprochen. Ich kann aber, wie gesagt, nicht ihrer Behauptung zustimmen, dass sie gegen Netzneutralität sei das Gegenteil ist der Fall.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hat auch davon gesprochen, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollten. Ist das für Sie kein Widerspruch zu dem Anliegen der Netzneutralität? Ein Vorteil der Netzneutralität ist ja, dass jeder die gleichen Chancen hat, also zum Beispiel auch Startups.

    STS SEIBERT: Ich kann da noch einmal auf das zurückgreifen, was ich gerade gesagt habe: Es gibt ja das Bekenntnis zur Netzneutralität, und es gibt trotzdem diese Spezialdienste, die für das innovationsfreundliche Internet, für großes digitales Wertschöpfungspotenzial stehen, von dem wir alle in diesem Lande profitieren werden. Die werden zunehmen. Aber wie die Bundeskanzlerin gestern auch ausgeführt hat: Sie können sich eben nur entwickeln, wenn auch für diese Spezialdienste berechenbare und verlässliche Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Das sind die beiden Seiten, die man zusammenbringen muss und die die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zusammenbringen wird.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Diese Spezialdienste werden ja genau von denen angeboten, die nicht gerade für Innovation bekannt sind zum Beispiel der Telekom usw., also den großen Internetprovidern.

    STS SEIBERT: Das ist jetzt ein Satz. Zu welcher Frage führt er?

    ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe nicht, wie das zu Innovationen führen soll.

    STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat gestern zwei mögliche Bereiche genannt. Der eine Bereich, das fahrerlose Auto, klingt heute für manchen noch wie Zukunftsmusik, ist es in Wirklichkeit aber nicht, wie die Experten wissen. Der andere Bereich, der Bereich der telemedizinischen Anwendungen, hat für breite Teile der Bevölkerung vielleicht auch ein großes Potenzial. Das sind Beispiele, wo Innovation möglich ist und wo Innovation heißt, dass man solchen Spezialdiensten eben auch die berechenbaren Qualitätsstandards zur Verfügung stellen muss. Unser Vorschlag wird so sein, dass dies mit dem Grundsatz der Netzneutralität in Einklang gebracht wird. Vielleicht kann sich die Kollegin aus dem Bundeswirtschaftsministerium dazu noch weiter auslassen.

    MODES: Ich kann gerne noch etwas zu den Details sagen. Wie gesagt, es gibt mittlerweile eine gemeinsame Position der Bundesregierung. Es ist eben kein Widerspruch: Die Netzneutralität im offenen Internet soll erhalten bleiben; das Internet bleibt also weiter so, wie es jetzt ist, erhalten. Gleichzeitig gibt es eben diese Innovationen. Es gibt aber strenge Vorgaben: Die Spezialdienste dürfen nicht diskriminieren, sie dürfen kein Ersatz für einen offenen Internetzugang sein und sie dürfen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden. Die können sozusagen jetzt auch erst beginnen. Deswegen sehe ich da jetzt auch keinen Widerspruch.

    ZUSATZFRAGE JUNG: An das Wirtschaftsministerium: Wenn die Netzneutralität erhalten werden soll, warum schreibt man das dann nicht ins Grundgesetz?

    MODES: Man findet in Europa eine europäische Regelung. Wir sind der Meinung, dass das europäisch festgesetzt werden muss.

    8. Dezember 2014 16
  • : Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)
    Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)

    plakat_07Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern auf einem Event des Telekommunikationsunternehmens Vodafone angekündigt, dass die Bundesregierung jetzt eine abgestimmte Position zum Thema Netzneutralität gibt. Die Rede gibt es mittlerweile als Transcript online:

    Was heißt „innovationsfreundliches“ Internet? Es bedeutet, dass es eine bestimmte Sicherheit für Spezialdienste gibt. Diese Spezialdienste werden zunehmen, aber sie können sich nur entwickeln, wenn auch berechenbare Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Diese beiden Seiten muss man zusammenbringen. Ich glaube, dass uns das in den Verhandlungen in Brüssel in kurzer Zeit gelingen kann. Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.

    Wir haben jetzt das achtseitige Positionspapier der Bundesregierung erhalten und werten es noch aus. Heute fand ein Presse-Hintergrundgespräch im Bundeswirtschaftsministerium statt, wo aber leider keine konkreten Fragen beantwortet werden konnten, welche Auswirkungen dieser Vorschlag auf bestehende Verletzungen der Netzneutralität haben wird. Das Papier wurde als Kompromiss „zwischen den Interessen der Wirtschaft und Netzgemeinde“ bezeichnet. Das verwunderte mich insofern als dass es viele wirtschaftliche Player gibt, die eindeutige Positionen pro Netzneutralität vertreten, auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium. Man kann hier überhaupt nicht von einem Konflikt zwischen Verbrauchern und Wirtschaft reden, sondern von einem Konflikt zwischen Telekommunikationsunternehmen auf der einen Seite und dem Rest auf der anderen Seite. Dazwischen stehen die Unternehmen, die nur darauf warten, dass sie Überholspuren bekommen um sich durch ihre derzeitige Marktposition einen besseren Zugang kaufen zu können.

    Aber wie erklärte gestern noch Angela Merkel:

    Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist der Breitbandausbau. Denn wir brauchen uns über Netzneutralität nicht zu unterhalten, wenn die Netzkapazitäten nicht zur Verfügung stehen.

    Doch Frau Merkel, wir müssen uns genau dann über Netzneutralität unterhalten, wenn die Netzkapazitäten knapp sind und Telekommunikationsunternehmen ohne klare Regeln einfach machen können, was sie wollen. Das ist die derzeitige Situation.

    Was immer klarer wird: Diese Bundesregierung möchte mangelnde finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau mit weniger Netzneutralitätsregeln für die Telekommunikationsunternehmen kompensieren.

    Mit dem vorgelegten Positionspapier werden Drosselkom-Tarife legalisiert, aber derzeitigen Verletzungen der Netzneutralität nicht wirksam einen Riegel vorgeschoben. Das liest sich erstmal wie eine Mogelpackung.

    Update: Mehr Analyse gibt es bei der Digiges. Deren Fazit ist: Verhandlungsposition zur Netzneutralität: Kompromisse sehen anders aus.

    Mit dem nun vorgestellten Entwurf kommt die Bundesregierung den Wünschen der Providerlobby weitestgehend entgegen. Er ist so abgefasst, dass nicht nur – wie immer wieder propagiert – Anwendungen wie Telemedizin und selbstfahrende Autos als Spezialdienste ermöglicht werden, sondern vielmehr beliebte Dienste des offenen Internets künftig auf Spezialdienste ausgelagert und kostenfplichtig angeboten werden können. Verlangsamungen und Blockierung von Internetzugängen werden durch den Entwurf ebenso legalisiert wie verbraucher- und wettbewerbsunfreundliche Praktiken wie das Zero-Rating einzelner Dienste. Rein protokollbasierte Dienste finden überhaupt keine Berücksichtigung.

    Alles in allem ist der Entwurf eine Blaupause für die Gewinnmaximierung der Telekommunikationsprovider. Die Bundesregierung erhofft sich davon offenbar eine höhere Bereitschaft der Provider, Mittel in den Breitbandausbau zu investieren, nur um selbst möglichst wenig staatliche Gelder in dieses Vorhaben zu stecken. Dafür ist sie sogar bereit, die Netzneutralität zu opfern und zuzulassen, dass das offene Internet künftig nicht mehr ein Ort der Meinungsvielfalt, des fairen Wettbewerbs, der freien Innovation und der politischen Teilhabe ist, sondern zu einer nach ökonomischen Gesichtspunkten optimierten Stätte des Konsums verkommt.

    5. Dezember 2014 18
  • : Netzneutralität spaltet EU-Kommission und Rat
    Netzneutralität spaltet EU-Kommission und Rat

    Erich Moechel fasst bei FM4 den aktuellen Diskussionsstand im EU-Rat zu Netzneutralität zusammen: Netzneutralität spaltet EU-Kommission und Rat.

    Hier sieht das Ratspapier breite Ausnahmeregelungen von der Gleichbehandlung vor. Internetprovider sollen in den Verkehr nach eigenem Dafürhalten eingreifen und Websites selbst oder auf behördliche Aufforderung, jedenfalls aber ohne Gerichtsurteil blockieren können. Der Text ist dabei so breit und allgemein gehalten, dass aus diesen Notfallsmaßnahmen sozusagen die allgemeinen Regeln für die Behandlung der Daten abgeleitet werden.

    Widerstand gibt es von den kleinen Mitgliedsstaaten, u.a. von Slowenien und den Niederlanden, die bereits eigene Gesetze zum Schutz der Netzneutralität haben. Aber keine Panik, unser Digitalkommissar hat alles unter Kontrolle, oder?

    Die großen Differenzen im Ministerrat stehen einer baldigen Regelung für den digitalen EU-Binnenmarkt im Wege, immer fraglicher wird dabei, ob der für 2015 angestrebte Abschluss überhaupt noch realistisch ist. Viel einfacher ist es hingegen vorauszusagen, dass der Druck auf Kommissar Günther Oettinger wachsen wird, endlich klare Aussagen zum Thema Netzneutralität in irgendeine Richtung zu treffen. Bei Beobachtern des Geschehens mehren sich nämlich die Zweifel, ob der Energieexperte Oettinger seinem neuen Fachbereich digitale Kommunikation überhaupt gewachsen ist.

    Erich Moechel bezieht sich vor allem auf die Analyse von Monica Horten auf Iptegrity: EU Council divided over net neutrality law .

    The Council of Ministers is sharply divided over the net neutrality provisions in the new Telecoms Regulation. The split within the Council emerged today in a meeting of the Telecoms Council, where all 28 EU member governments gave their view on the Council’s new proposals for net neutrality. Broadly, the positions line up with the Dutch and Slovenians who are not happy with the Council’s text, and (sadly) the Brits at the diametrically opposite position, who support it.

    30. November 2014 2
  • : Protokoll des EU-Rates zur Diskussion über Netzneutralität
    Protokoll des EU-Rates zur Diskussion über Netzneutralität

    Der EU-Rat hat gestern über das Thema Netzneutralität diskutiert, von deutscher Seite war Staatssekretär Matthias Machnig (BMWE) dabei. Das Protokoll fasst die Debatte knapp zusammen:

    – Most member states considered that the presidency text was a good basis for further work but that more discussion was needed also on net neutrality. A large number of delegations said it
    was important to have open and non-discriminatory access to the Internet, but that it was
    likewise important to avoid curtailing innovation and investment.
    – Several delegations expressed support for banning price discrimination in any rules on net
    neutrality.

    The presidency concluded that more technical work was needed with a view to defining a Council
    position on roaming and net neutrality – issues in which the citizen has a central position. The
    presidency will continue to work on the proposal until the end of the year, based on the guidance
    given by ministers. Talks with the European Parliament would only start when the time is ripe.

    The adoption of the regulation requires the approval of both the Council and the European
    Parliament. The Parliament adopted its first-reading amendments in April.

    Der erste Punkt erinnert an das Schreiben unserer Internetminister an die EU-Kommission, wo die deutsche Position mit „Dabei ist wichtig, das offene Internet zu erhalten, zugleich aber Spielraum für Qualitätsinnovationen zu wahren.“ zusammengefasst war.

    Über die aktuellen Entwicklungen und eine Einordnung hatten wir gestern berichtet: EU: Parlament fordert Rat erneut auf, sich für Netzneutralität einzusetzen. Wo steht Kommission?

    28. November 2014
  • : EU: Parlament fordert Rat erneut auf, sich für Netzneutralität einzusetzen. Wo steht Kommission?
    EU: Parlament fordert Rat erneut auf, sich für Netzneutralität einzusetzen. Wo steht Kommission?

    Save the Internet 2014-11-27 15-41-28Das EU-Parlament hat in einem nichtbindenden „Entschließungsantrag zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt“ (2014/2973(RSP)) neben den gerade in den Medien hochgehypten Wünschen nach einer Google-Regulierung auch Wünsche zur Netzneutralität an die EU-Kommission artikuliert. Konkret geht es um diese beiden Punkte:

    8. fordert den Rat eindringlich auf, rasche Fortschritte zu erzielen und Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents mit dem Parlament aufzunehmen, da dadurch konkret die Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft würden, mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Netzneutralität geschaffen und der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt verbessert würde; ist der Ansicht, dass diese Verordnung ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarkts für Mobilfunkdienste sein könnte;

    9. betont, dass der gesamte Internetverkehr unabhängig von dessen Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung in gleicher Weise, diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden sollte;

    Bei EDRi gibt es eine erste Analyse: European Parliament fights back hard on net neutrality.

    “Treated equally” goes beyond a simple ban on blocking or throttling of services. It also covers, for example, price discrimination, where some online monopolies can be accessed without additional download charges, while users have to pay to access every other service.

    Hintergrund ist, dass heute auch der EU-Rat tagt, wo die Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensitzen und dort u.a. auch über Positionen zur Netzneutralität diskutiert wird. Vergangene Woche hatten wir berichtet, dass unter der derzeitigen italienischen Ratspräsidenschaft Pläne verfolgt werden, die strengen Netzneutralitätsregeln, die das EU-Parlament im Frohjahr abgestimmt hatte, durch nicht bindende Wunschregeln zu ersetzen. Die Folgen wären weitgehende Narrenfreiheit für Telekommunikationsunternehmen und die Schaffung eines 2‑Klassen-Netzes.

    Offener Brief an den Rat der Europäischen Union

    Gegen diese Pläne hat das Bündnis um SavetheInternet.eu gestern einen offenen Brief an die EU-Regierungen geschrieben und abgeschickt. Bei der Digitalen Gesellschaft findet sich eine deutsche Version:

    wir, die unterzeichnenden Organisationen, bitten Sie eindringlich, den jüngsten Vorschlag des italienischen Ratsvorsitzes zur Netzneutralität abzulehnen und stattdessen verbindliche Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität zu erlassen. Ohne klare Vorschriften zur Netzneutralität werden die großen Zugangsanbieter zu Türstehern, die die Macht haben, nur denen Zugang zu ihren Kunden zu gewähren, die dafür zahlen können und alle anderen auszuschließen.

    Mit dem italienischen Vorschlag vom 14. November gelingt es nicht, das Versprechen eines offenen Internets glaubhaft zu vermitteln. Er enthält weder eine klare Definition von Netzneutralität noch eine klare Absage an alle Formen der Online-Diskriminierung wie zum Beispiel Preisdiskriminierung. Die Annahme eines solchen Vorschlags würde auf die Abschaffung der Netzneutralität hinauslaufen und somit ernsthafte Konsequenzen für die Innovationskraft und Kommunikationsfreiheit in Europa sowie auf der ganzen Welt zur Folge haben.

    Der weitere Text findet sich drüben. Savetheinternet.eu wurde auch neu gebaut und konzentriert sich jetzt auf die Verhandlungen im EU-Rat. Eine deutsche Version gibt es auch bald. Geht dahin, informiert Euch und werdet aktiv!

    Und wo steht die EU-Kommission?

    Und wo steht gerade die EU-Kommission? Das bleibt etwas unklar. Während sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger immer weiter in die Richtung äußert, wie wir sie von den Telekom-Lobbyisten kennen, versucht sich sein Kollege und Vize-Präsident Andrus Ansip als Verfechter der Netzneutralität zu inszenieren. Die Frage bleibt: Meint Ansip das Ernst oder spielt er dasselbe Spiel wie wir das von der ehemaligen Digitalkommissarin Neelie Kroes gewohnt sind: Sich ständig als Verfechter der Netzneutralität zu inszenieren und wenn es drauf ankommt, das Gegenteil zu machen?

    Positiv ist zumindest derzeit, dass Ansip sich nicht eindeutig wie Oettinger in Richtung Telekommunikationslobby positionieren möchte. Aber tief ins Detail, welche Netzneutralität er genau meint, ist Ansip auch noch nicht gegangen. Dafür war aber Tim Berners-Lee schon zum Internet und Netzneutralität erklären da:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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    27. November 2014 3
  • : Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte
    Jean-Claude Juncker.
    Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte

    EDRi hat eine Kopie des Entwurfs zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 erhalten und veröffentlicht: Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015. Für diejenigen, die die Anhörungen der Kandidaten im EU-Parlament verfolgt haben, enthält dieser Entwurf keine großen Überraschungen. Allerdings zeigt er die große Anzahl an Vorschlägen und Initiativen, die in den kommenden Jahren einen direkten Einfluss auf unsere Grundrechte und ‑freiheiten haben werden. Juncker hat das Ziel, das Arbeitsprogramm am 16. Dezember in Straßburg zu verabschieden.

    Dieser Gastbeitrag von European Digital Rights (EDRi) erschien zunächst auf edri.org. Übersetzung von Justin Hanney und Andre Meister.

    Vorhabendokumentation der EU-Kommission

    In einem Brief an die Kommissare erklärt er, dass der Programmentwurf aus neuen Initiativen, anhängigen Vorschlägen und Aufhebungen existierender Gesetze besteht – alles mit dem Ziel, seinen Zehn-Punkte-Plan für Europa durchzusetzen.

    Neben der Bekanntgabe einer Liste bedeutsamer Initiativen und Vorschläge, lädt er alle Kommissare ein, zusätzliche Elemente vorzuschlagen – oder die Notwendigkeit der derzeit vorliegenden Vorschläge zu überprüfen – vor dem Hintergrund der „Mission Letters“, die zusammen mit den Nominierungen im September geschickt wurden.

    Unter den neuen Initiativen im Entwurf finden sich im Arbeitsfeld „Digitaler Binnenmarkts“ der „Cybersicherheitsplan“ und die bereits angekündigte Reform der E‑Privacy-Richtlinie (sobald es eine Einigung zur Datenschutzreform gibt).

    Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutz

    Zu den wichtigen neuen Initiativen, die zunächst vom Generalsekretariat vorgeschlagen wurden, verkündet die Kommission ein Paket für den digitalen Binnenmarkt (Q2 2015) und einen Vorschlag für eine Urheberrechtsreform (2015). Wie wir immer wieder betont haben, sind die derzeitigen Copyright-Regeln nicht mehr fit für das digitale Zeitalter. Eine Abkehr weg von den gescheiterten repressiven Maßnahmen hin zu einer umfassenden Reform wäre sehr zu begrüßen.

    Darüber hinaus erwähnt das Dokument einen „möglichen geänderten Vorschlag für das Telekom-Paket“ – das könnte ein weiterer Anlauf sein, Regeln zur Netzneutralität zu untergraben. Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten (im Rat) die „Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ und könnten einige Regeln für Netzneutralität streichen, die das Europäischen Parlament aufgestellt hat. Wenn die Verordnung geändert wird, um diese Regeln zu schwächen, werden wir hart arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament hinter seiner Entscheidung steht, das offene Internet zu schützen.

    Internationaler Freihandel und Digitaler Binnenmarkt

    Außerdem kündigt die Kommission an, an einem „vernünftigen und ausgewogenen“ Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu arbeiten – eine bemerkenswert defensive Wortwahl. Warum sollte man betonen, dass TTIP „vernünftig und ausgewogen“ sein soll? Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass genau das eben nicht der Fall ist. TTIP wird sicherlich eins der wichtigsten Dossiers für digitale Bürgerrechte, mit denen EDRi im kommenden Jahr zu tun haben wird. Das gilt nicht nur für die generellen Bedenken zur Transparenz der Verhandlungen, sondern auch für eine etwaige Aufnahme von Bestimmungen zu Datenschutz, Selbstjustiz von Internet-Unternehmen und Urheberrecht.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte, kündigt die Kommission den lang ersehnten Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Abschluss von Verhandlungen über ein umfassendes Datenschutzabkommen mit den USA an. Ein Abschluss dieser beiden Verhandlungs-Stränge würde das Ende eines langen Prozesses bedeuten. Der Beitritt der Europäischen Kommission zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein historischer Schritt, und ist eine wichtige, erneute Bestätigung, dass jede Art von Grundrechts-Einschränkung „gesetzlich vorgesehen“ sein muss (Artikel 10 EMRK).

    Menschenrechtskonvention und Transparenzregister

    Schließlich begrüßen wir die Ankündigung der Kommission, die Arbeit ihrer einzelnen Institutionen transparenter zu machen. Der Programmentwurf erwähnt die Einführung einer inter-institutionellen Vereinbarung, ein verpflichtendes Lobbyregister für Parlament, Rat und Kommission einzurichten. Dieser Schritt ist längst überfällig. Die vorherige Kommission hat einige grauenhafte Gewohnheiten über Transparenz entwickelt und den Zugang zu Dokumenten unnötig bürokratisch und schwer gestaltet – wir begrüßen alle Versuche, diesen Ansatz zur Geschichte zu machen.

    Es gibt mehr als genug Arbeit für European Digital Rights (EDRi) in dieser neuen Legislaturperiode. Während die Kommission ihr Arbeitsprogramm fertigstellt, arbeitet EDRi an einer Spendenkampagne, die in den nächsten Wochen gestartet wird. Mehr als je zuvor braucht EDRi eure Unterstützung, um eure Rechte und Freiheiten auf EU-Ebene weiterhin zu verteidigen.

    26. November 2014 2
  • : Netzneutralität für Einsteiger: Acht Schritte zu einem offenen Internet
    Netzneutralität für Einsteiger: Acht Schritte zu einem offenen Internet

    Das Internet, wie wir es kennen, ist in Gefahr. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Telekommunikationsverordnung bedroht die Netzneutralität und damit die Freiheit und Offenheit des Netzes. Werden diese Pläne umgesetzt, wird es künftig ein Zwei-Klassen-Netz geben, in dem Provider unseren Datenverkehr durchleuchten und darüber entscheiden, welche Inhalte wir uns im Netz ansehen und welche Dienste wir in welcher Qualität nutzen können.

    Netzneutralität bedeutet, dass der gesamte Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird – Unabhängig von Absender, Empfänger oder Inhalt werden sämtliche Daten stets nach der Reihenfolge ihres Eintreffens in gleicher Qualität und gleicher Geschwindigkeit von den Providern weitergeleitet.

    EDRi und access haben eine Broschüre veröffentlicht, die vom Digitale Gesellschaft e.V. übersetzt wurde und in acht Schritten den Weg zu einem offenen Internet aufzeigt sowie die Vorteile von Netzneutralität erklärt und dabei auch über einige verbreitete Fehlschlüsse aufklärt. Die Broschüre gibt es hier als .pdf.

    26. November 2014 3
  • : Netzneutralität oder: Wie eine Debatte richtig falsch läuft
    Netzneutralität oder: Wie eine Debatte richtig falsch läuft

    glasfaser-reinhardtstrSeit Jahren wird über die sogenannte Netzneutralität gestritten. Der offizielle Kern der Debatte ist die Frage: dürfen bestimmte Daten anders im Netz der Netze aka Internet transportiert werden als andere? Und wenn ja, darf dafür mehr Geld verlangt werden? Und wenn auch dieses Bejaht wird: von wem? Vom Endkunden? Vom Anbieter? Von beiden?

    Dieser Artikel von Falk Steiner erschien zuerst auf seinem Blog.

    Konrad Lischka und Marc-Jan Eumann haben drüben bei netzpolitik.org ihre (medienpolitische) Sicht auf die Debatte aufgeschrieben – 7 Punkte, die es dabei zu beachten gelte. Vielen der Punkte kann ich inhaltlich folgen, regulierungspolitisch sogar den meisten. Aber ich würde bei der Debatte noch einmal ganz vorne ansetzen wollen – und daher noch einmal ein paar Fragen in den Raum werfen.

    1.) Wo gibt es derzeit Engpässe im Netz? Im

    1. Backbonenetz und IXPs (Internetaustauschpunkten)
    2. Verteilnetz innerhalb eines Providers.
    3. Endkundennetz ab DSLAM/KVz.

    Für 1.1. ist das zumindest hochgradig fragwürdig, solange – wie von Eumann und Lischka angeführt – für beide Seiten kostenneutrale Peering- und nicht Transit-Abkommen (“Paid Peering”) geschlossen werden.

    Für 1.2. kommt es auf die verbaute Technik der Provider an und auf die Frage, ob CDNs bis zum Verteilnetz liefern können.

    Für 1.3 gilt: abhängig von jeweils verfügbarer Technik, Leitung und Kapazität des Switches.

    In der Vergangenheit haben sich die Tk-Anbieter immer um klare Antworten gedrückt, wo in ihren Netzen (nicht in ihren Geldbeuteln) denn eigentlich tatsächlich Engpässe seien.

    2.) Was soll mit Eingriffen in die Netzneutralität erreicht werden?

    1. Geringere Latenz und höhere Reliabilität für kritische Infrastrukturen (Stromnetz‑, Gasnetz‑, Wassernetzinfrastruktur, sicherheitskritische Bundeswehr-Kommunikation, Priorisierte Voice-over-IP für Polizei, THW, Feuerwehr etc.)
    2. Geringe Latenz für künftige Bullshitbingo 2.0–4.0‑Dienste (Car 2 Car-Kommunikation, Realtime-Logistik, Smart Home, Selftracking)
    3. Geringere Last durch parallele Mehrfachauslieferung identischer Inhalte über komplexe Routingstrukturen hinweg
    4. Geld.

    Während 2.1 vielen Menschen nachvollziehbar erscheint, sich allerdings direkt die Frage anschließt, wo die kritischen Infrastrukturen beginnen und wo sie genau enden (ist “Telemedizin” immer kritisch? Wo ist die Abgrenzung zwischen digital gesteuertem Herzschrittmacher und eHealth-Spaß-Anwendungen wie Selftracking? Hat das etwas im “offenen” Internet verloren?).

    Punkt 2.2 wird in den politischen Debatten gerne angeführt. Allerdings hat mir noch niemand erklären können, welche problematischen Datenmengen es sein könnten, die beispielsweise in Car2Car-Kommunikation anfallen könnten. Hier ist es nicht zuletzt an den Programmierern der Software für eben solche Bereiche, darauf zu achten, dass sie eben keine Realtime-Notwendigkeit vorsehen, die ihnen das Netz auf absehbare Zeit nicht garantieren kann – schon gar nicht bei einem sich bewegenden Objekt. Die Logik muss in weiten Teilen auch künftig am Objekt bleiben und darf über das Netz nur Verbesserungen erfahren. Die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit eines Automobils darf eben auch künftig nicht von der Verfügbarkeit des “as a Service” abhängen – das will niemand haben, und das zu Recht. Auch Container werden nicht jederzeit und überall jede Information über jede Keksdose in ihnen digital abgleichen müssen. Hier kommt es überall nicht auf die Netzneutralität an.

    Punkt 2.3 hingegen ist ein überaus valider, da Videoinhalte das Netz doch ordentlich mit Daten vollstopfen. Für jede Übertragung wird – zumindest theoretisch – über die gesamte Strecke, vom Anbieter bis zum Endkunden, jedes Mal die volle Datenmenge ausgeliefert. Broadcasting, das Aussenden eines Signals an viele zugleich, ist im Internetprotokoll als solches nicht wirklich vorgesehen und schon gar nicht etabliert. Fernsehsender und Onlinevideoanbieter versuchen das Problem dadurch zu umgehen, dass sie auf besondere Infrastrukturen setzen: CDNs, Content Delivery Networks, also parallele Netzwerkstrukturen die möglichst nah am Kunden erst ausliefern – wenn denn die Endkundennnetzanbieter sie lassen. Dafür verlangen einige jedoch viel Geld, andere weniger. Vergleichbar datenverkehrsintensiv wie die Fernsehliveevents Tatort oder Fußball ist ansonsten in Deutschland eigentlich nur, wenn Apple mal wieder große Updates für iOS-Geräte rausschiebt. Allerdings dürfte das alles kaum vergleichbar sein mit künftigen 8K-UHD-Videostreams (4320p), die sich bereits heute abzeichnen und mit 995,33 MBit/Sekunde etwas mehr Verkehr verursachen würden als popelige 720p-Youtube-Videos. Wenn denn die Nutzer sich überhaupt entsprechende Endgeräte zulegen und sich dadurch Nachfrage nach diesem Format ergibt, mir persönlich geht die Evolution der Glotzformate etwas zu fix, so dass ich nun erst einmal ein Jahrzehnt abzuwarten plane.

    Damit sind wir bei Punkt 4. Im Netz wird eine Menge schnöder Mammon verdient. Aber die Zugangsanbieter sagen: nicht durch uns, wir verdienen viel zu wenig und dann sollen wir für die Kunden auch noch die Netze ausbauen, was richtig viel Geld kostet. Sie haben vor Jahren das Prinzip der Flatrate eingeführt, das von den Kunden akzeptiert wurde: im Rahmen einer Mischkalkulation werden Pauschalbeträge monatlich von den Endkunden entrichtet. Einige Nutzer nutzen sie intensiver, andere weniger. Aber klar ist: die Kunden möchten gerne möglichst schnelle Leitungen für möglichst wenig Geld. Und einige der Dienste, die früher den Telefonanbietern viel Geld eingebracht haben – Telefonieren, SMS – sind heute keine Cashcow mehr, dank VoIP-Telefonie und Instant Messengern, die in der Flatrate-Kalkulation der Anbieter eigentlich bereits mittarifiert sein müssten. Ganz abgesehen davon, dass auch die “klassische” Telefonie heute in weiten Teilen über “das Internet” abgewickelt wird, weil die Telekommunikationsanbieter damit selbst Geld sparen können, genau wie ihre Kunden…

    Endkundenzugangsanbieter sagen einem recht offen: eigentlich müssten wir die Preise anheben, damit wir genug Gewinn machen, um schneller ausbauen zu können. Aber dann würden ihnen die Kunden zum Nachbaranbieter weglaufen, der nicht ausbauen will oder erst später und damit derzeit günstiger ist. Der kapitalistische Verbraucher kann schon sehr gemein für die Telekommunikationsunternehmen sein, und sie suchen nun nach alternativen Geldquellen. In Umgehung der Preiserhöhung bei den Flatrates propagieren sie seit einigen Jahren nun bestimmte Qualitätsklassen der Datendurchleitung, und möchten dafür dann gerne mehr Geld – am liebsten vom Endkunden und vom Anbieter. Wenn das beim Endkunden aber nicht geht, weil der sonst wegläuft, dann bleibt der Anbieter. Allerdings muss dann an der Stelle eine andere Frage beantwortet werden:

    3. Wie entsteht eigentlich Netzverkehr? Durch

    1. die Diensteanbieter
    2. den Nutzer
    3. Maschinen

    3.1. ist nur zu ganz geringen Teilen richtig. Natürlich erzeugen auch die Diensteanbieter selbst Traffic, aber in erster Linie bieten sie eben Inhalte an. Auch wenn das Ideal des Netzes eben darin besteht, dass jeder Nutzer zugleich auch Anbieter ist: de facto ist das ein relativ theoretisches Konstrukt und die wenigsten Endverbraucher kommen auf die Idee, ihren Internetzugang auch zum Anbieten zu nutzen.

    3.2. ist hingegen der Hauptteil des heutigen Internetverkehrsaufkommens. Nutzer Hans klickt auf ein Video auf einer Website, die macht daraufhin quasi einen Kanal quer durch das Netz auf und liefert ihm die Daten, die er haben wollte. Ähnliches gilt für alle möglichen Websites: ohne User-Request kein Traffic.

    3.3. ist derzeit noch vernachlässigbar, wenn man von Systemupdates absieht. Aber: hier kommt einiges mehr auf uns zu. Noch haben wir Glück und unsere latent dämlichen Staubsaugerroboter legen auf eigene Unterhaltung wenig Wert, aber die Alltagskommunikation von Maschinen wird beträchtlich zulegen. Doch was hat das mit Netzneutralität zu tun? In welchen Bereichen wird M2M wirklich Realtime-kritisch sein?

    Ein automatischer digitaler Notruf bei einem Unfall beispielsweise, der Standort, Zeitpunkt und Anzahl der Insassen eines Fahrzeuges sowie ggf. eine hinterlegte Fahrerhandynummer an eine Notrufzentrale meldet, dürfte eine überaus überschaubare Datenmenge funken. Selbst das uralte GSM sollte das jederzeit hinbekommen, vor allem, wenn die Botschaft nach Priorität in mehreren Bausteinen ausgesandt wird: zuerst “Notruf/Standort”, dann “Zeitpunkt”, dann “Zusatzinformationen”. So lange die zuständigen Softwarehersteller hier also vom Netz als oft knapper verfügbarer Ressource her denken und nicht davon ausgehen, dass Autos wie Oberleitungsbusse an Glasfaserkabeln durch die Landschaft rauschen, ist hier kein Problem zu erwarten.

    Bliebe die Frage:

    4. Haben wir also überhaupt ein Problem?

    Ich will es so sagen: Jein.

    Für simultane Videoauslieferung von Liveinhalten braucht es mittelfristig eine Lösung, oder es wird eben nur in schlechterer Qualität ausgeliefert als vom Nutzer gewünscht. Hier fehlt es noch an kreativen, guten Ideen, die über klassische CDNs und eine mögliche Peeringregulierung hinausgehen. Eine will ich hier mal entwerfen: Man könnte zum Beispiel DVB-T2-Antennen mit angeschlossenen Caches in den Kabelverzweigern einbauen. Über DVB-T2 wird der sonntägliche Tatort eh abgeliefert und als Content Delivery Network ist ein luftbasiertes Broadcastsignal kaum schlagbar. Und schwupps, wäre viel Last aus dem Netz verschwunden….

    Das Problem auf der allerletzten Meile zum Kunden, noch viel zu oft Kupfer, bleibt allerdings weiterhin nicht gelöst. Dort erscheint es mir sinnvoll, dass Kunden nach eigenen Wünschen im Rahmen einer zugesicherten Mindestbandbreite ihre “Quality of Service”-Parameter festlegen können, nach den Wünschen, die sie haben. Dafür könnten sie das Netzabschlussgerät in ihren eigenen vier Wänden konfigurieren: den Router.

    Ein Problem aber gibt es natürlich: Wer baut dann die Netze aus, wenn die Telekommunikationsunternehmen zu wenig Geld verdienen, um das zu tun? Wenn ihnen die Anreize fehlen? Ich würde vermuten: Anbieter, die schnelle Leitungen verlegen, Inhalteanbieter und deren CDNs an ihre Verteilnetze peeren lassen, weil ihre Nutzer damit am wenigsten Ruckelei erfahren, und die auch sonst kreative Lösungen für das Broadcastingproblem finden, dürften in der Nutzergunst mittelfristig ganz vorne dabei sein. Und die anderen eben nicht.

    Quality of Service und Diensteklassen aber als alternative Geldquelle zum wettbewerbsgestützten Eigentor in der Preiskalkulation der Flatrates bei gleichzeitig zurückgehenden SMS- und Telefonie-Einnahmen erschließen zu wollen, unabhängig von Sinn und Verstand, das erscheint mir fragwürdig und extrem nach “Macht kaputt was Euch kaputt macht”, eine in der Marktwirtschaft hiesiger Prägung überaus ungewöhnliche Einstellung.

    Die Netzneutralität über die letzte Meile hinaus einzuschränken, das sollte nach über fünf Jahren, die ich mich damit nun immer wieder intensiv beschäftige, eindeutig den wenigen tatsächlich zeitkritischen Diensten im Bereich von Katastrophenschutz und öffentlicher Ordnung vorbehalten bleiben. Nur wird man für die kaum nennenswerte Geldsummen nehmen dürfen.

    25. November 2014 11
  • : Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität
    Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität

    Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken. Sieben Thesen zu Netzneutralität und Vielfalt von NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann und Konrad Lischka.

    Ein Server mit der nahezu kompletten Netflix-Filmbibliothek sieht unspektakulär aus: graues Metallgehäuse, 45 Kilo schwer, 58 Zentimeter breit und bestückt mit 72 Festplatten á 3 Terabyte. Solche Rechnersysteme stellt der US-Videodienst Netflix Internetprovidern mit vielen Videoabrufen kostenlos zur Verfügung. Die Netflix-Kisten symbolisieren, wie der Boom von Videos im Netz die Infrastruktur insgesamt verändert: Inhalteanbieter versuchen, Server mit zwischengespeicherten Inhalten möglichst nah bei Endkunden zu platzieren. Netflix und Google machen das in Eigenregie, kleinere Medienanbieter beauftragen Firmen wie Akamai (tätig unter anderem für ARD und ZDF). Akamais gut 150.000 Server stehen in 92 Staaten in mehr als 1200 Providernetzen.

    Der Grund dafür: Je länger die Routen der Datenpakete durchs Netz sind, je mehr Zwischenstationen sie passieren, desto fehleranfälliger und langsamer ist die Übertragung. Gerade bei Videostreams fällt das Zuschauern schnell unangenehm auf: Es ruckelt, Artefakte stören im Bild und so weiter.

    Während Firmen weltweit Milliarden für eine schnellere, zuverlässige Auslieferung ihrer Angebote im Netz zahlen, verhandelt der Rat der Europäischen Union über Netzneutralität. Ist das ein Widerspruch? Ist Netzneutralität als Prinzip angesichts der Veränderungen hinfällig? Es ist es an der Zeit, die Argumente in der Neutralitätsdebatte zu präzisieren. Sieben Thesen dazu:

    1. Das Terminierungsmonopol bei Endkunden bleibt – deshalb sind offene Netze wichtig

    Auslieferungsdienste wie Akamai haben an einer aus medienpolitischer Sicht entscheidenden Tatsache nichts geändert: Ein Inhalteanbieter kann über viele Netze ausliefern. Doch auf dem letzten Abschnitt müssen die Pakete von Online-Mediatheken, Wikis oder On-Demand-Filmportalen durchs Netz eines bestimmten Endkunden-Providers. Auf dieser letzten Wegstrecke zum Endkunden gibt es keinen Wettbewerb alternativer Routen. Ein normaler Internetnutzer kann nicht für die Mediathek Provider X und für E‑Mail Provider Y wählen. Ein Haushalt hat einen Internet-Anschluss und somit keinen unmittelbaren Vergleich, wie die Abrufqualität bestimmter Dienste bei anderen Providern ist. Deshalb und wegen des hohen Aufwandes ist es wenig wahrscheinlich, dass jemand den Provider nur deshalb wechselt, weil ein Dienst wie YouTube ruckelt.

    Das Ziel von Netzneutralität ist ein offenes Netz. Offen muss es für das größtmögliche Angebot an Medien und Diensten sein, aus denen der Bürger wählt – und nicht der Provider aufgrund seiner Schlüsselposition.

    2. Die Infrastruktur des freien Netzes insgesamt ist die Vielfaltsreserve, nicht bestimmte Inhalte

    Medienvielfalt im Netz ist untrennbar mit einer Besonderheit der ursprünglichen Netzarchitektur verbunden: Die grundlegenden Protokolle (TCP/IP) folgen dem sogenannten Ende-zu-Ende-Prinzip. Diese ursprüngliche Internetarchitektur ist neutral. Den Übermittlern der Datenpakete ist es nicht möglich, einzelne Anwendungen an den Endpunkten des Netzes auszuschließen. Jeder Anbieter kann jeden Empfänger über das Netz erreichen. Zudem kann jeder Empfänger zugleich Anbieter sein. Es gibt keine zentrale Instanz, die Innovation und Nutzung kontrolliert.

    Dieser innovationsfördernden Architektur ist die Vielfalt im Netz zu verdanken. Zentral gesteuerte Onlinedienste wie Minitel, Compuserve oder BTX existieren heute nicht mehr. Das freie Web hat hingegen ganz neue Medienformen hervorgebracht, Angebote ohne strikte Rollentrennung von Sendern und Empfängern, einige ohne kommerziellen Hintergrund: Die Wikipedia, unzählige Stadt- und Spezialwikis, Aufmerksamkeitsverteiler wie das Usenet, Slashdot, Reddit oder Twitter. Und Webvideomacher und Blogger, die immer wieder auch neue Themen in klassischen Massenmedien bringen.

    Daraus folgt für Medienpolitik: Der freie Kommunikationsraum Internet ist insgesamt für die Meinungsbildung besonders relevant, weil hier Vielfalt durch das Ende-zu-Ende-Prinzip gesichert ist. Vielfaltssicherung im Netz muss bei offener Infrastruktur insgesamt ansetzen, nicht bei einer abschließenden Auswahl vorab definierter Angebote.

    3. Offene Netze widersprechen nicht differenzierten Angeboten

    Ein offenes Netz auf der Wegstrecke zum Endkunden schließt nicht aus, dass Provider ihre Zugangsangebote differenzieren. Wenn der Kunde freie Wahl hat, kann er auch einen Dienst seines Providers wählen. Für den offenen Internetzugang zum Beispiel: höhere Bandbreite, unbegrenztes Datenvolumen, Fastpath – solche zusätzlichen Angebote eines Providers schränken Vielfalt nicht ein, wenn sie für alle Inhalte gelten. Das Kundenwachstum bei VDSL und Internetzugängen von Kabelanbietern spricht dafür, dass Menschen mehr Geld für eine bessere Anbindung zahlen, um das freie Internet zu nutzen. Die innovationsfördernde Architektur des offenen Netzes steigert hier die Attraktivität schneller Zugänge.

    In einem offenen Netz herrscht Wahlfreiheit, nicht Gleichmacherei: Nicht die Betreiber der Infrastruktur, sondern Kunden und Inhalteanbieter bestimmen die Übertragungsqualität – und bezahlen dafür. Ein Volumentarif ist an sich nicht problematisch. Wenn aber der Infrastrukturanbieter bestimmt, dass einzelne Angebote von diesem Volumen ausgenommen sind, schränkt das Offenheit und Vielfalt ein.

    4. Der Vorschlag des EU-Parlaments ist eine gute Basis für Provider und Medien

    Der Jurist Tim Wu hat Anfang der Nuller Jahre das Konzept Netzneutralität entwickelt. Sein Grundsatz war: Endkunden-Provider sollen generell keinen Einfluss auf die durch ihre Netze übertragenen Inhalte nehmen. Zulässig sollen Eingriffe nur in klar und abschließend vorab definierten Ausnahmefällen sein. Wu hat aber schon vor dem Webvideoboom erkannt, dass Inhalte wie Videos ein Sonderfall sein können. Wu schrieb 2005, dass Dienste, bei denen Paketverluste oder Verzögerungen zu drastischen Qualitätsverlusten führen, in einer inhalteneutrale Architektur gegenüber anderen Diensten benachteiligt sein können.

    Wu schlug vor, dass weitere Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität erlaubt sein sollten, wenn dies keinen Einfluss auf die Qualität des offenen Internetzugangs hat. Um einen Einfluss zu vermeiden, sollte es Ausnahmen nur in geschlossenen Netzen („private networks“) geben. Als konkretes Beispiel führte Wu IPTV-Angebote auf. Solche Dienste gibt es bereits. Das Fernsehangebot der Telekom T‑Entertain zum Beispiel entspricht Wus Definition.

    Der vom Europäischen Parlament im April 2014 angenommene Text zur Netzneutralität entwickelt die von Tim Wu vorgeschlagene Systematik weiter. Er formuliert ein klares Diskriminierungsverbot im Internetzugangsdienst und einige eng umrissene Ausnahmetatbestände. Der Text beschreibt Netzneutralität als Recht der Endkunden gegenüber Internet-Providern. Das Parlament folgt der von Wu vorgedachten Zweiteilung in den Internetzugangsdienst und sogenannte Spezialdienste.

    Der Ansatz ist richtig: Es kann eine fürs Gemeinwohl nützliche Koexistenz von offenem Internetzugang und geschlossenen Spezialdiensten geben. Voraussetzung ist, dass die Spezialdienste nicht auf Kosten des freien Netzes gehen. Frei ist ein Netzzugang, wenn Menschen Videoangebote in Mediatheken oder Dokumentationen auf Vimeo in der nötigen Qualität sehen können. Wer einen Netzzugang mit 10 Mbit/s hat, sollte ein Vimeo-Video mit dieser Bandbreite sehen können, wenn parallel nicht weitere Dienste abgerufen werden. Der Endkunde muss entscheiden, ob für den IPTV-Dienst eine bestimmte Bandbreite reserviert wird.
    Die Qualität des freien Netzzugangs soll mitwachsen, der Internetzugang darf nicht marginalisiert werden, um Menschen zur Buchung von Spezialdiensten in bestimmten Qualitätsklassen zu drängen.

    5. Neue Geschäftsmodelle für Provider sind wichtig, zweiseitige Märkte für Inhalte kritisch.

    Die Abgrenzung von Internetzugangsdienst und Spezialdienst in dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Text bietet genug Raum für einen Interessenausgleich. Sie schützt den offenen Kommunikationsraum Internet und bietet Raum für neue Dienste der Provider.

    Viele von Providern beispielhaft angeführte Ideen sind mit den Prinzipien eines offenen Netzes vereinbar:
    IPTV-Angebote wie T‑Entertain erfüllen Anforderungen an einen Spezialdienst: Das virtualisierte Netz ist vom Internetzugang getrennt, der Benutzerkreis geschlossen, das Angebot repliziert nicht im offenen Internet vorhandene Dienste, sondern etwas Neues. Wenn ein derart erfolgreicher Spezialdienst nicht gegen die vom Europäischen Parlament formulierten Anforderungen verstößt, spricht dies für die kommerziellen Aussichten der Provider.

    Als buchbare Spezialdienste sind auch einige der von Providern beispielhaft genannten Anwendungen aus den Bereichen E‑Health, IP-Telefonie oder Videokonferenzen vorstellbar. Bei der Diskussion über die Verordnung sollten solche konkreten Beispiele aufgenommen werden.

    Problematisch wären Versuche, zweiseitige Märkte aufzubauen. Ein Endkunden-Provider mit Terminierungsmonopol könnte von Inhalteanbietern Zahlungen für eine bestimmte Durchleitungsqualität verlangen. Die abrufenden Endkunden bezahlen für den Internet-Zugang, die Inhalteanbieter zahlen auch für die Übertragung an die abrufenden Endkunden. Ein solcher Markt würde dazu führen, dass im schlimmsten Fall nicht mehr Endkunden darüber entscheiden, was sie in welcher Qualität abrufen, sondern Verträge zwischen Providern und Plattformen.

    Inhalteanbieter bezahlen im Netz heute für die Auslieferung ihrer Daten in einer garantierten Qualität. Es gibt einen Unterschied zwischen Zahlungen an Auslieferungsdienste wie Akamai und etwaige Zahlungen an Endkundenprovider: Bei der Auslieferung existieren Alternativen. Auf der letzten Etappe zum Endkunden müssen die Daten in jedem Fall durchs Netz eines bestimmten Providers. Wegen des Terminierungsmonopols müssen Verträge zwischen Inhalteanbietern und Endkunden-Providern im Hinblick auf Medienvielfalt anders bewertet werden.

    6. IP-Zusammenschaltung und Peering sind Themen für die Medienpolitik.

    Der Videoboom im Netz macht die Debatte über offene Netze komplizierter. Ein Bereich der Datenübertragung, der bislang kaum öffentlich diskutiert wird, gewinnt an Bedeutung: Wie kommen die Daten eigentlich in die Netze der Endkunden-Provider? Um die Rahmenbedingungen bei dieser Übergabe ringen in den USA derzeit Inhalteanbieter und Provider.

    Ein Beispiel: Im Februar 2014 schloss Netflix ein Abkommen mit dem US-Internet-Provider Comcast. Netflix zahlt, um Comcast-Kunden besser zu erreichen. Vor dem Vertragsabschluss sanken die Netflix-Transferraten bei Comcast drastisch, danach verbesserten sie sich enorm – das Problem lag beim Datenübergabepunkt. Darüber, wer die Schuld dafür trägt, streiten die Unternehmen.

    Für Mediennutzer und Inhalteanbieter ist die Qualität der Datenübergabe genauso wichtig wie Übertragungsqualität innerhalb des Netzes eines Providers. Denn die Wirkung ist dieselbe, wenn Inhalte wegen fehlender Übergabekapazitäten oder aufgrund von Trafficmanagement im Provider-Netz schwer erreichbar sind.

    Bei der IP-Zusammenschaltung wirkt das Terminierungsmonopol der Endkunden-Provider: Peering und die Platzierung von Servern mit zwischengespeicherten Inhalten in den Providernetzwerken sind die technisch überlegenen Verfahren zu Übertragung von Videodaten. Und bei diesen Zusammschaltungen haben Inhalteanbieter keine Alternativen zu Endkunden-Providern. Ein Kunde ist immer nur über ein Netz zu erreichen. Deshalb ist IP-Zusammenschaltung ebenso wie Netzneutralität ein Thema der Medienvielfalt. William B. Norton, Autor des Internet Peering Playbook, dem Standardwerk der Branche, urteilt: „Wenn Sie Videos ausliefern, gibt es aus praktischer Sicht keine Alternative dazu, Paid Peering bei den Endkunden-Providern zu kaufen.“
    Der Markt für IP-Zusammenschaltung ist nicht transparent. Wann wofür gezahlt wird, warum manche Übertragungen ruckeln, woher die Probleme etwa zwischen Netflix und Comcast kommen – all das können Außenstehende nicht nachvollziehen. Zu den Außenstehenden zählen auch Endkunden. Wenn es ruckelt, können Kunden heute nicht nachvollziehen, woran das liegt.

    Wir brauchen als Diskussionsgrundlage mehr Transparenz bei IP-Zusammenschaltung. Auf dieser Basis müssen wir darüber streiten, ob und wann es richtig ist, dass Provider Zahlungen für Peering verlangen. Und wie ist das bei Diensten zu bewerten, die für Inhalteanbieter gegen Bezahlung Daten in Providernetze ausliefern (sogenannte content delivery networks, kurz CDNs)? Den Endkunden könnte ein nutzerfreundliches Monitoringtool helfen, das zeigt, wo genau im Netzwerk zwischen ihnen und dem Inhalteanbieter eigentlich Übertragungsprobleme auftreten.

    7. Ausbaudebatte und Vielfaltsfrage trennen.

    Ein Argument ist in Diskussionen über Netzneutralität immer wieder zu hören: Es werden immer mehr Daten übertragen, davon profitieren Inhalteanbieter, deshalb sollen sie sich an Ausbaukosten beteiligen.

    Dieses Argument ist nicht ganz falsch, aber nicht präzise genug für eine Auseinandersetzung. Man muss differenzieren: Auf welcher Wegstrecke sollen Inhalteanbieter den Ausbau mitfinanzieren? Für die Übertragung bis zur Übergabe in die Netze der Endkunden-Provider zahlen Inhalteanbieter heute bereits und das ist gut so. Es ist unklar, ob hier höhere Beiträge nötig sind. Von gravierenden Engpässen und fehlenden Investitionen auf diesen Wegstrecken ist bislang nichts zu hören.

    Mit Netzausbau ist in der öffentlichen Debatte derzeit der Bedarf in bestimmten Regionen bei der Infrastruktur der Endkunden-Provider gemeint. Sollen hier Inhalteanbieter zahlen? Sollen sie für eine Übertragungsqualität zahlen, die Kunden des Providers einkaufen? Würde es das Gemeinwohl steigern, wenn man hier trotz Terminierungsmonopol eine Abkehr vom Ende-zu-Ende-Prinzip des Netzes als neue Geschäftspolitik akzeptiert? Ob der Netzzugang offen ist, ob eine zentrale Instanz Innovation kontrolliert – das sind in erster Linie Fragen des Geschäftsmodells von Endkunden-Providern.

    Was für ein Netz man ausbauen will, sollte klar sein, bevor man darüber diskutiert, wie man dieses Netz ausbaut. Die offene Infrastruktur des freien Netzes gehört heute zur kommunikativen Grundordnung der Bevölkerung. Es ist nicht möglich, diese offene Infrastruktur zu opfern, um sie in schlecht versorgten Gebieten auszubauen. Zugespitzt: Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken.

    Veröffentlicht unter CC BY-ND 3.0 DE (Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland).

    24. November 2014 26
  • : Neues Papier aus dem EU-Rat beerdigt Netzneutralität und fördert 2‑Klassen-Netz (Update)
    Neues Papier aus dem EU-Rat beerdigt Netzneutralität und fördert 2‑Klassen-Netz (Update)

    plakat_03Nachdem im Frühjahr das Europaparlament überraschend eindeutig für klare Netzneutralitätsregeln in der EU gestimmt hat, steckt die Reform des Telekom-Pakets im EU-Rat fest. Dort spielt Deutschland eine bedeutende Rolle. Anhand von Aussagen unserer Spitzenpolitiker in letzter Zeit können wir aber eine Tendenz erkennen, was denn nun die Position der Bundesregierung dort ist. Und die sieht gar nicht gut aus: Netzneutralität ja, aber mit vielen Ausnahmen – das ist in etwa so konsequent wie „nur ein bißchen schwanger werden“. Die Zitate unserer Spitzenpolitiker klingen dabei so wie die Aussagen der Lobbyisten und Repräsentanten der Telekommunikationsindustrie abgeschrieben. Und sind es wahrscheinlich auch. Das klingt alles etwas traurig, vor allem in Zeiten, wo US-Präsident Barack Obama klar Stellung für klare Regeln zur Netzneutralität bezieht und das EU-Parlament einen guten Aufschlag gemacht hat. Könnte man hier auch mal, tut man aber nicht.

    Neues Papier im EU-Rat beerdigt Netzneutralität

    netzneutralitaetJetzt wurde ein neuer Diskussionsstand im EU-Rat bekannt, hinter dem wohl auch Deutschland neben Großbritannien stecken soll. Der neue Text ist in entscheidenden Stellen anders als die letzte uns vorliegende Version. Es gibt keine Definition von Netzneutralität oder sogenannten Specialized Services mehr, sondern nur noch „Prinzipien“. Die sind so offen, dass Telekommunikationsunternehmen in die Rolle versetzt werden sollen, einfach mal in ihre Kundenverträge schreiben zu dürfen, was sie wollen. Hauptsache, es ist irgendwie „transparent“. Optimistisch gesprochen können Kunden damit entscheiden, welche Dienste sie priorisieren wollen. Realistisch gesprochen wird das dann wie gehabt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und in Pakete verpackt, so dass die Verletzung der Netzneutralität noch als Service verkauft wird. Das führt zu noch mehr Tarifen,über die man keinen Überblick mehr hat und noch mehr Fake-Transparenz.

    Wenn das durchkommt, wird das 2‑Klassen-Netz real.

    Sollte dieser Vorschlag so durchkommen würde es auch keinen Raum für nationale Lösnugen zur Sicherung der Netzneutralität geben. Das ist nicht die Netzneutralität, die wir meinen. Wenn das durchkommt, wird das 2‑Klassen-Netz real. Das wäre der Worst-Case, sponsored by Deutsche Telekom und ihren Wettbewerbern. Verkauft von unserer Bundesregierung.

    Update: Bei European Digital Rights gibts jetzt die Dokumente und eine tiefere Analyse zu lesen.

    In sum, this last proposal of the Italian Presidency would weaken citizens’ rights and annul the strong provisions adopted by the European Parliament in April 2014. If adopted, the text would lack the much needed protections to prevent internet access providers from creating a new monopoly – access to their customers. With all of the talk of the need for a single digital market in Europe, we would have new barriers and new monopolies.

    20. November 2014 15
  • : US-Pornostars: I would fuck net-neutrality
    US-Pornostars: I would fuck net-neutrality

    We’re porn-stars, on the internet. We’re here today to talk to you about net-neutrality.

    Wir sind Pornostars im Internet und heute hier um Dir etwas über Netzneutralität zu erzählen.

    So begrüßen Porno-Darstellerinnen Alex Chance, Mercedes Carrera und Nadia Styles in einem Video auf der Comedy-Seite Funny or die seit Freitag die Zuschauenden und erklären im Folgenden die Konsequenzen des Verlusts von Netzneutralität:

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Funny Or Die

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    [Wenn das nicht angezeigt wird, im Browser „unsafe Scripts“ erlauben. FunnyOrDie kann leider kein HTTPS :(]

    That means: Slow streaming, slow social-networking – and yes: slow porn.

    Das bedeutet: Langsames Streaming, langsame soziale Netzwerke – und ja: Langsame Pornos.

    Aber dem besorgten Betrachter kann auch gleich Hoffnung gemacht werden, denn US-Präsident Obama forderte jüngst:

    Poor people should be able to watch porn just as fast as richt people!

    Arme Menschen sollen genauso schnell Pornos gucken können wie reiche Menschen!

    So hat es zumindest Nadia Styles verstanden. Allerdings will der Senator Ted Cruz – „who is not sexy“ – die Netzneutralität abschaffen. Der Internetanbieter Comcast hat an ihn und viele Mitglieder des US-Kongress rund 722.000 Dollar gespendet, 18 besitzen Aktien des Internetkonzerns. Am Donnerstag kommentierte Ted Cruz die Debatte um Netzneutralität in der Washington Post.

    Folgende Analogie am Ende mag vielleicht nicht nur auf postive Resonanz stoßen, fasst aber die Thematik doch recht treffend zusammenfassen:

    Let’s brake this down: net-neutrality, a.k.a. „the internet as we know it“ is like a giant sex-party where everyone get’s to have sex with everyone they want. Without net-neutrality that sex-party is only for rich people.

    Um es runterzubrechen: Netzneutralität – aka „das Internet wie wir es kennen“ ist wie eine gigantische Sexparty, wo jeder Sex mit jedem haben kann. Ohne Netzneutralität wäre diese Sexyparty nur für reiche Menschen.

    17. November 2014 4
  • : Möglicher Gamechanger: Obama-Administration will echte Netzneutralität (Update)
    Möglicher Gamechanger: Obama-Administration will echte Netzneutralität (Update)

    netzneutralitaet1Barack Obama hat sich heute als Präsident der USA für klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität ausgesprochen. Das erklärte er in einem Statement auf Youtube und einer eigenen Unterseite auf whitehouse.gov.

    That’s a principle known as „net neutrality“ — and it says that an entrepreneur’s fledgling company should have the same chance to succeed as established corporations, and that access to a high school student’s blog shouldn’t be unfairly slowed down to make way for advertisers with more money. That’s what President Obama believes, and what he means when he says there should be no gatekeepers between you and your favorite online sites and services. And as the Federal Communications Commission (FCC) considers new rules for how to safeguard competition and user choice, we cannot take that principle of net neutrality for granted.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Die Grundfrage war immer, ob Provider Telekommunikationsdienstleister (Telecommunications services) oder Informationsdienstleister (Infomation services) sind. Auf Basis einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahre 2005 hat die Regulierungsbehörde FCC Provider immer als Informationsidenstleister angesehen, für die es weniger Regeln gibt. Das machte klare Netzneutralitätsregeln schwierig. Befürworter von Netzneutralitätsregeln haben sich dafür eingesetzt, dass Provider jetzt als „title II under the telecommunications act“ reklassifiziert werden. Dafür will sich jetzt die Obama-Administration einsetzen.

    Bei der Reklassifizierung geht es darum, die Provider als Erbringer von gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Leistungen einzuordnen. Damit unterliegen sie einer viel schärferen Aufsicht und brauchen eine Genehmigung für ihre Tätigkeit. Diese Genehmigung kann an Netzneutralitätsregeln gebunden werden. Die vorgeschlagenen Regeln sehen auch danach aus, dass je nach Lesart auch sogenannte Zero-Produkte verboten werden könnten, also wo bestimmte Angebote vom Datenvolumen ausgenommen und damit bevorzugt werden.

    Das klingt alles positiv und so, als ob Obama doch nochmal versucht, wenigstens ein Wahlversprechen einzulösen. In diesem Fall wäre das zu begrüssen. Wir wünschen viel Erfolg und freuen uns, dass die Debatte in den USA von der Stelle kommt.

    Wo steht die Bundesregierung in dieser Debatte?

    In der Europäischen Union liegt derzeit die Reform des Telekom-Paketes im EU-Rat, nachdem das EU-Parlament im März deutlich für strengere Regeln gestimmt hatte. Aber wie werden die Regierungen im EU-Rat jetzt abstimmen? Aus deutscher Sicht sieht das leider nicht gut aus: Zuletzt erklärte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass wir das jetzt gar nicht diskutieren brauchen, denn:

    “Die ganz großen Fragen nach der Netzneutralität werden sich stellen, wenn wir ziemlich große Bandbreiten haben, die mit Glasfaserkabeln natürlich zur Verfügung stehen”.

    Unser Digitalkommissar Günther Oettinger wiederum findet Netzneutralität gut, möchte aber kleine Ausnahmen drin haben (wahrscheinlich zufällig die Ausnahmen, die auch die Telekommunikationslobby wünscht). Das ist so wie ein bisschen schwanger werden.

    Update: Mehr Einordnung des europäischen und nationalen Kontextes gibt es beim Digitale Gesellschaft e.V.: Netzneutralität: Obama als Vorbild für Merkel?

    Das Switch-Blog der Washington Post hat Tim Wu dazu interviewt: Obama’s gone ‘old-school net neutrality’: A Tim Wu Q&A.

    So what does Obama’s statement do to the politics?

    The FCC was leaning toward a slightly more compromised approach, and I suppose having the White House do this could leave them feeling like they have no allies and are unwilling to act for a while. I imagine they’re not very happy over there.

    10. November 2014 6
  • : Schweizer Provider waschen Netzneutralität grün
    Kire <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de">(cc by-sa)</a>
    Schweizer Provider waschen Netzneutralität grün

    Schweizer Provider verpflichten sich per Verhaltenskodex zur Einhaltung der Netzneutralität. Das wird zumindest suggeriert. Dahinter steckt klassisches Greenwashing.

    Auch in der Schweiz gibt es eine Debatte um Netzneutrailtät. Die großen Provider haben sich jetzt zusammengeschlossen und einen Verhaltenskodex präsentiert. Das verkündet eine gemeinsame Pressemitteilung: ICT-Unternehmen garantieren offenes Internet.

    „Schweizer ICT-Unternehmen schaffen Klarheit beim Thema Netzneutralität. Swisscom, Sunrise, upc cablecom, Orange und der Verband Swisscable haben einen entsprechenden Verhaltenskodex ausgearbeitet: Sie stehen gemeinsam ein für ein offenes Internet. Sie gründen zudem eine Schlichtungsstelle, der unabhängige Experten angehören sollen.“

    Klingt erstmal nicht schlecht und erinnert ein wenig an Norwegen, wo sich Verbraucherschützer und Provider zusammengetan haben, um ohne gesetzliche Grundlagen wirksam die Netzneutralität zu erhalten. Doch der Teufel steckt wie immer in dieser Debatte im Detail. Denn die Schweizer Provider definieren einfach Netzneutralität anders und versuchen mit ihrer Selbstregulierungs-Initiative die Öffentlichkeit zu täuschen. Das ist klassisches Greenwashing.

    Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat sich den Kodex und die Praktiken der beteiligten Provider genauer angesehen und kommt zu dem Ergebnis: Grobe Verletzungen der Netzneutralität vorgesehen.

    Der Verhaltenskodex der Internet-Provider bietet unter anderem aus folgenden Gründen keine Gewähr, dass die Netzneutralität nicht verletzt wird:

    - Es ist weiterhin möglich, von Inhalte- und Diensteanbietern Geld für die Durchleitung von Daten zu verlangen. Dadurch wird das wichtige «Innovation without permission»-Prinzip verletzt.
    – Die Verlangsamung von Daten wird nicht verboten. Im Verhaltenskodex ist nur von Blockierung die Rede. Gerade die Verlangsamung von Daten kann als Druckmittel gegen die Inhalte- und Diensteanbieter eingesetzt werden, um zusätzliche Zahlungen zu erreichen.
    – Die kommerzielle Diskriminierung wird explizit zugelassen, so dass beispielsweise Anbieter wie Teleboy oder Wilmaa weiterhin von Orange und Swisscom diskriminiert werden dürfen. Die Behauptung der Internet-Provider, dass der Kunde bei den diskriminierenden Angeboten für das Datenvolumen bezahle, ist falsch. So kostet Spotify sowohl im freien Markt als auch bei Orange genau gleich viel. Wenn Spotify allerdings bei Orange gekauft wird, wird das verbrauchte Datenvolumen nicht angerechnet. Wer also einen mobilen Internet-Zugang von Orange bezieht, kann faktisch nicht mehr frei wählen, welchen Musikdienst er nutzt.
    – Es wird keine Transparenz über Verletzungen der Netzneutralität gewährleistet. Solange die Provider nicht öffentlich und von sich aus über Verletzungen der Netzneutralität berichten, kann von Transparenz keine Rede sein. Wichtig wäre auch jederzeit Auskunft über allfällige Zahlungen von Inhalteanbietern für die schnellere Durchleitung zu erhalten. So besteht der Verdacht, dass Netflix in der Schweiz die grossen Internet-Provider für bessere Verbindungen bezahlt.

    7. November 2014 3