Netzneutralität
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: Günther Oettinger: Netzneutralität tötet, Befürworter sind Taliban-artig
: Günther Oettinger: Netzneutralität tötet, Befürworter sind Taliban-artig
Unser Cyberkommissar der Herzen, Günther Oettinger, hat gestern auf Einladung des Bundesfinanzministeriums mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, Timotheus Höttges, über Google, 5G und Netzneutralität diskutiert. Davon gibt es praktischerweise ein Video (Hier als WMV). Und darin haben wir gelernt, dass Netzneutralität tötet. Wenn das die USA wüssten, wo Google & Co gerade selbstfahrende Autos bauen…Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talbian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei. Da heißt es die böse Industrie. Da geht es nicht um die Industrie, da geht es nicht um den Vorstand und sein Gehalt. Wenn Sie Verkehrssicherheit in Echtzeit haben wollen, da geht es um unser Leben, dann muss dies absoluten Vorrang haben, in Qualität und Kapazität. Wenn wir das Portalkrankenhaus im ländlichen Raum, das bei einem schweren Unfall vielleicht auch Operationssaal sein soll, und das Uniklinikum mit dem Oberazt macht dies, wenn diese digitale und elektronische Operation möglich sein soll, dann geht dies nur in perfekter Qualität und Kapazität der Übertragung der Anweisungen, die der Oberarzt im Organbereich Lunge oder Herz oder Kreislaufgefäße beim Patienten gibt. Das muss uns wohl doch etwas wert sein. Und da kann man doch nicht von perfekter Gleichheit reden.
Ist es wichtiger, dass im Auto hinten rechts die sechsjährige Tochter hockt, und lädt sich Musik runter, Youtube, hinten links hockt der neunjährige Bengel und macht irgendwelche Games. Ist es wichtiger, dass die beiden in Echtzeit oder der Alte vorne links in Echtzeit hört, von rechts kommt jemand? Ich finde Youtube runterladen hat ein paar Sekunden Zeit. Ich finde das Game kann auch mal nicht perfekt auf dem Bildschirm sein. Aber Verkehrssicherheit, ein kommerzieller Dienst, Gesundheit, ein kommerzieller Dienst und ein paar andere fallen mir ein, sollten von der Netzneutralität, von diesem Taliban-ähnlichen Thema abweichen dürfen.
Vorher erzählte Höttges von der „Aufgabe eines aufgeklärten Patriotismus“, sich gegen Google & Co zu stellen und brachte damit gleich noch einen neuen Spin in die Debatte ein:
„Wieso lassen wir uns von den USA vorschreiben, wie die Netzneutralität definiert wird? Wir müssen die Industrie fragen…“
Vor den USA hatten übrigens unsere EU-Nachbarländer Niederlande und Slowenien Gesetze zum Schutz der Netzneutralität erlassen. Das EU-Parlament hatte sich vor einem Jahr dafür in erster Lesung ausgesprochen. Der EU-Rat vorgestern leider für das Gegenteil. Wieso sind bei uns eigentlich Verbraucherschützer, Verleger, Medien, Startups und zahlreiche andere Verbände für Netzneutralität? Und wer erklärt das mal dem Oettinger?
Erst gestern hat unser Report aufgedeckt: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel. Auch ohne selbstfahrende Autos. Das ist das Problem.
Am Dienstag hatten wir Aussagen von Günther Oettinger mit denen der Chefs der großen Telekom-Konzerne in einem Quiz nebeneinander gestellt. Es ist schwierig zu raten, wer genau welches Zitate gesagt hat, weil das alles gleich klingt.
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: „Der EU-Ratsbeschluss gibt vor, ein offenes Internet zu verteidigen, würde aber tatsächlich jede mögliche Verletzung der Netzneutralität erlauben.“
: „Der EU-Ratsbeschluss gibt vor, ein offenes Internet zu verteidigen, würde aber tatsächlich jede mögliche Verletzung der Netzneutralität erlauben.“
Joe McNamee vom European Digital Rights (EDRi) kommentiert den EU-Ratsbeschluss zu Netzneutralität: EU Council proposals on protecting the open internet – Episode 1, the phantom neutrality.„Der Ratsbeschluss gibt vor, ein offenes Internet zu verteidigen, würde aber tatsächlich jede mögliche Verletzung der Netzneutralität erlauben.“
„End-users, including providers of content, applications and services, should therefore remain free to conclude agreements with providers of electronic communications to the public, which require specific levels of quality of service. [emphasis added]“
In the Council text above, “require” can only refer to the word “agreements”. So, if respecting an agreement requires “specific levels of quality of service” (i.e. discriminatory treatment of content, applications or services), then this discrimination between online services is permitted. To put it another way, if the agreed service agreement includes a “fast lane” for certain content/services (leaving everyone else in the slow lane) – then this breach of net neutrality would be completely permissible under the legislation.
Wir haben erst heute in einem Report vorgestellt, dass in der Mehrzahl deutscher Mobilfunkverträge mit solchen Praktiken die Netzneutralität verletzt wird.
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: Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel
Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/josephgruber/">Joseph Gruber</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel Vergangene Woche hat die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC in einer wegweisenden Entscheidung strengere Regeln zum Schutz der Netzneutralität beschlossen. Diese sollen explizit auch für das mobile Internet gelten. Bei uns in Deutschland und in der EU denken Politiker leider nicht so weit, sondern setzen eher auf ein Glücksspiel: Sie schenken den Telekommunikationsunternehmen Regulierungsferien und keine Regeln zur Netzneutralität in der Hoffnung auf etwas mehr Breitbandausbau.
Das geht leider zu Lasten eines offenen und freien Netzes. Oft wird sogar behauptet, es gäbe gar kein Problem und keine Verletzungen der Netzneutralität. Die Realität sieht anders aus: Im Jahre 2012 hat der europäische Regulierer BEREC Erkenntnisse einer Studie veröffentlicht, wonach in der EU bei 20% aller Festnetz-Verträge und im mobilen Netz sogar 50% aller Verträge die Netzneutralität verletzt würden. Wir haben uns mal deutsche Mobilfunk-Verträge angeschaut und festgestellt: Die aktuellen Zahlen sind noch viel schlimmer.
Netzneutralität: Alles eine Frage der Definition.
Wir definieren Netzneutralität nach dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Wir an den Enden des Netzes sollten das Recht haben, mit jeder Hard- und Software unserer Wahl und über jedes Protokoll, Dienst oder Webseite mit anderen Teilnehmern an den anderen Enden des Netzes kommunizieren zu können – ohne dass jemand in der Mitte sagt, was erlaubt ist, was gedrosselt wird oder eben nicht genutzt werden darf.
Dieses Prinzip hat das Netz groß werden lassen. Jimmy Wales musste niemand um Erlaubnis fragen, um die Wikipedia zu starten. Wir konnten einfach mit dem Bloggen anfangen und Mark Zuckerberg hat Facebook gegründet. Aber dieses Prinzip wird immer mehr von Telekommunikationsanbietern verletzt. Mit anderen Worten: Es werden Verträge für Internetnutzung verkauft, wo im Kleingedruckten Teile des Internets verboten sind und nur ein halbes Netz drin ist.
Tief im Kleingedruckten wird versteckt, wie die Netzneutralität verletzt wird
Vor allem im mobilen Netz findet man in der Mehrzahl Verträge, die einzelne Protokolle oder Services diffus verbieten. (Hier ist unsere Übersicht als PDF.) Da finden sich dann im Kleingedruckten Formulierungen, dass IP-Telefonie, sonstige Sprach- und Videotelefoniedienste, Peer-to-Peer-Verkehre und/oder Instant-Messaging verboten sind. Wir haben die letzten Tage genutzt, um uns aktuell darüber zu informieren, wo vor allem in unseren mobilen Netzen die Netzneutralität verletzt wird.
Das ist gar nicht so einfach und es macht überhaupt keinen Spaß. Und zwar liegt das nicht an mangelnden Verletzungen, sondern daran, dass diese sehr intransparent im Kleingedruckten unzähliger Verträge versteckt werden und man mit Fachkenntnis und der Lupe danach suchen muss. Oder habt Ihr schon einmal in Euren Mobilfunk-AGBs nachgeschaut, ob da einzelne Dienste verboten sind? Eben. Müsste man mal, macht kaum jemand. Die Tarife, wo „normales Internet“, also ein echtes Netz drin ist, sind in der Minderheit – und dann auch noch teuer. Das zeigt: Netzneutralität droht ein Luxusprodukt zu werden.
Vielleicht können uns die Pressestellen das genauer erklären?
Parallel haben wir die Pressestellen der großen Anbieter angefragt und darum gebeten, uns ebenfalls diese Informationen zukommen zu lassen.
Das waren unsere Fragen.
- In welchen Datentarifen ist die Nutzung von bestimmten Services, wie…
- Voice over IP (VoIP),
- Peer-to-Peer (P2P)
- Instant Messaging (IM)
- und Tethering
…untersagt?
- In welchen Tarifen besteht die Möglichkeit, durch die Zubuchung eines weiteren Tarifes, einen dieser Dienste (wenn ja, welche?) zu nutzen?
- Wie definieren Sie Peer-to-Peer?
- Wie wird das Verbot der Nutzung solcher Dienste technisch durchgesetzt?
- Was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen Peer-to-Peer-Service nutzt (und das nicht weiß)?
- Halten Sie die Angaben im Kleingedruckten einer AGB oder Leistungsbeschreibung für ausreichend im Sinne der Transparenz?
Auf die Frage, ob die Transparenz ausreicht, antwortete nur Vodafone und zwar mit einem kurzen „Ja“.
Was ist Peer-to-Peer?
Auf die Frage, wie „Peer-to-Peer-Service“ oder „Peer-to-Peer-Verkehr“ definiert wird, haben wir übrigens von keiner Pressestelle eine Antwort bekommen. Und was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen solchen nutzt? Ganz trivial ist das nicht. Die populärsten P2P-Services neben den klassischen Filesharing-Protokollen wie Bittorrent sind Spiele-Plattformen, die vor allem Updates darüber einspielen. Das ist aber in vielen AGBs verboten, wenn man unbewusst seine Spiele updated, verletzt man die AGB und der Provider kann den Vertrag kündigen. Das ist vollkommen absurd. Zumal man für das Datenvolumen eh überteuert bezahlt.
Was ist Instant-Messaging?
Diverse Mobilfunkverträge bei allen drei großen Anbietern verbieten im Kleingedruckten „Instant-Messaging“. Was genau gemeint ist, ist aber unklar. Streng genommen sind damit nicht nur ICQ, Jabber und der Yahoo-Messenger verboten, sondern auch Threema, iMessage, Textsecure, Whatsapp und Facebook. Denn der bei Facebook eingebaute Chat erfüllt alle Kriterien, um auch darunter zu fallen.
Was ist VoIP und was sind „sonst. Sprach‑, Videotelefoniedienste“?
VoIP ist für den normalen Nutzer wahrscheinlich noch einfach mit „Sowas wie Skype“ zu übersetzen. Aber bei der Abgrenzuung zu „sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten“ mussten wir in unserer technisch versierten Redaktion auch erstmal diskutieren, was genau darunter fallen könnte und wie sich das abgrenzt. Zumal es Tarife gibt, wo VoIP explizit erlaubt, der Rest aber verboten ist. Wer soll das verstehen?
Was ist Tethering?
Tethering bedeutet, dass man das Handy und seinen Datentarif als Hotspot nutzt, um über WLAN sein Notebook oder Tablet ins Netz zu bringen. Wenn Tethering untersagt ist, wird das Ende-zu-Ende-Prinzip verletzt, weil man nicht mehr die freie Gerätewahl hat. Abgesehen davon dürften Verbraucher kaum verstehen, was da genau unter dem Begriff verboten wird.
Die Pressestellen sagen wahlweise nicht die ganze Wahrheit oder haben auch schon längst den Überblick über ihren Tarif-Dschungel verloren.
Es hat sich zumindest gelohnt, dass wir uns parallel zu einer Befragung der Pressestellen selbst durch die Tarife und AGBs gewühlt haben.
Vodafone schrieb, dass „Peer-to-Peer in unseren Datentarifen erlaubt“ sei. Die Call-Ya-Tarife verraten aber im Kleingedruckten:
Die Nutzung mit einem Computer (auch einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer) sowie die Nutzung für Voice over IP, Peer to Peer und Instant Messaging sind nicht zulässig.
Die Deutsche Telekom schrieb uns:
In unseren Daten Tarifen Data Comfort ist die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und Tethering eingeschlossen. Ausgeschlossen sind Peer-to-Peer-Verkehre. Darauf weisen wir transparent in den Fußnoten der Tarifdetails hin. Wir ermöglichen P2P Verkehre – neben VoIP, IM und Tethering – bereits in unseren MagentaMobil Tarifen.
Auf weitere Fragen antwortete die Deutsche Telekom nicht und vergaß auch mitzuteilen, dass das alles in den XTRA-Prepaid-Tarifen verboten ist.
Den Data-Comfort-Tarif hatten wir uns auch genauer angeschaut, wurden aber nicht so recht schlau, was uns der Magenta-Konzern mitteilen möchte: „Internet-Telefonie“ ist im Tarif S eindeutig inklusive, folgt man aber der Fußnote steht dort: „Die Nutzung von VoIP ist im Tarif Mobile Data S ausgeschlossen“. Möglicherweise sieht die Rechtsabteilung der Telekom einen Unterschied zwischen VoIP und Internet-Telefonie, den wir bisher nicht gesehen haben.
Telefónica/O₂ schrieb uns:
Wir bieten Voice over IP (VoIP) in allen Tarifen mit mehr als einem Gigabyte Datenvolumen an für ein bestes Nutzererlebnis.
Einige Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Da wären der Tarif O2Blue All-in M (1GB) (Ok, genau an der Grenze, also noch in Ordnung):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht für Sprachtelefonieverbindungen (Voice over IP), Videotelefonieverbindungen (Video over IP) oder Peer-to-Peer-Verkehre.
Oder der O2Blue All-in L (3GB) (Mit 3 GB auf jeden Fall über 1GB):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht jedoch bei sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten oder Peer-to-Peer-Verkehren.
E‑Plus erklärte uns:
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt.
Auch wenn sie nicht eingeschränkt werden, heißt das nicht, dass sie erlaubt sind:
Der „SMS Allnet 100–Handy-Internet-Flat“ von ePlus verspricht laut AGB:
Die Handy Internet Flat gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS-und GPRS-Netz außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Option erlaubt und unterstützt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Ähnliches Muster bei der Tochter Base:
Die in den Tarifen „BASE pur“, „BASE smart“, „BASE all-in light“, „BASE all-in“ und „BASE all-in plus“ enthaltene Internet Option mit Daten-Automatik gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS- und GPRS-Netz, außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Das enthaltene Inklusivvolumen erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS-bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Etwas verwundert waren wir übrigens von der Antwort von ePlus auf die Frage, ob sie denn das Verbot von Diensten auch technisch umsetzen würden. Wir lesen aus der Antwort raus, dass man das nicht machen würde, aber wenn man unter 500 MB Volumina hätte, dann vielleicht doch? Oder haben wir etwas falsch verstanden?
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt. Allerdings empfehlen wir die Nutzung solcher Dienste ausschließlich Kunden mit einem Datentarif und einem Datenvolumen von mehr als 500 Megabyte. Kunden, die über ein kleineres Datenvolumen verfügen, sollten entsprechende Optionen hinzubuchen, um diese Dienste uneingeschränkt nutzen zu können.
Wir haben auch die Tarife von Resellern untersucht
Selbstverständlich haben wir auch die Tarife der größten Reseller untersucht, die Internet der drei großen Konzerne unter eigenem Namen weiterverkaufen. Hier ist das PDF. Wir haben keinen Tarif gefunden, wo die Netzneutralität nicht verletzt wurde. Am schlimmsten war hier übrigens „Bild-Mobil“, eine Kooperation zwischen der Bild-Zeitung und Vodafone. Geworben wird dort mit:
„Die Alles Drin-Tarifoption bietet die perfekte Kombination aus Frei-Einheiten, Internet-Flat und dem Zugang zu BILDplus.“
„Alles drin“ bedeutet leider in der Praxis, dass alles verboten ist, was wir konkret untersucht hatten. Viel Spaß mit dem Zugang zu Bildplus:
Die Nutzung des BILDmobil Datentarifs für Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Verbindungen ist nicht gestattet.
Die politische Ebene: Jetzt werden die Regeln gemacht, und es sieht nicht gut aus für die Netzneutralität in der EU
Was wir fordern, ist bereits in den Niederlanden Gesetz. Das EU-Parlament hat vor einem Jahr in erster Lesung für solche Regeln gestimmt, die Regierungen im EU-Rat gestern leider dagegen. Die US-Regulierungsbehörde scheint auch in Richtung des EU-Parlaments entschieden zu haben. Konkret weiß man das erst, wenn der 300-Seiten-Bericht dazu veröffentlicht wird und nicht nur die Kurzversion.
Auf EU-Ebene starten jetzt die Trialog-Verhandlungen, allerdings stehen die Verhandlungsführer eher auf der Seite der Telekom-Lobby, wie wir hier bereits beschrieben haben.
Unser Fazit: Keine Empfehlung für Niemanden
Wir müssen alle enttäuschen, die vielleicht darauf warten, dass wir eine Empfehlung abgeben, was denn jetzt der Netzneutralitäts-freundlichste Tarif ist. Wir geben keine Empfehlung ab, weil wir nicht die Tarife belohnen wollen, die einfach nur das anbieten, was Standard sein sollte: offenes Internet mit dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Es gibt keinen Mobilfunkbetreiber, der eine weiße Weste hat. Und alle setzen sich massiv mit ihren Lobbyarmeen dafür ein, dass die Netzneutralität weiter verwässert und das Zweiklassennetz Realität wird.
Das sind nicht alle gängigen Verletzungen der Netzneutralität, die wir heute schon beobachten können. Bereits seit einiger Zeit kommen Zero-Rating-Modelle in Mode, d. h. dass bestimmte Partnerservices vom Datenvolumen ausgenommen werden (Spotify bei T‑Mobile oder Facebook bei ePlus). Das ist in etwa das, was die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Plänen vor zwei Jahren angekündigt hatte.Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität, nach denen es untersagt sein sollte, Dienste und Protokolle zu blockieren und/oder im Kleingedruckten die Nutzung zu verbieten. Wir brauchen ein Ende der Praxis, dass etwas als Internet verkauft wird, wo nur ein halbes Netz drin ist. Es kann auch nicht sein, dass alle immer mit der Transparenz-Fahne und den mündigen Bürgern winken, die Realität aber ganz anders aussieht. Es war ein Krampf, die Tarife zu durchforsten, in den AGBs zu wühlen und zu versuchen zu verstehen, was uns die jeweiligen Marketing- und Rechtsabteilungen der Konzerne mitteilen wollen. Und wir hatten noch gute Ausgangschancen, denn wir wussten, nach welchen Begriffen wir in den umfangreichen AGBs konkret suchen mussten, um sofort fündig zu werden. Wenn wir erstmal an die AGB gekommen sind. Da blickt doch kein Verbraucher mehr durch. Mehr Transparenz löst aber nicht das Problem, dass die Netzneutralität verletzt wird.
Jetzt ist der Zeitpunkt da, um aktiv zu werden, wenn man sich für Netzneutralität einsetzen möchte.
Die Regeln werden jetzt gemacht. Und es sieht nicht gut aus. Das dachten wir aber schon einmal, und dann gab es ein Momentum und das EU-Parlament hat überraschend mit großer Mehrheit für Netzneutralität gestimmt. Wer jetzt aktiv werden will, hat mehrere Möglichkeiten:
Redet mit Euren Abgeordneten, in diesem Fall vor allem mit denen von SPD und CDU/CSU, sowohl im Bundestag und noch besser im EU-Parlament. Für Politiker ist etwas erst ein Thema, wenn sie das Gefühl haben, dass Menschen sich dafür interessieren. Wie immer gilt: Seid freundlich, höflich und argumentiert. Mit Beleidigungen hat man noch niemanden überzeugt.
Informiert Euch zum Thema und redet mit anderen Menschen darüber. Teilt unsere oder andere Artikel zum Thema in Euren Blogs, auf Twitter, Facebook und überall sonst.Wir brauchen auch mehr Start-ups in der Debatte. In den USA waren sehr viele aktuelle und ehemalige Start-ups in der öffentlichen Debatte aktiv sichtbar. In Deutschland hört man kaum was aus dieser Richtung.
Recherchiert weitere Mobilfunkanbieter und ihre Verletzungen und postet die Ergebnisse (Formulierungen in den AGB und Link) in den Kommentaren. Wir ergänzen gerne die Liste.
Beschwert Euch bei Euren Mobilfunkanbietern. Wenn in Eurer FAQ komische Formulierungen stehen: Fragt nach, was denn genau verboten ist und warum.
Ich war so verzweifelt, ich hab sogar eine Petition gestartet. Wer kein Problem damit hat, bei change.org eine Mailadresse zu hinterlassen, kann sich fast 80.000 Mitzeichnern anschließen, die dort mit mir Netzneutralität fordern. Und bekommt dann von mir per Mail regelmäßig Updates zum Thema.
Unterstützt unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Dauerauftrag, damit wir mehr solcher Recherchen machen können – die keinen Spaß machen, aber notwendig sind, um wie in diesem Fall auf massive Verletzungen der Netzneutralität aufmerksam zu machen, weil es sonst niemand macht.
Danke an Felix Aust und Florian Gilberg für die Unterstützung beim Suchen und Durchwühlen der vielen AGBs. Wir sind fast durchgedreht. Bei der Strukturierung der Tarife haben wir uns von einer zwei Jahre alten Übersicht des Verbraucherzentrale Bundesverband inspirieren lassen.
Update: Wir hatten in der ersten Fassung Aldi-Talk zu gut bewertet und übersehen, dass dort Tethering auch verboten ist, dies nur anders formuliert wurde. Wir haben das PDF dahingehend ergänzt.
- In welchen Datentarifen ist die Nutzung von bestimmten Services, wie…
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: Wolf im Schafspelz: EU-Rat einigt sich auf Verwässerungen der Netzneutralität (Update)
: Wolf im Schafspelz: EU-Rat einigt sich auf Verwässerungen der Netzneutralität (Update)
Die EU-Staaten haben sich im Rat auf eine gemeinsame Position zur Verwässerung der Netzneutralität geeinigt. Diese ist in den vergangenen Wochen noch deutlich schlechter geworden. Die Pressemitteilung des Rates klingt zwar verheißungsvoll:The draft regulation is to enshrine the principle of end-users’ right to access and distribute content of their choice on the internet. It also sets out to ensure that companies that provide internet access treat traffic in a non-discriminatory manner.
Aber der Text gibt das nicht her. Wir haben ihn noch nicht zu Ende analysiert, aber klar ist: Da steht zwar groß Netzneutralität und Verbraucherrechte drauf, aber davon ist nicht soviel drin. Stattdessen gibt es Formulierungen, die Netzsperren und dem Zweiklassen-Netz den Weg bahnen. Dazu wird gegen derzeitige Verletzungen der Netzneutralität fast nichts unternommen, stattdessen soll alles eher legalisiert werden. Wohl inklusive Deep-Packet-Inspection.
Bei Access gibt es eine Kurzanalyse: Latest Net Neutrality proposal in the EU: a wolf in sheep’s clothing?
While the Council was on the right track towards Net Neutrality in January, making slow but measured progress, several EU member states pushed forward a proposal that radically shifted the direction of the negotiations. As a result, Net Neutrality has now been gutted everywhere in the text that was introduced by the Council today. Not only does the proposal enable the creation of slow and fast lanes by allowing paid prioritization and discriminatory practices such as “zero-rating” schemes, but the proposal also introduces loopholes that could authorise the blocking by Internet Service Providers of legal content, contradicting the EU Charter of Fundamental Rights. The Council therefore appears ready to not only ignore the EU human rights framework and the right to freedom of expression of EU citizens, but also to severely compromise competition and innovation in the EU digital economy.
Jetzt starten die Trialogverhandlungen – Und das sieht nicht besser aus
Zuerst legte die EU-Kommission vor, das EU-Parlament stimmte vor einem Jahr in erster Lesung für Änderungen und nun hat der EU-Rat wiederum was anderes beschlossen. Das folgende Verfahren nennt sich Trialog, alle drei Institutionen verhandeln nun eine gemeinsame Position. Die Verhandlungsführer lassen leider auf das Gesamtergebnis schließen. Da haben wir für die EU-Kommission unseren Cyberkommissar Günther Oettinger, dessen Aussagen zum Thema denen von Deutsche Telekom, Telefonica und Vodafone fast bis aufs Komma gleichen. Für das EU-Parlament verhandelt die konservative spanische Abgeordnete Pilar del Castillo, die zuvor schon Berichterstatterin war, aber wenn es nach ihr gegangen wäre, hätte das Parlament anders abgestimmt. Als konservative Spanierin vertritt sie selbstverständlich die Interessen von Telefonica im Parlament. Und dann haben wir die lettische EU-Ratspräsidentschaft, die halt gerade dran ist und die Mehrheitsmeinung im Rat vertreten wird. Es sieht also ganz schlecht aus.
Eine genauere Analyse gibt es in den kommenden Tagen. Es ist enttäuschend, dass unsere Spitzenpolitiker in der Frage der Netzneutralität vor allem die Interessen weniger mächtiger Telekom-Konzerne vertreten und ein Zweiklassen-Netz schaffen wollen, während die USA genau in die andere Richtung laufen und dort das offene Netz geschützt werden soll.
Update:
Joe McNamee von European Digital Rights (EDRi) kommentiert:
„Der Ratsbeschluss gibt vor, ein offenes Internet zu verteidigen, würde aber tatsächlich jede mögliche Verletzung der Netzneutralität erlauben.“
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: Oettinger: Mit Autos gegen Netzneutralität
: Oettinger: Mit Autos gegen Netzneutralität Langsam wird es auffällig: Unser Cyber-Kommissar Günther Oettinger mag Autos. Und keine Netzneutralität. Das zeigt sich bei seiner neuesten Keynote auf dem Mobile World Congress. Die Standardargumentation: Wir brauchen Überholspuren im Internet, damit „Connected Cars“ nicht zusammenstoßen und Telemedizin nicht „im Stau steht“. Solche Äußerungen gibt es zu Hauf von allen Seiten, wir haben dazu mal ein Quiz erstellt.
Oettinger verkündet:
Deshalb brauchen wir die richtigen Regeln für Netzneutralität. Um ein offenes Internet zu garantieren. Und das Aufblühen von Specialized Services zu ermöglichen.
Specialized Services ist der EU-Begriff für Managed Services, das Konzept hat die Deutsche Telekom mit den Drosselkom-Ideen im Jahre 2013 populär gemacht. Nichts anderes verspricht hier Oettinger.
Der Rest von Oettingers Keynote besteht aus einer Lobpreisung von 5G-Technologie. Heute Nachmittag soll eine „5G-Vision“ vorgestellt werden.
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: Das große Quiz: Wir sind für Netzneutralität, aber… planen die Abschaffung
: Das große Quiz: Wir sind für Netzneutralität, aber… planen die Abschaffung
Seit einigen Monaten kann man in der Debatte um Netzneutralität ein Muster erkennen, wie die Telekom-Lobby und unsere Spitzenpolitiker (vor allem aus der Union) den Ausstieg aus dem Prinzip eines offenen Internets verkaufen wollen: Autos und eHealth! Das erste Mal haben wir die Argumentation in einem Lobbypapier der Deutschen Telekom gesehen. Spätestens seit Günther Oettinger und Angela Merkel dieselbe Argumentation rauf und runter beten ist klar, dass die Telekom-Lobby damit leider Erfolg hat.Das Problem: Weder ist klar, dass das technisch Sinn macht, noch gibt es von Seiten der Bundesregierung und EU-Kommission konkrete Vorschläge in der Debatte, wie man in einem Regulierungsrahmen nur diese beiden Punkte wirksam eine Ausnahme machen könnte. Stattdessen hat man immer im Sinn, Überholspuren für alle zu schaffen, die sich das leisten können. Es ist also alles ein großes Ablenkungsmanöver mit dem Ziel, die Netzneutralität zu beerdigen und das Zweiklassen-Netz zu schaffen. Sponsored by Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica. Gespielt von unserer Bundesregierung. Es ist ziemlich traurig, wenn man sich mal Zitate anschaut, die von denselben Redenschreibern geschrieben sein könnten.
Wir haben hier mal ein kleines Quiz vorbereitet.
Ratet mal, wer welches Zitat gebracht hat. Die Auflösung findet sich darunter. Im Rennen sind: Günther Oettinger, Deutsche Telekom, Telefonica, Vodafone und Angela Merkel. Einen Joker gibt’s, der ist doppelt dabei.
1.) „Denken Sie an das selbstfahrende Auto! Welche Daten haben Vorrang, wenn es eng wird: Die, die das Auto steuern, oder die der Tochter auf der Rückbank, die gerade Musik streamt?“
2.) Dabei befürwortete er Spezialdienste für Bereiche wie Gesundheit und Katastrophenschutz, aber wohl auch für Mobilitätsdienste wie autonomes Fahren. Entertainmentdienste wie Video oder Musik stünden hingegen „nicht im Fokus, wenn es um Abweichungen nach oben von der Neutralität geht“, sagte [XY]. „Ich will einen Qualitätsstandard für alle, der diskriminierungsfrei jedem angeboten wird.“
3.) Wir als [XY] und auch ich persönlich stehen dafür gerade, dass das Internet eine völlig offene Plattform bleibt. Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen. Wenn wir beispielsweise in Zukunft per Mobilfunk Autounfälle vermeiden wollen, muss die Information in Echtzeit ankommen. Oder nehmen Sie die Medizintechnik, auch hier geht die Entwicklung nur voran, wenn Informationen ohne Verzögerung ausgetauscht werden können.
4.) Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.
5.) „Wir werden in Zukunft Dienste sehen, wie die Telemedizin, wir werden vernetzte Fahrzeuge sehen, über die die Fahrzeugsteuerung verbessert werden soll. All das sind Dienste, die sehr hohe Qualitätsanforderungen haben. Und da braucht es zwangsläufig eine Kooperation, um einen Dienst in einer bestimmten Qualität auch garantieren zu können.“
6.) „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich [XY] aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank.
Wir sammeln gerne weiter Zitate von Lobbyisten und Spitzenpolitikern, die dieselbe Argumentation verwenden. Sachdienliche Hinweise und Links bitte in die Kommentare posten.
Und hier ist die Auflösung:
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Netzneutralität: EU-Kommissar Oettinger ist dagegen und fordert „Kompromissbereitschaft“ vom Parlament
Oettinger bei seiner Rede auf dem Digital4EU Stakeholder Forum. Netzneutralität: EU-Kommissar Oettinger ist dagegen und fordert „Kompromissbereitschaft“ vom Parlament Günther Oettinger, Cyber-Kommissar der Herzen, hält nicht nur lustige Reden, die niemand versteht, sondern arbeitet auch aktiv gegen ein freies und offenes Internet. Letzte Woche war er im Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments und warb für eine Abkehr der Netzneutralität. Der aktuelle „Bericht aus Brüssel“ des EU-Verbindungsbüros im Deutschen Bundestag, den wir an dieser Stelle veröffentlichen, fässt zusammen:
In Bezug auf die Netzneutralität […] räumte [Günther Oettinger] auf Rückfragen von Abgeordneten des ITRE-Ausschusses ein, dass er noch keine abschließende Meinung dazu habe. Jedoch könne er sich vorstellen, Rettungsdiensten oder Krankenhäusern (etwa bei der Weiterleitung von Notrufen oder bei telemedizinischer Unterstützung von Operationen) eine höhere Bedeutung beizumessen als Anbietern von Musikvideos. Das EP sprach sich zuletzt in seiner Entschließung vom 3. April 2014 für Netzneutralität aus. Kommissar Oettinger rief das EP zu Kompromissbereitschaft auf, um eine Einigung mit dem Rat zu erzielen.
Die angesprochene Entscheidung des EU-Parlaments war ein großer Erfolg für das freie und offene Internet. Jetzt wird der Text nicht nur von den Staats- und Regierungschefs im Rat, sondern auch vom Digital-Kommissar ins Gegenteil verkehrt. Da wünscht man sich doch lieber lustige Reden.
Update: Die Argumente „Autos und eHealth“ gegen Netzneutralität sind direkt aus dem Lobby-Katalog der Netzbetreiber, wie unser Quiz zeigt.
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: FCC-Entscheidung gefallen: USA bekommen Netzneutralitätsregeln
: FCC-Entscheidung gefallen: USA bekommen Netzneutralitätsregeln Da sind die USA wieder mal weiter als Deutschland bzw. die Europäische Union. Die Regulierungsbehörde FCC hat eben mit 3:2 Stimmen für strengere Regeln und ihre Durchsetzung zum Schutz der Netzneutralität gestimmt. Herzlichen Glückwunsch. Es wäre ja schön, wenn unsere Politiker auch für ein offenes Netz stimmen und die passenden Regeln schaffen würden. Wir sagen einfach: Und jetzt die EU!
Da die 300 Seiten Regeln noch nicht veröffentlicht werden, weil die republikanischen FCC-Mitglieder ihr Minderheitenvotum dort noch reinschreiben wollen, ist es noch zu früh, um abschließend alles bewerten zu können. Bisher gibt es nur eine Kurzzusammenfassung.
Der Digitale Gesellschaft e.V. kommentiert:
„Die FCC hat heute eine historische Entscheidung für die Freiheit, Offenheit und Innovationskraft des Netzes getroffen. Europa muss nun mit den USA gleichziehen und das Internet als öffentliches Gut anerkennen, statt weiter ein Zwei-Klassen-Netz zu befördern, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Online-Wirtschaft bedroht.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Die Federal Communications Commission (FCC), die in den USA für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig ist, hat heute entschieden, Internetprovider künftig als „common carrier“ im Sinne von Title II des Telecommunications Act zu klassifizieren. Sie gelten damit als Unternehmen, die ähnlich wie Energie- oder Wasserversorger gesamtgesellschaftlich bedeutsame Leistungen erbringen und deshalb besonders strengen Antidiskriminierungsregeln unterliegen. Drosselungen oder Blockaden des offenen Internet sind ihnen deshalb ebenso verboten wie die Einführung von bezahlten Überholspuren, den sogenannten Spezialdiensten. Mit der Entscheidung erkennt die FCC das Internet als besonders schützenswertes öffentliches Gut und als infrastrukturelle Grundlage einer digitalen Gesellschaft an. Zugleich verwirft sie damit den von Telekommunikationsunternehmen auch hierzulande immer wieder vorgebrachten Einwand, eine solche Einordnung würde die Investitionsmittel für den Breitbandausbau gefährden.
Einige Reaktionen:
Ars Technica: FCC votes for net neutrality, a ban on paid fast lanes, and Title II.
Guardian: Net neutrality activists score landmark victory in fight to govern the internet
FCC says ‘we listened and we learned’, and passes strict broadband rules that represent ‘a red-letter day for internet freedom’
Accessnow: You Spoke Out, and They Listened: U.S. FCC Passes Strong Net Neutrality Rules
Free Press: Net Neutrality Victory.This moment was more than 10 years in the making. The fight to protect the open Internet has united everyone — grassroots activists, technologists, new civil rights leaders, parents, teachers, students, musicians, artists and millions and millions of Internet users. We’ve proven that we’re a force to be reckoned with in Washington. Know this: Now that we’ve won this huge victory for the Internet, the cable and phone companies will do everything they can to knock it down.
Gigaom: FCC votes yes to net neutrality in partisan spectacle
On Thursday, the FCC voted to reclassify broadband internet providers as “common carriers,” as part of a new order that will forbid ISP’s from slowing down or speeding up web traffic, or cutting any deals with websites to offer them special service. The outcome of the vote, which took place on 3–2 partisan lines, was widely expected, but the process served to provide additional details about how exactly the new internet rules will apply.
Buzzfeed: Now The Internet Belongs To Us — And To Politics
Thursday’s net neutrality ruling was a victory for consumers. It also ushers in a new age for the mainstream politics of the internet.
Vox: The FCC just approved the strongest net neutrality rules yet
Das Team Internet bedankt sich auf der großartigen Kampagnenseite battleforthenet.com für die Epic Victory.
Washington insiders said it couldn’t be done. But the public got loud in protest, the FCC gave in, and we won strong, Title II net neutrality rules. Now Comcast is furious. They want to destroy our victory with their massive power in Congress. You won net neutrality. Now, are you ready to defend it?
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: Nerdcore Net Neutrality rap
: Nerdcore Net Neutrality rap Während die FCC gerade in einer Pressekonferenz in Washington die neuen Netzneutralitätsregeln für die USA vorstellt, hat Cory Doctorow auf BoingBoing dieses Video von Dan Bull verlinkt: Nerdcore Net Neutrality rap.
Nerdcore rapper Dan Bull recorded this Net Neutrality rap today and crowdsourced an excellent video for it in three hours, with the help of his Twitter friends.
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: BMWi-Gesetzesentwurf: Aus Routerzwang könnte bald „Freie Endgerätewahl“ werden [Update]
Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de : BMWi-Gesetzesentwurf: Aus Routerzwang könnte bald „Freie Endgerätewahl“ werden [Update] Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs, oder positiv: zur freien Endgerätewahl, veröffentlicht, der den Routerzwang endgültig begraben könnte. Wir haben bereits in der Vergangenheit oft über die intransparente, geplante Neuregelung berichtet, mit der die Möglichkeit des Zwangs durch Anbieter, von ihnen mitgelieferte Router benutzen zu müssen, abgeschafft werden sollte.
Zuletzt sah es jedoch in einem von uns veröffentlichten Referentenentwurf im September schlecht aus, der Routerzwang wurde durch eine Hintertür wieder in den Text eingebaut. Danach äußerte sich aber selbst das BMWi unzufrieden und verkündete: „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“. Gleichzeitig versprach man, sich um die juristischen Grundlagen der Definition des Netzabschlusspunktes zu kümmern und in absehbarer Zeit einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung zu geben.
In einer Pressemitteilung verkündet Wirtschaftsminister Gabriel heute:
Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert.
Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesnetzagentur für eine TK-Transparenzverordnung wählt das BMWi den Weg der Gesetzesänderungen, unter anderem des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG).
Wichtigster Punkt: Die Definition des Netzabschlusspunktes, auch „Telekommunikationsendeinrichtung“ genannt. Bisher war dieser nur vage festgelegt und wurde von den Anbietern in den Router verlegt, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde. Nun soll §11 Absatz 3 des FTEG wie folgt gefasst werden:
(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Außerdem soll §17 dahingehend geändert werden, dass Bußgelder anfallen, wenn der Betreiber „die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt“. Damit wird ein indirekter Routerzwang durch Erschwerung des Zugangs zu den Informationen, die für eine eigene Gerätewahl notwendig sind, verhindert.
Zuletzt wird auch noch §45d des Telekommunikationsgesetzes geändert:
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Damit dürfte der Interpretationsspielraum, den Netzabschlusspunkt hinter der TAE-Dose des Verbrauchers zu definieren, hoffentlich abschließend abgeschafft sein. Passive Netzabschlusspunkt dürfen per Definition keine Steruerungs- und Funktionsfähigkeiten besitzen, Router fallen also nicht darunter. Gute Nachrichten, finden wir. Freier Wettbewerb für Routerhersteller und damit potentiell mehr Anreiz, Geräte zu verbessern und Sicherheitslücken zu schließen, ist längst überfällig.
Jetzt muss der Entwurf nur noch das Gesetzgebungsverfahren passieren, was aufgrund ausstehender Abstimmungen mit Branchenverbänden, Ländern und der EU-Kommission noch etwas dauern kann. Danach würde eine Übergangsfrist von sechs Monaten folgen. Dieses Jahr ist also wahrscheinlich keine Änderung der konkreten Situation mehr zu erwarten, aber danach dürfen wir mit der aktuellen Vorlage schon ein bisschen optimistisch sein.
[Update:] Auch Halina Wawzyniack, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht die Entwicklung positiv und sagte gegenüber netzpolitik.org:
Ich begrüße es, dass die Bundesregierung dem Routerzwang eine klare Absage erteilt. In der letzten Legislaturperiode sah die Bundesregierung laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN noch keinen Handlungsbedarf. Der kursierende Gesetzentwurf scheint mir geeignet zu sein, den Routerzwang endgültig abzuschaffen, in dem er den Netzabschlusspunkt klar definiert. Ebenso positiv ist die explizite Verpflichtung der Provider die Zugangsdaten ihren Kunden auszuhändigen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in der noch ausstehenden Abstimmung nicht verwässert wird.
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: USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern
: USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern In den USA soll die Netzneutralität endlich strikter gesichert werden, wie wir vor ein paar Wochen berichteten. Im Großen und Ganzen sind Verbraucherschützer und Netzneutralitätsbefürworter mit den Plänen der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) zufrieden.
Viele hatten sich jahrelang für die sogenannte „Re-klassifizierung von Netzbetreibern unter Titel II“ eingesetzt. Hierunter fielen in den USA bisher zum Beispiel Telefonleitungen: Netzbetreiber dürfen keine Anrufe bevorzugt durchstellen oder blockieren. Unter Titel II würde der Internet-Zugang zu einem Teil der Infrastruktur (wie Strom oder Wasser), zu dem jeder der bezahlt, uneingeschränkten Zugang erhält. „Internet ist ein öffentliches Gut“, meinte hierzu der Digitale Gesellschaft e.V.
Diese Re-klassifizierung hatte FCC-Vorsitzende Tom Wheeler dann auch überraschenderweise unterstützt, um eine strikte Netzneutralität zu sichern. Mittlerweile schauten sich Aktivisten von Free Press diese Pläne jedoch genauer an und erklärten in einer Mitteilung, dass noch so einige rechtliche Hürden der echten Netzneutralität im Wege stehen.
Der Vorschlag, die Netzbetreiber als öffentliche Versorgungsunternehmen („Common Carrier“) zu reklassifizieren kommt in zwei Teilen : In ihrem Verhältnis mit Endverbrauchern sollen die Netzbetreiber als Common Carrier gewertet werden. Dies trifft ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen mit Anbietern von Diensten, Anwendungen und Inhalten im Internet zu.
Bei dieser Definition sieht Free Press jedoch nun ein Problem. Sobald Netzbetreiber ihre Dienste einem entfernten („remote“) Inhalte- oder Diensteanbieter zur Verfügung stellen – wo also keine physische Verbindung zwischen diesem Anbieter und dem Netzbetreiber besteht – werden Dienste nicht „direkt“angeboten. Unter Abschnitt 153(53) des Gesetzes muss jedoch ein Telekommunikationsdienst dem Empfänger „direkt“ angeboten werden, um unter die Netzneutralitätsregeln zu fallen. Vereinfacht gesagt: Es ist gut möglich, dass der FCC-Vorschlag zu der absurden Situation führen kann, dass jede Webseite zum Kunden des Netzbetreibers wird, dessen Endnutzer eben jene Webseite besuchen.
Solange dieses Problem nicht gelöst ist, sieht Free Press die Netzneutralität noch nicht in trockenen Tüchern:
Even if the Commission could surmount these statutory barriers, the policy question remains: why would it want to? Our November 5 letter described the seemingly absurd results that could flow from recognizing such a relationship between edge providers and end-users’ broadband providers. Would such an approach suggest or even mandate that every single end point on the Internet is a customer of each and every ISP that provides service to any other single end point on the Internet? Put more colloquially, would every website in the world become a customer of any broadband Internet access service provider whose end-users visit that website?
Ein weitere ungeklärte Frage ist, was mit Internettelefonie (VoIP) passiert und ob sie auch unter Titel II fallen wird. ArsTechnica schreibt:
The FCC has never firmly classified VoIP as either a common carrier service or not, and the FCC’s net neutrality proposal has a carve-out for VoIP.
Während sich Verbraucherschützer mit den Definitionsschwierigkeiten im Vorschlag herumschlagen bis der US-Kongress über die Regeln am 26. Februar abstimmen soll, bereiten die großen und kleinen US-Netzbetreiber bereits ihre ersten Klagen gegen die FCC-Regeln vor… im Westen also nichts Neues.
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: EU-Kommissar Ansip spricht sich gegen Netzneutralität aus (Update)
: EU-Kommissar Ansip spricht sich gegen Netzneutralität aus (Update) Unser zweiter Digitalkommissar Andrus Ansip hat bisher in der Öffentlichkeit immer so getan, als sei ihm die Sicherung der Netzneutraklität wichtig. Letzte Woche erst ließ er den WWW-Erfinder Tim Berners-Lee zum Thema auf seinem Blog bei der EU-Kommission dazu bloggen. Auf einer Startup-Konferenz in Berlin offenbarte sich aber heute: Alles nur gespielt. Jonas Rest von der Berliner Zeitung twitterte eben:
Und bestätigte, dass Ansip explizit nicht unterschiedliche Downloadgeschwindigkeiten gemeint habe, sondern Qualitätsklassen.
Danke für die Klarstellung, es wäre auch zu schön gewesen, einen EU-Digitalkommissar zu haben, dem Netzneutralität tatsächlich wichtig ist.
Update:
Ansip bestätigt auf Twitter uns gegenüber, dass er Überholspuren aka „Qualitätsklassen“ fordert:
Die Argumentation kennen wir ja von Angela Merkel, Günther Oettinger und Co. Netzneutralität ja, aber…
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: Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!
: Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!
Wie geht es weiter mit den Plänen für eine neue Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung? Wer setzt sich gegen die EU-weite Überwachung unserer Fluggastdaten ein? Wer macht Druck für Netzneutralität, eine starke Datenschutz- und Urheberrechtsreform?European Digital Rights (EDRi) ist seit 2002 die erste und einzige Organisation, die sich in Brüssel europaweit für digitale Bürgerrechte einsetzt. Um weiterhin existieren und Eure Freiheiten in Brüssel verteidigen zu können, braucht EDRi jetzt Eure Unterstützung. Die Spendenkampagne, die im Dezember gestartet wurde, geht jetzt in die letzte Runde. Wer noch etwas in den Topf werfen will, bitte hier entlang…
Das kleine Team in Brüssel analysiert EU-Gesetzentwürfe, prüft sie auf Schwachstellen, erarbeitet Änderungsvorschläge und trifft sich mit Abgeordneten und Kommissionsbeamten. Was EDRi sonst noch für Euch tut, steht ausführlicher in den Jahresberichten und in der Spenden-FAQ. Tatsache ist : Wir haben immer noch viel zu wenig Leute in Brüssel, um der Industrielobby standzuhalten.
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: Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt
: Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt
Im Januar 2013 traten die Netzneutralitätsbestimmungen des niederländischen Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Artikel 7.4a garantiert Netzneutralität und verbietet grundsätzlich den Anbietern von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen, die Internetzugangsdienste anbieten sowie Internetprovidern, die Behinderung oder Verlangsamung von Anwendungen und Diensten im Internet. Es ist ihnen auch verboten, den Preis für Internetzugangsdienste von den Services und Anwendungen, die angeboten werden oder die über ihren Zugang genutzt werden, abhängig zu machen.Dieser Beitrag stammt von Floris Kreiken von der niederländischen NGO Bits of Freedom. Das englische Original erschien im aktuellen EDRi-gram-Newsletter.
Diese Bestimmungen werden von der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM) durchgesetzt. Im Dezember 2014 traf die ACM zwei Entscheidungen (gegen KPN und Vodafone), die im Januar diesen Jahres an eine breite Öffentlichkeit gelangt sind.
KPN und WLAN-Hotspots
Ein niederländisches Telekommunikationsunternehmen, KPN, bot Internet-Zugang über WLAN-Hotspots an verschiedenen Orten an – beispielsweise an Flughäfen. Durch diese Hotspots hatten Benutzer Zugriff auf einen „Free Basic Internet“-Service. Dieser Service schloss bestimmten Datenverkehr, wie etwa BitTorrent, FTP, SSHA, Telnet und Voice over IP (VoIP) aus. Wenn Nutzer diese gesperrten Dienste nutzen wollten, mussten sie für einen Premium-Service bezahlen oder ein KPN-Kunde sein. Ein anderer VoIP-Anbieter beschwerte sich daraufhin bei der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM). Die ACM entschied, dass es sich um eine diskriminierende Praxis handele, die nicht gerechtfertigt werden könne. KPN räumte selbst ein, dass sie einen Fehler gemacht hätten und akzeptierte eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.
Vodafone und HBO
Vodafone hatte eine Kampagne gestartet, die Kunden mit einem Vodafone-Abonnement drei Monate kostenlosen Zugang zu der „HBO Go“-App erlaubte. Diese App erlaubte Benutzern Programme abzurufen, die durch die HBO Kabel- und Sat-TV-Netze ausgestrahlt werden. Das Angebot verletzte die Netzneutralität, weil es eine positive Diskriminierung darstellte. Es lenkte Nutzer in Richtung eines bestimmten Services, was für die Wahlfreiheit und Innovation schlecht war. Vodafone musste eine Geldstrafe von 200.000 Euro bezahlen.
Sowohl KPN und Vodafone beteuerten, dass das Gesetz, auf dem die Gerichtsurteile basieren, unklar ist.
Das niederländische Ministerium für wirtschaftliche Beziehungen arbeitet seit 2014 an politischen Leitlinien, die Klarheit über einige Aspekte des niederländischen Gesetzes zur Netzneutralität schaffen sollen. Ein wichtiger Punkt der Leitlinien ist es, das Konzept des „Internetzugangsdienstes“ zu erklären.
Mit Blick auf die Vorwürfe durch die Verbraucherbehörde behaupteten KPN und Vodafone zunächst, dass sie ihre internen Richtlinien nicht angepasst hätten, weil sie auf die klaren Leitlinien warten, die sich noch in der Ausarbeitung befinden. Sie behaupteten, dass sie nicht wussten, ob sie tatsächlich Internetzugangsdienste anbieten würden – was eine überraschende Feststellung ist, da während den Parlamentsdebatten damals klargestellt wurde, dass der Begriff „Internetzugangsdienst“ so weit wie möglich ausgelegt werden soll. Das bedeutet, das auch WLAN-Hotspots als Internetzugangsdienst anzusehen sind.
Es ist besonders bizarr, dass Vodafone behauptet, dass sie auf eine Klärung warten würden, da sie bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Konsequenzen für das Angebot einer anderen kostenlosen App konfrontiert waren – der „Sizz“-App, die den Zugang zu den Programmen des niederländischen Senders RTL ermöglichte.
Vodafone behauptet, dass es sich hierbei um eine andere Situation handle, da die „Sizz“-App nur für Vodafone-Kunden verfügbar gewesen ist während „HBO Go“ überall frei erhältlich war. Laut Vodafone bedeutete dies, dass der Service nicht nur in Verbindung mit einem Abo angeboten wurde. Das erscheint unlogisch wenn man bedenkt, dass „HBO Go“ nur in Verbindung mit ihrem eigenen Vertrag nutzbar war.
Die beiden Urteile hatten sofort einen positiven Effekt auf den niederländischen Telekommunikationsmarkt. Das Verbot positiver Diskriminierung zwingt Telekommunikationsanbieter auf der allgemeinen Preis- und Datenmengenebene zu konkurrieren. KPN hat vor Kurzem angekündigt, die Datenmengen zu erhöhen und die Preise für die Internetnutzung zu senken, um eine „unbeschwerte Nutzung“ zu ermöglichen.
Wir warten jetzt auf die politischen Leitlinien des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und auf die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung. Die derzeitigen Vorschläge, die dort auf die Wahrung der Netzneutralität abzielen, wollen positive Diskriminierung nicht aktiv verbieten. Dies würde den Druck auf die niederländischen Bestimmungen erhöhen, obwohl es eine wachsende Zahl von Ländern gibt, die den Wert eines Verbots von Preisdiskriminierung sehen und es scheint wahrscheinlich, dass die Option auch unter EU-Regelungen bestehen bleiben kann.
Quellen:
- Übersetzungen der wichtigsten niederländischen Internetfreiheit Bestimmungen (27.06.2011)
- Die Beschlüsse des ACM (in Niederländisch) auf der Seite des niederländischen Verbraucherbehörde (nur auf Niederländisch, 2015.01.27)
- In den Niederlanden, wo Zero-rating verboten ist, verdoppelt KPN nun (kostenlos) die mobilen Internet-Volumen-Pakete, um eine sorglose Nutzung ihrer Online-Videos zu ermutigen (2015.06.02)
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: Europaparlament sagt: Online sollen auch alle Offline – Rechte und Freiheiten gelten
IGF in Rio de Janeiro 2007. Bild: SílviaSS. Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : Europaparlament sagt: Online sollen auch alle Offline – Rechte und Freiheiten gelten Das Europäische Parlament hat heute in einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Verlängerung des Mandats des Internet Governance Forum auf globaler Ebene geworben. Darin fordert es die „Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, das Mandat des IGF zu verlängern, ihm mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und das Modell der Verwaltung des Internets durch verschiedene Interessenträger zu stärken“ und erklärt nochmal offiziell, dass auch in „einem offenen Internet alle Rechte und Freiheiten, die außerhalb der Netze gelten, auch in den Netzen gelten sollten“.
Es gibt in dem Entschließungsantrag zum IGF noch ein paar inhaltliche Punkte, weil diese Anträge gerne genutzt werden, um in einem offiziellen Dokument nochmal Inhalte unterzubringen, die zwar nicht bindend sind, aber man vielleicht später nochmal darauf verweisen kann. Es gibt immerhin ein Aktenzeichen als Link (2015/2526(RSP)). In diesem Fall gibt es ganz okaye Formulierungen zu Netzneutralität und Überwachung. Das ist zu begrüssen, aber wie das häufig so ist, haben die Parlamentarier ein paar Abstimmungen vorher oder nachher mehrheitlich das Gegenteil, in diesem Fall in einer Resolution „für mehr Internetkontrolle, mehr Datenzentralisierung und mehr anlasslose Speicherungen“ gestimmt.
Aber hier sind die Punkte aus dem gemeinsamen Entschließungsantrag:
10. betont, dass sich schon jetzt Lehren aus dem fruchtbaren Austausch auf den IGF ziehen lassen und entsprechend gehandelt werden kann, insbesondere in den Bereichen Regulierungsaspekte der elektronischen Kommunikation, Datensicherheit und Datenschutz; betont, dass ein offenes und unabhängiges Internet als weltweite gemeinsame Ressource und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wissen in der Zukunft auf der Grundlage der Initiativen und Bedürfnisse der Interessenträger sowie die Meinungsfreiheit verteidigt werden müssen;
11. hält es für entscheidend, die Bemühungen um einen gesicherten Rechtsschutz für die Netzneutralität fortzusetzen, die eine zwingende Voraussetzung ist, wenn es darum geht, die Informations- und Meinungsfreiheit zu schützen, durch Innovationen und die Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Internet das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren und zu fördern;
12. betont, dass die Grundfreiheiten und die Menschenrechte nicht verhandelbar sind und in der virtuellen und der realen Welt geschützt werden müssen; bedauert, dass einige Staaten versuchen, den Zugang ihrer Bürgerinnen und Bürger zu den weltweiten Netzen durch Zensur und andere Beschränkungen zu beschneiden; lehnt die Idee eines staatlich kontrollierten Internets und die Massenüberwachung im Internet rundweg ab;
13. betont die Bedeutung des Rechts auf Privatsphäre im Internet und der Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten für die Wirtschaft und die Gesellschaft; ist der Ansicht, dass diese Rechte für die Demokratie, für ein offenes und neutrales Internet und für faire Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen im Internet von grundlegender Bedeutung sind;
Update: Hier die Pressemitteilung des Parlaments: Das Internet ist für jeden da
Beim Internet Governance Forum (IFG) diskutieren Politiker, Experten und NGOs jedes Jahr, Themen wie Netzneutralität, Sicherheit und technologische Standards rund um das Internet. Ins Leben gerufen wurde das IFG von den Vereinten Nationen. In diesem Jahr läuft das Mandat aus. Das Plenum hat die Vereinten Nationen in einer Entschließung am Mittwoch (11.2.) aufgefordert, das Mandat zu verlängern und mehr Mittel für das IGF zur Verfügung zu stellen.
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Noch ein Tor für Team Internet?: Die Rolle der vernetzten Öffentlichkeit in der Debatte um Netzneutralität in den USA
Noch ein Tor für Team Internet?: Die Rolle der vernetzten Öffentlichkeit in der Debatte um Netzneutralität in den USA Fünf Media Cloud-Forscher um Yochai Benkler haben eine neue Studie veröffentlicht: Score Another One for the Internet? The Role of the Networked Public Sphere in the U.S. Net Neutrality Policy Debate.
In this paper we study the public debate over net neutrality in the United States from January through November 2014. We compiled, mapped, and analyzed over 16,000 stories published on net neutrality, augmented by data from Twitter, bit.ly, and Google Trends. Using a mixed-methods approach that combines link analysis with qualitative content analysis, we describe the evolution of the debate over time and assess the role, reach, and influence of different media sources and advocacy groups in setting the agenda, framing the debate, and mobilizing collective action. We conclude that a diverse set of actors working in conjunction through the networked public sphere played a central, arguably decisive, role in turning around the Federal Communications Commission policy on net neutrality.
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: Netzneutralitätsdebatte ist in Deutschland leider nur Randphänomen: Wie schade, wie gefährlich
: Netzneutralitätsdebatte ist in Deutschland leider nur Randphänomen: Wie schade, wie gefährlich Johannes Boie kommentiert bei Süddeutsche.de: Investitionen statt Überholspur.
Wollen wir ein Internet, in dem Provider wie die Telekom festlegen, welche Daten wie schnell beim Kunden ankommen? Die Firmen könnten dann nicht nur von den Nutzern Geld verlangen, sondern auch – für zuverlässige und schnelle Lieferung – von jenen Firmen, die Daten durchs Internet zu eben diesen Nutzern schicken. Das wäre das Ende der Netzneutralität. Wird sie hingegen gestärkt, müssen die Telekommunikationsfirmen alle Daten gleich schnell befördern. In den USA kümmert sich um dieses Thema Präsident Obama. Die Debatte wird auf den Titelseiten der Nachrichtenportale geführt. In Deutschland ist der Streit eher ein Randphänomen für Nerds, Netzaktivisten und Netzpolitiker oder solche, die sich für welche halten. Wie schade, wie gefährlich.
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: Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität
: Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität European Digital Rights twitterte heute in Richtung unserer beiden Digitalkommissare:
Die Digitale Gesellschaft sagt:
“Internet ist ein öffentliches Gut. Statt weiter den Märchen der Telekommunikationslobby auf den Leim zu gehen, müssen sich EU-Ministerrat und Bundesregierung ein Beispiel an dem FCC-Vorschlag nehmen. Lebendigen Wettbewerb und kreative Innovationen kann es nur in einem diskriminierungsfreien Netz geben. Bezahlte Überholspuren hingegen zementieren einen Monopolmarkt auf Kosten von jungen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern.”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
This is quite a way to mark the one-year anniversary of court decision undermining Net Neutrality rules. When the FCC started writing new rules, Title II reclassification, which is the only real way to protect net neutrality for generations to come, was not even being discussed. Then the internet got involved. We took something that everyone considered impossible and made it nearly inevitable.
Public Knowledge findet das historisch:
“Public Knowledge commends Chairman Wheeler for siding with network users by announcing his support for strong Open Internet rules grounded in Title II authority. This is a historic announcement by Chairman Wheeler, and a decision that consumers have been demanding for some time. Americans have waited over a year for the FCC to restore the Open Internet protections that were vacated by the DC Circuit Court.
Free Press sagt: Why Title II Reclassification for Net Neutrality Is the Biggest Deal Ever.
Three weeks remain until the full Commission votes on the proposal at its Feb. 26 meeting. But if all goes well, it will be a watershed victory for activists who have fought for a decade to protect the open Internet. Creating policy change is hard. It’s often incremental and marked with smaller victories that involve lots of tradeoffs and compromises. But if you can get all the way down to the root of a problem, real progress can occur.
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: FCC-Vorsitzender Tom Wheeler verspricht: USA can haz Net Neutrality
: FCC-Vorsitzender Tom Wheeler verspricht: USA can haz Net Neutrality Gestern haben wir berichtet, dass die US-Regulierungsbehörde FCC laut Medienberichten kurz davor stehe, die rechtliche Basis für eine echte Absicherung von Netzneutralität vorzuschlagen und Internet als Allgemeingut zu klassifizieren. Heute veröffentlicht der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler einen Wired-Gastbeitrag und beschreibt, welche Regelungen er diesen Monat der FCC vorschlagen will: FCC Chairman Tom Wheeler: This Is How We Will Ensure Net Neutrality.
That is why I am proposing that the FCC use its Title II authority to implement and enforce open internet protections. Using this authority, I am submitting to my colleagues the strongest open internet protections ever proposed by the FCC. These enforceable, bright-line rules will ban paid prioritization, and the blocking and throttling of lawful content and services. I propose to fully apply—for the first time ever—those bright-line rules to mobile broadband. My proposal assures the rights of internet users to go where they want, when they want, and the rights of innovators to introduce new products without asking anyone’s permission.
Das klingt noch nicht ganz perfekt. Aber jetzt denken wir uns wieder zurück nach Deutschland und gehen heulen. Denn unsere Bundesregierung plant in etwa das Gegenteil davon.




