Netzneutralität

  • : Netzneutralität: Bewegung in den USA und Stillstand in Europa
    Netzneutralität: Bewegung in den USA und Stillstand in Europa

    netzneutralitaet2-300x251Wie die New York Times gestern berichtete scheint die amerikanische Regulierungsbehörde FCC kurz davor zu stehen die rechtliche Basis für eine echte Absicherung von Netzneutralität vorzuschlagen. Laut mehreren Quellen der Times überlegt die FCC Breitband-Internet endlich unter Titel 2 als „common carrier“ zu deklarieren. Das ist eine langjährige Forderung von Befürwortern der Netzneutralität, da damit der Charakter von Internet als fundamentale Vorraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe anerkannt wird und die rechtlichen Vorbedingungen für ein neues Netzneutralitäts-Gesetz in den USA geschaffen werden. Die alten Open Internet Rules wurden ja vom  DC Circuit Court im Januar 2014 mit der Begründung aufgehoben, dass die FCC nur unter Titel 2 die Kompetenz hat Internet-Providern Regeln zur Netzneutralität vorzuschreiben.

    Der FCC Vorsitzende Tom Wheeler folgt damit der Empfehlung von Präsident Obama sich für möglichst starke Regeln zur Absicherung von Netzneutralität einzusetzen. Natürlich wird es jetzt die zu erwartende Gegenreaktion der Republikaner geben, welche allein aus Prinzip gegen den Präsidenten und eine Ausweitung staatlicher Befugnisse sind. Bemerkenswert ist in der amerikanischen Debatte jedoch wie auch Republikaner von ihrer eigenen Basis Kritik für ein Abrücken von einem freien Internet bekommen. Dieser Faktor gemeinsam mit den vier Millionen Kommentaren im Konsultationsverfahren der FCC zu ihren vorherigem Regelvorschlag, sowie die gestiegene Medienöffentlichkeit für das Thema an sich, geben Hoffnung für eine ernsthafte Lösung in den USA.

    Zuletzt ist es immer noch die autonome Entscheidung der FCC welche Regeln sie beschließt. Aber wenn Tom Wheeler schon in der entscheidenden Frage der Rechtsgrundlage dem Präsidenten folgt, welcher ihn nominiert hat, könnten wir auch in den anderen Punkten einen Fortschritt sehen. Ob damit neben technischer Diskriminierung im Netz auch ökonomische Diskriminierungen, in Form von Zero-Rating, Spotify-Tarifen & Co, unterbunden werden, bleibt abzuwarten. Es wäre nur an der Zeit nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, Slovenien und Canada haben es vor kurzem erst vor gemacht und ökonomischer Diskriminierung im Netz verboten.

    Was tun unsere Regierungen?

    30c3-der-kampf-um-netzneutralitt-9-638Die amerikanische Debatte wird in jedem Fall auch Auswirkungen auf die Diskussionen in Europa haben. Zwischen den 28 Mitgliedsländern wird ja seit September 2013 der Vorschlag zur Netzneutralitätsverordnung diskutiert. Nach dem komplett einseitigen deutschen Vorschlag, hat nun auch letzte Woche die neue lettischen Ratspräsidentschaft einen „Kompromisstext“ vorgelegt, welcher komplett in die falsche Richtung geht. Da wirkt es angesichts der Lobbygetriebenen Aussagen von Günther Oettinger fast schon wie eine Entschuldigung, wenn sein Vorgesetzter Kommissar Andrus Ansip einen Gastkommentar von Tim Berners-Lee mit flammenden Plädoyer für Netzneutralität veröffentlicht.

    Die Themen unter den Konservativen in Europa sind immer noch die Kosten des Netzausbaus und eine leistungsschutzrecht-inspirierte Neiddebatte gegen Google. In den USA hingegen wurde längst die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension von Netzneutralität erkannt. Es geht bei Netzneutralität nicht um kurzfristiges Kleingeld für die großen Provider, sondern um grundlegende gesellschaftliche Teilhabe, besonders für einkommensschwache Schichten, und um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Digitalwirtschaft. Die Amerikaner haben das erkannt.

    3. Februar 2015 3
  • : USA: Katzen für Netzneutralität
    USA: Katzen für Netzneutralität

    Nette Fotoaktion in den USA:

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    29. Januar 2015
  • : Neusprech: Vodafone möchte nicht mehr über „Netzneutralität“ diskutieren, sondern über „Qualitätsklassen“
    Neusprech: Vodafone möchte nicht mehr über „Netzneutralität“ diskutieren, sondern über „Qualitätsklassen“

    Der Vodafone-Deutschland-Chef erklärt im Handelsblatt-Interview (Hinter Paywall, von Golem zitiert) in Bester-Neusprech-Manier, dass er statt des Begriffs „Netzneutralität“ lieber über Qualitätsklassen reden will. Weil der Begriff „Netzneutralität“ „negativ belegt sei“:

    „Deshalb brauchen wir richtig verstandene Netzqualität. Niemand darf in einer offenen Gesellschaft die freie Verfügbarkeit von Inhalten unterbinden, das ist meine feste Überzeugung. Aber wenn es um Qualitätsklassen geht, muss es möglich sein, besondere Dienste gegen Geld abzuwickeln.“ Mit dem Begriff Qualitätsklassen könne die Branche von dem „negativ belegten Wort Netzneutralität wegkommen“, das „politisch verfänglich“ sei, meint Schulte-Bockum.

    Mit anderen Worten: Die Telko-Lobby versucht die ganze Zeit schon ein Neu-Framing, um vom Grundrechtsdiskurs über ein offenes Netz wegzukommen. Wir bleiben selbstverständlich bei Netzneutralität. Scheint ja zu funktionieren, auch wenn vielen der Begriff immer noch kryptisch vorkommt.

    Fleissaufgabe: Welche Parteien und Fraktionen verwenden denn am liebsten den Begriff „Qualitätsklassen“ in dieser Debatte?

    28. Januar 2015 8
  • : Zocken für die Netzneutralität – PC-Spiel 404Sight zeigt die Macht der Internetprovider
    Zocken für die Netzneutralität – PC-Spiel 404Sight zeigt die Macht der Internetprovider

    404Sight - Spiel für die NetzneutralitätMit der Netzneutralität ist das so eine Sache. Wenn man einmal verstanden hat worum es geht und das der Erhalt der Netzneutralität für uns als Gesellschaft von großer Bedeutung ist hat man schon den ersten entscheidenden Schritt gemacht. Jeder der aber schon einmal versucht hat, einem technisch unerfahrenen Menschen das Konzept der Netzneutralität zu erklären weiß, dass das nicht mit wenigen Worten machbar ist.

    Genau das dachte sich auch eine Gruppe Studierender der amerikanischen University of Utah, die sich in einer kleinen Spielefirma mit dem Namen Retro Yeti Games zusammengefunden haben. Mit ihrem ersten Projekt 404Sight, dass man hier in einer frühen Alpha-Version kostenlos herunterladen kann, soll der Kampf um die Netzneutralität erlebbar gemacht werden. Das Spiel fühlt sich wie eine Art Mirrors Edge im Tron-Universum an und verfolgt einen sehr actionbasierten Ansatz.

    Schritt für Schritt sollen in wöchentlichen Updates neue Funktionen, wie etwa ein „Bandbreitentacho“ und Werbanner als Hindernisse eingebaut werden.

    Über ihre Motivation ein solches Spiel zu entwickeln sagen die EntwicklerInnen:

    „Der Verlust der Netzneutralität ist eine der größten Bedrohungen unserer Zeit, und niemand scheint wirklich darüber zu reden. Wir haben uns daran gemacht ein Spiel zu entwickeln, dass verschiedene Elemente der aktuellen Debatte beinhaltet und zeigen auf, was für Probleme es gäbe wenn Firmen unseren Zugang zu einem offenen Internet einschränken würden. Wir wollten die Spieler eine aktive Rolle im Kampf gegen die Feinde von freien Zugängen einnehmen lassen. Das heißt, dass wir es ihnen ermöglichen, die oftmals unerwähnten fast- und slow lanes der Netzgestaltung zu sehen, die bereits jetzt existieren und auf welchen Internetprovider aus einer Laune heraus einfach Inhalte beschleunigen oder verlangsamen können.“

    Genau solche kreativen Ansätze braucht es, um auch eher desinteressierte Gruppen über die Bedeutung der Netzneutralität aufzuklären. Für Videospieler lohnt sich das Antesten von 404Sight, auch wegen der Spielmechanik, auf jeden Fall.

    26. Januar 2015 4
  • : Neues EU-Ratspapier zu Netzneutralität mit Fallstricken und Schlupflöchern
    Neues EU-Ratspapier zu Netzneutralität mit Fallstricken und Schlupflöchern

    Die Ratspräsidentschaft hat ein neues Papier zu Netzneutralität für den EU-Rat vorgelegt. Volker Tripp hat es für den Digitale Gesellschaft e.V. auf Auswirkungen auf Verbraucher- und Grundrechte analysiert.

    Das nun vorliegende Papier soll die Grundlage für die weiteren Verhandlungen um eine gemeinsame Ratsposition zur Netzneutralität bilden. Es ist daher zugleich eine wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu einer EU-weit einheitlichen Gesetzgebung in diesem Bereich. Leider sind die Signale, die von dem neuen Entwurf ausgehen, alles andere als positiv. Die Regulierung wurde in ihrem Umfang so weit wie möglich zurückgefahren und lässt den Telekommunikationsunternehmen nun praktisch freie Hand bei der Umsetzung ihrer Pläne für ein Zwei-Klassen-Netz. Es findet sich lediglich ein Verbot der technischen Diskriminierung des Traffic im offenen Internet, das allerdings mit einigen Schlupflöchern versehen ist. Vorschriften zur Preisdiskriminierung hingegen sucht man vergebens, gleiches gilt für eine Definition der Spezialdienste.

    Im Einzelnen ermöglicht das aktuelle Ratspapier folgende Szenarien:

    Auslagerung von Diensten des offenen Internet auf Sonderzugänge (Spezialdienste)
    Schlupflöcher für Drosselungen und Diskriminierungen des offenen Internet
    Keine Regelung zu Deep Packet Inspection
    Schwach ausgeprägte Kontrollen und fehlende Sanktionen
    Keine Vorschriften zur Preisdiskriminierung und Zero-Rating

    Die Langfassung der Analyse findet sich bei der Digiges. Das Fazit ist:

    Der aktuelle Entwurf des Ministerrats für eine Regulierung zur Netzneutralität ist ein Freibrief für die Telekommunikationsunternehmen, das Internet in ein Zwei-Klassen-Netz umzubauen. Er ist verbraucher- und wettbewerbsfeindlich und baut hohe Hürden für den Markteintritt neuer und innovativer Online-Dienste auf. Die zahlreichen Schlupflöcher erlauben Drosselungen und Netzsperren ebenso wie Preisdiskriminierungen und den Einsatz hochinvasiver Technologien wie Deep Packet Inspection. Es bleibt also zu hoffen, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, und sich im Rat schließlich diejenigen Mitgliedsstaaten durchsetzen werden, die deutlich netzneutralitätsfreundlichere Positionen vertreten.

    23. Januar 2015 4
  • : Offener Brief an Repräsentanten im EU-Ministerrat zu Netzneutralität: Help us save the internet!
    Offener Brief an Repräsentanten im EU-Ministerrat zu Netzneutralität: Help us save the internet!

    Eine Koalition aus europäischen Verbraucher‑, Bürgerrechts und Industrieorganisationen hat alle Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaaten im EU-Ministerrat angeschrieben und mit einem offenen Brief für starke Regelungen zum Schutz der Netzneutralität gefordert. Wir dokumentieren hier den Brief, der im Original bei EDRi zu finden ist.

    Help us save the internet!

    Dear State Ambassadors to the EU,

    In light of your Minister’s imminent discussion on the next steps to undertake on the proposed European Telecommunications Single Market Regulation, we would appreciate if you would make them aware of this Call to support strong and clear net neutrality rules and to take a stance that demonstrates the European Union’s will to champion an open Internet.

    We, the undersigned organisations, are committed to an open, transparent and secure Internet that acts as a key driver for innovation and economic efficiency and for fostering informed citizenship and plurality of opinions, creating a vital need for effective rules on net neutrality at the EU level.

    Why is it important to set clear Net neutrality rules?

    To foster innovation

    Clear rules are the best way to create the legal certainty for sustained investment in innovative online content and applications, as well as encouraging efficient investment in infrastructure (more bandwidth rather than more tools to discriminate). Innovation can only be fostered in an open and competitive network environment, where competition and net neutrality together will trigger the necessary incentives for investments in ultra-fast network deployments.

    Such rules will also be a significant step towards a true digital single market and enable EU entrepreneurs to benefit from an unfettered access to the open Internet across the EU when launching new content, services and applications, rather than facing a patchwork of operators’ terms and conditions.

    To preserve consumer choice

    Clear rules will ensure that it is users, and not Internet Access Providers, who decide what content and applications they access and use, maintaining a healthy competitive pressure on all players in the Internet ecosystem, and thus impeding access providers from becoming gatekeepers and picking the winners of tomorrow.

    To protect fundamental rights

    In May of last year, the Council adopted guidelines for freedom of expression online and offline. These included a valuable reassertion that freedom of communication includes „the right to impart information and ideas of all kinds through any media and regardless of frontiers“. To abandon net neutrality is to abandon both the freedom to impart and receive information without interference. Moreover, with regard to interventions in data traffic for public policy reasons, Article 52 of the Charter of Fundamental Rights must be rigorously respected.

    What should the legislation be?

    Studies by regulators have unequivocally demonstrated that clear rules are necessary to halt discriminatory practices and a clearly stated non-discrimination principle for Internet access providers should form the cornerstone of these principles.

    These rules should allow Internet access providers to manage traffic but it should neither be prioritized nor discriminated against based on the content, services, applications, or devices that are being used, including price discrimination. Internet access providers should also clearly be able to offer customers internet access packages with different speeds and volumes – as long as they treat services and applications in a non-discriminatory manner.

    Such rules should not prevent Internet access providers from offering „specialised services“ if they wish, as long as they do not degrade or impair Internet access services and are not discriminatory.

    Only if such principles are put in place, will net neutrality be implemented and enforceable in a manner that preserves the vibrant ecosystem created by the Internet, for Europe’s citizens and businesses alike.

    Please make your relevant Ministers aware of this Call to support net neutrality rules in the proposed Telecommunications Single Market Regulation.

    The contributors to this open letter are:
    Access
    Alternative Informatics Association (AIA)
    Association of European
    Radios (AER)Asociatia pentru Tehnologie si Internet (ApTI)
    BEUC
    Bits of Freedom
    Chaos Computer Club
    Computer and Communications Industry Association
    Center for Democracy and Technology
    Digital Courage
    Digitale Gesellschaft
    Digital Rights Ireland
    European Broadcasting Union
    European Digital Rights
    Fastweb
    Förderverein Informatiostechnik und Gesellschaft
    Initiative für Netzfreiheit
    IT-Pol Denmark
    La Quadrature du Net
    Panoptykon
    Quintessenz
    Voice on the Net Coalition Europe
    Vrijschrift
    X‑net

    21. Januar 2015 3
  • : Stimmt leider nicht: Große britische Provider setzen sich für Netzneutralität ein?
    Stimmt leider nicht: Große britische Provider setzen sich für Netzneutralität ein?

    plakat_03Heise berichtet heute, dass sich große britische Provider für Netzneutralität einsetzen würden. Das klingt super, stimmt aber leider nicht. Einige große Provider haben sich jetzt einer Selbstverpflichtungserklärung angeschlossen, die bereits 2012 formuliert wurde. Das klingt alles prima, aber der Teufel steckt natürlich im Detail.

    Das sind die drei Punkte, die man unterstützen will:

    1. Ensure that full and open internet access products, with no blocked services, will be the norm within their portfolio of products.

    2. Bereits hier ist klar, dass damit keine Netzneutralität gemeint ist, sondern irgendwas. Laut blocked.org.uk werden derzeit rund 11% der Sites in Großbritannien von eben diesen Providern gesperrt. Ansonsten erklären auch die Netzneutralitätsvernichter in Deutschland immer, dass man für ein freies und offenes Internet sei. Aber dazu noch ein Zweiklassennetz haben möchte.

      Abgesehen davon gibt es in der Selbstverpflichtung keinerlei Definition von Verlangsamung, Drosselkom-Tarife werden damit auch nicht abgedeckt.

    3. Provide greater transparency in instances where certain classes of legal content, applications and/or services are unavailable on a product. These products will not be marketed as “internet access” and signatories will be obliged to ensure that any restrictions are clearly communicated to consumers.

    4. Mehr Transparenz heißt in diesem Fall, dass die Marketingabteilungen kreativer in der Produktgestaltung werden dürfen. Statt „Internetzugang“ heißt das Produkt dann „Onlinezugang“ und schon erfüllt man die zweite Vorgabe. Und für die klare Kommunikation reicht in der Regel die bewährte AGB.

    5. Not target and degrade the content or applications of specific providers.

    6. Priorisieren ist aber ok.

    Selbstverpflichtungen können funktionieren, müssen aber nicht. In diesem Falle ist das reines Greenwashing und kein Schutz der Netzneutralität.

    21. Januar 2015
  • : Netzneutralität und Autos: Die drei Irrtümer des Günther Oettinger
    Netzneutralität und Autos: Die drei Irrtümer des Günther Oettinger

    plakat_03Auf dem DLD in München hat sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger wieder für (ein bisschen) Netzneutralität ausgesprochen. Dabei wiederholte er die bei Netzneutralitätsabschaffern beliebte Argumentation, dass sonst die autonom fahrenden Autos crashen würden. Die FAZ berichtet daüber:

    Netzneutralität und Überholspuren im Internet: Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank

    Der IT-Journalist Torsten Kleinz hat bei Google+ gleich drei Irrtümer in dieser Argumentation aufgeschrieben:

    1. Ein bisschen Netzneutralität ist keine Netzneutralität. Er ist für regulierte Priorisierung.
    2. Die Kinder auf der Rückbank kommen der Automotive-IT kaum in die Quere. Denn die wichtigen Informationen wie Glatteiswarnungen und Co kommt nicht über das Internet, sondern über Kommunikation mit der Straßeninfrastruktur. Die Ampel funkt und das Auto empfängt. Autonom fahrende Autos brauchen keine Internetverbindung, sonst würden sie in Tunnels stehen bleiben.
    3. Nutzerautonom kann man Datenpakete trotz Netzneutralität priorisieren. Wenn der Fahrer also einen 3D-Echtzeit-Atlas auf sein Windschutzscheiben-Display projezieren will und die Kinder parallel Netflix gucken wollen, dann kann das im Auto geregelt werden statt beim Provider. Jede Fritzbox hat die Funktion schon seit Jahren eingebaut.

    20. Januar 2015 9
  • : Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
    Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“

    anzeige_guentherWie die FAZ berichtet, hat sich der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Münchner Digitalkonferenz DLD unter anderem gegen Google und für eine Netzneutralität ausgesprochen – oder zumindest dafür, was er darunter versteht:

    Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank

    Der Autovergleich scheint momentan groß im Trend zu legen – vielleicht weil sich in PolitikerInnenkreisen mittlerweile herumgesprochen hat, dass das Wort „Datenautobahn“ nicht gerade mit digitaler Kompetenz verknüpft wird. Auch die Argumentation dass zeitkritische Dienste, wie fahrerInnenlose Autos und telemedizinische Anwendungen, eine schnellere Geschwindigkeit auf Kosten anderer Dienste erhalten sollen, ist in Lobbypapieren und Politikkreisen als ultimatives Argument sehr beliebt. Echte Netzneutralität bedeutet aber, dass es eben keine Überholspuren auf der „Datenautobahn“ gibt – ganz gleich, ob bezahlt oder unbezahlt.

    Vorratsdatenspeicherung und Googles Marktmacht

    Im Interview mit dem bayrischen Rundfunk formulierte Oettinger seine Ziele weiter aus: Die Neutralität und Objektivität von Suchmaschinen soll erwirkt werden – vor allem die Marktmacht von Google ist ihm hier ein Dorn im Auge. Diese Äußerungen reihen sich nahtlos in die lange Liste der Forderungen an den Suchmaschinenanbieter ein.

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    Auch keine Überraschung: Oettinger befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und bestätigte ebenfalls die Ausarbeitung einer neuen EU-Richtlinie, über die wir bereits berichtet haben.

    Zur Vereinheitlichung des europäischen Digitalmarktes wäre auch endlich eine klare Position zu Urheberrechtsfragen notwendig, an guten und konkreten Ideen hierzu mangelt es jedenfalls nicht.

    20. Januar 2015 9
  • : Obama gibt heute Pläne zum Netzausbau bekannt
    Obama gibt heute Pläne zum Netzausbau bekannt

    Der Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, scheint seinen deutlichen und viel beachteten Worten zur Netzneutralität nun auch Taten folgen zu lassen: Heute wird er anlässlich seines Besuches in der „gigabit city Ceddar Falls“ Maßnahmen ankündigen, welche den Wettbewerb zwischen den großen amerikanischen Providern verstärken und somit die Preise für Kunden verringern soll. Konkret soll es etwa amerikanischen Städten und Gemeinden ermöglicht werden, kommunale Internetprovider zu gründen:

    The Department of Commerce is launching a new initiative, BroadbandUSA, to promote broadband deployment and adoption. […]

    BroadbandUSA will offer online and in-person technical assistance to communities; host a series of regional workshops around the country; and publish guides and tools that provide communities with proven solutions to address problems in broadband infrastructure planning, financing, construction, and operations across many types of business models.

    Auf der Website des weißen Hauses kann man sich Obamas Rede zu seinen Plänen im Livestream ansehen.

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    14. Januar 2015 3
  • : Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“
    Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“

    Joe McNamee ist der Direktor der „European Digital Rights“. Für Eurozine schrieb er über Netzneutralität und ihre Rolle für die Kommunikations- und Informationsfreiheit. Wir haben seinen Beitrag “Net neutrality: Protecting digital rights“, auf deutsch übersetzt.

    Netzneutralität: Zum Schutz digitaler GrundrechteEDRi

    Die Verbindung zwischen Privatsphäre und der Kommunikations- sowie Informationsfreiheit.

    Die Konvergenz zwischen Online-Überwachung und ‑Sicherheit, dem Profiling von Kunden, sowie die Filterung von Traffic zeigt, dass das Recht auf Privatsphäre in einer direkten Verbindung mit dem Recht auf Kommunikations- und Informationsfreiheit steht. Dass das Prinzip der Netzneutralität diesem Anspruch dient, erklärt der Direktor von European Digital Rights Joe McNamee.

    Die europäische Initiative für Digitale Rechte (EDRi) ist eine Zusammenschluss von 34 Organisationen für digitale Bürgerrechte aus 19 europäischen Ländern. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung von Bürgerrechten in der digitalen Welt ein, und fokussiert dabei vor allem existierende Rechtsgrundsätze, Datenschutz und Kommunikationsfreiheit. Eine der größten Herausforderungen für die EDRi ist die enge Verflechtung der verschiedenen Aspekte digitaler Bürgerrechte. Es ist für uns unmöglich nur ein oder zwei Aspekte zu bearbeiten und alles andere zu ignorieren. Entweder arbeiten wir allumfassend oder wir gefährden unsere Arbeit und riskieren, dass die Rechte von Bürgern untergraben werden.

    Das wird besonders hinsichtlich der „Netzneutralität“ deutlich. Netzneutralität ist meist als das Recht der Nutzer definiert, sich über ein Gerät ihrer Wahl mit jedem gewünschten Punkt innerhalb des Netzwerks zu verbinden. In einem neutralen Netz können User jeglichen Inhalt erstellen und auf alle Inhalte, Angebote und Anwendungen zugreifen. Sie können diese nutzen, ohne durch die Betreiber der Infrastruktur diskriminiert, gesperrt oder eingegrenzt zu werden. Internetprovider ermöglichen es uns, miteinander zu kommunizieren, im Netz zu surfen oder Dateien zu versenden. Wir können unsere eigenen Webseiten erstellen und global zugänglich machen, sowie Serviceangebote, unter anderem E‑Mails, Soziale Medien oder Internettelefonie, nutzen. Jeder Mensch, egal in welcher Rolle, und alle Organisationen, egal wie groß oder welcher Art, sind in der Lage daran teilzuhaben. Jeder ist in der Lage Angebote wahrzunehmen oder anbieten. Das Internet ist (beinahe) eine Welt ohne Grenzen.

    Die Politik der Privatsphäre

    In der Diskussion über Privatsphäre erreichen die nächste Phase, in der wir über ihre soziologische Definition in Gegenüberstellung zu aktuellen Kommunikationstechnologien, über ihre Definition als ein ziviles Recht und Recht der Verbraucher und darüber, wie sie durch Gesetze geschützt werden kann und wie diese Gesetze durchgesetzt werden sollen  debattieren.
    Gegenwärtig werden Hindernisse und Grenzen an Stellen errichtet, an denen es früher keine gab, da die großen Internetanbieter über die dafür notwendigen Technologien, Ressourcen und die Motivation verfügen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit sind ungleich viel größer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Der Kampf um die Offenheit des Internets dreht sich um Kommunikationsfreiheit, effektive Durchsetzung der Gesetze, Sicherheit, Berechenbarkeit und Rechtsgrundsätze.

    Kommunikationsfreiheit

    Eine Reihe rechtlicher Instrumente zum Schutz der Grundrechte existieren um die Informationsfreiheit zu schützen. Diese Freiheit wird als das Recht auf den Erhalt und die Übermittlung von Informationen verstanden – mit anderen Worten: Das Recht darauf, die eigene Meinung auch anderen mitteilen zu können. Die Informationsfreiheit wird in Artikel 19 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in Artikel der EU-Charta der Grundrechte garantiert. Darüberhinaus wird es in internationalen Verfassungen verfechtet, beispielsweise der US-Verfassung, deren erste Ergänzung zum Schutz der Redefreiheit, welbekannt ist.

    Derlei Instrumente sind ausschließlich für Staaten bindend, da bis vor Kurzem ausschließlich Staaten dazu in der Lage  waren, die Kommunikationsfreiheit einzuschränken, beispielsweise durch Zensur und Zulassung von Rundfunkanbietern. Da aber unser öffentlicher Raum, in dem wir tägliche Aufgaben erledigen, miteinander interagieren und in dem unsere politischen Kämpfe stattfinden, mittlerweile aber ein virtueller „Raum“ ist, zu dem wir über Kupferkabel und Glasfaberkabel Zutritt erhalten, liegt unsere Kommunikationsfreiheit in den Händen von Internetanbietern, sozialen Netzwerken usw. .

    Je mehr ein Staat Unternehmen, wie Internetprovider dazu zwingt, den Zugriff auf unliebsame oder potentielle illegale Inhalte zu begrenzen, desto eher können sie vermeiden, dass sie ihre internationalen oder verfassungsrechtlichen Pflichten bezüglich der Kommunikationsfreiheit verletzen. Davon ging jedoch nur eine geringe Gefahr aus, da es sich um kein Geschäftsmodell der Internet-Unternehmen handelte und sie dem ausgeübten Druck standhielten. Dieser Wiederstand ist jedoch geschmolzen und Internetanbieter bestehen mittlerweile auf das Recht, ihr Angebot einzuschränken und Inhalte zu blockieren, verbieten oder andere Inhalte anzupreisen. Dies ist verschiedenen Faktoren geschuldet.

    Einerseits sind Technologien, die in der Lage sind Inhalte zu identifizieren und entsprechend zu beschränken oder zu fördern, einfacher verfügbar. Das ist besonders aus der Sicht der großen Internetanbieter interessant. Wenn man in der Lage ist den Zugang zu Inhalten für zehn Millionen Kunden zu beschränken oder zu erleichtern, dann ist es möglich diese Macht zu nutzen und Online-Unternehmen für diese Zugänge zahlen zu lassen. Nachdem Angebote wie Facebook und Google ihre Kunden als Anlagen betrachten, wollen Netzanbieter es ihnen nun gleichtun. Darüberhinaus sind diese Anbieter interessiert an Online-Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Musik, denen sie anbieten können, bestimmte Inhalte zu blockieren oder leichter zugänglich zu machen.

    Die Normalisierung der Störung

    Durch die Prioritätenverlagerung der Internetanbieter sind diese viel angreifbarer durch Regierungen, die einen Weg suchen um die Kommunikationsfreiheit zu beschränken, wenn dies von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Internetanbieter sind gegenüber Anfragen zur „freiwilligen“ Zugangsbeschränkung bestimmter Online-Inhalte sehr offen. Dadurch gelangen Politiker in eine Position, in der sie keine Verantwortung für Maßnahmen gegen Online-Kriminalität, wie zum Beispiel Kinderpornografie, übernehmen müssen. Sobald kriminelle Inhalte blockiert werden, können die Blocken auch auf weniger legitime Ziele ausgeweitet werden, um zum Beispiel Copyright zu erzwingen. Egal wie die Frage lautet, die Antwort wird folgende sein: „Warum kann der Anbieter nicht den Zugang blockieren?“
    Internetanbieter begrüßen wiederum die „Normalisierung“ der Einschränkung, da es ihnen die Möglichkeit gibt zu entscheiden, wer auf dem zukünftigen Onlinemarkt Gewinner oder Verlierer sein wird.

    Um in der Lage zu sein, Inhalte zu blockieren, ist es selbsverständlich nützlich einen Einblick in die Kommunikation innerhalb des Netzes zu haben. Je mehr Einblick ein Internetprovider in diese Inhalte hat, desto effektiver kann dieser bestimmte Inhalte blockieren. Die Restriktionen reichen von hocheffektiven Sperrungen der IP-Adressen, über sehr ineffektive DNS-Sperren bis hin zu zielgerichteteren und stärker in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, wie die Nutzung von Paketanalye und Verbindungskonrolle, um detailliierte Erkenntnisse über die Inhalte jedes Datenpakets innerhalb des Netzwerkes zu erlangen.

    Eine undemokratische und ineffektive Politik

    Ein Grund für das politische Ziel, Beschränkungen auf internationalem Recht basieren zu lassen, ist, dass es so möglich ist eine öffentliche Dabeatte darüber zu führen. Eine rechtliche Verankerung der Einschränkungen erlaubt eine Anfechtung dieser vor nationalen und eventuell auch vor internationalen Gerichten. Kurzfristige Absprachen über Beschränkungen zwischen Regierungen und Internetprovidern umgehen die öffentliche Debatte und entziehen sich so Überprüfungsverfahren und Folgeabschätzungen.

    Deswegen gibt es zum Beispiel in Schweden und Großbritannien nationale „freiwillige“ Verfahren gegen Kinderpornografie.

    In beiden Ländern wurden diese Maßnahmen in Folge öffentlichen Drucks auf die  Regierungen, als auch aufgrund der (eigenartig fesselnden) gesetzlichen Drohungen, im Fall Großbritanniens, eingeführt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Kinderpornografie einerseits so trivial ist, dass es keine Gesetze oder Beweise für Gegenmaßnahmen bedarf, andererseits so wichtig ist, dass Gesetze gebrochen werden können, um die Sperrung zu erreichen.

    Es ist interessant, dass in den rund zehn Jahren, seitdem die Sperre das erste mal in diesen beiden Ländern vorgeschlagen wurde, niemand jemals konkret erklärt hatte, wofür sie genau da sein soll. Soll sie vorsätzlichen Zugang blockieren? Falls ja, würde dies wohl kaum funktionieren, da die Sperren einfach zu umgehen sind. In jedem Fall sollte klar sein, dass das öffentliche Netz nicht der Ort ist, an dem Kriminelle illegales Material teilen werden. Soll sie zufälligen Zugang vermeiden? Falls ja, warum hat sich niemand die Mühe gemacht, zu beweisen, dass diese zufälligen Zugriffe geschehen? Und schlimmer, was sind die potentiellen negativen Effekte? Würde die Sperre die Ermittlungen erschweren? Wurde durch diese scheinbaren Maßnahmen der politische Druck auf die britische und schwedische Regierung verringert, der sie veranlasste auf internationaler Ebene tatsächlich gegen ein wirkliches Verbrechen vorzugehen?

    Zwei Stellungnahmen aus England lassen darauf schließen, dass dies tatsächlich der Fall sein könnte. Sechs Monate nach der ersten Blacklist wurde der ehemalige Innenminister Bill Rammel in einer Parlamentssitzung gefragt, an wie viele Länder Anfragen zur Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gesendet wurden und wieviele daraufhin vom Netz gingen. Rammel antwortete, dass „das Außen- oder Innenministerium derlei Anfragen nicht gestellt habe“. Rund zehn Jahre später, im Oktober 2014, teilte die British Crime Agency mit, dass es kein Interesse an einer Bestrafung aller Personen gäbe, die Zugriff auf internationale Server hatten, auf denen sich Bilder mit kinderpornographischen Inhalten befanden. Nach Angaben der BBC wurden von 20 000 bis 30 000 identifizierten Personen 660 verhaftet.

    Mit anderen Worten wurde im Jahr 2004 eine Strategie eingeführt, die jeglicher empirischer Grundlage entbehrt. In den letzten 10 Jahren wurde sie keiner Überprüfung unterzogen, obwohl es eindeutige Beweise für die kontraproduktiven Auswirkungen auf die verfolgten politischen und gesamtwirtschaftlichen Ziele gibt. Das ist schwer zu glauben, aber nicht untypisch für den Umgang mit Kriminalität, welche aus Sicht der Regierungen von privaten Unternehmen bekämpft werden sollte.

    Politische Spiele

    Am Beispiel der Sperre von Kindespornografie zeigt sich, dass keine der involvierten Parteien sich Gedanken über darüber macht, den zugrundeliegenden öffentlichen Grundsatz anzusprechen – der Kampf gegen Misshandlung von Kindern. Das Ziel der Regierungen ist es wieder gewählt zu werden und von diesem Standpunkt aus ist es einfach, sich selbst als Stimme der Vernunft und klarer Forderungen zu inszenieren. Sie verlangen daher, dass Internetanbieter „mehr tun“ sollen, um Menschen vom Abrufen solcher Inhalte abzuhalten. Durch solche Forderungen erhalten sie Aufmerksamkeit in den Medien und wenn die Unternehmen diesen Forderungen zustimmen, gibt es davon noch mehr. Sperrungen im Netz werden immer unter dem Banner der „Selbstregulierung“ vorgenommen. Da Sperrungen jedoch keine „Regulierungen“ sind und da sie den Kunden von den Unternehmen aufgezwungen werden handelt es sich nicht um „Selbst“-Kontrolle.

    Die größeren Anbieter beschäftigen sich weniger mit dem Problem der Kindesmisshandlung, als viel mehr mit der Vorbeugung gegen schlechte Publicity, bzw. mit der Frage, wie gute Publicity herzustellen sei (während sie andere Vorteile einheimsen). Wie bereits erwähnt, sind sie froh über eine „Normalisierung“ der Idee, dass sie sich in private Datenströme einmischen können. Auf der anderen Seite haben die kleineren Anbieter zu wenig Kunden um Geld mit der Zugangsbeschränkung ihrer Nutzer  zu verdienen. Sie wissen außerdem, dass Sperrungen kein Mittel gegen illegale oder unwillkommene Inhalte sind. Deswegen wehren sie sich dagegen, während größere Anbieter diese Maßnahmen bereitwilliger durchführen.

    Krypto-Kriege

    Die politischen Debatten im Jahr 2014 wurden maßgeblich von den Enthüllungen Snowdens geformt. Das Bewusstsein für Datenschutz und ‑sicherheit ist heute größer als zuvor. Wir haben gelernt, dass beinahe jeder Sicherheitsmechanismus durch Hintertüren unterlaufen werden kann, die von den Behörden designt und implementiert werden, die uns eigentlich beschützen sollten. Selbstverteidigungsmechanismen, wie Verschlüsselung, wurden von Geheimdiensten heftig – und häufig schamlos – angegriffen. So wurde beispielsweise Apple aufgrund der Verschlüsselung seiner Geräte und Kommunikation öffentlich unter Druck gesetzt. Der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt James Cole behauptete Berichten zufolge, dass Apples Verschlüssung „eines Tages den Tod eines Kinder zur Folge haben wird.“

    Internetprovider sehen, wie viel Geld Unternehmen wie Google mit der Erstellung und dem Verkauf von Profilen ihrer Nutzer verdienen. Deswegen ist ein nicht-neutrales Netz verlockend für sie. Sollten sie die Möglichkeit haben alle Bewegungen der User darin zu tracken, könnten sie dreimal so viel Geld verdienen als vorher. Erstens würden sie, wie bereits zuvor, von ihren Kunden für den Zugang zum Netz bezahlt werden. Zusätzlich würden sie von Online-Unternehmen bezahlt werden, damit diese einen privilegierten Zugang zu eben diesen Usern erhalten. Und drittens würden die Werbeagenturen für die Überwachung und zielgerichte Werbung der Kunden bezahlen.

    Zielgerichteter Werbung hat sich jedoch als schwieriges Terrain erwiesen. Die Experimente, die von der britischen Telekom mit dem Online-Tracking-Service „Phorm“ durchgeführt wurden, führten zu gerichtlichen Schritten der Europäischen Kommssion gegen Großbritannien. Die Büros von Phorm befinden sich in Singapur, London, Istanbul, Peking und Shanghai und somit in Jurisdiktionen mit umfassenden und rechtlich fragwürdigen Systemen für Sperrungen im Netz. Phorm bietet Internetanbietern nach eigener Beschreibung „Privacy-first Technologien die es ihnen ermöglichen ihre Daten zu Geld zu machen und wichtige Mitspieler in einem 140 Billionen Dollar schweren globalen Werbemarkt zu werden“

    Die Hoffnung darauf, das Dreifache für einen angebotenen Service zu erhalten, fällt dann in sich zusammen, wenn immer mehr Menschen ihre Privatsphäre durch die Verschlüsselung ihrer Kommunikation schützen. Plötzlich ist es weniger einfach, Traffic zu filtern, den Zugang zu Kunden zu verkaufen und deren Profile zu erstellen. Selbstredend existiert deshalb eine neue, und gut finanzierte, Lobby, deren Geschäftsinteresse es ist, gegen unser Recht auf die Verteidigung unserer Privatsphäre und unserer Informationssicherheit zu kämpfen.

    Während der sogenannten „Krypto-Kriege“ zu Anfang des letzten Jahrzehnts kämpfte die US-Regierung gegen das Recht der Bevölkerung, ihre Daten durch Verschlüsselungen zu schützen. Letztlich gewannen die Rechte der Bevölkerung. Aber die Enthüllungen Snowdens zeigen, dass es im Geheimen Anstrengungen gab um Verschlüsselungstechnologien zu unterwandern und zu schwächen sodass unsere Sicherheit und Privatsphäre gefährdet wurde. Nachdem diese Informationen ans Licht gekommen sind, erlebten wir den Beginn der zweiten „Krypto-Kriege“, in denen der Kampf wieder zwischen den Forderungen der Regierungen, den Zugang zu jedem von ihnen gewünschtem Inhalt zu erhalten und den Rechten der Individuen auf die Verteidigung ihres privaten Raums und ihrer eigenen Sicherheit stattfindet.
    Diesmal gibt es jedoch den Unterschied, dass die Regierungen sich auf die Unterstützung der Internetprovider verlassen können. Es ist deshalb nicht überraschend, dass sie erpicht darauf sind, die Netzneutralität abzuschaffen, wenn dies dem Wunsch der Netzanbieter entspricht, während diese Vorschläge für nicht-neutrale Maßnahmen beinahe eigenmächtig umsetzen. Die Europäische Kommission hat sich, trotz der beständigen Bestätigung ihrer grundlegenden Entschlossenheit die Hindernisse des europäischen digitalen Binnenmarktes abzubauen, beinahe selbst überschlagen, um sicherzustellen, dass Internetprovider weiterhin in der Lage sind diskriminierenden, nicht-neutralen Zugang zum Netz anzubieten.

    In der von der Kommission vorgeschlagenen „Telecommunications Single Market Regulation“ findet der Tausch der Netzneutralität gegen Überwachung ziemlich eindeutig als Maßnahme hinsichtlich der freiwilligen Durchführung durch die Internetanbieter statt. Die Charta der Grundrechte der EU sagt deutlich, dass jegliche Beschränkung der Freiheit (wie Privatspäre und Kommunikationsfreiheit) nur zulässig sind „wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.“ (Art. 52). Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Telekommunikations-Vorschriften wiedersprechen dem direkt, wenn sie erklären, dass „angemessenes Management des Traffics“ Beschränkungen beinhaltet, welche durchgesetzt werden ‚„um eine gerichtliche Anordnung durchzusetzen oder schwerer Kriminalität vorzubeugen, bzw. sie zu erschweren“
    Hier schließt sich der Kreis. Das Internet ist ein öffentlicher Raum in Privatbesitz und die internationalen rechtlichen Grundlagen wurden nicht entsprechend angepasst, um das Level rechtlichen Schutzes zu erhalten, welches notwendig ist, um unseren Datenschutz und unsere Sicherheit bei der Kommunikation in diesem Raum zu sichern. Mit anderen Worten: Regierungen verfügen über Wege, um ihre rechtlichen Pflichten zu umgehen und die Internetanbieter sind geneigte Partner. Veränderungen der Technologie und der Märkte bedeuten, dass große (häufig internationale und multinationale) Unternhemen eindeutige Interessen auf Geschäfts- und Marketingebene haben, die diese Umgehung des Gesetztes erleichtern.

    Und wenn wir einen Blick auf die politischen Dokumente werfen, die in den letzten Jahren von den Regierungen verabschiedet wurden, dann scheinen sie sich gemeinsam Mühe gegeben zu haben, um die internationale gesetzliche Grundlage neu zu definieren, aber eher durch Gewohnheiten, als durch neue Gesetze. Internationale Texte zeigen auch eine deutliche, aber subtile, Abkehr von Rechtsgrundsätzen hin zu unvorhersehbaren kurzentschlossenen Abkommen mit privaten Unternehmen aus angeblichen, die öffentliche Ordnung, betreffenden Gründen. Im Juni 2011 übernahm die OECD eine amtliche Verlautbarung zur Politikgestaltung hinsichtlich des Internets, welches rechtstaatlichen Verfahren zu nebulösen Konzepten der Strafverfolgung durch private Unternehmen verkommen lies. Es sah „rechtmäßige Schritte zur Auffindung und Vermeidung von Zuwiederhandlungen und vollen Respekt der Rechte der Nutzer und Interessengruppen sowie faire Prozesse“ vor. Das vorgeschlagene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches im April 2011 in endgültiger Fassung vorlag, schlug ebenfalls „gemeinschaftliche Anstrengungen innerhalb der Geschäftswelt um effektiv gegen Marken- und Urheberrecht oder der Verletzung damit verbundener Rechte vorzugehen, während seriöser Wettbewerb erhalten bleibt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz dieser Partei, grundlegende Prinzipien wie freie Meinungsäußerung, Faire Prozesse und Datenschutz, eingehalten werden.“

    Dieser erweiterte Rahmen legt nahe, dass der Wortlaut der EU-Kommission darüber, dass Mittelspersonen schwere Straftaten außerhalb der Rechtsstaatlichkeit vorbeugen und verhindern sollen, kein Zufall, sondern Teil einer umfassenderen Strategie ist. Dieser Rahmen gibt einem Dokumentenentwurf des Europarates zum Thema Netzneutralität einen sehr düsteren Unterton, denn dieses argumentiert, dass Zwischenhändler „auch Maßnahmen ergreifen kann, um den Zugang zu oder die Verbreitung von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten zu verhindern, beispielsweise durch Selbstregulierungssysteme in Zusammenarbeit mit Behörden „. Dies steht in direktem und offensichtlichen Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die besagt, dass solche Beschränkungen nur dann eingeführt werden düfen, wenn sie nach dem Gesetz vorgeschrieben werden und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Das Dokument schlägt außerdem vor, dass die Datenschutzaspekte einer solchen Intervention gegen das bestehende Datenschutzrecht geprüft werden muss. Allerdings ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend eindeutig, dass dies nicht genug ist – jeder Aktion dieser Art muss durch ein  besonderes Gesetz geregelt werden.

    Es ist jedoch nicht alles verloren und es gibt Anzeichen für Gegenwehr. Am 30. Juni 2014 veröffentlichte die UN-Menschenrechtskommission ein Dokument mit dem Titel „Das Recht auf Datenschutz im digitalen Zeitalter“, in dem davor gewarnt wurde, dass eine „zunehmend formalisierte“ Veränderung des Gesetzes in private Hände spielt. Gleichermaßen verlangte der Beauftragte des Europarats der Menschenrechte in einer direkten Stellungnahme, dass es größere rechtliche Klarheit und ein besseres Verhalten seitens der Mitgliedsstaaten des Europarats geben muss: „Die Mitgliedsstaaten sollten aufhören, sich auf private Unternehmen zu verlassen, die das Internet und das breitere digitale Umfeld kontrollieren, um Einschränkungen zu verhängen, die gegen die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Menschenrechte verstoßen. Zu diesem Zweck braucht es mehr Unterstützung in den Fällen, in denen Handlungen oder Unterlassungen von Privatunternehmen, die Menschenrechte verletzen und die Verantwortung des Staates zur Folge haben. “

    Zusammenfassend sehen wir, dass es zum Schutz der Privatsphäre nicht ausreicht, an entsprechenden Gesetzen zu arbeiten. Es reicht nicht aus, Verschlüsselung zu verbessern und das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Datensicherheit durch Verschlüsselung zu verteidigen. Netzneutralität ist mehr als nur ein langweiliges Thema der Regulation in der Telekommunikation: Wenn wir die Netzneutralität verlieren, untergraben wir die Privatsphäre; wir untergraben den Kampf um die Verteidigung der Rechtsgrundsätze des Internets; wir untergraben unser Recht Verschlüsselung zu nutzen und wir untergraben die Freiheit darauf, Informationen zu erhalten und zu übermitteln.

    8. Januar 2015 2
  • : Junge SPD-Abgeordnete fordern eine bessere Netzpolitik
    Junge SPD-Abgeordnete fordern eine bessere Netzpolitik

    Hintergrundbild_SPD_Wuerfel2Eine Gruppe von 15 jüngeren SPD-Bundestagsabgeordneten hat ein Positionspapier geschrieben und fordern darin eine „Infrastruktur der Zukunft“ (PDF). Die Digitale Agenda ist den MdBs offensichtlich nicht genug und sie legen auch teilweise etwas den Finger in die Wunde des äußerst unterambitionierten und langweiligen Regierungsprogramm. „Mehr Entschlossenheit zum digitalen Fortschritt in Deutschland“ fordert das Papier bereits in der Überschrift, um dann erstmal zum üblichen Buzzword-Bingo überzugehen.

    Etwas mehr Breitbandausbau

    Mit 50 MBit/s bis 2018 möchte man sich nicht zufrieden geben und fordert ganze 100 MBit/s Grundversorgung bis 2025. Für die Gigabit-Gesellschaft hat es dann doch noch nicht gereicht, wenigstens wünscht man sich „leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsnetze“ von „500 Mbit/s und mehr“ für Industrie und Mittelstand. Diese Ziele sollen u.a. durch eine konsequente Umsetzung der Breitband-Ziele bis 2018 und der Bereitstellung von über fünf Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau aus dem Investitionspaket der Bundesregierung und dem Inbestionsprogramm der EU-Kommission erfüllt werden. Auch das ist eher zaghaft gefordert, immerhin soll das nicht jährlich ausgezahlt werden sondern über den Rest der Legislaturperiode, also über die kommenden drei Jahre.

    Weg mit der Störerhaftung und her mit Netzneutralität

    Man erkennt, dass „Freies und offenes WLAN“ „ein wesentlicher Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur“ ist. Und wünscht sich, dass diese „Potenziale“ auch „in Deutschland endlich erschlossen werden.“ Durch die Blume fordert man sicherlich eine Abschaffung der Störerhaftung, wo das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium gerade eine Verschlimmbesserung dieser nur für kommerzielle Anbieter vorbereitet. Ebenfalls an das BMWI gerichtet ist die Forderung „Das Prinzip der Netzneutralität muss gesetzlich verankert werden, um Innovationen und die Offenheit des Netzes zu sichern. Es darf kein 2‑Klassen-Internet in Deutschland und Europa geben.“ Müsste man mal, die Bundesregierung plant ja gerade das Gegenteil.

    Mehr Investitionen in IT-Sicherheit

    Die NSA-Affäre hat den jungen MdBs gezeigt, dass „Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich der IT- und Datensicherheit sowie die Förderung von Verschlüsselungs- und Schlüsseltechnologien“ zur „Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Technologieunternehmen dringend erforderlich“ sind. Dafür fordern sie die „Bereitstellung von 2 Milliarden Euro für ein umfassendes IT-Sicherheitsforschungsprogramm mit Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich der IT-Sicherheit (Software, Hardware und Netzwerktechnik)“ und der „Aufbau eines digitalen Immunsystems der Gesellschaft durch modernes IT-Sicherheitsgesetz und Meldepflichten.“

    Zu den Papierschreibern gehören u.a. die Netzpolitiker Christian Flisek, Christina Kampmann, Lars Klingbeil und Jens Zimmermann.

    5. Januar 2015 8
  • : Vodafone: „Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen“
    Vodafone: „Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen“

    Jens Schulte-Bockum, Chef von Vodafone Deutschland, erklärt bei RP-Online das mit der Netzneutralität: „Im Internet muss eine Überholspur erlaubt sein“.

    Die Bundesregierung unterstützt, im Internet sogenannte Leistungsklassen zuzulassen, also eine ungleiche Behandlung von Daten zu erlauben. Damit droht doch das Ende des offenen Internets.

    Schulte-Bockum: Ganz falsch. Wir als Vodafone und auch ich persönlich stehen dafür gerade, dass das Internet eine völlig offene Plattform bleibt. Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen. Wenn wir beispielsweise in Zukunft per Mobilfunk Autounfälle vermeiden wollen, muss die Information in Echtzeit ankommen. Oder nehmen Sie die Medizintechnik, auch hier geht die Entwicklung nur voran, wenn Informationen ohne Verzögerung ausgetauscht werden können.

    Kommt Euch die Argumentation bekannt vor? Vor einem Monat erklärte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, zufällig bei Vodafone, das hier:

    Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.

    Autos und Telemedizin finden sich auch in Lobbypapieren der Deutschen Telekom als Killerargumente gegen Netzneutralität. Der Zusammenhang, dass man Überholspuren für fahrende Autos braucht, ist aus technischer Sicht aber stark umstritten. Bei Merkel & Co funktioniert er leider.

    3. Januar 2015 30
  • : #31c3: net neutrality: days of future past?
    #31c3: net neutrality: days of future past?

    Auf dem 31. Chaos Communication Congress haben Rejo Zenger und Thomas Lohninger über „net neutrality: days of future past? Taking stock after two years of net neutrality in the Netherlands“ geredet. Konkret ging es um die niederländische Implementierung eines Gesetz zum Schutz der Netzneutralität (und was man daran optimieren müsste), sowie um die europäische Debatte und die deutsche Position.

    Den Vortrag ist in englisch und es gibt ihn vielleicht demnächst auch in einer deutschen Übersetzung.

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    1. Januar 2015
  • : Argumente für Netzneutralität: Alle Daten sind gleich
    Argumente für Netzneutralität: Alle Daten sind gleich

    Die Süddeutsche Zeitung hat ein Pro und Kontro zum Thema Netzneutralität. Hier ist der Pro-Artikel von Pascal Paukner: Alle Daten sind gleich.

    Wer die Netzneutralität abschaffen will, zeigt, dass er wenig von einer liberalen Wirtschaftsordnung hält. Die Marktwirtschaft lebt davon, dass der Staat eine Infrastruktur bereitstellt, von der alle Unternehmen profitieren. Eine Parallelinfrastruktur für reiche Konzerne ist das Gegenteil. Es ist eine interventionistische Industriepolitik, die abgesehen von den Telekomfirmen genau jene Konzerne stärken wird, denen die Politiker fast aller Parteien in Sonntagsreden eine zu gewaltige Marktmacht attestieren. Ohne Netzneutralität wäre der egalitäre Charakter des Internets passé, der das Netz seit seinen Anfangszeiten prägt.

    30. Dezember 2014 11
  • : Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015
    Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015

    Das netzpolitische Jahr 2015 dürfte in der Schweiz ereignisreich werden, da einige wichtige Gesetzesvorhaben im Parlament zur Beratung anstehen. Zudem sind mehrere Vernehmlassungen, in welchen sich interessierte Kreise zu Gesetzesvorlagen äussern können, geplant. Im Folgenden sei eine (unvollständige) Übersicht gewagt:

    Netzneutralität

    Obwohl der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) einen Antrag von Balthasar Glättli (Grüne Partei) zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität gut hiess, hat der Bundesrat (Exekutive) im Fernmeldebericht 2014 festgehalten,

    dass technisch notwendige oder ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten bei den angebotenen Fernmeldediensten grundsätzlich möglich sein sollen. Die technische Entwicklung und Innovationen sollen nicht ohne Anlass durch regulatorische Eingriffe gehindert werden.

    Er schwenkt damit auf die Linie der grossen Provider – allen voran der Swisscom – ein. Diese haben sich bereits in der Arbeitsgruppe «Netzneutralität» des Bundesamtes für Kommunikation vehement gegen eine Regulation gestemmt.

    Die erste Etappe der Revision des Fernmeldegesetzes ist 2015 zu erwarten. In die Vernehmlassung wird es wohl nur «eine Informationspflicht der Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierungen bei der Übertragung von Daten» schaffen.

    Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

    Zum Überwachungsgesetz BÜPF haben wir an der Stelle schon ausführlich berichtet. Die neue Vorlage beinhaltet eine ganze Palette an Verschärfungen zugunsten der Strafverfolgungsbehörden: So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Verdoppelung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher, den Zugang zu Kommunikationsanlagen und Mitwirkungs- und Duldungspflichten selbst für Privatpersonen und Vereine.

    Das Gesetz hat den Ständerat (die kleine Parlamentskammer) nach längerer Diskussion in der vorberatenden Kommission ohne grössere Debatte passiert. Aktuell wird das Vorhaben in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass es in der Frühjahressession im März – wohl aber eher erst anfangs Mai oder Juni beraten wird. Wenn es also schnell geht, dann könnte die Differenzbereinigung der beiden Räte in der Sommersession vom 1. – 19. Juni abgeschlossen werden. Im Anschluss bleiben 100 Tage Zeit, um 50’000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln. Entsprechende Komitees haben sich bereits konstituiert.

    Neues Nachrichtendienstgesetz (NDG)

    Das neue Staatsschutzgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats (Botschaft und Entwurf) den Schlapphüten einen ganzen Strauss von neuen Möglichkeiten bringen: Neben Tarnidentitäten, der Entschädigung von Informanten, einer Auskunftspflicht für Behörden (und teilweise auch Firmen), ist auch der Grosse Lauschangriff geplant. Euphemistisch als «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen» bezeichnet, beinhaltet dieser

    • die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs nach dem BÜPF
    • der Einsatz von Ortungsgeräten
    • der Einsatz von Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten
    • das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke
    • das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen

    Eine weitere gewichtigere Änderung betrifft die sogenannte «Kabelaufklärung». Hier handelt es sich um die Weiterentwicklung des Überwachungssystems «Onyx», welches unter Geheimhaltung aufgebaut und erst jüngst überhaupt eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Im Unterschied wird hier aber nicht die Kommunikation via Satellit abgefangen, nach Stichworten durchsucht und an den Geheimdienst weitergeleitet – sondern hier werden es Glasfaserverbindungen sein.

    Obwohl eine Verwandtschaft zum Programm Tempora vom britischen GCHG kaum übersehen werden kann, ist die Änderung unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung geflogen. Erst kürzlich hat nun die Wochenzeitung WOZ dem Programm die Titelstory gewidmet.

    So konnte im Windschatten des BÜPF das neue Nachrichtendienstgesetz im Eilzugstempo die Sicherheitskommission des Nationalrats passieren. Im Dezember war es bereits auf der Agenda der Wintersession. Weil jedoch die Debatte zur Energiewende mehr Zeit als veranschlagt benötigt hat, wurde das Geschäft verschoben. Es wird nun im Erstrat im März beraten.

    Weiterhin erwächst dem Gesetz nur wenig Widerstand. Dieser wird vom Grünen Nationalrat Daniel Vischer angeführt. Seine Minderheitsanträge werden es im Parlament jedoch schwer haben.

    NSA-Überwachungs-Skandal

    Trotz Widerstand des Bundesrates hat das Parlament eine «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» auf Antrag von Ständerat Paul Rechsteiner (Sozialdemokratische Partei) gutgeheissen. Die Arbeit ist auf drei Jahre beschränkt. Die Einsetzung müsste demnächst erfolgen; der Bundesrat scheint es aber nicht allzu eilig zu haben.

    Bereits anfangs Juni 2013 hat die Digitale Gesellschaft Schweiz eine Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora eingereicht. Ende September 2014 hat die Bundesanwaltschaft – auf erneute Nachfrage – keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co. erkannt – und entsprechend eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Ein erneutes Verfahren wird derzeit angestrengt.

    Vorratsdatenspeicherung

    Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist gegenwärtig am Bundesverwaltungsgericht hängig. Es ist mit einem Urteil – zu Ungunsten der Beschwerdeführer – im nächsten Jahr zu rechnen. Ein allfällig nötiger Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist angekündigt.

    Revision des Urheberrechtsgesetzes

    Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Sozialdemokratische Partei) hatte 2012 eine Arbeitsgruppe zur «Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten» einberufen. Die AGUR12 hat ihren Schlussbericht Ende 2013 vorgelegt. Dieser wird als ausgewogen verkauft, beinhaltet aber weitreichende Forderungen:

    1. Entfernung urheberrechtsverletzender Inhalte durch die Hosting Provider auf Anzeige der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde
    2. Verhinderung des erneuten Hochladens durch die Hosting Provider
    3. Zugangssperren zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen mittels IP- und DNS-Sperren durch die in der Schweiz befindlichen Access Provider auf behördliche Anweisung hin
    4. Möglichkeit zur Bearbeitung von IP-Adressen durch die Rechteinhaber zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen
    5. Warnhinweisen an Inhaber von Internetanschlüssen, die in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, durch die Access Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde hin
    6. Zivil- und strafrechtlicher Verfolgung von Nutzer von P2P-Netzwerken, die trotz Warnhinweis die Urheberrechtsverletzungen nicht unterlassen

    Der Bundesrat hat im Sommer angekündigt, dass er das Urheberrecht «modernisieren» und bis Ende 2015 eine Vorlage erarbeiten wolle. Er wird sich dabei auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stützen.

    Neues Geldspielgesetz

    DNS-Sperren sind auch im Entwurf zum neuen Geldspielgesetz vorgesehen. Hier soll der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen blockiert werden, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die zusätzlich angestrengte Überlegung, URL-Fragmente als Filterkriterium einzubeziehen, zeigt eine erschreckende Sorglosigkeit bezüglich der damit implizierten Deep Packet Inspection-Technologie.

    Neben anderen Organisationen hat auch die Digitale Gesellschaft Schweiz an der Vernehmlassung teilgenommen. Mit einem neuen Entwurf und der Botschaft zuhanden des Parlaments ist 2015 zu rechnen.

    Vernetzung

    Vor vier Jahren haben sich die netzpolitisch aktiven Organisationen in der Schweiz zu einem Netzpolitik-Synergie-Treffen versammelt. Aus der Zusammenkunft von CCC, Digitale Allmend, grundrechte.ch, Piratenpartei, Swiss Privacy Foundation und anderen ist die Plattform «Digitale Gesellschaft Schweiz» entstanden. Neben den halbjährlichen Treffen haben sich schnell eigene Aktivitäten entwickelt. Um die netzpolitischen Themen – zusammen mit anderen Organisationen – halbwegs bewältigen zu können, ist für 2015 eine weiterhin enge Zusammenarbeit und eine Neuorganisation auf einer stabileren Basis geplant.

    Ein spannendes 2015 steht ins Haus.

    21. Dezember 2014 2
  • : Joiz.de hat Insolvenz angekündigt – MABB plädiert für Netzneutralität
    Joiz.de hat Insolvenz angekündigt – MABB plädiert für Netzneutralität

    Der Berliner Social-TV-Sender joiz.de hat Insolvenz angemeldet. Das hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg veranlasst, eine Presseerklärung rauszugeben, wo die Sicherung der Netzneutralität ein Thema ist.

    mabb-Direktor Dr. Hans Hege erklärt darin:

    joiz Deutschland will im Internet weiter senden. Dort sind Medienanbieter bisher nicht darauf angewiesen, mit Netzbetreibern zu verhandeln, die den Zugang zu den Nutzern kontrollieren. Daher
    hat sich im Internet eine größere Vielfalt entwickeln können. Allerdings planen die Netzbetreiber
    spezielle Dienste, mit denen für die bei ihnen angeschlossenen Haushalte Überholspuren für
    zahlungskräftige Anbieter eingerichtet werden sollen. Dies würde wiederum dazu führen, dass die
    jeweils marktstarken Unternehmen, von RTL bis Netflix, bessere Konditionen erhalten würden als
    Start-ups. Kriterium für die Vorzugsbehandlung wären nicht Innovation und journalistische Leistung,
    sondern die Finanzkraft.

    Die zu Gunsten der speziellen Dienste vorgebrachten Argumente aus dem Bereich der
    selbstfahrenden Autos und der Telemedizin rechtfertigen keine Einschränkung der Netzneutralität
    bei den audiovisuellen Medien. Die strikte Sicherung der Netzneutralität für audiovisuelle Medien
    sollte daher ein zentraler Punkt nicht nur der Beratungen auf europäischer Ebene, sondern auch der
    Bund-Länder-Kommission sein, betont Dr. Hans Hege.

    Ich bin Mitglied im Medienrat der mabb, hab aber mit der Presseerklärung nichts zu tun.

    17. Dezember 2014 1
  • : WDR-Westpol über Netzneutralität: Internet zweiter Klasse
    WDR-Westpol über Netzneutralität: Internet zweiter Klasse

    Das Politikmagazin Westpol im WDR-Fernsehen hat gestern auch über Netzneutralität berichtet:

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    15. Dezember 2014 4
  • : Umfangreiche FAQ zu Netzneutralität
    Umfangreiche FAQ zu Netzneutralität

    Bei der Digiges gibt es eine umfangreiche FAQ zur aktuellen Debatte um Netzneutralität und der gemeinsamen Position der Bundesregierung für den EU-Rat.

    Tatsächlich kommt die Bundesregierung damit den Forderungen der Netzbetreiber weitestgehend entgegen und legt den Grundstein für ein Zwei-Klassen-Netz in Europa. Spezialdienste, Zero-Rating, Blockierungen und Drosselungen der Zugänge zum offenen Internet – all das soll nach dem Willen der Bundesregierung legalisiert werden. Auf diese Weise möchte sie den Telekommunikationsunternehmen neue Gewinnmöglichkeiten eröffnen. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine höhere Bereitschaft der Unternehmen, Mittel in den Breitbandausbau zu stecken, nur um selbst möglichst wenig staatliche Gelder in das Vorhaben investieren zu müssen. Genau diese Politik hat dazu geführt, dass Deutschland heute bei der Abdeckung mit schnellen Internetanschlüssen im hinteren europäischen Mittelfeld liegt und beim Glasfaserausbau sogar das Schlusslicht in Europa bildet.

    Und was löst jetzt der Regierungsvorschlag?

    4.1 Dürfen Internetzugänge nach den Plänen der Bundesregierung gedrosselt und blockiert werden?

    Ja, verschiedene Bestimmungen im Entwurf der Bundesregierung erlauben explizit das Drosseln und Blockieren von Zugängen zum offenen Internet.

    15. Dezember 2014 1