Julia Reda, deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, evaluiert heute in einer Pressekonferenz und morgen als offizielle Berichterstatterin im Rechtsausschuss (ab ca. 11 Uhr, der Link führt auch zum Live-Stream) die EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) aus 2001. Der Entwurf (PDF) von Reda ist der erste konkrete Schritt auf Seiten des Parlaments in Vorbereitung der anstehenden EU-Urheberrechtsreform und wird im Zuge des parlamentarischen Verfahrens auch noch an einigen Punkten abgeändert werden. Auf Seiten der Kommission hatte Günther Oettinger bereits mit der – kürzlich bekräftigten – Aussage aufhorchen lassen, dass die Urheberrechtsrichtlinie zumindest teilweise durch eine EU-weit einheitliche Verordnung ersetzt werden könnte.
Die Frage Richtlinie oder Verordnung spielt auch in Redas Berichtsentwurf eine Rolle. So heißt es unter Punkt 6:
[The European Parliament] Considers the introduction of a single European Copyright Title […] that would apply directly and uniformly across the Union, in compliance with the Commission’s objective of better regulation, as a legal means to remedy the lack of harmonisation resulting from Directive 2001/29/EC
Wenn diese Formulierung bis zur Beschlussfassung im Plenum überleben sollte, wäre zweierlei erreicht. Erstens wird klar und deutlich festgestellt, dass es ein Harmonisierungsdefizit im Bereich des Urheberrechts gibt – immer noch kämpfen Anbieter und Nutzer mit unterschiedlichen Schutzniveaus und Ausnahmebestimmungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Zweitens wäre damit ein Bekenntnis des Parlaments zu einer Regelung im Verordnungsweg verbunden, wie sie auch Oettinger vorzuschweben scheint.
Stellschrauben des Urheberrechts
In dem Resolutionsentwurf stecken aber noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte, die Probleme des bestehenden Urheberrechts und Lösungsmöglichkeiten gleichermaßen aufzeigen. Gleich zu Beginn wird unter Verweis auf den Bericht der EU-Kommission zur öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht auf Probleme mit länderspezifischen Kopierschutztechnologien („Geoblocking“) hingewiesen:
the vast majority of end user respondents to the consultation reports facing problems when trying to access online services across EU Member States, particularly when technological protection measures are used to enforce territorial restrictions
Begrüßenswert auch konkrete Forderungen wie jene nach einer Stärkung der Rechtsposition von Kunstschaffenden gegenüber Verwertern, also einer europäischen Grundlage für ein Urhebervertragsrecht („calls for improvements to the contractual position of authors and performers in relation to rightholders and intermediaries“), sowie nach einer Ausnahme amtlicher Werke von urheberrechtlichem Schutz („public sector information“).
Der Hauptschwerpunkt des Entwurfs liegt aber auf den Ausnahme- und Schrankenbestimmungen – an diesen Stellschrauben des Urheberrechts soll gedreht werden, um es mit Internet und Digitalisierung zu versöhnen. Redas Entwurf nennt unter anderem folgende Punkte:
- Keine Schlechterstellung von digitaler Nutzung im Vergleich zu analoger Nutzung. Das ist beispielsweise im Bibliotheksbereich ein Problem, wo Rahmenverträge für E‑Books Schranken aushebeln, die bei analogen Büchern selbstverständlich sind (z.B. das Kopieren, Scannen und Weitergeben von Buchauszügen).
- Kritik an unterschiedlicher Implementation von Ausnahmebestimmungen in den einzelnen EU-Staaten, was grenzüberschreitende Dienstleistungen im Internet erschwert. Im Unterschied zum urheberrechtlichen Schutz sind die Schranken und deren Ausgestaltung nämlich optional – auch hier würde ein Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung eine klare Verbesserung bedeuten. Unabhängig davon sollen die Schrankenbestimmungen hinkünftig aber für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend sein.
- Einführung einer zusätzlichen Generalschranke („open norm“) nach Vorbild des US-Fair-Use, die eine Nutzung von Werken in solchen Fällen erlaubt, die eine herkömmliche Verwertung nicht beeinträchtigen und auch sonst Interessen der Rechteinhaber nicht zuwiderläuft. Voraussetzung für so eine Generalschranke ist aber, wie in den Erläuterungen auch betont wird, eine Regelung im Wege der Verordnung, weil sonst eine noch größere Fragmentierung des EU-Urheberrechts drohen würde.
- Die explizite Erlaubnis von Musik- und Bildzitaten im Rahmen der Zitatschranke („expressly include the audio-visual quotations in its scope“). Je nach Ausgestaltung könnte eine solche Ausdehnung der Zitatschranke maßgeblich zu einem Recht auf Remix beitragen.
- Eine allgemeine und umfassende Wissenschafts- und Bildungsschranke, wie sie seit einiger Zeit für Deutschland in Diskussion ist, wird auch für die europäische Ebene gefordert.
- Beschränkung des Schutzes von Kopierschutzmaßnahmen vor Umgehung. Derzeit ist es – in Umsetzung internationaler Verträge wie dem TRIPS-Abkommen – so, dass eine Umgehung von „wirksamen“ Kopierschutzmaßnahmen generell verboten ist. Dem Vorschlag von Julia Reda entsprechend soll dieser Schutz auf jene Fälle begrenzt werden, in denen Quellcode oder Schnittstellen offengelegt wurden und die Ausübung von Schranken nicht behindert wird.
- Klarstellungen werden eingefordert hinsichtlich des Rechts auf Verlinkung, auf Parodie und Satire sowie auf Panoramafreiheit. Letztere wird in der Folge als exemplarisches Beispiel dafür angeführt, dass viele Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß – Einschränkungen der Panoramafreiheit sind im Zeitalter von Urlaubern mit Handykameras ein Anachronismus – und noch dazu in vielen EU-Ländern unterschiedlich implementiert sind. Gefordert wird dementsprechend auch eine stärkere EU-weite Harmonisierung bei Pauschalvergütungen für Urheberrechtsschranken wie z.B. die Privatkopie.
In der lesenswerten Begründung verweist der Entwurf noch einmal darauf, dass sämtliche dieser Vorschläge im Einklang mit dem Drei-Stufen-Test für Ausnahmebestimmungen – geregelt in internationalen Urheberrechtsverträgen – realisierbar sind. Des weiteren wird in der Begründung betont, dass das Harmonisierungsziel der bestehenden Urheberrechtsrichtlinie verfehlt wurde, nicht zuletzt auf Grund neuer nationaler Leistungsschutzrechte wie jenem für Presseverleger in Deutschland und Spanien. Diese Fragmentierung des EU-Urheberrechts unterminiere aber die Herstellung eines digitalen EU-Binnenmarktes.
Schließlich verweist der Entwurf auch noch auf die zentrale Bedeutung von Schrankenregelungen für Rede‑, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, u.a. an Hand des Beispiels der im Internet allgegenwärtigen – aber häufig formal illegalen – animierten GIFs.
Fazit
Der Berichtsentwurf von Julia Reda ist zweifellos das fortschrittlichste offizielle EU-Dokument in Urheberrechtsfragen seit das erste Katzenfoto im Internet veröffentlicht wurde. Gleichzeitig ist es in hohem Maße an konkreter Umsetzbarkeit orientiert. Klares Ziel ist die behutsame Modernisierung eines unzeitgemäßen Urheberrechts unter Berücksichtigung legitimer Interessen sämtlicher Stakeholder-Gruppen. Besonders positiv stimmt der Umstand, dass nicht nur Reda sondern auch Digitalkommissar Oettinger die Zukunft in einem einheitlichen EU-Urheberrecht sehen. Bleibt zu hoffen, dass der Reda-Report im Rahmen des jetzt folgenden parlamentarischen Verfahrens nicht zu sehr verwässert wird.
