Auch 2014 erfreute sich ein Stilmittel der Urheberrechtsdebatte ungebrochener Beliebtheit: der offene Brief. Wie Stefan Krempl bei Heise berichtet, haben sich noch vor Weihnachten die in der European Copyright Society (ECS) zusammengeschlossenen Urheberrechtsforscher mit einem ebensolchen (PDF) an den neuen Digitalkommissar Günther Oettinger gewandt. Hauptanliegen der Urheberrechtsexperten, zu denen u.a. aus Deutschland der Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterecht Reto Hilty und Thomas Dreier, Professor am Karlsruhe Institute of Technology, zählen, ist die Forderung nach einem einheitlichen EU-Urheberrecht.
Oettinger selbst hatte in seinen ersten öffentlichen Aussagen als Digitalkommissar die Möglichkeit eines einheitlichen EU-Urheberrechts ins Spiel gebracht. Im offenen Brief der ECS wird diese Option, das Urheberrecht nicht mehr nur mittels Richtlinie zu harmonisieren sondern mittels Verordnung zu vereinheitlichen, mit Nachdruck eingefordert:
The Members of the European Copyright Society are convinced that the time is now ripe to start work on a European Copyright Law that would apply directly and uniformly across the Union.
Die Urheberrechtsforscher begründen ihr Anliegen u.a. mit dem Verweis auf die trotz EU-Urheberrechtsrichtlinie hohe Fragmentierung des Urheberrechts, das einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt verhindere. Von einem einheitlichen EU-Urheberrechts versprechen sich die Briefschreiber mehr Transparenz und niedrigere Transaktionskosten.
Tatsächlich sind es vor allem die nur optional und in den Mitgliedsländern unterschiedlich implementierten Ausnahme- und Schrankenregelungen im Urheberrecht, die grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und Zugang zu Inhalten im EU-Raum erschwerden. Dass eine völlige Vereinheitlichung des EU-Urheberrechts ein mittel- bis langfristiges Projekt darstellt, bestreiten die Autoren des Briefes nicht, fordern aber gerade deshalb sofort damit zu beginnen.