Wenn es eine Konstante in der deutschen Urheberrechtsdebatte gibt, dann sind es offene Briefe. Das jüngste Exemplar steuert jetzt der CC Composers Club e. V., Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland bei, in dem den ersten vorsichtigen Schritten des öffentlich-rechtlichen Runfunks in Richtung Creative Commons (CC) mit einem Rundumschlag in epischer Länge begegnet wird.
Anlass für den „Offenen Brief an die Intendanten der ARD-Sender“ des Composers Clubs war die Veröffentlichung eines internen Berichts (PDF) der Arbeitsgruppe Creative Commons in der ARD, die ich für irights.info besprechen durfte. Dieser Bericht leitet die Forderung nach einer verstärkten Nutzung von CC-Lizenzen unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der ARD ab und setzt sich in differenzierter Art und Weise mit Potentialen und Herausforderungen auseinander. Die Handlungsempfehlungen des Berichts sind sehr zurückhaltend und laufen darauf hinaus, dass die Redaktionen prüfen sollen, welche ihrer Inhalte unkompliziert unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden könnten bzw. wie das in Zukunft erleichtert werden könnte.
Mit seinem offenen Brief schlägt der Auftragskomponistenverband deshalb jetzt Alarm, kritisiert die mit Creative Commons partiell mögliche Umgehung von Depublizierungspflichten und warnt davor, „die Creative-Commons-Lizenzierung als Standard für die Verwendung von zu lizenzierendem (nicht intern hergestelltem) Material sowie von Auftragswerken“ zu verwenden, was „nicht nur schädlich für die Urheber“ sei, sondern würde „auch die Legitimation der öffentlich-rechtlichen Sender gefährden, da sie zu einer lizenzbedingten Verengung des Repertoires sowie des Pools an zur Verfügung stehenden Autoren führen würde.“ Das Problem ist nur, dass sich diese Forderung nirgends in dem ARD-Papier findet.
In der Folge listet der Brief offensichtlich ungekürzt die Ergebnisse eines Brainstormings zum Thema warum Creative Commons böse ist. Demnach arbeiteten die „öffentlich-rechtlichen Sender […] letztlich an ihrer eigenen Abschaffung, wenn sie primär auf kommerzielle Fremdplattformen (Youtube, Facebook etc.) für die digitale Verbreitung ihrer Inhalte“ setzen. Gleich im nächsten Punkt wird dann aber betont, dass die im Bericht empfohlene, restriktive CC-Lizenz gar nicht mit diesen Plattformen kompatibel wäre (was einerseits widersprüchlich und andererseits juristisch keineswegs eindeutig ist.)
Die VerfasserInnen des Briefs wittern „das Ziel eines Vergütungs-Dumpings bei Kreativschaffenden“, befürchten eine „enorme“ Förderung von „Drittanbieter-Plattformen sowie Suchdienste, die zur Monopolisierung und globalen Machtausweitung neigen“ (wer damit wohl gemeint sein könnte?) und fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht verführt oder gezwungen sein [sollte], sich durch Lizenzrestriktionen zu beschränken“ (wer verführt oder zwingt hier? Oder ist damit der zwanglose Zwang des besseren Arguments gemeint?).
In dem Brief finden sich aber auch plumpe Unwahrheiten wie die folgende:
Das deutsche Urheberrecht sieht gemäß §32 eine angemessene Vergütung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke vor. Creative Commons ist damit nicht kompatibel und somit nicht rechtssicher. Selbst wenn die Sender ihrerseits angemessene Nutzungsvergütungen weiterhin zahlten, würden Urheber um wichtige Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten.
Dass Creative Commons mit einer „angemessenen Vergütung“ nicht kompatibel ist, ist einfach falsch. Die Angemessenheit ist im Einzelfall zu beurteilen. Warum sollte es nicht möglich sein, die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen von Creative Commons angemessen zu vergüten? Inwieweit Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten werden, hängt einerseits vom konkreten Werk und andererseits von der Vertragsgestaltung ab. Wieder eine völlig andere Frage ist die ebenfalls angesprochene Nutzung von Creative Commons durch öffentlich-rechtliche Sender selbst (vgl. dazu: „Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“).
Nicht fehlen dürfen in dem Brief natürlich auch Warnungen vor dem „bürokratisch aufwändige[n] Handling der Lizenzen“ sowie davor, dass Creative Commons „zu Lasten der Qualität“ ginge. Schön auch juristisch völlig unfundierte Passagen wie jene, dass „Creative Commons Lizenzen aus all den genannten Gründen im vielfältigen Sendealltag niemals rechtssicher sind“.
Den Abschluss des Briefs bildet schließlich das klassische Argument von Urheberrechtshardlinern: wer nicht unserer Meinung ist, den haben bestimmt „Internet-Konzerne“ gekauft. Genau mit solchen Vorwürfen wird irights.info konfrontiert, wo der Bericht der ARD-Arbeitsgruppe erstmals veröffentlicht wurde:
Es ist hinreichend bekannt, dass iRights.info auf breiter Front Lobbyarbeit für Creative Commons und somit die Profiteure dieses Lizenzmodells in der Netzwirtschaft leistet, jedoch bleibt dabei weitgehend intransparent, wer die Geldgeber hinter der Plattform sind. Es besteht der Verdacht, dass hier im Namen einer verbraucherorientierten Einflussnahme auf die Politik (entsprechend dem im ARD-Papier genannten „Public Value“) letztlich Lobbyarbeit der Internet-Konzerne stattfindet und daher die Creative-Commons-Lizenzierung von Inhalten entsprechend der Maßgaben von Internetkonzernen als vermeintlich beste Lösung des öffentlich-rechtlichen Dilemmas propagiert wird.
Wer für Verbraucherinteressen im Internet eintritt macht dieser Logik zu Folge also „Lobbyarbeit der Internet-Konzerne“. Ich vermute einmal, das Creative-Commons-lizenzierte Angebot des Internet-Konzerns Wikimedia Foundation ist auf den Rechnern des Composers Club gesperrt bzw. wird tunlichst gemieden.
Fazit
In einem Punkt haben die Briefschreiber des Composers Club Recht: CC-Lizenzen dürfen nicht zu Vergütungs-Dumping genutzt werden. Statt diesbezüglich eine Klarstellung einzufordern, ergeht sich das Schreiben aber in einer endlosen Liste an Halb- und Unwahrheiten. Wie sonst auch von Seiten der Urheberrechtslobby wird mit Vorliebe gegen Forderungen argumentiert, die niemand erhoben hat.
Funfact: Der CC e. V. wurde laut Wikipedia 1989 als Commercial Composers Club (CCC) e. V. gegründet. Irgendwie haben die kein Glück mit ihren Abkürzungen.
[Update, 07.11.2014]
Inzwischen hat der Composers Club zumindest hinsichtlich der Behauptung, dass Creative Commons nicht mit einer angemessenen Vergütung kompatibel sei, eine Richtigstellung veröffentlicht.
