irights.info
-
: EU-Urheberrechtsreform: „Darf dieser Link noch gesetzt werden?“
John Weitzmann von Wikimedia begrüßt Panoramafreiheit auf EU-Ebene. : EU-Urheberrechtsreform: „Darf dieser Link noch gesetzt werden?“ Wohin entwickelt sich das Urheberrecht in Europa? Mozilla und Wikimedia Deutschland haben eingeladen, um über die wichtigsten Punkte der geplanten EU-Urheberrechtsreform zu diskutieren. Wir fassen die Argumente zusammen.
-
: „Das Netz“ – Jahresrückblick von iRights.info
Cover des Bandes von <a href="http://irights-media.de">irights-media.de</a> : „Das Netz“ – Jahresrückblick von iRights.info Bereits zum vierten Mal hat iRights.info einen Jahresrückblick veröffentlicht. „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik“ lässt sich zum größten Teil online lesen sowie als E‑Book- oder Printausgabe kaufen.
Einige Artikel thematisieren die Landesverrats-Affäre, in der Kaufversion gibt es zusätzlich eine Chronik der Ereignisse:
- Interview mit Hans Leyendecker: #Landesverrat – Verfahren gehören zum Beruf des Journalisten dazu
- Theresa Züger: Whistleblowing – Das neue Spiel um die Macht der Information
- Lena Rohrbach: Demokratie und Geheimdienste: Ein Beziehungsdrama
Auch viele andere Beiträge sind lesenswert und ergänzen unseren #netzrückblick, die folgenden sollte sich mensch auf jeden Fall ansehen:
- Peter Schaar: Europäischer Datenschutz – War da was?
- Kai Biermann: Offene Gesellschaft – Geheim, geheimer, staatsgeheim
- Kirsten Fiedler: Netzneutralität – Europas lange Leitung
- Hossein Derakhshan: Das freie Netz stirbt! Warum tut niemand was dagegen?
- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Big Data und Datenschutz – Kein Internet ist keine Lösung
- Geraldine de Bastion und Julia Manske: Innovation – Made in Africa
- Christine Olderdissen: Programmiersprachen – Am Anfang war Ada
- Elke Koepping: Jugend hackt – Mit Code die Welt verbessern
- Ulrich Klotz: Zukunft der Arbeit – Denken in Fähigkeiten statt „Arbeit X.0“
- Lydia Heller: Predictive Policing – Der Traum von der heilen Welt
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
-
: CC gegen CC: Auftragskomponisten gegen Creative Commons in der ARD [Update]
: CC gegen CC: Auftragskomponisten gegen Creative Commons in der ARD [Update] Wenn es eine Konstante in der deutschen Urheberrechtsdebatte gibt, dann sind es offene Briefe. Das jüngste Exemplar steuert jetzt der CC Composers Club e. V., Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland bei, in dem den ersten vorsichtigen Schritten des öffentlich-rechtlichen Runfunks in Richtung Creative Commons (CC) mit einem Rundumschlag in epischer Länge begegnet wird.
Anlass für den „Offenen Brief an die Intendanten der ARD-Sender“ des Composers Clubs war die Veröffentlichung eines internen Berichts (PDF) der Arbeitsgruppe Creative Commons in der ARD, die ich für irights.info besprechen durfte. Dieser Bericht leitet die Forderung nach einer verstärkten Nutzung von CC-Lizenzen unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der ARD ab und setzt sich in differenzierter Art und Weise mit Potentialen und Herausforderungen auseinander. Die Handlungsempfehlungen des Berichts sind sehr zurückhaltend und laufen darauf hinaus, dass die Redaktionen prüfen sollen, welche ihrer Inhalte unkompliziert unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden könnten bzw. wie das in Zukunft erleichtert werden könnte.
Mit seinem offenen Brief schlägt der Auftragskomponistenverband deshalb jetzt Alarm, kritisiert die mit Creative Commons partiell mögliche Umgehung von Depublizierungspflichten und warnt davor, „die Creative-Commons-Lizenzierung als Standard für die Verwendung von zu lizenzierendem (nicht intern hergestelltem) Material sowie von Auftragswerken“ zu verwenden, was „nicht nur schädlich für die Urheber“ sei, sondern würde „auch die Legitimation der öffentlich-rechtlichen Sender gefährden, da sie zu einer lizenzbedingten Verengung des Repertoires sowie des Pools an zur Verfügung stehenden Autoren führen würde.“ Das Problem ist nur, dass sich diese Forderung nirgends in dem ARD-Papier findet.
In der Folge listet der Brief offensichtlich ungekürzt die Ergebnisse eines Brainstormings zum Thema warum Creative Commons böse ist. Demnach arbeiteten die „öffentlich-rechtlichen Sender […] letztlich an ihrer eigenen Abschaffung, wenn sie primär auf kommerzielle Fremdplattformen (Youtube, Facebook etc.) für die digitale Verbreitung ihrer Inhalte“ setzen. Gleich im nächsten Punkt wird dann aber betont, dass die im Bericht empfohlene, restriktive CC-Lizenz gar nicht mit diesen Plattformen kompatibel wäre (was einerseits widersprüchlich und andererseits juristisch keineswegs eindeutig ist.)
Die VerfasserInnen des Briefs wittern „das Ziel eines Vergütungs-Dumpings bei Kreativschaffenden“, befürchten eine „enorme“ Förderung von „Drittanbieter-Plattformen sowie Suchdienste, die zur Monopolisierung und globalen Machtausweitung neigen“ (wer damit wohl gemeint sein könnte?) und fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht verführt oder gezwungen sein [sollte], sich durch Lizenzrestriktionen zu beschränken“ (wer verführt oder zwingt hier? Oder ist damit der zwanglose Zwang des besseren Arguments gemeint?).
In dem Brief finden sich aber auch plumpe Unwahrheiten wie die folgende:
Das deutsche Urheberrecht sieht gemäß §32 eine angemessene Vergütung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke vor. Creative Commons ist damit nicht kompatibel und somit nicht rechtssicher. Selbst wenn die Sender ihrerseits angemessene Nutzungsvergütungen weiterhin zahlten, würden Urheber um wichtige Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten.
Dass Creative Commons mit einer „angemessenen Vergütung“ nicht kompatibel ist, ist einfach falsch. Die Angemessenheit ist im Einzelfall zu beurteilen. Warum sollte es nicht möglich sein, die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen von Creative Commons angemessen zu vergüten? Inwieweit Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten werden, hängt einerseits vom konkreten Werk und andererseits von der Vertragsgestaltung ab. Wieder eine völlig andere Frage ist die ebenfalls angesprochene Nutzung von Creative Commons durch öffentlich-rechtliche Sender selbst (vgl. dazu: „Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“).
Nicht fehlen dürfen in dem Brief natürlich auch Warnungen vor dem „bürokratisch aufwändige[n] Handling der Lizenzen“ sowie davor, dass Creative Commons „zu Lasten der Qualität“ ginge. Schön auch juristisch völlig unfundierte Passagen wie jene, dass „Creative Commons Lizenzen aus all den genannten Gründen im vielfältigen Sendealltag niemals rechtssicher sind“.
Den Abschluss des Briefs bildet schließlich das klassische Argument von Urheberrechtshardlinern: wer nicht unserer Meinung ist, den haben bestimmt „Internet-Konzerne“ gekauft. Genau mit solchen Vorwürfen wird irights.info konfrontiert, wo der Bericht der ARD-Arbeitsgruppe erstmals veröffentlicht wurde:
Es ist hinreichend bekannt, dass iRights.info auf breiter Front Lobbyarbeit für Creative Commons und somit die Profiteure dieses Lizenzmodells in der Netzwirtschaft leistet, jedoch bleibt dabei weitgehend intransparent, wer die Geldgeber hinter der Plattform sind. Es besteht der Verdacht, dass hier im Namen einer verbraucherorientierten Einflussnahme auf die Politik (entsprechend dem im ARD-Papier genannten „Public Value“) letztlich Lobbyarbeit der Internet-Konzerne stattfindet und daher die Creative-Commons-Lizenzierung von Inhalten entsprechend der Maßgaben von Internetkonzernen als vermeintlich beste Lösung des öffentlich-rechtlichen Dilemmas propagiert wird.
Wer für Verbraucherinteressen im Internet eintritt macht dieser Logik zu Folge also „Lobbyarbeit der Internet-Konzerne“. Ich vermute einmal, das Creative-Commons-lizenzierte Angebot des Internet-Konzerns Wikimedia Foundation ist auf den Rechnern des Composers Club gesperrt bzw. wird tunlichst gemieden.
Fazit
In einem Punkt haben die Briefschreiber des Composers Club Recht: CC-Lizenzen dürfen nicht zu Vergütungs-Dumping genutzt werden. Statt diesbezüglich eine Klarstellung einzufordern, ergeht sich das Schreiben aber in einer endlosen Liste an Halb- und Unwahrheiten. Wie sonst auch von Seiten der Urheberrechtslobby wird mit Vorliebe gegen Forderungen argumentiert, die niemand erhoben hat.
Funfact: Der CC e. V. wurde laut Wikipedia 1989 als Commercial Composers Club (CCC) e. V. gegründet. Irgendwie haben die kein Glück mit ihren Abkürzungen.
[Update, 07.11.2014]
Inzwischen hat der Composers Club zumindest hinsichtlich der Behauptung, dass Creative Commons nicht mit einer angemessenen Vergütung kompatibel sei, eine Richtigstellung veröffentlicht.
-
: Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten
: Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten Bei iRights.info kann man sich über „Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten“ informieren.
Darf man Vorlesungen und andere Veranstaltungen aufzeichnen, veröffentlichen oder fremde Skripte ins Netz hochladen? Was sind Open Educational Resources, was ist Open Access? Wem gehören die Rechte an wissenschaftlichen Arbeiten? Antworten auf häufige Fragen zum Urheberrecht für Lernende.
-
: Dokumentation: „The Internet’s Own Boy“ erinnert an Aaron Swartz
: Dokumentation: „The Internet’s Own Boy“ erinnert an Aaron Swartz
Dieser Gastbeitrag von David Pachali erschien zunächst auf irights.info. Wir crossposten ihn hier mit freundlicher Genehmigung.Die jetzt veröffentlichte Dokumentation „The Internet’s Own Boy“ erzählt die Geschichte des Entwicklers und Aktivisten Aaron Swartz, der sich für ein offenes Internet und den freien Zugang zu Informationen einsetzte, angeklagt worden war und mit 26 Jahren Selbstmord beging.
Der Dokumentarfilmer und Regisseur Brian Knappenberger zeichnet in „The Internet’s Own Boy“ Swartz’ Leben nach: Ein dreijähriges Kind, das den Computer entdeckt und seinem Bruder später Algebra beibringt; ein Startup-Mitgründer und Entwickler bei „Reddit“, der sich dem Internet-Aktivismus zuwendet. Und der schließlich angeklagt wird, weil er am Massachusetts Institute of Technology große Teile des JSTOR-Archivs heruntergeladen hatte. Laut Anklage soll er dabei gegen den „Computer Fraud and Abuse Act“ verstoßen haben haben. Am 11. Januar 2013 wurde er erhängt in seiner Wohnung in Brooklyn aufgefunden.
„The Internet’s Own Boy“ macht vor allem deutlich, wie stark Swartz auf die Menschen gewirkt hat, die ihm begegnet sind: Ein 14-jähriger, unbekannter Entwickler namens Aaron taucht im Web auf, arbeitet am RSS-Format mit und verblüfft damit den Autor Cory Doctorow. Auf einer Konferenz trifft er einmal den Berkman-Forscher Stephen Shultze, mit dem er kurzerhand Millionen amtlicher Dokumente aus dem staatlichen, unbenutzbaren und teuren PACER-System befreit. Mit Demand Progress, der Electronic Frontier Foundation und anderen Organisationen schiebt er eine Kampagne gegen das zunächst unaufhaltbar scheinende, schließlich aber gescheiterte Antipirateriegesetz SOPA an.
-
: Grüne veröffentlichen Kurzgutachten zum Tracking
: Grüne veröffentlichen Kurzgutachten zum Tracking Heute hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Kurzgutachten von iRIGHTS.Law zum Tracking veröffentlicht, welches sich sowohl mit Änderungsvorschlägen für den Verbraucherdatenschutz auseinander setzt, als auch die aktuellen technischen Möglichkeitsbedingungen für das Tracking sowie ihre Entwicklung in den letzten Jahren analysiert. Als Kurzgutachten ist es zwar nur 45 Seiten lang, dafür bearbeitet es den Sachverhalt recht eingängig. Als Lektüre für alle, die sich etwas intensiver mit Detailfragen des Datenschutzes auseinander setzen wollen, ist es problemlos zu empfehlen. Aber was steht nun grob drin?
Die Medienanwälte definieren Nutzerdaten und damit ihren Untersuchungsgegenstand als eine digitale Teilidentität:
Diese digitale Identität ist nie identisch mit der Person selbst, es handelt sich stets lediglich um eine Sammlung von Informationen über eine Person, die jedoch eine sehr große Annäherung an ein Gesamtbild ermöglicht oder suggeriert.
Mit dieser Herangehensweise versuchen sie der Beobachtung Rechnung zu tragen, dass informationstechnische Systeme in erster Linie Repräsentanzen oder die Beschreibung von Eigenschaften als Informationen speichern, da nicht alle Informationen die gesammelt werden können gleichermaßen quantifizierbar, und damit automatisiert auslesbar sind.
-
: Online-Ratgeber der SPD: Seniorinnen und Senioren sicher im Netz
: Online-Ratgeber der SPD: Seniorinnen und Senioren sicher im Netz Die SPD hat bei irights.info eine schön gestaltete Ratgeber-Broschüre für Seniorinnen und Senioren in Auftrag gegeben (PDF):
Durch die Broschüre und die Themen führt das fiktive Paar Herr und Frau Netzbach. Sie erklären den Lesern den digitalen Alltag. Als Mitglied eines Internetforums für Hobbyköche gerät Herr Netzbach schnell mit dem Urheberrecht in Konflikt, als er sein Lieblingsrezept ins Netz stellen will. Frau Netzbach geht es ganz ähnlich, als sie Fotos aus ihrem Fotokurs bei der örtlichen Volkshochschule in einer Ausstellung verwenden will. Es geht um alltägliche Veröffentlichungen, um das Nutzen von Videostreams, um die Frage, wie man am besten selber Videos online stellt, um Lizenzfragen und freie Inhalte, die man für Remixes oder andere Zusammenstellungen verwenden kann. Weitere Themen sind Datenschutz im Netz, soziale Medien, Online-Einkauf, das private WLAN-Netzwerk und wie man Passwörter richtig erfindet.
Schön ist auch, dass freien Lizenzen eine ganze Doppelseite (S. 14–15) gewidmet ist und die Broschüre selbst unter einer der Creative-Commons-Lizenz BY-ND steht. Überhaupt denkt man sich bei einigen Texten, dass nicht nur Seniorinnen und Senioren sondern auch der eine oder die andere SPD-Bundestagsabgeordnete einen Blick in die Broschüre werfen sollten.
-
: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen
: Creative Commons veröffentlicht Version 4.0 der Lizenzen Nach mehrjähriger, öffentlicher Diskussion
ist seitwird heute die neue Version 4.0 der von Creative Commons entwickelten Urheberrechtslizenzen verfügbar. Der deutsche Creative-Commons-Jurist und netzpolitik.org-Kollege John Weitzmann hat aus diesem Anlass bei irights.info die wichtigsten Neuerungen überblicksartig vorgestellt:Bei der schon bekannten Einteilung in sechs verschiedene Lizenztypen mit den jeweils unterschiedlich kombinierten Elementen „Namensnennung“ (BY), „keine kommerzielle Nutzung“ (NC), „keine Bearbeitungen“ (ND) und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (Share Alike) bleibt es. Die neuen Lizenzen haben aber eine völlig neue Textstruktur bekommen. Sie sind stärker gegliedert, was dem Textwüsteneindruck entgegenwirken und der Übersichtlichkeit dienen soll.
John nennt vor allem die folgenden sechs Änderungen (für Details siehe seinen Blogeintrag):
- Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit: klarerweise nur in solchen Regionen wie zum Beispiel Europa, wo es solche Datenbankrechte überhaupt gibt.
- Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
- Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst: darunter fällt beispielsweise auch das in Deutschland neu eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen, wenn der Verstoß binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden korrigiert wird.
- Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
- Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
Außerdem erklärt der Beitrag, wo trotz Diskussion alles beim Alten geblieben ist, zum Beispiel im Bereich des umstrittenen NC-Moduls.
-
: Auf dem Weg zu einem Urheberrecht für das 21. Jahrhundert: Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter
: Auf dem Weg zu einem Urheberrecht für das 21. Jahrhundert: Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter Till Kreutzer ist Rechtsanwalt und Redakteur bei iRights.info. Dieser Text erschien zuerst in Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 10/2012 und iRights.info. Wegen der Verlagsvereinbarung bei der Erstveröffentlichung (Springer Wissenschaft) bleiben alle Rechte vorbehalten. Wir übernehmen den Text mit freundlicher Genehmigung.
Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz‑, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig.
-
: Buch: „Kein Copyright“ von Joost Smiers und Marieke van Schijndel
: Buch: „Kein Copyright“ von Joost Smiers und Marieke van Schijndel In Auseinandersetzungen um bestehende gesellschaftliche Institutionen gibt es neben unterschiedlich gerichteten Reformbestrebungen häufig auch abolitionistische Positionen. Erfolgreich waren diese beispielsweise im Fall der Sklaverei, weniger erfolgreich im Bereich der globalisierungskritischen Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von IWF und WTO. Und auch im Streit um die Ausgestaltung des Urheberrechts gibt es eine wachsende Minderheit von Verfechtern einer Totalabschaffung des Urheberrechts.
In den USA sind es vor allem libertäre Ökonomen wie Michele Boldrin, Kevin Levine oder Stephan Kinsella, die geistiges Eigentum als staatlich geschaffenes Monopolrecht prinzipiell ablehnen. Ihr beim renommierten Cambridge University Press Verlag erschienenes Buch zum Thema nennen Boldrin und Levine deshalb auch konsequenterweise „Against Intellectual Monopoly“. In der deutschen Urheberrechtsdebatte spielten derart radikale Positionen abgesehen von einem SpOn-Gastbeitrag des Bloggers Michael Seemann (@mspro) bislang keine Rolle. Mit der Übersetzung der Streitschrift „No Copyright“ der niederländischen Politik- bzw. Medienwissenschaftler Joost Smiers und Marieke van Schijndel könnte sich das ändern.
-
: Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse
: Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse Von iRights.info gibt es eine erste ausführliche rechtspolitische Analyse zum Leistungsschutzrecht, die sich inhaltich mit unserer Pressemitteilung von gestern deckt: Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse.
Von vornherein wurde von vielen schon grundsätzlich bezweifelt, dass es gelingen kann, Gegenstand und Reichweite des Leistungsschutzrechts hinreichend konkret zu umschreiben. Es liegt auf der Hand, warum das besonders wichtig ist: Es ist ungemein schwierig, die verlegerische Leistung von den urheberrechtlich geschützten Inhalten (Texte, Fotos) abzugrenzen – diese sind ja in den Presseerzeugnissen immer enthalten. Genau das ist aber erforderlich, um Klarheit zu schaffen über elementare Fragen wie: Wer hat das Leistungsschutzrecht? Was wird durch das Leistungsschutzrecht geschützt? Welche Nutzungshandlungen greifen in das Leistungsschutzrecht ein, wer muss also für welche Art von Nutzung Rechte einholen und im Zweifel Geld bezahlen? (Wie) wirkt sich das Leistungsschutzrecht auf die Urheberrechte der Journalisten aus, wie auf die Blogosphäre oder die deutsche Wirtschaft?
Diese Aufgabe ist gründlich misslungen. Nur eine Folge scheint eindeutig: Wenn das Leistungsschutzrecht in dieser Form verabschiedet wird, wird es zu neuen Abmahn- und Klagewellen und eine über viele Jahre andauernde Rechtsunsicherheit in ungekanntem Ausmaß führen.
-
: Reaktionen auf Leutheusser-Schnarrenbergers FAZ-Beitrag zum Urheberrecht
: Reaktionen auf Leutheusser-Schnarrenbergers FAZ-Beitrag zum Urheberrecht Zur Urheberrechtspositionierung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Form eines Namensbeitrags in der FAZ gibt es mittlerweile die ersten ausführlicheren Reaktionen im Netz. An ihnen wird deutlich, wie sehr gerade im Internet gilt, dass es aus ihm zurückschallt, wie hineingerufen wird. Der differenzierte Beitrag von Leutheusser-Schnarrenberger lädt zu ebensolchen Reaktionen ein und hebt sich damit wohltuend davon ab, was im Artikel richtig als der „inszenierte urheberrechtliche Showdown der vergangenen Wochen“ bezeichnet wird.
Überhaupt stehen viele richtige Dinge im Beitrag der Justizministerin, z.B. wenn das Urheberrecht als „Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters“ bezeichnet, Warnhinweisen oder Netzsperren eine klare Absage erteilt oder Kopierschutztechnologie als Problem für die Privatkopie erkannt werden. Auch die Forderung nach einer Öffnung des urheberrechtlichen Schrankenkatalogs auf europäischer Ebene in Richtung einer Fair-Use-Klausel ist in dieser Deutlichkeit richtungsweisend.
In anderer Hinsicht erntet der Beitrag aber auch einiges an berechtigter Kritik, zum Beispiel von Jan Engelmann, der am Blog von Wikimedia Deutschland schreibt:
-
: Broschüre: Arbeitsalltag Digital
: Broschüre: Arbeitsalltag Digital Die Landesanstalt für Medien NRW und iRights.info haben kürzlich eine Creative-Commons-lizenzierte Broschüre zum Thema Rechtsfragen im digitalen Arbeitsalltag veröffentlicht (PDF). In der Erklärung zur Veröffentlichung heißt es dazu:
Das Internet und digitale Medien prägen die Arbeit. Allerdings herrscht Verunsicherung, was erlaubt ist und was nicht. Darf eine Präsentation aus fremden Texten aus dem Netz zusammenkopiert werden? Welche Rechte behalten Urheber an Texten, die sie während der Arbeit erstellen?
Die 50-seitige Broschüre gliedert sich grob in zwei Teile. Der erste beschäftigt sich mit urheberrechtlichen Fragen (inkl. Urhebervertragsrecht), im zweiten Teil geht es um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Eine gedruckte Fassung der Broschüre kann kostenlos auf der Webseite der Landesanstalt bestelt werden.
-
: EU: Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen verhindern!
: EU: Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen verhindern! Seit 2005 wird auf Betreiben der Rechteinhaber in Europa die Debatte über die Verlängerung der Leistungschutzrechte an Musikaufnahmen vorangetrieben. Ein Werk soll nicht mehr nur 50, sondern 70 Jahre kommerziell verwertet werden können, bevor es gemeinfrei wird.
Experten aller bedeutenden Forschungsinstitute in Europa sprechen sich einhellig gegen die geplante Verlängerung aus – insbesondere, weil sie eine juristisch kaum umkehrbare Entscheidung ist. Trotzdem stimmte das Europaparlament der Verlängerung bereits 2009 zu. Wegen einer fehlenden Mehrheit im Ministerrat konnte die Verlängerung bisher aber nicht durchgebracht werden. Nun haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat durch ein Umkippen Dänemarks und Portugals geändert, und die polnische Ratspräsidentschaft hat die Gelegenheit genutzt, das Thema im Eilverfahren auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Zeit drängt. Bereits am 07. September 2011 wird der ständige Ausschuss der nationalen Vertretungen und Botschaften in Brüssel COREPER das Thema behandeln. COREPER bereitet die Arbeitssitzung der Ratsarbeitsgruppe Urheberrecht vor. Aller Voraussicht nach wird die Verlängerung dann dort formal bereits am 12. September 2011 beschlossen werden, da ein positives COREPER-Votum die Beschlusslage im Europäischen Rat in der Regel vorwegnimmt.
Ebenfalls für irights.info haben John Hendrik Weitzmann & Philipp Otto ein Dossier zur geplanten Verlängerung verfasst, mit finanzieller Unterstützung durch den Wikimedia e.V. Das Dossier ist auch auf Englisch verfügbar. Es umfasst 12 Seiten, ist gut geschrieben, gut gestaltet und steht unter CC-Lizenz, wie man es von den immer lesenswerten irights-Dossiers gewohnt ist.
Schön werden darin die hahnebüchenen Hauptgründe für die Verlängerung zusammengefasst und widerlegt:
- Gleichziehen mit anderen Ländern (und deren Fehler)
- Fairness (gegenüber anderen Kreativen)
- Unterstützung der ausübenden Künstler (gemeint sind natürlich die Rechtverwerter)
- Anreize zur Investition in neue Musik (Beispiel: Die Twist&Shout-Aufnahme der Beatles genießt noch ein Schutzrecht bis 2015)
- Erhöhung der Zahl verfügbarer Werke (statt frei verfügbarer Werke)
- Aufrechterhaltung einer positiven Aussenhandelsbilanz (was empirisch in Großbrittannien als widerlegt gilt)
-
: Studie: Verbraucherschutz im Urheberrecht
: Studie: Verbraucherschutz im Urheberrecht Till Kreutzer von iRights.info hat für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein umfangreiches Gutachten zu verbraucherrechtlichen Aspekten und notwendigen Reformschritten im Urheberrecht geschrieben. Das gibt es als PDF zum herunterladen. Ebenfalls auf iRights.info steht ein Interview mit Till Kreutzer, wo er nochmal die wichtigsten Punkte und Forderungen des 116 Seiten langen Gutachtens vorstellt.
Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie “Verbraucherschutz im Urheberrecht” der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.
-
: Öffentliches Gespräch: ElRep trifft GVU
: Öffentliches Gespräch: ElRep trifft GVU Und gleich noch einer aus der Abteilung Service & Termine: Im Rahmen des auch sonst ziemlich interessanten Symposiums „Verbotene Filme“ (8.09. bis 10.09, Berlin) unterhält sich der Elektrische Reporter Mario Sixtus am 09. September ab 21:00 Uhr mit Dr. Matthias Leonardy von der GVU. Die beiden dürften einiges zu besprechen haben:
Ein anfälliges System? – Rechtsdurchsetzung im Internet und ihre Folgen
mit Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU)
und Mario Sixtus, Journalist und „Elektrischer Reporter“Ort des öffentlichen Gesprächs ist die HomeBase Lounge in der Köthener Straße 44, 10963 Berlin. Details gibt es auf der Webseite des Symposiums bei iRights.info.
-
: Symposium Verbotene Filme: Remix meets Giftschrank
: Symposium Verbotene Filme: Remix meets Giftschrank iRights.info und die Deutsche Kinemathek veranstalten am 9. und 10. Spetember in Berlin das „Symposium Verbotene Filme: Remix meets Giftschrank“. Das Programm klingt spannend und der Eintritt ist frei. Einen Besuch kann man auch verbinden mitder „Freiheit statt Angst“ – Demonstration, die anschließend am 11. September in Berlin stattfindet.
Stars der internationalen Mashup-Szene treffen auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten: eine interessante Mischung, zu erleben beim Symposium „Verbotene Filme“ am 9. und 10. September 2010 in Berlin – veranstaltet von iRights.info und der Deutschen Kinemathek.
-
: Leistungsschutzrecht: Marshallplan für alte Träume.
: Leistungsschutzrecht: Marshallplan für alte Träume. Die Deutschlandradio Kultur Sendung Breitband hat gestern ein Interview mit Matthias Spielkamp von iRights.info zum Leistungsschutzrecht gemacht: “Nie da gewesene Rechtsverwirrung”
Hier ist die MP3 dazu.Die beste Überschrift des Wochenendes hat Philipp Otto bei iRights geschrieben: Leistungsschutzrecht: Marshallplan für alte Träume.
Die eigentliche Frage ist aber nicht, wie ein solches Recht aussehen soll, sondern warum es ein solches Recht überhaupt braucht. Auf diese Frage gibt es keine zufriedenstellende Antwort. Dies nicht einmal von den Befürwortern. Spötter würden sagen, das ist eine Mövenpick-Aktion der Presseverlage, weil sie ihren eigenen Geschäftsmodellen nicht mehr vertrauen. Spott ist aber nicht angebracht, dazu sind die Pläne zur Einführung eines solchen einseitigen Monopolrechts viel zu gefährlich. Vielen Industrieverbänden, Interessenverbänden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Nutzern ist noch gar nicht bewusst, was da in den letzten Monaten hauptsächlich in Fachgremien spekuliert und diskutiert wurde. Die Auswirkungen hinsichtlich hoher Kosten für Unternehmen wie auch öffentliche Einrichtungen dürften dramatisch sein. Wie dies konkret geregelt werden soll, wird von den Presseverlagen und den Gewerkschaften bislang ebenfalls verschwiegen. Zudem droht ein nie dagewesenes Rechtschaos, das der vielfach beschworenen Forderung, die deutsche Gesetzeslandschaft fit für das Internetzeitalter zu machen, einen Bärendienst erweisen dürfte.
-
: Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co
: Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co Dieser Artikel steht unter der CC-BY-ND-Lizenz und wurde von Till Kreutzer und John-Hendrik Weitzmann auf iRights.info publiziert:
Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co
Videos sind angesagt im Internet: Per DSL kommen die neuesten Kinofilme in Minutenschnelle ins Haus, per UMTS und Datenflat kann man sie sich auf dem Mobiltelefon anschauen, YouTube erlaubt das Einbauen in die eigene Website und mit zusätzlichen Programmen kann man sie auf die eigene Festplatte speichern. Nur: was darf man und womit verstößt man gegen das Urheberecht?
Streaming – Filme gucken im Internet
Neben den bekannten Videoportalen wie YouTube oder MyVideo tauchen im Netz zunehmend rechtlich fragwürdige Streaming-Angebote wie kino.to auf. Sie werden massenhaft genutzt, obwohl die Verbraucherzentralen vor Abofallen und anderen Gefahren auf vielen dieser Seiten warnen.
-
: Heute: Konferenz „Google Books und die Zukunft des Wissens“
: Heute: Konferenz „Google Books und die Zukunft des Wissens“ Die Entwicklungen zu Google Books gehen weiter, jetzt wollen wohl Zeitungs- und Zeitschriftenverlage beim Bundeskartellamt eine beschwerde gegen Google einreichen. Für Kurzentschlossene findet heute in Berlin eine Fachtagung mit dem Titel Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens statt:
In einer eintägigen Konferenz gehen das Goethe-Institut, die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info den Fragen nach, was das Vorhaben Googles für Leser, Verlage und Autoren bedeutet, vor welchen Herausforderungen diese angesichts der Digitalisierung von Wissensbeständen stehen und wie die Zukunft des Urheberrechts aussehen könnte.
Mit dabei sind Matthias Spielkamp (iRights.info), Peter Glaser, Annette Kroeber-Riel (Google), Dr. Irene Pakuscher (Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz) und weitere. Das Programm gibt’s auf iRights.info. Es gibt auch einen Video-Stream.
Update: Der Livestream hat sich geändert und ist im Artikel zu sehen.
Update 2: Ilja Braun von iRights.info bloggt live.