Von iRights.info gibt es eine erste ausführliche rechtspolitische Analyse zum Leistungsschutzrecht, die sich inhaltich mit unserer Pressemitteilung von gestern deckt: Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse.
Von vornherein wurde von vielen schon grundsätzlich bezweifelt, dass es gelingen kann, Gegenstand und Reichweite des Leistungsschutzrechts hinreichend konkret zu umschreiben. Es liegt auf der Hand, warum das besonders wichtig ist: Es ist ungemein schwierig, die verlegerische Leistung von den urheberrechtlich geschützten Inhalten (Texte, Fotos) abzugrenzen – diese sind ja in den Presseerzeugnissen immer enthalten. Genau das ist aber erforderlich, um Klarheit zu schaffen über elementare Fragen wie: Wer hat das Leistungsschutzrecht? Was wird durch das Leistungsschutzrecht geschützt? Welche Nutzungshandlungen greifen in das Leistungsschutzrecht ein, wer muss also für welche Art von Nutzung Rechte einholen und im Zweifel Geld bezahlen? (Wie) wirkt sich das Leistungsschutzrecht auf die Urheberrechte der Journalisten aus, wie auf die Blogosphäre oder die deutsche Wirtschaft?
Diese Aufgabe ist gründlich misslungen. Nur eine Folge scheint eindeutig: Wenn das Leistungsschutzrecht in dieser Form verabschiedet wird, wird es zu neuen Abmahn- und Klagewellen und eine über viele Jahre andauernde Rechtsunsicherheit in ungekanntem Ausmaß führen.