Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse

Von iRights.info gibt es eine erste ausführliche rechtspolitische Analyse zum Leistungsschutzrecht, die sich inhaltich mit unserer Pressemitteilung von gestern deckt: Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse.

Von vornherein wurde von vielen schon grundsätzlich bezweifelt, dass es gelingen kann, Gegenstand und Reichweite des Leistungsschutzrechts hinreichend konkret zu umschreiben. Es liegt auf der Hand, warum das besonders wichtig ist: Es ist ungemein schwierig, die verlegerische Leistung von den urheberrechtlich geschützten Inhalten (Texte, Fotos) abzugrenzen – diese sind ja in den Presseerzeugnissen immer enthalten. Genau das ist aber erforderlich, um Klarheit zu schaffen über elementare Fragen wie: Wer hat das Leistungsschutzrecht? Was wird durch das Leistungsschutzrecht geschützt? Welche Nutzungshandlungen greifen in das Leistungsschutzrecht ein, wer muss also für welche Art von Nutzung Rechte einholen und im Zweifel Geld bezahlen? (Wie) wirkt sich das Leistungsschutzrecht auf die Urheberrechte der Journalisten aus, wie auf die Blogosphäre oder die deutsche Wirtschaft?

Diese Aufgabe ist gründlich misslungen. Nur eine Folge scheint eindeutig: Wenn das Leistungsschutzrecht in dieser Form verabschiedet wird, wird es zu neuen Abmahn- und Klagewellen und eine über viele Jahre andauernde Rechtsunsicherheit in ungekanntem Ausmaß führen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Wenn das Leistngsschutzrecht in Kraft tritt, könnte man zum Boykott kommerzieller Presseerzeugnisse, bzw. das Leistungsschutzrecht fordernde Verlage aufrufen. Dies wäre sowohl für Online- als auch für Offlineerzeugnisse möglich. Eine Liste der das Leistungsschutzrecht fordernder Verlage und deren Erzeugnisse wäre hilfreich. Man könnte auch ein Browser-AddOn entwerfen, das vor dem Laden einschlägiger Seiten warnt und nachfrägt.

  2. @2: Diese Liste nuetzt nichts mehr.
    Wenn (sic!) das wirklich so kommt, dann tritt die Rechtsverletzung in dem Moment ein, in dem man etwas zitiert, ohne den Verlag vorher gefragt zu haben. Bei jedem Verlag.

    Nun ja, war eh ein altes Geschaeftsmodell… so fahre es denn hin.

    1. Ich meine das auch viel mehr als Druckmittel. Das Leistungsschutzrecht fordernde Verage würden geringere Werbeeinnahmen generieren und weniger Druckerzeugnisee verkaufen. Es wäre eine einfache, effektive Massnahme, um dem Protest und Willen der freiheitlich orientierten Bürger unmittelbar Ausdruck und Nachdruck zu verleihen.

  3. Die Konsequenzen sind noch überhaupt nicht klar. Im schlimmsten Fall dürfen Wort-Ketten nicht mehr benutzt werden. Zitieren und Kommentare fallen schwer.
    Ein deutlicher Einschnitt in die freie Meinungsäußerung und das getarnt als der „Künstler“ muss für seine Arbeit bezahlt werden.

    Am Ende geht es nicht um Geld, sondern um Kontrolle der öffentlichen Meinung.

    Dieser Quatsch wird uns in Zeiten von Griechenland, Finanzen, Elterngeld und Fussball EM durch Hintertür in den Schrank gestellt.

    Und nachher müssen wir dass wieder weg bekommen. Und aus der Politik hört man dann später, dass haben wir so nicht gewollt. So ähnlich wie bei der Riesterrente…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.