Nach dem Höhepunkt der Urheberrechtsdebatte im Jahr 2012 hat es lange nicht danach ausgesehen, als würde sich an der Einheitsfront aus Verwertern und Kunstschaffenden und deren gemeinschaftlicher Ablehnung einer Modernisierung des Urheberrechts etwas ändern. Umso unerwarteter sind deshalb die jüngsten Entwicklungen. Wieder melden sich Kunstschaffende zu Wort. Wieder wählen sie dafür, wie 2012 eine Gruppe von Tatort-DrehbuchautorInnen, die Form von offenen Briefen. Die Inhalte sind jedoch völlig andere.
Den Anfang machte eine Gruppe hochkarätiger, deutsch- und englischsprachiger AutorInnen, unter ihnen Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek. Auf ihrer Seite Fiktion.cc fordern sie von Verlagen einen grundlegenden Wandel in ihrem Umgang mit der Digitalisierung. In der Deklaration heißt es dort unter anderem:
Bisher waren wir bestrebt, uns von Publikumsverlagen umfassend betreuen zu lassen: Sie lektorierten unsere Bücher, setzten, druckten, vertrieben und bewarben sie, verwerteten auch die Nebenrechte und beteiligten uns an den Erlösen – im besten Fall Buch für Buch, bis irgendwann die Zeit gekommen war für eine kritische Gesamtausgabe. Je weniger Umsatz unsere Literatur macht, desto weniger Aufwand wird für unsere Bücher betrieben, und in vielen Buchhandlungen sind sie von vornherein nur auf Bestellung lieferbar. Viele ältere Titel werden nicht einmal als E-Book angeboten. Die kommerziellen Verlage haben auf die Herausforderungen durch das digitale Zeitalter vor allem defensiv reagiert: ihr Programm verkleinernd, fusionierend, Mitarbeiter einsparend und sich auf Bestseller konzentrierend. Auch den sich für unsere Literatur aufopfernden Kleinverlagen fällt es in dieser Situation immer schwerer, sich am Buchmarkt zu behaupten.
Als Ausweg schlagen die AutorInnen vor, neue Werke zuerst als E-Book online zugänglich zu machen, sodass „nicht mehr die ersten Wochen nach Erscheinen über Erfolg oder Misserfolg eines Titels entscheiden, sondern die Aufmerksamkeit sich langsam und unter Ausschluss der Massenmedien entwickeln [kann]“. Berührungsängste mit der vielgescholtenen „Kostenloskultur“ im Netz haben sie dabei keine:
Um E-Books zu vertreiben, ist es nicht zwingend erforderlich, sie zu verkaufen. Auch wir bevorzugen, von der Verwertung unserer Bücher zu leben, statt uns auf eine Weise zu verdingen, die uns vom Schreiben abhält. Aber wir wollen bei jedem unserer Bücher frei sein zu entscheiden, ob und wann wir es nicht besser verschenken. Dass Lesen Geld kostet, ist ein Übel, dessen Notwendigkeit es immer neu zu beweisen gilt.
Für März 2014 wird auf Fiktion.cc ein gemeinsam mit der Law Clinic Internetrecht der Humboldt-Universität zu Berlin ausgerichteter Kongress zur „Vertiefung der Debatte über das Urheberrecht“ angekündigt.
Diese Woche wurde nun ein weiterer offener Brief „von Kulturschaffenden, Kulturvereinen, Journalisten und Kulturfreunden an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechteinhaber“ auf chanson.de veröffentlicht und binnen einer Woche von über 1.600 Personen unterzeichnet. Anlass sind Abmahnungen von Kunstschaffenden, die auf ihren Webseiten Rezensionen ihrer Arbeiten veröffentlichen:
In letzter Zeit sind nun einige Künstler, Theater und Kulturvereine, die Rezensionen über ihre eigenen Darbietungen bzw. Aktivitäten auf ihre Webseiten gestellt haben, ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen abgemahnt worden. Einige haben aus Angst vor noch höheren Kosten, die sich durch ein Gerichtsverfahren ergeben könnten, bezahlt. Viele Künstlerkollegen und Kulturvereine haben in Panik die Kritiken von ihren Webseiten genommen, die meisten von ihnen wohl für immer, da sie die Webseiten häufig in mühevoller Kleinarbeit selbst erstellen.
Die zentrale Forderung des Briefs hätte auch genauso auf netzpolitik.org stehen können:
Die digitale Revolution und das Aufkommen des Internets machen eine Anpassung des Urheberrechts zwingend notwendig. Während der Gesetzgeber noch überlegt, erleidet die kulturelle Landschaft Schaden. Nutznießer der Abmahnungen sind dabei weder Journalisten noch Verlage, sondern am ehesten die Anwälte.
An beiden offenen Briefen wird sichtbar, dass es in der Urheberrechtsdebatte nie eine völlige Interessensgleichheit zwischen Kunstschaffenden und Verwertern, ja nicht einmal zwischen der kleinen Minderheit der sehr gut verdienenden und der großen Mehrheit an mehr schlecht als recht verdienenden Kunstschaffenden gegeben hat. Umso erfreulicher ist es deshalb, wenn sich jetzt auch Kunstschaffende für eine Reform des Urheberrechts einsetzen.
Hört sich gut an. Wenn jetzt auch noch mehr Ebooks ohne Kopierschutz kommen, oder zumindest mit weichem Kopierschutz, dann bin ich auch gerne bereit den Autoren das gleiche zu zahlen, was man normalerweise auch im Laden um die Ecke bezahlt. Wenn das Geld zu 80/90% den Autor erreicht und ich das Ebook dann auch wirklich „besitze“, dann steht dem unbeschwertem Lesevergnügen nix mehr im Weg. Solange allerdings Kopierschutz mein Lese-Vergnügen unter Linux beeinträchtigen und der Autor vielleicht 10% vom Buchpreis bekommt, dann habe ich keine Lust auch nur einen Euro für eine „Leihgabe“ zu bezahlen.
wieviel prozent wären ihnen denn recht?
.~.
Nutznießer der Abmahnungen sind dabei weder Journalisten noch Verlage, sondern am ehesten die Anwälte.
Daraus ergibt sich aber eher, Gesetzesänderungen in Sachen Abmahnung zu fordern als beim Urheberrecht. Oder haben da schon alle Akteure resigniert, weil so viele Anwälte im Bundestag sitzen?