Die Ratspräsidentschaft hat ein neues Papier zu Netzneutralität für den EU-Rat vorgelegt. Volker Tripp hat es für den Digitale Gesellschaft e.V. auf Auswirkungen auf Verbraucher- und Grundrechte analysiert.
Das nun vorliegende Papier soll die Grundlage für die weiteren Verhandlungen um eine gemeinsame Ratsposition zur Netzneutralität bilden. Es ist daher zugleich eine wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu einer EU-weit einheitlichen Gesetzgebung in diesem Bereich. Leider sind die Signale, die von dem neuen Entwurf ausgehen, alles andere als positiv. Die Regulierung wurde in ihrem Umfang so weit wie möglich zurückgefahren und lässt den Telekommunikationsunternehmen nun praktisch freie Hand bei der Umsetzung ihrer Pläne für ein Zwei-Klassen-Netz. Es findet sich lediglich ein Verbot der technischen Diskriminierung des Traffic im offenen Internet, das allerdings mit einigen Schlupflöchern versehen ist. Vorschriften zur Preisdiskriminierung hingegen sucht man vergebens, gleiches gilt für eine Definition der Spezialdienste.
Im Einzelnen ermöglicht das aktuelle Ratspapier folgende Szenarien:
Auslagerung von Diensten des offenen Internet auf Sonderzugänge (Spezialdienste)
Schlupflöcher für Drosselungen und Diskriminierungen des offenen Internet
Keine Regelung zu Deep Packet Inspection
Schwach ausgeprägte Kontrollen und fehlende Sanktionen
Keine Vorschriften zur Preisdiskriminierung und Zero-Rating
Die Langfassung der Analyse findet sich bei der Digiges. Das Fazit ist:
Der aktuelle Entwurf des Ministerrats für eine Regulierung zur Netzneutralität ist ein Freibrief für die Telekommunikationsunternehmen, das Internet in ein Zwei-Klassen-Netz umzubauen. Er ist verbraucher- und wettbewerbsfeindlich und baut hohe Hürden für den Markteintritt neuer und innovativer Online-Dienste auf. Die zahlreichen Schlupflöcher erlauben Drosselungen und Netzsperren ebenso wie Preisdiskriminierungen und den Einsatz hochinvasiver Technologien wie Deep Packet Inspection. Es bleibt also zu hoffen, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, und sich im Rat schließlich diejenigen Mitgliedsstaaten durchsetzen werden, die deutlich netzneutralitätsfreundlichere Positionen vertreten.
