Netzneutralität
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: Netzneutralität: Mobilfunkanbieter wollen Werbung blockieren
Mobilfunkbetreiber wollen auch ein Stück des mobilen Werbekuchens abhaben. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/blakespot/4773693893/">flickr/Blake Patterson</a> : Netzneutralität: Mobilfunkanbieter wollen Werbung blockieren Mehrere Mobilfunkbetreiber planen offenbar, Werbung in ihren Netzen zu blockieren und damit in einen offenen Schlagabtausch mit Werbenetzwerken wie denen von Google oder Yahoo zu treten. Laut Informationen der Financial Times (Paywall) habe ein europäischer Provider die dazu notwendige Software bereits in seinen Rechenzentren ausgerollt und plane, sie noch vor Jahresende zu aktivieren. Weitere europäische Betreiber sollen im Laufe des Jahres dazukommen und noch 2015 entsprechende Filter installieren.
Die Filtertechnik soll Werbung in Webseiten und Apps blockieren, „In-Feed“-Anzeigen, wie sie etwa bei Twitter oder Facebook zum Einsatz kommen, dabei jedoch aussparen. Damit verschärft sich einerseits der Kampf um Einnahmen aus dem lukrativen Geschäft mit mobiler Werbung, auf der anderen Seite bedroht ein solcher Eingriff die Netzneutralität, weil auf diese Weise Datenverkehr manipuliert wird. Provider beklagen schon seit geraumer Zeit, als reine Datenlieferanten zu fungieren, und versuchen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.
Die Software soll das israelische Start-up Shine entwickelt haben, das unter anderem von der Investment-Firma „Horizon Ventures“ von Li Ka-shing finanziert wird. Li kontrolliert mit Hutchison Whampoa einen der weltweit größten Mobilfunkbetreiber. Shine arbeite laut dem Bericht mit mehreren Mobilfunk-Providern zusammen. Zunächst soll der Dienst als Opt-in-Service starten, diskutiert werde aber auch, Werbung in einem Netz auf einen Schlag zu blockieren. Dieser als „Die Bombe“ bezeichnete Ansatz richte sich in erster Linie gegen Google, dem mit Abstand größten Anbieter von Online-Werbung, und soll Google dazu drängen, ein Stück des Werbekuchens an die Netzbetreiber abzutreten. Das Marktforschungsunternehmen eMarketer erwartet, dass 2015 knapp 70 Milliarden US-Dollar in mobile Online-Werbung investiert werden wird. Ob ein solcher radikaler Schritt Erfolg haben kann, bleibt allerdings fraglich, würde er doch zumindest in den USA gegen die strengen Netzneutralitätsregeln verstoßen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Provider versuchen, Datenverkehre zu manipulieren, um fremde Werbung auszublenden oder eigene einzuschleusen. In der Regel setzen sie dazu „Deep Packet Inspection“ (DPI) ein, schauen also in die Datenpakete, teilen sie in unterschiedliche Klassen ein und filtern oder bremsen unliebsamen Verkehr aus. Für Kontroversen sorgte etwa der Versuch des französischen Providers „Free“, 2013 standardmäßig Werbung zu blockieren. Die Filterung lief damals auf dem Kunden-Endgerät, dem Freebox-Modem. Nach heftigen Protesten gab der Betreiber das Vorhaben nach nur einer Woche auf. Ebenfalls von recht kurzer Dauer war der Versuch der British Telecom im Jahr 2008, das Online-Werbesystem Phorm einzusetzen, um Kunden personalisierte Werbung einzublenden. Die Zusammenarbeit wurde schließlich 2009 eingestellt, unter anderem, weil sich die britische Regierung damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingehandelt hat.
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: Wirtschaftswoche verkündet exklusiv, dass Oettinger von der Netzneutralität abrückt
: Wirtschaftswoche verkündet exklusiv, dass Oettinger von der Netzneutralität abrückt Ich musste ja eben mehrfach auf das Datum schauen und mir die Augen reiben. Die Wirtschaftswoche verkauft als Exklusiv-Meinung das, was Günther Oettinger seit Monaten bei jedem Auftritt zum Thema Netzneutralität erzählt: EU-Digitalkommissar Oettinger rückt von der Netzneutralität ab.
Der erste Satz ist der Beste und zeigt, wie gut die Wirtschaftswoche sich mit dem Thema auskennt:
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will Spezialdienste etwa für Gesundheit oder Verkehr im Internet bevorzugen und macht damit erstmals Abstriche von der Netzneutralität.
Dann folgt das übliche, also Autos, eHealth, etc. Nichts Neues für unsere Leser, aber offensichtlich für die Wirtschaftswoche.
„Die Ausnahmen für Spezialdienste müssen eng begrenzt sein, vor allem drehen wir die Beweislast um. Eine Klinik etwa muss nachweisen, dass sie für eine Operation Vorfahrt im Internet benötigt. Das Gleiche gilt für autonomes Fahren und Vernetzung von Autos“, sagte Oettinger im Interview mit der WirtschaftsWoche.[…] Für die Ausnahmegenehmigungen favorisiert der Kommissar derzeit ein Modell der rechtlichen Festlegung durch die EU-Kommission: „Das wäre eine Empfehlung, auf deren Basis dann die Regulierungsbehörden entscheiden. Allgemeines Interesse gibt es in vielen Bereichen: Verkehrssicherheit, Stauvermeidung, das Retten von Menschenleben.“
Das Märchen von den Ausnahmen im Sinne eines „öffentlichen Interesses“ (Public Interest) erzählt Günther Oettniger auch bereits seit Monaten. Wir fragen uns allerdings: Warum taucht im aktuellen Kompromissvorschlag der EU-Kommission, deren zuständiges Kommissionsmitglied Günther Oettinger nun mal ist, dieser Vorschlag nicht auf?
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: Video erklärt: Netzneutralität tötet!
: Video erklärt: Netzneutralität tötet! Alexander Lehmann hat wieder ein super Animations-Video gemacht: Netzneutralität tötet! Eines der besten Videos zum Thema Netzneutralität bisher. Chapeau! Besonders gut ist gelungen, alle üblichen Argumente der Gegner von Netzneutralität anschaulich zu widerlegen.
Teilt das überall und helft mit, mehr Menschen über das Thema aufzuklären. Und macht bei savetheinternet.eu mit und kontaktiert EU-Abgeordnete, damit diese sich ebenfalls für ein freies, faires und bezahlbares Internet einsetzen.
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: Commissioner Oettinger’s facepalm-worthy interview about data retention, copyright, net neutrality and Co.
Wenn ein facepalm nicht reicht. Oder zwei, oder drei... : Commissioner Oettinger’s facepalm-worthy interview about data retention, copyright, net neutrality and Co. Today’s interview with the EU Commissioner for Digital Economy and Society, Günther Oettinger, with Markus Keßler at futurezone.at was one of the most shocking ones so far in terms of unreflected statements and the total lack of a factual foundation. Therefore we want to make it accessible not only for German speaking persons. Everyone should be able to unmask the appalling ignorance of Oettinger’s „opinions.“
We publish our translation with the kind permission of futurezone.at. Translation provided by Adrian, Kathrin and Anna. Thanks for that!
futurezone: You recently proposed a „right in rem“ for digital goods. Does that mean you want to put digital goods on the same level as physical objects?
Günther Oettinger: Udo Jürgens was a mental craftsman. He himself wrote songs and got wealthy – Because he felt safe that someone who enjoyed his music did pay for it. We’re working towards a new copyright law and we’ve already created many prerequisites. We want to submit a proposal in October.
Nobody wants artists not to be paid. The problems are located elsewhere: To what extent am I allowed to copy something I bought…
For example geoblocking. Ask your country’s film industry. They say: „If we had only one European market there’s no chance we’d be able to produce our movies. There would only be Hollywood.“
Isn’t that tilting at windmills? Every kid with an access to a VPN (Virtual Private Network) can bypass this kind of blocking.
Let’s just wait. I try to maintain the balance. You are a taliban in this matter. If I’m at the airport in Vienna and five Austrian filmmakers approach me with this topic then I have to allow for this. I want Austrian film making as cultural goods…
You think geoblocking is the road to success?
I dare to do this. The soccer players, too, by the way. You wouldn’t assume Austrian soccer which is mediocre could keep up if there would only be one market? If so, the match Salzburg against Austria Wien would only be a secondary one. There would only be Real [Madrid] against Barca.
You’re a supporter of net neutrality. However you’re making a case that there should be some exceptions, e.g. when it comes to self-driving cars and emergency call systems. That’s what the telecommunications industry wants, too. Yet no company would implement a structure with vital systems depending on an internet connection.
Car companies are referring to these arguments.
BMW e.g. says, such systems are constructed entirely independent from the internet.
Let’s wait and see. At the moment we are evaluating, which specialized services require a guarantee of quality and speed. We are evaluating three specific possibilities: Emergency call systems, health services and traffic services. But I did not make a decision yet. I want to hold a debate if neutrality exceptions in the interest of everyone are necessary. The burden of proof is with those who want to offer the services.
What do you reply to the counterarguments?
I don’t have to defend what is not needed. I am a normal citizen myself and I also want the utmost neutrality. This topic is to be debated as part of the Trialogue of the Council regarding the Telecoms Single Market directive.
How do you want to detect which data packets belong to the exceptions. With Deep Packet inspection?
We have regulators in Germany and Austria that are able to do this. For a perfect net neutrality without exceptions there also have to be controls.
To do this you wouldn’t have to look into the packets.
Right, but the corresponding service providers already have certain duties of confidentiality they comply with. The member states could control compliance with the European directive on a random sampling basis. Apart from that we would wait for complaints to intervene and examine. For that we would have access to data otherwise anonymous and confidential.
How do you assess the new proposal for data retention in Germany, especially in light of the European Court of Justice’s ruling against data retention?
The ruling of the European Court of Justice was very comprehensive and surprising. Therefore we asked our experts to take their time evaluating the ruling in order to develop a new proposal. Our time plan hints at the second half of 2016. German government sees the topic as urgent and decided to make a new proposal with ten weeks storage period for Germany.
Do you think the proposal is reasonable?
I don’t know the text yet. But I will talk about it with the [German] minister of Justice Maas. In the question if it should be ten weeks or six I will follow the advice of experts knowledgeable in the area of law enforcement.
The fight against terrorism is often used as an argument for data retention. But according to research data retention is not particularly helpful in this matter.
When it comes to case numbers, you might be correct. But our experts from the police say that crime detection became more efficient. The union representatives of police officers want these tools. They do not earn more money. There are no incentive payments. They also can’t hang the data to their walls at home.
Data retention is only talked about when it comes to criminal offenses but detection rates don’t justify that. Aren’t these arguments pure populism?
Maybe detection rates would have been lower without these possibilities. Aside from that, it’s not only about investigating crimes which have already been committed but also about preventing criminal offenses in a planning stage. If an expert on internal security demands this tool I want to make it available to him. You can still retract the tool afterwards.
But if authorities are in doubt about a case they have different means at hands anyways. You can’t really rationalize the fact that data preservation would equal generalized suspicion.
That’s true. If you’re monitoring someone with CCTV in Vienna’s first district that’s also a generalized suspicion that everyone wandering the streets during night-time might be a shoplifter. It’s always about consideration. Being a citizen, I say: I think the invasion of my privacy is justifiable.
What do you think about the tougher approach of your colleague Vestager when facing Google in terms of competition procedures?
The commission has the obligation to check if the market participants follow our rules. If they don’t, we act on complaints. Our preliminary finding is, that the way Google does business, it breaks important rules of the European single market. We think of Google as qualified. It is a service provider that we need. But this service provider needs to maintain neutrality and objectivity and has to work without discrimination. Seeing Google as having 80 to 90 percent market share it is our duty to be very sensible about that. Google has ten weeks to bring forth counter arguments. After that, we will return a verdict.
If Google splits its business model, your demand for neutrality would still not be fulfilled. Do you promote special regulations?
If our provisional market evaluation turns out to be final, Google would need to receive a written warning with the possibility of also receiving a fine. We expect, that businesses act within our rules if they want to participate in our market. Else, there could be another procedure. Worst case, a market participant will be excluded from the single market.
But are your demands for net neutrality also applicable for search results?
Certainly, it is not possible to create a completely neutral expectancy. Our goal is to prevent deception and manipulation of the user, which he might not even be aware of.
Despite your failed attempts in Germany and Spain regarding a European ancillary copyright, do you still promote that idea?
Practice has proven that the German ancillary copyright is not effective. While working on reforming the copyright laws, we will evaluate if we are able to build an equally working set of rules within Europe.
In Spain, Google decided to rather end their news search instead of paying to be able to do it. Do you think that you can force conditions on Google?
For that I don’t have a final answer. But Google has an interest in being able to to business within the European market. The company will think really hard about the decision, whether or not they want to start a fight with us.
In Principle, do you think its okay that publishing companies want to have money from Google, even though they would also profit from the offerings?
I would like to give the content providers, in this case the publishers, the ability to decide on their own, if they want to share permit the sharing of their content.
They can already do that.
Legally speaking yes, but in fact they can’t. I would like to enable them legally and factually to decide freely, whether they want to trade a product in exchange for money, or if they, for marketing reasons enable a third party to share the content without being paid.
What brings us back to the topic, which rules should be applicable for search engines? It seems that in this regard you also have higher demands for Google. Does a public assignment for search engines exist?
In my opinion, Google’s market position is so dominant that it’s not only about private services. Such a position comes with special obligations.
How is the data protection reform coming along?
Almost for one and a half year now, there has been stagnation in the EU Council. Now the member states are working very constructively and go along fine by moving from section to section. I predict that the new data protection regulation will come into effect before this year ends.
You say, in interest of a solution for the whole European Union, Germany needs to cut down its data protection laws. Wouldn’t this compromise lead to a diluted solution for the EU?
As we speak, the big online service providers move to Ireland and only follow their data protection laws. I would rather have a ruling for the EU, even if that means that the level of data protection will sometimes be lower than the level of data protection in Germany. Then we could send warning letters and penalize throughout Europe.
Having citizens in mind, shouldn’t the highest standard be the goal?
„Highest standard“ would mean data protection without limitations. If you go that far, your data wouldn’t be usable anymore. That’s why a balance is needed. The best data protection is for naught if the citizen stands in the Telekom store, buys an iPhone from Apple, and doesn’t read the general terms and conditions.
When you first started in your new position, the media accused you of not having enough viable experience in the digital world. Since then, how has your digital daily life changed?
My predecessor was ten years older. How do people get the idea to accuse me of being too old? I once was energy commissioner, where people made the exact same accusations. I do have a great staff filled with experts and I’m still able to learn. You don’t need to be able to be a software-engineer to formulate regulations for the digital sector.
Didn’t your daily digital life change?
No. My usage of smartphone, e‑mails and sms has remained the same. But I did learn many new words. Each sector has its own special expressions. That is the most normal thing in he world.
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: Will Oettinger sich selbst dekonstruieren? Wir helfen ihm dabei.
Wenn ein facepalm nicht reicht. Oder zwei, oder drei... : Will Oettinger sich selbst dekonstruieren? Wir helfen ihm dabei. Unser EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Günther Oettinger, hat futurezone.at ein Interview gegeben über einen bunten Blumenstrauß von Netzpolitik-Themen. Und einem Inhalt, der uns das Lachen im Halse steckenbleiben ließ. Wir haben versucht, sachlich zu bleiben. Das ist uns nicht immer gelungen, es folgt dennoch: Die Dekonstruktion eines Interviews, das wir lieber am 1. April gelesen hätten.
Her mit der Vorratsdatenspeicherung!
Unter anderem spricht Oettinger über seine Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei behauptet er, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Vorratsdatenspeicherung sei überraschend gewesen. Ah ja, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärte, konnte niemand damit rechnen, dass das Urteil für die europäische Grundlage ähnlich aussehen würde. Nein? Doch!
Nun habe man sich aber in der Kommission Zeit zur Prüfung gelassen und wolle Ende 2016 einen neuen Vorschlag vorlegen. Interessant – noch im März hieß es, man plane „derzeit“ keinen neuen Anlauf. Schon da waren wir misstrauisch. Anfang April sogar noch mehr, als von einer baldigen Konsultation die Rede war.
Apropos: Was war eigentlich im Oktober 2014, als Oettinger noch vollmundig verkündete, Mitgliedsstaaten verklagen zu wollen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen – also auch, wenn sie eine grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung aufrechterhalten? Oettinger scheint kein Gedächtnis zu haben. Aber wir haben eines und helfen ihm gerne, sich an seine früheren Aussagen zu erinnern.
Ein Grundrechtsproblem mit der Vorratsdatenspeicherung scheint Oettinger nicht zu sehen, auch wenn sie nicht viel zur Terrorismusbekämpfung beiträgt. Denn:
Die Gewerkschaftsvertreter der Polizeibeamten wollen diese Instrumente. Die verdienen deswegen nicht mehr. Da gibt es keine Erfolgsprämien. Die können die Daten auch nicht daheim an die Wand hängen.
Genau. Davor hatten wir Angst! Es ist wirklich die zentrale Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung, dass sich fiese Polizeigewerkschafter ihre Wände damit tapezieren. Und dass BKA-Präsident Holger Münch nach Feierabend in einem Zimmer sitzt, das an den Film „A Beautiful Mind“ erinnert, und beim Erkennen von terroristischen Verbindungen den Verstand verliert.
Und wer wollte da nicht sofort einsehen, dass die Vorratsdatenspeicherung schlicht alternativlos sind, wenn doch die Polizeigewerkschafter das ganz doll wollen, sogar ohne einen monetären Anreiz dafür zu haben! Und generell: Mehr Vertrauen zur Polizei!
Wer nach mehr als zehn Jahren Diskussion um das anlasslose Speichern unserer digitalen Kommunikations- und Transaktionsmetadaten derart lächerliche „Argumente“ vorbringt, kann nicht im Ernst annehmen, dass er als Politiker noch ernstgenommen wird.
Und dann erfahren wir, warum Oettinger so redet, wie er redet:
Wenn ein Fachmann für innere Sicherheit das Instrument verlangt, dann will ich es auch zur Verfügung stellen. Zurückziehen kann man das Werkzeug immer noch.
Klartext: Ein Mensch mit dem Label Sicherheitsexperte sagt, er will VDS, dann kann Oettinger nicht umhin, das umzusetzen. Und ist ja alles kein Problem, denn wir wissen ja, wie oft Ermittlungsinstrumente wieder zurückgenommen werden, weil sie zu viele Grundrechtseingriffe ermöglichen. Genau – in der Regel gar nicht. In der Regel werden sie nurmehr ausgeweitet. Abgesehen vom Einsatz von Ermittlungsinstrumenten, die gleich an jeglicher Rechtmäßigkeit vorbei operieren.
Und wer hört eigentlich auf uns Internet-Experten? Denn dass wir Internet-Experten sind, kann man in diesem Internet nachlesen.
Aber bei aller Grundrechtsverletzung, Oettinger geht mit vorbildlicher Haltung voran:
Ich sage als Bürger: Ich finde den Eingriff in meine Privatsphäre vertretbar.
Ja, warum stellen wir uns eigentlich so an? Es geht doch nur um Grundrechte.
Datenschutzgrundverordnung – überall abmahnen und abstrafen
Apropos Grundrechte. Es steht auch die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung zur Debatte, die derzeit im Rat verhandelt und verwässert wird. Oettinger ist optimistisch, dass sie vor Jahresende in Kraft treten können wird. Und wenn das Datenschutzniveau dann nicht ganz so hoch ist, wäre das gar nicht so schlimm, denn bei „höchstmöglichem“ Datenschutz sind die Daten „nicht mehr nutzbar“. Und außerdem:
Mir ist eine wirksame europäische Regelung lieber, auch wenn sie in einigen Artikeln unterhalb des deutschen Datenschutzniveaus liegt. Dann können wir in ganz Europa abmahnen und abstrafen.
Während sich eine ganze Reihe von Juristen, Aktivisten, Ökonomen und Politiker seit vielen Jahren Gedanken machen, wie eine neue Gestaltung auf europäischer Ebene aussehen kann und eine nie dagewesene Lobby-Schlacht um jeden Halbsatz in der Verordnung läuft, entblödet sich Oettinger nicht, als Ziel ernsthaft zu formulieren, dass Abmahnen und Abstrafen dann überall in Europa ginge. Da wird sich die Abmahnindustrie wirklich freuen, dass ihr einträgliches Geschäftsmodell auf Datenschutzverstöße übertragen nach Europa exportiert werden soll. Vielleicht meint er ja auch den durchaus unterstützenswerten Ansatz, Datenschutzbehörden und Verbraucherorganisationen die Rechte zu gewähren, abmahnen und klagen zu können. Man weiß es nicht, wer mit „wir“ gemeint ist.
Die weitreichenden Probleme einer sinnvollen Balance zwischen schwierigen Fragen der Ökonomisierung aller Lebensaspekte durch die Digitalisierung und den Interessen der Digitalwirtschaft bringt Oettinger insgesamt auf ein argumentatives Niveau runter, das kaum mehr zu unterbieten ist.
Urheber mit Geoblocking schützen…
In Sachen Urheberrecht scheint Oettinger noch nicht verstanden zu haben, dass digitale Daten durch Teilen nicht weniger werden. Er will ein „Sachrecht für digitale Güter,“ denn – so sagt er: „Udo Jürgens war geistiger Handwerker.“ Und dann brauchen wir auch Geoblocking, denn sonst würde, folgt man der Argumentation Oettingers, Udo Jürgens untergehen und wir müssten nur noch US-Charts hören (einem subjektiven Urteil enthalte ich mich).
Udo Jürgens übrigens tat sich schon 2007 als Freund der Musikindustrie hervor und forderte eine Ausdehnung der Urheber-Schutzfristen auf 95 Jahre.
Und um die Sache noch absurder zu machen, vergleicht Oettinger im nächsten Absatz Geoblocking mit Fußball und schreckt nicht davor zurück, österreichische Fußballvereine zu beleidigen. Denn würde es nur noch eine Liga geben…
[…] wäre das Spiel Salzburg gegen Austria Wien nur noch sekundär. Dann gäbe es nur noch Real gegen Barca.
Und auch in Punkto Geoblocking ist sich Oettinger nicht zu schade, die Taliban-Keule auszupacken. Denn nicht nur Verfechter der Netzneutralität gehören seiner Meinung nach dieser Bewegung an, sondern auch diejenigen, die mit VPN-Zugängen Geoblocking umgehen. Er erklärt, alle, die sich für Verbraucherrechte einsetzen, wären Taliban und erklärt Lobbyisten mit Partikularinteressen – hier Filmemacher – für neutral. (Und könnte bei der Gelegenheit mal jemand Oettinger erklären, dass es im Singular „Talib“ heißt?)
Was kann Oettinger eigentlich nicht mit Taliban, Autos, Fußball oder Telemedizin erklären, fragen wir uns da? Und sind gespannt. Aber apropos Autos, auf zum nächsten Thema:
Netzneutralität kann tödlich sein.
Oettingers Argumentation, mit echter Netzneutralität würden die geliebten selbstfahrenden Autos am laufenden Band crashen, kennen wir zu Genüge. Sie wird durch häufiges Wiederholen nicht sinnvoller. Mittlerweile gibt es aber zumindest die Aussage von BMW, dass für so ein Zukunftsauto nicht einmal Internet benötigt wird. Darauf angesprochen wiegelt Oettinger ab:
Warten wir ab. Wir prüfen gerade, welche Spezialdienste eine Garantie für Qualität und Transportgeschwindigkeit brauchen […] Ich muss nicht verteidigen, was nicht benötigt wird. Ich bin selber ein normaler Bürger und will auch für mich möglichst viel Neutralität.
Klarer kann er kaum zugeben, dass sich seine „Argumentation“ auf keinerlei Fakten stützt und den Namen Argumentation nicht verdient hat. Abwarten sollte er vielleicht eher, bevor er sich mit seinen Äußerungen aus dem Fenster lehnt. Und – um in der Auto-Rhetorik zu bleiben – mal sprachlich auf die Bremse treten. Das funktioniert nämlich auch ganz ohne Internet.
Und wie schafft man möglichst viel Netzneutralität? Indem man sie kontrolliert. Und wie kontrolliert man die Datenpakete? Richtig, mit Deep Packet Inspection. Wer da ein Datenschutzproblem wittert, soll sich mal nicht so anstellen, denn „entsprechende Dienstleister haben auch jetzt schon gewisse Verschwiegenheitspflichten, die sie auch einhalten“.
Und wer sind eigentlich diese Anbieter, die da in die Pakete gucken? Und die „Regulatoren in Deutschland oder in Österreich“? Will Oettinger wirklich, dass in Deutschland die Bundesnetzagentur in Datenpakete schaut, um festzustellen, dass VoIP-Pakete genauso schnell über die Leitung laufen wie Videostreams? Das fänden wir begrüßenswert. Oder machen das vielmehr die nicht näher bezeichneten Dienstleister und kontrolliert dann die Telekom ihre eigene Neutralität?
Leistungsschutzrecht
Einen neuen Höhepunkt des kraus formulierten Widersinns erreicht Oettinger beim Leistungsschutzgeld für Presseverlage. Auf die Frage, ob er trotz des Scheiterns der gesetzgeberischen Versuche in Deutschland und Spanien daran festhalten wolle, kommt die Oettingersche Logik voll zum Tragen:
Das deutsche Leistungsschutzgesetz hat sich in der Praxis nicht als wirkungsvoll erwiesen. Wir prüfen im Zuge der Urheberrechtsreform, ob und wie wir eine vergleichbare Regelung europäisch aufbauen könnten.
Natürlich! War ein Reinfall, prüfen wir jetzt doch gleich mal, ob wir das in ganz Europa einführen wollen.
Neuland
Was hat Oettinger eigentlich bisher während seiner Amtszeit getan? Das, was er von sich gibt, wird immer absurder und gerade im Hinblick darauf, dass viele zu Beginn seine Kompetenz angezweifelt haben, will man sich fragen, hat er eigentlich gar nichts mitbekommen? Die Antwort darauf gibt er dankenderweise selbst:
Ich habe aber viele neue Wörter gelernt.
Na dann. Schade, dass der Inhalt nicht gleich miterklärt wurde.
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: eHealth-Startup wirbt in Offenen Brief an Oettinger für Netzneutralität
: eHealth-Startup wirbt in Offenen Brief an Oettinger für Netzneutralität
Unser Digitalkommissar Günther Oettinger wird nicht müde, Aussagen der Telekom-Lobby zu wiederholen, dass wir weniger Netzneutralität brauchen, um eHealth-Anwendungen voran zu treiben. Das geht soweit, dass suggeriert wird, dass Netzneutralität töten würde. Das Argument hört man regelmäßig, aber vor allem von Vertretern der Telekommunikationsindustrie und von CDU-Politikern. Also denjenigen, die ein eigenes Interesse an weniger Netzneutralität haben und denjenigen, die denen dabei helfen und in ihrem Anliegen unterstützen.Aber stimmt das auch? Nicht nur wir haben unsere Zweifel. Wir hatten auch in früheren Postings Startups auf die Möglichkeit hingewiesen, ihre eigenen Interessen in dieser Debatte zu artikulieren und nicht immer nur andere für sie sprechen zu lassen, die andere Interessen im Sinne haben. Insofern sind wir erfreut über die Initiative von arztkonsultation.de, einem eHealth-Startups aus Mecklenburg-Vorpommern, das einen Offenen Brief zum Thema Netzneutralität an Günther Oettinger geschrieben hat. Das Unternehmen bietet zwar keine Operationen am offenen Herzen übers Netz an, was man auch ohne Netzneutralität nicht machen sollte, dafür aber Ärztesprechstunden und vergleichbare Services.
Hier ist ein Auszug aus dem Offenen Brief, den es als PDF gibt:
Nun fordern Sie, die Netzneutralität aufzuheben. Sie möchten, dass Firmen, die mit gutem Geld ausgestattet sind, besonders schnelle Internetverbindungen aufbauen können. Wir können uns das nicht leisten. Unsere Videokommunikation auch älterer Patienten mit ihrem Hausarzt wird nach Ihrem Vorschlag nachrangig übermittelt, gegenüber Freizeit-Videostreamingangeboten großer Medienanbieter. Ihr Vorschlag zementiert einen Protektionismus, der es den Großen erlauben wird, uns trotz ihrer verschlafenen Innovationskraft zu überholen, weil sie Kraft ihres Geldes eine bessere Qualität werden anbieten können. Mit Netzneutralität hingegen scheuen wir den Qualitätsvergleich nicht.
Statt nun das eigene Versagen zu korrigieren, hören Sie nicht nur auf die Einflüsterungen derjenigen, die kein Interesse an der Innovationskraft junger Start-Ups haben, sondern verunglimpfen Unternehmen unserer Art auch noch als Taliban. Das ist ein ungehöriger Vergleich und für uns eine völlig ungewohnte Tonlage. Wir fühlen uns persönlich beleidigt – und Sie beleidigen damit nicht nur uns, sondern einen großen Teil der 144.000 niedergelassenen Ärzte in Deutschland, die unsere Zielgruppe darstellen und die sich schnelle Kommunikationswege mit ihren Patienten wünschen. Dies mit der Software ihrer Wahl, nicht mit derjenigen des durch Geld erkauften schnelleren Anbieters.
Besonders bitter stößt uns dabei auf, dass angesichts der Versäumnisse der Politik sowohl im Breitbandausbau, als auch in der Telemedizin ausgerechnet medizinische Szenarien Ihr Argument gegen die Netzneutralität darstellen. Noch einmal: Nicht diejenigen haben diese Innovation auf den Markt gebracht, aufgrund deren durch Lobbydruck erkauften Investitionsbereitschaft Sie nun setzen. Wir, arztkonsultation.de, haben dieses Kommunikationsmedium auf den Markt gebracht und wir werden durch Ihre Politik um unsere Früchte gebracht. Das ist innovationsfeindlich.
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: Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben
Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de : Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ an die EU zur Bestätigung übergeben. Der Gesetzesentwurf soll die freie Endgerätewahl bei Kommunikationsanschlüssen regeln und den Routerzwang beenden.
Wir haben den Gesetzgebungsprozess von Beginn an begleitet und während wir den intransparenten Entwurfsweg kritisierten und zwischendurch noch fürchteten, es würde einen Routerzwang durch die Hintertür geben, sind wir positiv überrascht worden. Denn das Wirtschaftsministerium legt in seinem Entwurf den Netzabschlusspunkt fest und verpflichtet Kommunikationsanbieter, dem Kunden unaufgefordert all die Daten zukommen zu lassen, die er für die Inbetriebnahme eigener Geräte benötigt. Bisher war der Netzabschlusspunkt nur vage definiert und wurde von den Anbietern gern in den Router hineininterpretiert, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde.
Was noch mehr positiv überrascht: Einige Faktoren wurden im Vergleich zu der letzten uns bekannten Fassung aus dem Februar in der anhängigen Begründung noch klarer definiert. Es wird präzisiert, dass der Netzabschlusspunkt …
[…] hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar. Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.
Warum weggestrichen wurde, dass Betreiber nur für die Funktionalität der von ihnen bereitgestellten Geräte verantwortlich sind (ursprünglich Artikel I, 2b), ist allerdings unklar.
Der Entwurf muss nun durch die EU-Kommission anerkannt werden, die theoretisch Einspruch erheben könnte. Wir hoffen ganz stark, dass das nicht passiert.
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: Facebook liebt nur die eigene Netzneutralität
: Facebook liebt nur die eigene Netzneutralität
In Indien ist die Facebook-Initiative internet.org im Rahmen der dortigen Netzneutralitätsdebatte in die Kritik gekommen. Immer mehr Unternehmen weigern sich, dort mit Facebook privilegiert zusammen zu arbeiten, weil durch sogenannte Zero-Angebote die Netzneutralität verletzt wird. Ein Zero-Angebot ist das, was die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Tarifen plant: Einzelne ausgewählte Partnerangebote werden privilegiert durchgeleitet und nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Facebook und Google sind vor allem im globalen Süden dabei, „The next billion“ Internetnutzer zu erreichen. Das sind diejenigen, die die Märkte von Morgen bedeuten. Und die sollen Internet bekommen, wo dann halt nur Facebook und Google enthalten ist, was die beiden Unternehmen halt als Internet sehen: Ihr eigenes (geschlossenes) Ökosystem zum Kommunizieren und Konsumieren.Das führt leider dazu, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netz haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind. Und aus dem geschlossenen System nicht mehr rauskommen. Aber sowas gibt es nicht nur im globalen Süden als Problem. Wenn bei uns die Deutsche Telekom bei T‑Mobile Spotify vom Datenvolumen ausnimmt, bevorzugt das den Partner-Streamingdienst und diskriminiert alle anderen Wettbewerber und nicht-kommerzielle Alternativen. Das ist toll für Spotify, toll für T‑Mobile, kurzfristig toll für Spotify-Nutzer, langfristig schlecht für alle Nutzer und für Innovation, weil durch weniger Wettbewerb Konkurrenten schlechtere Zugangschancen zum Markt haben. Wenn Facebook bei ePlus im Rahmen eines Zero-Angebotes vom Datenvolumen ausgenommen wird, bevorzugt das Facebook, aber nicht nur unser Blog wird dann benachteiligt.
Insofern entspricht es keineswegs der Wahrheit, wenn Mark Zuckerberg auf Facebook behauptet, das Unternehmen würde Netzneutralität voll und ganz unterstützen. Facebook unterstützt nur die Netzneutralität, wenn das die Dienste des eigenen Unternehmens beinhaltet. Die Netzneutralität von anderen interessiert Facebook nicht. Sonst würde man nicht durch die eigene Monopolstellung Zero-Angebote auf den Markt schmeißen um die eigene Marktdominanz noch auszubauen.
We’re proud of this progress. But some people have criticized the concept of zero-rating that allows Internet.org to deliver free basic internet services, saying that offering some services for free goes against the spirit of net neutrality. I strongly disagree with this. We fully support net neutrality. We want to keep the internet open. Net neutrality ensures network operators don’t discriminate by limiting access to services you want to use. It’s an essential part of the open internet, and we are fully committed to it. But net neutrality is not in conflict with working to get more people connected. These two principles — universal connectivity and net neutrality — can and must coexist.
Zuckerberg hat Recht, wenn er sagt, dass der Zugang zum Netz und Netzneutralität jeweils wichtig sind. Aber durch Zero-Angebote schafft Facebook nur Zugang zum eigenen geschlossenen Ökosystem und nicht zum offenen Netz. Und verletzt damit die Netzneutralität für alle.
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: Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität
: Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität Es wieder einmal soweit: Der Kampf um die Sicherung der Netzneutralität auf EU-Ebene geht in die heiße Phase. Daher haben zehn NGOs aus verschiedenen EU-Staaten die „Save the Internet“-Kampagne wiedererweckt, um EU-Abgeordnete über Faxe, Twitter und E‑Mails daran zu erinnern, sich für eine starke Netzneutralität einzusetzen.
In der EU läuft gerade die letzte Phase eines Gesetzgebungsverfahren, die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Während im April 2014 das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, der optimistisch stimmte und erfreulich starke Regeln zur Netzneutralität enthielt, arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gegen die Gleichbehandlung von Datenpaketen und argumentieren mit hanebüchenen Auto-Beispielen für Überholspuren im Netz.
Das würde es Internetanbietern erlauben, Geld für die Privilegierung von Online-Diensten zu verlangen. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, der zur Kasse gebeten wird, damit sein Stream nicht ruckelt, sondern auch dem freien Wettbewerb. Denn kleineren Firmen ist es, im Gegensatz zu den Riesen wie Spotify, kaum möglich, Verträge mit der Telekom zur Bevorzugung ihrer Inhalte abzuschließen.
Europa darf kein diskriminierendes Internet ermöglichen, sonst fiele man hinter anderen Ländern zurück. Auch die USA haben kürzlich die Netzneutralität festgeschrieben.
Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit sagt:
Es gibt eindeutig einen globalen Trend zur Netzneutralität. Immer mehr Länder erlassen Gesetze zum Schutz des Internets. Europa darf hier nicht zurückfallen. Das Verbot von Netzwerk Diskriminierung durch Internetanbieter garantiert gleichberechtigte gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und gleichzeitig schützt es den Wettbewerb und die Innovationskraft in dem zukünftsträchtigsten Wirtschaftszweig Internet.
Helft auch ihr mit und unterstützt das freie Internet. Erinnert die EU-Parlamentarier an ihre Positionen von 2014 und fordert sie auf, diese in den Trilog-Verhandlungen zu verteidigen.
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: Die Redaktion der New York Times plädiert für Netzneutralität in der EU (und in Indien)
: Die Redaktion der New York Times plädiert für Netzneutralität in der EU (und in Indien) Das Editorial Board der New York Times plädiert auf der Meinungsseite für Netzneutralitätsregeln in der EU und in Indien: Global Threats to Net Neutrality.
One of the main reasons the Internet has been so successful is that people have generally been able to use it how they wish. The worst thing policy makers could do to the network would be to allow telecom companies to mess with that.
Ein bisschen schade ist es ja schon, dass damit das deutlichste Signal für starke Netzneutralitätsregeln in der EU aus einem großen Medium aus den USA kommt. Während das Thema in unseren großen Medien in Deutschland kaum eine Rolle spielt. Wie wäre es mal mit einem Plädoyer der Spiegel-Redaktion?
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: Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor
Cisco Router - CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/vax-o-matic/14072890862/in/photolist-5HD2xo-qFs9Y7-GtGKb-MLHrS-8Ncbuw-MLHrE-4rmrdu-4rhkYc-4rmqWq-qXqyzj-qXqyA1-GijhP-8e7mV6-nrzfam-bBZzff-ntCcyH-an78hh-5PByS-beSYtB-GtGKd-mtwkL6-ftdvud-6iLV9f-ft7Uo-4om2v2-8sPr33-8sLnZg-xDqMK-4XcM5S-ft7VU-ft7Sv-f9rqb-4or5Y-ebrh6-ebrhy-bqbT1u-5wVMYZ-7uJMVA-8sLo4e-7zqnxr-7uccRy-2cSP41-8sLo6c-8HLUDP-q68q5Z-88oJev-ft7TF-hRrBCM-6hQtBU-9HXu2J">Patrick Finnegan</a> : Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor Die derzeit laufende Auseinandersetzung des Schweizer Netzbetreibers Init7 mit der Deutschen Telekom zeigt ansehnlich, an wie vielen Stellen Netzneutralität unterlaufen werden kann. Den Schweizern gelingt es nicht, ausreichende Kapazitäten über ihre Transit-Anbieter TeliaSonera und XO Communications einzukaufen, um ausfallsfrei Traffic ins Telekom-Netz zu schicken. Daher sahen sie sich gezwungen, einen laut eigener Aussage „massiv überteuerten“ Vertrag mit der Telekom abzuschließen, der eine direkte Verbindung zwischen den beiden Netzen aufbaut.
Wie ungleich sich die Übertragungsgeschwindigkeit auf einer solchen „bezahlten Überholspur“ im Vergleich zu normalem Routing verhält, demonstriert ein Test-Setup von Init7, das einen physikalischen Server in der Schweiz über zwei Routen erreichbar macht – eine davon führt direkt zur Telekom, die andere nimmt eine normale Route über den US-Anbieter XO Communications. Natürlich wäre in letzterem Fall zumindest eine höhere Latenz zu erwarten, weil die Pakete eine längere Strecke zurücklegen müssen. Allerdings kommt es zu bestimmten Uhrzeiten zu Paketausfällen von 100 %, weil einfach nicht genügend Peering-Kapazität bereitsteht. Eine Alternative zu Verträgen mit der Deutschen Telekom, die jedoch weit über den marktüblichen Preisen liegende Summen verlangen soll, sieht Init7 nicht.
Init7 steht mit diesem Problem nicht alleine da: Ohne die Telekom beim Namen zu nennen, klagten selbst sogenannte Tier-1-Carrier wie Level 3 wiederholt über schlechte Verbindungen zu bestimmten Providern. Auch dass die Telekom seit Kurzem – wenn auch mit überschaubarer Anbindung – direkt am Internetknoten DE-CIX vertreten ist, ändert nichts an der bisherigen Praxis, wo möglich keine kostenlosen Peering-Abkommen mit anderen Anbietern abzuschließen; stattdessen setzt sie darauf, dass kleinere Anbieter früher oder später vor der Marktmacht des Telekom-Riesen kapitulieren und notfalls gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ auf die Überholspur geraten.
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: Mit Oettinger in die „Gesellschaft 4.0“
: Mit Oettinger in die „Gesellschaft 4.0“ In der heutigen Printausgabe der FAZ (Wirtschaftsteil, Seite 17, hier die Vorabmeldung) klärt EU-Kommissar Günther Oettinger die „Netzgemeinde“ über seine Absichten in Fragen des Urheberverwertungsrechts, des Leistungsschutzgeldes, des Datenschutzes und der Netzneutralität auf. Im Oktober will er konkrete Pläne vorlegen.
Ziel ist eine „Digitalunion“, die der Taliban-ferne Cyberkommissar der Herzen wie folgt definiert:
Die Digitalunion ist die Voraussetzung für eine Industrie 4.0, eine Wirtschaft 4.0 und eine Gesellschaft 4.0.
Was immer diese „Gesellschaft 4.0“ sein soll, wenn es nach unserem Digitalkommissar geht, wird sie vor allem eins: marktkonform. Zu Oettingers „Digitalunion“ gehören vier Säulen: ein europäisches Datenschutzrecht, EU-weite Regeln bei der Datensicherheit, der Infrastrukturausbau sowie das Urheberrecht.
Letzteres ist von der „Netzgemeinde“ noch nicht recht verstanden worden. Deswegen versucht es Oettinger diesmal mit einer blumigen Gartenbau-Analogie:
Wenn jeder die Blumen im Garten des Nachbarn pflücken dürfe, pflanze niemand mehr Blumen. Das begreife ein Teil der sogenannten Netzgemeinde nicht […].
Dass das Kopieren und Remixen der digitalen Blume ihr nicht den Stängel bricht, hat diese ominöse „Netzgemeinde“ aber doch verstanden.
Beim Geoblocking sieht Oettinger ein Verbot für nicht sinnvoll an, stellt sich damit gegen den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Andrus Ansip. Der hatte seine Genervtheit über das Geoblocking zum Ausdruck gebracht: Er hasse es regelrecht. Dem entgegnet Oettinger:
Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr.
Das Geoblocking muss aus Oettingers Sicht eine Art schicksalhaftes Ereignis sein, das man nicht abwenden kann. Eigentlich erstaunlich, wie argumentfrei Oettinger auf das seit langer Zeit kritisierte Geoblocking eingeht.
Unser Digitalkommissar plant außerdem ein europäisches Leistungsschutzrecht nach deutschem und spanischem Vorbild, um Google endlich zu zwingen, den Presseverlagen Gebühren zu entrichten. Denn er ist sich sicher:
Wenn wir das auf EU-Ebene einführen würden, müsste Google einlenken.
Was den Datenschutz angeht, bemängelt Oettinger, dass die Regeln in Europa nicht einheitlich seien:
Das führt zu einem regelrechten Datenschutzdumping, weil große Internet-Unternehmen ihren Satz in das Land mit dem geringsten Datenschutzniveau verlegen können.
Es ist unklar, was Oettinger mit dem „Satz“ meinen könnte. (Bitte Ideen gern in die Kommentare.) Es könnte auch ein Typo in der Print-FAZ sein, gemeint sein könnte „Sitz“. Jedenfalls ist nach seiner Logik das „Datenschutzdumping“ nur so zu beenden, dass die Länder mit hohem legalistischem Schutzniveau die Markthindernisse abbauen. Um das scheue Reh Datenmarkt richtig zu hegen, sei es nicht sinnvoll,
[…] wenn die Berliner Regierung auf dem hohen Schutzniveau in Deutschland beharre und so ein eventuell etwas geringeres einheitliches Niveau in der gesamten EU verhindere.
Im Telekommunikationsmarkt formuliert Oettinger sein Ziel so:
Wir brauchen mehr große Spieler im Telekommarkt.
Diese großen Spieler sollen in Fragen der Netzneutralität darlegen, warum sie Datenpakete priorisieren wollen:
Ich will hier aber eine Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es den Dienst ansonsten nicht anbieten kann.
Um kommerzielle Angebote gehe es ihm aber nicht, betont er, um dann ein Beispiel aus dem bekanntermaßem vollkommen kommerzfreien Gesundheitswesen zu wählen. Er greift wieder auf das altbekannte Argument zurück, dass man irgendwie über das Internet Notfall-Operationen durchführen würde:
Oettinger betonte, es gehe dabei nicht um kommerzielle Angebote. Ich will ermöglichen, dass Spezialisten aus dem Klinikum München per Internet helfen können, wenn irgendwo im Bayerischen Wald ein schwerer Unfall geschieht.
Wenn Unternehmen nicht-kommerzielle Angebote ausgerechnet im durchkommerzialisierten Gesundheitswesen anbieten: Das muss wohl diese „Gesellschaft 4.0“ sein, die Oettinger vorschwebt.
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: Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung
Dr. Hans Hege Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/88517357@N08/8169107936">Medienkompetenz stärkt Brandenburg </a> : Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung Dieser Beitrag „Strukturelle Vorgaben: Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung“ von Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, ist zuerst beim Evangelischen Pressedienst erschienen.
Die Telekommunikationsunternehmen möchten zur Finanzierung des Netzausbaus neue Geschäftsmodelle einführen, mit speziellen Diensten, für die eine besondere Qualität garantiert wird und für die besonders bezahlt werden muss. In der Politik finden sie dabei eine weitreichende Unterstützung, bei der Bundesregierung ebenso wie bei Kommission und Rat der Europäischen Union. Beliebte Argumente sind selbstfahrende Autos und die Telemedizin, die auf besondere Qualität angewiesen seien.
Zukunft der Medienregulierung
Die Frage der Netzneutralität ist auch für Medienunternehmen von zentraler Bedeutung. Der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Hans Hege, weist in diesem Artikel aus der epd medien Nr. 12 darauf hin, dass Rabatte oder günstigere Bedingungen für Großkunden automatisch zur Benachteiligung kleiner Unternehmen führen. Die Netzneutralität gehört daher seiner Ansicht nach auch auf die Agenda der Bund-Länder-Kommission, die über die Zukunft der Medienregulierung diskutieren wird.
Das lenkt viele von der Bedeutung für die audiovisuellen Medien ab. Sie wären die Hauptbetroffenen von einem Zwei-Klassen-Internet. Sie sind für einen Großteil der Datennutzung im Internet verantwortlich. Ein erstes praktisches Beispiel für die Bevorzugung bestimmter Medieninhalte hat die Deutsche Telekom damit geliefert, dass Spotify von sonst geltenden Volumengrenzen ausgenommen wird. Netflix könnte der nächste Fall sein.
Medienvielfalt
Wenn Bund und Länder in der dafür eingesetzten Kommission über Schnittstellen zwischen Telekommunikations- und Medienordnung beraten, sollte das Thema der Netzneutralität ganz oben auf der Agenda stehen, mit dem Ziel, auch in der europäischen Diskussion das Interesse der Medienvielfalt zu vertreten. Viele Themen der analogen Vergangenheit haben sich erledigt, dafür wird die Netzneutralität zur wichtigsten Herausforderung für die digitale Medienordnung.
Medien brauchen Zugang zu ihren Nutzern, nur dann können sie ihre Funktion erfüllen. Daher ist die Verbreitung seit jeher eine Schlüsselfrage der Medienentwicklung. Digitale Breitbandnetze können mit zwei anderen Schlüsselressourcen direkt oder über Unternehmenskooperationen nach dem Vorbild Spotify verbunden sein: der Aggregation von Medieninhalten und der für die Auffindbarkeit wesentlichen Nutzeroberfläche und Software.
Die Regelung der Verbreitung ist ein klassisches Feld der analogen Medienordnung. Dabei gibt es übergreifende Ziele für alle Medien, auch wenn diese bisher auf verschiedenen Wegen verfolgt werden: Vielfalt zu fördern, der Konzentration von Meinungsmacht entgegenzuwirken, neuen und Minderheitsmeinungen Zugang zu ermöglichen und Innovationen zu unterstützen. Alle Ansätze beruhen darauf, dass der Transport von Medien eines besonderen Schutzes bedarf und nicht der Distribution anderer Güter vergleichbar ist.
Durch die Digitalisierung stehen alle diese Schutzansätze auf dem Prüfstand, auch dort, wo es den analogen Vertrieb noch gibt. Für den Pressevertrieb gibt es in Deutschland das Pressegrosso mit regionalen Monopolen, die dafür die Verpflichtung haben, nicht nur die auflagenstarken Printmedien zu vertreiben.
Für Bücher gibt es noch die Buchpreisbindung, ebenfalls gerechtfertigt mit ihrer Schutzfunktion für auflagenschwächere, aber kulturell wichtige Bücher, und zum Schutz des Buchhandels.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat noch eigene Sendernetze und einen bevorzugten Zugang zum Frequenzspektrum. Letzteren genießt auch der private Rundfunk, auch wenn die Bedeutung der terrestrischen Verbreitung abgenommen hat. Für näher definierte Rundfunkinhalte gibt es Verbreitungsverpflichtungen („must carry“).
Für letzte Restbestände analoger Übertragung, insbesondere das UKW-Radio gibt es noch den klassischen Regulierungsansatz, knappe und wirtschaftlich wertvolle Kapazitäten gegen Programmverpflichtungen zu vergeben. Also das Gegenmodell zur Versteigerung, bei der derjenige eine Frequenz bekommt, der am meisten bezahlt bzw. bezahlen kann.
Die Knappheit wird durch die Digitalisierung überwunden. Damit gewinnt aber eine andere Frage an Bedeutung: zu welchen Konditionen werden Programme über digitale Rundfunknetze verbreitet? Die Gleichbehandlung des Transportmodells, in dem Veranstalter zu vergleichbaren Konditionen verbreitet werden, was dem Prinzip der Netzneutralität im Internet entspricht, wird in der digitalen Rundfunkwelt zunehmend durch ein Vermarktungsmodell abgelöst, bei dem marktstarke Veranstalter nichts mehr bezahlen, sogar noch Rückflüsse bekommen, während kleinere nach wie vor bezahlen müssen. Bis heute gibt es weder eine hinreichende Transparenz noch eine wirkungsvolle Kontrolle.
Fehlentwicklungen vorbeugen
Beim Internet geht es jetzt um die Frage, ob vergleichbaren Fehlentwicklungen rechtzeitig vorgebeugt wird. Dabei geht es um viel mehr als lineare Rundfunkprogramme. Breitbandige Netze schaffen die Voraussetzungen dafür, dass audiovisuelle Inhalte zu jeder Zeit an jedem Ort genutzt werden können. Der große Bildschirm wird nicht nur über Rundfunknetze versorgt, er ermöglicht auch den Zugang zum Internet. Tablets und Smartphones erlauben die Nutzung aller Medien, auch ihre Verbindung mit sozialen Netzwerken.
Ich möchte fünf grundlegende Veränderungen durch die Verbreitung im Internet herausstellen:
1. Der offene Zugang: ein Inhalteanbieter muss nicht mit dem Betreiber eines Netzes verhandeln, um zu dessen Kunden zu kommen, anders als bei den Rundfunknetzen. Zusammen mit der Fortentwicklung der digitalen Produktionsmöglichkeiten fallen bisherige Einschränkungen der Medienverbreitung weg, die Grenze zwischen professionellen Medien und user generated content wird fließend.
2. Aus Sicht des Nutzers: Nicht der Netzbetreiber oder Provider entscheidet, welche Inhalte in welcher Qualität zum Nutzer kommen, sondern der Nutzer selbst, der sich dabei allerdings der Hilfe von Such- und Empfehlungssystemen bedient.
3. Im Internet sind Medieninhalte nicht mehr unter sich, in ihrer eigenen und geschlossenen Welt, sondern Teil eines umfassenden Angebotes. Audiovisuelle Medieninhalte sind nicht wegen ihres Inhalts etwas Besonderes, sondern wegen ihres hohen Bedarfs an Bandbreite.
4. Auch auf den Geräten verlieren klassische Medieninhalte ihre Alleinstellung. Mancher Radiomacher träumt noch davon, auch in der digitalen Welt von DAB bewahren zu können, was bei UKW noch so ist: ein eigener Weg für das Radio und eigene Geräte. Digitale Wege und digitale Geräte sind für alle Inhalte und Dienste da.
5. Die Auffindbarkeit wird zu einer Schlüsselfrage. In der knappen analogen Welt einer begrenzten Zahl von Kanälen war das einzelne Programm leicht zu finden, in der digitalen Rundfunkwelt gibt es die Programmlisten, die sich an der bisherigen Nutzung orientieren und persönliche Favoriten ermöglichen. In der Welt der Apps stehen Videoinhalte neben vielfältigen anderen Nutzungsformen, der Einfluss des Nutzers wird größer, aber auch die Möglichkeiten seiner Manipulation.
Innovationen und Vielfalt
Zusammenfassend möchte ich zwei gegenläufige Tendenzen der Verbreitung von Medien im Internet herausstellen: Medien verlieren ihre Privilegien und den besonderen Schutz, den sie auf ihren eigenen Netzen genießen Auf der anderen Seite wird der Zugang offener, als er auf Rundfunknetzen je war. Das führt zu Innovationen und Vielfalt. In den klassischen Rundfunkwelten stellen wir eine hohe Konzentration auf wenige Anbieter fest, das Bild im Internet ist bunter. Das sind die positiven Auswirkungen der Netzneutralität im offenen Internet, die auch den Medien zugutekommen. Im Netz entwickeln sich aber auch neue Machtpositionen, wie die von Google und Facebook, Apple und Amazon.
Da die Verbreitung über das Internet immer wichtiger wird, sollten wir uns schon jetzt mit einem Zukunftsmodell befassen, in dem Medien nur noch über das Internet verbreitet werden. Reicht die Neutralität aus, um die Funktion der Medien auch in dieser Welt zu gewährleisten, oder brauchen wir einen besonderen Schutz wie auf den klassischen Wegen?
Die Debatte ist auch deshalb notwendig, weil die Offenheit des Internets keine Selbstverständlichkeit ist, wie die konkreten Ansätze zur Einschränkung der Netzneutralität durch spezielle Dienste zeigen. Die Entwicklung ist treffend als „cableization of the internet“ beschrieben worden.
Medien sind von der andauernden Konzentration im Bereich der Netze besonders betroffen. Der größte Teil des audiovisuellen Medienkonsums findet zu Hause statt. Dort gibt es für viele Haushalte nur eine begrenzte Auswahl und meistens keine Gelegenheit zum schnellen Wechsel. Vor allem aber: Die Netzbetreiber verfolgen gleichgerichtete Interessen mit dem aus ihrer Sicht verständlichen Ziel, den Zugang zu ihren Kunden zu kontrollieren und zu monetarisieren, wie das im Breitbandkabel geschieht.
Verhandlungsmacht der Großen
Durch die speziellen Dienste im Bereich der audiovisuellen Medien ergeben sich für mich zwei Problemkreise:
Erstens: Anders als heute muss über den Zugang zu den Internetnutzern eines Netzbetreibers verhandelt werden wie über den Zugang zu digitalen Kabelnetzen. Die praktische Entwicklung im Kabel zeigt, welche Gefährdungen dabei entstehen: Verhandlungsmacht haben die Großen, auf beiden Seiten. Einspeiseentgelte haben in Deutschland die großen Kabelgesellschaften durchgesetzt, die Kleinen bekommen nichts, was den Wettbewerb im Bereich der Netze beeinträchtigt. Auf der anderen Seite brauchen die Netzbetreiber die dominierenden Inhalteanbieter, und machen ihnen gegenüber mehr Konzessionen als gegenüber den Kleinen.
Warum sollte es im Internet anders sein? Google und Netflix werden mit der Telekom und Vodafone verhandeln, aber nicht mit kleinen unabhängigen Providern. Das schwächt die Wettbewerbschancen und damit die Auswahl des Verbrauchers.
Die Sondersituation des Kabels mit einem begrenzten, regulierten Angebot lässt sich nicht auf das Internet insgesamt übertragen, sieht man vom Sonderfall des IPTV ab.
Die Dynamik des Internets und sein Vielfaltsbeitrag beruhen darauf, dass es eine unmittelbare Verbindung zwischen einem Medien- bzw. Diensteanbieter und dem Nutzer gibt. Der Nutzer entscheidet, was er bekommt, nicht der Provider, der seinen Zugang kontrolliert. Der Medienkonsum muss frei bleiben von einer Kontrolle durch die Betreiber der dafür notwendigen Infrastrukturen.
Einschränkung der Wahlrechte
Ob ein Nutzer sich für Netflix entscheidet oder für ein anderes Videoportal, ist allein seine Sache. Es ist kein legitimes Interesse des Netzbetreibers, diese Entscheidung dadurch zu beeinflussen, dass er Sonderbedingungen für einzelne Anbieter aushandelt. In der analogen Welt wäre es ein vergleichbares Beispiel, wenn die Wohnungsgesellschaften Sonderkonditionen für einzelne Zeitungen aushandeln könnten, zu denen sie den Mietern angeboten werden.
Wenn Infrastrukturbetreiber mehr Freiheit für neue Geschäftsmodelle fordern, bedeutet das immer auch eine Einschränkung der Wahlrechte dessen, der auf diese Infrastrukturen angewiesen ist. Warum dann nicht auch den Energieversorgern erlauben, mit den Herstellern bestimmter Geräte Sonderkonditionen für die Haushaltstarife zu vereinbaren (Smart Metering würde es möglich machen). Oder Vergünstigung bei der Straßenmaut für bestimme Automarken? „Zero Rating“ als Modell für alle Infrastrukturen – Sponsoring von Strom oder Maut wie bei den Daten?
Natürlich müssen neue Infrastrukturen finanziert werden, aber das geht auch bei den Breitbandnetzen ohne neue Gatekeeper im Internet. Wer schnelleres Internet haben will, zahlt auch heute schon mehr. Flatrates sind kein Naturgesetz, und niemand hindert die Netzbetreiber, differenzierte Vermarktungsmodelle orientiert am genutzten Datenvolumen zu entwickeln, wie dies im mobilen Bereich schon geschieht. Die rote Linie wird aber überschritten, wenn wie im Fall Spotify ein Netzbetreiber nach Verhandlungen mit Inhalteanbietern darüber befindet, welche Inhalte in besonderer Qualität oder ohne Anrechnung auf ein Datenvolumen zu den Nutzern kommen. Nachdem die Knappheit überwunden ist, ist die Auswahl der Medien ausschließlich Sache des Nutzers. Er hat darüber zu befinden, welches Datenvolumen er nutzen will und wofür er es einsetzt.
Vergleichbare BedingungenDer zweite Problemkreis betrifft die Konditionen für die Verbreitung spezieller Dienste und die Möglichkeiten ihrer Regulierung. Kann trotz der dominierenden Marktstellungen ein Medienzugang offen gehalten werden, auch wenn verhandelt werden muss? Reicht ein diskriminierungsfreier Zugang? Was bedeutet das in der Praxis?
In den westlichen Ländern besteht nicht die reale Gefahr, dass Inhalte wegen der damit verbreiteten Meinungen benachteiligt werden.
Netzbetreiber kündigen an, spezielle Dienste jedem zu vergleichbaren Bedingungen anbieten zu wollen. Anders als bei den Rundfunkplattformen soll es keine Beschränkungen mit der Notwendigkeit von Auswahlentscheidungen geben.
Das Telekommunikationsrecht hat Maßstäbe entwickelt, wie beim Transport eine vergleichbare Behandlung erreicht werden kann. Für eine vergleichbare Datenmenge muss vergleichbar gezahlt werden. Ich sehe zwei Felder, bei denen eine Regulierung grundsätzlich möglich erscheint: Wenn ein Netzbetreiber Dienstleistungen anbietet, die eine Alternative zu den von den Inhalte- und Diensteanbietern beauftragten Content Delivery Networks sind, dann kann dies zu überprüfbaren Bedingungen in einer Weise geschehen, die kleinere Anbieter nicht benachteiligt.
Keine Überholspur
Eine weitere Variante ist die Beteiligung der Inhalte- und Diensteanbieter an den Kosten in Relation zu dem von ihnen verursachten Datenvolumen. Wenn es hier nicht Rabatte zugunsten der Großkunden gibt, könnte dies eine Benachteiligung durch die Konditionen vermeiden. Dabei müsste sichergestellt sein, dass transparent abgerechnet wird und dass auch kleinere Netzbetreiber davon profitieren.
Dies ist aber nicht, was mit den speziellen Diensten geplant ist: das Angebot einer Überholspur im Rahmen einer Kooperation zwischen Netzbetreibern und Anbietern von Medien oder Portalen, die keiner reinen Transportlogik folgt, sondern eine Beteiligung an der Wertschöpfung vorsieht. Wer solche Vereinbarungen abschließt, wird schneller oder in besserer Qualität transportiert, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Akzeptanz bei den Mediennutzern.
Das reduziert nicht nur die Anreize in den Netzausbau und ein leistungsfähiges Best Effort Internet, weil schließlich um so eher mit speziellen Diensten verdient werden kann, je größer ihr Mehrnutzen, je schlechter das offene Internet im Vergleich dazu ist. Wir sehen das doch auch beim digitalen Fernsehen: natürlich könnte die digitale Standardqualität mit verbesserten Datenraten ein besseres Bild liefern, aber warum sollte man das machen, wenn man mit HD-Angeboten mehr verdient? Das Angebot einer Überholspur bevorzugt die Medienanbieter, die zahlungskräftig sind, und benachteiligt diejenigen, auf die es für die Medienordnung besonders ankommt, die neuen, innovativen und kleinen.
Natürlich werden Netzbetreiber auch versucht sein, eigene Dienste oder solche, mit denen sie besonders eng kooperieren, besser zu behandeln als andere.
Kaum noch Wettbewerb
Einer wirksamen Regulierung zugunsten der Medienvielfalt steht entgegen, dass es eben nicht um Vereinbarungen über den Transport von Datenmengen geht, bei denen eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könnte. Transparenz ist praktisch nicht zu realisieren, wenn dieses Modell auf eine Vielzahl von Internetdiensten angewandt wird. Eine weitere Variante, die in der Praxis kaum kontrollierbar ist, wenn man sie zulässt, ist die Beteiligung von Netzbetreibern an neuen Unternehmen gegen eine bevorzugte Behandlung bei ihrer Verbreitung und Vermarktung.
Im Kabel und auch beim Satelliten haben wir ein Referenzmodell, das zeigt, was passiert, wenn man es Verhandlungen überlässt, ob und wie zusätzlich bezahlt wird. Für die HD-Verbreitung privater Programme wird von den Haushalten zusätzlich bezahlt, davon gehen dann Rückflüsse an die Veranstalter, die im Grundsatz nach Marktanteilen verteilt werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass große Veranstalter nicht nur nichts zahlen, sondern Geld zurückbekommen, die kleinen aber für eine vergleichbare Verbreitung bezahlen müssen.
In Deutschland werden die Wirkungen bisher dadurch abgeschwächt, dass das Bundeskartellamt die unverschlüsselte SD-Verbreitung für zehn Jahre zur Auflage gemacht hat. Praktische Folge ist dennoch, dass die großen Veranstalter immer mehr Sender gründen, und es kaum mehr Wettbewerb gibt, sieht man von den Töchtern amerikanischer Contentlieferanten ab.
Keine Vorzugsbehandlung zulassen
Zusammengefasst: Lässt man Überholspuren im Internet zu, wird dies dazu führen, dass die Großen sie zu günstigeren Konditionen bekommen als die Kleinen. Meine These ist, dass man mit Regulierung dem nicht wirksam begegnen kann, weil es um komplexe Vereinbarungen im Bereich der Vermarktung geht, die nicht so kontrolliert werden können, wie dies bei Transportleistungen im klassischen Bereich der Telekommunikations- und Medienregulierung möglich ist. Das bringt mich nach meinem gegenwärtigen Erkenntnisstand zu der Forderung, dass eine strukturelle Vorgabe notwendig ist, keine Bezahlung für Vorzugsbehandlung im Bereich der audiovisuellen Medienangebote zuzulassen. Also jedenfalls für den Medienbereich das, was auch Position der FCC ist: No pay for priority.
Daran schließt sich die Frage an: reicht es, eine solche strikte Netzneutralität zu garantieren, oder brauchen wir wie bei den klassischen Verbreitungsmodellen einen besonderen Schutz und eine Bevorzugung, die allerdings nicht wie im Geschäftsmodell der Provider nach der Zahlungsfähigkeit bestimmt wird, sondern nach dem Beitrag zur Vielfalt?
Die parallele Frage stellt sich bei der Auffindbarkeit: Soll es Vorkehrungen geben, dass erwünschte Inhalte besonders leicht gefunden werden können, wie dies bei der klassischen Medienregulierung verfolgt wird?
Womit lassen sich in der digitalen Welt auch in Zukunft Vorrechte begründen? Sicher nicht mehr mit einer technischen Definition des Rundfunkbegriffs. Wäre es gerechtfertigt, alle audiovisuellen Medien zu privilegieren? Wegen ihrer besonderen Wirkung? Ich habe da meine Zweifel, weil der Einfluss einzelner Video- und Audioinhalte auf Abruf doch etwas anderes ist als die Wirkung professionell zusammengestellter Programme. Mit der Anknüpfung an journalistische Leistungen? So dass zum Beispiel ein Radioprogramm oder ein Radioportal privilegiert wird, wenn es solche Inhalte enthält, nicht aber die reine Zusammenstellung von Musik? Aber wäre der Staat wirklich gut beraten, journalistische Leistungen zu bewerten?
Beim Pressevertrieb reicht die Neutralität, es gibt keine Vorrechte für journalistisch-publizistische Leistungen.
Rechtfertigen besondere Standards im Jugendschutz oder Barrierefreiheit eine Vorzugsbehandlung? Vorgeschlagen wird ein Opt-in-Modell, das Anbietern freistellt, ob sie Verpflichtungen eingehen wollen, daran aber positive Anreize knüpft. Dann müsste aber auch kontrolliert werden, ob die Verpflichtungen wirklich eingehalten werden.
Bei der Verbreitung wäre eine Besserstellung leichter zu realisieren als bei der Auffindbarkeit. So könnte es eine Privilegierung bisheriger Nutzer von Rundfunkfrequenzen gebe, zum Beispiel Ausnahmen von Volumengrenzen im mobilen Bereich, wenn das Internet trotz DAB zum Hauptübertragungsweg für Radioprogramme wird.
Priorisierung aus öffentlichen Interessen ist im Internet keine Frage, die sich nur für Medien stellt. Auch im Bereich der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit gibt es Interessen, die eine Priorisierung rechtfertigen können.
Ich habe hier keine abschließenden Antworten zu bieten. Vordringlich für mich ist das, was Regulierung besser kann als die Förderung erwünschter Inhalte, nämlich Benachteiligungen zu verhindern, und das heißt für mich erst einmal die Netzneutralität im Bereich der audiovisuellen Medien durch strukturelle Vorgaben zu sichern.
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: Understanding Ansip: In Fragen der Netzneutralität nah bei Oettinger
: Understanding Ansip: In Fragen der Netzneutralität nah bei Oettinger Es ist leider immer noch schwer, eine genaue Positionierung der EU-Kommission in Fragen der Netzneutralität herauszufinden. Das liegt einerseits an der früheren EU-Kommissarin Neelie Kroes, die immer in der Öffentlichkeit für Netzneutralität „im offenen Netz“ warb, nur um dann im Kleingedruckten im Rahmen der Gesetzesvorlage diese auszuhöhlen und Spezialdienste schlecht zu definieren – und gleichzeitig zuzulassen, dass zwar im „offenen Netz“ nicht geblockt und gedrosselt werden dürfe, aber solche Dienste auch Überholspuren kaufen könnten. Und jetzt haben wir eine neue Kommission, wo unser Digitalkommissar Günther Oettinger das nacherzählt, was ihm die Lobbyisten von Deutsche Telekom & Co vorerzählen.
Und dann gibt es noch den Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip, ebenfalls zuständig für den digitalen Binnenmarkt. Ansip sprach heute auf einer Pressekonferenz in Brüssel über den digitalen EU-Binnenmarkt. Der gibt sich immer als Verfechter der Netzneutralität, aber wenn man genauer hinschaut, spielt er die Kroes. Auf die Frage, ob er Oettingers Taliban-Vergleich zustimmen würde, antwortete er:
„We have to find definitions of principles for net neutrality in European Union. We are in a hurry with this process already. Because when we’ll not be able to define a common definition for all the European Union then very soon we’ll get 28 different regulations. Once again and our market will even more fragmented as it is right now. So this is an urgent issue. I’d like to say that in main principles I can not see any differences in the approach as they have in the US and we have in the EU. Traffic has to be treaded equally in the internet, no blocking no throttling but at the same time, we have to keep the internet open also for innovation. And i can say that this approach is exactly the same here in the EU and there in the USA. And that’s why i’d like to say: Latvian during their presidency made a good job finding this quite broad consensus in definitions of principles of net neutrality. I hope during the negotiations process those definitions, we’ll even get more clarify from those definitions.“
Das Problem ist: Der „gute Job“, den die litauische Ratspräsidentschaft im EU-Rat gemacht hat, bedeutet, dass die Regierungen in die Trilog-Verhandlungen mit einer Position gehen, die am wenigsten Netzneutralität verspricht. Zumal es dort auch ungenaue Definitionen gibt, welche Inhalte denn trotzdem mit Netzsperren geblockt werden können.
Der Digitale Gesellschaft e.V. kommentierte dies:
So soll es künftig möglich sein, bestimmten Diensten im Internet eine Überholspur einzuräumen. Der Vorschlag sieht zudem die Möglichkeit von Netzsperren vor. Er manifestiert so die private Rechtsdurchsetzung und unterwandert Grundrechte. Zudem droht ein ernsthaftes Innovationshemmnis: Start-Ups und Anbieter nicht-kommerzieller Anwendungen werden durch langsame Zugänge ausgebremst, weil sie sich die Überholspuren nicht leisten können. Kein anderes Netzneutralitätsgesetz weltweit erlaubt derart unreglementierte Spezialdienste, die die Basis für ein Zwei-Klassen-Internet bilden.
Wir können nur hoffen, dass die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Parlament in eine Richtung gehen, wo sich die Definitionen vom EU-Parlament durchsetzen.
Erst gestern hatte Ansip während einer Rede nochmal kurz die Position der EU-Kommission zum Thema Netzneutralität angedeutet. Auch wenn Medienberichte (z.B. Dow Jones) aus den wenigen Worten einen Kontrast zu unserem EU-Kommissar Günther Oettinger ausmachen können, kann ich nichts Konträres erkennen. Zwischen den wenigen Zeilen kann man aber in der Politiker-Sprache und den passenden Gesetzesvorlagen rauslesen, was er meint:
On net neutrality, there are three elements we should address:
Firstly, we need to make sure that the internet is not splintered apart by different rules. This is why we need common rules for net neutrality.
Then, we need an open internet for consumers. No blocking or throttling.
And we want an internet that allows European industry to innovate and provide better services for consumers.Kurz übersetzt: Im offenen Internet soll es Regeln zur Netzneutralität geben. Aber es muss auch Spezialdienste geben und da gelten dann halt andere Regeln. Man beachte das „European Industry“, damit sind Deutsche Telekom & Co gemeint. Das ist die alte Kommissions-Linie von Neelie Kroes. Also möglicherweise kein Unterschied zu Oettinger. Wobei wir bei ihm nicht sicher sind, ob Oettinger überhaupt Netzneutralität im offenen Netz haben will. Die Bundesregierung hat da ja eine andere Linie.
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: Netzneutralität tötet? Zumindest BMW braucht kein Netz für fahrerloses Auto
: Netzneutralität tötet? Zumindest BMW braucht kein Netz für fahrerloses Auto
Lobbyisten der Telekom-Industrie, Poltitiker wie Günther Oettinger oder Angela Merkel und und die wenigen sonstigen Gegner der Netzneutralität argumentieren immer damit, dass wir weniger Regeln zum Schutz der Netzneutralität wegen den selbstfahrenden Autos brauchen. Unvergessen ist diese rhetorische Meisterleistung von Günther Oettinger:, wo er suggerierte, dass Netzneutralität tötet:Wenn Sie Verkehrssicherheit in Echtzeit haben wollen, da geht es um unser Leben, dann muss dies absoluten Vorrang haben, in Qualität und Kapazität. […] Ist es wichtiger, dass im Auto hinten rechts die sechsjährige Tochter hockt, und lädt sich Musik runter, Youtube, hinten links hockt der neunjährige Bengel und macht irgendwelche Games. Ist es wichtiger, dass die beiden in Echtzeit oder der Alte vorne links in Echtzeit hört, von rechts kommt jemand? Ich finde Youtube runterladen hat ein paar Sekunden Zeit. Ich finde das Game kann auch mal nicht perfekt auf dem Bildschirm sein. Aber Verkehrssicherheit, ein kommerzieller Dienst, Gesundheit, ein kommerzieller Dienst und ein paar andere fallen mir ein, sollten von der Netzneutralität, von diesem Taliban-ähnlichen Thema abweichen dürfen.
Aber stimmt das auch? Wir sind nicht überzeugt. Und haben auch in der US-Debatte keine Auto-Industrie vernommen, die vor Netzneutralitätsregeln gewarnt hat. Und etwas komisch ist ja schon, wenn diese Beispiele immer nur von der Telko-Industrie kommen.
Golem.de hat mal bei Autoherstellern nachgefragt und zumindest BMW hat geantwortet, dass sie für das automatisierte Fahren kein Netz brauchen. Das entspricht auch unserem technischen Stand.So teilte BMW auf Anfrage von Golem.de mit: „Wir entwickeln das automatisierte Fahren ohne Abhängigkeiten zum Internet. Wir bevorzugen ein zertifiziertes BMW-Backend mit höchster Zuverlässigkeit und integeren Dateninhalten in unserem Konzept.“ Fragt man Programmierer aus dem Bereich, ob das Internet tatsächlich für autonomes Fahren wichtig sei, erntet man fassungslose Blicke und Kopfschütteln. Auch von US-Firmen wie Google war in der Netzneutralitätsdebatte kein Wort zu hören, dass solche Dienste für ihre Autos gebraucht würden. Aus dem Unternehmen erfuhr Golem.de, dass das autonome Auto des Konzerns ebenfalls nicht auf eine Internetverbindung angewiesen ist. Eine Teststrecke in den Niederlanden überträgt zeitkritische Daten an die Fahrzeuge per WLAN über den IEEE-802.11p-Standard, während LTE lediglich genutzt wird, um Messdaten vom Auto an das Verkehrsmanagement zu senden. Auch die Auto-zu-Auto-Kommunikation dürfte eher über WLAN realisiert werden.“
Update: Golem.de hatte den Satz ergänzt, dass von Seiten Google auch ein Dementi kam und deren Autos nicht aufs Netz setzen.
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: Erste Klagen gegen Netzneutralitätsregeln der FCC
Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/josephgruber/">Joseph Gruber</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Erste Klagen gegen Netzneutralitätsregeln der FCC Als im Februar die US-Regulierungsbehörde FCC Regeln für die Sicherung von echter Netzneutralität in den USA erlassen hat, war es nur eine Frage der Zeit, bis die erste Klage gegen diese Regeln aufgebracht werden würde. Das Warten hat ein Ende: Der Branchenverband USTelecom – Mitglieder unter anderem Verizon und AT&T – hat in Washington eine sogenannte „Protective Petition for Review“ eingereicht, der Provider Alamo Broadband in New Orleans. Damit sind die beiden Kläger noch früher als erwartet, denn die Regeln der FCC sind bisher noch nicht einmal offiziell im Federal Register veröffentlicht.
Begründet wird die Beschwerde unter anderem damit, dass die FCC Innovation damit behindere, indem sie Internetanbieter als in der Open Internet Order als „common carrier“ definiere und damit weitreichender regulieren könne als vorher. Überholspuren im Netz lassen sich dann nicht mehr durchsetzen, Blockaden ebenso, Premiumdienst-Geschäftsmodelle fallen weg und die Provider müssen sich zu mehr Transparenz verpflichten.
Die FCC ist optimistisch, ihre Entscheidung für eine starke Netzneutralität verteidigen zu können. Gegenüber The Verge sagte sie:
The Commission was served today [23.03.2015] with two challenges to the Open Internet Order. We believe that the petitions for review filed today are premature and subject to dismissal.
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: Netzneutralität: Deutsche Telekom warnt vor „staatlich diktiertem Einheitsnetz“
: Netzneutralität: Deutsche Telekom warnt vor „staatlich diktiertem Einheitsnetz“
Wie wirbt die Deutsche Telekom für die Abschaffung der Netzneutralität? Das ist in der Regel relativ intransparent und findet hinter verschlossenen Türen statt. Heute hatten wir ein schönes Beispiel im Briefkasten, was an eine andere Zielgruppe gerichtet war. Im Kundenmagazin der Weberbank, einer Privatbank für Vermögende, durfte der Telekom-Sprecher Philipp Blank einen Gastbeitrag schreiben. Und dort wird endlich mal unverblümt erklärt, dass ein „staatlich diktiertes Einheitsnetz“ von der Deutschen Telekom nicht erwünscht ist. Er meint damit Netzneutralität!Aber eine weitere Info ist auch lesenswert: Das mit den Überholspuren wird schon nicht so schlimm für die Kleinen! Denn wenn diese eingeführt werden, kann man sich locker mit „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ eine solche Überholspur bei der Deutschen Telekom kaufen.
Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.
Das ist doch mal ein prima Argument für die Einführung. Als Start-up kann man dann gleich noch einen Juristen für die Verhandlungen mit unterschiedlichen Telkos auf dem europäischen Markt in den Businessplan schreiben, um nicht gegenüber der Konkurrenz benachteiligt zu sein. Dazu muss man doch nur „ein paar Prozent“ vom Umsatz für die Deutsche Telekom & Co reinrechnen. Und sicher auch für Telefonica. Und Vodafone. Und die anderen.
Und wenn eine Open-Source-Community das neue Killer-Protokoll für eine offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Kommunikationsmethode gefunden hat, dann wird das leider nichts mit der Überholspur. Im Zwei-Klassen-Netz kostet der Premiumzugang halt Umsatzbeteiligung. Muss man verstehen.
Der Gastbeitrag schließt dann auch mit der Warnung vor dem
Kommunismus, also dem heutigen weitgehend „staatlich diktiertem Einheitsnetz“ mit Netzneutralität:Sicher hat das Internet als Informationsmedium eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Es muss frei, offen und ohne Diskriminierung bleiben. Die Debatte muss sich also um grundsätzliche Spielregeln drehen. Ein staatlich diktiertes Einheitsnetz darf aber nicht dabei herauskommen.
Sachdienliche Hinweise zu den Werbemethoden zur Abschaffung der Netzneutralität durch unsere Telko-Lobby nehmen wir über die üblichen Wege immer gerne an.
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: Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT
: Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bei der Eröffnungsveranstaltung der CeBIT unter dem diesjährigen unaussprechlichen Motto „d!conomy“ mit einer Rede die Ehre gegeben, in der sie die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung angepriesen hat.
Dass es mit der Umsetzung des netzpolitischen Programms nicht weit her ist, räumt die Bundesregierung zwar selbst ein. Dennoch stellte Merkel in zehn Punkten die geplanten Vorhaben dar.
Sie bekräftigt ihre Position: Merkel spricht sich erneut gegen Netzneutralität aus und möchte diese Haltung weiterhin auch in Europa durchsetzen.
Die Bundesregierung vertritt hierbei eine Position, die nicht einfach nur auf Best Effort abstellt, sondern die auch bestimmte Dienste, die sicher funktionieren müssen, genau im Blick hat. Ich glaube, mit dieser Position gibt es gute Möglichkeiten, auch in Europa einen Abschluss zu finden.
Sie verweist außerdem auf den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, dessen Grundsätze sie ebenfalls auf der europäischen Ebene umsetzen möchte:
Ich glaube, dass dieses IT-Sicherheitsgesetz damit auch die Blaupause dafür liefert, wie wir uns dann in Brüssel bei den entsprechenden Themen aufstellen.
Soweit also nicht viel Neues oder Spannendes von Seiten Merkels. Aber Günther Oettinger ist ja auch auf der CeBIT. :}
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: Die Taliban-artigen EU-Abgeordneten fordern erneut Schutz der Netzneutralität
: Die Taliban-artigen EU-Abgeordneten fordern erneut Schutz der Netzneutralität In dem „Bericht über den Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik“ haben die Taliban-artigen EU-Abgeordneten erneut bekräftigt, dass ihnen Netzneutralität wichtig ist und dass rechtlich verankert werden soll, „dass der gesamte Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird, ohne dass es zu Diskriminierung, Einschränkung oder Interferenz kommt;“.
Die beiden relevanten Paragraphen:
51. verweist darauf, dass die Netzneutralität von größter Bedeutung ist, um Diskriminierung zwischen Internetdiensten zu verhindern und für vollständigen Wettbewerb zu sorgen;
52. hebt hervor, dass es im Interesse der Förderung des Wettbewerbs, der Ankurbelung des Wachstums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Verbrauchervertrauens im digitalen Bereich unerlässlich ist, die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu überwinden, indem die Art bestehender Hindernisse für Schlüsselsektoren des Markts untersucht und die Offenheit des Internets und die Netzneutralität im EU-Recht verankert werden, um dafür zu sorgen, dass der gesamte Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird, ohne dass es zu Diskriminierung, Einschränkung oder Interferenz kommt; ist der Ansicht, dass offene Standards und Interoperabilität zu fairem Wettbewerb beitragen; betont, dass die Wettbewerbspolitik zukunftssicher sein und neuen Arten des Online-Verkaufs Rechnung tragen muss;
