Netzneutralität

  • : Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren
    Regeln für Netzneutralität sollen sicherstellen, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mrtopf/5113277185/">Christian Scholz</a>
    Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren

    Sollten die USA und die EU ihre jeweiligen Regeln für Netzneutralität unterschiedlich auslegen, könnte das weitreichende Folgen bis hin zu einer Fragmentierung des Internets nach sich ziehen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung, die die Debatten der vergangenen Jahre nachzeichnet und die unterschiedlichen Ansätze sowie deren potenzielle Auswirkungen untersucht.

    Zwar überschneiden sich die postulierten Regeln in vielen Punkten, an etlichen Stellen überwiegen jedoch die Unterschiede. Wie drastisch diese in der Praxis ausfallen werden, lässt sich allerdings noch nicht abschließend festhalten: Zum einen haben die EU-Institutionen den unlängst ausgehandelten Kompromiss noch nicht abgesegnet, auch wenn davon auszugehen ist, dass er in der vorliegenden Form im Herbst beschlossen werden wird. Zum anderen wird es an den nationalen europäischen Regulierungsbehörden und Gerichtshöfen liegen, die Unklarheiten der geplanten Verordnung auszulegen, insbesondere was Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote betrifft.

    Im Unterschied dazu lassen die Anfang des Jahres von der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) aufgestellten Regeln deutlich weniger Interpretationsspielraum offen, schon allein deshalb, weil sie auf einer klaren theoretischen Grundlage fußen. Der FCC-Ansatz, der die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Datenpakete festschreibt, geht von einem sogenannten „virtuous cycle“ aus, also dem Gegenteil eines Teufelskreises.

    Der „Virtuous Cycle“

    Neue Dienste und Applikationen, die auch – und vor allem – von bislang unbekannten Unternehmen stammen können, schrauben die Anforderungen an die dazu notwendige Netzkapazität unweigerlich nach oben. Konsumenten, die diese innovativen Angebote nutzen wollen, werden in der Folge nach entsprechend breitbandigen Anschlüssen verlangen und bereit sein, dafür zu bezahlen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten die Netzbetreiber, jedenfalls bei einer funktionierenden Marktstruktur, in den Ausbau der Infrastruktur investieren, um ihre Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Das wiederum schafft die Grundlage für neue Angebote, die die neu geschaffenen Kapazitäten ausreizen, was zu einem weiteren Ausbau führt und so weiter.

    Weil sich etablierte Platzhirsche keinen bevorzugten Zugang erkaufen können und Datenpakete selbst des kleinsten Start-ups gleichberechtigt durch das Netz transportiert werden, kann Innovation auch an den Rändern stattfinden und somit ein Umfeld schaffen, von dem alle profitieren: Diensteanbieter, die sich sicher sein können, dass ihre Angebote nach dem Best-Effort-Prinzip zum Kunden ausgeliefert werden; Netzbetreiber, denen zusätzliche Umsätze in die Kassen gespült werden; Konsumenten, die in den Genuss schnellerer Übertragungsgeschwindigkeiten kommen; und nicht zuletzt die gesamte Volkswirtschaft, die auf einer robusten und gut ausgebauten Infrastruktur aufbauen kann. Ohne Netzneutralität würden für Netzbetreiber hingegen die Anreize überwiegen, Netzwerküberlastungen mittels bezahlter Überholspuren zu monetarisieren – zu Lasten des Breitbandausbaus, der allen zugutekommt.

    Gefahr der Fragmentierung

    Auf unserer Seite des Atlantiks ist die Lage nicht ganz so klar. In dem offenkundigen Bemühen, alle zufriedenzustellen, weist der Kompromissentwurf eine Reihe an Schlupflöchern auf. Ob und wie diese gefüllt werden, wird darüber entscheiden, wie unterschiedlich sich das Internet in den beiden Wirtschaftsräumen entwickeln wird.

    Sollten in der EU Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, zur neuen Normalität werden, dürfte das aller Wahrscheinlichkeit nach die Position bereits etablierter Telekommunikationsunternehmen stärken und die der aufkeimenden europäischen Internetwirtschaft schwächen. Letztere befindet sich im Vergleich zu US-amerikanischen OTT-Anbietern (Over-the-top-Content) jetzt schon im Hintertreffen. Zu erwartende Verhandlungen mit dutzenden Netzbetreibern, die über die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verteilt sind, lassen sich von finanziell gut ausgestatteten Anbietern einfacher stemmen als von unbekannten Start-ups.

    Der aus der Monetarisierung von Überlastungen resultierende Stillstand beim Netzausbau würde darüber hinaus Konsumenten frustrieren und die Nachfrage nach neuen, innovativen Angeboten dämpfen. Das Ergebnis dieser Entwicklung wäre das Gegenteil eines „Virtuous Cycle“: Als Gewinner des Teufelskreises würden große europäische Netzbetreiber und US-amerikanische Diensteanbieter aussteigen.

    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass es sich für Anbieter nicht lohnen würde, solche Verträge in kleineren EU-Ländern auszuhandeln, weil die zu erwartenden Umsätze den Aufwand nicht rechtfertigen würden. Abhängig vom Marktumfeld könnte das Internet deutlich anders aussehen, indem einzelne Angebote nur bedingt oder gar nicht erreichbar wären. Als Vorboten dieser Entwicklung könnte man sogenannte Zero-Rating-Angebote sehen, die bestimmte Dienste vom vertraglich festgelegten Datentransfervolumen ausnehmen, stellenweise aber als „vollwertiger“ Internetzugang vermarktet und wahrgenommen werden.

    Peering regulieren!

    Zu einer weiteren Fragmentierung könnte die weitgehend unregulierte Situation an den Zusammenschaltungspunkten zwischen Providern (Peering beziehungsweise Transit) beitragen. Dass die FCC diese Frage überhaupt aufgreift, stellt schon eine beachtenswerte Ausnahme dar: Üblicherweise halten sich Regulierungsbehörden dabei vornehm zurück und verlassen sich lieber darauf, dass das der Markt wie bisher schon von selbst regeln wird. Freilich zeigte spätestens die Auseinandersetzung um die mangelhafte Anbindung der Video-Plattform Netflix zwischen 2013 und 2014, dass ungelöste Peering-Konflikte Dienste unbenutzbar machen können, dabei die Netzneutralität untergraben wird und das letztlich zu Lasten von Konsumenten geht.

    Die neuen Regeln in den USA erweitern den Einflussbereich der FCC und schreiben fest, dass der Austausch von Traffic zwischen den Providern „gerecht und angemessen“ abzulaufen habe. Beschwerden gegen angebliche Verstöße sollen von Fall zu Fall behandelt werden. Auf EU-Ebene bleibt das Thema derzeit noch außen vor – so entschied sich etwa das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ BEREC im Jahr 2012 dafür, Peering im Zusammenhang mit Netzneutralität bis auf Weiteres nicht zu berücksichtigen. Auch die deutsche Bundesnetzagentur setzt ausdrücklich auf „soviel De-Regulierung wie möglich“.

    Bleibt dieser Bereich jedoch wie bisher intransparent und unreguliert, steigen für Netzbetreiber die Anreize, Inhalteanbieter respektive deren Provider nach Belieben zu erpressen und von ihnen willkürlich festgesetzte Preise für den Austausch von Daten zu verlangen. Im schlimmsten Fall könnte das auf (ökonomischen) Protektionismus und Zensur von Inhalten hinauslaufen. Sollten zu viele Länder eine solche Diskriminierung zulassen, besteht die Gefahr, dass das Internet in viele einzelne, voneinander abgeschirmte Bereiche zerfällt – und das Internet, wie wir es bisher gekannt haben, fast unweigerlich verloren geht.

    2. September 2015 7
  • : Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW fordert klare Regeln zur Netzneutralität
    Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW fordert klare Regeln zur Netzneutralität

    Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat sich in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag für klare Regeln zur Netzneutralität ausgesprochen und fordert Verbesserungen für die zweite Lesung im EU-Parlament, die wahrscheinlich im Oktober stattfinden wird.

    Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission, sagte: „Netzneutralität steht für kommunikative Chancengleichheit. Zur Sicherung der wichtigen gesellschaftlichen Güter Pluralismus und Vielfalt ist sie eine absolute Voraussetzung. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) fordert die politischen Entscheider auf EU-Ebene sowie im Bund und in den Ländern daher auf, Netzneutralität umfassend zu sichern.“

    Das Positionspapier der LfM enthält vier wesentliche Forderungen:

    Spezialdienste müssen noch enger definiert werden, um zu vermeiden, dass sich finanzstarke Anbieter Überholspuren im Netz kaufen können.
    Das sog. „Best Effort-Prinzip“ sowie ausreichende Kapazitäten sollen bei der Übertragung von Inhalten im offenen Internet garantiert und überwacht werden.
    „Zero Rating“ darf, soweit es telekommunikationsrechtlich zulässig ist, nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen.
    Inhalteregulierer wie die Landesmedienanstalten sollen neben der Bundesnetzagentur Mitspracherechte bei der Regelung und Sicherung von Netzneutralität erhalten; dies sollte staatsvertraglich gesichert werden.

    Hier ist das Positionspapier.

    30. August 2015
  • : Nächsten Dienstag in Berlin und im Stream: 40. netzpolitischer Abend – #NPA040
    Nächsten Dienstag in Berlin und im Stream: 40. netzpolitischer Abend – #NPA040

    Am kommenden Dienstag, den 1. September, findet der nächste netzpolitische Abend, wie gewohnt um 20 Uhr, in der c‑base in Berlin statt.

    Das Programm:

    - Julian Hauser – Sharing is caring vs. stealing is wrong – Was die Philosophie zur Copyright-Debatte beitragen kann
    – Julia Gutermuth – Satellite Imagery in Agriculture: Questioning Privacy, Data Protection, and Autonomy in the Field
    – Cathleen Berger und Lea Gimpel – Netzneutralität: Unterwandert Zero-Rating die Demokratie?

    Die c‑base ist in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist wie immer ab 19 Uhr, los geht’s gegen 20 Uhr, selbstverständlich auch im Stream unter http://c‑base.org. Der Eintritt ist frei.

    Außerdem wird jemand von uns einen Ausblick auf unsere „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz und die anschließende Landesverräter-Party geben, die beide am Freitag, den 4. September, stattfinden.

    27. August 2015 1
  • : Der lange Weg des Routerzwangs zur Endgerätefreiheit
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    Der lange Weg des Routerzwangs zur Endgerätefreiheit

    Der Router. Obwohl oft staubbedeckt in einer Ecke, ist er einer der wichtigsten Bestandteile für das heimische Internet und Telefon. Blöd nur, dass dieser den meisten Benutzern eigentlich gar nicht gehört, obwohl er in ihren Räumlichkeiten steht und sie dafür zahlen. Noch zumindest, denn kürzlich hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um den so genannten Routerzwang endgültig abzuschaffen, damit alle Kunden auch ein anderes als das vom Provider gelieferte Endgerät nutzen können.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Max Mehl. Max ist Koordinator des deutschen Teams der Free Software Foundation Europe und begleitet die Routerzwang-Wirren seit 2013 für die FSFE und auf seinem Blog.

    Was ist Routerzwang?

    Dabei sah es lange sehr schlecht aus für diejenigen, die gerne einen eigenen Router an die Dose in der Wand anschließen wollen. Oft geben die Provider entweder die notwendigen Zugangsdaten nicht heraus, verweigern den Support oder sperren den Zugang komplett. Was wie ein Luxusproblem klingt, hat enorme Auswirkungen auf Privatsphäre, Sicherheit und Wettbewerb. Über einen Router fließen in den meisten Fällen sämtliche Telefonate und Internetverbindungen und viel zu häufig sind die mitgelieferten Geräte mit Sicherheitslücken gespickt. Über bestimmte Protokolle kann der Provider stets Kontrolle über solche Router erlangen und etwa Einfluss auf die Qualität des Internetverkehrs zu bestimmten Diensten nehmen. Alternative Geräte, etwa solche mit Firmwares, die auf Freier Software aufbauen und Datenschutz und Sicherheit groß schreiben, haben auf einem solch abgeschotteten Markt wenig Chancen, weil viele Nutzer sie nicht ohne großen Aufwand einsetzen können, wenn die Provider nicht mitspielen.

    Grundstein der Debatte über Routerzwang ist seit jeher die Definition des Netzabschlusspunkts. Dieser definiert, wo das öffentliche Netz, also das des Anbieters, endet und wo das des Kunden beginnt. Eigentlich sollte diese Schnittstelle die Dose in der Wand sein, doch viele Provider legen das mitgelieferte Endgerät als solche aus. Dadurch sei es auch legitim, dem Kunden die Herausgabe von Zugangsdaten zum Ersatz dieses Geräts zu verweigern. Bei den meisten Kabelanbietern muss das Modem gar erst durch einen Techniker im Datenzentrum registriert werden. Die technischen Gründe, die angeblich für diesen Zwang sprechen, sind jedoch technisch nicht stimmig und dienen als Vorwand. In den USA etwa ist dieser Markt liberalisiert und die beschworenen flächendeckenden Netzausfälle sind nicht zu beobachten.

    Was bisher geschah

    Seit Anfang 2013 schwelt die öffentliche Debatte über Zwangsrouter. Nachdem die Bundesnetzagentur in einem intransparenten Verfahren nach zahlreichen Anhörungen und Workshops immer noch unsicher war, ob sie nun den Routerzwang entgegen der Mehrheit teils hunderter Stellungnahmen gesetzlich legitimieren soll oder lieber an der eigenen Kompetenz zur eindeutigen Lösung des Problems zweifelt, übernahm Ende 2014 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Zur freudigen Überraschung zahlreicher Organisationen wie der Free Software Foundation Europe, dem Bundesverband Verbraucherzentralen, dem CCC, aber auch Endgeräteherstellerverbänden und Medien hat das Ministerium einen zufriedenstellenden Gesetzentwurf zuerst zur Ratifizierung in die EU-Kommission und danach in das Bundeskabinett gebracht und dabei bisher alle notwendigen Hürden im Gesetzgebungsprozess überwunden. Das Gesetz wartet nun auf Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Wir hätten uns zwar noch weitere gesetzliche Festschreibungen von Benutzerrechten für Kommunikationsgeräte gewünscht, aber der jetzige Stand garantiert zumindest für den mittelfristigen Stand der Technik ein Grundlevel von Nutzerfreiheiten.

    Mit einer Modifikation von FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und TKG (Telekommunikationsgesetz) sollen die bisherigen Mängel nun behoben werden. Der passive Netzabschlusspunkt soll klar definiert, die Betreiber zur unaufgeforderten Bereitstellung von „notwendige[n] Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste“ verpflichtet und ein Bußgeld von 10.000 Euro festgelegt werden, falls sie gegen diese Informationspflichten verstoßen.

    Es ist noch nicht vorbei

    Momentan liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Stellungnahme vor und wird danach von der Bundesregierung dem Bundestag zu den drei Lesungen vorgelegt. Wird das Gesetz angenommen, benötigt es noch die Billigung des Bundesrats, um dann den Routerzwang sechs Monate nach dessen Verkündigung abschaffen zu können. Doch damit das tatsächlich gelingt, müssen wir diesen Prozess aufmerksam verfolgen und darauf achten, dass der Entwurf nicht verwässert wird. Und Ihr könnt helfen! Kontaktiert Eure Volksvertreter, dass sie dieses Gesetz unbedingt ohne weitere Einschränkungen auf den Weg bringen sollen, um das absolute Minimum an Endgerätefreiheit, Verbraucherschutz und Sicherheit zu sichern.

    Doch auch danach wird es spannend. Stellen sich Internetanbieter bei der Verwendung eigener Geräte im Support quer? Können alle Geräte problemlos an alternativen Routern eingesetzt werden? Findet trotz Gesetz eine Diskriminierung irgendeiner Art statt? Ja, wir können uns über die bisherigen Erfolge freuen. Doch in diesem Thema steckt zu viel Geld, als dass wir uns in trügerischer Sicherheit wiegen dürften. Für das kommende Internet der Dinge, wo Kühlschränke und Heizungen über das Internet erreichbar sein werden, spielen der Router und Endgerätefreiheit allgemein eine noch viel zentralere Rolle. Wir gehen davon aus, dass wir nicht das letzte Mal mit diesem Thema zu tun hatten.

    27. August 2015 17
  • : Ein Jahr Digitale Agenda: Viel versprochen, wenig erreicht
    Bundeswirtschaftsminister Gabriel, Bundesinnenminister de Maizière und Bundesverkehrsminister Dobrindt. Bild: © BMWi/Susanne Eriksson.
    Ein Jahr Digitale Agenda: Viel versprochen, wenig erreicht

    Ein Jahr nach der Präsentation der Digitalen Agenda der Bundesregierung stellte heute der Digitale Gesellschaft e. V. eine Analyse bereit, die sich die wichtigsten netzpolitischen Fragen vorknöpft und eine erste Bilanz zieht. Das Regierungsprojekt hatte sich bekanntlich hohe Ziele gesteckt und soll Deutschland unter anderem zum führenden IT-Wirtschaftsstandort machen, dabei die Sicherheit sowie den Datenschutz erhöhen, den Breitbandausbau vorantreiben und durch eine Überarbeitung des Telemediengesetzes die Anzahl der offenen WLANs in Deutschland deutlich erhöhen. In Summe fällt das Urteil nicht sonderlich rosig aus, wie bereits die Einleitung deutlich macht:

    Dass es in der Netzpolitik der Bundesregierung insgesamt so gut wie keine nennenswerten Fortschritte, dafür aber viel Stillstand und einige verheerende Rückschritte gab, ist angesichts des Eindrucks, den ihre Digitale Agenda bereits vor einem Jahr erweckte, wenig überraschend. Schon damals fiel auf, dass die Agenda über weite Strecken lediglich aus Prüfaufträgen besteht und Lösungsansätze in vielen Bereichen erst noch über Gesprächsrunden und Multistakeholder-Foren gefunden werden sollen. Ganz offensichtlich fehlen der Bundesregierung nach wie vor ein stimmiges und durchdachtes netzpolitisches Konzept ebenso wie eine echte Vision für eine digitale Gesellschaft.

    Die Analyse ist inhaltlich in sieben Bereiche unterteilt und beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:

  • 1. Überwachung/Geheimdienste: Grundrechte schützen, Dienste an die Leine legen.
  • 2. IT-Sicherheit: Dezentralisierung vorantreiben, Open Source fördern.
  • 3. Datenschutz: Datensammelwut von Unternehmen eindämmen, Datensouveränität für Verbraucher/innen stärken.
  • 4. WLAN-Störerhaftung: Offenes WLAN ermöglichen, Providerprivileg für Alle.
  • 5. Urheberrecht: Recht auf Remix einführen, offene Lizenzen bevorzugen.
  • 6. Netzneutralität: Diskriminierungsfreies Internet erhalten, Spezialdienste klar definieren.
  • 7. Breitbandausbau: Schnelle Netze schaffen, Daseinsvorsorge wahrnehmen.
  • Zwar bleibt der Bundesregierung noch bis 2017 Zeit, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen, berechtigte Skepsis an deren Erfüllung ist allerdings angebracht. Und bedauerlicherweise sind die wenigen nennenswerten Fortschritte etwa im Bereich des Verfassungsschutzes zu vermelden, der „strategisch und organisatorisch“ gestärkt werden soll, „um den aktuellen Ver­änderungen bei Kommunikationsformen und ­-verhal­ten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können,“ wie es im Papier der Regierung heißt. Darüber zu berichten und einschlägige Dokumente zu veröffentlichen, kann bekanntlich schnell zu Ermittlungen wegen „Landesverrats“ führen, wie wir in den letzten Wochen feststellen mussten.

    Weniger forsch geht die Regierung hingegen das Eindämmen des Treibens ausländischer Geheimdienste an, was sie im Papier noch fordert, um Maßnahmen „zur Sensi­bilisierung im Bereich des Wirtschaftsschutzes weiter [zu] verstärken.“ Die Selektorenliste, mit der der US-Geheimdienst NSA mit tatkräftiger Unterstützung des BND munter Wirtschaftsspionage in Europa betrieben hat, ist nach wie vor nicht öffentlich gemacht worden. Wir sind gespannt, ob mit kleineren Brötchen wie dem Breitbandausbau oder der Problematik der WLAN-Störerhaftung ebenso fahrlässig umgegangen wird oder ob es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt. Die Uhr tickt.

  • : Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/75613313@N00/15378049070/in/album-72157648774466586/">nblr</a>
    Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht

    Neben Landesverrat und Co. arbeiten wir fleißig an dem Programm für unsere Konferenz, die am 4. September in der Kulturbrauerei Berlin stattfinden wird. Einige Vorträge stehen schon fest, daher eine kleine Vorschau, die ihr auch auf der Konferenz-Seite nachlesen könnt:

    Wie letztes Jahr wird Jillian C. York wieder dabei sein und über die Zensur von Nacktheit im Internet reden und sie mit der Darstellung in früheren Kunstepochen vergleichen. Thomas Lohninger berichtet uns von den neuesten Entwicklungen im Feld der Netzneutralität. Auch wenn die Verhandlungen auf EU-Ebene schon in der letzten Runde sind, wird er zeigen, warum die Verordnung keinen Bestand haben können wird. Simon Kissel erklärt, warum Router-Zwang eine schlechte Idee ist.

    Sicher werden auch wieder die aktuellen Entwicklungen um den NSA-Untersuchungsausschuss Thema sein, vor allem da unsere Konferenz praktischerweise mit dem Ende der Sommerpause zusammenfällt. Eine Gelegenheit schon einmal einen Ausblick darauf zu geben, mit welchen Themen sich die Politik im nächsten Jahr auseinandersetzen wird.

    Auch über die Anschuldigungen des Landesverrats werden Markus und Andre berichten und wir sind gespannt, was bis September noch passieren wird. Arne Semsrott von fragdenstaat.de wird uns erzählen, welche Auswirkungen das auf das Urheberrecht des Staates auf eigene Arbeiten bei Informationsfreiheitsanfragen hat.

    Leonhard Dobusch, Professor für Organisationstheorie, wird erklären, was „Urheberrechtsextremismus“ ist und warum es immer noch nicht gelungen ist, der digitalen Gesellschaft angemessene Urheberrechtsgesetze zu etablieren.

    Besonders freuen wir uns darauf, dass auch Wikimedia Deutschland als Kooperationspartner bei unserer Konferenz dabei sein wird. Zusammen werden wir eine Stunde Programm gestalten, in dem es um allerlei Themen rund um freies Wissen und freie Inhalte gehen wird.

    Mehr in den nächsten Tagen. Stay tuned!

    Tickets sind für 10, 15 und 50 Euro erhältlich. 50 Euro als Normalpreis, 15 Euro für alle mit Ermäßigungsberechtigung (Studenten, Schüler, Bezieher von Arbeitslosengeld…) und 10 Euro für diejenigen, die sich als Aktivisten für Netzpolitik engagieren.

    Abends feiern wir dann unseren elften Geburtstag mit einer Landesverräter-Party.

  • : Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg
    Vermeintlich kostenfreie Zugangsangebote wie Facebooks Internet.org bezahlen die Nutzer mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/andrewfeinberg/2321359871/">Andrew Feinberg</a>
    Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg

    Große Internetunternehmen wie Facebook oder Google spinnen kontinuierlich ihr Netz, mit dem sie sich in immer mehr Bereiche unseres Lebens vortasten – Nachrichten, Bilder, soziale Netzwerke, mobile Anwendungen. Mehr und mehr nehmen sie auf diese Weise auch Einfluss auf die Informationen, die wir zu Gesicht bekommen, sie begrenzen unsere Wahlfreiheit und manipulieren fernab von demokratischer Kontrolle. Dem gilt es entgegenzutreten.

    Dieser Gastbeitrag von Cathleen Berger und Lea Gimpel entstand im Rahmen eines Projekts der Stiftung Neue Verantwortung.

    Wir verstehen das Internet als ein Medium der freien Wahl. Im Mittelpunkt stehen nicht bestimmte Marken oder Unternehmen, sondern vor allem die Verbindung. Wichtig ist, dass man kommunizieren und sich informieren kann. Der freie Zugang zu allem und jedem ist dann eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn wir nicht mehr in diesem vielfältigen Internet surfen, sondern alle Inhalte durch Facebook und Wikipedia vorgegeben werden? Denn wie eine Studie kürzlich zeigte, behaupten in Indonesien bereits 11% der Befragten, nicht im Internet gewesen zu sein – aber Zeit auf Facebook verbracht zu haben. Dieser Trend könnte sich schon bald auch in Europa fortsetzen.

    Bei Facebook wird man sich angesichts dieser Umfrageergebnisse vor Freude die Hände gerieben haben. Mit den beiden Angeboten Facebook Zero und Internet.org drängt Mark Zuckerbergs Imperium in neue Märkte. In Entwicklungs- und Schwellenländer strebt sein Unternehmen nach Marktanteilen und neuen Kundengruppen, hierfür bietet das soziale Netzwerk, wie auch Google und Wikipedia, sogenannte „Zero Rating“-Produkte an. In Europa steht die Sicherung einer bereits bestehenden Dominanz im Vordergrund – die Produkte sind letztlich aber die gleichen.

    Zero-Rating-Produkte erlauben es ihren Kunden auf den ersten Blick, das „Internet“ kostenfrei zu nutzen. Jedoch kann nur auf den Seiten des Anbieters gesurft werden, der Zugriff auf andere Inhalte ist beschränkt – wer sich noch an das Surfen im Internet mit AOL in den 90ern und Anfang der 2000er Jahre erinnert, weiß, was gemeint ist. Bei Google Freezone kann man beispielsweise auf Gmail, Maps und die Suche zugreifen – aber nur einen Klick „hinein“. Will man tiefer recherchieren oder folgt einem Link zu Inhalten außerhalb der Plattform, fallen die normalen Gebühren für Datennutzung an. Geld, das viele Menschen in Entwicklungsländern nicht haben, in Europa dürfte die Bequemlichkeit und der Trend zur generellen Nutzung von Apps im Vordergrund stehen.

    Das Gratis-Internet von Facebook & Co. hat seinen Preis

    Doch die vermeintlich kostenfreien Zugangsangebote sind weder umsonst noch gewähren sie Zugang zu dem Internet, wie wir es kennen – frei und vielfältig. Die Nutzer bezahlen mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit: Begleitend zu ihren Zero-Rating-Angeboten kooperieren Unternehmen wie Facebook und Google auch mit Geräte- und Betriebssystemherstellern, sodass ihre Dienste auf den Geräten bereits vorinstalliert sind. Ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter und ein freier Zugang zu Wissen und Diensten, der es auch erlaubt, Inhalte in anderen Foren zu überprüfen oder schlicht weitere Meinungen einzuholen, sind auf dieser Basis nicht gegeben. Ohne Wettbewerb, ohne eine funktionierende digitale Wirtschaft kann sich auch keine Wissensgesellschaft entwickeln – eine Entwicklung, die in Zeiten der digitalen Transformation Grundlage für den sozialen und ökonomischen Erfolg eines Landes ist. Erschwerend kommt die Datensammelwut der Anbieter hinzu: Wie eine fette Spinne in ihrem Netz breiten sich Facebook und Google immer mehr im Internet aus und saugen Daten ab: Like-Buttons auf jeder Webseite, die direkte Integration von Nachrichten und Zeitungsartikeln (Instant Articles), Kurznachrichten über WhatsApp und sogar Gesichtserkennung über „Moments“ – dieses Netz ist sicherlich noch nicht fertig gewoben.

    Doch zurück zum „Gratis-Internet“: Natürlich ist es eine Chance, dort Zugänge zur digitalen Welt zu schaffen, wo es sonst keine gibt oder generell die Kosten zu senken. Doch ergeben sich weitere Probleme: Facebook gibt mit seinen AGB vor, welche Inhalte angemessen sind und welche entfernt werden. Jillian York von der Electronic Frontier Foundation illustriert dies beispielhaft mit Facebooks Forderung nach Klarnamen, die LGBT-Aktivisten und ‑Performer massiv benachteiligt. Das Netzwerk zwingt dadurch den Nutzern seine Sichtweise der Dinge auf; lokale und regionale Werte werden konterkariert, Unterschiede nivelliert. Durch die Regulierung von Sexualität oder Gewaltdarstellungen entsteht ein kultureller Bias. Gleiches betrifft Meinungsfreiheit oder Innovationen, die auf der Plattform entwickelt werden – alles ist solange akzeptabel, wie es den Vorgaben von Facebook entspricht. Lokale Innovationskraft wird dadurch gehemmt, und kleine und mittelständische lokale Unternehmen müssen sich den Facebook-AGB beugen, wenn sie Kunden erreichen wollen. Mit diesen Angeboten entstehen abgeschlossene Insellösungen, die zu sozialer und wirtschaftlicher Abhängigkeit führen – denn ihre Nutzer sind auf den Plattformen eingeschlossen. Jeder, der sich darüber hinaus online bewegen will, wird durch eine „Bezahlschranke“ davon abgehalten oder mit Mehrkosten bestraft. Wikipedia sollte man in diesem Zusammenhang sicherlich noch einmal gesondert betrachten. Doch auch hier gilt: Pluralität wird von Beginn an unmöglich gemacht.

    Die Problematik dieser Angebote bleibt nicht unbemerkt: Im Zuge der Debatte zu Netzneutralität – das heißt dem diskriminierungsfreien Zugang zum Internet und dem gleichberechtigten Transport aller Inhalte – haben sich durch das Engagement von Internetaktivisten bereits mehr als eine Million Inder bei der indischen Telekommunikationsbehörde gegen Zero-Rating-Produkte ausgesprochen. Erste Partner des in Indien gerade erst im Februar gestarteten Facebook-Angebots Internet.org ziehen daraus nun Konsequenzen und verlassen Zuckerbergs Initiative. Chile ging 2014 einen Schritt weiter: Basierend auf dem 2010 verabschiedeten Gesetz zum Schutz der Netzneutralität verbot die Regierung kurzerhand alle Zero-Rating-Angebote. In Europa hingegen diskutiert man auf Druck von Telekommunikationsunternehmen nunmehr die Einführung bzw. Genehmigung solcher Angebote.

    Es geht um nicht weniger als unsere Freiheit und Demokratie

    Wenn das freie Internet nicht durch Datenspinnen wie Facebook ersetzt werden soll, sind Regierungen weltweit in der Pflicht, Unternehmen immer wieder an ihre Verantwortung zu erinnern und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn notwendig. Denn nicht der Zugang zum Internet an sich sollte das Ziel aller Bemühungen um Anschluss und Konnektivität sein, sondern ein breiter, offener, gleichberechtigter Zugang zu einem diversen Angebot, das es dem Nutzer überlässt, welche Inhalte er ansteuert. Die Kontrolle von Inhalten darf nicht bei Unternehmen liegen.

    Noch ist dieses Netz nicht allumfassend: Es muss im Sinne der Netzneutralität, das heißt der Gleichbehandlung aller Daten, die ökonomische Diskriminierung von Inhalten mittels Regulierung untersagt werden – mit anderen Worten: Zero-Rating-Angebote dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit unterlaufen. Dies kann gleichzeitig bedeuten, dass wirtschaftliche Anreize für Anbieter von lokalen Inhalten geschaffen werden müssen, die zu einer Verbreiterung des Marktes und damit einem fairen Wettbewerb beitragen. Kreativere Modelle könnten vorsehen, dass Länder Internet Service Provider verpflichten, eine kleine Datenmenge pro Kunde kostenlos zur Verfügung zu stellen. Damit kann der Nutzer machen, was er möchte. Letztlich bedarf es eines besseren Schutzes der Konsumenten von staatlicher Seite, um Menschenrechte und die Freiheit im Internet weltweit zu schützen.

    Der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, bringt dies klar auf den Punkt: Die Einschränkung oder Sperrung des Internetzugangs verstößt gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 19 des VN-Zivilpaktes); das Internet ist in Zeiten der Informations- und Wissensgesellschaft ein grundlegendes Menschenrecht. Mark Zuckerberg, CEO von Facebook, sieht das ähnlich: Zum Start von internet.org bezeichnete er in einem Blogbeitrag (pdf, Facebook-Login-Only-Link) Vernetzung als Menschenrecht. Allein die Auslegung davon ist sehr unterschiedlich. 

  • : Netzneutralität: Oettinger antwortet Kritikern, ohne auf Kritik einzugehen
    Digitalkommissar Günther Oettinger versucht mit einem Blog-Posting, sich gegen die Kritik am Kompromiss zur Netzneutralität zur Wehr zu setzen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/15207145199/">European Parliament</a>
    Netzneutralität: Oettinger antwortet Kritikern, ohne auf Kritik einzugehen

    In einem Blog-Posting meldete sich Digitalkommissar Günther Oettinger zu Wort, um der weiter anhaltenden Kritik an der EU-Regelung zur Netzneutralität zu begegnen. Einige Infos seien „in der öffentlichen Debatte irgendwie untergegangen“, die er gerne abseits seines Twitter-Kanals loswerden würde (Markierungen aus dem Original übernommen):

    Kritischen Stimmen zufolge ist das Ergebnis nicht eindeutig, so dass Telekom-Anbieter die Netzneutralität umgehen könnten. Dies ist nicht der Fall. Unsere Vorschriften schützen das Recht aller Europäer auf Zugang zu Online-Inhalten ihrer Wahl und schreiben den Grundsatz des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Datenverkehrs gesetzlich fest. So entscheiden nicht mehr die Anbieter von Internetdiensten, wer auf welche Inhalte zugreifen kann und wer nicht, und sie dürfen auch NICHT gegen Bezahlung eine Vorzugsbehandlung gewähren, denn das Blockieren oder die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bestimmter Daten ist unzulässig.

    […]

    Internetanbieter werden Spezialdienste in ihr Angebot aufnehmen können wie beispielsweise Internet-TV, Telechirurgie und andere eHealth-Leistungen oder auch Dienste im Rahmen des Internet der Dinge z. B. für vernetzte Fahrzeuge, sofern die Netzkapazität ausreicht und dies nicht in Form von langsameren, schwächeren oder instabileren Internetverbindungen auf Kosten von Unternehmen und Verbrauchern in der EU geht.

    Mit dieser Argumentation versucht Oettinger, den Kernpunkt der Kritik zu umgehen, dass viele vage und unscharf formulierte Passagen in der Regelung zu Rechtsunsicherheiten führen würden. „Netzwerkbetreiber
    werden das als Einladung verstehen, eine ihnen genehme Interpretation des Textes gerichtlich zu erstreiten“, befürchtet Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e. V. gegenüber Netzpolitik.org. Zwar sei es richtig, dass mit dem Trilog-Kompromiss ein Recht auf Zugang zu beliebigen Inhalten und der Grundsatz des diskriminierungsfreien Datenverkehrs festgeschrieben wurde. „Anders als Digitalkommissar Oettinger meint, ist die Netzneutralität damit aber keineswegs effektiv gesetzlich verankert“, sagte Tripp.

    Spezialdienste: Die neue Normalität?

    Vor allem die Frage, wie Netzanbieter mit den erlaubten Spezialdiensten, also zu bezahlenden Überholspuren, umgehen werden, bedarf einer Klärung – die aller Wahrscheinlichkeit nach erst durch Gerichte geschaffen werden dürfte. Oettinger sieht das anders und bezeichnet den Ansatz als „ausgewogen“:

    Internetanbieter werden Spezialdienste in ihr Angebot aufnehmen können wie beispielsweise Internet-TV, Telechirurgie und andere eHealth-Leistungen oder auch Dienste im Rahmen des Internet der Dinge z. B. für vernetzte Fahrzeuge, sofern die Netzkapazität ausreicht und dies nicht in Form von langsameren, schwächeren oder instabileren Internetverbindungen auf Kosten von Unternehmen und Verbrauchern in der EU geht.

    Bei solchen ausgelagerten Spezialdiensten handelt es sich um separate Zugangsdienste, „die für […] bestimmte […] Inhalte, Anwendungen oder Dienste oder eine Kombination derselben optimiert sind, wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualitätsniveau zu genügen“. Nun definiert der Text aber nicht, was unter einem „spezifischen Qualitätsniveau“ zu verstehen ist, sondern überlässt diese Bewertung den nationalen Regulierungsbehörden. Diese sollen im Einzelfall prüfen, „ob und inwieweit diese Optimierung objektiv notwendig ist, um ein oder mehrere spezifische und grundlegende Merkmale der Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu gewährleisten und eine entsprechende Qualitätsgarantie zugunsten der Endnutzer zu ermöglichen“.

    Volker Tripp hält dies für eine faktisch funktionslose Hürde, denn Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber könnten beliebige Qualitätsanforderungen für einen Dienst aufstellen und mit der Begründung, diese Qualität sei über das Best-Effort-Internet nicht gewährleistet, auf eine bezahlte Überholspur ausweichen. „Auf diese Weise könnten auch bereits etablierte Dienste des Best-Effort-Internet leicht auf kostenpflichtige Sonderzugänge ausgelagert werden – mit all den negativen Folgen, die das für die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und die Innovationskraft des Netzes hätte“, so Tripp. Zwar verweist Oettinger in seinem Posting auf noch zu erarbeitende Leitlinien, die vom Gremium der EU-Telekom-Regulierer BEREC kommen sollen. Allerdings stellt sich die Frage, warum der Gesetzestext selbst nicht schon einen eindeutigen Rahmen vorgibt. Zudem bleibt bis auf Weiteres unklar, wie diese Leitlinien ausfallen werden – die Auswertung einer unlängst von BEREC in Auftrag gegebenen Umfrage, die Konsumenten „auf der Überholspur“ und „Netzaktivisten im Graben“ sieht, lässt im Zweifel Schlimmes befürchten.

    Anbieter wechseln leicht gemacht. Nur, wohin?

    Als Sicherungsmaßnahme sieht die Regelung vor, dass Kunden leichter kündigen können, wenn die vertraglich „versprochenen Geschwindigkeiten nicht geliefert werden“, wie Oettinger ausführt. Auch das klingt zunächst vielversprechend, kann jedoch nur dann aufgehen, wenn ausreichend Konkurrenz auf dem Markt verfügbar ist. Oettinger hat sich freilich wiederholt dafür ausgesprochen, das EU-Wettbewerbsrecht insofern abzuschwächen, als dass es die Fusion europäischer Telekommunikationsunternehmen erleichtert. Im Vergleich zum US-amerikanischen Markt sei der europäische zu fragmentiert und die Gewinne zu gering. Die Hoffnung dahinter: Die europäischen Anbieter sollen sich nicht nur auf dem Weltmarkt besser behaupten können und besser gegen feindliche Übernahmen gewappnet sein, sondern die gesteigerten Gewinne in den Breitbandausbau zu Hause investieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Strategie reines Wunschdenken – und welche negativen Folgen ein konsolidierter und fein säuberlich aufgeteilter Telekommunikationsmarkt für Konsumenten hat, zeigt der Blick auf den US-Markt, der Kunden kaum Wahlmöglichkeiten lässt und zu deutlich höheren Preisen als in Europa führt.

    Auffallend ist auch, dass Oettinger in seinem Blog-Posting mit keinem Wort auf Zero-Rating-Angebote eingeht. Der Kompromisstext lässt diese Frage unbeantwortet und verbietet eine solche Praxis nicht ausdrücklich, sondern gesteht Netzanbietern das Recht zu, mit Endkunden Vereinbarungen über Preise, Datenvolumen oder Geschwindigkeiten zu treffen, solange das grundsätzliche Recht der Nutzer auf Zugang zu beliebigen Inhalten, Diensten und Anwendungen nicht beeinträchtigt wird. Dieses grundsätzliche Recht lässt sich jedoch leicht auf den Kopf stellen, wie Tripp ausführt: „Netzwerkbetreiber könnten sich auf den Standpunkt stellen, dass Zero-Rating nicht das Recht der Endnutzer auf Zugang zu beliebigen Inhalten, Diensten und Anwendungen beeinträchtigt, sondern ihnen im Gegenteil zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten eröffnet, wenn das zulässigerweise vereinbarte Datenvolumen erschöpft ist.“ Als Konsequenz scheint unausweichlich, was Kritiker wie Tripp von Beginn an verkünden: „Da der Kompromisstext keine eindeutigen Aussagen zum Zero-Rating enthält, wird auch diese Frage erst durch Gerichtsverfahren erschöpfend geklärt werden.“

  • : AT&T wehrt sich gegen FCC-Strafe
    AT&T wehrt sich gegen FCC-Strafe

    Wie erwartet hat der US-amerikanische Netzbetreiber AT&T Einspruch gegen eine von der Regulierungsbehörde FCC verordnete Strafzahlung von 100 Millionen US-Dollar eingelegt. Der Anbieter soll seine Kunden in die Irre geführt und „unlimitierte“ Tarife verkauft haben, die jedoch nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens empfindlich gedrosselt wurden. Die Einschränkung sei nicht klar genug kommuniziert worden.

    AT&T weist jede Schuld von sich und erklärte, die Kunden ausreichend informiert zu haben. Zudem entbehre die höchste jemals von der FCC ausgesprochene Strafe jeglicher Grundlage:

    “The Commission’s findings that consumers and competition were harmed are devoid of factual support and wholly implausible,” the company wrote in its filing. “Its ‚moderate’ forfeiture penalty of $100 million is plucked out of thin air, and the injunctive sanctions it proposes are beyond the Commission’s authority.”

    And the company tried to cast doubt on the commission’s motives. Its efforts, the company said, were evidence of “an unseemly effort to coerce settlement.”

    The company says that it notified customers on a variety of platforms, including posting a disclosure online and texting customers with “unlimited” plans, about the slower speeds they would encounter if they exceeded a certain amount of data usage.

    “Under any lawful mode of analysis, the fact that AT&T complied with the Transparency Rule’s requirements by posting an online disclosure containing the information the Commission required should end this case. AT&T, however, went well beyond the Rule’s requirements and directly notified all users affected by the MBR policy in numerous additional ways,” the company said in its filing.

    Mittlerweile hat AT&T die Praxis geändert und schränkt die Bandbreite nur mehr dann ein, wenn es zu Überlastungen im Netzwerk kommt. Als Schuldeingeständnis will das der Konzern aber nicht verstanden wissen, denn Kunden seien nicht zu Schaden gekommen.

  • : Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss
    Zu viel Spin kann leichte Übelkeitsgefühle verursachen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/dobrych/3843131096/">Ilya</a>
    Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss

    Ob ein Gesetz Klarheit schafft, lässt sich in der Regel daran ablesen, wie im Nachgang die öffentliche Debatte verläuft. So lässt sich etwa Digitalkommissar Günther Oettinger nicht davon abhalten, längst überholte Zeitungsartikel als Beleg anzuführen, dass der Kompromiss zur Netzneutralität selbst ehemalige Kritiker zufrieden stellt und demnach alles in Ordnung ist. Dabei ignoriert er willentlich auf den aktuellen Stand gebrachte Analysen, die vor Rechtsunsicherheiten und jahrelangen Gerichtsverfahren warnen.

    Der an entscheidenen Stellen schwammig formulierte Gesetzestext lasse ausreichend Schlupflöcher offen, schreibt beispielsweise die Digitale Gesellschaft, die Netzbetreiber dazu nutzen könnten, um etwa bezahlte Überholspuren oder vom Datenvolumen ausgenommene Zero-Rating-Dienste anzubieten – bis ein solcher Fall vor einer nationalen Regulierungsbehörde oder einem Gericht landet.

    Die Stoßrichtung von Oettinger ist indes klar: Scheinbare Fakten schaffen, positive Stimmung verbreiten und darauf hoffen, dass sich die Kritiker schon beruhigen werden. Das mittlerweile lose für Ende August vereinbarte Treffen mit Vertretern der Bürgerrechtsorganisation EDRi.org kommt freilich ein wenig spät, und ob es an der eingeschlagenen Linie etwas ändern wird, darf man getrost bezweifeln.

    „Netzaktivisten im Graben“

    Eine fast noch aggressivere Linie fährt das Marktforschungsinstitut YouGov, das zusammen mit dem Beratungsunternehmen WIK-Consult eine repräsentative Studie zum Thema erstellt hat. Auftraggeber war die EU-Behörde BEREC (Body of European Regulators of Electronic Communications), die die Kommission und nationale Regulierungsbehörden bei Fragen im Telekommunikationssektor berät. Offenbar soll die Interpretation der Ergebnisse wohl auch den Netzanbietern Schützenhilfe leisten, denn ein rechtlicher Graubereich scheint in dieser Welt nicht zu existieren. Stattdessen steht der Weg in ein Zwei-Klassen-Netz endgültig fest, Widerstand zwecklos.

    Obwohl sich die teils widersprüchlichen Resultate der Umfrage durchaus anders auslegen lassen, ergießt der Pressetext Spott und Häme über „Netzaktivisten“, die nun im „Graben“ liegen würden. Endkunden hingegen würden die möglichen Folgen der geplanten Regelung „jedoch durchaus positiv“ bewerten und sich auf der „Überholspur“ befinden – wenn man die Ergebnisse nur richtig dreht und wendet.

    So lehne etwa eine klare Mehrheit der Verbraucher eine Beschränkung des Datenvolumens ab. Knapp 90 % der Deutschen würden gar den Anbieter wechseln, sollte dieser das Volumen begrenzen. Für YouGov-Studienleiterin Anna Schneider ergibt sich daraus Folgendes: „Insbesondere Zero-Rating, das spezielle Dienste von Datenvolumenbeschränkungen ausnimmt, kann den Markt kräftig durchrütteln. Denn hier entstehen neue Chancen für Anbieter von besonders günstigen Tarifen.“

    Zero-Rating-Angebote ergeben selbstverständlich nur dann Sinn, wenn das Datenvolumen limitiert ist. Wer nicht darauf achten muss, ob der Stream eines HD-Videos künstlich auferlegte Grenzen sprengt, wird sich nur schwerlich für eine Netflix-Flatrate begeistern lassen. Und ein stark eingeschränkter „Basis-Dienst“, zu dem sich nach Bedarf Zugänge zu sozialen Netzwerken, Musik-Angeboten und Ähnlichem hinzubuchen lassen, hat mit einem freien und offenen Internet, wie wir es kennen, nichts mehr zu tun.

    Spezialdienste: Endlich wird Klartext geredet

    „Ein bevorzugter Zugang zu Anwendungen und Diensten für diejenigen, die mehr bezahlen, findet fast jeder zweite Deutsche (47 Prozent) fair,“ heißt es zum Thema Spezialdienste, woraus sich laut René Arnold von WIK-Consult ergebe, „dass hier eine Regelung geschaffen wurde, die den Nutzern zugutekommt. Nun ist es an den Anbietern von Internetzugängen, die Kundenbedürfnisse genauer zu verstehen und entsprechende Produkte anzubieten.“ Um was es wirklich geht, wird unmittelbar danach angesprochen: „Dabei ist Priorisierung von bestimmten Diensten wie Videostreaming nur die eine Seite der Medaille,“ erklärt der Pressetext.

    Die Kundenbedürfnisse dürften recht klar sein: Kaum jemanden werden ruckelnde Youtube-Videos zufriedenstellen, die erst auf einer bezahlten Überholspur flüssig laufen. Netzanbieter wiederum reiben sich bei der Vorstellung die Hände, die Bandbreite von Standard-Zugängen ungestraft verknappen zu können, um anschließend doppelt zu kassieren – auf der einen Seite bei den Verbrauchern, und auf der anderen bei finanziell gut ausgestatteten Inhalteanbietern, die sich solche Kooperationen leisten können. Auf der Strecke bleiben freilich nicht nur Nutzer, sondern auch bisher unbekannte Internet-Dienste, die nach Gutdünken ausgebremst werden könnten. Um genau das geht es hier ausdrücklich – und nicht um die viel beschworenen „lebenswichtigen“ Szenarien wie Industrie 4.0 oder Telemedizin, die sonst als Beispiele für den Einsatz von Spezialdiensten herangezogen werden.

    Trotz des versuchten Spins, den umstrittenen Kompromiss als verbraucherfreundlich darzustellen, stimmt die Studie dennoch leicht hoffnungsfroh. Sollten tatsächlich Konsumenten auf dem freien Markt über das Schicksal der Netzneutralität entscheiden – und ausreichend Anbieter zur Verfügung haben, zu denen sie problemlos wechseln können –, dann dürften Geschäftsmodelle, die einen unbeschränkten und vollwertigen Internetzugang bereitstellen, die Oberhand gewinnen.

  • : Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“
    Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“

    oettinger_immernoch_eucyberkommissar_npGünther Oettinger hat offensichtlich einen neuen, engagierten Mitarbeiter für seine Social-Media-Kanäle bekommen. Das zeigt sich dadurch, dass jetzt auch eine Art Nutzerdialog versucht wird. Das ist aber noch etwas unbeholfen, wie sich heute wiederholt zeigte. Vielleicht liegt es aber auch einfach nur am Produkt. Seit dem Kompromiss zur Netzneutralität im EU-Trilog versucht Günther Oettinger, das Ganze als Erfolg für Verbraucherrechte darzustellen. Kritiker sehen das anders.

    Als der Kompromiss vorgestellt wurde, war für einige Tage unklar, was dieser konkret bedeutet. Einige wichtige Punkte waren noch nicht ausverhandelt, aber die Kommission ging schon an die Presse und verkaufte das als Erfolg. Das führte dazu, dass Medien bei Nichtregierungsorganisationen anriefen, um irgendeine Reaktion zu erhalten. Da diese noch dabei waren, die Auswirkungen zu analysieren, konnten sie auch nur sagen, dass es noch schlimmer hätte laufen können, aber die Analysen noch andauern würden. Aus dem „Hätte noch schlimmer laufen können“ wurde dann leicht verkürzt bei Politico und The Register „NGOs sind zufrieden“. Was so nicht stimmt.

    Seitdem twittert Günther Oettinger regelmäßig diese Artikel zurück, wenn er von Twitter-Nutzern für den schlechten Kompromiss zur Netzneutralität kritisiert wird. Heute wurde daraus aber ein fast epischer Twitterdialog, bis dem Social-Media-Manager offensichtlich das Handy weggenommen wurde.

    Es begann mit:

    . @UweliciousGame Der Artikel zur #Netzneutralität ist nicht mehr aktuell. Die Kritiker heute:http://www.politico.eu/article/telecoms-single-market-tsm-recitals/ … http://www.theregister.co.uk/2015/07/09/net_neutrality_deal_closes_loopholes_promises_level_playing_field_without_scaring_the_horses/ …

    Das fiel mir auf, und ich schrieb zurück, was ich schon einmal getwittert hatte, nämlich dass die dort zitierten Kritiker sich anders äußern würden und man das z. B. durch einen direkten Dialog auch herausfinden könnte:

    .@GOettingerEU die Kritiker stehen immer noch zu ihrer Meinung. Fragen Sie sie doch mal persönlich. https://netzpolitik.org/2015/netzneutralitaet-eu-ausschuss-segnet-kompromiss-ab-kritiker-warnen-vor-rechtsunsicherheiten/ …

    Darauf kam von Günther Oettinger diese Antwort:

    .@netzpolitik schön, dass Sie Ihre Berichterstattung aktualisiert haben. Mein Team & ich sind im regelm. Austausch mit Interessensvertretern

    Offensichtlich wurde dieser Artikel nicht gelesen, denn sonst hätte Oettinger herausfinden können, dass die in Politico und Register zitierten Kritiker mittlerweile ihr Analysen beendet und in einem Report veröffentlicht hatten. Und dass deren Kritik sich anders liest als Oettinger mit seinen Tweets suggeriert. Die von Oettinger suggerierte Rechtssicherheit kann niemand bestätigen, ganz im Gegenteil: Es wird weiterhin Rechtsunsicherheit bei den entscheidenden Fragestellungen der Netzneutralität kritisiert, vor allem bei Spezialdiensten, der Durchsetzung von Netzneutralitätsregeln (im „offenen“ Internet) und Zero-Rating.

    Vor allem auf den Punkt mit den Interessenvertretern konnte ich nur noch damit antworten:

    .@GOettingerEU ist Ihr Account gehackt worden?

    Wir haben die von Politico und Register seinerzeit befragten Kritiker direkt gefragt, wann sie sich denn mit Günther Oettinger und seinem Team zum Thema getroffen haben. Estelle Masse von Accessnow hat sich noch nie mit Günther Oettinger und seinem Kabinett getroffen. European Digital Rights (EDRi) hat Oettinger noch nie persönlich getroffen, es gab nur einmal ein Treffen im Januar mit einem Mitglied seines Teams. (Funfact: Steht natürlich nicht auf der Lobby-Transparenzseite, wie soviele andere Termine mit Industrielobbyisten.)

    EDRi antwortete daraufhin:

    Lieber Herr @GOettingerEU, lesen Sie doch mal unsere aktuellste Analyse https://edri.org/files/NN_analysis_20150715.pdf … können wir gerne endlich persönlich erklären

    Aber es wird noch besser, zwischenzeitlich antwortete Oettinger einem weiteren Account:

    .@Backnang Da kann ich nur eines sagen: selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?

    Da können wir nur sagen: Mit allen Interessensvertretern treffen, dazu gehören auch Kritiker, und sich mit Argumenten auseinandersetzen. Das nennt man Politik – oder?

    Wir sind gespannt, ob und wann sich Günther Oettinger darauf einlässt und auch mal Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft und nicht nur Industrie-Lobbyisten trifft. EDRi und Accessnow sitzen beide in Brüssel und nehmen sich gerne die Zeit, sie kommen auch gerne irgendwo hin, wenn es daran scheitern sollte.

  • : Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten
    Der Kompromisstext zu Netzneutralität lässt entscheidende Punkte wie den zu bezahlten Überholspuren offen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/springfeld/6675540497/">Udo Springfeld</a>
    Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten

    Der umstrittene Kompromiss rund um Netzneutralität und Roaminggebühren hat am Mittwoch den zuständigen Industrieausschuss des EU-Parlaments passiert und geht nun in die zweite und wohl letzte Lesung. Seit den Trilogverhandlungen hat der Text noch einige Änderungen erfahren, die der EU-Rat bereits abgenickt hat. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass das Parlamentsplenum die Verordnung in der vorliegenden Form absegnen wird, selbst wenn den Volksvertretern noch bis zum Herbst Zeit bleibt, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

    Während sich die konservative spanische Verhandlungsführerin Pilar del Castillo Vera über den „bedeutenden Erfolg für das EU-Parlament“ freut und im Gesetztext eine Garantie für ein „offenes Internet“ sieht, zeichnen erste Analysen von Bürgerrechtsorganisationen ein anderes Bild. Zwar sei es den Parlamentariern gelungen, dem EU-Rat einige Zugeständnisse abzutrotzen, schreibt etwa die Initiative European Digital Rights (EDRi), mehrere Schlüsselpassagen seien aber „extrem unklar“ formuliert. Das würde die Tür für langgezogene Gerichtsverfahren öffnen, sagte der Executive Director Joe McNamee:

    Die europäischen Institutionen sollten es nicht den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden und Gerichten überlassen, das Gesetz zu machen. Während wir die letzten Bemühungen des Parlaments begrüßen, sollte es in der Zweiten Lesung offenstehende Streitfragen ausräumen, um klare Schutzvorkehrungen für Netzneutralität zu gewährleisten.

    So würde etwa der Abschnitt, der das Blockieren von illegalen Inhalten regeln soll, die Europäische Grundrechtecharta aushebeln, da auch dann gesperrt werden kann, wenn kein ausdrückliches und vorhersehbares Gesetz gegen beanstandete Inhalte vorliegt. Unnötig unklar seien auch die Regeln zum Verkehrsmanagement, zu dem Provider auch dann greifen dürften, wenn eine „drohende Überlastung“ bevorstünde. Zudem herrsche Unsicherheit, ab wann und für wie lange in Verbindungen eingegriffen werden kann, auch wenn das Netz nicht akut überlastet ist.

    Unklare Regelungen zu Zero Rating und Spezialdiensten

    Nicht abschätzen lasse sich, ob Provider in Zukunft sogenannte Zero-Rating-Produkte anbieten dürfen, also etwa Zugang zu Diensten oder Webseiten, die von einem vereinbarten Download-Volumen ausgeklammert sind. Sollten Gerichte oder Regulierungsbehörden eine solche Preisdiskriminierung zulassen, dann würde das das Ende für eindeutige nationale Vorgaben wie die in den Niederlanden bedeuten. Wünschenswert wäre hier ein eindeutiges Verbot solcher Praktiken oder zumindest ein Zusatz, der klarstellt, dass die Verordnung diese Fragestellung nicht berührt – und somit nationale Alleingänge zulässt.

    Ähnlich offen für Interpretation seien die „sehr subjektiven Kriterien“, die Spezialdienste definieren sollen. Der Gesetztext liefere „guten Regulationsbehörden“ ausreichend Handhabe, die Vorgaben effizient zu implementieren, bei politisch und ökonomisch schwachen Behörden sei dies aber fraglich. So bleibe etwa unklar, ab wann ein normaler Internetzugang ein bestimmtes Qualitätsniveau nicht mehr garantieren kann, so dass auf Überholspuren gesetzt werden muss.

    Die Gefahr von langwierigen Gerichtsverfahren sieht auch die Digitale Gesellschaft e. V., weil der Text „in den entscheidenden Punkten neue Rechtsunsicherheiten schaffen“ würde. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen, klare und unmissverständliche Regeln zu setzen. Stattdessen würde er „die Probleme, zu deren Lösung er offenbar nicht in der Lage ist, auf die Gerichte verschieben“ und dadurch großen und finanziell gut ausgestatteten Telekommunikationsunternehmen und Netzwerkbetreibern einen Vorteil verschaffen.

    Diese könnten die schwammig formulierten Regeln zu Spezialdiensten nutzen, um bestimmte Dienste auf bezahlte Überholspuren auszulagern:

    Es wird nämlich nicht definiert, wer in welcher Weise die Anforderungen an ein bestimmtes Qualitätsmaß festlegt. Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber könnten daher beliebige Qualitätsanforderungen für einen Dienst aufstellen und mit der Begründung, diese Qualität sei über das Best-Effort-Internet nicht gewährleistet, auf eine bezahlte Überholspur ausweichen. Auf diese Weise könnten auch bereits etablierte Dienste des Best-Effort-Internet leicht auf kostenpflichtige Sonderzugänge ausgelagert werden – mit all den negativen Folgen, die das für die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und die Innovationskraft des Netzes hätte.

    Gerichtsverfahren drohen auch im Hinblick auf Zero-Rating-Angebote, die der Gesetztext nicht eindeutig verbietet. Provider dürfen mit ihren Kunden „Vereinbarungen über Preise, Datenvolumen oder Geschwindigkeiten“ treffen, solange diese nicht das grundsätzliche Recht beeinträchtigen, auf beliebige Inhalte, Dienste oder Anwendungen zuzugreifen. Das könnten Netzwerkbetreiber umdefinieren und behaupten, dass solche Angebote zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten eröffnen würden, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist – ein klarer Wettbewerbsnachteil für finanzschwache Start-Ups, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um entsprechende Verträge mit Zugangsanbietern auszuhandeln.

    Zweifelhaftes Lob

    Oettinger-Tweet-2Zwar behauptete der Digitalkommissar Günther Oettinger, dass sich ehemalige Kritiker positiv zum Kompromisstext geäußert hätten. Aus seiner selektiven Wahrnehmung heraus mag das wohl zutreffen, wenn etwa EDRi den Gesetzentwurf als eine „signifikante Verbesserung“ im Vergleich zum „inkohärenten, widersprüchlichen und zerstörerischen Ansatz“ bezeichnet, mit dem der Rat und die Kommission in die Verhandlungen gezogen waren. Ob sich Oettinger noch in dieser Amtszeit mit den Kritikern zusammensetzen wird, bleibt freilich offen: Unsere Anregung in diese Richtung ließ er unbeantwortet im Raum stehen.

    Lob sieht jedenfalls anders aus, und es bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament die Zweite Lesung nutzt, um an den entscheidenden Stellen nachzubessern. Sollte der Gesetzgeber die strittigen Punkte nicht rechtzeitig klären und den Text in der vorliegenden Form verabschieden, stehen uns sonst Rechtsunsicherheit und daraus resultierende, jahrelange Gerichtsverfahren ins Haus.

  • : FAZ zur Netzneutralität: Europa schafft ab
    FAZ zur Netzneutralität: Europa schafft ab

    Michael Spehr kommentiert in der FAZ lesenswert den aktuellen Kompromiss zur Netzneutralität aus den Trilog-Verhandlungen in der EU: Europa schafft ab.

    Aktiv blockieren und drosseln werden die Netzbetreiber nicht. Dafür sind sie zu pfiffig. Ihre derzeitige Strategie besteht darin, Engpässe, die sich mit wenig Aufwand beseitigen ließen, aufrechtzuerhalten. In einem Europa ohne Netzneutralität können die Telekomkonzerne neue Geschäftsmodelle auf der Basis künstlicher Verknappung von Bandbreiten aggressiv vorantreiben. Das ist das Ende eines offenen und freien Netzes, wie wir es kennen. Und wohl von Brüssel so gewollt.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen bedankt Euch bei der Deutschen Telekom, Günther Oettinger und unserer Rot-Schwarzen Bundesregierung.

  • : Die deutsche Politik zum EU-Kompromiss zur Netzneutralität – mit Spezialdiensten
    Der Bundestagssausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Der Aussschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur besprach auch die EU-Einigung zum Roaming und zur Netzneutralität © DBT
    Die deutsche Politik zum EU-Kompromiss zur Netzneutralität – mit Spezialdiensten

    Am Dienstag kam es zu einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat hinsichtlich des „Digitalen Binnenmarkts“. Der endgültige Text ist noch nicht veröffentlicht, EU-Kommissar Günther Oettinger ließ es sich jedoch nicht nehmen, über das Ende von Roaming sowie Netzneutralität zu twittern.

    Gestern diskutierte der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur das Thema. Aus den Bundestagsfraktionen kommen, wie zu erwarten, gemischte Reaktionen, insbesondere hinsichtlich der Spezialdienste, die von der Regel der Netzneutralität ausgenommen werden sollen.

    Die Grünen kritisieren die Regelung und sehen darin das Ende der Netzneutralität. Dazu schreibt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag:

    In der Tat droht nach dem jetzigen Kompromiss auf EU-Ebene de facto das Aus für die Netzneutralität. So werden „specialized services“ unter extrem weitreichenden, völlig unklaren Konditionen (wenn „notwendig“) zugelassen […] Durch ihr sich lange abzeichnendes Umkippen […] haben die Abgeordneten sowohl der Netzneutralität als auch dem Europäischen Parlament einen echten Bärendienst erwiesen.

    Die Unionsfraktion sieht in der Einigung eher eine pragmatische Lösung. Ulrich Lange, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur:

    Mit dem Verhandlungsergebnis zur Netzneutralität ist eine jahrelange Diskussion jetzt pragmatisch beendet worden. Es ist gut, dass Spezialdienste grundsätzlich ermöglicht werden, um für innovative Dienste wie Connected Car eine entsprechende Basis zu bieten.

    Sein Fraktionskollege Thomas Jarzombek äußert sich etwas differenzierter und spricht die vielfach angesprochenen Probleme mit den Spezialdiensten an:

    Es bleibt aber die Frage, wie Diskriminierungsfreiheit innerhalb von Diensteklassen gewährleistet werden kann. Im Ergebnis darf es nicht dazu kommen, dass große Player Vorteile gegenüber dem Mittelstand und Gründern erhalten.

    Weiterhin erklärt Jarzombek, dass dieses Problem ein Schwerpunkt bei der nationalen Umsetzung der Einigung und bei der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur sein sollte. Fraglich ist, inwieweit eine nationale Regelung die Netzneutralität schützen könnte, wenn multilateral Spezialdienste erlaubt sein werden, denn ein wirksamer Schutz auf EU-Ebene ist durch die trilaterale Einigung sehr unwahrscheinlich geworden.

    Zumindest auf EU-Ebene ist die SPD im Großen und Ganzen mit der getroffenen Einigung zufrieden. Die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert bringt sogar etwas Katzencontent ins Spiel:

    Alle Verkehre werden gleich behandelt, ob es das Katzenbild von Oma ist, ein Spielfilm, den ich mir herunterlade, oder eine E‑Mail. Es ist nicht alles so schön, wie wir uns das gewünscht haben, aber wir haben eine Menge erreicht.

    Nicht so schön ist besonders, dass sich die Spezialdienste zur Auslagerung bevorzugter Datenflüsse anbieten würden. So würde nach Verabschiedung der EU-Verordnung eben nicht jedes Bild und jede Datei gleich behandelt werden, wenn ein Anbieter als Spezialdienst anerkannt werden würde und ein anderer nicht.

    Von der Linksfraktion im Speziellen oder von der Linkspartei im Allgemeinen konnte ich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Äußerungen finden, für Hinweise zur Ergänbzung bin ich dankbar.

    Es ist damit zu rechnen, dass die Regelung ohne große Modifikationen durch das EU-Parlament und den Rat gebilligt werden wird. Gegen die Abschaffung des Roamings und gegen Netzneutralität spricht nichts, gegen die „Spezialdienste“, die von der Netzneutralität ausgenommen werden sollen, wenn es „nötig“ ist, deutlich mehr.

    Ergänzung:
    Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte sich in einer Pressemitteilung zur erzielten Einigung. Gabriel persönlich äußerte sich dahingehend, dass die ausgenommenen Spezialdienste eher ein Feature sei, dass die Übertragung von Daten verlässlich mache:

    Ein starker Grundsatz der Gleichbehandlung des Verkehrs bewahrt das offene Internet. Gleichzeitig werden Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sichergestellt. Außerdem bleibt genügend Spielraum für Qualitätsinnovationen, denn Netzwerkmanagement soll dort möglich bleiben, wo es technisch geboten ist. So können Daten und Anwendungen verlässlich übertragen werden.

    Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin von den Linken, ließ verlauten, dass die Abschaffung der Romaing-Gebühren gegen die Aufweichung der Netzneutralität kein guter Deal sei.

  • : Günther Oettinger: Die beste Netzneutralität samt Taliban 2.0
    Ganz schön viele Fragen...
    Günther Oettinger: Die beste Netzneutralität samt Taliban 2.0

    oettinger-talibanUnser Digitalkommissar Günther Oettinger sass gestern bei einer Pressekonferenz zu den Trilog-Verhandlungen auf der Bühne und hat dort auch eine Frage zu seinem Taliban-Vergleich gestellt bekommen, die er natürlich dankbar versenkt hat:

    Journalist vom EU Observer : […] Eine zweite Frage für Kommissar Oettinger. Die Kommission sagte heute morgen in einer Pressemitteilung, dass dies die striktesten und umfassendsten Netzneutralitätsregeln der Welt sind – strenger als in den Niederlanden, in den USA. Können Sie erklären, warum sie strenger sind ? Und Sie erwähnten auch einmal, dass Sie denken, dass das Netzneutralitätsthema Taliban-ähnlich ist. Sind Sie immer noch dieser Meinung und wie sehen Sie der jüngsten Diskussionen im Hinblich auf diese Aussage? Und zuletzt : Dies war ein zwölfstunden Marathon, denken Sie dass das Ergebnis eine anderes wäre, wenn es eine weitere Gesprächsrunde gegeben hätte, morgen oder übermorgen unter der Luxemburgischen Ratspräsidentschaft?

    Oettinger : Ich glaube, das Ergebnis von gestern würde man auch heute erzielen und auch im September erzielen. Es ist ein gutes Ergebnis und hinter dem stand die lettische Regierung, aber auch die luxemburgische Regierung. Deswegen, der Vorteil ist, wir haben ein früheres Ergebnis. Aber es hätte auch heute oder morgen oder im September ein vergleichbares, sachgerechtes Paket gegeben. Nicht die Netzneutralität ist Taliban-ähnlich, sondern es gab zum Teil hier Debatten, die mich daran erinnert haben. Und wir haben jetzt eine Garantie, einen Qualitätsstandard garantiert und begrenzte Ausnahmen davon definiert. Das halte ich für klug. Wir werden mit dieser Einigung in den nächsten Monaten fertig werden und er wird die europäische Netzneutralität in Rechtskraft treten, wirksam werden, während die in den USA mit Sicherheit vor der Präsidentenwahl nicht mehr kommen. Wir haben in den USA einen Gesetzentwurf, eine Ankündigung mit zahlreichen Ausnahmen. Aber es ist völlig unabsehbar, wann und wie dieser Gesetzentwurf durch die beiden Häuser im Capitol kommen wird. Ich erwarte eine Einigung in den USA frühestens in einem Jahr. Damit ist Europa mit seiner Entscheidung und der dadurch geschaffenen Rechts- und Planungssicherheit den Amerikanern voraus.

    Hier klicken, um den Inhalt von audiovisual.europarl.europa.eu anzuzeigen.

    Günther Oettinger war es, der in den vergangenen Monaten durch viele Industrie-Veranstaltungen tourte, dabei Netzneutralität mit dem Sozialismus verglich und Befürworter von klaren Regeln als Taliban-artig hinstellte. Dabei traf er laut seinem Terminkalender überwiegend nur Gegner von klaren Regeln von Netzneutralität. Kein Wunder, dass er die Debatte Taliban-ähnlich findet, er hat sie ja eigentlich gar nicht geführt.

    Und auch seine Begründung mit der jetzt geschaffenen Rechtssicherheit ist etwas irritierend. Vielleicht informiert er sich nochmal bei Experten. Nach geschaffener Rechts- und Planungssicherheit sieht das gerade überhaupt nicht aus, was Kommission, Rat und Parlament als halbfertigen Kompromiss beschlossen haben – ganz im Gegenteil. Joe McNamee von European Digital Rights kommentierte gestern bei uns: „Ende von Roaming und Netzneutralität“: Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal.

    Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen. Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun. Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

  • : Reaktionen zum Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität
    Netzneutralität <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/redcctshirt/10193870655">redcctshirt</a>
    Reaktionen zum Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität

    Hier eine kleine Sammlung der ersten Reaktionen darüber, was das heute beschlossene Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität für die Netzneutralität bedeutet. Obwohl es noch keinen offiziellen Text einer Endversion gibt, kann man jetzt schon sagen, dass die bisherigen Äußerungen der Vertragsaushandelnden von Ungenauigkeiten und mehrdeutigen Begriffsauslegungen geprägt sind, auch was den Digital Single Market betrifft. Die Pressekonferenz konnte auch nicht wirklich Licht ins Dunkle bringen.

    derStandard.at

    Das ist momentan noch unklar. Semantisch ergaben sich jedenfalls gröbere Erklärungsprobleme. So erklärte die deutsche Abgeordnete Petra Kammerevert, alle Daten („egal ob es das Katzenbild von Oma, ein Spielfilm oder eine E‑Mail ist“) sollten gleichbehandelt werden. Gleichzeitig würde es Vorfahrt für bestimmte Spezialdienste geben, solange dadurch nicht die „generelle Qualität“ der Netzgeschwindigkeit beeinträchtigt werde. Eine Neutralität mit Ausnahmen ist allerdings ein absurdes Konstrukt.

    Der Spiegel

    Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, sagt die EU-Kommission. Wenn es eng wird, sollen Anbieter allerdings den Datenverkehr regeln dürfen, nur eben normalerweise ohne Ansehen der Inhalte. Sogenannte Spezialdienste wie Telemedizin oder Fernsehen im Internet mit garantierten Bandbreiten soll es trotzdem geben dürfen. Sie sollen herkömmliche Nutzungen aber nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn es genügend Kapazität gibt.

    Dennoch macht der Begriff Spezialdienste vielen Kritikern der Regelung Sorgen. Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik in Freiburg etwa hält „die Auswirkungen der Regelungen für heute noch nicht absehbar“. Die gefundene Einigung lasse zu viele wichtige technische Details offen. Der Grünen-Abgeordnete und Mitunterhändler des Parlaments Michel Reimon zieht einen weit gravierenderen Schluss aus den vagen Formulierungen: „Die Netzneutralität wird de facto abgeschafft.“

    Erlaubt bleibt auch sogenanntes Zero Rating, also die Praxis mancher Mobilfunkprovider, für bestimmte Dienste keinen Datenverbrauch abzurechnen, etwa für Musikstreaming von einem bestimmten Anbieter. Die EU-Kommission verspricht, zu beobachten, dass Mobilfunkanbieter diese Methode nicht missbrauchen, um „die Wahlmöglichkeiten der Nutzer bedeutsam zu reduzieren“.

    Digitale Gesellschaft

    Insgesamt entsteht der Eindruck, dass selbst die Verhandlungsführer keineswegs sicher sind, welchen Inhalt und welche Bedeutung der ausgehandelte Kompromiss zur Netzneutralität eigentlich hat. Exemplarisch wurde dies anhand einer Äußerung von Digitalkommissar Oettinger deutlich: danach gefragt, warum die Kommission der Meinung sei, man habe sich auf die stärkste Gewährleistung der Netzneutralität weltweit geeinigt, erklärte Oettinger, dass die EU-Regelung schneller in Kraft treten werde als die (sehr viel weitreichendere) Lösung, welche die FCC für die USA vorgeschlagen habe; daher werde man in Europa schneller Rechtssicherheit haben. Welchen Inhalt die Regeln haben, scheint für Oettinger hingegen nauf dasicht ins Gewicht zu fallen.

    SZ

    Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, hält die bislang bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisse für einen Kompromissversuch: „Die EU wollte einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und denen der Provider schaffen. Strikte Netzneutralität ist nicht festgeschrieben worden, aber das war auch nicht zu erwarten.“ Immerhin habe man allgemeine Blockaden und Drosselungen ausgeschlossen, das sei im Sinne der Nutzer.

    La Quadrature Du Net

    Last night at 2 am, the trialogue’s negotiators on the Telecom single market Regulation have found an agreement. The text adopted by the three institutions, which has to define the guarantees on Net neutrality, as well as/and the specialised services offered by operators, is disappointing and very little safe for users. Indeed, the definition of Net neutrality has disappeared, even if the text begins by recalling the necessity of an open and non discriminatory Internet and an equal process of all Internet traffic. So why Net Neutrality cannot be clearly enshrined?

    Likewise, provisions on specialised services are very blurred and equivocal and may be used by operators and large online services to circumvent Net Neutrality and harm consumers’ freedom of choice as well as competition and innovation.

  • "Ende von Roaming und Netzneutralität": Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal
    Günther Oettinger verkündet das Ende von Romaing und Netzneutralität.
    "Ende von Roaming und Netzneutralität" Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal

    Laut EU-Kommission haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren und die Netzneutralität geregelt. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger freut sich auf Twitter über „das Ende von Roaming und Netzneutralität“:

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    Die Einigung von heute Nacht ist noch nicht der endgültige Text, aber man wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden – dem letzten Tag der lettischen Ratspräsidentschaft. Eine erste Einschätzung des Textes liefert Joe McNamee von European Digital Rights, die wir übersetzt haben und hier crossposten:

    Verschwommener und mehrdeutiger Deal zu „Netzneutralität“ ist ein Verzicht der Verantwortung

    Fünfzehn Monate, nachdem das Europäische Parlament klar für den Schutz der Netzneutralität in Europa gestimmt hat, wurde heute, um Zwei Uhr Nachts, ein verschwommener und mehrdeutiger „Deal“ erreicht. In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer Begleittexte fertigstellen (auch „Erwägungsgründe“ genannt), die eventuell Klarheit herstellen könnten. Doch die scheinbar bewusste Mehrdeutigkeit des Deals lässt keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen.

    Wenn der Deal von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im EU-Parlament gebilligt wird, müssen wir mindestens ein Jahr warten, bevor Gerichte und Aufsichtsbehörden anfangen können, dem Abkommen Sinn zu stiften.

    Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), kommentiert:

    Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher? Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann – wir haben aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit gebraucht.

    Zentrale Punkte der Verwirrung sind:

    Spezialdienste

    Die Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte. (Erwägungsgrund 11, Artikel 3.5)

    Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich der Verordnung ist so formuliert, dass nicht klar wird, wie die Kernfrage „spezialisierter Dienstleistungen“ eigentlich definiert wird. (Artikel 1)

    Sperren und Filtern

    Nicht zuletzt versucht die Verordnung zu regeln, was eine gesetzliche Verpflichtung zum Sperren bzw. Filtern sein könnte (Müssen wir das wirklich erklären?). Die Definition ist so schlecht formuliert, dass sie einen Tätigkeitsbereich abdeckt, der keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet (Artikel 3.3.a). Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.

    Auswirkungen von Spezialdiensten

    Auch wenn der aktuelle Entwurf erklärt, dass „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben, gibt es eine Verpflichtung für Internet-Provider, detailliert Auskunft über die Einzelheiten der „Auswirkungen auf die Internetzugangsdienste der gleichen Endnutzer“ zu geben. Wie lautet jetzt die Abmachung? Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht? (Erwägungsgrund 11a und Artikel 4.3.c)

    Einschätzung

    Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen.

    Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun.

    Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

  • : Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger
    Digitalkommissar Günther Oettinger trifft sich besonders gerne mit Vertretern aus der Wirtschaft – und vertritt anschließend deren Positionen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/itupictures/18124096201/">ITU Pictures</a>
    Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger

    Seit Dezember 2014 haben über 4.000 gemeldete Treffen zwischen Mitgliedern der EU-Kommission und Lobby-Vertretern stattgefunden – und mehr als 75 % davon waren mit Vertretern von Unternehmen. Für Nichtregierungsorganisationen (18 %) oder Think Tanks (4 %) hatte die Kommission deutlich weniger Zeit, wie aus einer aktuellen Untersuchung von Transparency International hervorgeht.

    Besonders umtriebig waren demnach Google, General Electric und Airbus, während Exxon Mobil, Shell und Microsoft am meisten Geld (jeweils etwa 4,5 Millionen Euro) ausgegeben haben. Die meisten Treffen fanden in den Bereichen Klima und Energie, Arbeitsmarktpolitik sowie Digitale Ökonomie statt.

    Die Wirtschaftslobby und Günther Oettinger

    Ein noch deutlich unausgewogeneres Bild zeigt sich, sobald man gezielt nach den Terminen des Digitalkommissars Günther Oettinger sucht. Dieser hat sich in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit Vertretern der Industrie und Handelsorganisationen besprochen, wobei mit der Deutschen Telekom, Vodafone oder Orange große Telekommunikationsunternehmen seinen Terminkalender dominiert haben.

    Im gesamten Bereich „Digitale Ökonomie“ kam es zu insgesamt 366 Treffen, davon entfielen ganze 89 % auf Meetings mit Industrievertretern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen rund um Netzneutralität sollte es also niemanden überraschen, wenn Oettinger praktisch ausnahmslos Positionen der Industrie vertritt und Befürwortern der Netzneutralität „Taliban-artige“ Tendenzen unterstellt.

    Dabei handelt es sich keineswegs um einen vollständigen Datensatz, wie Transparency International einräumt. Die Untersuchung umfasse lediglich die Top-1-% der EU-Beamten und nur 20 % der registrierten Lobby-Organisationen, was die Unzulänglichkeiten der derzeit freiwilligen Lobbyisten-Registrierung zeige. „Viele der Informationen, die Lobbyisten freiwillig in die Registrations-Datenbank eintragen, sind ungenau, unvollständig oder geradezu bedeutungslos“, sagte Daniel Freund, der Verfasser der Studie. Zusätzlich erschwert der Umstand, dass die Termine auf insgesamt 89 verschiedenen Webseiten veröffentlicht werden, das Nachvollziehen der Lobby-Treffen. Dieses Problem soll die interaktive Webseite EU Integrity Watch lindern, die die Treffen an einer zentralen Stelle auflistet und sinnvoll filterbar macht.

    Mehr Transparenz gewünscht

    Beginnend mit Dezember 2014 bemüht sich die Juncker-Kommission, selbst auferlegte Transparenzregeln einzuhalten. In einem Dokument über die „Arbeitsmethoden der EU-Kommission“ heißt es, Treffen mit Interessensgruppen müssten nicht nur transparent ablaufen, sondern auch eine „angemessene Balance“ sicherstellen. Mitglieder der Kommission dürften sich nur dann mit Lobby-Vertretern treffen, wenn sich diese im Transparenz-Register eingetragen hätten. Ferner werde von allen Kommissionsmitgliedern erwartet, sämtliche Besprechungen mit berufsmäßigen Lobbyisten spätestens zwei Wochen danach öffentlich zu machen, solange keine speziellen Geheimhaltungsgründe dagegen sprechen würden.

    Doch nicht einmal das ist Günther Oettinger gelungen. Vor einigen Tagen haben wir über das Transparenzproblem des Kommissars berichtet, der seine öffentliche Termindatenbank offensichtlich nicht ausreichend pflegt. Zwar wurden mittlerweile einige Termine nachgetragen, aber noch lange nicht alle. Das sei aber kein Problem, wie er dem Spiegel erklärte, denn nicht alle Treffen müssten verzeichnet werden, „etwa, wenn ich mich in einer öffentlichen Veranstaltung an Bürger wende, auf einer Konferenz spreche oder Abgeordnete treffe, die sich für die Rechte der Internet-Nutzer einsetzen“.

    Daran kann sich der österreichische Grünen-Abgeordnete Michel Reimon nicht erinnern. Seiner Darstellung nach sei Oettinger bei den Netzneutralitätsverhandlungen kein einziges Mal anwesend gewesen und würde sich stets für möglichst konzernfreundliche Lösungen einsetzen, beschwerte er sich dem Spiegel gegenüber. „Man weiß seit einem Jahr nicht, was er arbeitet. Und ob er überhaupt arbeitet.“

  • : Es ist 5 vor 12: EU-Parlament droht Netzneutralität gegen Roaming zu tauschen
    Es ist 5 vor 12: EU-Parlament droht Netzneutralität gegen Roaming zu tauschen

    30c3-der-kampf-um-netzneutralitt-9-638Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission in der Europäischen Union befinden sich in der heißen Phase. Diese Woche könnte eine Entscheidung kommen. Und das sieht momentan nicht gut aus. Im Rahmen des Digitalen Binnenmarktes stehen Entscheidungen an, wie man Roaming, Frequenzen und die Netzneutralität regeln will. Nach allem, was wir aus den Verhandlungen hören, scheint das EU-Parlament seine harte Linie bei der Netzneutralität aufzugeben und droht komplett umzufallen, um wenigstens beim Roaming etwas zu bekommen.

    Dafür spricht auch, dass Günther Oettinger dieses Ergebnis eigentlich schon vorab in einem Pressegespräch verkündet hat:

    „Darauf werden sich EU-Kommission, die Regierungen der 28 Mitgliedsländer und das europäische Parlament wahrscheinlich schon sehr bald einigen.“

    Die EU-Staaten im Rat wollen beim Roaming wenig ändern, weil das immer die eigenen Telekommunikationskonzerne betrifft. EU-Kommission und Parlament hatten aber im Wahlkampf 2014 versprochen, dass Roaming abgeschafft wird. Gleichzeitig hatte das Parlament mit überwältigender Mehrheit beschlossen, klare Regeln zur Netzneutralität zu schaffen. Letztes wird jetzt wohl geopfert, auch weil man mit Roaming mehr bei den Wählern zu punkten glaubt.

    Aus unserer Sicht muss es verhindert werden, dass weniger Roaming gegen klare Regeln zur Netzneutralität getauscht werden. Wir brauchen beides, weniger Roaming und damit einen echten digitalen Binnenmarkt und darin klare Regeln zur Netzneutralität. Denn Verletzungen der Netzneutralität sind schon die Regel, ohne klare Vorgaben wird das noch schlechter werden.

    Rette die Netzneutralität: Es ist kurz vor 12

    Dagegen könnt Ihr jetzt noch was unternehmen: Auf savetheinternet.eu finden sich Argumente und Kontaktmöglichkeiten. Wendet Euch noch vor Freitag an EU-Abgeordnete. Konzentriert Euch vor allem auf sozialdemokratische, konservative und liberale Europaabgeordnete. Bei den Sozialdemokraten ist zwar Petra Kammerevert sehr engagiert, aber wir sind uns nicht sicher, ob der Rest ihrer Fraktion auch so weitsichtig ist und für mehr Netzneutralität stimmen wird. Die wenigen deutschen Liberalen sind eine Blackbox beim Thema. Und bei unseren Abgeordneten von CDU und CSU ist der Schwierigkeitsgrad etwas höher, weil die traditionell so abstimme, wie Lobbyisten der Telekommunikationsindustrie das vorschlagen.

    Es ist echt fünf vor 12. Diese Woche kann die entscheidende Abstimmung erfolgen. Die letztendliche Abstimmung im Parlament in zweiter Lesung ist dann nur noch Formsache, wenn sich Parlament, Rat und Kommission auf einen Kompromiss einigen.

  • : Netzneutralität in den USA: Neue Regeln zeigen Wirkung
    Netzneutralität in den USA: Neue Regeln zeigen Wirkung

    Seit letzter Woche sind in den USA Regeln für Netzneutralität wirksam, und schon zeigen sich erste Konsequenzen. Das Unternehmen „Commercial Network Services“ hat eine Klage gegen den Kabelanbieter „Time Warner Cable“ angekündigt, weil dieser zu hohe Gebühren dafür verlange, Traffic in ihre Netze einzuspeisen. Der Ausgang der Beschwerde wird mit Spannung erwartet, weil die Regulierungsbehörde FCC keine ausdrückliche Regelung festgeschrieben hat, wie mit sogenannten Peering- beziehungsweise Interconnect-Problemen umzugehen sei. Zahlungen blieben nach wie vor erlaubt, dürfen aber nicht „unangemessen“ hoch ausfallen. Bei Streitigkeiten begutachtet die FCC jeden Fall einzeln für sich.

    Um einer möglichen Strafe zu entgehen, hat unterdessen der Mobilfunkbetreiber Sprint angekündigt, die Verbindungsgeschwindigkeit seiner Kunden künftig nicht mehr zu drosseln, wenn sie überdurchschnittlich viel Traffic verursachen. In der Vergangenheit sei dies fallweise geschehen, habe aber nur Nutzer betroffen, die das Netz besonders intensiv in Anspruch genommen hätten.

    In einer davon unabhängigen Entscheidung hat die FCC den Mobilfunkprovider AT&T zu einer Strafzahlung von 100 Millionen US-Dollar verurteilt. Der Betreiber hatte jahrelang „unlimitierte“ Datentarife verkauft, um die Verbindungsgeschwindigkeit nach fünf verbrauchten Gigabyte zu drosseln. Diese Einschränkung sei nicht ausreichend transparent kommuniziert worden, so die FCC. AT&T bestreitet die Vorwürfe und kündigte Einspruch an.