Netzneutralität in den USA: Neue Regeln zeigen Wirkung

Seit letzter Woche sind in den USA Regeln für Netzneutralität wirksam, und schon zeigen sich erste Konsequenzen. Das Unternehmen „Commercial Network Services“ hat eine Klage gegen den Kabelanbieter „Time Warner Cable“ angekündigt, weil dieser zu hohe Gebühren dafür verlange, Traffic in ihre Netze einzuspeisen. Der Ausgang der Beschwerde wird mit Spannung erwartet, weil die Regulierungsbehörde FCC keine ausdrückliche Regelung festgeschrieben hat, wie mit sogenannten Peering- beziehungsweise Interconnect-Problemen umzugehen sei. Zahlungen blieben nach wie vor erlaubt, dürfen aber nicht „unangemessen“ hoch ausfallen. Bei Streitigkeiten begutachtet die FCC jeden Fall einzeln für sich.

Um einer möglichen Strafe zu entgehen, hat unterdessen der Mobilfunkbetreiber Sprint angekündigt, die Verbindungsgeschwindigkeit seiner Kunden künftig nicht mehr zu drosseln, wenn sie überdurchschnittlich viel Traffic verursachen. In der Vergangenheit sei dies fallweise geschehen, habe aber nur Nutzer betroffen, die das Netz besonders intensiv in Anspruch genommen hätten.

In einer davon unabhängigen Entscheidung hat die FCC den Mobilfunkprovider AT&T zu einer Strafzahlung von 100 Millionen US-Dollar verurteilt. Der Betreiber hatte jahrelang „unlimitierte“ Datentarife verkauft, um die Verbindungsgeschwindigkeit nach fünf verbrauchten Gigabyte zu drosseln. Diese Einschränkung sei nicht ausreichend transparent kommuniziert worden, so die FCC. AT&T bestreitet die Vorwürfe und kündigte Einspruch an.

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3 Ergänzungen

  1. In einer davon unabhängigen Entscheidung hat die FCC den Mobilfunkprovider AT&T zu einer Strafzahlung von 100 Millionen US-Dollar verurteilt. Der Betreiber hatte jahrelang „unlimitierte“ Datentarife verkauft, um die Verbindungsgeschwindigkeit nach fünf verbrauchten Gigabyte zu drosseln. Diese Einschränkung sei nicht ausreichend transparent kommuniziert worden, so die FCC. AT&T bestreitet die Vorwürfe und kündigte Einspruch an.

    Das würde ich nicht als Verletzung der Netzneutralität betrachten, sondern eher als einen Fall für den Verbraucherschutz, ähnlich der Klärung des Begriffes Flatrate im Drosselkom-Urteil.

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