Netzneutralität

  • : T‑Mobile USA gegen Netzneutralität: Drosselung ist nicht Drosselung und die Erde eine Scheibe
    Bei den Aussagen des T-Mobile-USA-Chefs John Legere bleibt einem das Popcorn im Hals stecken. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/wahlander/3873255763/">Joakim Wahlander</a>
    T‑Mobile USA gegen Netzneutralität: Drosselung ist nicht Drosselung und die Erde eine Scheibe

    Durchaus unterhaltsam hat sich in den vergangenen Tagen der Chef des Mobilfunkbetreibers T‑Mobile USA, John Legere, um Kopf und Kragen geredet. Mit zunehmend bizarren Aussagen versuchte Legere, das Binge-On-Programm zu verteidigen, das Videoangebote von Partnerdiensten vom monatlichen Datentransfervolumen ausnimmt, die Videos dafür aber mit einer verringerten Bitrate und damit schlechteren Bildqualität ausliefert.

    Kritiker werfen dem Konzern deshalb vor, das Prinzip der Netzneutralität zu verletzen, da der als Zero Rating bekannte Ansatz bestimmte Plattformen bevorzugt behandelt und dadurch den Weg in ein Zwei-Klassen-Netz ebnet.

    Dumm nur, dass sich dieser Eingriff nicht nur auf Videos der Partnerplattformen auswirkt, sondern sämtliche Videos betrifft, die im Netz von T‑Mobile USA angesehen oder heruntergeladen werden. Ganz recht: Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) nachgewiesen hat, beschränkt der Netzbetreiber selbst dann die verfügbare Bandbreite auf 1,5 MBit/s, wenn Kunden eine Videodatei zum späteren Konsum herunterladen und nicht ausdrücklich aus dem standardmäßig aktivierten Binge-On-Programm ausgestiegen sind. Den Vorwurf der Drosselung weist T‑Mobile freilich von sich und bezeichnet die Praxis stattdessen als „Optimierung“.

    Kritik ist „bullshit“, Kritiker sind „jerks“

    Damit nicht genug, legte Legere nach und ging in einem Blogposting (samt passendem und mit zusätzlicher Profanität gespicktem Video) zur Offensive über – ohne ernsthaft auf den Kern der Kritik einzugehen, dass T‑Mobile jegliches Videomaterial drosselt. Und wohl, um sich als einfacher Mann des Volkes zu inszenieren, komplett mit groß geschriebenen, also geschrienen, Worten, Auslassungspunkten und mehrfachen Fragezeichen an Satzenden, wenn auch ohne Schimpfworte wie im Video.

    Die Kritik an dem Programm sei fehlgeleitet, so Legere, denn T‑Mobile habe immer … IMMER … die Wünsche der Kunden im Blick. Und diese hätten das Programm bisher gut aufgenommen, wie das gesteigerte Videoaufkommen zeige. Kritiker würden „semantische Spielchen“ betreiben, wenn sie von „Drosselung“ sprechen würden. In Wahrheit gehe es betroffenen Plattformen wie Youtube oder Interessensgruppen wie der EFF um etwas gänzlich anderes:

    So why are special interest groups, and even Google, offended by this? Why are they trying to characterize this as a bad thing? I think they are trying to use net neutrality as a platform to get into the news. At T‑Mobile we’re giving you more video, more for free, and a powerful new choice on how you want your video delivered. What’s not to love? Who the hell do they think they are? What gives them the right to dictate what my customers or any wireless consumers can choose for themselves?

    Erst schießen, dann denken

    Engültig überspannte Legere den Bogen in einer anschließenden Q&A‑Session auf Twitter, als er in einem Video die Glaubwürdigkeit der EFF in Frage zu stellen versuchte und sich dabei beide Füße wegschoss:

    Part B of my answer is, who the fuck are you, anyway, EFF? Why are you stirring up so much trouble, and who pays you?

    Wenig überraschend verursachten diese Aussagen einen veritablen Shitstorm, der das ursprüngliche Ziel der aggressiv geführten Marketing-Kampagne verblassen ließ und schließlich zu einer Entschuldigung seitens Legere führte – diesmal in einem deutlich weniger aufgeregten Tonfall.

    Mag sein, dass es T‑Mobile USA mit dieser Aktion in die Schlagzeilen geschafft hat und Binge On nun wirklich allen bekannt ist. Ob aus den ursprünglich anvisierten Gründen bleibt allerdings fraglich. Uns jedenfalls wird eher die Verlogenheit und Ignoranz des Netzbetreibers nachhaltig im Gedächtnis bleiben und uns erneut in Erinnerung rufen, dass die Branche selbst scheinbar benevolente Angebote nicht ohne doppelzüngige Aussagen auf den Markt werfen kann. Fortsetzung folgt bestimmt.

    13. Januar 2016 8
  • : 32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails
    Das CCH in Hamburg (Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> by t--h--ss via <a href="https://www.flickr.com/photos/------------------------------/23912833751/">flickr</a>)
    32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails

    Ende Dezember letzten Jahres fand in Hamburg der 32. Chaos Communication Congress statt, von dem wir mehrfach berichtet haben. Bei weit über 100 gehaltenen Vorträgen zu Tech‑, Politik‑, Kunst- und Gesellschaftsthemen ist es äußerst schwer zu entscheiden, welche sehenswert sind. Daher werden wir in den nächsten Tagen einige Vorträge thematisch sortiert vorstellen – heute empfehlen wir drei Vorträge, die sich mit netzpolitischen Ereignissen in der Europäischen Union befassen.

    Die hier empfohlenen Vorträge sind alle auf Englisch gehalten, aber bis auf den Ersten auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung zum Download in der CCC-Mediathek verfügbar.

    Avoiding kernel panic: Europe’s biggest fails in digital policy-making

    Kirsten Fiedler und Walter van Holst geben in ihrem 45-minütigen Vortrag einen Überblick über die größten netzpolitischen Fehlentscheidungen in der EU in den vergangenen Monaten. Die beiden machen deutlich, dass dies nicht nur an personellen Fehlbesetzungen (Stichwort Oettinger), der mangelhaften Berichterstattung aus Brüssel und grundlegenden strukturellen Problemen beim Aufbau der EU-Institutionen liegt, sondern auch an mangelnder öffentlicher Beteiligung.

    Ein empfehlenswertes Video für alle, die sich fragen, wie es zur Fluggastdatenspeicherung und der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung kommen konnte. Um zukünftig besser informiert zu sein und schlechte netzpolitische Entscheidungen zu verhindern, lohnt es sich daher, die digitale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights mit einer Spende oder einer Newsletter-Abonnierung zu unterstützen.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Download und Stream verfügbar.

    Safe Harbor

    Hinter der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steckt überraschenderweise vor allem eine Person: der österreichische Jurist Max Schrems. In seinem Vortrag auf dem 32C3 erklärt er, wieso er Facebook verklagt, welche rechtlichen Schritte er dazu gehen muss(te) und welche politische und juristische Bedeutung die Abschaffung des Safe-Harbor-Abkommens hat.

    Wer mehr wissen möchte: Im Rahmen des #netzrückblicks haben wir ein Interview mit Max zu Safe-Harbor und der EU-Datenschutzreform geführt.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung als Download und Stream verfügbar.

    Net Neutrality in Europe

    Thomas Lohninger ist regelmäßiger Autor bei netzpolitik.org und der wohl beste Experte zu Netzneutralität in Europa. In seinem Vortrag fasst er zusammen, wie es zum neuen Netzneutralitäts-Gesetz der Europäischen Union kam und wieso der erbitterte Kampf um ein freies und gerechtes Internet für alle noch nicht verloren ist. Außerdem erläutert er in den 30-Minuten, wie die Kampagne savetheinternet.eu organisiert wurde und gibt allgemeine Tipps für erfolgreiche Lobby-Arbeit auf EU-Ebene.

    Spoiler: Es liegt nun an der europäischen Regulierungsstelle BEREC, die genauen Leitlinien auf Basis der Richtlinie zu erarbeiten. Zwanzig Tage lang wird es im Juni diesen Jahres die Möglichkeit für die Zivilgesellschaft geben, Kommentare und Wünsche an BEREC zu äußern – die letzte Chance, unsere Netzneutralität zu retten!

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auf Englisch und mit deutscher Simultan-Übersetzung zu finden.

    7. Januar 2016 1
  • : Netzneutralität: T‑Mobile USA drosselt YouTube
    Youtube hat mit dem Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkanbieters T-Mobile zu kämpfen und klagt über verringerte Bitraten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jorgecaballerojimenez/6702487825/">Jorge Caballero Jiménez</a>
    Netzneutralität: T‑Mobile USA drosselt YouTube

    Mit einem verlockend klingenden Versprechen hat der US-Netzbetreiber T‑Mobile Ende vergangenen Jahres sein Angebot „Binge On“ gestartet: Mobilfunknutzer können beliebig viele Videos bestimmter Partnerdienste ansehen, ohne dass die dabei verbrauchten Daten aufs monatliche Transfervolumen angerechnet werden.

    Die Netzneutralität verletze dieses sogenannte Zero-Rating-Angebot dabei nicht, beteuerte T‑Mobile-Chef John Legere, denn es könne jeder Anbieter kostenlos an dem Programm teilnehmen, sofern er bestimmte technische Auflagen erfülle. Nutzer müssten sich lediglich mit verringerten Bitraten und damit schlechterer Bildqualität begnügen, würden dafür aber von unerwarteten Nachzahlungen oder Geschwindigkeitsdrosselungen verschont bleiben.

    Die größte Videoplattform der Welt, Youtube, bislang nicht Teil des Programms, klagt nun über erste unerwünschte Nebenwirkungen. Laut einem Bericht des Wall Street Journal (Paywall) liefert der Netzbetreiber Youtube-Videos mit einer schlechteren Qualität aus als von Nutzern angefordert:

    YouTube, which is owned by Alphabet Inc., said T‑Mobile is effectively throttling, or degrading, its traffic. “Reducing data charges can be good for users, but it doesn’t justify throttling all video services, especially without explicit user consent,” a YouTube spokesman said.

    Unklar bleibt vorläufig, auf welcher technischen Grundlage das geschieht, denn Youtube stellt Videos für gewöhnlich über verschlüsselte Verbindungen bereit. Ebenso unbekannt bleibt, wie viele andere Plattformen beziehungsweise Webseiten von dieser Maßnahme betroffen sind. [Update, 5. Januar 2016: T‑Mobile drosselt tatsächlich alle Videos, wie die EFF herausgefunden hat.] Kunden bleibt derzeit als einziger Ausweg, aus dem in vielen Tarifen standardmäßig aktivierten Angebot auszusteigen (opt-out).

    4. Januar 2016 7
  • : Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt
    Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt

    Pünktlich zum Jahresende setzt das ägyptische Telekommunikationsministerium Facebooks Online-Angebot Free Basics aus. Der als internet.org bekannt gewordene kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook war vor zwei Monaten in Ägypten angelaufen, nun erneuerte die Behörde dessen Genehmigung nicht. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon – eine Verletzung der Netzneutralität, denn Nutzer_innen kommen aus dem geschlossenen System von Facebook und dessen Partnerseiten nicht heraus.

    Um ebendiesen Verstoß gegen die Netzneutralität zu prüfen, setzte die indische Telekom-Aufsicht im Dezember Free Basics aus. Das ägyptische Telekommunikationsministerium nannte allerdings keine Gründe für den Stopp des Dienstes. Laut einer Facebook-Sprecherin wurde das Angebot von drei Millionen der neunzig Millionen Einwohner_innen Ägyptens genutzt, darunter eine Million Menschen, die dadurch erstmalig Zugang zum Internet gehabt hätten. Gründe für die Aussetzung nannte auch sie nicht, man hoffe jedoch, „das Problem bald lösen zu können“.

    4. Januar 2016 3
  • : #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion

    Im #netzrückblick-Podcast lässt die als „Team des Jahres“ ausgezeichnete netzpolitik.org-Redaktion heute die wichtigsten Themen des Jahres Revue passieren. Das ist gleichsam auch unser kleines akustisches Weihnachtsgeschenk an Euch, denn morgen machen wir auch mal Pause.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 23. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn Euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.

    Hanne Bohnhammel und Teresa Nehm, die im Rahmen ihres Volontariats in diesem Monat bei uns hospitieren, haben Markus, Anna, Tomas und Constanze zum Gespräch geladen. Gemeinsam diskutieren sie den Landesverrat, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Entwicklungen und Erwartungen rund um die Netzneutralität in der EU, den NSAUA und ob das Jahr 2015 wirklich so ein Katastrophenjahr war. Oder wird 2016 noch schlimmer?

    Das Ergebnis gibt es hier:

    [display_podcast]

    Viel Spaß damit und frohe Weihnachten!

    Ergänzung: Die Shownotes zum Nachlesen

    Das Katastrophenjahr 2015

    Landesverrat

    Vorratsdatenspeicherung

    Netzneutralität

    NSA-Untersuchungsausschuss (NSAUA)

    Positives

    23. Dezember 2015 3
  • : Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics
    Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics

    Wie The Times of India heute berichtet, hat die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) den Facebook-Service Free Basics – ursprünglich internet.org – vorerst untersagt. Nun soll geprüft werden, ob der kostenlose aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt.

    Mark Zuckerberg hatte im November in Neu Delhi die Einführung von Free Basics auf dem ganzen Subkontinent bekanntgegeben. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon. So kommen Nutzer_innen aus dem geschlossenen System von Facebook und einiger Partnerseiten nicht heraus.

    The platform has been criticised by activists in India as well, including savetheinternet.in, with many writing to Zuckerberg as well as TRAI against its continuity in the present form.

    A high-powered committee of the telecom ministry had objected to platforms such as internet.org in a report submitted in July this year. „… content and application providers cannot be permitted to act as gatekeepers and use network operations to extract value, even if it is for an ostensible public purpose. Collaborations between telecom service providers and content providers that enable such gatekeeping role to be played by any entity should be actively discouraged.“

    Weder Reliance, der einzige Betreiber von Free Basics, noch Facebook haben sich gegenüber der Times of India zu der Entscheidung geäußert.

    23. Dezember 2015 1
  • : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
    Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung.
    Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an

    Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.

    Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.

    Von den USA lernen

    In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.

    Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.

    Gespräche laufen

    Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.

    16. Dezember 2015 3
  • : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität

    2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.

    So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.

    Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.

    Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.

    Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.

    Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?

    Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.

    Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.

    Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.

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    Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?

    Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.

    Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.

    Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.

    Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.

    Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.

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    Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz

    Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.

    Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“

    Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.

    Blick nach außen

    In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.

    In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.

    Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.

    5. Dezember 2015
  • : EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft
    EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft

    Der im Oktober vom EU-Parlament abgesegnete Kompromiss zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ist heute offiziell in Kraft getreten. Die allermeisten Regeln gelten jedoch erst ab dem 30. April 2016, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch einige Ausnahmen und Übergangsfristen nennt.

    Wie berichtet sollen etwa die Roaming-Gebühren im Mobilfunk erst ein Jahr später, mit dem 15. Juni 2017, gänzlich wegfallen – doch nur dann, wenn die EU-Kommission es bis dahin geschafft hat, nach wie vor offene Fragen im Bereich der Großkundenentgelte zu lösen. Das betrifft die Gebühren, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, sobald Kunden ein fremdes Netz im Ausland nutzen.

    Ebenfalls ausstehend sind verbindliche Leitlinien, die Unklarheiten und Schlupflöcher schließen helfen sollen, die noch in den Netzneutralitäts-Regeln klaffen. Diese erarbeitet das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende Juni 2016, bis sie nach einer öffentlichen Konsultationsphase mit dem 31. August 2016 in Kraft treten können.

    Vom Ausgang dieses Prozesses wird abhängen, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass sogenannte Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, die „allgemeine Qualität“ normaler Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen. Die Feinjustierung des gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes könne nun beginnen, wie GEREK in einer Aussendung mitteilte.

    30. November 2015 3
  • : Die vielen Gesichter von Zero Rating
    Nutzer in Indien lassen sich ungern in den goldenen Zero-Rating-Käfig einsperren. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en/">CC BY-SA 3.0 DE</a>, via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulm_Frigo_063.jpg">Kamahele</a>
    Die vielen Gesichter von Zero Rating

    Wir brauchen mehr Forschung, um die Rolle von Zero-Rating-Angeboten besser zu verstehen, forderten Cathleen Berger und Lea Gimpel auf der netzpolitik.org-Konferenz im vergangenen September. Als „Zero Rating“ bezeichnet man Angebote, die bestimmte Anwendungen, beispielsweise Streaming-Dienste wie Spotify, vom sonst limitierten Datentransfervolumen ausnehmen und die sich unbegrenzt nutzen lassen, solange man diesen goldenen Käfig nicht verlässt.

    Nun liegt eine der ersten wissenschaftlichen Studien zu der Thematik vor, deren Ergebnisse überraschen und teils den bisher gewonnenen Erkenntnissen widersprechen. Durchgeführt hat sie Amba Kak im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Universität Oxford.

    Einschränkend sei an dieser Stelle festgehalten, dass es sich um eine qualitative und damit keineswegs repräsentative Untersuchung handelt. Zudem lag der Fokus allein auf dem indischen Markt, wo Kak 18 Nutzer, sechs Marketingmitarbeiter mehrerer indischer Mobilfunk-Netzbetreiber sowie fünf Verkäufer in sogenannten „Recharge shops“ befragt hat.

    Ausdrücklich nicht untersucht hat die Forscherin berühmt-berüchtigte Produkte wie das Facebook-Angebot Internet.org, nun „Free Basics“ genannt, das damals nicht flächendeckend verfügbar war. Stattdessen konzentrierte sie sich auf mobile WhatsApp‑, Facebook- oder Twitter-Packs, die kostengünstig einen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Plattformen gewähren, den Zugriff auf außerhalb liegende Inhalte jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbinden.

    Wenig Interesse an „Limited Packs“

    Solche „Limited Packs“ stießen auf dem indischen Markt allerdings nur auf geringe Resonanz, wie mehrere Mitarbeiter von Netzbetreibern und Recharge Shops bestätigten. Zum einen lag das daran, dass Nutzer unvorhersehbare Kosten befürchteten, sollten sie sich unabsichtlich zu lange außerhalb des abgeschotteten Angebots aufhalten. Genau dorthin zog es aber die befragten Nutzer, insbesondere dann, wenn sie neu und finanzschwach waren. Schließlich ist es die Informationsfülle, die das Internet so spannend macht. So erklärte einer der Interviewten:

    Why would I want to be restricted? You see something, you can click it and then click on something else. It’s never ending. In a year, I’ve found many new things.

    Einzig erfahrene und gut informierte Nutzer, denen anderweitig ein vollwertiger Internetzugang zur Verfügung stand, konnten den „Limited Packs“ etwas abgewinnen. Die wurden dann gezielt eingesetzt, etwa um beliebig viele WhatsApp-Nachrichten zu verschicken. Für die meisten anderen Aktivitäten wie Downloads oder Versand von Dokumenten setzten sie in der Regel einen Rechner mit unlimitiertem Internetzugang ein.

    Für unerfahrene Nutzer stellten sich Angebote als deutlich attraktiver heraus, die zwar zeitlich auf einen oder mehrere Tage beschränkt waren, aber innerhalb dieses Zeitraums unbegrenztes Surfen gestatteten. Offensichtlich überwog die Neugier, neue und aufregende Dinge zu entdecken, statt sich in einen gar nicht so goldenen Käfig einsperren zu lassen. Das widerspricht den Ergebnissen bisheriger (spärlich vorhandener) Untersuchungen, in denen etwa ein guter Teil der Befragten angab, sich nicht im Internet aufgehalten zu haben – aber gleichzeitig fröhlich auf Facebook zugegriffen zu haben, ohne dass ihnen dieser Widerspruch klar gewesen wäre.

    Zero Rating ist nicht gleich Zero Rating

    Wie die Studie herausarbeitet, lassen sich unterschiedliche Zero-Rating-Angebote nicht zwangsläufig über einen Kamm scheren; schon allein deshalb, weil sich die Internetnutzung in Ländern des globalen Südens deutlich von der hierzulande unterscheidet. So spielt etwa der mobile Zugang eine überragende Rolle, wenn es darum geht, die „digitale Kluft“ zu schließen, die zwischen diesen Weltgegenden klafft.

    Beispielsweise stammen von den 2,4 Milliarden Menschen, die vorrangig über ihr Mobiltelefon auf das Internet zugreifen, 1,8 Milliarden aus dem globalen Süden. Allein Indien hat 243 Millionen aktive Internetnutzer und liegt damit in absoluten Zahlen nur hinter China und vor den USA. Vor dem Hintergrund, dass derzeit lediglich ein Fünftel aller indischen Bürger online gehen, wird klar, welches Wachstumspotential in diesen Märkten schlummert. Unternehmen wie Facebook machen keinen Hehl daraus, dass es sich für sie um eine tolle wirtschaftliche Chance handelt, auch wenn die Facebook-Initiative „Internet.org“ altruistische Motive in den Vordergrund stellt. So zitiert die Studie den Finanzchef von Facebook, Dave Wenner:

    „I do think that over the long term, that focusing on helping connect everyone will be a good business opportunity for us.“ If Facebook becomes one of the top services in these countries then over time, in his words, they will „be compensated for some of the value that we’ve provided“.

    Angebote wie Internet.org unterscheiden sich von den untersuchten „Limited Packs“ insofern, als dass sie grundsätzlich kostenlosen Zugang zu Facebook und anderen handverlesenen Plattformen bieten. Kosten fallen erst dann an, sobald man diesen „umzäunten Garten“ („walled garden“) verlässt. Als Facebook im Frühjar 2015 diesen Dienst in Indien einführte, schlug dem IT-Konzern erbitterter Widerstand entgegen: Innerhalb kurzer Zeit meldeten mehr als eine Million Inder Protest bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde an, da sie die Netzneutralität bedroht sahen. Resultat dieser Kampagne war, dass reihenweise Kooperationspartner absprangen.

    Kundenfang mit Zero Rating

    Hierzulande – oder in Märkten wie in den USA – weiter verbreitet sind Angebote aus der dritten Kategorie wie die eingangs erwähnte Spotify-Flatrate der Telekom. Üblicherweise kassieren Netzbetreiber bei solchen Modellen an zwei Stellen ab: bei den Inhalteanbietern gegen eine „Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ auf der einen und bei den Nutzern auf der anderen Seite.

    Dass dadurch das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird, liegt auf der Hand. Denn kaum ein unbekanntes und finanziell schwaches Start-Up wird es sich leisten können, Verhandlungen mit unzähligen Netzbetreibern aufzunehmen und dafür zu bezahlen, dass ihr Produkt bevorzugt behandelt und so für Kunden attraktiver wird. Gänzlich auf der Strecke bleiben bei solchen Modellen nicht-kommerzielle Projekte. Stattdessen ist zu befürchten, dass Marktführer auf diese Art ihre Vormachtstellung zementieren und in Folge die Angebotsvielfalt leidet. Nicht zuletzt deshalb handelten sich die jüngst beschlossenen europäischen Netzneutralitätsregeln heftige Kritik ein, da sie Zero-Rating-Angebote zulassen.

    Freilich steht es Netzbetreibern frei, vom Datentransferlimit ausgenommene Dienste dazu zu nutzen, um sich von ihrer direkten Konkurrenz abzuheben und derart auf Kundenfang zu gehen. In den USA legt etwa T‑Mobile vielen Tarifen das „Music Freedom“-Paket bei, mit dem sich zahlreiche Musik-Streaming-Dienste unbegrenzt nutzen lassen und neue jederzeit aufgenommen werden können. Für die Anbieter selbst fallen dabei keine Kosten an.

    Videos schauen, bis der Arzt kommt

    Ähnlich gelagert ist das letzte Woche vorgestellte „Binge On“-Paket, das zum Start mit 24 Videodiensten wie Netflix oder Hulu aufwartet und sie von der Kappungsgrenze ausnimmt. Laut T‑Mobile kann auch hier jeder Anbieter kostenlos teilnehmen, solange er bestimmte technische Anforderungen erfüllt – was wohl auch früher oder später bei der bislang nicht inkludierten größten Videoplattform der Welt, Youtube, klappen dürfte.

    Obwohl das Angebot die Auflösung der Videos auf 480p beschränkt, stellt sich dennoch die Frage, warum es dann überhaupt noch Datentransferlimits bedarf. Schließlich lässt sich Zero Rating als Monetarisierung von knappen Netzwerk-Ressourcen umschreiben, was in dem Fall offenkundig nur bedingt zum Tragen kommt. Denn selbst bei einer herabgesetzten Bitrate handelt es sich bei Video- und Musikstreaming um bandbreitenintensive Anwendungen, die in dieser Hinsicht im Massenmarkt kaum Konkurrenz haben.

    Sollte sich das Angebot für T‑Mobile als erfolgreich herausstellen und tatsächlich viele neue Kunden anlocken, dürfte der Netzbetreiber die so eingefahrenen Mehreinnahmen umgehend in den Netzausbau stecken, um mit den gestiegenen Anforderungen zurechtzukommen. Man stelle sich nur das Marketing-Desaster vor, sollte T‑Mobile nicht liefern können. Ironischerweise käme dann Zero Rating dem Breitbandausbau zugute, ohne dass die Allgemeinheit und Plattformen davon profitieren würden, die ihre Inhalte nach dem Best-Effort-Prinzip ausliefern. Und um dem noch eins draufzusetzen, würde das gleichzeitig das Konzept von Datentransferlimits endgültig ad absurdum führen.

    Offen bleibt jedoch, wie der Netzbetreiber dann mit seiner Rolle als Torwächter umgeht. Davor warnte Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation (EFF): „Wir haben ein Internet und eine ganze digitale Ökonomie, die auf dem Grundsatz fußt, dass es keine Torwächter gibt. Netzbetreiber sollten bloß Infrastruktur unterhalten und sagen: ‚Wir transportieren die Daten, egal, um was es sich handelt.’ Immer, wenn wir ein Programm wie das von T‑Mobile haben, entfernen wir uns weg von diesem Modell,“ erklärte die Juristin. „Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Aber was Leute wollen, ist der Zugang zum gesamten Internet, nicht zu einem kuratierten Internet – selbst wenn es mit den besten Absichten kuratiert wird.“ Die Erkenntnisse aus Indien scheinen ihr rechtzugeben.

    17. November 2015 5
  • : Große Koalition lobt die Netzneutralität weg: Bundestagsdebatte zu Folgen der EU-Verordnung
    Die Opposition am unteren Bildrand stimmt für den Antrag. Screenshot Bundestags-tv
    Große Koalition lobt die Netzneutralität weg: Bundestagsdebatte zu Folgen der EU-Verordnung

    Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag eine wichtige Chance vergeben, den Schaden bei der gefahrenvollen EU-Verordnung zur Netzneutralität zu begrenzen. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde über eine nationale Ausgestaltung des EU-Kompromisses diskutiert. Ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität lehnte die Bundesregierung ab und lobte stattdessen den Beschluss des EU-Parlamentes vom 27. Oktober. Das EU-Parlament hat erstmals gemeinsame Regelungen auf europäischer Ebene gefunden, die Netzneutralität dem Namen nach festschreiben. Durch vielerlei Ausnahmen und Schlupflöcher wird es jedoch voraussichtlich ein reines Lippenbekenntnis bleiben. Die Opposition im Bundestag wollte daher durch eine klare gesetzliche Ausgestaltung der Regulierungsmöglichkeiten nachbessern.

    Die CDU/CSU-Fraktion führte jedoch lieber eine Phantomdiskussion: Auf der einen Seite lobte sie den EU-Beschluss als maßgeblichen Verhandlungserfolg der Bundesrepublik. Die Verordnung lässt ganz bewusst den jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden viel Spielraum, wie Spezialdienste und andere Ausnahmen zu gestalten sind. Jedes Mitgliedsland kann nun eigene Spezialdienste definieren. KritikerInnen befürchten dadurch eine Fragmentierung des Internets. Gleichzeitig sprachen sich die Koalitionäre gegen den Antrag der Grünen aus und begründeten das eben mit dem stolzen Verweis auf eine gemeinsame einheitliche EU-Regelung.

    Bemerkenswert kurzatmig war die SPD-Fraktion in der Debatte und verwies mehrfach auf eine erfolgreiche Umsetzung des Koalitionsvertrages. In der Abstimmung des EU-Parlamentes hatte sich jedoch eine große Mehrheit der SPD-Abgeordneten für Änderungen an der Verordnung ausgesprochen. Matthias Ilgen von der SPD-Fraktion vollzog daher einen Spagat und stimmte inhaltlich den Forderungen des Antrags der Grünen zu, bemängelte aber deren Timing.

    Das Fazit der Debatte: Die Große Koalition befindet sich auf dem Weg ins Abenteuerland. Erst einmal abwarten und zugucken.

    Wir dokumentieren an dieser Stelle die Bundestagsdebatte in gekürzter und fragmentarischer Form. Hier ist der Antrag der Grünen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu finden. Die Bundestagsdebatte ist auch auf der Seite des Bundestags archiviert.

    Matthias Ilgen (SPD-Fraktion):

    Stimme den Forderung des grünen Antrags zu. Im Parlament und im Rat leider keine Mehrheit für restriktivere Regelung. Der erreichte Kompromiss daher das Beste was wir derzeit haben können. Auch im Einklang mit Koalitionsvertrag. Ausnahmen enger fassen wäre besser gewesen. Was Kompromiss betrifft: Jetzt evaluieren. Antrag von Grünen. kommt unpassend und zum falschen Zeitpunkt. Als Berichterstatter für Existenzgründung, Freiberufler & Kreativwirtschaft will ich diskriminierungsfreien Wettbewerb. Appell an Telekom Chef Höttges. Finde Äußerung für ungeheuerlich auf Startups loszugehen. Brauchen niemanden der sie im Umsatz schröpft. Bedauern Dehnbarkeit von EU-Kompromiss. Telekom hat Dehnbarkeit überstrapaziert. Zero-Rating müssen gucken, was das für Wettbewerb bedeutet. Könnte scharfe Konkurrenzvertreibung werden. Gefahr für Medienvielfalt und Kultur im Internet. Gegebenenfalls gesetzliche Einschränkungen finden wenn Wettbewerb nicht mehr funktioniert. Aber Timing der Grünen unpassend. Derzeit besser abwarten wie der Kompromiss funktioniert.

    Halina Wawzyniak (Fraktion Die Linke):

    Die Grünen wollen zu Recht Netzneutralität gesetzlich sichern. Netzneutralität ist das konstituierende Prinzip eines offenen freien Internets. Voraussetzung für Teilhabe an digitaler Gesellschaft. Beißt sich mit dem Profitprinzip. Wurde schon vor EU-Kompromiss infrage gestellt. Internetanbieter wollen bestimmte Daten schneller transportieren und dafür Geld kassieren. Sogenannte Kapazitäts-Engpässe, die Priorisierung angeblich erforderlich machen wurden nicht belegt. Selbst wenn belegt, dann Glasfaserausbau sinnvoller als Priorisierung. Werden im Bundestag bald erneut über das Thema abstimmen damit Netzneutralität trotz EU-Verordnung gesichert werden kann. EU-Verordnung erlaubt bestimmte Dienste vom Netzneutralitäts-Prinzip auszunehmen. Telekom-Chef hat Absicht ein zwei Klassen Internet zu schaffen. Telekom-Ziel sind zweiseitige Märkte und Zero-Rating. Anbieter von Inhalten müssten dann neben Anschluss auch Nutzung von Netzen bezahlen. Aus Sicht der Fraktion Die Linke können solche zweiseitigen Märkte und Zero-Rating auf Grundlage der EU-Verordnung ausgeschlossen werden. Bundesregierung plant Bundesnetzagentur mit Umsetzung zu beauftragten. Halten wir für falsch. Gesetzgeber muss die EU-Bestimmungen untersetzen. Wir fordern priorisierte Dienste auf 95% der Übertragungskapazität zu begrenzen. Wir wollen Zero-Rating untersagen. Stimmen dem Antrag der Grünen zu und hoffen bald auch auf Zustimmung für unseren Antrag.

    Hansjörg Durz (Fraktion CDU/CSU):

    Den Antrag der Grünen müssen wir ablehnen, da bereits in Brüssel ein Antrag zu Netzneutralität verabschiedet wurde. Netzneutralität wird europäisch definiert und festgeschrieben. Bisher Konzept jetzt festgeschrieben. Netzneutralität darf und kann nicht an innereuropäischen Grenzen Halt machen. So wurde das auch beschlossen und festgelegt. Debatte wird emotional geführt, da neben wirtschaftlichen und technischen auch gesellschaftliche Aspekte damit verbunden sind. Herausforderungen: Wie können technisch ansteigende Datenmengen bewältigt werden? Volumen wird ansteigen. Angesichts der Entwicklung Maßnahmen zur Datenverkehrssteuerung überlegen. Wirtschaftspolitische Sicht: Wie kann offene Infrastruktur mit niedrigschwelligem Zugang aussehen? Gesellschaftspolitisch: Freier und offener Zugang zu Informationen. EU-Regelungen führen Interessen zusammen, guter Kompromiss. Künftig gelten klare politische Regelungen im Sinne der Netzneutralität. Offenes Internet bleibt als Regelfall erhalten. Netzbetreiber dürfen Inhalte nicht aus kommerziellen Gründen sperren und verlangsamen. Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze dadurch verbessert. Automatisiertes Fahren und Telemedizin werden sehr hohe Bandbreiten in Anspruch nehmen. Brauchen verbesserte Infrastruktur und Anreize für Investitionen. Diensteanbieter können zukünftig am Ausbau beteiligt werden. Spezialdienste dürfen nur bei ausreichender Netzkapazität und nicht als Ersatz für offenes Internet angeboten werden. Künftig parallel zum offenen Internet sog Spezialdienste erlaubt. Müssen vier Voraussetzungen erfüllen. Netzbetreiber sollen nicht entscheiden können, welche Inhalte sie transportieren, sondern Diensteanbieter sollen zusätzliche Leistungen anbieten können. Schnelle Dienste sind elementar für Industrie 4.0 und Internet der Dinge, brauchen kürzere Latenzzeiten: Das taktile Internet ohne Reaktionszeiten. Echtzeitnutzung. Als Oettinger das vernetze Fahren als Beispiel genannt hat gab es große Diskussion. Innerhalb bestimmter Diensteklassen muss gleiches Recht für alle gelten. Zugang zu Spezialdiensten muss diskriminierungsfrei stattfinden. Umsetzung in nationale Gesetze der EU-Verordnung nicht notwendig. Offene Fragen von nationalen Regulierungsbehörden gelöst.

    Konstantin von Notz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

    Es geht darum, ob der Zugang zum Wissen vom Portemonnaie der Leute abhängt. Netzneutralität die wichtigste Frage der digitalen Welt von Morgen. Früher hieß es, sobald Netzneutralität gefährdet ist machen wir ein Gesetz. Nun ist sie gefährdet. GroKo Zeiten in denen Sie die Netzneutralität retten wollten sind vorbei. Verramschen Netzneutralität über Umweg Europa. Reden das Problem klein. Durz behauptet, dass Kompromiss die Netzneutralität sichert. Gesetz ermöglicht es großen TK-Anbietern explizit Überholspuren und Diensteklassen einzuführen. Tor zu Zwei-Klassen Internet. Brauchen starke Verbrauchernetze. Informationszugang statt marktmächtige Player stärken. Angesichts vorgeschobener Kapazitätsengpässe kann die Priorisierung bestimmter Daten nicht ohne gleichzeitige Diskriminierung anderer Daten einhergehen. Es hat nur einen Tag gebraucht. Telekom will diejenigen zur Kasse bitten, bei denen man es kann. SPD-EP-Abgeordnete Petra Kammerevert sagte Rechtsunklarheit an mehreren Stellen. Derzeitige Text ermöglicht ein Blockieren des Datenverkehrs. Auch Spezialdienste sind zulässig und Zero-Rating wird ermöglicht. Marktkonzentration ist Auflösung der Netzneutralität. 22 von 23 SPD Abgeordneten haben dagegen gestimmt im EP. Der Kompromiss der großen US-Unternehmen durch Zero-Rating in die Hand spielt. Kind ist jetzt in Brunnen gefallen. Nationale Regulierungsbehörden können technische Qualitätskriterien festlegen.

    Lars Klingbeil (SPD-Fraktion):

    Wichtiges Thema. Notz behauptet, Regierung verramscht auf EU-Ebene Netzneutralität; aber ist nicht der Fall. Im GroKo-Vertrag steht die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität drin. Wir haben das umgesetzt mit Spezialdiensten in engen Grenzen. Gut, dass Bundesregierung einen Kompromiss vorgelegt hat. Oettinger hat Kriterien für Abweichungen genannt: technische Notwendigkeit; öffentliches Interesse; ausreichend Bandbreite vorhanden (mehr als 50Mbit). Rate zu Gelassenheit. Jetzt warten und sehen, wie es von nationalen Regulierungsbehörden umgesetzt wird. Automatisierte Fahren bricht Netzneutralität nicht auf. Telekom-Chef hat der Debatte einen Bärendienst erwiesen.

    Abstimmung: Gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses Wirtschaft und Energie wird der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

    13. November 2015 5
  • : T‑Mobile-USA greift Netzneutralität an: Überholspur für Hollywood
    T‑Mobile-USA greift Netzneutralität an: Überholspur für Hollywood

    Der Kampf um Netzneutralität ist auch in den USA noch nicht ausgefochten, wo eigentlich vergleichsweise klare Regeln herrschen: T‑Mobile-USA hat angekündigt, vom 15. November an, ein Zero-Rating für spezielle Partnerdienste einzuführen. Eine unbegrenzte Datenflatrate ohne Drosselung oder Limit soll Video-Dienste wie Netflix, HBO Go, ESPN, Showtime auf die Überholspur im T‑Mobile-Netz bringen. Im Gegensatz zum sonstigen Traffic werden diese Anwendungen also nicht auf die monatliche Volumenbegrenzung angerechnet. Das könnte zur ersten großen Herausforderung für die frischgebackenen Netzneutralitätsregeln werden, die von der Federal Communications Commission im Februar beschlossen wurden.

    T‑Mobile-USA gibt sich in dieser Hinsicht sorglos. Bestimmte Formen von Zero-Rating sind in den USA erlaubt, außerdem soll der neue Dienst „umsonst“ und automatisch für alle T‑Mobile-KundInnen angeboten werden. Die Behauptung ist, dadurch entstehte kein unmittelbarer Nachteil für die KundInnen, wie in den neuen FCC-Regeln vorgeschrieben. John Legere, der CEO von T‑Mobile-USA, erklärte, dass neue Formen des Datenmanagements die technische Grundlage für dieses Zero-Rating sind.

    Was sich für einige VerbraucherInnen erst einmal positiv anhört, ist allerdings hochgradig besorgniserregend. Eine gezielte Bevorzugung von Diensten, die ihre Streams für das T‑Mobile-Netz aufbereiten, führt langfristig zu einer Benachteiligung von anderen Anwendungen. Das gefährdet den gleichberechtigten Verkehr von Datenpaketen und unterminiert die Netzneutralität durch die Hintertür. Gleichzeitig versucht T‑Mobile-USA durch dieses Angebot den größeren Konkurrenten AT&T und Verizon auf dem umkämpften US-Markt KundInnen abzulocken.

    13. November 2015 6
  • : Netzneutralität: Vielfalt erhalten, Landesmedienanstalten einbinden
    Bezahlte Überholspuren im Internet könnten eine Sackgasse für Vielfalt darstellen.
    Netzneutralität: Vielfalt erhalten, Landesmedienanstalten einbinden

    Gegen die in den jüngst beschlossenen EU-Netzneutralitätsregeln ausdrücklich erlaubten Spezialdienste wettert Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der 14 deutschen Landesmedienanstalten. Es könne nicht sein, dass sich „finanzstarke Marktteilnehmer Überholspuren im Internet kaufen können, die zulasten kleinerer Anbieter gehen,“ schreibt Brautmeier in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Hier gehe es um „klassische Vielfaltsfragen.“

    Mit Verweis auf den Blog-Eintrag des Telekom-Chefs Timotheus Höttges, in dem dieser Spezialdienste nicht nur sehr liberal definiert, sondern auch in den Raum stellt, kleine Start-Ups könnten sich doch einfach Überholspuren gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ erkaufen, befürchtet nicht nur er ein Zwei-Klassen-Netz:

    Es kann und darf ebenfalls nicht sein, dass ein Infrastrukturanbieter darüber entscheidet, welcher Inhalteproduzent im Markt bevorzugt wird, vor allem, wenn dessen Inhalte meinungsrelevant sein können. Zwar ist es eine hübsche Idee, dass die Telekom als Gegenleistung für den Zugang zur Überholspur im Rahmen einer Umsatzbeteiligung Start-ups berücksichtigen will. Aber ist es wirklich die Rolle des Transporteurs auszuwählen, wer erfolgsversprechende Inhalte anbietet und wer nicht? Wollen sich Start-ups überhaupt einen Umsatzanteil abhandeln lassen? Ist dieser Vorschlag nicht sogar ein Beweis dafür, dass im Netz unterschiedliche Klassen geplant sind, die mit dem offenen Internet konkurrieren und es als Ganzes infrage stellen?

    Entscheidend seien nun die Richtlinien, die in den kommenden Monaten das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) erarbeiten müsse. Deutschland werde dort von der Bundesnetzagentur vertreten, doch das sei ungenügend, da es hierzulande keinen eindeutigen „nationalen Regulierer“ gebe. Zwar sei auf Bundesebene die Bundesnetzagentur für Telekommunikationsfragen zuständig, die Aufsicht für die Medieninhalte liege jedoch bei den Ländern. Daher müsse man die Landesmedienanstalten in diesen Prozess einbinden:

    Denn Netzneutralität ist eben auch ein Thema von gesellschaftlicher Vielfalt und Offenheit. Und wer, wenn nicht die Medienanstalten mit ihrem Blick für Inhaltsvielfalt sollte die Position eines „Anwalts der Nutzer“ einnehmen, der noch andere als rein wirtschaftliche Argumente vorbringt?

    Wenn es Spezialdienste im Netz geben soll, dann müssen sie möglichst eng definiert und begrenzt sein, damit Netzneutralität nicht ins Leere läuft und nur für einen kleinen Rest des Netzes gilt, sondern der Normalfall bleibt. Das ist unter den Gremien der Landesmedienanstalten und der ARD Konsens, die dazu eine gemeinsame Erklärung in Richtung Europa gesandt haben. Leider wurde dieses Signal überhört.

    Eine starke Einbindung der Landesmedienanstalten beim Festlegen von Mindestqualitätsstandards für den Internetzugang forderte jüngst auch der Regulierungsrechtler Thomas Fetzer in einem Gutachten für die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Die Bundesnetzagentur widme sich vorrangig dem wirtschaftlichen Wettbewerb im Telekommunikationssektor, während der Verfassungsauftrag zur Vielfaltssicherung den Ländern zukomme. Entsprechende Fragen könne etwa eine Kommission der Landesmedienanstalten behandeln. Zudem sei die Einrichtung eines „Vielfaltsmonitors fürs Internet“ geboten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und gegebenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.

    5. November 2015 7
  • : Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic
    Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic

    Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic“ ist ein Remix der Taliban-Rede zur Netzneutralität von unserem Digitalkommissar Günther Oettinger.

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    4. November 2015 3
  • : Netzneutralität: Das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten
    Abstimmung gelaufen: keine klaren Regeln für ein offenes Internet in Europa
    Netzneutralität: Das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten

    In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament über Netzneutralität und Roaming im „Europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ abgestimmt. Da auf Antrag namentlich votiert wurde, können wir das Abstimmungsverhalten (PDF) der deutschen Abgeordneten näher aufschlüsseln.

    Zum Hintergrund

    Nachdem der zuständige Ausschuss des Parlaments den Standpunkt des Rates zuvor schon mit 51 zu 10 Stimmen gebilligt hatte, wiesen auch die EU-Abgeordneten in zweiter Lesung alle Änderungsanträge zurück. Die schrittweise Teil-Abschaffung der Roaming-Aufschläge und unklare Regeln im Bereich der Netzneutralität werden damit europäisches Recht. Der Kampf für ein offenes Netz und klare Regeln zur Netzneutralität ist nicht vorbei – er wird nur schwieriger.

    Einige Abgeordneten hatten versucht, ein solches Ergebnis noch mit Änderungsanträgen/Amendments (Am) zu verhindern. Der Vorschlag zur kompletten Ablehnung des Standpunkts des Rates (Am1) scheiterte jedoch klar mit 163 Stimmen bei 500 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen. Dieser Änderungsantrag ist hier aber nicht Thema.

    Wir konzentrieren uns auf die weiteren Änderungsanträge, über die bei gleichem Wortlaut gleichzeitig abgestimmt wurde – wie über Am8 und Am19 (Am8=19). Alle Anträge mit den Nummern 2–24 hätten für klarere rechtliche Verhältnisse gesorgt bei:

    • Definition der Netzneutralität: Am2, Am8=19 sowie Am9=20,
    • Zero-Rating: Am3=14, Am10=21,
    • Spezialdiensten: Am6=17, Am7rev=18 sowie Am13=24,
    • Netzüberlastungen: Am5=16, Am12=23,
    • kategorienbasiertem Verkehrsmanagement: Am4=15, Am11=22.

    Hinweis: Wenn Abgeordnete bei einzelnen Änderungsanträgen kein Votum abgegeben haben, wird dies hier – anders als eine explizite Enthaltung – zunächst nicht explizit aufgeführt. Der Vollständigkeit werden diese jedoch am Ende dieses Beitrags aufgeführt. Dort stellen wir nun auch die Rohdaten bereit.

    CDU/CSU gegen Netzneutralität, ein Abweichler

    Die 34 Abgeordneten der CDU/CSU sind in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) organisiert.
    30 von ihnen stimmten gegen die Änderungsanträge 2–24, die für klarere Verhältnisse gesorgt hätten. Für Änderungen sprach sich allein Joachim Zeller (trotz Votum gegen Am2) aus. Die Abgeordneten Hohlmeier, McAllister und Winkler waren nicht anwesend.

    SPD für Änderungen – außer beim Zero-Rating

    Die 27 SPD-Abgeordneten sind Teil der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D).
    Martin Schulz stimmte nicht mit ab. Hier sieht das Bild differenzierter aus: Mehrheitlich sprachen sich die SPD-Abgeordneten für Änderungen aus.

    • Jo Leinen und Constanze Krehl fallen aus dem Bild, sie stimmten dagegen: Leinen gegen alle Änderungen, Krehl enthielt sich bei Am8=19 und Am11=22.
    • Sechs SPD-Abgeordnete sprachen sich für alle Änderungsanträge 2–24 aus: Udo Bullman, Ismail Ertug, Knut Fleckenstein, Iris Hoffmann, Dietmar Köster und Joachim Schuster.
    • Die verbleibenden 18 Abgeordneten votierten für alle Anträge bis auf Am10=21, das das Zero-Rating klarer geregelt hätte. Zwölf von ihnen enthielten sich bei diesem Änderungsantrag (Geier, Kammerevert, Kaufmann, Lietz, Noichl, Neuser, Simon, Sippel, Steinruck, von Weizsäcker, Werner, Westphal), sechs Abgeordnete (Gebhard, Groote, Lange, Melior, Preuss, Rodust) stimmten dagegen. Bernd Lange sprach sich außerdem noch gegen Am2 und Am3=14 aus.

    B90/Grüne, ÖDP, Piraten, LINKE: klares Votum für Änderungsanträge

    • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA): Zehn Abgeordnete der Partei B90/Grüne, Julia Reda (Piratenpartei) und Klaus Buchner (ÖDP) stimmten für die Anträge 2–24. Die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel war nicht anwesend.
    • Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL): Alle sieben Abgeordneten der Partei DIE LINKE sowie der parteilose Stefan Eck votierten ebenfalls für die Änderungsanträge 2–24.

    AfD und ALFA: weiter gespalten

    Die Abgeordneten der AfD und ihrer Splitterpartei „Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ (ALFA) sind in der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) organisiert.

    • AfD: Markus Pretzell und Beatrix von Storch stimmten für die Änderungsanträge 2–24.
    • ALFA: Hans-Olaf Henkel, Bernd Kölmel, Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Ulrike Trebesius sowie Arne Gericke (Familien-Partei) votierten dagegen.

    FDP für Netzneutralität, Freie Wähler dagegen

    Die drei FDP-Abgeordneten sind in der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) versammelt. Michael Theurer, Alexander Graf von Lambsdorff und Gesine Meißner (mit Gegenstimme bei Am2) stimmten für die Anträge 2–24, Ulrike Müller von den Freien Wählern – auch in der ALDE-Fraktion – gegen diese.

    NPD: kannste trotzdem vergessen

    Der (mindestens) fraktions-lose Udo Voigt (NPD) stimmte für die Änderungsanträge 2–24.

    Die Partei (ergänzt)

    Martin Sonneborn, Abgeordneter der Partei „Die Partei“ und fraktionslos, hat nicht abgestimmt.

    [Berichtigung]
    Frau Maria Noichl (SPD, S&D‑Fraktion) wurde in einer früheren Version fälschlicherweise der CDU/EVP zugeordnet. Dies ist nun (04/11/2015 11:00) korrigiert. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen.
    [Berichtigung]

    [Ergänzung] Folgende Abgeordnete haben zu einzelnen Änderungsanträgen keine Stimme abgegeben:

    • Am2: Manfred Weber (CSU)
    • Am4=15: Daniel Caspary (CDU)
    • Am6=17: Wener Langen (CDU)
    • Am7rev=18rev: Thomas Händel (LINKE), Maria Heubuch (B90/Grüne), Bernd Kölmel (ALFA), Norbert Lins (CDU), Julia Reda (Piraten), Helmut Scholz (LINKE)
    • Am8=19: Jens Geier (SPD), Bernd Lange (SPD), Martina Werner (SPD)
    • Am11=22: Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU)

    Die Rohdaten, wie sie sich u.a. aus dem Protokoll des Europäischen Parlaments befreien lassen, sind
    hier (ODF)
    zu finden.
    [Ergänzung]

    3. November 2015 11
  • : „Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer!“
    „Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer!“

    Husam AzrakDas Heute-Journal hat gestern über die Pläne der Deutschen Telekom für ein Zwei-Klassen-Netz berichtet. Dort erklärte der Deutsche Telekom Sprecher Husam Azrak (ohne dabei zu lachen):

    „Es geht hier nicht um ein Zweiklassen-Internet, das Gegenteil ist der Fall. Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer.“

    Den Bericht gibt es noch in der Mediathek zu sehen.

    31. Oktober 2015 24
  • : Das Wirtschaftsministerium kommentiert keine Blogeinträge
    Das Wirtschaftsministerium kommentiert keine Blogeinträge

    Das Wirtschaftsministerium wurde gestern in der Bundespressekonferenz zu den Plänen der Deutschen Telekom befragt, die in ihrem Blog ihre Ideen zur Abschaffung der Netzneutralität veröffentlicht hatten:

    Frage (zur Netzneutralität): Ebenfalls an das Wirtschaftsministerium: Vonseiten der Deutschen Telekom gibt es mal wieder eine Initiative, die darauf abzielt, unterschiedliche Geschwindigkeiten im Internet für den Datenverkehr zu ermöglichen, auch mit einem kommerziellen Projekt dahinter. Was ist die Stellungnahme des Ministeriums dazu?

    Dünow: Ich kommentiere keine Blogeinträge.

    Passender Vorschlag von Mathias Schindler: „Dann druckt es halt aus!“

    31. Oktober 2015 11
  • : ZEIT-Titel: Entscheidung zur Netzneutralität Sieg der Lobbyisten
    ZEIT-Titel: Entscheidung zur Netzneutralität Sieg der Lobbyisten

    Es ist schon etwas enttäuschend, dass die Berichterstattung über Netzneutralität in deutschen Medien erst nach der katastrophalen Entscheidung im EU-Parlament an Fahrt aufnimmt – und nicht vorher. Aber besser spät als nie. Die Zeit titelt diese Woche mit „Mehr Aber als Ja“ und dort beschreibt Stefan Schmitt, wie die Entscheidung ein Sieg der Lobbyisten wurde, keiner der Verbraucher. Und bringt einen guten Vergleich:

    Stellen wir uns mal vor, ein Stromversorger käme auf die Idee, nicht mehr unseren allgemeinen Verbrauch in Rechnung zu stellen, sondern unterschiedlich viel pro Kilowattstunde zu verlangen. Und zwar abhängig davon, was wir mit dem Strom tun. Etwa indem er für den Betrieb der Mikrowelle mehr kassierte, fürs Fernsehen weniger und vielleicht den Strom für den Haarföhn überhaupt nicht berechnete (etwa weil der Konzern einen Deal mit einem marktbeherrschenden Hersteller von Design-Haarföhnen hat). Zu Recht würden die Mikrowellenbesitzer zürnen – geht es doch die Elektrizitätswerke nichts an, was ich mit ihren Elektronen anfange! Wieso soll ich die Föhnerei anderer Leute finanzieren? Diese absurde Föhn-Fiction entpuppt sich als plausibles Szenario, ersetzt man Energieversorger durch Telekommunikationskonzerne und die Elektrizität durch Datenpakete. Dass jedes von Letzteren gleich behandelt vom Start zum Ziel gelangt, egal, ob es Teil einer E‑Mail ist, eines Bildes, eines Videos, einer Website oder einer Sprachnachricht – das bezeichnet man als Netzneutralität. Die ist ein Ursprungsgedanke des Internets. Und um sie müssen wir uns seit dieser Woche Sorgen machen.

    29. Oktober 2015 16
  • : EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
    Netzbetreiber dürfen nicht zu Türhütern gemacht werden. (Grafik: Digitale Gesellschaft e.V.)
    EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom

    drosselkom_startups_netzneutralität„Der gefundene Kompromiss sei durchaus ausgewogen“ erklärt der Deutsche Telekom Chef Höttges laut Handelsblatt und sagt damit deutlich, dass sich die Telko-Lobby umfassend durchsetzen konnte. Es macht Sinn, sich nochmal in Gedächtnis zu rufen, was die Deutsche Telekom im Sommer 2013 mit den Drosselkom-Plänen angekündigt hat und was seinerzeit zu einer größeren Debatte führte als jetzt, wo die Regeln dafür festgeschrieben wurden. Alles, was seinerzeit die Deutsche Telekom als Idee präsentiert hat, ist jetzt auf EU-Ebene abgesegnet worden.

    Im Sommer 2013 erklärte die Deutsche Telekom:

    Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden. Einen Teil dieser Erlöse würden wir dann in den Netzausbau investieren können. Dann ist es auch denkbar, dass die Sendungen nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen. Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streamingdienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie Youtube als auch mit Newcomern möglich“

    Gerade macht aktuell der Handelsblatt-Artikel vor allem wegen der Idee einer Umsatzbeteiligung für das Nutzen einer Überholspur die Runde:

    „Gerade Start-ups brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können.“ Während sich Unternehmen wie Google große Serverparks in der Nähe der Kunden leisten würden, um damit bessere Qualität zu liefern, ist das für kleine Unternehmen zu teuer. Daher bräuchten gerade die jungen Firmen Spezialdienste, die Dienste auf den Markt bringen wollen, bei denen eine gute Übertragungsqualität garantiert sein muss. „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur. Und es sorgt für mehr Wettbewerb im Netz“, erklärte Höttges.

    Das mag einige jetzt schockieren, ist aber nichts neues. Das wurde auch bereits im Sommer 2013 von Seiten der Deutschen Telekom ins Spiel gebracht und Anfang des Jahres nochmal wiederholt:

    Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.

    Als Startup-Gründer würde ich mich jetzt schon mal in meinem Businessplan damit beschäftigen, welche Stellen denn mit den unterschiedlichen Betreibern die Überholspuren aushandeln sollen und wie viel von meinem Umsatz übrig bleibt, wenn jeder Provider „ein paar Prozent“ vom Umsatz für eine Überholspur haben möchte, damit man gegenüber Konkurrenten nicht benachteiligt wird.

    Wer sich fragt, wo Günther Oettinger das mit den Taliban abgekupfert hat, findet auch bei Höttges den passenden Zitatgeber:

    Darin erklärt er zunächst, die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen den Positionen der „teilweise fundamentalistischen Netzaktivisten“, Internetunternehmen, „die fürchten, stärker zur Kasse gebeten zu werden“ und Telekommunikationsunternehmen, „die um die Refinanzierung ihrer milliardenschweren Investitionen in die Breitbandinfrastruktur fürchten.“

    Da hat Oettinger wahrscheinlich auch das mit den Autos her. Apropos Oettinger. Der erzählt ja gerne, dass Spezialdienste laut Verordnung nur bei „Diensten im Allgemeinen Interesse“ erlaubt sein sollten (was der Gesetzestext im Gegensatz zu Oettingers Versprechen nicht her gibt). Die Deutsche Telekom erklärt, was sie darunter versteht:

    Weiter führt er aus, warum er glaubt, dass diese Spezialdienste nötig sind: „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“

    Keine weiteren Fragen. Schade nur, dass viele drauf reinfallen, wenn ihnen Politiker einfach irgendwas erzählen können.

    29. Oktober 2015 37
  • : Netzneutralität: Ergebnisse der namentlichen Abstimmung (Update: Lesehilfe)
    Was bedeuten die Angaben im Dokument?
    Netzneutralität: Ergebnisse der namentlichen Abstimmung (Update: Lesehilfe)

    Das EU-Parlament hat die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung gegen die Netzneutralität veröffentlicht (PDF). Interessierte können nun einsehen, wie ihre EU-Abgeordneten im Einzelnen über die Änderungsanträge abgestimmt haben.

    [Lesehilfe]

    Auf den Seiten 20 bis 45 des Dokuments findet sich die Übersicht, wie die Parlamentarier*innen über die einzelnen Änderungsanträge zu Roaming und Netzneutralität entschieden haben.

    Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Lesehilfe:

    8. A8-0300/2015 – Pilar del Castillo Vera – Am 1 [S. 20]
    20. A8-0300/2015 – Pilar del Castillo Vera – Am 7rev=18rev [S. 45]

    • Die Abstimmungen über die Anträge finden sich unter den (Tagesordnungs-)Punkten 8. bis 20.
    • Abgestimmt wurde über Änderungsanträge zur „Empfehlung für die zweite Lesung“ (Kennung A8-0300/2015) des zuständigen Ausschusses (ITRE).
    • Das Protokoll nennt – quasi als Erkennungszeichen – auch die Berichterstatterin des Parlaments, Pilar del Castillo Vera (EPP).
    • Am 1″ zeigt den entsprechenden Änderungsantrag (hier: Amendment 1) an. Folgende Änderungsanträge standen zur Abstimmung.
    • Über gleichlautende Änderungsanträge wurde gleichzeitig abgestimmt, z.B. über Nr. 7rev(idierte Version) und 18rev („Am 7rev=18rev”).

    Die Abstimmung wurde auf Wunsch einiger Fraktionen hin namentlich durchgeführt, also im „roll-call vote“ (RCV).

    Der graue Kasten gibt an, wie abgestimmt wurde: + (für den Änderungsantrag), – (dagegen), 0 (Enthaltung). Die Ziffer daneben gibt die Anzahl der Stimmen dafür/dagegen und der Enthaltungen an. Darunter werden die jeweiligen Parlamentarier*innen aufgeführt, nach den Fraktionen geordnet.

    Für keinen der Änderungsanträge konnte die qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Dies zeigt auch die Kompaktübersicht über die Abstimmung, bei der nur die Stimmzahlen, nicht die Namen aufgeführt werden.

    [Lesehilfe]

    28. Oktober 2015 8