Netzneutralität
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: 32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails
Das CCH in Hamburg (Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> by t--h--ss via <a href="https://www.flickr.com/photos/------------------------------/23912833751/">flickr</a>) : 32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails Ende Dezember letzten Jahres fand in Hamburg der 32. Chaos Communication Congress statt, von dem wir mehrfach berichtet haben. Bei weit über 100 gehaltenen Vorträgen zu Tech‑, Politik‑, Kunst- und Gesellschaftsthemen ist es äußerst schwer zu entscheiden, welche sehenswert sind. Daher werden wir in den nächsten Tagen einige Vorträge thematisch sortiert vorstellen – heute empfehlen wir drei Vorträge, die sich mit netzpolitischen Ereignissen in der Europäischen Union befassen.
Die hier empfohlenen Vorträge sind alle auf Englisch gehalten, aber bis auf den Ersten auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung zum Download in der CCC-Mediathek verfügbar.
Avoiding kernel panic: Europe’s biggest fails in digital policy-making
Kirsten Fiedler und Walter van Holst geben in ihrem 45-minütigen Vortrag einen Überblick über die größten netzpolitischen Fehlentscheidungen in der EU in den vergangenen Monaten. Die beiden machen deutlich, dass dies nicht nur an personellen Fehlbesetzungen (Stichwort Oettinger), der mangelhaften Berichterstattung aus Brüssel und grundlegenden strukturellen Problemen beim Aufbau der EU-Institutionen liegt, sondern auch an mangelnder öffentlicher Beteiligung.
Ein empfehlenswertes Video für alle, die sich fragen, wie es zur Fluggastdatenspeicherung und der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung kommen konnte. Um zukünftig besser informiert zu sein und schlechte netzpolitische Entscheidungen zu verhindern, lohnt es sich daher, die digitale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights mit einer Spende oder einer Newsletter-Abonnierung zu unterstützen.
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Download und Stream verfügbar.Safe Harbor
Hinter der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steckt überraschenderweise vor allem eine Person: der österreichische Jurist Max Schrems. In seinem Vortrag auf dem 32C3 erklärt er, wieso er Facebook verklagt, welche rechtlichen Schritte er dazu gehen muss(te) und welche politische und juristische Bedeutung die Abschaffung des Safe-Harbor-Abkommens hat.
Wer mehr wissen möchte: Im Rahmen des #netzrückblicks haben wir ein Interview mit Max zu Safe-Harbor und der EU-Datenschutzreform geführt.
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung als Download und Stream verfügbar.Net Neutrality in Europe
Thomas Lohninger ist regelmäßiger Autor bei netzpolitik.org und der wohl beste Experte zu Netzneutralität in Europa. In seinem Vortrag fasst er zusammen, wie es zum neuen Netzneutralitäts-Gesetz der Europäischen Union kam und wieso der erbitterte Kampf um ein freies und gerechtes Internet für alle noch nicht verloren ist. Außerdem erläutert er in den 30-Minuten, wie die Kampagne savetheinternet.eu organisiert wurde und gibt allgemeine Tipps für erfolgreiche Lobby-Arbeit auf EU-Ebene.
Spoiler: Es liegt nun an der europäischen Regulierungsstelle BEREC, die genauen Leitlinien auf Basis der Richtlinie zu erarbeiten. Zwanzig Tage lang wird es im Juni diesen Jahres die Möglichkeit für die Zivilgesellschaft geben, Kommentare und Wünsche an BEREC zu äußern – die letzte Chance, unsere Netzneutralität zu retten!
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auf Englisch und mit deutscher Simultan-Übersetzung zu finden.
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: Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt
: Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt Pünktlich zum Jahresende setzt das ägyptische Telekommunikationsministerium Facebooks Online-Angebot Free Basics aus. Der als internet.org bekannt gewordene kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook war vor zwei Monaten in Ägypten angelaufen, nun erneuerte die Behörde dessen Genehmigung nicht. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon – eine Verletzung der Netzneutralität, denn Nutzer_innen kommen aus dem geschlossenen System von Facebook und dessen Partnerseiten nicht heraus.
Um ebendiesen Verstoß gegen die Netzneutralität zu prüfen, setzte die indische Telekom-Aufsicht im Dezember Free Basics aus. Das ägyptische Telekommunikationsministerium nannte allerdings keine Gründe für den Stopp des Dienstes. Laut einer Facebook-Sprecherin wurde das Angebot von drei Millionen der neunzig Millionen Einwohner_innen Ägyptens genutzt, darunter eine Million Menschen, die dadurch erstmalig Zugang zum Internet gehabt hätten. Gründe für die Aussetzung nannte auch sie nicht, man hoffe jedoch, „das Problem bald lösen zu können“.
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: #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion Im #netzrückblick-Podcast lässt die als „Team des Jahres“ ausgezeichnete netzpolitik.org-Redaktion heute die wichtigsten Themen des Jahres Revue passieren. Das ist gleichsam auch unser kleines akustisches Weihnachtsgeschenk an Euch, denn morgen machen wir auch mal Pause.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 23. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn Euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Hanne Bohnhammel und Teresa Nehm, die im Rahmen ihres Volontariats in diesem Monat bei uns hospitieren, haben Markus, Anna, Tomas und Constanze zum Gespräch geladen. Gemeinsam diskutieren sie den Landesverrat, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Entwicklungen und Erwartungen rund um die Netzneutralität in der EU, den NSAUA und ob das Jahr 2015 wirklich so ein Katastrophenjahr war. Oder wird 2016 noch schlimmer?
Das Ergebnis gibt es hier:
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Viel Spaß damit und frohe Weihnachten!
Ergänzung: Die Shownotes zum Nachlesen
Das Katastrophenjahr 2015
- Zitat aus Markus’ WIRED-Artikel: „Die oft gehörten Klagen darüber, dass die digitale Öffentlichkeit nicht politisch handlungsfähig sei – zumindest in unserem Fall können wir sie nicht bestätigen. Wenigstens ein gutes Fazit aus dem Katastrophenjahr 2015.“
- Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
- Der Anfang vom Ende der Netzneutralität?
- Verschlimmbesserung der Störerhaftung? (im netzrückblick)
- Positiv: Safe-Harbor-Urteil
Landesverrat
- Eine gute Idee: der netzpolitik.org-Newsletter
- Einstellung der Ermittlungen gegen Andre und Markus
- Markus im Video-Interview: der Landesverrat im #netzrückblick
- „definierendes Moment der Bundesrepublik“: die SPIEGEL-Affäre
- Cicero-Affäre
- Zahlen: Leaks beim BND 2015
Vorratsdatenspeicherung
- #netzrückblick: VDS – Dead Man Walking
- Beißreflex Vorratsdatenspeicherung
- Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Zusammenfassung von Andre auf der re:publica
- Immer für einen Retweet gut: Heiko Maas vor einem Jahr – einer der Schurken des Jahres
- „Die Notwendigkeit [der VDS] kann ich nicht beweisen.“ Pressekonferenz von Heiko Maas
- „Prototyp eines Überwachungshysterikers an der Spitze des Innenministeriums“: Bayerischer Verfassungsschutz soll auf Vorratsdaten zugreifen
Netzneutralität
- #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
- Netzneutralität in den USA
- Last Week Tonight: John Oliver über Netzneutralität (YouTube)
- Der Kampf für Netzneutralität in Indien – AIB: Save The Internet (YouTube)
- #netzrückblick: Oettinger 2015
- BMW braucht kein Netz
- Jetzt liegt es an BEREC (dt. GEREK)
- kein Optimismus bei Anna: Wilhelm Eschweiler, derzeit Bundesnetzagentur-Vize, wird 2016 BEREC-Vorsitzender
NSA-Untersuchungsausschuss (NSAUA)
- #netzrückblick zum NSAUA: kommt noch!
- Live-Blog: Weltraumtheorie
- Live-Blog: Funktionsträgertheorie
- Eikonal (Wikipedia)
- Über den Geheimen Krieg lohnt sich folgendes Buch: Fuchs/Goetz – Geheimer Krieg
- Auch zum Kauf von Sicherheitslücken auf dem Schwarzmarkt: 300 Millionen mehr für die „Strategische Initiative Technik“ des BND
- Philipp Wolff im Portrait (ZEIT Online): Der Geheimhalter
- BND-Untersuchungsausschuss (2006–2009)
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2009): Eingeschränkte Erteilung von Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen an BND-Untersuchungsausschuss zum Teil verfassungswidrig (Pressemitteilung)
- Die „epische Bundespressekonferenz“ – ein „albernes Schauspiel“: „organisatorische Defizite in irgendeiner Form“ (YouTube)
- Noch ein Untersuchungsausschuss: der NSUUA – wer macht einen Live-Blog?
- Folge von „Die Anstalt“ (YouTube) über den NSU
- Interview mit Roland Jahn
Positives
- Datenschutz in der EU im netzrückblick
- #Landesverrat: Eigentlich ist Maaßen ja das Opfer einer Schmierenkampagne
- Anhörung beim Verfassungsgericht zum BKA-Gesetz (Spionagesoftware)
- Einige in der SPD waren gegen die VDS.
- Constanze hat (mit Frank Rieger) ein Buch über die Veränderungen in der Arbeitswelt geschrieben: Arbeitsfrei – Eine Entdeckungsreise zu den Maschinen, die uns ersetzen
- das IT-Sicherheits-Simulations-Gesetz
- die Network Information Security (NIS) Directive der EU
- Wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen.
- Wir nehmen Dokumente gerne über die üblichen Kanäle entgegen.
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: Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung. : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.
Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.
Von den USA lernen
In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.
Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.
Gespräche laufen
Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.
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: #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität 2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.
So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.
Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.
Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.
Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?
Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.
Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.
Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.
Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?
Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.
Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.
Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.
Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.
Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.
Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz
Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.
„Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.
Blick nach außen
In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.
In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.
Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.
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: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft
: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft Der im Oktober vom EU-Parlament abgesegnete Kompromiss zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ist heute offiziell in Kraft getreten. Die allermeisten Regeln gelten jedoch erst ab dem 30. April 2016, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch einige Ausnahmen und Übergangsfristen nennt.
Wie berichtet sollen etwa die Roaming-Gebühren im Mobilfunk erst ein Jahr später, mit dem 15. Juni 2017, gänzlich wegfallen – doch nur dann, wenn die EU-Kommission es bis dahin geschafft hat, nach wie vor offene Fragen im Bereich der Großkundenentgelte zu lösen. Das betrifft die Gebühren, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, sobald Kunden ein fremdes Netz im Ausland nutzen.
Ebenfalls ausstehend sind verbindliche Leitlinien, die Unklarheiten und Schlupflöcher schließen helfen sollen, die noch in den Netzneutralitäts-Regeln klaffen. Diese erarbeitet das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende Juni 2016, bis sie nach einer öffentlichen Konsultationsphase mit dem 31. August 2016 in Kraft treten können.
Vom Ausgang dieses Prozesses wird abhängen, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass sogenannte Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, die „allgemeine Qualität“ normaler Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen. Die Feinjustierung des gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes könne nun beginnen, wie GEREK in einer Aussendung mitteilte.
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: Netzneutralität: Vielfalt erhalten, Landesmedienanstalten einbinden
Bezahlte Überholspuren im Internet könnten eine Sackgasse für Vielfalt darstellen. : Netzneutralität: Vielfalt erhalten, Landesmedienanstalten einbinden Gegen die in den jüngst beschlossenen EU-Netzneutralitätsregeln ausdrücklich erlaubten Spezialdienste wettert Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der 14 deutschen Landesmedienanstalten. Es könne nicht sein, dass sich „finanzstarke Marktteilnehmer Überholspuren im Internet kaufen können, die zulasten kleinerer Anbieter gehen,“ schreibt Brautmeier in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Hier gehe es um „klassische Vielfaltsfragen.“
Mit Verweis auf den Blog-Eintrag des Telekom-Chefs Timotheus Höttges, in dem dieser Spezialdienste nicht nur sehr liberal definiert, sondern auch in den Raum stellt, kleine Start-Ups könnten sich doch einfach Überholspuren gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ erkaufen, befürchtet nicht nur er ein Zwei-Klassen-Netz:
Es kann und darf ebenfalls nicht sein, dass ein Infrastrukturanbieter darüber entscheidet, welcher Inhalteproduzent im Markt bevorzugt wird, vor allem, wenn dessen Inhalte meinungsrelevant sein können. Zwar ist es eine hübsche Idee, dass die Telekom als Gegenleistung für den Zugang zur Überholspur im Rahmen einer Umsatzbeteiligung Start-ups berücksichtigen will. Aber ist es wirklich die Rolle des Transporteurs auszuwählen, wer erfolgsversprechende Inhalte anbietet und wer nicht? Wollen sich Start-ups überhaupt einen Umsatzanteil abhandeln lassen? Ist dieser Vorschlag nicht sogar ein Beweis dafür, dass im Netz unterschiedliche Klassen geplant sind, die mit dem offenen Internet konkurrieren und es als Ganzes infrage stellen?
Entscheidend seien nun die Richtlinien, die in den kommenden Monaten das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) erarbeiten müsse. Deutschland werde dort von der Bundesnetzagentur vertreten, doch das sei ungenügend, da es hierzulande keinen eindeutigen „nationalen Regulierer“ gebe. Zwar sei auf Bundesebene die Bundesnetzagentur für Telekommunikationsfragen zuständig, die Aufsicht für die Medieninhalte liege jedoch bei den Ländern. Daher müsse man die Landesmedienanstalten in diesen Prozess einbinden:
Denn Netzneutralität ist eben auch ein Thema von gesellschaftlicher Vielfalt und Offenheit. Und wer, wenn nicht die Medienanstalten mit ihrem Blick für Inhaltsvielfalt sollte die Position eines „Anwalts der Nutzer“ einnehmen, der noch andere als rein wirtschaftliche Argumente vorbringt?
Wenn es Spezialdienste im Netz geben soll, dann müssen sie möglichst eng definiert und begrenzt sein, damit Netzneutralität nicht ins Leere läuft und nur für einen kleinen Rest des Netzes gilt, sondern der Normalfall bleibt. Das ist unter den Gremien der Landesmedienanstalten und der ARD Konsens, die dazu eine gemeinsame Erklärung in Richtung Europa gesandt haben. Leider wurde dieses Signal überhört.
Eine starke Einbindung der Landesmedienanstalten beim Festlegen von Mindestqualitätsstandards für den Internetzugang forderte jüngst auch der Regulierungsrechtler Thomas Fetzer in einem Gutachten für die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Die Bundesnetzagentur widme sich vorrangig dem wirtschaftlichen Wettbewerb im Telekommunikationssektor, während der Verfassungsauftrag zur Vielfaltssicherung den Ländern zukomme. Entsprechende Fragen könne etwa eine Kommission der Landesmedienanstalten behandeln. Zudem sei die Einrichtung eines „Vielfaltsmonitors fürs Internet“ geboten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und gegebenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.
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: Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic
: Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic „Netzneutraliban – Karaoke von und mit MC Oettinger am Mic“ ist ein Remix der Taliban-Rede zur Netzneutralität von unserem Digitalkommissar Günther Oettinger.
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: „Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer!“
: „Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer!“
Das Heute-Journal hat gestern über die Pläne der Deutschen Telekom für ein Zwei-Klassen-Netz berichtet. Dort erklärte der Deutsche Telekom Sprecher Husam Azrak (ohne dabei zu lachen):„Es geht hier nicht um ein Zweiklassen-Internet, das Gegenteil ist der Fall. Die Deutsche Telekom steht für Netzneutralität wie kein anderer.“
Den Bericht gibt es noch in der Mediathek zu sehen.
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: Das Wirtschaftsministerium kommentiert keine Blogeinträge
: Das Wirtschaftsministerium kommentiert keine Blogeinträge Das Wirtschaftsministerium wurde gestern in der Bundespressekonferenz zu den Plänen der Deutschen Telekom befragt, die in ihrem Blog ihre Ideen zur Abschaffung der Netzneutralität veröffentlicht hatten:
Frage (zur Netzneutralität): Ebenfalls an das Wirtschaftsministerium: Vonseiten der Deutschen Telekom gibt es mal wieder eine Initiative, die darauf abzielt, unterschiedliche Geschwindigkeiten im Internet für den Datenverkehr zu ermöglichen, auch mit einem kommerziellen Projekt dahinter. Was ist die Stellungnahme des Ministeriums dazu?
Dünow: Ich kommentiere keine Blogeinträge.
Passender Vorschlag von Mathias Schindler: „Dann druckt es halt aus!“
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: ZEIT-Titel: Entscheidung zur Netzneutralität Sieg der Lobbyisten
: ZEIT-Titel: Entscheidung zur Netzneutralität Sieg der Lobbyisten Es ist schon etwas enttäuschend, dass die Berichterstattung über Netzneutralität in deutschen Medien erst nach der katastrophalen Entscheidung im EU-Parlament an Fahrt aufnimmt – und nicht vorher. Aber besser spät als nie. Die Zeit titelt diese Woche mit „Mehr Aber als Ja“ und dort beschreibt Stefan Schmitt, wie die Entscheidung ein Sieg der Lobbyisten wurde, keiner der Verbraucher. Und bringt einen guten Vergleich:
Stellen wir uns mal vor, ein Stromversorger käme auf die Idee, nicht mehr unseren allgemeinen Verbrauch in Rechnung zu stellen, sondern unterschiedlich viel pro Kilowattstunde zu verlangen. Und zwar abhängig davon, was wir mit dem Strom tun. Etwa indem er für den Betrieb der Mikrowelle mehr kassierte, fürs Fernsehen weniger und vielleicht den Strom für den Haarföhn überhaupt nicht berechnete (etwa weil der Konzern einen Deal mit einem marktbeherrschenden Hersteller von Design-Haarföhnen hat). Zu Recht würden die Mikrowellenbesitzer zürnen – geht es doch die Elektrizitätswerke nichts an, was ich mit ihren Elektronen anfange! Wieso soll ich die Föhnerei anderer Leute finanzieren? Diese absurde Föhn-Fiction entpuppt sich als plausibles Szenario, ersetzt man Energieversorger durch Telekommunikationskonzerne und die Elektrizität durch Datenpakete. Dass jedes von Letzteren gleich behandelt vom Start zum Ziel gelangt, egal, ob es Teil einer E‑Mail ist, eines Bildes, eines Videos, einer Website oder einer Sprachnachricht – das bezeichnet man als Netzneutralität. Die ist ein Ursprungsgedanke des Internets. Und um sie müssen wir uns seit dieser Woche Sorgen machen.
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: EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
Netzbetreiber dürfen nicht zu Türhütern gemacht werden. (Grafik: Digitale Gesellschaft e.V.) : EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
„Der gefundene Kompromiss sei durchaus ausgewogen“ erklärt der Deutsche Telekom Chef Höttges laut Handelsblatt und sagt damit deutlich, dass sich die Telko-Lobby umfassend durchsetzen konnte. Es macht Sinn, sich nochmal in Gedächtnis zu rufen, was die Deutsche Telekom im Sommer 2013 mit den Drosselkom-Plänen angekündigt hat und was seinerzeit zu einer größeren Debatte führte als jetzt, wo die Regeln dafür festgeschrieben wurden. Alles, was seinerzeit die Deutsche Telekom als Idee präsentiert hat, ist jetzt auf EU-Ebene abgesegnet worden. Im Sommer 2013 erklärte die Deutsche Telekom:
Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden. Einen Teil dieser Erlöse würden wir dann in den Netzausbau investieren können. Dann ist es auch denkbar, dass die Sendungen nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen. Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streamingdienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie Youtube als auch mit Newcomern möglich“
Gerade macht aktuell der Handelsblatt-Artikel vor allem wegen der Idee einer Umsatzbeteiligung für das Nutzen einer Überholspur die Runde:
„Gerade Start-ups brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können.“ Während sich Unternehmen wie Google große Serverparks in der Nähe der Kunden leisten würden, um damit bessere Qualität zu liefern, ist das für kleine Unternehmen zu teuer. Daher bräuchten gerade die jungen Firmen Spezialdienste, die Dienste auf den Markt bringen wollen, bei denen eine gute Übertragungsqualität garantiert sein muss. „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur. Und es sorgt für mehr Wettbewerb im Netz“, erklärte Höttges.
Das mag einige jetzt schockieren, ist aber nichts neues. Das wurde auch bereits im Sommer 2013 von Seiten der Deutschen Telekom ins Spiel gebracht und Anfang des Jahres nochmal wiederholt:
Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.
Als Startup-Gründer würde ich mich jetzt schon mal in meinem Businessplan damit beschäftigen, welche Stellen denn mit den unterschiedlichen Betreibern die Überholspuren aushandeln sollen und wie viel von meinem Umsatz übrig bleibt, wenn jeder Provider „ein paar Prozent“ vom Umsatz für eine Überholspur haben möchte, damit man gegenüber Konkurrenten nicht benachteiligt wird.
Wer sich fragt, wo Günther Oettinger das mit den Taliban abgekupfert hat, findet auch bei Höttges den passenden Zitatgeber:
Darin erklärt er zunächst, die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen den Positionen der „teilweise fundamentalistischen Netzaktivisten“, Internetunternehmen, „die fürchten, stärker zur Kasse gebeten zu werden“ und Telekommunikationsunternehmen, „die um die Refinanzierung ihrer milliardenschweren Investitionen in die Breitbandinfrastruktur fürchten.“
Da hat Oettinger wahrscheinlich auch das mit den Autos her. Apropos Oettinger. Der erzählt ja gerne, dass Spezialdienste laut Verordnung nur bei „Diensten im Allgemeinen Interesse“ erlaubt sein sollten (was der Gesetzestext im Gegensatz zu Oettingers Versprechen nicht her gibt). Die Deutsche Telekom erklärt, was sie darunter versteht:
Weiter führt er aus, warum er glaubt, dass diese Spezialdienste nötig sind: „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“
Keine weiteren Fragen. Schade nur, dass viele drauf reinfallen, wenn ihnen Politiker einfach irgendwas erzählen können.
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: Netzneutralität: Ergebnisse der namentlichen Abstimmung (Update: Lesehilfe)
Was bedeuten die Angaben im Dokument? : Netzneutralität: Ergebnisse der namentlichen Abstimmung (Update: Lesehilfe) Das EU-Parlament hat die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung gegen die Netzneutralität veröffentlicht (PDF). Interessierte können nun einsehen, wie ihre EU-Abgeordneten im Einzelnen über die Änderungsanträge abgestimmt haben.
[Lesehilfe]
Auf den Seiten 20 bis 45 des Dokuments findet sich die Übersicht, wie die Parlamentarier*innen über die einzelnen Änderungsanträge zu Roaming und Netzneutralität entschieden haben.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Lesehilfe:
8. A8-0300/2015 – Pilar del Castillo Vera – Am 1 [S. 20]
20. A8-0300/2015 – Pilar del Castillo Vera – Am 7rev=18rev [S. 45]- Die Abstimmungen über die Anträge finden sich unter den (Tagesordnungs-)Punkten 8. bis 20.
- Abgestimmt wurde über Änderungsanträge zur „Empfehlung für die zweite Lesung“ (Kennung A8-0300/2015) des zuständigen Ausschusses (ITRE).
- Das Protokoll nennt – quasi als Erkennungszeichen – auch die Berichterstatterin des Parlaments, Pilar del Castillo Vera (EPP).
- „Am 1″ zeigt den entsprechenden Änderungsantrag (hier: Amendment 1) an. Folgende Änderungsanträge standen zur Abstimmung.
- Über gleichlautende Änderungsanträge wurde gleichzeitig abgestimmt, z.B. über Nr. 7rev(idierte Version) und 18rev („Am 7rev=18rev”).
Die Abstimmung wurde auf Wunsch einiger Fraktionen hin namentlich durchgeführt, also im „roll-call vote“ (RCV).
Der graue Kasten gibt an, wie abgestimmt wurde: + (für den Änderungsantrag), – (dagegen), 0 (Enthaltung). Die Ziffer daneben gibt die Anzahl der Stimmen dafür/dagegen und der Enthaltungen an. Darunter werden die jeweiligen Parlamentarier*innen aufgeführt, nach den Fraktionen geordnet.
Für keinen der Änderungsanträge konnte die qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Dies zeigt auch die Kompaktübersicht über die Abstimmung, bei der nur die Stimmzahlen, nicht die Namen aufgeführt werden.
[Lesehilfe]