Gegen die in den jüngst beschlossenen EU-Netzneutralitätsregeln ausdrücklich erlaubten Spezialdienste wettert Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der 14 deutschen Landesmedienanstalten. Es könne nicht sein, dass sich „finanzstarke Marktteilnehmer Überholspuren im Internet kaufen können, die zulasten kleinerer Anbieter gehen,“ schreibt Brautmeier in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Hier gehe es um „klassische Vielfaltsfragen.“
Mit Verweis auf den Blog-Eintrag des Telekom-Chefs Timotheus Höttges, in dem dieser Spezialdienste nicht nur sehr liberal definiert, sondern auch in den Raum stellt, kleine Start-Ups könnten sich doch einfach Überholspuren gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ erkaufen, befürchtet nicht nur er ein Zwei-Klassen-Netz:
Es kann und darf ebenfalls nicht sein, dass ein Infrastrukturanbieter darüber entscheidet, welcher Inhalteproduzent im Markt bevorzugt wird, vor allem, wenn dessen Inhalte meinungsrelevant sein können. Zwar ist es eine hübsche Idee, dass die Telekom als Gegenleistung für den Zugang zur Überholspur im Rahmen einer Umsatzbeteiligung Start-ups berücksichtigen will. Aber ist es wirklich die Rolle des Transporteurs auszuwählen, wer erfolgsversprechende Inhalte anbietet und wer nicht? Wollen sich Start-ups überhaupt einen Umsatzanteil abhandeln lassen? Ist dieser Vorschlag nicht sogar ein Beweis dafür, dass im Netz unterschiedliche Klassen geplant sind, die mit dem offenen Internet konkurrieren und es als Ganzes infrage stellen?
Entscheidend seien nun die Richtlinien, die in den kommenden Monaten das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) erarbeiten müsse. Deutschland werde dort von der Bundesnetzagentur vertreten, doch das sei ungenügend, da es hierzulande keinen eindeutigen „nationalen Regulierer“ gebe. Zwar sei auf Bundesebene die Bundesnetzagentur für Telekommunikationsfragen zuständig, die Aufsicht für die Medieninhalte liege jedoch bei den Ländern. Daher müsse man die Landesmedienanstalten in diesen Prozess einbinden:
Denn Netzneutralität ist eben auch ein Thema von gesellschaftlicher Vielfalt und Offenheit. Und wer, wenn nicht die Medienanstalten mit ihrem Blick für Inhaltsvielfalt sollte die Position eines „Anwalts der Nutzer“ einnehmen, der noch andere als rein wirtschaftliche Argumente vorbringt?
Wenn es Spezialdienste im Netz geben soll, dann müssen sie möglichst eng definiert und begrenzt sein, damit Netzneutralität nicht ins Leere läuft und nur für einen kleinen Rest des Netzes gilt, sondern der Normalfall bleibt. Das ist unter den Gremien der Landesmedienanstalten und der ARD Konsens, die dazu eine gemeinsame Erklärung in Richtung Europa gesandt haben. Leider wurde dieses Signal überhört.
Eine starke Einbindung der Landesmedienanstalten beim Festlegen von Mindestqualitätsstandards für den Internetzugang forderte jüngst auch der Regulierungsrechtler Thomas Fetzer in einem Gutachten für die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Die Bundesnetzagentur widme sich vorrangig dem wirtschaftlichen Wettbewerb im Telekommunikationssektor, während der Verfassungsauftrag zur Vielfaltssicherung den Ländern zukomme. Entsprechende Fragen könne etwa eine Kommission der Landesmedienanstalten behandeln. Zudem sei die Einrichtung eines „Vielfaltsmonitors fürs Internet“ geboten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und gegebenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.
