Netzneutralität

  • : Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen
    Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a>
    Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen

    Deutlich langsamere Internetverbindungen als angekündigt, sind für viele Verbraucher in Deutschland der Normalfall. Während in der Werbung von 50 Mbit/s oder sogar 200 Mbit/s geträumt wird, sieht die Wirklichkeit zumeist anders aus. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert jetzt Bußgelder bei zu langsamen Internetzugängen.

    27. Mai 2016 7
  • : #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brokencities/5865671302/">BrokenCities</a> [CC BY-SA 2.0]
    #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität

    Der Schutz der Netzneutralität in der EU ist alles andere als gesichert. In einem Vortrag berichtete Barbara van Schewick über die gesetzlichen Lücken und wie diese geschlossen werden können. Auch du kannst dich beteiligen!

    18. Mai 2016
  • : Netzneutralität: Niederlande verbieten Zero Rating
    <a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a>
    Netzneutralität: Niederlande verbieten Zero Rating

    In der bislang ungeklärten Frage, ob bestimmte Anwendungen vom monatlichen Transfervolumen ausgenommen werden dürfen, ist das niederländische Parlament mit einem Gesetz vorgeprescht, das solche Zero-Rating-Angebote auf nationaler Ebene verbietet. Schon bisher galten in den Niederlanden starke Regeln zur Netzneutralität, die mit dem jetzigen Verbot von Preisdiskriminierung zusätzlich gestärkt werden. Die im Vorjahr verabschiedeten EU-Regeln zur Netzneutralität haben offengelassen, ob solche Angebote europaweit zulässig, verboten oder überhaupt nicht von der EU-Verordnung erfasst sind.

    Derzeit arbeiten die europäischen Regulierer unter der Federführung der Dachorganisation BEREC am Feinschliff der EU-Verordnung, die strittige Punkte wie Zero Rating, bezahlte Überholspuren („Spezialdienste“) oder Verkehrsmanagement offengelassen hat. Sollte die Regulierungsbehörde entscheiden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und von dieser erlaubt werden, dann wäre der niederländische Vorstoß freilich hinfällig.

    „Die heutige Entscheidung des niederländischen Parlaments stellt klar, wie die EU Verordnung zur Netzneutralität ausgelegt werden muss. Verbraucher werden davor geschützt, dass Telekom-Betreiber entscheiden, welche Dienste sie nutzen können“, erklärte netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit, einer Organisation für digitale Bürgerrechte. Eine für Juni 2016 geplante öffentliche Konsultationsphase soll zusätzliche Meinungen der Zivilgesellschaft einholen. Über die Seite SaveTheInternet.eu lässt sich dies ohne großen Aufwand erledigen.

    17. Mai 2016 8
  • : EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“
    Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a>
    EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“

    Auf der vergangenen re:publica sprach auch unser Digitalkommissar Günther Oettinger. Günther Oettinger hatte von sich aus Interesse gezeigt, auf der re:publica zu sprechen. Wir hatten ihm angeboten, mit uns auf der Bühne zu diskutieren – und haben daraufhin nichts mehr von seinem Büro gehört. Das Gespräch mit ihm fand dann auf der Media Convention statt, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Medienboard Berlin-Brandenburg im Rahmen der re:publica organisiert wurde.

    Nachdem ich bereits einige Artikel darüber gelesen und mir diverse Diskussionsteilnehmer davon erzählt hatten, hab ich mir die halbe Stunde Gespräch gestern Abend nochmal angeschaut. Ich kann nicht genau sagen, ob ich das allen anderen auch empfehlen möchte. Es ist natürlich auf die eine Art interessant: Oettinger beherrscht wie kaum ein anderer Buzzword-Bingo. Er schafft es, möglichst viele Fachbegriffe in eine Reihenfolge zu packen, so dass es für Nicht-Experten irgendwie nach Kompetenz klingt. Aber er beantwortet kaum eine Frage, obwohl das mit dieser Kommunikations-Strategie immer so klingt. Zumindest für Nicht-Experten.

    Thomas Knüwer fasste das in seinem Blog Indiskretion Ehrensache passend zusammen:

    Günther Oettinger ließ sich im Rahmen der Media Convention 30 Minuten zum Thema Netzneutralität interviewen. Dabei bewarb er sich auf den Stoiber-Transrapid-Gedächtnispreis. Im Sekundentakt warf er mit Buzzwords um sich, ein Zusammenhang war meist nicht erkennbar. “Sie müssen mir schon zutrauen, dass ich meinen Job mache”, murrte er – und erntete lautes Gelächter.

    Spezifische Fachfragen wurden mit einem Schwall an Buzzword-Bingo (nicht)beantwortet. Es war auch unklar, ob er überhaupt in der Lage war, irgendwelche Fachfragen zu beantworten, weil er es kaum versuchte und schon mit einfachen Sachen überfordert war.

    Am Anfang ging es noch um die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die für Whisteblower und Journalisten gefährlich sein könnte. Anstatt auf die spezifischen Gefahren durch einzelne Abschnitte der Richtlinie einzugehen – immerhin wurde die Richtlinie ja nicht als Ganzes verurteilt – gab es als Antwort von Oettinger nur das große Ganze: Die Gefahr vor den Chinesen und dass der Bäckermeister nicht seine Einkaufspolitik transparent machen sollte.

    Bezeichnend für seine eventuelle Überforderung war, dass er die mehrfach von der TSM-Directive (Telecom Single Market-Richtlinie) sprach. Die TSM ist aber eine Verordnung und der Unterschied im EU-Gesetzgebungsprozess zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist fundamental. Wir bringen das unseren Praktikanten in der ersten Woche bei, ein erfahrener EU-Kommissar sollte das nach diversen Jahren Amtszeit im Blut haben. Das war nicht der einzige inhaltliche Fehler zum Thema Netzneutralität. Zwischendurch erklärte er dem Publikum, dass es bis vor kurzem „nirgendwo in der Europa“ Netzneutralitätsregeln gegeben habe. Und jetzt alles toll sei. Offensichtlich wusste er nicht, dass mit der TSM-Verordnung die nationalen Gesetze in den Niederlanden und Slowenien aufgehoben wurden, die weitergehend und mit weniger Schlupflöchern versehen waren.

    Als er zu den Plänen der Deutschen Telekom gefragt wurde, die einen Tag nach Verabschiedung der TSM-Verordnung in ihrem Blog erklärte, dass sie gerne zukünftig Start-Ups gegen eine Umsatzbeteiligung auf die neu zu entstehenden Überholspuren (Spezialdienste) lassen möchte, erklärte er nur, dass sei ja auf Basis der alten Regeln passiert. Was technisch stimmt, weil die neuen Regeln noch nicht in Kraft waren, aber warum sollte die Deutsche Telekom so blöd sein, in ihrer Ankündigung die gerade abgestimmten Regeln nicht zu berücksichtigen?

    Letztendlich sei das mit der Netzneutralität aber auch nicht so wichtig, denn demnächst gibt es die fünfte Generation des Mobilfunks 5G! Und Glasfaser! Nachgefragt, wann das denn soweit sei, erklärte Oettinger: „2020 ist in fünf Jahren, gnädige Frau“. Immerhin investiere die EU-Kommission Millionen (!) in die Förderung von 5G. Und damit gäbe es dann die Frage nach Diskriminierung nicht mehr. Was aber zu beweisen wäre! Konkret nach Details gefragt, was denn der Unterschied zwischen kommerziell verbotenem, aber unter Umständen nicht-kommerziell erlaubtem Verkehrsmanagement sei (es ging immer noch um Netzneutralität), gab es einen Exkurs zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, autonomen Autos und dass die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.

    Die moderierende Journalistin gab dann auch immer nach einigen Fragen auf und wechselte zum nächsten Thema in der Hoffnung, irgendwann auch mal eine konkrete Antwort auf ihre konkreten Fragen zu erhalten. Die einzige klare Sache kam zum Schluss, als Oettinger erklärte, dass er im September oder Oktober den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform vorlegen würde. Die Ausführungen davor lassen aber schon erahnen, in welche Richtung diese geht: In der langen Auflistung, mit wem er sich in der Thematik alles getroffen habe, fehlten natürlich die Nutzer. Die in dieser Frage aber nicht vergessen werden sollten, wenn man das Versprechen einlösen will, „einen Kompromiss zwischen den Interessen aus Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen“.

    Hier der gesamte Talk zum Nachschauen auf YouTube:

    10. Mai 2016 27
  • : Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“
    Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“

    Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend 25 Minuten auf Antrag der Linken über Netzneutralität diskutiert. Die Linken wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass die EU-Verordnung zur Netzneutraität mit ihren vielen Schlupflöchern für die Pläne der Deutschen Telekom & Co durch ein nationales Gesetz konkretisiert wird. Die Grünen wollen ebenfalls die Schlupflöcher stopfen.

    Nur CDU/CSU und SPD finden alles super, was die EU vorgelegt hat, u.a. mit der Begründung, dass der Schutz der Netzneutralität ja auch im Koalitionsvertrag versprochen wurde (wo wir seinerzeit ebenso diverse Schlupflöcher für das „… aber…“ gefunden haben). Auf jeden Fall sieht man keinen Bedarf, Bürgerinnen und Bürger dürfen sich ja im Sommer bei einer öffentlichen Konsultation der Regulierungsbehörden äußern und die letztendliche Entscheidung, wie man die Verordnung lesen könnte, wird durch die Regulierer im Anschluß getroffen. Wir haben für Euch die Höheunkte der Debatte zusammengefasst. Im Protokoll der gestrigen Plenarsitzung findet Ihr das komplette Redetranscript ab Seite 130ff.

    Halina Wawzyniak (DIE LINKE) startete die Debatte:

    Einen regelrechten Salto mit halber Schraube legte die Telekom kürzlich hin, die ihre Spotify-Flatrate mit Verweis auf die Netzneutralität einschränkte. Damit Sie mich jetzt richtig verstehen: Das heißt nicht, dass die Telekom dieses Zero-Rating-Angebot plötzlich abschafft. Nein, die Kunden dürfen weiter dafür bezahlen, dass die Nutzung des Musikstreamingdienstes nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Sollte das Datenvolumen aber trotzdem wegen anderer Nutzungen aufgebraucht sein, wird nun auch die Spotify-Nutzung gedrosselt. Die Telekom schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kann noch mehr Geld von ihren Kunden kassieren, weil sie noch mehr Datenvolumen brauchen, und sie kann gleichzeitig bei ihren Kunden Stimmung gegen die Netzneutralität machen. Ich für meinen Teil kann da nur sagen, dass mir bei dieser einseitigen Auslegung der Netzneutralität die Spucke wegbleibt.

    Der CDU-/CSU-Abgeordnete Andreas G. Lämmel findet, dass man sich um die Netzneutralität nicht kümmern braucht, weil es ja schon im Koalitionsvertrag stehen würde. Außerdem stehe zukünftig ausreichend Bandbreite zur Verfügung und das Problem würde damit gelöst. (Wenn der Breitbandausbau unserer Bundesregierung im selben Tempo weiterläuft, könnte das sicher schon gegen Mitte dieses Jahrhunderts passieren).

    Es ist also schon vom Grundansatz her eigentlich widersinnig, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Thema Netzneutralität schon verankert. In der Verordnung zum TK-Binnenmarkt wurde das Thema aus unserer Sicht gut umgesetzt. Wer sich über die Jahre hinweg an der Diskussion beteiligt hat, weiß, dass das Thema Netzneutralität ein sehr dynamisches Thema ist. Wir wissen: Wenn der sich am Horizont abzeichnende neue 5G-Standard im Bereich der mobilen Telekommunikation Einzug hält, dann wird das Thema Netzneutralität nicht mehr die Rolle spielen wie beim 4G-Standard, den wir derzeit noch haben. Deswegen ist klar: Die Netzneutralität ist derzeit noch notwendig, aber in Zukunft wird genügend Bandbreite zur Verfügung stehen, sodass es überhaupt nicht nötig sein wird, das Thema Netzneutralität in einem solchen Rahmen zu diskutieren.

    Die CDU/CSU stehe zu den definierten Spezialdiensten, die nach Ansicht zahlreicher Beobachter viele Schlupflöcher enthalten um genau solche Dienste zu ermöglichen, die vor Jahren in der Drosselkom-Debatte diskutiert wurden:

    Insofern stehen wir zu den Spezialdiensten. Spezialdienste werden natürlich auch nicht zum gleichen Preis angeboten – das ist ganz klar, aber die Voraussetzungen für die Nutzung sind klar definiert.

    Konstantin von Notz von Bündnis 90/Die Grünen teilte die Interpretation der Linken, dass die EU-Verordnung nicht ausreicht und nachjustiert werden muss:

    Was man in netzpolitischen Kongressen, Agenden und Gipfeln mühsam versucht, vorn hochzupuzzeln, das reißen Sie hinten wieder ein. Marktkonzentration leistet man Vorschub. Das ist ein Themenfeld, um das sich jetzt neuerdings auch das BMWi kümmern will – endlich, muss man sagen. So wird das aber leider nichts, meine Damen und Herren. Wir haben immer gewarnt, nicht abzuwarten, bis das Kind im Brunnen liegt. Nun liegt es da, und nun veranstaltet man Workshops, um auf nationaler Ebene noch irgendwie sicherzustellen, dass man den EU-Vorgaben gerecht wird und dass die Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit des Netzes und die Verbraucher irgendwie berschaubar bleiben. Die nationalen Behörden sollen bis zum August in einem Soft-Law-Verfahren konkrete Vorschläge hierzu erarbeiten, die dann über den Zusammenschluss der EU-Regulierungsbehörden an die Kommission weitergeleitet werden. Ob die Kommission dann diese Vorschläge aufnimmt, ist eine spannende, aber völlig offene Frage.

    Klaus Barthel von der SPD weiß viel von der Bundesnetzagentur zu erzählen, weil er dort im Beirat ist.

    Folgendes muss hier einmal dargestellt werden: Am 12. Februar fand ein öffentlicher Workshop der BNetzA statt, bei dem alle Beteiligten angehört wurden. Dann wurden weitere Stellungnahmen angefordert. Sie wurden jetzt am 24. März veröffentlicht. Das alles ist transparent und nachvollziehbar. Daran hätten übrigens auch alle, die sich hier verkämpfen, teilnehmen und sich dort einbringen können. Es ist immer sehr wohlfeil, sich hier in den Bundestag zu stellen und groß von Demokratie, Netzneutralität und ein paar anderen Schlagworten zu reden; aber dann, wenn es darum geht, sich wirklich um das Kleingedruckte und um die Umsetzung das fordern Sie ja zu kümmern, ist man im Zweifelsfall nicht da. Da muss man Rede und Antwort stehen und genau über die Auslegung dieser europäischen Richtlinie streiten und diskutieren. Der Bundesnetzagentur wird das Ergebnis für den nächsten Schritt auf den Weg gegeben.

    Hätte sich Klaus Barthel auch näher mit dem von ihm angesprochenen Workshop beschäftigt, hätte er auch gelernt, dass dort von der Linksfraktion der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens (MdB) teilgenommen hat – und auch eine Stellungnahme im Anschluß abgab. Das findet man unter den von Herrn Barthel zitiertem Angebot. Oder bei uns, denn wir waren dort auch vertreten.

    Thomas Jarzombek von der CDU/CSU findet auch alles prima, vor allem dass demnächst Spezialdienste für vernetzte Autos genutzt werden dürfen, damit ein Bus voller CDU-/CSU-Abgeordneter zur selben Zeit Unterlagen herunterladen und der Bus trotzdem noch bremsen kann. Glaubt Ihr nicht?

    Da braucht man natürlich Dienste mit einer kurzen Latenzzeit. Wenn man, um Abstände zu reduzieren, einen Konvoi von selbstfahrenden Autos steuern will, dann muss das zwanzigste Auto in Echtzeit das Bremssignal vom ersten Auto bekommen; sonst müssten die Autos mit einem viel größeren Abstand fahren. Dafür braucht man ein absolut verzögerungsfreies Netz. Dass das Priorität gegenüber einem Bus mit Bundestagsabgeordneten
    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich fahre Fahrrad!)
    Unsere gesamte Landesgruppe fährt am Wochenende nach Hamm in Westfalen zu einer Klausurtagung. Dahin kommen wir nicht mit dem Fahrrad. Wenn also ein ganzer Bus mit Bundestagsabgeordneten, die alle Informationen wie die Presseschau aus dem Internet herunterladen möchten,
    (Klaus Barthel [SPD]: Das geht gar nicht!)
    unterwegs ist, dann erschließt es sich doch dem logischen Menschenverstand, dass die Steuerung von Connected Cars Vorrang haben muss, um diese Innovation zu ermöglichen.

    Immer wenn Journalisten eine öffentliche Aussage von Autoherstellern zu der Frage bekommen wollten, ob diese über das Internet ihre vernetzten Autos steuern würden, war die Antwort, dass dies nicht geplant sei.

    Jarzombek lobte auch die Möglichkeit von Dienste/Qualitätsklassen:

    Was ist der Kern dessen? Der Kern dessen ist: Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Aber da haben wir in der Enquete-Kommission damals einen Konsens erreicht – es muss auch Diensteklassen geben können.

    Als ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission kann ich dazu nur sagen, dass von Teilen (inklusive mir) dieser Konsens zu Diensteklassen abgelehnt wurde. Die Minderheitsvoten standen aber leider im Kleingedruckten, vielleicht hat das Jarzombek überlesen.

    Lustig wurde es, als Thomas Jarzombek das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung lobte, das zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als Deutschland bereits seit einigen Jahren in Sachen Breitbandausbau im EU-Vergleich im hinteren Mittelfeld zu finden war – und beim Glasfaserausbau das Schlußlicht bildete. Da musste sogar seine Fraktion lachen:

    Zum Breitbandausbau in Deutschland. Diese Bundesregierung ist die erste seit Menschengedenken,
    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
    die überhaupt ein Breitbandförderprogramm ins Leben gerufen hat.
    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert seit über zehn Jahren!)

    Dann war auch die Debattenzeit schon zu Ende. Klaus Barthel rief noch mittendrin folgenden Satz dazwischen, der schön erklärte, wie die Deutsche Telekom und ihre Befürworter im Bundestag die Debatte sehen: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“ Als Inhalteanbieter fühlen wir uns von Herrn Barthel ertappt.

    Eine Entscheidung wurde verlagert, der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Großen Koalition in den Wirtschaftsausschuss verlegt. Das zeigt auch eindrucksvoll, wie relevant für netzpolitische Fragen der Ausschuss für Digitale Agenda ist.

    15. April 2016 14
  • : EU will 750 Millionen für das zukünftige Internet ausgeben. Jetzt mitbestimmen, wofür!
    Stromumspannwerk
    EU will 750 Millionen für das zukünftige Internet ausgeben. Jetzt mitbestimmen, wofür!

    Die EU-Kommission will in den nächsten Jahren 750 Millionen Euro für das zukünftige Internet ausgeben und hat dazu eine Umfrage gestartet. Viele wichtigen Themen haben sie jedoch nach unseren Informationen noch nicht auf dem Radar; zum Beispiel all die Dinge, die wir von Edward Snowden gelernt haben.

    Stromumspannwerk

    Gemeinsam können wir die EU-Kommission darauf hinweisen. Soweit wir wissen, gibt es bisher nur einige Dutzend Einreichungen der üblichen Verdächtigen. Das heißt, eure Antwort würde (zumindest auf dem Papier) einige Millionen Euro des Budgets beeinflussen können. Selbst ein kurzer Vorschlag macht einen Unterschied.

    Was muss ich tun?

    Reicht eure Ideen bis zum 10. April auf der Website der EU-Kommission ein.

    Lasst euch von den Fragen nicht verunsichern, bei der ersten Frage nach eurer Einschätzung zum aktuellen Status des Internets kann man einfach etwas in dieser Richtung antworten:

    Die Architektur des Internets ist defekt. Das liegt an Massenüberwachung und den aktuellen Problemen mit Datenschutz und Datensicherheit. Um das zu lösen, muss Europa mehr in bessere Standards und Freie Software investieren, die diese Standards umsetzt.

    Die zweite Frage nach eurer Vorstellung des Internets 2025 ist schon schwieriger, aber schreibt einfach einige Stichpunkte auf. Beispielsweise zu euren positiven Aussicht auf das Internet 2025 oder eurer negativen, wenn die aktuellen Probleme nicht gelöst werden.

    In der dritten und vierten Frage könnt ihr eigenen Ideen einbringen. Ihr könnt beispielsweise damit anfangen, dass die höchste Priorität sein sollte, die Grundprobleme in der Struktur des Internets zu reparieren. Zum Beispiel, dass neue Heransgehenswesen nötig sind, die flexibler sind als die der großen Konsortien, die oft in anderen Kommissionsprojekten genutzt werden. Damit wird es möglich, besser von dem großen Wissen der Freien-Software-Bewegung und der technischen Internet-Community zu profitieren.

    Außerdem könnt ihr Artikel mit früheren Projektvorschlägen oder Problemanalysen hochladen. Leitet die Umfrage auch an andere Menschen und Gruppen weiter, die gute Ideen für ein besseres Internet haben.

    8. April 2016 6
  • : Wie sich die Wirtschaft gern Netzneutralität zurechtbiegen würde
    Verklausuliert die Netzneutralität zurechtbiegen. Foto: CC-BY 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/yd/2625188964/sizes/l">yd (Flickr)</a>
    Wie sich die Wirtschaft gern Netzneutralität zurechtbiegen würde

    Europäische Regulierer hätten weder das Mandat noch die Notwendigkeit, Zero-Rating-Angebote und Spezialdienste zu regulieren, heißt es in einer Stellungnahme des Branchenverbandes Bitkom zur EU-Verordnung zur Netzneutralität, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Osterwochenende veröffentlicht hat. Stattdessen soll ein „marktgetriebener Prozess“ über den Erfolg oder Misserfolg neuer Anwendungen und Geschäftsmodelle entscheiden, erklärten die Interessensvertreter weiter Teile der deutschen IT-Wirtschaft.

    Warten auf die Regulierer

    Noch bevor das EU-Parlament im vergangenen Jahr dem missratenen Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt hat, warnten Kritiker vor den stellenweise schwammigen Formulierungen der Verordnung, die strittige Fragen rund um Spezialdienste, Zero Rating oder Verkehrsmanagement offen gelassen hat. Ganz bewusst, betonten damals viele Abgeordnete unisono mit der EU-Kommission, schließlich stünden in den nationalen Regulierungsbehörden sowie dem europäischen Dachverband „Body of European Regulators for Electronic Communication“ (BEREC) Experten bereit, bei denen solche technischen „Detailfragen“ besser aufgehoben wären. Dem Gremium wurde folglich der ausdrückliche Auftrag erteilt, die offen gebliebenen Punkte bis Ende August 2016 abzuklären und einheitliche Leitlinien zu erarbeiten.

    Vor diesem Hintergrund veranstaltete die deutsche BNetzA im Februar einen Workshop, bei dem uns Thomas Lohninger vertrat und der schon damals bemängelte, dass man allein an den Fragen ablesen könne, wie weit man noch von einem Feinschliff entfernt sei. Diesen Eindruck verstärken die nun vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen des Bitkom-Verbandes, des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) sowie des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (Zvei). Neben diesen haben acht weitere Interessensgruppen Stellungnahmen abgegeben, darunter netzpolitik.org und die Digitale Gesellschaft.

    Zero Rating: (Nicht-)Regelung „transparenter“ als Vorgaben

    Zwar bekennt sich Bitkom auf dem Papier zum Best-Effort-Internet, das nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ arbeitet und Datenpakete typischerweise diskriminierungsfrei in der Reihenfolge ihres Ankommens weiterleitet. Doch gleichzeitig entstünden „neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen auf der Grundlage von Traffic Management und Qualitätssicherung (Quality of Service)“, die Innovation und Wachstum sicherstellen würden. Mit „Qualitätssicherung“ zielt Bitkom auf sogenannte Spezialdienste ab, die Inhalteanbietern gegen Bezahlung Überholspuren verschaffen; der Begriff „Traffic Management“ (Verkehrsmanagement) dürfte wohl bewusst irreführend verwendet worden sein, denn die Verordnung schließt auf „kommerziellen Erwägungen“ beruhende Verkehrsmanagementmaßnahmen und somit entsprechende Geschäftsmodelle ausdrücklich aus.

    Einige Sätze später heißt es dann etwas weniger verklausuliert, dass mögliche Vorgaben zu Traffic Management und Volumengrenzen für Daten flexibel genug bleiben müssten, um „differenzierte Angebote“ auf den Markt bringen zu können. Dies gelte insbesondere auch für „Angebote wie Zero Rating“, mit dem die Praxis bezeichnet wird, bestimmte Dienste (für gewöhnlich) gegen Bezahlung vom monatlichen Datentransfervolumen auszunehmen. Sollte es dabei für Endnutzer – damit sind nicht nur surfende Privatkunden gemeint, sondern auch Inhalteanbieter – zu Einschränkungen der Auswahlmöglichkeit kommen, könne ja die BNetzA im Nachhinein gegebenenfalls korrigierend einschreiten. Aber prinzipiell gelte laut Bitkom das Primat des Marktes, das den „stets im Mittelpunkt der Überlegungen“ stehenden Nutzern eine „Vielfältigkeit neuer Angebote“ eröffnen würde:

    Es besteht damit kein Raum für BEREC, die durch die TSM-VO [Verordnung zum Telecoms Single Market] weiterhin gewährten kommerziellen Freiheiten in einer Weise zu beschneiden, die insbesondere ein Angebot von Zero Rating Geschäftsmodellen erschweren.

    Auch Anga steht Zero Rating positiv gegenüber und begrüßt die „Transparenz“ der (Nicht-)Regelung, die einer „einschränkenden Vorab-Regulierung“ vorzuziehen sei. Freuen könnten sich nicht nur Internetnutzer, sondern auch Diensteanbieter, da dank Zero Rating mögliche Volumengrenzen auch für nicht begünstigte Anbieter später (oder sogar nie) greifen würden. Wo man gedanklich bereits angekommen ist, macht der folgende Satz deutlich:

    Denkbar ist im Zusammenhang mit Zero-Rating-Angeboten allenfalls eine Regelung zu nichtdiskriminierendem Zugang für Diensteanbieter gegenüber markthebeherrschenden Internetzugangsanbietern.

    Qualitätsverschlechterung durch Spezialdienste Auslegungssache

    Wie Bitkom setzt Anga auf „intensiven Wettbewerb unter den Internetzugangsanbietern“, der verhindere, „dass unzureichende Best-Effort-Angebote im Markt erfolgreich sein werden“. Zudem würden Kapazitäten und Bandbreiten stetig wachsen, was ein problemloses Nebeneinander von Best-Effort-Internet und Spezialdiensten garantiere. Und da die Verordnung „keinen spezifischen öffentlichen Mehrwert für Spezialdienste“ fordere, seien Überholspuren für beliebige Dienste denkbar. Außerdem sei der tatsächliche Bedarf an Spezialdiensten noch gar nicht absehbar, deshalb sollte nicht weiter einengend reguliert werden.

    Völlig auf den Kopf stellt Bitkom den sogenannten „Virtuous Cycle“, den die US-Regulierungsbehörde FCC als Ausgangspunkt für ihre strengen Netzneutralitätsregeln herangezogen hat und der faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer herstellen sowie einen Infrastruktur-Wettlauf entfachen soll. Im Gegensatz zur FCC geht jedoch Bitkom davon aus, dass Überholspuren den Netzbetreibern die „notwendigen Investitionsanreize“ in die Hand geben würden, um den Breitbandausbau voranzutreiben, der sich durch Entgelte für Internetzugangsdienste nicht finanzieren lasse.

    Ferner solle man es mit der Definition einer „allgemeinen Qualitätsverschlechterung“ im Vorfeld nicht zu eng sehen, sollte es nach der Einführung von Spezialdiensten zu Qualitätsverschlechterungen im Best-Effort-Internet kommen. Schließlich ist alles Auslegungssache:

    Eine starre ex-ante-Festlegung im Rahmen der BEREC-Guidelines, wann eine allgemeine Qualitätsverschlechterung gegeben ist, läuft schnell Gefahr, Spezialdienste umfassender zu untersagen, als dies dem politischen TSM-Kompromiss entspricht.

    Verhandelbar ist laut Bitkom auch die in der Verordnung verankerte ex-ante-Prüfung, ob und inwieweit eine Optimierung objektiv erforderlich ist, um ein spezifisches Qualitätsniveau für einen Spezialdienst sicherzustellen. Bekanntlich lautete bisher das Argument für Spezialdienste, dass Datenverbindungen etwa selbstfahrender Autos oder der „Industrie 4.0“ auf ebenjene Optimierung angewiesen sind. Nun soll schlicht „das Qualitätsversprechen des jeweiligen Netzbetreibers gegenüber dem jeweiligen Diensteanbieter“ ausreichen, um offenbar gar nicht mal so spezielle Dienste anbieten zu dürfen.

    Unscharfe Videos durch Verkehrsmanagement

    Die von Zvei vertretene Elektroindustrie versucht zumindest, den Anschein zu wahren, und führt „Telemedizin oder zukünftig Industrie 4.0“ als Beispiele für mögliche Spezialdienste an (zu Zero Rating hat sich Zvei nicht geäußert). Privatnutzer müssten jedoch bereit sein, aus Rücksicht auf die Wirtschaft zurückzustecken, da bereits „minimale Latenzzeitschwankungen großen ökonomischen Schaden anrichten“ könnten oder gar mittelbar die körperliche Unversehrtheit bedrohten. Dies ließe sich durch Spezialdienste sowie Verkehrsmanagement mittels „differenzierter Diensteklassen“ gewährleisten:

    Aus diesem Grund ist es trotz des Prinzips der Netzneutralität unabdingbar, dass für bestimmte Dienste ein aktives Netzwerkmanagement ermöglicht wird, um auch bei noch begrenzten Netzkapazitäten die geforderte QoS zu sichern.

    Dabei bleibt jedoch offen, wie sich eine solche Klassifizierung realisieren lässt: Schließlich wäre es beispielsweise wünschenswert, wenn sensible Gesundheitsdaten verschlüsselt übertragen werden, was jedoch eine korrekte Einteilung der Datenpakete erschwert bis unmöglich macht.

    Erwartungsgemäß begrüßt auch Bitkom die Möglichkeiten zum Verkehrsmanagement, möchte diese aber so weit wie möglich gefasst wissen. Zu enge oder zu detaillierte Vorgaben seien weder sachgerecht noch erforderlich: „Es sind keine Fälle bekannt, wo es durch Verkehrsmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber zu einer Gefährdung des offenen Internet, zu wettbewerblicher Diskriminierung o.Ä. gekommen ist.“ Unerbetene Eingriffe in den Datenverkehr kämen Allen zugute und seien bloß nett gemeint:

    Ein im Mobilfunk seit langem weit verbreitetes Beispiel für proaktives Lastmanagement ist die automatische Skalierung von HD-Videocontent bei einer Nutzung auf mobilen Endgeräten. Eine Reduzierung auf die von einem Smartphone technisch auch tatsächlich darstellbare Auflösung ermöglicht es, die Dateigröße signifikant zu verkleinern, ohne dass das Nutzererlebnis dadurch beeinträchtigt wird. Dies reduziert die Datenlast auf den Netzen und schont gleichzeitig das Datenvolumen der Kunden.

    Wir sind leicht enttäuscht, dass Bitkom diesmal nicht den Umweltschutz als Beispiel für Verkehrsmanagement herangezogen hat und offenbar auch nicht mehr das Ende von IPTV heraufbeschwört, sollten Spezialdienste eng geregelt werden.

    Die restlichen Stellungnahmen lassen sich auf der Webseite der BNetzA vollständig herunterladen oder in einer BNetzA-eigenen Zusammenfassung nachlesen, die wir aus dem PDF befreit haben:


    Zusammenfassung der Stellungnahmen, aus dem PDF befreit

    Workshop der Bundesnetzagentur zu den Regelungen zur Netzneutralität in der Telecom Single Market-Verordnung

    Die Bundesnetzagentur hat am 12. Februar 2016 einen Workshop mit Interessenvertretern zu den Regelungen zur Netzneutralität in der Telecom Single Market—Verordnung in Bonn durchgeführt. Die Verordnung zielt insbesondere auf die Sicherstellung von Netzneutralität ab. Verkehrsmanagementmaßnahmen und Spezialdienste sind jeweils unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Verordnung sind eine Reihe von Fragen zu konkretisieren.

    BEREC hat gemäß Art. 5 Abs. 3 der TSM-Verordnung die Aufgabe. bis zum 30. August 2016 Leitlinien für die Umsetzung der Verpflichtungen der nationalen Regulierungsbehörden herauszugeben, um einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung zu leisten. Dies erfolgt nach Anhörung der lnteressenvertreter und in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.

    Der Entwurf der BEREC—Leitlinien soll Anfang Juni 2016 für sechs Wochen zur öffentlichen Konsultation gestellt werden.

    Auch die Bundesnetzagentur ist als Mitglied von BEREC an der Erarbeitung der Leitlinien beteiligt. Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion des Themas Netzneutralität in Deutschland hat die Bundesnetzagentur wesentliche Aspekte der Verordnung mit wichtigen Akteuren bereits im Rahmen des Workshops im nationalen Rahmen erörtert (Programm des Workshops. s. Beilage). Am Workshop haben rund 60 Personen aus den Bereichen Politik, Verbände, Unternehmen, Medien, Verbraucherschutz teilgenommen.

    Im Vorfeld des Workshops waren den Teilnehmern Fragen zur Strukturierung der Diskussion zur Verfügung gestellt worden. Die Fragen dienten als Leitfaden und greifen aus Sicht der Bundesnetzagentur die wichtigsten Inhalte der Telecom Single Market-Verordnung bezüglich der Regelungen zur Netzneutralität auf, sodass sich die Diskussion im Rahmen des Workshops auch konkret auf diese Fragen fokussierte.

    lm Nachgang zum Workshop hatten die Teilnehmer bis zum 29. Februar 2016 die
    Gelegenheit, ihre Argumente zu den Diskussionsfragen des Workshops noch einmal
    schriftlich darzulegen. Insgesamt sind zehn Antworten zu den Diskussionsfragen von
    folgenden Organisationen/Teilnehmern eingegangen: ANGA, ARD und ZDF, Herbert
    Behrens (MdB), Bitkom, Bundesverband Deutsche Startups, Digitale Gesellschaft,
    Medienanstalten, VPRT, VZBV, ZVEI. Netzpolitik.org verwies auf die schriftliche
    Stellungnahme des europäischen Dachverbands European Digital Rights zum BEREC-
    Workshop mit europäischen lnteressenvertretern 2015.

    Die Antworten sind am 24. März 2016 veröffentlicht. Nachfolgend findet sich eine kurze Auswertung der Antworten mit Blick auf die jeweiligen Diskussionsfragen. Dabei werden bei jedem der drei Themen (Netzneutralität und Vertragsfreiheit; Verkehrsmanagement; Spezialdienste) zunächst einige grundlegende Anmerkungen vorangestellt. sodann die zentralen Fragen aufgeführt und schließlich die Antworten zusammengefasst.

    1) Netzneutralität und Vertragsfreiheit [Art. 3 Abs. 1 und 2 TSM-VO) und andere Grundsatzaspekte

    Nach Art. 3 Abs. 1 haben „Endnutzer […] das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der lnformationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informatlonen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.“

    Art. 3 Abs. 2 normiert Vertragsfreiheit sowie die Freiheit bei der Produktgestaltung

    („Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern über die gewerblichen und technischen Bedingungen und die Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit sowie die Geschäftspraxis der Anbieter von Internetzugangsdiensten dürfen die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Absatz 1 nicht einschränken.“).

    Hinweis zum Begriff Endnutzer: Die Rahmen-Richtlinie definiert Endnutzer als „einen Nutzer, der keine öffentlichen Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienste bereitstellt“ (Art. 2n Rahmen-RL). Endnutzer ist somit nicht nur der „normale Verbraucher“, sondern etwa auch ein Inhalteanbieter.

    a) Konkrete Fragen:

    Welche konkreten Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsbietern
    bzw. Geschäftspraktiken sehen Sie als kompatibel bzw. nicht kompatibel mit der
    Verordnung an?

    Umstrittene Beispiele in diesem Spannungsfeld sind etwa:
    – „surf only Produkt „;
    – Angebote, bei denen der Internetzugang eingeschränkt ist (z.B. Ausschluss
    von VoIP, Instant Messaging bei bestimmten Mobilfunkprodukten);
    – Zero Rating Angebote.
    – Inwieweit gehen die von Ihnen genannten Beispiele mit ökonomischer und/oder
    technischer Diskriminierung einher?

    Wie sind diese Beispiele zu beurteilen im Hinblick auf:

    - die Rechte der Endnutzer (Art. 3 Abs. 1) – Wie wären die Rechte
    unterschiedlicher Endnutzer tangiert?

    - die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung des gesamten Verkehrs bei der
    Erbringung von Internetzugangsdienste (Art. 3 Abs. 3 1. Unterabsatz)?

    b) Auswertung Antworten:

    Zum Thema Zero—Rating:

    ANGA sieht keine Beeinträchtigung von Endnutzerrechten durch Zero-Rating und setzt
    v.a. auf Transparenz. Bitkom verweist insbesondere auf ein mögliches
    Ex-post—Eingreifen der Bundesnetzagentur und das allgemeine Wettbewerbsrecht,
    wodurch die Endnutzerrechte ausreichend geschützt würden. Die in der Verordnung
    gewährten kommerziellen Freiheiten dürften nicht beschränkt werden. Lt. ANGA würden vom Zero—Rating nicht begünstigte Anbieter sogar profitieren, da mögliche
    Volumengrenzen später oder gar nicht zum Tragen kämen.

    ARD/ZDF sehen zwar auch Transparenz als wesentlich an, befürchten aber im Hinblick
    auf kommunikative Chancengleichheit und Vielfaltssicherung negative Auswirkungen
    durch Vereinbarungen zwischen Internetzugangs- und Inhalte-[Diensteanbietern
    Hierdurch würden die Endnutzenechte beeinträchtigt. Solche Vereinbarungen seien
    daher „streng zu prüfen“ und ggf. zu untersagen.

    Digitale Gesellschaft, netzpolitik.org und VZBV sehen im Zero-Rating einen Verstoß
    gegen die TSM-Verordnung. Zero-Rating, so die Medienanstalten, solle — wenn
    überhaupt — nur diensteagnostisch [d.h. ohne Ansehen des jeweiligen Dienstes]
    eingesetzt werden. Für ARD/ZDF sind Zero-Rating—Angebote allenfalls akzeptabel,
    wenn sie sich auf eine allgemeine Dienstekategorie beziehen und nicht zu einer
    Diskriminierung von Inhaltsanbletem führen würden. Auch der VPRT sieht Zero-Rating
    eher kritisch. MdB Herbert Behrens betont, dass Dienste, die nicht auf das
    Datenvolumen angerechnet würden, zu exzessiver Nutzung einladen.

    Sonstige Themen:

    Surf—only-Produkte werden von der Digitalen Gesellschaft als inkompatibel mit der
    Verordnung gesehen (ähnlich netzpolitik.org. MdB Herbert Behrens, VZBV).

    Die Medienanstalten sehen — ähnlich wie ARD/ZDF — Vereinbarungen zwischen
    Internetzugangsanbietern und Endnutzern als zulässig an. Der VPRT betont, dass
    Vereinbahrungen über Datenvolumina diensteneutral/anbieteragnostisch [d.h. ohne
    Ansehen des jeweiligen Anbieters] sein müssen.

    netzpolitik.org argumentiert zudem, dass der Begriff Geschäftspraxis (Art. 3(2)) auch auf Zusammenschaltungen zwischen Internetzugangsanbietern und Anbietern von
    Inhalten bzw. Anwendungen bezogen werden könne. Entsprechende Streitigkeiten
    (Peering Dispute) hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass es zu
    Qualitätsverschlechterungen gekommen sei, sodass Dienste nicht mehr funktional
    nutzbar gewesen seien. Insofern seien die Endnutzer-Rechte nach Art. 3(1) beschränkt worden. Die Regulierungsbehörden hätten die Handhabe, bei solchen
    Zusammenschaltungsstreitigkeiten tätig zu werden, die aufgrund ihrer Tragweise zu
    Situationen führen, in denen die Auswahlmöglichkeit der Endnutzer in der Praxis
    wesentlich eingeschränkt wird (Erwägungsgrund 7).

    2.) Verkehrsmanagement (Art. 3 Abs. 3 TSM-VO)

    2.1 „angemessenew Verkehrsmanagement“

    Die Verordnung sieht als eine der Bedingungen für angemessenes Verkehrsmanagement
    vor, dass Verkehrsmanagementmaßnahmen „nicht auf kommerziellen Erwägungen (.. .),
    sondern auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die
    Dienstequalität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen“ (Art. 3 Abs. 3, 2. Unterabs.).

    Nach Recital 9 schließt „die Anforderung, des Verkehrsmanagementmaßnahmen nicht
    diskriminierend sein dürfen, […] nicht aus, dass die Internetzugangsanbieter zur
    Optimierung der Gesamtübermittlungsqualität Verkehrsmanagementmaßnahmen
    anwenden, bei denen zwischen objektiv verschiedenen Verkehrskategorien unterschieden wird. Um die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis zu optimieren, sollte jede derartige Differenzierung nur auf der Grundlage objektiv verschiedener Anforderungen an die technische Qualität der Dienste (beispielsweise in Bezug auf Verzögerung, Verzögerungsschwankung, Paketverlust und Bandbreite) bei bestimmten
    Verkehrskategorien, nicht aber auf Grundlage kommerzieller Erwägungen zulässig sein.“

    a) Konkrete Fragen:

    - Was kennzeichnet aus ihrer Sicht angemessenes Verkehrsmanagement i.S.d.
    Verordnung und was sind Beispiele hierfür?

    - Können Sie anhand konkreter Beispiele erläutern, was aus Ihrer Sicht unter den
    folgenden Formulierungen in Art. 3 Abs. 3, 2.Unterebs. zu verstehen ist:

    - „nicht auf kommerziellen Erwägungen“,
    – „objektiv unterschiedliche technische Anforderungen“ und
    – „bestimmte Detenverkehrskategorien“?

    - Was folgt aus diesen Formulierungen in Art. 3 Abs. 3, 2.Unterabs. in Verbindung mit Rec. 9? Wie verhält sich dies zu der Anforderung, den gesamten Verkehr bei der
    Erbringung von Internetzugangsdiensten ohne Diskriminierung gleich zu behandeln
    (Art. 3 Abs, 3, 1. Unterabs.)‚ und wie sehen Sie den Zusammenhang zu den
    Endnutzerrechten (Art. 3 Abs. 1)?

    b) Auswertung Antworten:

    Aus Sicht der ANGA ist bei der Frage der Zulässigkeit von Verkehrsmanagement die
    Unterscheidung zu Spezialdiensten entscheidend, Der Internetzugangsanbieter treffe
    bei der Ausgestaltung seiner Dienste seine Wahl. Die TSM—Verordnung erlaube eine
    klare Zuordnung und stelle Anforderungen. Hierdurch entstehe ein klarer Prüfmaßstab für die Aufsichtsbehörden. Auch der VPRT verweist auf das Verhältnis zwischen Verkehrsmanagement und Spezialdiensten und betont, dass eine enge Auslegung des Verkehrsmanagements geboten sei, da sonst die Vorgabe „nicht auf kommerziellen Erwägungen“ ausgehöhlt würde.

    Aus Sicht von ARD und ZDF dient Verkehrsmanagement der effizienten Nutzung von
    Netzressourcen und der Verbesserung der Gesamtübertragung. Priorisierungen seien
    daher nur im Einzelfall für Diensteklassen möglich — 2.3. um ‚ruckelfreies Video“ zu ermöglichen —, eine Bevorzugung einzelner Diensteangebote oder Inhalte sei aber
    ausdrücklich verboten. Es wird bemängelt. dass Internetdienstanbieter bei ihren
    Maßnahmen zum Netzmanagement auf Geschäftsgeheimnisse verwiesen und damit
    umfassende Transparenz verweigerten.

    Bitkom betont, dass Verkehrsmanagement jedem Netz immanent sei. Es diene vor
    allem dem kontinuierlichen Last- und Überlastmanagement. Lastspitzen und
    Überlastsituationen sollten nach Möglichkeit verhindert und deren Auswirkungen auf die Nutzer und die Netzintegrität minimiert werden. Bitkom begrüßt, dass die TSM-
    Verordnung die verschiedenen Formen des Verkehrsmanagements zur effizienten
    Netzsteuerung. zur Steigerung der Dienstequalität und zur Verbesserung des Kundenerlebnisses auch weiterhin ermögliche. Es seien keine Fälle bekannt, wo es
    durch Verkehrsmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber zu einer Gefährdung des
    offenen Internets, zu wettbewerblicher Diskriminierung o.Ä. gekommen sei. Für den
    unwahrscheinlichen Fall künftiger Fehlentwictdungen seien sowohl die in der TSM-
    Verordnung selbst als auch die In 541a TKG vorgesehenen aufslchtsrechtlichen
    Instrumentarien hinreichend.

    Die Digitale Gesellschaft betont, dass Maßnahmen zum Verkehrsmenagement
    transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein müssten. Dabei sei stets auf das mildeste Mittel zurückzugreifen, das den freien Datenfluss möglichst wenig einschränke. Priorisienrngen seien nie frei von kommerziellen Enhägungen, da sie stets mit dem Ziel eingesetzt würden, den Zugangsdienst zu optimieren und seine Attraktivität für Verbraucher zu erhöhen und wären daher als kommerziell einzustufen. Dies käme faktisch einem Verbot von Verkehrsmanagementmaßnahmen gleich. Maßnahmen des Verkehrsmanagement seien als Ausnahme vom Grundsatz der diskriminierungsfreien Behandlung zu sehen. Objektiv technische Anforderungen bezögen sich auf technische Parameter der Übertragung (Volumen, Latenz. Jitter). Es komme nicht darauf an, ein optimales Nutzungserlebnls herzustellen, sondern lediglich eines, das durchschnittlichen Erwartungen entspricht. Die Datenverkehrskategorien dürften dabei nicht auf einzelne Dienste angewandt werden. Gemeint seien vielmehr unterschiedliche Typen von Datenverkehren, die sich im Hinblick auf ihren zeltkrltlschen Charakter von anderen Verkehren unterscheiden (vor allem Videostreaming, VO|P und Online—Gaming).

    Nach Ansicht von MdB Herbert Behrens soll die Bundesnetzagentur als unabhängiger
    Dritter in Einzelfällen festlegen, welche Dienste priorlslerl werden dürfen. in diesem Fall sollte die Behörde erst einen entsprechenden Antrag auf Priorisierung prüfen und ggf.
    positiv bescheiden, bevor eine Priorisierung durch ein TK—Untemehmen umgesetzt
    werden dürfe. Verschiedene Dienste benötigten unterschiedliche Anforderungen. Die
    Lösung, um 2.5. zeltkritlsche Dienste schneller zu machen, läge nicht darin, andere
    Dienste zu blockieren. Helfen wurde eine EU-Verordnung, die Peering (also die
    Datenübertragung an Knotenpunkten zvin’schen verschiedenen TK-Anbletem)
    verpflichtend mache. Dass die Telekom als großer Betreiber oft nicht am Peering
    tellnähme, würde das Netz unnötig iähmen. Für die Steigerung des Up- und
    Downstream könne langfristig nur ein Netzausbau Abhilfe schaffen. Um zu verhindern, dass Priorisierung zu Lasten anderer Dienste oder Nutzer gehe, solle eine maximale Obergrenze für priorisierte Dienste auf Basis der tatsächlich vorhandenen Infrastruktur zusätzlich rechtlich festgeschrleben werden.

    Der VZBV stellt dar, dass Verkehrsmanagementmaßnahmen transparent,
    nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein müssten und eine Differenzienrng nur auf der Grundlage objektiv unterschiedlicher technischer Anforderungen möglich sein sollte. Jedes Verkehrsmenagement, das nicht alleine mit objektiven technischen Anforderungen begründet werden könne, sondern auf kommerziellen Ennägungen beruhe, sei somit nicht mit der Verordnung vereinbar. Grundsätzlich sollten anwendungsagnostlsche Verkehrsmanagementmaßnahmen bevorzugt werden
    gegenüber Maßnahmen, die sich auf einzelne Inhalte, Anwendungen und Dienste oder
    Datenverkehrskategorien beziehen.

    netzpolitik.org verweist pauschal auf die Stellungnahme von EDRi, die zum
    BEREC—Workshop mit lnteressenvertretern im Jahr 2015 eingereicht wurde. Darin wird
    festgehalten, dass die TSM—Verordnung vorsehe, angemessenes Verkehrsmanagement
    grundsätzlich appiikationsagnostisch auszuführen und Priorisierungen für
    Datenverkehrskategorien nur zur Verbesserung der Gesamtquaiilät einzuführen. Da
    Priorisierung in der Regel zur Verschlechterung des restlichen Datenverkehrs führe und eine allgemeine Qualitätsverbeseerung durch applikationsagnostisohe Methoden
    erreicht werden könne, seien Datenverkehrskategorlen im Normalfall nicht begründbar.

    Der ZVEI betont, dass bestimmte Anwendungen spezifische Anforderungen an die
    Netze stellen (2.3. garantierte Bandbreiten, Latenzzeiten, Ausfall— und
    Angriffssicherheit). Dies sei gerade bei Industrieanwendungen der Fall. Zur
    Sicherstellung von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wäre beispielsweise die Festlegung von differenzierten Diensteklassen, die allen Anbietern bzw. Nutzern gleiche Konditionen zur Verfügung stellen, ein gengbarer Weg.

    2.2 „darüber hinausgehendes Verkehrsmanagement“

    In Art. 3 Abs. 3 3. UA nennt die Verordnung Verkehrsmanagementmaßnahmen, die über
    angemessene Verkehrsmanagementmaßnehmen (i.S.v. Art. 3 Abs. 3, 2. Unterabs.)
    hinausgehen.

    Verkehrsmanagementmaßnahmen aus Gründen von Netzüberlastungen sind möglich, um
    „eine drohende Netzüberlastung zu verhindern oder die Auswirkungen einer
    außemewöhnllchen oder vorübergehenden Netzüberlastung abzumildem, sofem
    gleichwertige Verkehrsarten gleich behandelt werden“ (Art. 3 Abs. 3, 3, Unterabs. c).

    a) Konkrete Fragen:

    - Erläutern Sie bitte anhand konkreter Beispiele, was aus ihrer Sicht unter Verkehrsmanagementmaßnahmen i.S.v‚ Art. 3 Abs. 3, 3. Unterabs. zu verstehen ist und wenn diese notwendig sind.

    - Wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen diesen Verkehrsmanagement—
    maßnahmen und der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung des gesamten
    Verkehrs (Art. 3 Abs. 3, 1. Unterabs.) bzw. den Endnutzerrechten (Art. 3 Abs. 1)?

    - Was kennzeichnet aus ihrer Sicht die folgenden Begriffe:

    - „drohende Netzüberlastung’,
    – „außergewöhnliche oder vorübergehende Netzüberlastungen’,
    – „gleichwertige Verkehrsarten“?

    b) Auswertung Antworten:

    Die Digitale Gesellschaft führt aus, dass Netzüberlastungen im Sinne der Vorschrift seltene und zeitlich begrenzte Ausnahmen darstellten. Mithin ließe sich daraus für den Netzbetreiber der lmperativ ableiten, stets für so ausreichende Kapazitäten zu sorgen, dass eine Netzüberlastung im Normalfall nicht eintrete und gegebenenfalls nur von kurzer Dauer sei.

    Nach Ansicht von MdB Herbert Behrens sind sowohl drohende als auch
    vorübergehende Netzüberlastungen entweder regelmäßig (dh. in „Stoßzeiten’ wie nach
    Feierabend) oder gelegentlich sogar Dauerzustand. In beiden Fällen könne es nur
    darum gehen, die eh zu knappen Ressourcen gerecht zu verteilen. Dies müsse aber
    auch Anspruch eines ‚angemessenen Verkehrsmanagements“ sein. Daher sollte nicht
    über die Vorschläge für „angemessenes Verkehrsmanagement“ hinausgegangen
    werden. Eine Ausnahme könne allerdings eine Hackerattacke sein, bei der viele
    Computer viel Traffic erzeugen.

    Der VZBV sieht darüber hinausgehendes Verkehrsmanagement nur in äußert eng
    begrenzten Ausnahmen als möglich an. Diese müssten genau festgelegt, begründet und
    zeitlich auf ein Minimum begrenzt werden. Sollten solche Maßnahmen für „darüber
    hinausgehendes Verkehrsmanagement“ getroffen werden, müsse Ihre Notwendigkeit —
    sowohl hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit als auch hinsichtlich der zeitlichen
    Dimension — durch die intemetzugangsanbieter gegenüber den Regulierungsbehörden
    in jedem Einzelfall belegt werden.

    netzpolltik.org verweist auf die Struktur der TSM-Verordnung. Diese sei dreistufig
    angelegt, vom Grundsatz der Gleichbehandlung über Datenverkehrskategorien zu
    außergewöhnlichen Maßnahmen. Bei der Anwendung sei nach dem Grundsatz der
    Verhältnismäßigkelt vorzugehen. Dies bedeute, dass darüber hinaus gehendes
    Verkehrsmanagement nur in außergewöhnlichen Fällen anzuwenden sei, wenn mildere
    — applikationsagnostische Maßnahmen — nicht ausreichend seien.

    3) Spezialdienste (Art. 3 Abs. 5 TSM-VO)

    Die Verordnung spricht von Diensten ‚bei denen es sich nicht um Internetzugangsdienste handelt und die für bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste … optimiert sind, wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualitätsniveau zu genügen. “ (Art 3 Abs. 5, 1. Unterabs.).

    Nach Erwägungsgrund 16 sollen „die natlonalen Regulierungsbehörden prüfen, ob und
    inwieweit diese Optimiean objektiv erforderlich ist, um ein oder mehrere spezifische und grundlegende Merkmale der Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu gewährleisten und eine entsprechende Qualitatsgarantie zugunsten der Endnutzar zu ermöglichen“.

    Die Verordnung nennt in Art. 3 Abs. 5 2. Unterabsatz folgende Bedingungen für die
    Erbringung von Spezialdiensten:
    — die Netzkapazitäten müssen ausreichen, um sie zusätzlich zu den bereitgestellten
    Internetzugangsdiensten zu erbringen;
    — sie sollen nicht: als Ersatz für Internetzugangsdienste nutzbar sein bzw.
    angeboten werden
    – sie dürfen nicht zu Nachteilen bei der Verfügbarkeit oder der allgemeinen Qualität der Internetzugangsdiensten führen.

    a) Konkrete Fragen:
    – Ertäutern Sie anhand konkreter Bespiele wenn bzw. weshalb eine Optimierung
    erfordertich ist.

    — Wann ist die Netzkapazität für Spezialdienste ausreichend, um sie zusätzlich zu
    erbringen?

    - Werden lntemetzugangsdienste und Spezialdienste über getrennte bzw. gemeinsam
    genutzte Netzkapazitäten realisiert?

    - Wann sind Spezialdienste nicht als Ersatz für Intemetzugangsdienste im Sinne der
    Verordnung anzusehen? Was wären aus Ihrer Sicht entsprechende Beispiele?

    0 Wie lässt sich sicherstellen, dass die Verfügbarkeit oder die allgemeine Qualität der
    lnternetzugangsdlenste nicht beeinträchtigt wird bzw. ab wann läge eine solche
    Beeinträchtigung vor?

    b) Auswertung Antworten:

    Bitkom verweist darauf, dass Differenzierungsmögiichkeiten im Hinblick auf den von der
    Bundesregierung angestrebten zügigen Roll-Out intelligenter Netze,
    slcherheitsrelevanter Dienste und qualitätskritischer Anwendungen unabdingbar seien,
    da lntemet 4.0, vernetzte Mobilität und Smart Data auf qualitätsgesicherten Diensten
    basierten.

    Vergleichbar spricht sich auch ANGA dagegen aus, dass Spezialdienste einengend
    reguliert würden, denn „tatsächlicher Bedarf und möglicher Bedarf für Spezialdienste
    sind angesichts der großen Technik- und Marktdynarrrik heute noch gar nicht absehbar“.

    Der ZVEI betont einerseits die Bedeutung des Prinzips der Netzneutralität zur Sicherung
    des offenen Zugangs zu Diensten und Medien, zur fietfaltssicherung und zur
    Zugangssicherung zur Netzinfrastruktur für kleine Anbieter. Anderseits hebt der ZVEI
    aber auch hervor, dass man den zukünftigen Bedarf von Industrieanwendungen stärker
    ins Blickfeld nehmen müsse. Dienste aus den Bereichen Telemedizin oder Industrie 4.0
    hätten spezifische Anforderungen an die Netze.

    Eher restriktiv im Hinblick auf die Möglichkeit der Erbringung von Spezialdiensten
    argumentieren die Medlenanetalten. Spezialdienste seien ‚nur in engen
    Ausnahmefällen zugelassen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen und für die
    eine besondere Rechtfertigung für die Besserstellung gegeben“ sei. Es solle keinen
    Spezialdienst „audiovisuelle Mediendienste“ geben. Sie sehen die „Gefahr einer
    Priorisierung von Inhalten anhand der wirtschaftlichen Stärke einzelner Anbieter“. Dies
    widerspreche der Idee des chancengieichen Zugangs und damit der freien
    Meinungsbildung. ARDIZDF befürworten eine White-List möglicher und zulässiger
    Spezialdienste. Ausgehend von der Gesetzeshistorie spreche viel dafür, dass sich
    Spezialdienste durch eine Übertragungsqualität auszeichneten, die „im Hinblick auf jitter,
    Iatency, package loss konkretisiert werden“ könne. Die Verordnung, so ARD/ZDF, lasse
    offen, ob Spezialdienste nur für bestimmte Verkehrskategorien —wie etwa VoIP -
    diskriminierungsfrei allen Anbietern einer Verkehrskategorie angeboten werden oder ob
    sie auch auf Angebote einzelner Anbieter zugeschnitten sein dürften, wie bspw. Skype.
    Hier plädieren sie für eine strikte Beschränkung des Access Tierings [Vereinbarungen
    mit Internetzugangsanbietem, die einzelnen Inhalte-/Anwendungsanbietern einen Vorteil
    verschafl‘en].

    Bitkom spricht sich gegen eine ex—ante Definition der technischen Erforderlichkeit in den
    Guidelines aus, da dies technische Entwicklungen und neue Geschäftsmodelle im
    Vorhlnein ausechließe. ANGA betont, dass die Verordnung „keinen spezifischen
    öffentlichen Mehrwert“ für Spezialdienste fordere.

    Hingegen soll nach Ansicht von MdB Herbert Behrens ein „Spezialdienst nur dann ein
    Spezialdienst sein, wenn erkeine Konkurrenz im fielen Internet“ habe. Solange den
    Anfordemngen von Diensten/Anwendungen auch bei Übermittlung über das offene
    Internet genügt werden könne, so die Digitale Gesellschaft und netzpolltik.org.
    dürften diese nicht als Spezialdienst angeboten werden. Die Leitlinien müssen It. VPRT
    ausschließen. dass die objektive Erforderlichkeit der Optimierung schon aus bilateralen
    Einzelvereinbarungen hergeleitet werden könne. netzpoiitik.org sieht zudem. dass es
    von Seiten der Endnutzer bislang faktisch keine Nachfrage nach Spezialdiensten gebe.

    Sowohl ANGA als auch der Bltkorn venuelsen auf den intensiven Wettbewerb. Dieser
    sei „ Treiber und Korrektiv für die Entwicklung von Qualitätsdiensten“. Eine
    Qualitätserosion beim Best-Effort Internet würde durch den Wettbewerb sowie durch die
    Regelungen der Verordnungen und durch bestehendes Qualitätsmonitoring verhindert
    (ANGA). Ähnlich argumentierend verweist der Bitkom auf ex—post
    Aufsichtsmöglichkeiten der Regulierungsbehörden. Eine starre ex-ante Festlegung i.R.d.
    BEREC-Guidelines, wenn eine Qualitätsverschlechterung beim Best-Effort Internet
    gegeben sei, laufe Gefahr, Spezialdienste umfassend zu untersagen. Zudem sei es
    nicht problematisch, wenn Netzbetreiber neben lnternetzugangsdlensten auch
    Spezialdienste anböten, „soweit hierfür Übertragungskepazr‘täten getrennt verwaltet und
    je nach Bedarf dynamisch für den Intemetzugangsdienst oder die Spezialdienste
    bereitgestellt werden“. Die Sichtweise, wonach eine bessere Behandlung für
    Spezialdienste solange unkritisch sei, wie die Qualität des lntemetzugangs sich nicht
    verschlechtera, wird von netzpolltik.org nicht geteilt. Denn aus ihrer Sicht sei nicht die
    Qualität einer „langsamen Spur ’ das Problem, sondern das Vorhandensein einer
    „schnelleren Spur“, da hiermit ein Wettbewerbsvorteil einhergehe.

    Während nach Meinung der ANGA „angesichts stetig wachsender Kapazitäten und
    Bandbreiten das Angebot von Spezialdiensten und die gleichzeitige Weiterentwicklung
    des Best-Elfort-Intemets problemlos möglich“ sei, ist lt. MdB Herbert Behrens die
    .Netzkapazität für Spezialdienste nur dann ausreichend, wenn dem lie/en Internet
    weiterhin 95% der tatsächlichen Ressourcen zur Verfügung stehen”. Der VZBV
    befürwortet, Anbieter von Spezialdiensten zu verpflichten, „zusätzliche Kapazitäten
    auszubauen, die zu mindestens 50% dem Best-Eifort internet zu Gute kommen müssen“
    und verweist diesbezüglich auf die ähnliche Position der Monopolkommission
    (Sondergulachten 2013. S. 10). Der V?BV betont auch die Bedeutung von
    Transparenzrnaßnahmen. So sollten Anbieter spezifizieren, welcher Qualitätskiasse ein
    bestimmter Spezialdienst aufgrund welcher Leistungsparameter — auf Basis der ITU
    Empfehlung ITU—T 1541 – zugeordnet werde.

    Die Digitale Gesellschaft argumentiert, dass Netzbetreiber zunächst die Kapazität ihres
    Netzes „urn den aufgrund des Spezialdienstes emarteten Bendbreltenbedarf aufstocken
    müssen“, wenn sie Spezialdienste anbieten wollten. Zudem müsse der Kapazitätsanteii,
    den Spezialdienste maximal in Anspruch nehmen könnten. a priori auf einen Wert
    beschränkt sein, der die Funktion von lntemetzugangsdiensten selbst dann unberührt
    ließe, wenn diese voll ausgelastet seien. Nach Auffassung des Bundesverbande
    Deutsche Startups sei zu erwagen „die Nutzung von Spezialdiensten von derBereitstellung eines bestimmten durchschnittlichen Breitbandniveaus abhängig‘ zu
    machen. Komme es zu Verknappungen, müsse das Netz weiter ausgebaut werden. um
    Spezialdienste weiterhin nutzen zu können. So entstünde aus Gründen der Sichen.lng
    eigener Spezialdienste ein zusätzlicher Anreiz, in das Giasfasemetz zu investieren.

    Nach Auffassung von ARD/ZDF ist ein ausreichender Ausbau des Intemetzugangs nur
    dann anzunehmen, „wenn der Internetzugang eines Endkunden eine Qualität aufweist,
    die der Mehrheit aller Endkunden zur Verfügung steht und von ihr genutzt wird und die
    Nichtverfügbarkeit zu einer gesellschaltlichen Ausgrenzung führen kann“. Zudem seien
    ‚dynamisierte Mindestanfardarungen für das Best-Eitorf Internet“ festzulegen.

    4. April 2016 9
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 13: BKA, FBI & SAP
    Die Elster (Foto:Diginatur /CC BY-SA 3.0)
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 13: BKA, FBI & SAP

    Das massenhafte Sammeln von Daten durch deutsche Behörden war auch diese Woche wieder zentrales Thema. In immer mehr Bundesländern wurde bekannt, dass die Polizei weitläufig Informationen über Fußballfans sammelt und dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen ignoriert. Die geheimgehaltenen Dateien wurden zusätzlich zu einer bestehenden bundesweiten Datenbank geführt und kamen nun durch kleine Anfragen an die Landesregierungen zu Tage.

    Das brisante daran: Es werden auch Personen gespeichert, gegen die keine Verfahren eingeleitet wurden, sondern auch „Kontakt- und Begleitpersonen“ sowie „Umfeldpersonen“. Somit steht auch der Otto-Normal-Fan unter Generalverdacht. Journalist Thorsten Poppe berichtet auf seiner Webseite ausführlich über die skandalösen Datensammlungen.

    Der Netzpolitische Wochenrückblick fasst die wichtigsten Meldungen der letzten sieben Tage zusammen und kann auch als E‑Mail-Newsletter abonniert werden.

    EU weite „Anti-Terror“-Datenbanken

    „Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang“ – Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte nach den Anschlägen in Brüssel, die „Datentöpfe“ europäischer Sicherheitsbehörden sollten besser miteinander „verknüpft“ werden. Einen entsprechenden Vorschlag habe er bereits vor den blutigen Attentaten letzter Woche bei der Europäischen Kommission eingereicht. Wie diese Verknüpfung im Detail aussehen soll, wurde nicht bekannt. Grundsätzlich geht es dabei um eine Kompetenzerweiterung von Europol.

    Passend dazu berichteten wir über die verschiedenen Europol-Dateien zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“. Zu 90 Prozent werden diese durch die Polizeiarbeit aus fünf Mitgliedsstaaten gefüllt, aber auch US-Behörden sind beteiligt. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Datenbanken basieren hauptsächlich auf dem jüngsten Bericht des „Anti-Terrorismus-Koordinators“ der Europäischen Union sowie auf mehreren Kleinen Anfragen.

    FBI entsperrt iPhone selbstständig

    Im Streit Apple vs. FBI kam es diese Woche zu einer Wende. Die amerikanische Ermittlungsbehörde bat das kalifornische Bundesgericht darum, die Entsperrungs-Anordnung gegenüber dem iPhone-Hersteller zurückzuziehen, da man nicht mehr auf Hilfe durch den US-Konzern angewiesen sei. Das FBI ist demnach eigenständig in der Lage, die verschlüsselten Inhalte des iPhone 5C des Attentäters von San Bernardino auszulesen. Methodik und beteiligte Personen des Einsatzes blieben unbekannt, laut US-Regierung seien „Parteien außerhalb der Regierung“ mit Entschlüsselungsmethoden an das FBI herangetreten. Die Aktion hat eine signalisierende Wirkung an Regime, Kriminelle und Verbraucher weltweit: Ganze iPhone-Modellreihen sind unsicher.

    BKA-Liste zu vereitelten Terroranschlägen

    Laut Aussagen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) diese Woche haben deutsche Sicherheitsbehörden elf Terroranschläge seit dem Jahr 2000 verhindert. Auf Anfrage bekamen wir eine Liste der vereitelten Anschläge. Angaben, wie die Anschläge verhindert wurden und welche Behörden beteiligt waren darin nicht enthalten. Wir haben die BKA-Angaben mit entsprechenden Presseberichten ergänzt und so ausführliche Informationen zu den einzelnen Anschlagsversuchen zusammengestellt. So wurde ersichtlich, dass bei mindestens vier Fällen Hinweise von ausländischen Geheimdiensten und oft auch glückliche Umstände ausschlaggebend waren.

    Weitere Neuigkeiten zum BKA erwarten wir am 20. April. Dann will das Bundesverfassungsgericht nämlich seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Mit diesem werden die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen direkt angegriffen. Die umstrittene Methode installiert eine Spionage-Software auf den entsprechenden Geräten und soll bei verschiedenen Delikten angewendet werden. Wir werden live berichten.

    Die Transformation des Journalismus durch Social Media

    Unter dem Titel „Facebook, Google & Co. fördern und kolonisieren den Journalismus“ analyisiert Gastautor Prof. Dr. Volker Lilienthal die Veränderung der medialen Welt, insbesondere der Journalismus-Branche durch die Einflüsse von Social Media. Durch Initiativen, wie die „Instant Articles“-Funktion von Facebook oder die „Digital News Initiative“ von Google, bemühen sich die beiden Internet-Riesen zunehmend um die Integration und Förderung von journalistischen Tools. Dabei geht es auch um Datenschutz, die algorithmische Mechanik von Newsfeed und Suchergebnissen sowie Netzneutralität.

    Neues zu Netzneutralität in der EU

    Das EU-Parlament hat letzten Oktober einem Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt, bei dem vieles unklar blieb und der zu Gunsten der Telekommunikationsunternehmen ausfiel. Nun ist allerdings die Zivilgesellschaft gefragt, denn es wird unter SaveTheInternet.eu eine Online-Konsultation geben. Positive Beispiele gab es in den USA und Indien, dort hatten Millionen Stimmen aus der Bevölkerung die Beschließung der Netzneutralität erwirkt. Jetzt sind die Europäer an der Reihe, die Regulierungsbehörde von den Argumenten für Netzneutralität zu überzeugen!

    Telekom Deutschland will künftig auch bei der Spotify-Flatrate die Geschwindigkeit drosseln. Schuld gibt der deutsche Konzern der EU-Verordnung zur Netzneutralität, die die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (jedoch mit unklaren Ausnahmen). So sollen „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“.

    Auch bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt will die Telekom mit halb-lauteren Methoden mitspielen und diktiert der deutschen Bundesregierung ihre Wünsche, die diese nur allzugerne übernimmt und eins-zu-eins an die EU-Kommission übergibt.

    BND: Geburtstag ohne Reform

    Das Bundeskanzleramt hat die Reform des Auslandsgeheimdienstes BND auf Eis gelegt. Dabei wäre doch der sechzigste Geburtstag der Schlapphüte ein schöner Anlass gewesen, den Laden etwas besser zu kontrollieren. Wir haben uns mal umgehört, wie Abgeordnete das „auf Eis legen“ der Reform auf Schäubles Intervention finden: Und siehe da, sowohl die SPD wie Grüne sind gar nicht amused über die Verzögerung. Nur – war die SPD nicht auch Teil der Regierung?

    Beunruhigendes aus Uganda und Vietnam

    Ausgehend von einer Länderstudie durch Privacy International (PI) berichteten wir von der exemplarisch über die Überwachungspraxis in Uganda. Im Gegensatz zu Aussagen der Regierung ist der Ausmaß an Überwachung im korrupten Uganda relativ gering, was an mangelnder Technik(kompetenz) sowie der hohen Bestechlichkeit der Beamten liegt.

    Die Basisstudie „State of Surveillance“ untersucht verschiedene Länder weltweit entlang der Kategorien Kommunikationsstatistiken, Zivilgesellschaft, internationaler und nationaler Rechtsrahmen, Datenschutzmaßnahmen, wichtige staatliche und wirtschaftliche Akteure, vorhandene Überwachungstechnologien und bekannte Fälle von Überwachung.

    Außerdem thematisierten wir die Verurteilung des vietnamesischen Bloggers Nguyen Huu Vinh und seiner Assistentin Nguyen Thi Minh Thuy. Die Beiden berichteten über soziale und wirtschaftliche Themen sowie Demokratie und kritisierten auch die Politik der vietnamesischen Regierung. Sie wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt, rund 100 Demonstrierende solidarisierten sich vor dem Gerichtsgebäude.

    Wissenschaftliche Gutachten und Zahlen gegen die Massenüberwachung

    Laut einem Report von onlinecensorship.org löscht Facebook weit mehr Inhalte als die eigenen Richtlinien vorschreiben. Die Webseite sammelte seit November 2015 entsprechende Fälle verschiedener Social-Media Plattformen, um so mehr über die gängige Löschungspraktiken zu erfahren.

    Wie wir berichteten, sind auf der Seite sehrgutachten.de die veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages einsehbar. Wir haben die gut 2000 Dokumente ein bisschen durchgesehen und eine netzpolitische Leseempfehlung erstellt.

    Für Aufsehen sorgte diese Woche das Bekanntwerden von Sicherheitsproblemen bei SAP. Der viertgrößte Softwarehersteller der Welt ließ im Update-Prozess seiner Programme dem Kunden die Wahl, eine unverschlüsselte oder verschlüsselte Verbindung zu nutzen. Bei letzterer ließen sich Datenpakete abfangen und manipulierte Pakete einschleusen.

    Mit öffentlich verfügbaren Daten zu Terroranschlägen zeigte Kolummnist Sascha Lobo die Unsinnigkeit von Massenüberwachung auf. Demnach seien sämtliche identifizierte Täter der letzten fünf islamistischen Attentate auf europäischem Boden den Behörden bekannt gewesen.

    An der Universität Arizona diskutieren die drei Kritiker von staatlicher Überwachung Snowden, Chomsky und Greenwald über Privatsphäre. Das interessante Gespräch wurde auf Video aufgezeichnet.

    Die Stadt New York führt 10.000 kostenlose W‑LAN Hotspots ein. Diese erfreuliche Nachricht wurde allerdings von datenschutzrechtlichen Bedenken überschattet, denn die Säulen sind mit einer Kamera, Temperatursensoren und Mikrofonen ausgestattet. Außerdem werden die Mailadressen sowie die besuchten Seiten der Nutzer gespeichert. Auch in Berlin ist ein entsprechendes, wenn auch weitaus kleineres Projekt geplant, das hoffentlich ohne derart invasive Begleitmaßnahmen auskommen wird.

    Besorgnis bereitete außerdem die zunehmende Intransparenz der US-Behörden. 4 von 5 Antworten auf Anfragen wurden entweder abgelehnt oder geschwärzt.

    1. April 2016 1
  • : Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität
    Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität

    Es war einer der größten Erfolge der Demokratie in Zeiten des Internets: Für die Netzneutralität waren in den USA knapp vier Millionen Nachrichten aus der Zivilgesellschaft an die Regulierungsbehörde FCC nötig, in Indien über eine Million. Diese Staaten haben daraufhin Prinzipien der Netzneutralität beschlossen, Millionen von Stimmen blieben also nicht ohne Gehör. Das können wir in der EU auch noch schaffen, denn es wird eine Online-Konsultation geben.

    Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt oder Anwendung. Das EU-Parlament hat die historische Chance verpasst und im Oktober nur einem Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt, der vieles vage lässt – ein Geschenk für die Telekom, wenn wir nicht handeln. Denn nun ist die Zivilgesellschaft bei SaveTheInternet.eu gefragt: Die Kampagne zur Rettung der Netzneutralität geht in die zweite Runde – können auch wir die unsere Regulierungsbehörde von den Argumenten für Netzneutralität überzeugen?

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    Nachdem der erste Entwurf aus dem Parlament noch eine echte Netzneutralität enthalten hatte, weist die finale Verordnung gravierende Schwächen auf: So sind etwa Spezialdienste nicht klar definiert und die Diskriminierung einzelner Anbieter (Zero-Rating) ist nur schwammig geregelt, ebenso die unterschiedliche Behandlung von Inhalten nach „Verkehrskategorien“ durch die Provider. Rechtsunsicherheit per Gesetz also, mit erheblichem Nachbesserungsbedarf.

    Jetzt schon an der EU-Konsultation zum Thema teilnehmen!

    Daher ist nun BEREC an der Reihe, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (auf Deutsch als GEREK abgekürzt). BEREC soll bis Ende August einheitliche und konkrete Regelungen für den Umgang mit Netzneutralitätsverletzungen schaffen. Hierfür gab es bereits erste Treffen mit Interessensvertretern. Von Anfang Juni an wird es für einen Monat eine Online-Konsultation zum Thema geben, bei der die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden soll.

    Bereits jetzt kann man auf SaveTheInternet.eu daran teilnehmen und der eigenen Meinung zur Zukunft des Netzes Gehör verschaffen. Aus den Antworten auf die Multiple-Choice- und Freitext-Felder auf SaveTheInternet.eu wird eine E‑Mail generiert, die nach Beginn der EU-Konsultation an BEREC weitergeleitet wird. Nicht nur ist der Zeitraum von einem Monat für die Konsultation relativ kurz, in den USA waren es drei Monate. Fraglich ist auch, wie BEREC anschließend bis Ende August alle Antworten auswerten und zudem einen fertigen Katalog zur Netzneutralität freigeben will. Zu hoffen ist, dass der Konsultationsprozess trotzdem vollständig in die BEREC-Entscheidung eingeht.

    Es ist noch nicht zu spät: Perspektiven

    „Es ist noch nicht zu spät für eine echte Netzneutralität in der EU.“ Das stand für uns schon mit der Entscheidung des EU-Parlaments fest. BEREC hat bereits angekündigt, eng mit der US-amerikanischen Regulierungsbehörde FCC zusammenzuarbeiten. Das ist ein gutes Zeichen, da die FCC bereits strenge Regeln zur Netzneutralität erlassen hat. Auf unserem Blog hat Thomas Lohninger aufgezeigt, wo Handlungsbedarf bei der Regulierung besteht. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Stellungnahme der Organisation European Digital Rights (EDRi) an BEREC. Auch auf der Kampagnenseite gibt es weitere Informationen und eine Sektion mit häufig gestellten Fragen.

    In Kürze wird es auch eine deutsche Version von SaveTheInternet.eu geben, die wir dann an dieser Stelle verlinken.

    31. März 2016 2
  • : Telekom Deutschland: EU und Netzneutralität führen zu Drosselung
    Die Spotify-Flatrate der Telekom soll weiterhin flat bleiben, aber unbenutzbar werden. Schuld daran sei die Netzneutralität, meint der Netzbetreiber. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jurgenappelo/7749080996/">Jurgen Appelo</a>
    Telekom Deutschland: EU und Netzneutralität führen zu Drosselung

    Bislang war die Spotify-Flatrate der Telekom Deutschland von einer Geschwindigkeitsdrosselung ausgenommen, selbst wenn das monatliche Datentransfervolumen ausgeschöpft war. Das soll sich künftig ändern, teilte der Netzbetreiber in einem Blog-Eintrag mit und versuchte, der EU den schwarzen Peter zuzuschieben (Hervorhebung aus dem Original übernommen):

    Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

    In Frage stellt die Telekom freilich nicht die umstrittene Praxis, gegen Bezahlung bestimmte Dienste – wie hier Spotify – vom Transfervolumen auszunehmen und ihnen so Startvorteile gegenüber ihrer Konkurrenz zu verschaffen (Zero Rating); auch die Drosselung auf eine tatsächlich unbenutzbare Bandbreite ist aus Sicht der Telekom nicht das Problem. Schließlich steht es ja den Kunden frei, die kostenpflichtige SpeedOn-Option hinzuzubuchen, um die Volumensgrenze zurückzusetzen beziehungsweise zu erhöhen.

    Stattdessen soll die EU-Verordnung an der Misere Schuld sein, da sie die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (mit den berühmt-berüchtigten und weiterhin unklaren Ausnahmen) und von den Netzbetreibern verlangt, dass „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden GEREK-Leitlinien eindeutig klarstellen werden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating ebenfalls gegen dieses Prinzip verstoßen, diskriminierende Auswirkungen haben und demnach unzulässig sind.

    29. März 2016 3
  • : Wikipedia zur kostenlosen Tauschbörse umfunktioniert
    Infrastruktur in Angola. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mmmavocado/4684711347/">Malcolm Manners</a>
    Wikipedia zur kostenlosen Tauschbörse umfunktioniert

    Internetnutzer in Angola haben einen Weg gefunden, um kostenlos (mitunter urheberrechtlich geschützte) Dateien auszutauschen – und das in einem Land, in dem Mobilfunkanbieter 2,50 Dollar für 50 Megabyte verrechnen, bei einem Medianeinkommen von 720 Dollar pro Jahr.

    Wie Motherboard berichtet, haben die Nutzer kurzerhand Wikipedia und das Zero-Rating-Angebot des Netzbetreibers Unitel zusammengerührt, das Zugriffe auf die Plattform vom monatlichen Transfervolumen ausnimmt. Das manchmal in JPEG- oder PDF-Dateien versteckte Material landet dann in Wikipedia-Artikeln, die Links darauf werden über eine geschlossene Facebook-Gruppe weiterverbreitet.

    It’s an undeniably creative use of two services that were designed to give people in the developing world some access to the internet. But now that Angolans are causing headaches for Wikipedia editors and the Wikimedia Foundation, no one is sure what to do about it.

    Bisherige Versuche, die Praxis zu verhindern, indem etwa ganze IP-Adressbereiche aus Angola für das Editieren von Wikipedia-Artikeln gesperrt wurden, sind bislang relativ erfolglos und nicht ohne Nebenwirkungen für konventionelle Wikipedia-Nutzer geblieben. Wo ein Schlupfloch, findet sich schließlich meist auch ein Weg – was auch für die leicht zu umgehenden Netzsperren gilt, die in Europa immer wieder auf der Tagesordnung stehen.

    23. März 2016 10
  • : FCC-Chef Tom Wheeler über Netzneutralität – und das nächste große Thema
    Tom Wheeler. Früher Lobbyist für die Kabelnetz- und Mobilfunkindustrie, jetzt Chef der Regulierungsbehörde FCC.
    FCC-Chef Tom Wheeler über Netzneutralität – und das nächste große Thema

    In einem längeren Interview mit The Verge zeichnet der Chef der Regulierungsbehörde FCC, Tom Wheeler, den Kampf für Netzneutralität in den USA nach und spricht, wenn auch zurückhaltend, über nach wie vor offene Punkte wie Zero Rating. Mit dieser umstrittenen Praxis können sich Diensteanbieter eine indirekte Überholspur bei den Netzbetreibern erkaufen, indem sie bestimmte Dienste vom Transfervolumen ausnehmen. Die FCC untersucht derzeit, ob dadurch die sogenannte „Open Internet Order“ unterlaufen wird, die eine diskrimierungsfreie Behandlung von Datenpaketen sicherstellen und somit die Netzneutralität schützen soll.

    Desweiteren äußert sich Wheeler unter anderem über den Umstieg auf Software-defined networking, Frequenz-Regulierung, und warum Privatsphäre das nächste große Thema ist:

    There are three key concepts: One, that [broadband companies] are collecting data on me and it isn’t being held securely. Two, they’re collecting data on me and they ought to be telling me what they’re collecting and what it’s being used for. And three, I ought to have the choice to say whether I want them to do that or not.

    10. März 2016
  • : Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Welche Partei im „Ländle“ ist für Breitbandausbau, welche gegen Vorratsdatenspeicherung? Wer fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Wer tritt für Netzneutralität ein? Welche Partei sagt, dass sie Open Source fördern will? Wer will ein richtiges Transparenzgesetz? Und wer will Mautdaten für die Polizei nutzen oder gar Merkmale wie „Migrationshintergrund“ in Kriminalstatistiken aufnehmen?

    Diese Fragen können wichtig für die Wahlentscheidung sein. Wir haben uns die Wahlprogramme aller Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag in Baden-Württemberg vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Schwerpunkte beim Parteiencheck waren die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 13. März statt. Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Die anderen Analysen beschäftigen sich mit Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

    2016-03-infografik-checkliste-ltw-bw-2016-7

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download (jeweils PDF):

    Übersicht über die Kategorien

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz / Informationsfreiheit / Open Data / eGovernment

    Die CDU vertritt die Position:

    Transparenz von Verwaltungshandeln erhöhen, indem möglichst viele Daten, die ohnehin vorliegen und keine schutzwürdigen Interessen tangieren, in offenen, maschinenlesbaren Formaten öffentlich zur Verfügung gestellt werden (‚Open Data‘).

    Die regierenden Grünen, haben in ihrer Regierungszeit ein viel kritisiertes Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und wollen in Zukunft Geo-Daten der Landesbehörden als Open-Data-Portal für alle online veröffentlichen, darüber hinaus werde ein gemeinsames Open-Data-Portal von Land und Kommunen angestrebt. Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes steht im Wahlprogramm:

    Wir werden es in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickeln, insbesondere durch eine weitere Stärkung der aktiven Veröffentlichungspflicht der Verwaltungen.

    Zudem sagen die Grünen:

    […] setzen wir uns für die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters ein, in das sich alle eintragen müssen, die als Interessenvertreter*innen von Landtag und Landesregierung gehört werden wollen.

    Die SPD stellt in ihrem Wahlprogramm rückblickend fest:

    Wir haben die Verwaltung in Baden-Württemberg modernisiert und sowohl mehr „Open Government“ – also mehr Transparenz – als auch mehr „E‑Government“ – also eine moderne, digitale Kommunikation mit staatlichen Stellen – verwirklicht.

    Die FDP fordert im Wahlprogramm…

    …E‑Government und Open Data ausbauen: Durch Zugriffsmöglichkeiten für die Bürger wird Transparenz im staatlichen Regierungshandeln geschaffen. […] Behördenkommunikation ist zu verschlüsseln.

    Im Wahlprogramm der Linken steht:

    Wir fordern ein umfassendes und bürgerfreundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Verfassungsschutz soll nicht ausgenommen sein aus dem IFG.

    Im Hinblick auf Wissen heißt es bei der Linken:

    Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde, muss allen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund setzen wir uns für verpflichtende Open-Access-Veröffentlichungen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach dem Prinzip von Open Data ein.

    Keine Aussage zum Themenkomplex Transparenz, Informationsfreiheit, Open Data und E‑Government macht die AfD in ihrem Wahlprogramm.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur: Breitbandausbau/Netzausbau / freies WLAN / Netzneutralität

    Breitbandausbau

    Die CDU will…

    …die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband

    und…

    …für einen Breitbandpakt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

    Die Grünen wollen mit den Erlösen der weiteren Privatisierung der Telekom…

    …den Ausbau der Breitbandversorgung auch dort forcieren, wo der Markt versagt.

    Die SPD strebt…

    …einen glasfaserkabel-gebundenen flächendeckenden Internet-Breitband-Ausbau von mindestens 100 Mbit/s an.

    Die FDP will…

    …für eine flächendeckende symmetrische Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen sorgen. […] Damit zeitnah alle Haushalte und Unternehmen über mind. 50 Mbit/s verfügen, wollen wir Mittel aus der geplanten Zukunftsoffensive nutzen, mit der insgesamt 1 Mrd. Euro aus der Landesstiftung in die Infrastruktur investiert werden soll.

    Die AfD schreibt:

    Die AfD lehnt Vectoring und die damit einhergehende Re-Monopolisierung des Internetzugangs ab. Die AfD fordert den Ausbau von Glasfaseranschlüssen unter Beibehaltung marktwirtschaftlicher Strukturen.

    Die Linke kombiniert als einzige Partei den Breitbandausbau mit einer sozialen Komponente:

    Das Land muss besonders einkommensschwachen Haushalten eine subventionierte Grundversorgung mit kostenlosem Breitband-Internet zur Verfügung stellen. […] Wir fordern deswegen einen öffentlich finanzierten Netzausbau, bei dem die Netze in öffentlichem Eigentum bleiben und von kommunalen Versorgern verwaltet werden. […] Teilhabe am Internet unabhängig vom Einkommen. Dafür wollen wir Anschlüsse und den Zugriff auf Zugangsgeräten ermöglichen. Der Internetzugang als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss in der Gemeindeordnung verankert werden.

    Freies WLAN

    Die CDU will…

    …die Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Hotspots in möglichst vielen Städten und Gemeinden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln fördern.

    Die Grünen wollen…

    …freies WLAN in und um staatliche Einrichtungen […] Wir unterstützen Freifunk-Initiativen und fordern vom Bund die Abschaffung der Störerhaftung in diesem Bereich.

    Die SPD schreibt im Wahlprogramm:

    Weiter werden wir eine Bundesratsinitiative für Änderungen im Haftungsrecht starten, um Kommunen dabei zu unterstützen, offenes WLAN umzusetzen und Freifunk zu fördern.

    Die Linke will…

    …Netzausbau im Land, insbesondere von Hochgeschwindigkeitszugängen. Hierfür suchen wir die Kooperation mit Bürgerinitiativen wie z. B. FreiFunk.

    Die Parteien FDP und AfD äußern sich nicht zu WLAN in ihrem Wahlprogramm.

    Netzneutralität

    Die Grünen sagen:

    Für ein freies und demokratisches Internet ist die Gleichbehandlung aller Daten vorausgesetzt. Wir setzen uns deshalb für Netzneutralität und gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“ ein.

    Die AfD sagt, dass Netzneutralität „wesentliches Bürgerrecht“ sei und fordert:

    Die AfD ist dafür, allen Nutzern Daten mit gleicher Übertragungspriorität zur Verfügung zu stellen. Eine Diskriminierung, z. B. über Bezahlmodelle für bestimmte Inhalte, lehnen wir ab.

    Die Linke will Netzneutralität sichern:

    Der diskriminierungsfreie Zugang bei der Übertragung von Daten im Internet muss gewährleistet werden. Festschreibung der Netzneutralität im Landesmediengesetz.

    CDU, SPD und FDP äußern sich nicht zum Thema Netzneutralität.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft / Freie Software

    In diesem Bereich will die CDU:

    - ein Landeszentrum zur Start-up-Förderung schaffen,
    – mehr Venture-Capital für Unternehmensgründungen bereitstellen,
    – Einrichtung eines Trendforschungszentrum.

    Die Grünen sagen:

    Wir wollen, dass freie, quelloffene Software, Formate und Standards gefördert werden.

    Die Linke will…

    …den Einsatz von Open-Source-Software und Open Access zu Informationen fördern.

    SPD, FDP und AfD äußern sich nicht zu diesem Themenkomplex in ihren Wahlprogramm.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitische Forderungen bezügl. Netz / Datenschutz

    Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten und sich…

    …beim Bund dafür einsetzen, dass zur Bekämpfung des bandenmäßigen Wohnungseinbruchs auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen werden darf.

    Zudem will die CDU

    …das vorhandene automatische Kennzeichenlesesystem an Autobahnen nutzen und die Polizei mit moderner IT-Prognosesoftware ausstatten.

    Die von den Grünen angeführte Landesregierung hat im Bundesrat nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Im Wahlprogramm heißt es jedoch, man lehne…

    …die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. […] setzen wir uns für Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken und einen starken, einheitlichen europäischen Datenschutzrahmen ein.

    Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm nichts zur Vorratsdatenspeicherung, sondern will…

    …modernste Technologien und Methoden wie das sogenannte „predictive policing“. Mit Hilfe der Software „precops“ (sic!) können die Beamtinnen und Beamten Einbrüchen besser vorbeugen und die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden bewahren.

    Die FDP will…

    …gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere bei Telekommunikations‑, Maut- und Fluggastdaten eintreten.

    Die AfD fordert unter anderem eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf E‑Mails:

    Bei der Bekämpfung dieser ausländischen Banden kommt […] der Nutzung aller verfügbarer Daten eine wesentliche Rolle zu. Dazu muss die Gesetzgebung entsprechend angepasst werden, wobei auf den Datenschutz der rechtstreuen Bürger Rücksicht zu nehmen ist […] Dazu gehört, dass Daten von Verdächtigen, jedoch nur mit Richterbeschluss, über einen längeren Zeitraum, z. B. auch bei den privaten Telefon- und Internetfirmen, gespeichert werden können, um im Einzelfall und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze – wie dem Richtervorbehalt – für Ermittlungszwecke verwendet zu werden. Bei der Datenspeicherung werden bei den Providern Informationen darüber aufbewahrt, wer wann mit wem telefoniert oder E‑Mails geschrieben hat. Mit den erfassten Daten können Täterstrukturen erkannt, Bewegungsprofile erstellt und Beweismittel länger erhoben werden. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
    […] Der Staat darf auf die Daten seiner Bürger nur zugreifen, wenn es um den Erhalt von Freiheit und Sicherheit geht und selbst dann nur unter Richtervorbehalt sowie unter strengster Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots.

    Zudem sollen laut Wahlprogramm der AfD Jugenschutzkennzeichnungen im Netz Pflicht werden und…

    …Verkehrsüberwachungsdaten (Maut, Verkehrsflussdaten usw.) sollen unter Richtervorbehalt zur Verbrechensaufklärung genutzt werden können.

    Die Linke lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und sagt:

    Entwicklung von Verschlüsselungstechnologie wollen wir fördern. Die Strafbarkeit der Nutzung von Verschlüsselungstechnologie lehnen wir ab. Das Betreiben von Tor-Exit-Nodes durch oder an Universitäten oder durch Privatpersonen darf nicht strafbar sein. […] Baden-Württemberg muss sich klar gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen von Überwachung aussprechen. Hierfür soll Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht werden. Wir fordern das Recht auf Anonymität. […] Zensurversuche und Überwachungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung oder eine Kennzeichnungspflicht für Webseiten lehnen wir entschieden ab.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr, CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Die CDU will:

    [sich] dafür einsetzen, dass ein eigener Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten geschaffen wird [Schutzparagraf 112] […] die von Grün-Rot geplante Kennzeichnungspflicht [von Polizisten] verhindern, […] durch den Einsatz von Body-Cams den Schutz unserer Polizeibeamten verbessern. […] das Landesamt für Verfassungsschutz operativ und personell so ausstatten, dass es schlagkräftig bleibt, […] am Einsatz von Vertrauenspersonen (V‑Leute) festhalten.

    Die Grünen wollen in Sachen Polizei, nachdem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht nicht umgesetzt wurde, die…

    …Einrichtung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten beim Landtag. Dazu zählen insbesondere auch Anregungen zur Arbeit der Landespolizei oder Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten. […] In der nächsten Legislaturperiode werden wir deshalb eine individualisierte und anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei Demonstrationen und Großlagen einführen.

    Zudem soll laut Wahlprogramm der Grünen „ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg“ verabschiedet und die Bannmeile um den Landtag aufgehoben werden. In Sachen Verfassungsschutz wollen die Grünen „auf V‑Leute weitestgehend verzichten“ und streben an, …

    …dass der Verfassungsschutz auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik von Grund auf neu aufgestellt wird. Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss sich künftig auf gewaltorientierte Gruppen, insbesondere den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus, konzentrieren. Die nachrichtendienstliche Beobachtung von nicht-gewaltorientierten Organisationen und Personen ist somit zu beenden.

    Nachdem SPD-Innenminister Gall sich in der grün-roten Regierung gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten durchgesetzt hatte, will die SPD laut Wahlprogramm in Sachen Polizei nun…

    …eine Body Cam für Polizistinnen und Polizisten einführen […] Bei Demonstrationen oder anderen Großereignissen werden wir die anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einführen.

    Die FDP will…

    …das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Analysefähigkeit stärken, […] in das Polizeigesetz eine Regelung aufnehmen, die Videoaufnahmen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen präzisen Regeln unterwirft und damit praktikabel macht. Eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir aus Datenschutzgründen ab.

    Die AfD will nicht nur Bodycams bei der Polizei einführen, sie fordert die…

    …Einführung von Merkmalen wie „Migrationshintergrund“ in der Kriminalitätsstatistik […] Die Strafandrohung bei tätlichen Angriffen und Beleidigungen gegen Polizeibeamte muss zudem verschärft werden. [Schutzparagraf 112] […] Es ist zu prüfen, ob dies mit den bisherigen Strukturen am besten zu erreichen ist oder ob die Ämter für Verfassungsschutz auf Landesebene mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Behörde mit Außenstellen in den Bundesländern zusammengefasst werden sollen.

    Die Linke fordert ein Verbot von Racial Profiling bei der Polizei und sagt:

    Wir wenden uns gegen eine Law-and-Order-Politik mit immer noch stärkeren Polizeikontrollen. Sie schränken die Freiheitsrechte aller Menschen ein. Die Polizei darf nicht selber zum Problem werden! […] Die Forderung nach mehr Transparenz muss besonders für den Landesverfassungsschutz gelten.

    Zudem fordert die Linke als einzige Partei in unserer Checkliste eine Umwandlung/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz:

    Der Schutz des Grundgesetzes vor Verfassungsfeinden und antidemokratischen Bewegungen kann nicht durch geheimdienstliche, intransparente Methoden geleistet werden. Deshalb fordern wir, das Landesamt für Verfassungsschutz in eine unabhängige Beobachtungsstelle zu neonazistischen, rassistischen, antisemitischen und anderen verfassungsfeindlichen Gruppen umzuwandeln. Das dient auch dem Schutz der Verfassung. Die verfassungswidrige Arbeitsweise des Verfassungsschutzes muss vollständig aufgeklärt und geahndet werden.

    Update:
    Wir haben nach Zuschriften folgendes ergänzt und korrigiert: Auch die SPD will den WLAN-Ausbau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wurde trotz Festschreibung im Koalitionsvertrag von der grün-roten Regierung nicht umgesetzt. Beide Änderungen haben auch eine Änderung in der Infografik zur Folge.

    Wir haben uns aus Neugier und auf vielfachen Wunsch auch das Wahlprogramm der Piraten in Baden-Württemberg angeschaut und unsere Grafik nach den redaktionell angesetzten Bewertungskriterien ergänzt. Überraschend war an der Analyse, dass die Piraten weder die Vorratsdatenspeicherung noch die Netzneutralität (zumindest im Hinblick auf das Internet) explizit in ihrem Wahlprogramm nennen – auch wenn die grundsätzlichen Positionen der Partei hier eindeutig sein dürften.

    2016-03-infografik-checkliste-ltw-bw-2016-piraten.001

    9. März 2016 43
  • : Meldestelle für Verstöße gegen Netzneutralität gestartet
    Logo: Initiative für Netzfreiheit
    Meldestelle für Verstöße gegen Netzneutralität gestartet

    Übers Wochenende wurde die Plattform RespectMyNet.eu neu gestartet, auf der Nutzer Verletzungen der Netzneutralität in Europa melden können. Zwar warten noch einige Regeln wie die zu Spezialdiensten darauf, im Detail ausformuliert zu werden, aber grundsätzlich will die EU-Verordnung die „gleichberechtigte und nichtdiskriminierende Behandlung des Datenverkehrs“ im Internet sicherstellen.

    Verstöße gegen dieses Prinzip lassen sich jedoch jetzt schon feststellen (und melden!), etwa wenn bestimmte Dienste über einen bestimmten Netzbetreiber nur verlangsamt erreicht werden können oder wenn Netzbetreiber ausgewählte Dienste vom Datentransfervolumen ausnehmen und damit ökonomische Diskriminierung betreiben.

    Um einen möglichst vollständigen Überblick über die Marktsituation und die derzeitige regulatorische Praxis zu erhalten, will RespectMyNet.eu einen europaweiten Datenbestand über Netzneutralitäts-Verletzungen aufbauen und öffentlich zugänglich machen. Getragen wird das europaweite Projekt von der Initiative für Netzfreiheit (Österreich), European Digital Rights (EU), La Quadrature du Net (Frankreich), Bits of Freedom (Niederlande), Access Now (International), IT-Pol (Dänemark), Nurpa (Belgien), Open Rights Group (Großbritannien), Xnet (Spanien) und der Digitalen Gesellschaft (Deutschland). Thomas Lohninger, Sprecher der Initiative für Netzfreiheit und netzpolitik.org-Autor, erklärte dazu:

    Mit dieser Initiative schaffen wir zum ersten Mal eine Anlaufstelle für betroffene Nutzerinnen und Nutzer und Transparenz über wettbewerbsschädigende Geschäftspraktiken von Internet-Providern. Das Projekt soll zeigen, ob die neuen EU-Regeln zur Netzneutralität auch das halten, was die Politik versprochen hat.

    7. März 2016 4
  • : Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten
    Logo: <a href="http://www.die-medienanstalten.de">Medienanstalten</a>
    Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten

    Die Medienanstalten sprechen sich für eine möglichst enge Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität aus. In einer Stellungnahme, die gestern der Bundesnetzagentur übergeben wurde, halten sie das für die Erarbeitung der Leitlinien verantwortliche Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) an, „die Idee des chancengleichen Zugangs zu den Inhalten im Netz“ umfassend zu berücksichtigen und „vielfaltsrelevante Überlegungen“ in die noch zu schaffenden Regeln einfließen zu lassen.

    So sollte GEREK die Mindestanforderungen an Internetzugangsdienste klar definieren und als Referenzpunkt die Qualität heranziehen, die der Mehrheit aller Nutzer zur Verfügung steht und diese Messlatte dynamisch anpassen. Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern sollten Anbietern keine Vorteile gegenüber ihrer gleichartigen Konkurrenz verschaffen und „Zero-Rating-Angebote sollten – wenn überhaupt – nur Dienste-agnostisch eingesetzt werden“. Spezialdienste sollten nur in engen Ausnahmefällen zugelassen werden, was etwa bei „audiovisuellen Mediendiensten“ nicht der Fall sei.

    Die im vergangenen Oktober verabschiedete EU-Verordnung war unter anderem deshalb in die Kritik geraten, weil sie das Prinzip des offenen Internets, in dem Daten diskrimierungsfrei und unabhängig von Inhalt, Sender oder Empfänger übertragen werden („Best Effort“), nur unzureichend im Gesetzestext verankert hat. Die offenstehenden Schlupflöcher haben Unternehmen wie beispielsweise die Telekom Deutschland auf den Plan gerufen, die unmittelbar nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament Überholspuren „im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ gefordert haben. GEREK hat bis zum August 2016 Zeit, Leitlinien zu erarbeiten, die die strittigen Fragen klären sollen.

    1. März 2016 1
  • : Netzneutralität: Indische Netzanbieter könnten Zero-Rating-Verbot unterlaufen
    Grafik: <a href="http://articles.economictimes.indiatimes.com/2016-02-10/news/70509832_1_data-services-trai-telcos">Times of India</a>
    Netzneutralität: Indische Netzanbieter könnten Zero-Rating-Verbot unterlaufen

    Nach dem Verbot von Zero-Rating-Angeboten durch die indische Telekom-Aufsicht TRAI (Telecom Regulatory Authority of India), versuchen Netzbetreiber offenbar das Schlupfloch zu füllen, das die neuen Regeln offenlassen. Zwar ist es ihnen künftig untersagt, „diskriminierende Datendienste“ anzubieten, die etwa von WhatsApp verursachten Datentransfer von der monatlichen Kappungsgrenze ausnehmen. Ausnahmen sind lediglich für Notdienste beziehungsweise Notfälle vorgesehen, oder wenn es sich um Datendienste handelt, die innerhalb geschlossener Netzwerke angeboten werden:

    Provided that this regulation shall not apply to tariffs for data services over closed electronic communications networks, unless such tariffs are offered or charged by the service provider for the purpose of evading the prohibition in this regulation.

    Der als Schutzvorrichtung gedachte letzte Abschnitt scheint indische Netzbetreiber nicht davon abzuhalten, kreativ zu werden und proprietäre Plattformen anzudenken, die nur über das eigene, geschlossene Netz erreichbar sind. Wie The Times of India berichtet, geben sich mehrere indische Telekommunikationsunternehmen kampfeslustig und betonen, praktisch alles anbieten zu können, solange das offene Netz außen vor bleibt. Ein für Netzbetreiber angenehmer Nebeneffekt solcher Modelle wäre zudem die stärkere Bindung von Kunden an das hauseigene Angebot, wie ein Manager freimütig einräumt:

    As an operator, this is great, we can have captive content, at a captive cost, as long as it is not available to anyone else. It’s a great way to capture customers.

    Das letzte Wort ist freilich noch nicht gesprochen. Ebenfalls zur Debatte stehen Pakete mit neuen Transfergrenzen, die zu bestimmten Uhrzeiten „kostenlosen“ Zugriff auf beliebige Dienste gestatten. Zudem hat der TRAI-Vorsitzende Ram Sewak Sharma bereits angekündigt, Konstrukte unter die Lupe nehmen zu wollen, deren einziger Zweck darin besteht, die neuen Regeln zu unterwandern.

    15. Februar 2016 11
  • : Netzneutralität: Wie es jetzt weitergeht
    Netzneutralität: Wie es jetzt weitergeht

    Net-Neutrality-breakAm 12. Februar 2016 lud die Bundesnetzagentur zu einem Workshop nach Bonn, um über die Zukunft der Netzneutralität in Europa zu sprechen (Program, Teilnehmerliste, Diskussionsfragen). Im neuen EU-Rechtsrahmen in der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung finden sich zum ersten Mal Regeln zur Netzneutralität, nach denen bald die Regulierungsbehörden in ganz Europa tätig werden müssen und hoffentlich den Vorstößen der Deutschen Telekom, von Startups ein Wegegeld in Form von „wenigen Prozent Umsatzbeteiligung“ zu verlangen, eine Absage erteilen.

    netzpolitik.org war von der Bundesnetzagentur zu diesem Workshop eingeladen. Uns hat Thomas Lohninger dort vertreten.

    Der laufende Prozess zwischen den europäischen Regulierungsbehörden hat bis jetzt wenig Beachtung gefunden. Er wird aber die endgültige Klärung bringen, welches Internet wir in Europa zukünftig haben werden und ob die Telekom mit ihren Plänen durchkommt. Die am 27. Oktober 2015 verabschiedete Verordnung zum Telekom-Binnenmarkt gilt zwar in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten als Gesetz, hat aber enorme Spielräume für die Regulierungsbehörden geschaffen, ob sie Verstöße gegen Netzneutralität als solche ansehen und dagegen vorgehen müssen. Um dem erklärten Ziel eines vereinheitlichten EU-Binnenmarktes gerecht zu werden und 28 unterschiedliche Regulierungsansätze zu verhindern, gibt es deshalb einen Prozess, in dem sich alle 28 Telekom-Regulierungsbehörden auf einheitliche Richtlinien einigen müssen. Dafür wurde der Dachorganisation der Regulierer, dem „Body of European Regulators for Electronic Communication“ (BEREC), im Gesetz bis Ende August Zeit gegeben.

    Wie enorm der Spielraum für die Behörden nach einem zweijährigen Gesetzgebungsprozess immer noch ist, wird bei den Fragen ersichtlich, welche BEREC bei seinem Hearing in Brüssel am 15. Dezember 2015 den Stakeholdern gestellt hat:

    „In your view, are Specialised Services necessary for offering existing or new services?“; „In your opinion, could content and applications provided on the internet become a kind of specialised service? How should this be assesed under the Telecom Single Market regulation?“; „If they were allowed, would you see demand for, or benefit to, end users from the provision of sub-internet offers (i.e. offers where the access to internet is restricted to a limited set of content and applications)? How should such offers be assessed under the TSM regulation?“.

    Anstatt eines letzten Feinschliffs am fertigen Gesetz stehen die Regulierungsbehörden erst vor den grundlegenden Gretchen-Fragen der Netzneutralität: Kann ein Onlinedienst eine bezahlte Überholspur kaufen? Darf der Provider das Internet in kleine Häppchen zerteilen und einzeln verkaufen? Von diesem Punkt aus begann der Diskussionsprozess in BEREC und daran wird ersichtlich, wie offen sein Ausgang ist und wie viel auf dem Spiel steht.

    In den USA haben sich vier Millionen Menschen an der Konsultation der amerikanischen Regulierungsbehörde „Federal Communications Commission“ (FCC) beteiligt. In Indien waren es über eine Million Menschen. Das sind die für ein Internet-Thema womöglich größten direktdemokratischen Partizipationsbewegungen der Geschichte. In beiden Fällen hatte die Regulierungsbehörde vor der Konsultation sehr netzneutralitätsfeindliche Regelungen in Aussicht gestellt. Die offizielle Konsultation von BEREC läuft ab Ende Juni für zwanzig Tage und ist damit die kürzeste der drei Anfang Juni für 20 Werktage also 1 Monat (Update). Bereits davor wird es auf SaveTheInternet.eu die Möglichkeit geben, an diesem Prozess teilzunehmen und der eigenen Meinung zur Zukunft des Netzes Gehör zu verschaffen.

    Bis Ende März arbeiten die vier Arbeitsgruppen innerhalb BERECs an den Bereichen Spezialdienste, Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Transparenz sowie an einem Entwurf der Richtlinien. Strittige Punkte werden vom Plenum der Regulierungsbehörden im Juni abgestimmt, jede Behörde hat dort eine einfache Stimme. Der abgestimmte Text wird konsultiert, dann bleiben knappe zwei Monate für die Auswertung und Einarbeitung von potenziell tausenden Einsendungen in mehreren Sprachen. Ende August muss in einem außerordentlichen Plenum bereits über das fertige Dokument abgestimmt werden.

    In diesem Prozess werden deshalb die grundlegenden Entscheidungen schon vor der Konsultation getroffen. Regulierungsbehörden sind nicht gerade für ihre Bürgernähe bekannt und sprechen meist nur mit genau jenen Telekom-Konzernen, die sie eigentlich kontrollieren sollten. Deshalb ist es für alle betroffenen Akteure in einer digitalen Gesellschaft wichtig, sich bei der Behörde Gehör zu verschaffen. Wie in den USA und Indien können nur viele Einzelstimmen den Ausschlag geben.

    Im Folgenden werden die zentralen Punkte der Debatte aufgearbeitet. Für eine detailliertere Analyse und eine konkrete rechtliche Ausarbeitung empfiehlt sich die schriftliche Antwort von European Digital Rights (EDRi) im Rahmen des BEREC-Stakeholder-Dialoges.

    Grundlegende Anmerkungen

    BEREC ist aus vielerlei Hinsicht in einer neuen Situation mit dieser Regulierung. Noch nie wurde diesem primär beratenden Gremium über Primärrecht die Möglichkeit eingeräumt, Soft-Law auszuarbeiten. Insbesondere nach den starken und klaren Netzneutralitätsregeln der Regulierungsbehörden in den USA und Indien ist die Messlatte hoch.

    Was diesmal nicht funktionieren wird, ist sich hinter der EU zu verstecken. Dafür gibt es ein viel zu starkes Interesse innerhalb von BEREC, transparent zu machen, welche Positionen von den einzelnen Ländern vertreten werden.

    Alle Regulierungsbehörden innerhalb BERECs sind darüber hinaus bei ihrer Arbeit dem Ziel der Verordnung, das Ökosystem des Internets als Innovationsmotor zu erhalten1 und der Einhaltung der EU-Grundrechte-Charta2 verpflichtet.

    Sub-Internet-Angebote

    Problembeschreibung

    Eine der Fragen der Regulierungsbehörden bezieht sich auf die Legalität von eingeschränkten Internet-Angeboten („surf-only-Produkte“, „granny-services“ oder „sub-internet offers“). Ähnlich wie bei Facebooks Free Basics (ehemals Internet.org) gibt es hier einen Gatekeeper, welcher über die verfügbaren Inhalte entscheidet und aktive Schritte setzt, gewisse Inhalte technisch zu blockieren. Eine häufige Variante dieser Angebote finden wir im Mobilfunk, wenn über die AGBs VoiP-Dienste ausgeschlossen werden oder als Zusatzpaket extra freigeschaltet werden müssen, da diese mit den Roaming-Tarifen der Provider konkurrieren.

    Was sagt die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung?

    Die Regulierung liefert mehrere klare Schranken gegen solche Angebote. Grundlegend ist zu fragen, ob ein derart eingeschränkter Dienst als Internet3 oder Spezialdienst klassifiziert wird. Gälte ein solcher Dienst als Internet, würden die Anti-Diskriminierungs-Regeln von Artikel 3 greifen und ein Blockieren von einzelnen Diensten wäre klar verboten.

    Würde der Dienst jedoch als Spezialdienst klassifiziert werden, müsste er für die spezifischen Qualitätsanforderungen seiner Inhalte optimiert sein und dürfte gleichzeitig keine einfache Bevorzugung gegenüber vergleichbaren Online-Inhalten sein. Die deutliche Absage an solche Angebote war schon seit dem ersten Kommissionsentwurf4 und bis heute5 Teil des Gesetzes.

    Fazit
    Sub-Internet-Angebote und das Blockieren von Konkurrenz-Diensten sind mit den neuen Netzneutralitätsregeln künftig verboten.

    Zero-Rating

    Problembeschreibung

    Zero-Rating bezeichnet die Praxis, einzelne Dienste aus dem monatlichen Volumen eines Kunden auszunehmen bzw. den Preis einer Internetverbindung abhängig von den genutzten Inhalten zu machen. Dies ist eine ökonomische Form der Netzneutralitätsverletzung und wird auch Preisdiskriminierung genannt. Die neue Netzneutralitätsregelung in Indien setzt sich explizit und ausschließlich mit diesem Problem auseinander. Bekannte Formen sind der Spotify-Tarif der Deutschen Telekom und ähnliche Streamingdienste in Mobilfunknetzen.

    Was sagt die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung?

    Hier tanzt der Gesetzgeber etwas um den heißen Brei herum. Die Verordnung erwähnt nämlich keinen der oben genannten Begriffe, sondern spricht lediglich von „commercial practices“, die ebenfalls nicht definiert werden. Daraus hat sich ein interessantes Ratespiel ergeben, was denn nun mit „commercial practices“ gemeint sein könnte. Aus unserer Sicht ergeben nur zwei Lesarten Sinn:

    Erste Möglichkeit: Damit ist der Bereich inter-connect gemeint, also Peering- und Transit-Abkommen für den Datenaustausch zwischen Internet-Anbietern und Netzbetreibern. Demnach wären Engpässe bei Datenübergabeknoten (peering disputes), welche sich auf die Wahlfreiheit des Nutzers oder Angebotsfreiheit des Anbieters auswirken, Regelungsbestand der Verordnung und die Behörde könnte eingreifen.

    Zweite Möglichkeit: Es ist ökonomische Diskriminierung, sprich: Zero-Rating, gemeint. In diesem Falle wäre die Praxis von Zero-Rating klar verboten, weil damit nicht nur in die Freiheit der Nutzer eingegriffen wird, Informationen zu beziehen, welche über der Vertragsfreiheit zwischen Internet- und Inhalte-Anbieter steht, sondern auch in die Freiheit der Diensteanbieter, da diese in solchen Internetverbindungen benachteiligt wären, in denen andere noch erreichbar sind, sie jedoch nicht. Zuletzt wäre Zero-Rating auch deshalb verboten, weil damit fast immer auch eine technische Diskriminierung einhergeht. Denn wenn das Internet-Volumen verbraucht ist, werden alle übrigen Dienste des Internets blockiert oder verlangsamt.

    Fazit
    Entweder Zero-Rating ist gar nicht von der EU-Verordnung umfasst, dann könnten Nationalstaaten eigene Regeln erlassen, oder es ist künftig in ganz Europa verboten.

    Spezialdienste

    Problembeschreibung

    Spezialdienste haben in ihrer ursprünglichen Wortbedeutung eigentlich nichts mit dem Internet zu tun. Sie sind separate Dienste, welche nicht im öffentlichen Internet zu finden sind und lediglich denselben Technologie-Stack und teilweise dieselbe Netzinfrastruktur nutzen. Als solche sind sie legitim und überhaupt kein Thema für Netzneutralität. Leider wurde der Begriff der Spezialdienste von der EU-Kommission in einer Form verwendet, in der er quasi mit „bezahlter Überholspur“ übersetzt werden kann.

    Die EU-Kommission stellte den Bedarf an Spezialdiensten zwar lauthals in den Raum, Kommissar Oettinger konnte jedoch auch 18 Monate, nachdem diese Behauptung von seiner Kommission erstmals gemacht worden war, kein einziges Beispiel für einen real existierenden Bedarf an Spezialdiensten nennen. Trotzdem haben es die Telekom-Lobbyisten geschafft, mittels Spezialdiensten das größte Loch in den Netzneutralitätsschutz der vorliegenden Verordnung zu reißen. Spezialdienste sind auch oft vom monatlichen Datenvolumen ausgenommen, mit ihnen kann man also auch Regeln zum Zero-Rating umgehen.

    Was sagt die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung?

    Laut der Verordnung6 gibt es fünf Sicherheitsschranken für die Einführung eines Spezialdienstes:

    1. Spezialdienste dürfen nicht dazu verwendet werden, gegenüber vergleichbaren Diensten aus dem Internet eine Bevorzugung zu erzeugen,
    2. Spezialdienste müssen gezielt für die spezifischen Qualitäts-Anforderungen von einzelnen Inhaltsdiensten optimiert sein, welche das Funktionieren dieser Dienste erst ermöglichen,
    3. Spezialdienste dürfen nicht als Ersatz für Internet-Zugangsdienste verwendet oder vermarktet werden,
    4. es muss genügend Kapazität vorhanden sein, um Spezialdienste zusätzlich zu normalem Internet anzubieten,
    5. Spezialdienste dürfen die Qualität und Verfügbarkeit des Internets nicht negativ beeinflussen.

    Fazit
    Spezialdienste sind die absichtlich eingebaute Hintertür zur allen Nicht-Diskriminierungsregeln in der vorliegenden Verordnung. Noch kann die Gefahr gebannt werden, wenn die Regulierungsbehörden hier harte und konkrete Regeln finden, die keine der fünf Schranken fallen lassen.

    Verkehrsmanagement

    Problembeschreibung

    Als Verkehrsmanagement werden die Maßnahmen zur Kontrolle des Datenflusses in einem Netzwerk bezeichnet. Traditionell basiert das Verkehrsmanagement im Internet auf dem „Best Effort“-Prinzip. Dies bedeutet idealerweise, dass das Netzwerk alle Pakete gleich behandelt und keine Entscheidungen über die Bedeutung, Priorität, Integrität oder Legalität eines Datenpakets getroffen werden. Zwischen der Idealvorstellung und der technischen Realität erstreckt sich allerdings eine enorme Spannbreite von möglichen Verkehrsmanagementmaßnahmen.

    Aus Perspektive der Nutzer und Diensteanbieter sind solche Verfahren zu bevorzugen, die Anwendungs-agnostisch sind – also keine Unterscheidung aufgrund von Inhalt oder Art des Datenpakets treffen. Abzulehnen sind hingegen Verfahren, welche innerhalb des Netzwerks Pakete aufgrund einer Heuristik unterschiedlich behandeln (verkürzt: klassenbasiertes Netzwerkmanagement).7

    Was sagt die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung?

    Die Verordnung schreibt in Artikel 3 Abs. 3 Subparagraph 1 den Internet-Anbietern vor, alle Daten ohne Unterscheidung gleich zu behandeln. In den beiden folgenden Subparagraphen 2 und 3 werden die Regeln definiert, nach denen angemessenes Verkehrsmanagement8 hiervon abweichen kann. Die erste Abweichung stellen Maßnahmen dar, welche auf den technischen Anforderungen des Dienstes basieren (geringe Latenz bei Echtzeit-Diensten, niedriger Jitter bei Telefonie, etc.). Die zweite Abweichung ist Verkehrsmanagement, welches Dienste in Funktionskategorien (www, Video-Streaming, Sprachtelefonie etc.) einsortiert und diese Klassen von Diensten ungleich behandelt. In beiden Fällen eröffnet sich durch die Klassifizierung von Diensten und die Grenzziehung von Kategorien ein Missbrauchspotenzial für Internet-Anbieter.

    Die Entscheidungen, die der Provider in seinem Netz über die Datenpakete seiner Kunden trifft, können einen Nachteil für die Innovationsfähigkeit des Netzes darstellen und sind nicht im Sinne der Netzteilnehmer (falsche Priorisierungen). Verschlüsselte Verbindungen können generell schwerer eingeordnet werden (Datenschutzproblem). Neue Dienste können falsch zugeordnet werden (Innovationsverlust) und müssen dann in jedem Netz, wo dies passiert, den Kontakt zum Betreiber oder der Regulierungsbehörde suchen (Verwaltungsaufwand).

    Beide Abweichungen werden als klassenbasiertes Netzwerkmanagement bezeichnet und sind potenziell schädlicher als Anwendungs-agnostische Verfahren. Zum Glück sieht die Verordnung hier einen klaren Mechanismus vor, welcher klassenbasiertes Netzwerk-Management nur dort erlaubt, wo diese Verfahren notwendig, verhältnismäßig, transparent und nicht-diskriminierend sind. Klassenbasiertes Netzwerkmanagement ist für den User niemals transparenter als Anwendungs-agnostisches. Das Potenzial ungewollter oder gewollter Diskriminierung gegen einzelne Dienste oder die konkreten Qualitätsanforderungen des Nutzers ist bei klassenbasiertem Netzwerkmanagement höher. Deshalb sieht die neue EU-Verordnung, ähnlich wie die beiden Regeln der US-Regulierungsbehörde FCC aus den Jahren 2009 und 2015, vor, dass zuerst Applikations-agnostische Verfahren zur Anwendung gebracht werden sollen, bevor in notwendigen und verhältnismäßigen Fällen klassenbasiertes Netzwerkmanagement erlaubt sein soll.

    Fazit
    Verkehrsmanagement bestimmt unsere alltägliche Internet-Erfahrung und wie gut einzelne Dienste in Zukunft noch funktionieren werden. In der Verordnung ist alles für eine gute Lösung angelegt, jetzt muss sie nur umgesetzt werden.


    1. Erwägungsgrund 1: „Mit der Verordnung sollen die Endnutzer geschützt und es soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass das „Ökosystem“ des Internets weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann.“

    2. Insbesondere Artikel 11, 16 und 15(2) siehe Erwägungsgrund 33 und EDRi-Einreichung zum BEREC-Stakeholder-Dialog von Fußnote 1

    3. Ein Internetzugangsdienst muss er nach der Definition der Verordnung „Zugang zum Internet und somit Verbindungen zu praktisch allen Abschlusspunkten des Internets biete[n]”.

    4. „Spezialdienst“ ist ein elektronischer Kommunikationsdienst […] er wird als Substitut für den Internetzugangsdienst weder vermarktet noch breit genutzt;“ in Erwägungsgrund (15) des Kommissionsentwurfs vom 11. September 2013

    5. „[…] Diese anderen Dienste dürfen nicht als Ersatz für Internetzugangsdienste nutzbar sein oder angeboten werden […]” Artikel 3 Abs. 5 subpara 2

    6. siehe Erwägungsgrund 16 und 17 sowie Artikel 3 Abs. 5

    7. Dies ist eine sehr verkürzte Darstellung. Für mehr Informationen zu diesem Thema:

    8. zur Begriffsklärung

    15. Februar 2016 10
  • : Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote
    Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote

    Die indische Telekom-Aufsicht TRAI (Telecom Regulatory Authority of India) gab heute bekannt, keine Zero-Rating-Angebote in Indien zuzulassen, da diese gegen die Netzneutralität verstoßen. Dies betrifft auch den Facebook-Dienst Free Basics, der zwar einen kostenlosen, aber dafür eingeschränkten Online-Zugang zu ausgesuchten Partnerseiten bietet. TRAI hatte ihn im Dezember bereits vorläufig untersagt, um seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.

    Facebooks breit angelegte PR-Kampagne, die TRAI als „völlig unangebracht“ kritisiert hatte, konnte den grundlegenden Verstoß von Free Bascis gegen die Prinzipien eines gleichberechtigten Netzes nicht verdecken – die Anordnung der Telekom-Aufsicht richtet sich jedoch nicht direkt gegen Facebook, sondern gegen Zero-Rating-Angebote im Allgemeinen. So dürfe künftig „kein Anbieter diskriminierende Datendienste anbieten“, es sei denn es handele sich um Notdienste. Bei Verletzung des Beschlusses droht eine Strafe von 50.000 Rupien täglich, das entspricht etwa 660 Euro. Provider haben sechs Monate Zeit, die Vorgabe umzusetzen. In einer Pressemittleilung (pdf) heißt es von TRAI:

    Bei der Formulierung dieser Anordnung wurde die Behörde hauptsächlich von den Prinzipien der Netzneutralität gelenkt, die anstrebt, Nutzern einen ungehinderten und nicht-diskriminierten Zugang zum Internet zu gewährleisten. Diese Bestimmung intendiert, Datendienste für den Zugang zum Internet inhalts-agnostisch zu machen.

    Auch das ägyptische Telekommunikationsministerium hatte Free Basics Ende des Jahres ausgesetzt, allerdings ohne Gründe zu nennen. Für seinen Verstoß gegen die Netzneutralität kritisiert wird derzeit zudem das Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkbetreibers T‑Mobile, das es Nutzer_innen erlaubt, Videos bestimmter Partnerplattformen anzusehen, ohne dass das dabei verbrauchte Datenvolumen auf das monatliche Transferlimit angerechnet wird.

    Die Entscheidung der indischen Telekom-Aufsicht stellt einen herben Rückschlag für Facebook dar, hatte sich das Unternehmen doch durch Indien einen Durchbruch in den Schwellenländern erhofft. Der Subkontinent stellt zudem den zweitgrößten Markt für Facebook, 132 Millionen Inder_innen sind bisher auf der Social-Media-Plattform angemeldet – bei 1.2 Milliarden Einwohner_innen ist da noch Platz nach oben. Facebook hat sich noch nicht zum Verbot in Indien geäußert, den Reaktionen auf die Sperre im Dezember folgend wird Mark Zuckerberg seinen Traum von der „nächsten Milliarde“ jedoch nicht so leicht aufgeben.

    8. Februar 2016 1
  • : Report: Binge On untergräbt Netzneutralität
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/19763431084/">Cord Cutters</a>
    Report: Binge On untergräbt Netzneutralität

    Das heiß umkämpfte Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkbetreibers T‑Mobile verletze den Wettbewerb, behindere Innovation sowie freie Rede und sei deshalb „vermutlich illegal“, schreibt die Netzneutralitäts-Expertin und Stanford-Professorin Barbara van Schewick in einem Report an die US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC). Dort untersuchen die Regulierer derzeit, ob solche Angebote gegen die allgemeinen Rahmenbedingungen („general conduct rule“) der FCC-Regeln zur Netzneutralität verstoßen und demnach das „offene Internet“ untergraben würden.

    „Binge On“ wurde vergangenen Herbst gestartet und erlaubt Nutzern, Videos bestimmter Partnerplattformen anzusehen, ohne dass das dabei verbrauchte Datenvolumen auf das monatliche Transferlimit angerechnet wird. Die vor knapp einem Jahr beschlossenen FCC-Regeln verbieten die als „Zero Rating“ bekannte Praxis nicht ausdrücklich, sondern sehen lediglich Untersuchungen auf Fall-zu-Fall-Basis vor, die etwaige Verstöße gegen die Netzneutralität aufdecken sollen.

    Netzbetreiber als Gatekeeper

    „ ‚Binge On’ unterminiert die Grundvision von Netzneutralität: Anbieter, die uns mit dem Netz verbinden, sollten nicht als ‚Gatekeeper’ auftreten und Plattformen zu Gewinnern oder Verlierern machen, indem sie bestimmte Anwendungen bevorzugen“, erklärte Schewick. Nicht nur begünstige „Binge On“ Videoanbieter, die an dem Angebot teilnehmen würden, sondern generell Video als Anwendung. Das schränke die Wahlfreiheit von Konsumenten ein und benachteilige Plattformen, die nicht an dem Programm teilnehmen.

    Zudem sei es gar nicht so trivial, die Voraussetzungen von T‑Mobile zu erfüllen, um aufgenommen zu werden. Zu einem prominenten Opfer zählt etwa die größte Videoplattform der Welt, Youtube, die UDP als Transportprotokoll nutzt und Verschlüsselung einsetzt – beides erschwert oder verhindert gar die zuverlässige Identifizierung von Videomaterial, wie aus den technischen Kriterien des Netzbetreibers hervorgeht. (Was T‑Mobile freilich nicht davon abhält, auch derart ausgelieferte Videos als solche zu erkennen und sie trotzdem pauschal zu drosseln. Dieser recht eindeutig gegen das Drosselungsverbot verstoßende Aspekt war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung.)

    Die Großen gewinnen

    Kleine und innovative Anbieter, insbesondere die aus dem Non-Profit-Bereich, hätten nicht die Ressourcen, ihre Infrastruktur an T‑Mobile anzupassen – und schon gar nicht an die von mehreren Netzbetreibern, die früher oder später ähnliche Programme starten dürften, sollten sich Zero-Rating-Angebote auf dem Markt durchsetzen. Umgekehrt würden sich Inhalteproduzenten dafür entscheiden, ihre Videos auf Plattformen zu veröffentlichen, die von Konsumenten bevorzugt werden. Also auf jenen, die sich nicht auf das Datentransfervolumen auswirken. In Summe schränke das laut van Schewick die Meinungsfreiheit ein und verhindere Innovation.

    Was das für Europa bedeutet

    Die EU-Regeln zur Netzneutralität lassen Zero-Rating-Angebote zwar weiterhin zu, allerdings evaluiert das für die Feinjustierung zuständige Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) derzeit, inwieweit „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating mit den neuen Regeln vereinbar sind und ob das die Rechte der Nutzer einschränken würde. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass die europäischen Regulierer den Gesetzestext in diesem Punkt kippen können. Allerdings dürfte eine etwaige Entscheidung der FCC die europäischen Rahmenbedingungen beeinflussen, die auch auf ein Verbot von Zero-Rating-Angeboten hinauslaufen könnten, da GEREK eine enge Zusammenarbeit und fortlaufenden Erfahrungsaustausch mit der FCC angekündigt hat.

    Auch lohnt der Blick nach Indien, wo das „Free Basics“ genannte Zero-Rating-Produkt von Facebook stark unter Beschuss gekommmen ist und von der Regulierungsbehörde TRAI bis auf Weiteres vom Markt genommen wurde. TRAI prüft derzeit, ob der kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt. In Ägypten wiederum wurde ein zweimonatiger Testlauf des Facebook-Angebots nicht weiter verlängert und lief Ende Dezember 2015 ohne Begründung vorerst aus.

    2. Februar 2016 1
  • : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
    Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a>
    Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht

    Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.

    Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.

    Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.

    Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.

    26. Januar 2016 5