Netzneutralität
-
: Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen
Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a> : Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen Deutlich langsamere Internetverbindungen als angekündigt, sind für viele Verbraucher in Deutschland der Normalfall. Während in der Werbung von 50 Mbit/s oder sogar 200 Mbit/s geträumt wird, sieht die Wirklichkeit zumeist anders aus. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert jetzt Bußgelder bei zu langsamen Internetzugängen.
-
: EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“
Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a> : EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“ Auf der vergangenen re:publica sprach auch unser Digitalkommissar Günther Oettinger. Günther Oettinger hatte von sich aus Interesse gezeigt, auf der re:publica zu sprechen. Wir hatten ihm angeboten, mit uns auf der Bühne zu diskutieren – und haben daraufhin nichts mehr von seinem Büro gehört. Das Gespräch mit ihm fand dann auf der Media Convention statt, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Medienboard Berlin-Brandenburg im Rahmen der re:publica organisiert wurde.
Nachdem ich bereits einige Artikel darüber gelesen und mir diverse Diskussionsteilnehmer davon erzählt hatten, hab ich mir die halbe Stunde Gespräch gestern Abend nochmal angeschaut. Ich kann nicht genau sagen, ob ich das allen anderen auch empfehlen möchte. Es ist natürlich auf die eine Art interessant: Oettinger beherrscht wie kaum ein anderer Buzzword-Bingo. Er schafft es, möglichst viele Fachbegriffe in eine Reihenfolge zu packen, so dass es für Nicht-Experten irgendwie nach Kompetenz klingt. Aber er beantwortet kaum eine Frage, obwohl das mit dieser Kommunikations-Strategie immer so klingt. Zumindest für Nicht-Experten.
Thomas Knüwer fasste das in seinem Blog Indiskretion Ehrensache passend zusammen:
Günther Oettinger ließ sich im Rahmen der Media Convention 30 Minuten zum Thema Netzneutralität interviewen. Dabei bewarb er sich auf den Stoiber-Transrapid-Gedächtnispreis. Im Sekundentakt warf er mit Buzzwords um sich, ein Zusammenhang war meist nicht erkennbar. “Sie müssen mir schon zutrauen, dass ich meinen Job mache”, murrte er – und erntete lautes Gelächter.
Spezifische Fachfragen wurden mit einem Schwall an Buzzword-Bingo (nicht)beantwortet. Es war auch unklar, ob er überhaupt in der Lage war, irgendwelche Fachfragen zu beantworten, weil er es kaum versuchte und schon mit einfachen Sachen überfordert war.
Am Anfang ging es noch um die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die für Whisteblower und Journalisten gefährlich sein könnte. Anstatt auf die spezifischen Gefahren durch einzelne Abschnitte der Richtlinie einzugehen – immerhin wurde die Richtlinie ja nicht als Ganzes verurteilt – gab es als Antwort von Oettinger nur das große Ganze: Die Gefahr vor den Chinesen und dass der Bäckermeister nicht seine Einkaufspolitik transparent machen sollte.
Bezeichnend für seine eventuelle Überforderung war, dass er die mehrfach von der TSM-Directive (Telecom Single Market-Richtlinie) sprach. Die TSM ist aber eine Verordnung und der Unterschied im EU-Gesetzgebungsprozess zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist fundamental. Wir bringen das unseren Praktikanten in der ersten Woche bei, ein erfahrener EU-Kommissar sollte das nach diversen Jahren Amtszeit im Blut haben. Das war nicht der einzige inhaltliche Fehler zum Thema Netzneutralität. Zwischendurch erklärte er dem Publikum, dass es bis vor kurzem „nirgendwo in der Europa“ Netzneutralitätsregeln gegeben habe. Und jetzt alles toll sei. Offensichtlich wusste er nicht, dass mit der TSM-Verordnung die nationalen Gesetze in den Niederlanden und Slowenien aufgehoben wurden, die weitergehend und mit weniger Schlupflöchern versehen waren.
Als er zu den Plänen der Deutschen Telekom gefragt wurde, die einen Tag nach Verabschiedung der TSM-Verordnung in ihrem Blog erklärte, dass sie gerne zukünftig Start-Ups gegen eine Umsatzbeteiligung auf die neu zu entstehenden Überholspuren (Spezialdienste) lassen möchte, erklärte er nur, dass sei ja auf Basis der alten Regeln passiert. Was technisch stimmt, weil die neuen Regeln noch nicht in Kraft waren, aber warum sollte die Deutsche Telekom so blöd sein, in ihrer Ankündigung die gerade abgestimmten Regeln nicht zu berücksichtigen?
Letztendlich sei das mit der Netzneutralität aber auch nicht so wichtig, denn demnächst gibt es die fünfte Generation des Mobilfunks 5G! Und Glasfaser! Nachgefragt, wann das denn soweit sei, erklärte Oettinger: „2020 ist in fünf Jahren, gnädige Frau“. Immerhin investiere die EU-Kommission Millionen (!) in die Förderung von 5G. Und damit gäbe es dann die Frage nach Diskriminierung nicht mehr. Was aber zu beweisen wäre! Konkret nach Details gefragt, was denn der Unterschied zwischen kommerziell verbotenem, aber unter Umständen nicht-kommerziell erlaubtem Verkehrsmanagement sei (es ging immer noch um Netzneutralität), gab es einen Exkurs zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, autonomen Autos und dass die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.
Die moderierende Journalistin gab dann auch immer nach einigen Fragen auf und wechselte zum nächsten Thema in der Hoffnung, irgendwann auch mal eine konkrete Antwort auf ihre konkreten Fragen zu erhalten. Die einzige klare Sache kam zum Schluss, als Oettinger erklärte, dass er im September oder Oktober den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform vorlegen würde. Die Ausführungen davor lassen aber schon erahnen, in welche Richtung diese geht: In der langen Auflistung, mit wem er sich in der Thematik alles getroffen habe, fehlten natürlich die Nutzer. Die in dieser Frage aber nicht vergessen werden sollten, wenn man das Versprechen einlösen will, „einen Kompromiss zwischen den Interessen aus Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen“.
Hier der gesamte Talk zum Nachschauen auf YouTube:
-
: Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“
: Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“ Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend 25 Minuten auf Antrag der Linken über Netzneutralität diskutiert. Die Linken wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass die EU-Verordnung zur Netzneutraität mit ihren vielen Schlupflöchern für die Pläne der Deutschen Telekom & Co durch ein nationales Gesetz konkretisiert wird. Die Grünen wollen ebenfalls die Schlupflöcher stopfen.
Nur CDU/CSU und SPD finden alles super, was die EU vorgelegt hat, u.a. mit der Begründung, dass der Schutz der Netzneutralität ja auch im Koalitionsvertrag versprochen wurde (wo wir seinerzeit ebenso diverse Schlupflöcher für das „… aber…“ gefunden haben). Auf jeden Fall sieht man keinen Bedarf, Bürgerinnen und Bürger dürfen sich ja im Sommer bei einer öffentlichen Konsultation der Regulierungsbehörden äußern und die letztendliche Entscheidung, wie man die Verordnung lesen könnte, wird durch die Regulierer im Anschluß getroffen. Wir haben für Euch die Höheunkte der Debatte zusammengefasst. Im Protokoll der gestrigen Plenarsitzung findet Ihr das komplette Redetranscript ab Seite 130ff.
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) startete die Debatte:
Einen regelrechten Salto mit halber Schraube legte die Telekom kürzlich hin, die ihre Spotify-Flatrate mit Verweis auf die Netzneutralität einschränkte. Damit Sie mich jetzt richtig verstehen: Das heißt nicht, dass die Telekom dieses Zero-Rating-Angebot plötzlich abschafft. Nein, die Kunden dürfen weiter dafür bezahlen, dass die Nutzung des Musikstreamingdienstes nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Sollte das Datenvolumen aber trotzdem wegen anderer Nutzungen aufgebraucht sein, wird nun auch die Spotify-Nutzung gedrosselt. Die Telekom schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kann noch mehr Geld von ihren Kunden kassieren, weil sie noch mehr Datenvolumen brauchen, und sie kann gleichzeitig bei ihren Kunden Stimmung gegen die Netzneutralität machen. Ich für meinen Teil kann da nur sagen, dass mir bei dieser einseitigen Auslegung der Netzneutralität die Spucke wegbleibt.
Der CDU-/CSU-Abgeordnete Andreas G. Lämmel findet, dass man sich um die Netzneutralität nicht kümmern braucht, weil es ja schon im Koalitionsvertrag stehen würde. Außerdem stehe zukünftig ausreichend Bandbreite zur Verfügung und das Problem würde damit gelöst. (Wenn der Breitbandausbau unserer Bundesregierung im selben Tempo weiterläuft, könnte das sicher schon gegen Mitte dieses Jahrhunderts passieren).
Es ist also schon vom Grundansatz her eigentlich widersinnig, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Thema Netzneutralität schon verankert. In der Verordnung zum TK-Binnenmarkt wurde das Thema aus unserer Sicht gut umgesetzt. Wer sich über die Jahre hinweg an der Diskussion beteiligt hat, weiß, dass das Thema Netzneutralität ein sehr dynamisches Thema ist. Wir wissen: Wenn der sich am Horizont abzeichnende neue 5G-Standard im Bereich der mobilen Telekommunikation Einzug hält, dann wird das Thema Netzneutralität nicht mehr die Rolle spielen wie beim 4G-Standard, den wir derzeit noch haben. Deswegen ist klar: Die Netzneutralität ist derzeit noch notwendig, aber in Zukunft wird genügend Bandbreite zur Verfügung stehen, sodass es überhaupt nicht nötig sein wird, das Thema Netzneutralität in einem solchen Rahmen zu diskutieren.
Die CDU/CSU stehe zu den definierten Spezialdiensten, die nach Ansicht zahlreicher Beobachter viele Schlupflöcher enthalten um genau solche Dienste zu ermöglichen, die vor Jahren in der Drosselkom-Debatte diskutiert wurden:
Insofern stehen wir zu den Spezialdiensten. Spezialdienste werden natürlich auch nicht zum gleichen Preis angeboten – das ist ganz klar, aber die Voraussetzungen für die Nutzung sind klar definiert.
Konstantin von Notz von Bündnis 90/Die Grünen teilte die Interpretation der Linken, dass die EU-Verordnung nicht ausreicht und nachjustiert werden muss:
Was man in netzpolitischen Kongressen, Agenden und Gipfeln mühsam versucht, vorn hochzupuzzeln, das reißen Sie hinten wieder ein. Marktkonzentration leistet man Vorschub. Das ist ein Themenfeld, um das sich jetzt neuerdings auch das BMWi kümmern will – endlich, muss man sagen. So wird das aber leider nichts, meine Damen und Herren. Wir haben immer gewarnt, nicht abzuwarten, bis das Kind im Brunnen liegt. Nun liegt es da, und nun veranstaltet man Workshops, um auf nationaler Ebene noch irgendwie sicherzustellen, dass man den EU-Vorgaben gerecht wird und dass die Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit des Netzes und die Verbraucher irgendwie berschaubar bleiben. Die nationalen Behörden sollen bis zum August in einem Soft-Law-Verfahren konkrete Vorschläge hierzu erarbeiten, die dann über den Zusammenschluss der EU-Regulierungsbehörden an die Kommission weitergeleitet werden. Ob die Kommission dann diese Vorschläge aufnimmt, ist eine spannende, aber völlig offene Frage.
Klaus Barthel von der SPD weiß viel von der Bundesnetzagentur zu erzählen, weil er dort im Beirat ist.
Folgendes muss hier einmal dargestellt werden: Am 12. Februar fand ein öffentlicher Workshop der BNetzA statt, bei dem alle Beteiligten angehört wurden. Dann wurden weitere Stellungnahmen angefordert. Sie wurden jetzt am 24. März veröffentlicht. Das alles ist transparent und nachvollziehbar. Daran hätten übrigens auch alle, die sich hier verkämpfen, teilnehmen und sich dort einbringen können. Es ist immer sehr wohlfeil, sich hier in den Bundestag zu stellen und groß von Demokratie, Netzneutralität und ein paar anderen Schlagworten zu reden; aber dann, wenn es darum geht, sich wirklich um das Kleingedruckte und um die Umsetzung das fordern Sie ja zu kümmern, ist man im Zweifelsfall nicht da. Da muss man Rede und Antwort stehen und genau über die Auslegung dieser europäischen Richtlinie streiten und diskutieren. Der Bundesnetzagentur wird das Ergebnis für den nächsten Schritt auf den Weg gegeben.
Hätte sich Klaus Barthel auch näher mit dem von ihm angesprochenen Workshop beschäftigt, hätte er auch gelernt, dass dort von der Linksfraktion der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens (MdB) teilgenommen hat – und auch eine Stellungnahme im Anschluß abgab. Das findet man unter den von Herrn Barthel zitiertem Angebot. Oder bei uns, denn wir waren dort auch vertreten.
Thomas Jarzombek von der CDU/CSU findet auch alles prima, vor allem dass demnächst Spezialdienste für vernetzte Autos genutzt werden dürfen, damit ein Bus voller CDU-/CSU-Abgeordneter zur selben Zeit Unterlagen herunterladen und der Bus trotzdem noch bremsen kann. Glaubt Ihr nicht?
Da braucht man natürlich Dienste mit einer kurzen Latenzzeit. Wenn man, um Abstände zu reduzieren, einen Konvoi von selbstfahrenden Autos steuern will, dann muss das zwanzigste Auto in Echtzeit das Bremssignal vom ersten Auto bekommen; sonst müssten die Autos mit einem viel größeren Abstand fahren. Dafür braucht man ein absolut verzögerungsfreies Netz. Dass das Priorität gegenüber einem Bus mit Bundestagsabgeordneten
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich fahre Fahrrad!)
Unsere gesamte Landesgruppe fährt am Wochenende nach Hamm in Westfalen zu einer Klausurtagung. Dahin kommen wir nicht mit dem Fahrrad. Wenn also ein ganzer Bus mit Bundestagsabgeordneten, die alle Informationen wie die Presseschau aus dem Internet herunterladen möchten,
(Klaus Barthel [SPD]: Das geht gar nicht!)
unterwegs ist, dann erschließt es sich doch dem logischen Menschenverstand, dass die Steuerung von Connected Cars Vorrang haben muss, um diese Innovation zu ermöglichen.Immer wenn Journalisten eine öffentliche Aussage von Autoherstellern zu der Frage bekommen wollten, ob diese über das Internet ihre vernetzten Autos steuern würden, war die Antwort, dass dies nicht geplant sei.
Jarzombek lobte auch die Möglichkeit von Dienste/Qualitätsklassen:
Was ist der Kern dessen? Der Kern dessen ist: Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Aber da haben wir in der Enquete-Kommission damals einen Konsens erreicht – es muss auch Diensteklassen geben können.
Als ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission kann ich dazu nur sagen, dass von Teilen (inklusive mir) dieser Konsens zu Diensteklassen abgelehnt wurde. Die Minderheitsvoten standen aber leider im Kleingedruckten, vielleicht hat das Jarzombek überlesen.
Lustig wurde es, als Thomas Jarzombek das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung lobte, das zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als Deutschland bereits seit einigen Jahren in Sachen Breitbandausbau im EU-Vergleich im hinteren Mittelfeld zu finden war – und beim Glasfaserausbau das Schlußlicht bildete. Da musste sogar seine Fraktion lachen:
Zum Breitbandausbau in Deutschland. Diese Bundesregierung ist die erste seit Menschengedenken,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
die überhaupt ein Breitbandförderprogramm ins Leben gerufen hat.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert seit über zehn Jahren!)Dann war auch die Debattenzeit schon zu Ende. Klaus Barthel rief noch mittendrin folgenden Satz dazwischen, der schön erklärte, wie die Deutsche Telekom und ihre Befürworter im Bundestag die Debatte sehen: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“ Als Inhalteanbieter fühlen wir uns von Herrn Barthel ertappt.
Eine Entscheidung wurde verlagert, der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Großen Koalition in den Wirtschaftsausschuss verlegt. Das zeigt auch eindrucksvoll, wie relevant für netzpolitische Fragen der Ausschuss für Digitale Agenda ist.
-
: EU will 750 Millionen für das zukünftige Internet ausgeben. Jetzt mitbestimmen, wofür!
: EU will 750 Millionen für das zukünftige Internet ausgeben. Jetzt mitbestimmen, wofür! Die EU-Kommission will in den nächsten Jahren 750 Millionen Euro für das zukünftige Internet ausgeben und hat dazu eine Umfrage gestartet. Viele wichtigen Themen haben sie jedoch nach unseren Informationen noch nicht auf dem Radar; zum Beispiel all die Dinge, die wir von Edward Snowden gelernt haben.

Gemeinsam können wir die EU-Kommission darauf hinweisen. Soweit wir wissen, gibt es bisher nur einige Dutzend Einreichungen der üblichen Verdächtigen. Das heißt, eure Antwort würde (zumindest auf dem Papier) einige Millionen Euro des Budgets beeinflussen können. Selbst ein kurzer Vorschlag macht einen Unterschied.
Was muss ich tun?
Reicht eure Ideen bis zum 10. April auf der Website der EU-Kommission ein.
Lasst euch von den Fragen nicht verunsichern, bei der ersten Frage nach eurer Einschätzung zum aktuellen Status des Internets kann man einfach etwas in dieser Richtung antworten:
Die Architektur des Internets ist defekt. Das liegt an Massenüberwachung und den aktuellen Problemen mit Datenschutz und Datensicherheit. Um das zu lösen, muss Europa mehr in bessere Standards und Freie Software investieren, die diese Standards umsetzt.
Die zweite Frage nach eurer Vorstellung des Internets 2025 ist schon schwieriger, aber schreibt einfach einige Stichpunkte auf. Beispielsweise zu euren positiven Aussicht auf das Internet 2025 oder eurer negativen, wenn die aktuellen Probleme nicht gelöst werden.
In der dritten und vierten Frage könnt ihr eigenen Ideen einbringen. Ihr könnt beispielsweise damit anfangen, dass die höchste Priorität sein sollte, die Grundprobleme in der Struktur des Internets zu reparieren. Zum Beispiel, dass neue Heransgehenswesen nötig sind, die flexibler sind als die der großen Konsortien, die oft in anderen Kommissionsprojekten genutzt werden. Damit wird es möglich, besser von dem großen Wissen der Freien-Software-Bewegung und der technischen Internet-Community zu profitieren.
Außerdem könnt ihr Artikel mit früheren Projektvorschlägen oder Problemanalysen hochladen. Leitet die Umfrage auch an andere Menschen und Gruppen weiter, die gute Ideen für ein besseres Internet haben.
-
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 13: BKA, FBI & SAP
Die Elster (Foto:Diginatur /CC BY-SA 3.0) : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 13: BKA, FBI & SAP Das massenhafte Sammeln von Daten durch deutsche Behörden war auch diese Woche wieder zentrales Thema. In immer mehr Bundesländern wurde bekannt, dass die Polizei weitläufig Informationen über Fußballfans sammelt und dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen ignoriert. Die geheimgehaltenen Dateien wurden zusätzlich zu einer bestehenden bundesweiten Datenbank geführt und kamen nun durch kleine Anfragen an die Landesregierungen zu Tage.
Das brisante daran: Es werden auch Personen gespeichert, gegen die keine Verfahren eingeleitet wurden, sondern auch „Kontakt- und Begleitpersonen“ sowie „Umfeldpersonen“. Somit steht auch der Otto-Normal-Fan unter Generalverdacht. Journalist Thorsten Poppe berichtet auf seiner Webseite ausführlich über die skandalösen Datensammlungen.
Der Netzpolitische Wochenrückblick fasst die wichtigsten Meldungen der letzten sieben Tage zusammen und kann auch als E‑Mail-Newsletter abonniert werden.
EU weite „Anti-Terror“-Datenbanken
„Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang“ – Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte nach den Anschlägen in Brüssel, die „Datentöpfe“ europäischer Sicherheitsbehörden sollten besser miteinander „verknüpft“ werden. Einen entsprechenden Vorschlag habe er bereits vor den blutigen Attentaten letzter Woche bei der Europäischen Kommission eingereicht. Wie diese Verknüpfung im Detail aussehen soll, wurde nicht bekannt. Grundsätzlich geht es dabei um eine Kompetenzerweiterung von Europol.
Passend dazu berichteten wir über die verschiedenen Europol-Dateien zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“. Zu 90 Prozent werden diese durch die Polizeiarbeit aus fünf Mitgliedsstaaten gefüllt, aber auch US-Behörden sind beteiligt. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Datenbanken basieren hauptsächlich auf dem jüngsten Bericht des „Anti-Terrorismus-Koordinators“ der Europäischen Union sowie auf mehreren Kleinen Anfragen.
FBI entsperrt iPhone selbstständig
Im Streit Apple vs. FBI kam es diese Woche zu einer Wende. Die amerikanische Ermittlungsbehörde bat das kalifornische Bundesgericht darum, die Entsperrungs-Anordnung gegenüber dem iPhone-Hersteller zurückzuziehen, da man nicht mehr auf Hilfe durch den US-Konzern angewiesen sei. Das FBI ist demnach eigenständig in der Lage, die verschlüsselten Inhalte des iPhone 5C des Attentäters von San Bernardino auszulesen. Methodik und beteiligte Personen des Einsatzes blieben unbekannt, laut US-Regierung seien „Parteien außerhalb der Regierung“ mit Entschlüsselungsmethoden an das FBI herangetreten. Die Aktion hat eine signalisierende Wirkung an Regime, Kriminelle und Verbraucher weltweit: Ganze iPhone-Modellreihen sind unsicher.
BKA-Liste zu vereitelten Terroranschlägen
Laut Aussagen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) diese Woche haben deutsche Sicherheitsbehörden elf Terroranschläge seit dem Jahr 2000 verhindert. Auf Anfrage bekamen wir eine Liste der vereitelten Anschläge. Angaben, wie die Anschläge verhindert wurden und welche Behörden beteiligt waren darin nicht enthalten. Wir haben die BKA-Angaben mit entsprechenden Presseberichten ergänzt und so ausführliche Informationen zu den einzelnen Anschlagsversuchen zusammengestellt. So wurde ersichtlich, dass bei mindestens vier Fällen Hinweise von ausländischen Geheimdiensten und oft auch glückliche Umstände ausschlaggebend waren.
Weitere Neuigkeiten zum BKA erwarten wir am 20. April. Dann will das Bundesverfassungsgericht nämlich seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Mit diesem werden die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen direkt angegriffen. Die umstrittene Methode installiert eine Spionage-Software auf den entsprechenden Geräten und soll bei verschiedenen Delikten angewendet werden. Wir werden live berichten.
Die Transformation des Journalismus durch Social Media
Unter dem Titel „Facebook, Google & Co. fördern und kolonisieren den Journalismus“ analyisiert Gastautor Prof. Dr. Volker Lilienthal die Veränderung der medialen Welt, insbesondere der Journalismus-Branche durch die Einflüsse von Social Media. Durch Initiativen, wie die „Instant Articles“-Funktion von Facebook oder die „Digital News Initiative“ von Google, bemühen sich die beiden Internet-Riesen zunehmend um die Integration und Förderung von journalistischen Tools. Dabei geht es auch um Datenschutz, die algorithmische Mechanik von Newsfeed und Suchergebnissen sowie Netzneutralität.
Neues zu Netzneutralität in der EU
Das EU-Parlament hat letzten Oktober einem Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt, bei dem vieles unklar blieb und der zu Gunsten der Telekommunikationsunternehmen ausfiel. Nun ist allerdings die Zivilgesellschaft gefragt, denn es wird unter SaveTheInternet.eu eine Online-Konsultation geben. Positive Beispiele gab es in den USA und Indien, dort hatten Millionen Stimmen aus der Bevölkerung die Beschließung der Netzneutralität erwirkt. Jetzt sind die Europäer an der Reihe, die Regulierungsbehörde von den Argumenten für Netzneutralität zu überzeugen!
Telekom Deutschland will künftig auch bei der Spotify-Flatrate die Geschwindigkeit drosseln. Schuld gibt der deutsche Konzern der EU-Verordnung zur Netzneutralität, die die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (jedoch mit unklaren Ausnahmen). So sollen „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“.
Auch bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt will die Telekom mit halb-lauteren Methoden mitspielen und diktiert der deutschen Bundesregierung ihre Wünsche, die diese nur allzugerne übernimmt und eins-zu-eins an die EU-Kommission übergibt.
BND: Geburtstag ohne Reform
Das Bundeskanzleramt hat die Reform des Auslandsgeheimdienstes BND auf Eis gelegt. Dabei wäre doch der sechzigste Geburtstag der Schlapphüte ein schöner Anlass gewesen, den Laden etwas besser zu kontrollieren. Wir haben uns mal umgehört, wie Abgeordnete das „auf Eis legen“ der Reform auf Schäubles Intervention finden: Und siehe da, sowohl die SPD wie Grüne sind gar nicht amused über die Verzögerung. Nur – war die SPD nicht auch Teil der Regierung?
Beunruhigendes aus Uganda und Vietnam
Ausgehend von einer Länderstudie durch Privacy International (PI) berichteten wir von der exemplarisch über die Überwachungspraxis in Uganda. Im Gegensatz zu Aussagen der Regierung ist der Ausmaß an Überwachung im korrupten Uganda relativ gering, was an mangelnder Technik(kompetenz) sowie der hohen Bestechlichkeit der Beamten liegt.
Die Basisstudie „State of Surveillance“ untersucht verschiedene Länder weltweit entlang der Kategorien Kommunikationsstatistiken, Zivilgesellschaft, internationaler und nationaler Rechtsrahmen, Datenschutzmaßnahmen, wichtige staatliche und wirtschaftliche Akteure, vorhandene Überwachungstechnologien und bekannte Fälle von Überwachung.
Außerdem thematisierten wir die Verurteilung des vietnamesischen Bloggers Nguyen Huu Vinh und seiner Assistentin Nguyen Thi Minh Thuy. Die Beiden berichteten über soziale und wirtschaftliche Themen sowie Demokratie und kritisierten auch die Politik der vietnamesischen Regierung. Sie wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt, rund 100 Demonstrierende solidarisierten sich vor dem Gerichtsgebäude.
Wissenschaftliche Gutachten und Zahlen gegen die Massenüberwachung
Laut einem Report von onlinecensorship.org löscht Facebook weit mehr Inhalte als die eigenen Richtlinien vorschreiben. Die Webseite sammelte seit November 2015 entsprechende Fälle verschiedener Social-Media Plattformen, um so mehr über die gängige Löschungspraktiken zu erfahren.
Wie wir berichteten, sind auf der Seite sehrgutachten.de die veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages einsehbar. Wir haben die gut 2000 Dokumente ein bisschen durchgesehen und eine netzpolitische Leseempfehlung erstellt.
Für Aufsehen sorgte diese Woche das Bekanntwerden von Sicherheitsproblemen bei SAP. Der viertgrößte Softwarehersteller der Welt ließ im Update-Prozess seiner Programme dem Kunden die Wahl, eine unverschlüsselte oder verschlüsselte Verbindung zu nutzen. Bei letzterer ließen sich Datenpakete abfangen und manipulierte Pakete einschleusen.
Mit öffentlich verfügbaren Daten zu Terroranschlägen zeigte Kolummnist Sascha Lobo die Unsinnigkeit von Massenüberwachung auf. Demnach seien sämtliche identifizierte Täter der letzten fünf islamistischen Attentate auf europäischem Boden den Behörden bekannt gewesen.
An der Universität Arizona diskutieren die drei Kritiker von staatlicher Überwachung Snowden, Chomsky und Greenwald über Privatsphäre. Das interessante Gespräch wurde auf Video aufgezeichnet.
Die Stadt New York führt 10.000 kostenlose W‑LAN Hotspots ein. Diese erfreuliche Nachricht wurde allerdings von datenschutzrechtlichen Bedenken überschattet, denn die Säulen sind mit einer Kamera, Temperatursensoren und Mikrofonen ausgestattet. Außerdem werden die Mailadressen sowie die besuchten Seiten der Nutzer gespeichert. Auch in Berlin ist ein entsprechendes, wenn auch weitaus kleineres Projekt geplant, das hoffentlich ohne derart invasive Begleitmaßnahmen auskommen wird.
Besorgnis bereitete außerdem die zunehmende Intransparenz der US-Behörden. 4 von 5 Antworten auf Anfragen wurden entweder abgelehnt oder geschwärzt.
-
: FCC-Chef Tom Wheeler über Netzneutralität – und das nächste große Thema
Tom Wheeler. Früher Lobbyist für die Kabelnetz- und Mobilfunkindustrie, jetzt Chef der Regulierungsbehörde FCC. : FCC-Chef Tom Wheeler über Netzneutralität – und das nächste große Thema In einem längeren Interview mit The Verge zeichnet der Chef der Regulierungsbehörde FCC, Tom Wheeler, den Kampf für Netzneutralität in den USA nach und spricht, wenn auch zurückhaltend, über nach wie vor offene Punkte wie Zero Rating. Mit dieser umstrittenen Praxis können sich Diensteanbieter eine indirekte Überholspur bei den Netzbetreibern erkaufen, indem sie bestimmte Dienste vom Transfervolumen ausnehmen. Die FCC untersucht derzeit, ob dadurch die sogenannte „Open Internet Order“ unterlaufen wird, die eine diskrimierungsfreie Behandlung von Datenpaketen sicherstellen und somit die Netzneutralität schützen soll.
Desweiteren äußert sich Wheeler unter anderem über den Umstieg auf Software-defined networking, Frequenz-Regulierung, und warum Privatsphäre das nächste große Thema ist:
There are three key concepts: One, that [broadband companies] are collecting data on me and it isn’t being held securely. Two, they’re collecting data on me and they ought to be telling me what they’re collecting and what it’s being used for. And three, I ought to have the choice to say whether I want them to do that or not.
-
: Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten
Logo: <a href="http://www.die-medienanstalten.de">Medienanstalten</a> : Netzneutralität: Medienanstalten wollen Angebotsvielfalt erhalten Die Medienanstalten sprechen sich für eine möglichst enge Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität aus. In einer Stellungnahme, die gestern der Bundesnetzagentur übergeben wurde, halten sie das für die Erarbeitung der Leitlinien verantwortliche Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) an, „die Idee des chancengleichen Zugangs zu den Inhalten im Netz“ umfassend zu berücksichtigen und „vielfaltsrelevante Überlegungen“ in die noch zu schaffenden Regeln einfließen zu lassen.
So sollte GEREK die Mindestanforderungen an Internetzugangsdienste klar definieren und als Referenzpunkt die Qualität heranziehen, die der Mehrheit aller Nutzer zur Verfügung steht und diese Messlatte dynamisch anpassen. Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern sollten Anbietern keine Vorteile gegenüber ihrer gleichartigen Konkurrenz verschaffen und „Zero-Rating-Angebote sollten – wenn überhaupt – nur Dienste-agnostisch eingesetzt werden“. Spezialdienste sollten nur in engen Ausnahmefällen zugelassen werden, was etwa bei „audiovisuellen Mediendiensten“ nicht der Fall sei.
Die im vergangenen Oktober verabschiedete EU-Verordnung war unter anderem deshalb in die Kritik geraten, weil sie das Prinzip des offenen Internets, in dem Daten diskrimierungsfrei und unabhängig von Inhalt, Sender oder Empfänger übertragen werden („Best Effort“), nur unzureichend im Gesetzestext verankert hat. Die offenstehenden Schlupflöcher haben Unternehmen wie beispielsweise die Telekom Deutschland auf den Plan gerufen, die unmittelbar nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament Überholspuren „im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ gefordert haben. GEREK hat bis zum August 2016 Zeit, Leitlinien zu erarbeiten, die die strittigen Fragen klären sollen.
-
: Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a> : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.
Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.
Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.
Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.


Foto: RvMWillich (
Foto: D. Clow Maryland (
Foto: Boegh (
Foto: netzpolitik.org (
Foto: Konrad Lembcke (