Bislang war die Spotify-Flatrate der Telekom Deutschland von einer Geschwindigkeitsdrosselung ausgenommen, selbst wenn das monatliche Datentransfervolumen ausgeschöpft war. Das soll sich künftig ändern, teilte der Netzbetreiber in einem Blog-Eintrag mit und versuchte, der EU den schwarzen Peter zuzuschieben (Hervorhebung aus dem Original übernommen):
Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.
In Frage stellt die Telekom freilich nicht die umstrittene Praxis, gegen Bezahlung bestimmte Dienste – wie hier Spotify – vom Transfervolumen auszunehmen und ihnen so Startvorteile gegenüber ihrer Konkurrenz zu verschaffen (Zero Rating); auch die Drosselung auf eine tatsächlich unbenutzbare Bandbreite ist aus Sicht der Telekom nicht das Problem. Schließlich steht es ja den Kunden frei, die kostenpflichtige SpeedOn-Option hinzuzubuchen, um die Volumensgrenze zurückzusetzen beziehungsweise zu erhöhen.
Stattdessen soll die EU-Verordnung an der Misere Schuld sein, da sie die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (mit den berühmt-berüchtigten und weiterhin unklaren Ausnahmen) und von den Netzbetreibern verlangt, dass „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden GEREK-Leitlinien eindeutig klarstellen werden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating ebenfalls gegen dieses Prinzip verstoßen, diskriminierende Auswirkungen haben und demnach unzulässig sind.
