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: Regulierungsbehörde antwortet zum Spotify-Tarif in Österreich
: Regulierungsbehörde antwortet zum Spotify-Tarif in Österreich Die Österreichische Regulierungsbehörde RTR antwortete mir auf 5 Fragen zum neuen Spotify-Tarif des Mobilfunkers Drei. Wir haben über die Vorstellung dieser Verletzung der Netzneutralität letzte Woche hier bereits berichtet. Sehr lesenswert sind auch die 5 Gründe von Leonhard Dobusch wieso der Spotify-Tarif ein Problem darstellt und welche Stellen jetzt gefordert sind einzuschreiten. Die direkteste Möglichkeit etwas zu unternehmen hat die Regulierungsbehörde RTR, die sieht das jedoch etwas anders:
1) Wann hat die Behörde Kenntnis vom Spotify-Tarif erhalten?
Die RTR-GmbH hat vom Spotify-Tarif am Mittwoch (4. Juni 2014) aus
Medienberichten erfahren.2) Sofern es ein Verfahren im Rahmen geänderter AGB Bedingungen für
dieses Zusatzpaket gab, wurden von Seiten der Behörde Bedenken oder
Einspruch vorgebracht?Da es sich beim gegenständlichen Angebot beim Stand der derzeitigen Beurteilung um ein Zusatzservice handelt und nicht um einen Kommunikationsdienst im Sinne des § 3 Z 9 TKG 2003, unterliegt dieses Angebot nicht der Prüfung der Telekom-Control-Kommission nach § 25 Abs 6 TKG 2003 und wurde von Drei auch nicht bei der RTR-GmbH angezeigt. Zu den offenen technischen Fragen des Angebots (siehe Antwort Frage 3) schickt die RTR-GmbH ein Auskunftsersuchen nach dem Telekommunikationsgesetz an Drei.
Kommentar: Die AGBs von Internet-Produkten müssen der Regulierungsbehörde angezeigt werden und die hat dann die Möglichkeit Dinge zu beanstanden und diese AGBs im Zweifelsfall auch wieder zurückweisen. Bei Zusatzprodukten muss dies scheinbar nicht erfolgen. Man hört aber durch, dass die Regulierungsbehörde trotzdem gerne vorab informiert gewesen wäre.
3) Sieht die RTR in diesem neuen Spotify-Tarif eine Verletzung der
Netzneutralität nach dem RTR-Positionspapier zur Netzneutralität?Die RTR-GmbH steht dem neuen von H3A präsentierten Spotify Angebot kritisch gegenüber, da es durch die Nicht-Anrechnung der anfallenden Daten auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen zu einer kommerziellen Bevorzugung eines speziellen Dienstes kommt. Ebenso unterliegt Spotify möglicherweise keiner potentiellen Drosselung nach Überschreiten des Datenvolumens, was als technische Bevorzugung zu werten wäre. Darüber hinaus wäre eine Ausnahme von Spotify aus der Bandbreitenlimitierung denkbar. Die RTR-GmbH stellt diesbezüglich genauere Analysen an und richtet deswegen ein Auskunftsersuchen zu den technischen Details an H3A. Sowohl die kommerzielle als auch die technische Bevorzugung von Spotify widerspricht dem Prinzip der Netzneutralität und steht daher nicht im Einklang mit dem Positionspapier der RTR-GmbH. Mittel- und langfristig gefährden solche Verstöße gegen die Netzneutralität die Innovationskraft des Internets, da andere ähnliche Dienste benachteiligt und der Wettbewerb auf diesen Markt verzerrt wird. Positiv ist lediglich zu vermerken, dass der Endkunde nicht „zwangsbeglückt“ wird sondern sich aktiv für den Dienst entscheiden muss. Dieser Umstand mildert die Bedenken gegen das Angebot, kann sie aber nicht beseitigen.
Kommentar: Für eine Behörde ist das ein außerordentlich klares Statement. Am Ende wird zwar ein klein wenig zurück gerudert, aber ein solches Auskunftsersuchen ist schon eines der Druckmittel im Arsenal der RTR und kann der erste Schritt im Rahmen eines sogenannten Aufsichtsverfahrens sein, wo noch viel härtere Schritte folgen können. Das Auskunftsersuchen der RTR müsste die selbe Antwort bekommen wie meine Anfrage an den Drei Support vom 6. Juni, also dass Spotify auch nach verbrauchtem Monatsvolumen nicht gedrosselt wird.
4) Hat die RTR rein rechtlich eine Handhabe um dieses vertikal
integrierte Zusatzprodukt vom Markt zu nehmen?Wie bereits in unserem Positionspapier zur Netzneutralität dargelegt, verfügt die RTR-GmbH derzeit nur über einen eingeschränkten rechtlichen Handlungsspielraum. Die geplante Verordnung der Europäischen Kommission, die gegenwärtig diskutiert wird, würde solche Angebote neuen Regeln unterwerfen und den Handlungsspielraum der RTR-GmbH entscheidend erweitern. Der Umstand, dass es bezüglich des aktuellen Angebots von H3A keine konkreten rechtlichen Grundlagen gibt, unterstreicht nochmals die Notwendigkeit einer europaweiten harmonisierten Regelung. Daher setzt sich die RTR-GmbH auf europäischer Ebene für eine rasche gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein.
Kommentar: Mit dem Verweis auf die EU Verordnung zur Netzneutralität hat die RTR Recht. Natürlich ist nur eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein wirklicher, rechtssicherer Schutz vor den Bestrebungen der ISPs die Kontrolle über ihr Netzwerk zu missbrauchen. Damit ist Österreich gefordert sich im Rat der Europäischen Union für eine echte Absicherung der Netzneutralität einzusetzen und rasch die Verordnung zum Telekom Binnenmarkt fertig zu verhandeln.
Aber auch ohne EU Verordnung hätte die RTR, nach meiner Auffassung, weitere Mittel zur Verfügung. In einem so genannten Aufsichtsverfahren kann die Behörde auch selbstständig tätig werden und von der Beauskunftung einzelner Informationen bis hin zur Enteignung eines ISPs autonom sehr viel tun. In der alltäglichen Regulierungspraxis greift man natürlich nur selten zu solch drastischen Mitteln wie Enteignung. In den meisten Fällen reicht die Drohung der Behörde schon aus, um ihren Willen durchzusetzen. Ob Sie das in diesem Fall tun wird ist die eigentliche Frage.
5) Sofern eine solche rechtliche Handhabe existiert, würde die RTR in
diesem Fall davon gebrauch machen?Da der rechtliche Handlungsspielraum der RTR-GmbH derzeit stark eingeschränkt ist, handelt es sich hierbei um eine hypothetische Frage. Die RTR-GmbH wird Angebote dieser Art analysieren und die zukünftigen Entwicklungen genau beobachten.
Um für Klarheit zu sorgen habe ich noch einmal ein paar Fragen an die RTR gestellt:
1) Wurde im Rahmen ihres Auskunftsersuchen an Drei bereits ein Aufsichtsverfahren eingeleitet?
2) Bis wann rechnen sie mit einer Antwort auf ihr Auskunftsersuchen an Drei? (Fristsetzung)
3) Bis wann ist mit einer Analyse von Seiten der RTR in diesem Fall zu rechnen und wird diese zur Gänze oder in Teilen öffentlich gemacht?
4) Hätte die RTR im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens nicht einen erweiterten Handlungsspielraum, von welchem sie selbstständig zur Durchsetzung ihres Positionspapiers gebrauch machen könnte?
5) Wurde ebenfalls ein Auskunftsersuchen an Spotify gestellt bzw. planen Sie von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen?
6) Liegen BEREC Informationen zu vertikal integrierten Zusatzpaketen, wie zum Beispiel Spotify oder Deezer, vor?
7) Gäbe es im Rahmen der Universaldienst-Richtlinie eine Möglichkeit für die Behörde in diesem Fall selbstständig tätig zu werden bzw. könnte das zuständige Ministerium auf Basis bestehender Gesetzte mittels Verordnung neuen Handlungsspielraum für die Behörde in diesem Fall eröffnen? -
: Spotify-Tarif jetzt auch in Österreich
: Spotify-Tarif jetzt auch in Österreich
Heute hat der Österreichische Mobilfunker Drei gemeinsam mit Spotify einen neuen Tarif vorgestellt. Der Musikstreamingdienst wird ab sofort als Zusatzpaket angeboten und sein Datenverbrauch wird vom monatlichen Volumen nicht mehr abgezogen. Das ist ein klarer Bruch der Netzneutralität, weil der Provider seine Machtposition über das Netzwerk ausnutzt um einzelne Dienste zu bevorzugen.“Spotify erhält bei der Datenübertragung keine Vorfahrt“
Spotify hat die Strategie in möglichst vielen Ländern Partnerschaften mit Mobilfunkunternehmen einzugehen, um das Datenvolumen seines Dienstes zu subventionieren. Aktuell gibt es derartige Abkommen in 25 Ländern. Nach eigenen Aussagen geht es dem Unternehmen auch nicht darum Gewinn zu machen, sondern einzig um möglichst hohe Marktanteile. In Österreich teilt sich Spotify mit dem Konkurrenten Deezer bereits 90% des heimischen Musikstreamingmarktes. Ein langer Atem durch genügend Venture-Capital, eine bereits jetzt dominante Marktposition und die Bereitschaft mit Abmachungen das eigene Datenvolumen zu subventionieren, hört sich nach einem guten Rezept an um den jungen Markt im Musikstreaming kaputt zu machen.
Der Spotify-Konkurrent Deezer hat schon seit fast zwei Jahren einen Deal mit T‑Mobile Österreich, dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verletzung der Netzneutralität. Die Daten von Deezer wurden zwar als “unlimited Musik” beworben, aber genau so vom Volumen abgezogen und gedrosselt, wie alle anderen Dienste auch. Ob Deezer und T‑Mobile Österreich jetzt unter Druck kommen und nachziehen werden, ist abzuwarten.
Rudolf Schrefl, CCO von Hutchison Drei Austria beteuerte heute noch “Spotify erhält bei der Datenübertragung keine Vorfahrt“. Auch wenn diese Aussage an der preislichen Diskriminierung über die Volumensausnahme vorbei geht, ist sie trotzdem falsch. Laut Auskunft vom Drei Support vom 6. Juni 2014 kriegt Spotify die volle Bandbreite auch wenn alle anderen Dienste bereits gedrosselt sind, weil das monatliche Volumen durch andere Dienste bereits ausgenutzt ist.
Was tut die Regulierungsbehörde?
Abgesehen von Peering-Disputes zwischen dem größten Incumbend-Provider und YouTube (war natürlich nur ein technisches Gebrechen *hust*), ist Österreich als Insel der Seeligen bisher von gröberen Verletzungen der Netzneutralität verschont geblieben. Das hat sich heute geändert. In der Vergangenheit hat die Regulierungsbehörde RTR genügend Drohpotential gegenüber der Industrie bewiesen, um auch ohne rechtliche Grundlage für den Erhalt der Netzneutralität zu sorgen.
Die Behörde äußerte sich noch 2013 in einem Positionspapier zur Netzneutralität. Laut diesem Papier ist eine solche Volumensausnahme, wie sie Spotify betreibt, eine “(ökonomische) Abweichung von der Netzneutralität”. Inzwischen hat sich jedoch die Geschäftsführung in der RTR geändert, der neue Geschäftsführer Johannes Gungl war 2008 bis 2013 bei Orange, einem Mobilfunker der inzwischen von Drei gekauft wurde. Eine Stellungnahme zum konkreten Fall ist noch ausständig.
Ob die Regulierungsbehörde überhaupt eine rechtliche Handhabe besitzt, um gegen solche Zusatzpakete vorzugehen, ist ebenfalls fragwürdig. Die Initiative für Netzfreiheit fordert schon seit Jahren eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, auf EU-Ebene hätte man jetzt die Möglichkeit im Rahmen der Verhandlungen um die Telekombinnenmarktverordnung im Rat der Europäischen Union zu einer dauerhaften Lösung für ganz Europa zu finden.
Eines hat sich heute gezeigt: während die Politik untätig bleibt, ist die Industrie weiter damit beschäftigt Fakten zu schaffen und Schritt für Schritt das Prinzip der Netzneutralität abzuschaffen.