In der bislang ungeklärten Frage, ob bestimmte Anwendungen vom monatlichen Transfervolumen ausgenommen werden dürfen, ist das niederländische Parlament mit einem Gesetz vorgeprescht, das solche Zero-Rating-Angebote auf nationaler Ebene verbietet. Schon bisher galten in den Niederlanden starke Regeln zur Netzneutralität, die mit dem jetzigen Verbot von Preisdiskriminierung zusätzlich gestärkt werden. Die im Vorjahr verabschiedeten EU-Regeln zur Netzneutralität haben offengelassen, ob solche Angebote europaweit zulässig, verboten oder überhaupt nicht von der EU-Verordnung erfasst sind.
Derzeit arbeiten die europäischen Regulierer unter der Federführung der Dachorganisation BEREC am Feinschliff der EU-Verordnung, die strittige Punkte wie Zero Rating, bezahlte Überholspuren („Spezialdienste“) oder Verkehrsmanagement offengelassen hat. Sollte die Regulierungsbehörde entscheiden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und von dieser erlaubt werden, dann wäre der niederländische Vorstoß freilich hinfällig.
„Die heutige Entscheidung des niederländischen Parlaments stellt klar, wie die EU Verordnung zur Netzneutralität ausgelegt werden muss. Verbraucher werden davor geschützt, dass Telekom-Betreiber entscheiden, welche Dienste sie nutzen können“, erklärte netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit, einer Organisation für digitale Bürgerrechte. Eine für Juni 2016 geplante öffentliche Konsultationsphase soll zusätzliche Meinungen der Zivilgesellschaft einholen. Über die Seite SaveTheInternet.eu lässt sich dies ohne großen Aufwand erledigen.
