Auf der vergangenen re:publica sprach auch unser Digitalkommissar Günther Oettinger. Günther Oettinger hatte von sich aus Interesse gezeigt, auf der re:publica zu sprechen. Wir hatten ihm angeboten, mit uns auf der Bühne zu diskutieren – und haben daraufhin nichts mehr von seinem Büro gehört. Das Gespräch mit ihm fand dann auf der Media Convention statt, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Medienboard Berlin-Brandenburg im Rahmen der re:publica organisiert wurde.
Nachdem ich bereits einige Artikel darüber gelesen und mir diverse Diskussionsteilnehmer davon erzählt hatten, hab ich mir die halbe Stunde Gespräch gestern Abend nochmal angeschaut. Ich kann nicht genau sagen, ob ich das allen anderen auch empfehlen möchte. Es ist natürlich auf die eine Art interessant: Oettinger beherrscht wie kaum ein anderer Buzzword-Bingo. Er schafft es, möglichst viele Fachbegriffe in eine Reihenfolge zu packen, so dass es für Nicht-Experten irgendwie nach Kompetenz klingt. Aber er beantwortet kaum eine Frage, obwohl das mit dieser Kommunikations-Strategie immer so klingt. Zumindest für Nicht-Experten.
Thomas Knüwer fasste das in seinem Blog Indiskretion Ehrensache passend zusammen:
Günther Oettinger ließ sich im Rahmen der Media Convention 30 Minuten zum Thema Netzneutralität interviewen. Dabei bewarb er sich auf den Stoiber-Transrapid-Gedächtnispreis. Im Sekundentakt warf er mit Buzzwords um sich, ein Zusammenhang war meist nicht erkennbar. “Sie müssen mir schon zutrauen, dass ich meinen Job mache”, murrte er – und erntete lautes Gelächter.
Spezifische Fachfragen wurden mit einem Schwall an Buzzword-Bingo (nicht)beantwortet. Es war auch unklar, ob er überhaupt in der Lage war, irgendwelche Fachfragen zu beantworten, weil er es kaum versuchte und schon mit einfachen Sachen überfordert war.
Am Anfang ging es noch um die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die für Whisteblower und Journalisten gefährlich sein könnte. Anstatt auf die spezifischen Gefahren durch einzelne Abschnitte der Richtlinie einzugehen – immerhin wurde die Richtlinie ja nicht als Ganzes verurteilt – gab es als Antwort von Oettinger nur das große Ganze: Die Gefahr vor den Chinesen und dass der Bäckermeister nicht seine Einkaufspolitik transparent machen sollte.
Bezeichnend für seine eventuelle Überforderung war, dass er die mehrfach von der TSM-Directive (Telecom Single Market-Richtlinie) sprach. Die TSM ist aber eine Verordnung und der Unterschied im EU-Gesetzgebungsprozess zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist fundamental. Wir bringen das unseren Praktikanten in der ersten Woche bei, ein erfahrener EU-Kommissar sollte das nach diversen Jahren Amtszeit im Blut haben. Das war nicht der einzige inhaltliche Fehler zum Thema Netzneutralität. Zwischendurch erklärte er dem Publikum, dass es bis vor kurzem „nirgendwo in der Europa“ Netzneutralitätsregeln gegeben habe. Und jetzt alles toll sei. Offensichtlich wusste er nicht, dass mit der TSM-Verordnung die nationalen Gesetze in den Niederlanden und Slowenien aufgehoben wurden, die weitergehend und mit weniger Schlupflöchern versehen waren.
Als er zu den Plänen der Deutschen Telekom gefragt wurde, die einen Tag nach Verabschiedung der TSM-Verordnung in ihrem Blog erklärte, dass sie gerne zukünftig Start-Ups gegen eine Umsatzbeteiligung auf die neu zu entstehenden Überholspuren (Spezialdienste) lassen möchte, erklärte er nur, dass sei ja auf Basis der alten Regeln passiert. Was technisch stimmt, weil die neuen Regeln noch nicht in Kraft waren, aber warum sollte die Deutsche Telekom so blöd sein, in ihrer Ankündigung die gerade abgestimmten Regeln nicht zu berücksichtigen?
Letztendlich sei das mit der Netzneutralität aber auch nicht so wichtig, denn demnächst gibt es die fünfte Generation des Mobilfunks 5G! Und Glasfaser! Nachgefragt, wann das denn soweit sei, erklärte Oettinger: „2020 ist in fünf Jahren, gnädige Frau“. Immerhin investiere die EU-Kommission Millionen (!) in die Förderung von 5G. Und damit gäbe es dann die Frage nach Diskriminierung nicht mehr. Was aber zu beweisen wäre! Konkret nach Details gefragt, was denn der Unterschied zwischen kommerziell verbotenem, aber unter Umständen nicht-kommerziell erlaubtem Verkehrsmanagement sei (es ging immer noch um Netzneutralität), gab es einen Exkurs zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, autonomen Autos und dass die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.
Die moderierende Journalistin gab dann auch immer nach einigen Fragen auf und wechselte zum nächsten Thema in der Hoffnung, irgendwann auch mal eine konkrete Antwort auf ihre konkreten Fragen zu erhalten. Die einzige klare Sache kam zum Schluss, als Oettinger erklärte, dass er im September oder Oktober den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform vorlegen würde. Die Ausführungen davor lassen aber schon erahnen, in welche Richtung diese geht: In der langen Auflistung, mit wem er sich in der Thematik alles getroffen habe, fehlten natürlich die Nutzer. Die in dieser Frage aber nicht vergessen werden sollten, wenn man das Versprechen einlösen will, „einen Kompromiss zwischen den Interessen aus Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen“.
Hier der gesamte Talk zum Nachschauen auf YouTube:
