Am 14. April stimmt das Europaparlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Und die hat es in sich: Sie könnte Leaks, Recherchen und Veröffentlichungen wie die Panama Papers in Zukunft deutlich erschweren. Journalisten sehen die Richtlinie als Bedrohung, für Whistleblower ist sie gefährlich und Gewerkschaften fürchten um die Rechte von Arbeitnehmern.
Pikant: Nach Bekanntwerden der Panama Papers forderte sogar die SPD-Generalsekretärin einen stärkeren Whistleblowerschutz. Die Sozialdemokraten haben nun in der kommenden Woche im Europäischen Parlament die Chance, sich gegen eine Verschlechterung der Situation von Whistleblowern und der Pressefreiheit einzusetzen, indem sie die neue EU-Richtlinie ablehnen.
Von Anfang an hart kritisiert
Seit die Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren ist, gibt es international Proteste. In einem offenen Brief kritisierten schon im April 2015 internationale Gewerkschaftsvertreter:
Es mag zwar nötig und legitim sein, Wirtschaftsakteure vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Jedoch ist es dazu weder nötig noch legitim, der öffentlichen Debatte und der Transparenz solch eine große Menge an Informationen vorzuenthalten. Wir glauben nicht an die Kriminalisierung der Arbeit von Whistleblowern, Journalisten und Gewerkschaftsaktivisten.
In Deutschland protestierten unter anderem Correctiv, DGB und die Deutsche Journalistenunion gemeinsam gegen die Richtlinie.
Stärkung von Unternehmen auf Kosten von Pressefreiheit und Whistleblowern
Substanziell hat sich im Gesetzgebungsverfahren trotz der Proteste an der Richtlinie nichts geändert. Einziger Kompromiss war der Zusatz einer Ausnahme „zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit“ sowie „zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit, sofern der Beklagte zum Schutz des öffentlichen Interesses gehandelt hat“.
Die zentralen Probleme bleiben aber: Unternehmen bestimmen eigenständig, was ein Geschäftsgeheimnis ist. In vielen Ländern, unter anderem in Deutschland, bedeutet die EU-Richtlinie eine Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse. Zudem bekommen Unternehmen ein zivilrechtliches Instrumentarium an die Hand, mit dem sie Whistleblower, Journalisten und Gewerkschaftsvertreter einschüchtern können. Denn um straffrei zu bleiben, müssen nach der Richtlinie Journalisten – und nicht etwa die Kläger – beweisen, dass sie im öffentlichen und nicht im privaten Interesse gehandelt haben.
Das moniert auch Christian Humborg vom investigativen Recherchebüro Correctiv.org:
Die geplante Richtlinie ermöglicht Unternehmen, gegen jede Berichterstattung zunächst einmal rechtlich vorzugehen, denn sie können selbst definieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Ob sie am Ende den Prozess gewinnen, ist doch vielen Unternehmen egal, Hauptsache sie haben den Journalisten das Leben schwer gemacht.
Volker Tripp, Jurist bei der Digitalen Gesellschaft, sieht vor allem Organisationen oder Personen, bei denen der Pressestatus ungeklärt ist, durch die Richtlinie gefährdet,
[..] da die Richtlinie ermöglichen soll, „rechtsverletzende Produkte“ (also solche, die Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen) vom Markt zu entfernen. Über die Richtlinie könnte also z.B. Wikileaks gezwungen werden, bestimmte Informationen, die als Geschäftsgeheimnis gelten, nicht öffentlich zugänglich zu machen. Prinzipiell droht die gleiche Gefahr auch Presseorganen [..]
In einem Fall wie den Panama Papers etwa müsste der Whistleblower im Falle einer Anklage durch die Kanzlei Mossack Fonseca nachweisen, dass er bei seinen Leaks nicht vor allem finanzielle Motive verfolgt hat und dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse lag. Was ein legitimes öffentliches Interesse ist, wird in der Richtlinie allerdings gar nicht festgelegt.
Auch Produktsicherheit gefährdet
Auch die Informationsfreiheit ist durch die geplante Richtlinie in Gefahr: Da der Zugriff auf Geschäftsgeheimnisse stärker begrenzt wird, werden unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen etwa vom VW-Abgasbetrug weiter erschwert. Sogar dem TÜV könnte durch Geschäftsgeheimnisse eine Überprüfung von Produkten unmöglich gemacht werden.
Gerade im Kontext der Panama Papers sei es ein fatales Signal, die Geheimniskrämerei von Konzernen auszuweiten und Whistleblower abzuschrecken, sagt Julia Reda, die für die Piraten im Europaparlament sitzt.
Im Europaparlament forderte die grüne Fraktion deswegen eine Vertagung der Abstimmung und eine zusätzliche EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern. Gegen die EU-Richtlinie gibt es eine Petition bei Wemove.eu, die schon mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet haben.
Update:
Correctiv.org ruft dazu auf (Facebook-Video), bei EU-Abgeordneten der CDU und der SPD anzurufen und darauf einzuwirken, dass sie die Richtlinie ablehnen.
Erich Möchel hat beim ORF noch eine ausführliche Betrachtung der EU-Richtlinie gebracht. Er macht auch nochmal klar, dass es sich bei der Richtlinie gerade nicht um Schutz vor Wirtschaftsspionage handelt, sondern um ein Vorgehen gegen Whistleblower und Journalisten. Möchel hat alle Parteien im Parlament zu ihrer Haltung angefragt und schreibt:
Eine Anfrage von ORF.at an die Abgeordneten zum EU-Parlament zu diesem Thema brachte ein sehr ungewöhnliches Ergebnis. Obwohl es nur vier kurze Fragen an die fünf parlamentarischen Fraktionen waren, denen österreichische Abgeordnete angehören, fehlen nach mehr als zwei Tagen ausgerechnet die Antworten der drei größten Fraktionen. Reaktionen gab es nur seitens der Grünen sowie der FPÖ, die seit dem Sommer 2015 der von der französischen „Front National“ dominierten Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“ angehört.
