Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland meldet auf ihrer Webseite: EU-Kommission plant keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
Dies hat Martin Selmayr, der Kabinettchef von Kommissionspräsident Juncker, dem deutschen Justizminister Heiko Maas auf Nachfrage bereits am 2. März telefonisch mitgeteilt.
Diese Meldung klingt super, zum Jubeln ist es aber noch zu früh.
„Ich kann nicht in die Zukunft gucken“
Erstens wollen wir gerne eine Bestätigung direkt aus Brüssel, daran arbeiten wir.
Update: Eine Sprecherin der Generaldirektion für Migration und Inneres (HOME) bestätigt gegenüber netzpolitik.org:
Yes I confirm, the Commission is not preparing any new initiatives on Data Retention. And this position was given to the German Justice Minister when he called the President’s Head of Cabinet on 2 March.
Dass die Kommission derzeit keine neue Initiative vorbereitet, bedeutet aber noch keine endgültige Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung. Nach der angekündigten Konsultation kann durchaus ein Neuanlauf folgen. Wir haben nochmal nachgefragt, ob das nur für jetzt oder für die gesamte Legislaturperiode gilt.
Update: Ein Sprecher der Kommission in Berlin kommentierte gegenüber netzpolitik.org auf unsere Nachfrage:
Auf absehbare Zeit wird es da nichts geben. Aber man kann nie wissen, welche Ereignisse das wieder auf die Tagesordnung bringen. Ich kann nicht in die Zukunft gucken.
Update: Die Sprecherin der DG Home in Brüssel „kann nicht sagen“, ob das nur für den Moment oder für die gesamte Legislaturperiode gilt. Den Satz „Ich bräuchte eine Glaskugel“ wollte sie uns nicht freigeben, daher schließt sie sich dem Berliner Sprecher an: „Ich kann nicht in die Zukunft gucken.“
Keine Notwendigkeit für EU-Initiative?
Zweitens steht in der Meldung auch:
In ihrer Orientierungsdebatte zur künftigen Sicherheitsagenda nach den Anschlägen von Paris hatte die Europäische Kommission am 21. Januar unter anderem über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig, dass die Mitgliedstaaten unter Wahrung der vom EuGH genannten Grundsätze in diesem Bereich aktiv werden können. Für eine neue EU-weite Initiative der Kommission besteht demnach keine Notwendigkeit.
Wir hatten das Protokoll dieser Sitzung recherchiert und kamen nach der Analyse zu einem anderen Fazit: Kommission prüft neue Richtlinie – und Ausweitung auf Social Media
Da steht nirgends, dass „kein neuer Anlauf geplant“ ist – im Gegenteil. Avramopoulos bestätigt nicht nur „laufende Diskussionen, ob es einen neuen Gesetzesvorschlag geben soll“, sondern legt sogar eine Roadmap fest: er will eine „breit angelegte Konsultation“ starten und evaluieren, ob es einen neuen Gesetzes-Vorschlag braucht – das alles im Laufe des kommenden Jahres. Der Innenkommissar betont zwar einen „vorsichtigen und angemessen Ansatz“, aber zugleich auch die aus seiner Sicht „entscheidende Rolle, die Vorratsdaten im Kampf gegen den Terrorismus spielen können“.
Nationale Regelungen unberührt?
Drittens steht in der aktuellen Meldung:
Der Europäische Gerichtshof hatte am 8. April 2014 die geltende europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Nationale Regelungen bleiben davon unberührt, solange sie mit den Grundprinzipien unter EU-Recht, wie der sogenannten ePrivacy Richtlinie, im Einklang stehen.
Es stimmt, dass nationale Regelungen EU-Recht entsprechen müssen. Die ePrivacy-Richtlinie sagt in Artikel 15 aber, dass Rechtsvorschriften, die in Datenschutzrechte eingreifen, „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ sein müssen. Das kann eine flächendeckende, anlasslose Massendatenspeicherung aber niemals sein, wie auch diverse höchste Gerichte in Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene geurteilt haben.
Nationale Regelungen können aufgehoben werden
Erst im Januar kam der Juristische Dienst des Europaparlaments zu dem Fazit: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar
Daher könnte das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung indirekte Folgen auf die nationalen Maßnahmen haben, da die gleichen rechtlichen Erwägungen herangezogen werden könnten, um die Wirksamkeit der nationalen Gesetze ebenfalls in Frage zu stellen.
Nach dem Urteil haben Mitgliedstaaten ein noch höheres Risiko, dass nationale Gerichte ihre Rechtsvorschriften für nichtig erklären, ähnlich zu dem, wie es bereits in einer Reihe von Mitgliedstaaten geschehen ist.
Bereits im Juli 2014 kam eine Studie zweier Rechtsprofessoren zu einem ähnlichen Ergebnis: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand
Das Fazit der Abkehr vom Irrweg Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene muss daher lauten: auch die nationalen Gesetze müssen weg! (Und nicht andersrum.)
Keine deutsche Vorratsdatenspeicherung
Im Koalitionsvertrag steht übrigens zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“:
Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.
Da steht nichts von einer Vorratsdatenspeicherung ohne EU-Richtlinie. Und das ist auch gut so.
Irrweg Vorratsdatenspeicherung beenden
Oder um es mit Heribert Prantl zu sagen: Datenschutz ist kein Gnadenrecht
Der NSA-Skandal gerät in Vergessenheit, die alten Forderungen nach der Vorratsdatenspeicherung ertönen wieder. Aber der Schutz der Grundrechte ist keine Frage der Konjunktur.
