Trotz des vernichtenden EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung wird die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation auch weiterhin auf EU-Ebene diskutiert. Innenkommissar Avramopoulos sprach sich schon bei seiner Anhörung im Parlament für „künftige gemeinsame Vorschriften für die Vorratsdatenspeicherung“ aus, im Dezember bestätigte uns eine Sprecherin, dass mittlerweile nicht mehr um das „ob“, sondern nur noch um das „wie“ diskutiert wird – ruderte dann aber zurück.
Letzten Mittwoch hat auch die gesamte EU-Kommission in ihrer wöchentlichen Sitzung über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Danach verkündeten Sprecher, dass man derzeit nicht an einer neuen Richtlinie arbeite, aber Entwicklungen weiterhin prüft. Das griff Stefan Krempl auf heise online auf und titelte: EU-Kommission plant keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Auch der grüne Bundestags-Abgeordnete Konstantin von Notz bestätigte das mit einer Aussage der Bundesregierung von letztem Freitag:
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet die Europäische Kommission derzeit noch nicht an einer Neuauflage einer Richtlinie zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.
Uns war das ein bisschen zu dünn. Daher haben wir abgewartet, bis das Protokoll der Kommissionssitzung erhältlich ist – was erst freigegeben werden musste. Jetzt ist es online (Update: derzeit 404, lokaler Mirror) und darin sagt zunächst Innenkommissar Avramopoulos:
Returning to the consequences of the European Court judgment which invalidated the Data Retention Directive, he pointed out that personal data remained subject to the rules laid down by the Member States, which in turn had to comply with the fundamental principles of European law, in particular the ePrivacy Directive. He summarised the ongoing discussions on whether to put forward a new legislative proposal in this field, noting, on the one hand, the fundamental role that telecommunications records could play in the fight against terrorism and, on the other, the importance of adopting a cautious and measured approach. His department was therefore examining this question on the basis of the Court’s judgment concerning the conditions for appropriate protection of the privacy of citizens. He intended to subsequently launch a wide-ranging consultation that could, in his view, be accompanied by an impact assessment and evaluation of the need to prepare a new legislative proposal over the course of the coming year. In any event, he cautioned against a hasty reaction under the pressure of the recent tragic events in certain Member States.
Dann einigte sich die Kommission darauf:
with regard to the Data Retention Directive recently invalidated by the European Court of Justice, the wish to prioritise a prudent and robust approach in this complex matter, taking due account of the risk of possible restrictions of freedoms and social media to be included in the scope of a possible new version of the proposal to make it effective; questions as to the real effectiveness of a Data Retention Directive and, in any case, the need to base any revised proposal for the Directive on new data protection rules
Da steht nirgends, dass „kein neuer Anlauf geplant“ ist – im Gegenteil. Avramopoulos bestätigt nicht nur „laufende Diskussionen, ob es einen neuen Gesetzesvorschlag geben soll“, sondern legt sogar eine Roadmap fest: er will eine „breit angelegte Konsultation“ starten und evaluieren, ob es einen neuen Gesetzes-Vorschlag braucht – das alles im Laufe des kommenden Jahres. Der Innenkommissar betont zwar einen „vorsichtigen und angemessen Ansatz“, aber zugleich auch die aus seiner Sicht „entscheidende Rolle, die Vorratsdaten im Kampf gegen den Terrorismus spielen können“.
Die Kommission setzt noch einen drauf und will einen „umsichtigen und robusten Ansatz“. Man erkennt zwar „Risiken möglicher Freiheits-Einschränkungen“, fordert aber noch im selben Satz die Ausweitung „einer möglichen neuen Fassung des Vorschlags“ auf „Social Media“, um „wirksam“ zu sein. Wir erinnern uns: die alte, gekippte Richtlinie verpflichtete zur anlasslosen Speicherung der Verbindungsdaten sämtlicher Telefonate, SMS, E‑Mails und „Internet-Telefonie“. Von Chat-Diensten und „Social Media“ war da noch keine Rede. Die neue Kommission will damit sogar über die alte, grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung hinaus. Eine Entscheidung ist das selbstverständlich noch nicht. Aber auch wir haben letzte Woche in Brüssel gehört, dass die Kommission ernsthaft eine Ausweitung der zu speichernden Datentypen diskutiert.
Vor diesem Hintergrund können wir vor verkürzten Meldungen wie „EU-Kommission plant keine neue Richtlinie“ nur warnen. Die neue Kommission ist noch keine 100 Tage im Amt. Es ist klar, dass sie derzeit noch immer prüfen, welche Gesetzes-Initiativen sie in der neuen Legislatur-Periode einbringen wollen. Vor allem nach dem vernichtenden EuGH-Urteil fällt die Prüfung einer neuen Vorratsdatenspeicherung naturgemäß sehr umfassend aus. Eine Entscheidung, ob es einen neuen Anlauf geben soll, ist daher noch nicht getroffen. Die EU-Kommission steht dabei aber nicht nur unter dem Druck der Auswirkungen des EuGH-Urteils und uns als Zivilgesellschaft – sondern auch unter massiven Druck der 28 Innenminister der Mitgliedstaaten, die ziemlich einstimmig eine neue Richtlinie fordern.
Und das tut auch der deutsche Innenminister Thomas de Maizière, wie letzten Mittwoch in der Bundespressekonferenz nochmal bestätigt wurde:
FRAGE JUNG: Noch einmal an Herrn Dimroth zur Vorratsdatenspeicherung: Stimmt es, dass die Bundesregierung im EU-Rat eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vorantreibt?
DR. DIMROTH: Dazu ist auch schon relativ viel gesagt worden nicht nur von unserem Haus, sondern von verschiedenen Stellen auch innerhalb der Bundesregierung. Die Position des Bundesinnenministers zum Thema Vorratsdatenspeicherung ist hinreichend bekannt: Er hält eine solche Maßnahme für erforderlich, und zwar nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen von Paris, sondern vorher ebenso wie nachher. Wie zu einer Reihe von anderen Dingen sicherheitspolitischer Natur finden auch hierzu Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Dass das in anderen Bereichen auch schon entsprechende Erfolge zeitigt, sieht man ja an den Maßnahmen, die das Bundeskabinett jüngst hierzu beschlossen hat bzw. die hierfür in der Vorbereitung sind.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war, ob es stimmt, dass Sie das im EU-Rat vorantreiben.
DR. DIMROTH: Ich sagte ja gerade: Die Position des Bundesinnenministeriums dazu ist bekannt. Die Kommission selbst hat sich jüngst erst dazu geäußert und Sie haben das vermutlich mitgelesen eher dahingehend eingelassen, dass von dort aus keine zeitnahe neue Initiative für eine entsprechende Richtlinie zu erwarten ist. Die Position des Bundesinnenministers ist, dass eine solche Maßnahme, eine solche gesetzliche Vorgabe grundsätzlich richtig ist, und er wird sich auch weiterhin dafür einsetzen.
