In der heutigen Printausgabe der FAZ (Wirtschaftsteil, Seite 17, hier die Vorabmeldung) klärt EU-Kommissar Günther Oettinger die „Netzgemeinde“ über seine Absichten in Fragen des Urheberverwertungsrechts, des Leistungsschutzgeldes, des Datenschutzes und der Netzneutralität auf. Im Oktober will er konkrete Pläne vorlegen.
Ziel ist eine „Digitalunion“, die der Taliban-ferne Cyberkommissar der Herzen wie folgt definiert:
Die Digitalunion ist die Voraussetzung für eine Industrie 4.0, eine Wirtschaft 4.0 und eine Gesellschaft 4.0.
Was immer diese „Gesellschaft 4.0“ sein soll, wenn es nach unserem Digitalkommissar geht, wird sie vor allem eins: marktkonform. Zu Oettingers „Digitalunion“ gehören vier Säulen: ein europäisches Datenschutzrecht, EU-weite Regeln bei der Datensicherheit, der Infrastrukturausbau sowie das Urheberrecht.
Letzteres ist von der „Netzgemeinde“ noch nicht recht verstanden worden. Deswegen versucht es Oettinger diesmal mit einer blumigen Gartenbau-Analogie:
Wenn jeder die Blumen im Garten des Nachbarn pflücken dürfe, pflanze niemand mehr Blumen. Das begreife ein Teil der sogenannten Netzgemeinde nicht […].
Dass das Kopieren und Remixen der digitalen Blume ihr nicht den Stängel bricht, hat diese ominöse „Netzgemeinde“ aber doch verstanden.
Beim Geoblocking sieht Oettinger ein Verbot für nicht sinnvoll an, stellt sich damit gegen den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Andrus Ansip. Der hatte seine Genervtheit über das Geoblocking zum Ausdruck gebracht: Er hasse es regelrecht. Dem entgegnet Oettinger:
Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr.
Das Geoblocking muss aus Oettingers Sicht eine Art schicksalhaftes Ereignis sein, das man nicht abwenden kann. Eigentlich erstaunlich, wie argumentfrei Oettinger auf das seit langer Zeit kritisierte Geoblocking eingeht.
Unser Digitalkommissar plant außerdem ein europäisches Leistungsschutzrecht nach deutschem und spanischem Vorbild, um Google endlich zu zwingen, den Presseverlagen Gebühren zu entrichten. Denn er ist sich sicher:
Wenn wir das auf EU-Ebene einführen würden, müsste Google einlenken.
Was den Datenschutz angeht, bemängelt Oettinger, dass die Regeln in Europa nicht einheitlich seien:
Das führt zu einem regelrechten Datenschutzdumping, weil große Internet-Unternehmen ihren Satz in das Land mit dem geringsten Datenschutzniveau verlegen können.
Es ist unklar, was Oettinger mit dem „Satz“ meinen könnte. (Bitte Ideen gern in die Kommentare.) Es könnte auch ein Typo in der Print-FAZ sein, gemeint sein könnte „Sitz“. Jedenfalls ist nach seiner Logik das „Datenschutzdumping“ nur so zu beenden, dass die Länder mit hohem legalistischem Schutzniveau die Markthindernisse abbauen. Um das scheue Reh Datenmarkt richtig zu hegen, sei es nicht sinnvoll,
[…] wenn die Berliner Regierung auf dem hohen Schutzniveau in Deutschland beharre und so ein eventuell etwas geringeres einheitliches Niveau in der gesamten EU verhindere.
Im Telekommunikationsmarkt formuliert Oettinger sein Ziel so:
Wir brauchen mehr große Spieler im Telekommarkt.
Diese großen Spieler sollen in Fragen der Netzneutralität darlegen, warum sie Datenpakete priorisieren wollen:
Ich will hier aber eine Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es den Dienst ansonsten nicht anbieten kann.
Um kommerzielle Angebote gehe es ihm aber nicht, betont er, um dann ein Beispiel aus dem bekanntermaßem vollkommen kommerzfreien Gesundheitswesen zu wählen. Er greift wieder auf das altbekannte Argument zurück, dass man irgendwie über das Internet Notfall-Operationen durchführen würde:
Oettinger betonte, es gehe dabei nicht um kommerzielle Angebote. Ich will ermöglichen, dass Spezialisten aus dem Klinikum München per Internet helfen können, wenn irgendwo im Bayerischen Wald ein schwerer Unfall geschieht.
Wenn Unternehmen nicht-kommerzielle Angebote ausgerechnet im durchkommerzialisierten Gesundheitswesen anbieten: Das muss wohl diese „Gesellschaft 4.0“ sein, die Oettinger vorschwebt.
