In der heißen Phase rund um die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist die Bundesregierung damit beschäftigt, im Diskurs rund um die heikle Definition von Spezialdiensten der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Zuerst hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf dem IT-Gipfel eine „Ex-Ante“-Regelung für die Einführung von Spezialdiensten gefordert, nur um gleich darauf wieder zurück zu rudern und eine „Ex-Post“-Regelung zu fordern. Ex-Ante würde bedeuten, dass der ISP vor Markteinführung eines neuen Specialised Services zuerst bei der Bundesnetzagentur um eine Zulassung ansuchen muss. Bei Ex-Post müsste die Bundesnetzagentur im Nachhinein tätig werden, nachdem der Spezialdienst bereits auf dem Markt ist und der Handlungsdruck auf die Behörde groß genug wird.
Kanzlerin Merkel wurde wohl falsch informiert
Ähnlich unklar hat sich auch die Kanzlerin letzte Woche zu dieser Frage geäußert:
„Hier geht es um ein europa-einheitliches Vorgehen, zum Beispiel bei der Frage der Netzneutralität, die es ermöglicht, dass jeder Zugang zum Internet hat und trotzdem bestimmte Spezialdienste von jedermann auch so angeboten werden können, dass das Ganze sicher ist.“
Befürworter der Netzneutralität sind nicht gegen Spezialdienste wie Extra-Leitungen für Operationsroboter, Alarmanlagen oder point-to-point Verbindungen, weil diese Dienste alle komplett getrennt vom Internet sind und weder die Informationsfreiheit noch den Wettbewerb berühren. Das jedoch in einem Satz mit der Netzneutralität zu nennen und Angebotsmöglichkeiten von Spezialdienste für jedermann zu fordern verträgt sich nicht. Die eigentliche Frage wird damit nicht beantwortet, nämlich ob Spezialdienste so breit definiert werden, dass bestehende Online-Dienste wie Spotify oder YouTube auch auf die bezahlte Überholspur kommen können.
Heute hat die Kanzlerin auf dem IT-Gipfel erklärt, Netzneutralität wäre an sich nur ein Problem für ausreichend Bandbreiten, z.B. über Glasfaser:
„Die ganz großen Fragen nach der Netzneutralität werden sich stellen, wenn wir ziemlich große Bandbreiten haben, die mit Glasfaserkabeln natürlich zur Verfügung stehen“.
Hier muss man sich Fragen ob die Bundesregierung sich falsch beraten lässt, denn Netzneutralität ist im Kern eine Verteilungsfrage! Und insofern noch viel kritischer bei niedrigen Bandbreiten und zu hohem Bedarf, so wie das aktuell immer häufiger der Fall ist. Je geringer die Kapazitäten im Netz sind, umso schlechtere Qualität haben alle, die sich keine Überholspur leisten können, und umso größer sind die Begehrlichkeiten für Inhalteanbieter sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu kaufen oder wenigstens selbst noch eine vertretbare Dienstqualität anbieten zu können. Aus der wissenschaftlichen Literatur zu dem Thema kennt man eigentlich eher das gegenteilige Prinzip: In den skandinavischen Ländern gibt es tendenziell mehr Bandbreite und besseren Wettbewerb auf dem Internet-Zugangsmarkt, für die dortigen Regulierungsbehörden ist Netzneutralität weniger ein Thema, weil beide Faktoren das Problem abschwächen.
Staatssekretär Ulrich Kelber fordert „realweltliche Netzneutralität“
Einen drauf gelegt hat daraufhin der parlamentarische Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD), er fordert „realweltliche Netzneutralität“ in der „Dienste privilegieren nur nach objektiven Kriterien“ möglich ist. Hier gilt es mehrere Dinge auseinander zu halten.
Die Unterscheidung zwischen gemäßigter und extremer Netzneutralität, auf welche Herr Kelber hier referenziert, kennen wir aus dem amerikanischen Diskurs. Dort wurden frühe Befürworter der Netzneutralität auch als Extremisten und Kommunisten verunglimpft und ihre Forderungen als realitätsfremd abgetan. Diese Töne wurden leiser als immer mehr Free-Speech Aktivisten, auch aus dem konservativen Lager, sich der Forderung nach Netzneutralität anschlossen und auch Firmen des Silikon Valleys Netzneutralität als Grund für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg nannten. Alle bestehenden rechtlichen Lösungen für Netzneutralität erkennt an, dass es immer schon Netzwerkmanagment aus technischen Gründen gegeben hat, nur neue, diskriminierende Geschäftsmodelle werden verboten. Was für „objektive Kriterien“ für die Privilegierung von Diensten herangezogen werden sollen bleibt unklar, vor allem was man sich unter nicht-objektiven Kriterien vorstellen soll…
Fazit
Netzneutralität ist heute wichtig, denn jetzt sind die Provider dabei dieses Erfolgsprinzip des Netzes abzuschaffen. Wir sehen überall in Europa immer mehr Verletzungen der Netzneutralität. Inzwischen sind wir sogar ein schlechtes Beispiel für die USA geworden. Die Bundesregierung hat schon bei der Datenschutz-Grundverordnung eine Hinhalte-Taktik im EU-Rat bewiesen und gefährdet damit ein fertiges, zukunftsweisendes Gesetz. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung bald die Karten auf den Tisch legt und sich dem Diskurs stellt. Wir brauchen heute einen rechtlichen Schutz vor Verletzungen der Netzneutralität, ansonsten bestimmt die Produktgestaltung und das Gewinnstreben der ISPs, wie das Netz in Zukunft aussieht.