Während ich am Freitag im Presse-Hintergrundgespräch im Wirtschaftsministrium sass, hat Tilo Jung in der Bundespressekonferenz den Regierungssprecher gefragt, was denn an den Netzneutralitätsplänen der Bundesregierung dran ist. Das dokumentieren wir hier auch nur, weil es die Linie der Bundesregierung zeigt: Netzneutralität ist in der Rhetorik wichtig, gegen aktuelle Verletzungen der Netzneutralität wird man nichts unternehmen und zusätzlich führt man noch das Zweiklassenetz ein und legalisiert Drosselkom-Ideen. Business as usual.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum ist die Kanzlerin gegen Netzneutralität?
STS SEIBERT: Ich kann der Behauptung in Ihrer Frage nicht zustimmen, die Kanzlerin ist nicht gegen Netzneutralität. Es ist so und das hat sie gestern in ihrer Rede auf dem „Digitising Europe Summit“ hier in Berlin ja sehr klar gemacht , dass Fragen der Netzneutralität zurzeit in Europa verhandelt werden, und zwar im Rahmen der Verhandlungen zum sogenannten Telekommunikationsbinnenmarkt. Dazu gibt es einen Vorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft, der auf dem Tisch liegt, der auch diese Fragen betrifft. Es gibt noch keine Einigung im Rat. Die Bundeskanzlerin hat gestern sehr deutlich gemacht, dass es ihr wichtig ist, dass wir hier Fortschritte machen. Sie hat wörtlich gesagt, dass wir hier aufs Tempo drücken. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass Anbieter elektronischer Kommunikation alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete gleich ohne Berücksichtigung des Absenders, des Empfängers, der Art des Inhalts, Dienstes oder auch der Anwendung behandeln sollen. Das ist der Inhalt der Netzneutralität. Dieser Grundsatz steht im Einklang damit, dass man Spezialdienste ermöglicht. Für diese Spezialdienste sollen Regeln gelten, die die Wahrung der Netzneutralität sicherstellen und gleichzeitig das Innovationspotenzial des Internets ausschöpfen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Die Bundeskanzlerin hat gestern Beispiele solcher Spezialdienste genannt wenn man sie haben will. In solchen Diensten besteht ein enormes Innovations- und auch ein enormes digitales wirtschaftliches Potenzial. Angesichts dessen ist es sinnvoll, das so zu organisieren. Genau darüber hat die Bundeskanzlerin gestern gesprochen. Ich kann aber, wie gesagt, nicht ihrer Behauptung zustimmen, dass sie gegen Netzneutralität sei das Gegenteil ist der Fall.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hat auch davon gesprochen, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollten. Ist das für Sie kein Widerspruch zu dem Anliegen der Netzneutralität? Ein Vorteil der Netzneutralität ist ja, dass jeder die gleichen Chancen hat, also zum Beispiel auch Startups.
STS SEIBERT: Ich kann da noch einmal auf das zurückgreifen, was ich gerade gesagt habe: Es gibt ja das Bekenntnis zur Netzneutralität, und es gibt trotzdem diese Spezialdienste, die für das innovationsfreundliche Internet, für großes digitales Wertschöpfungspotenzial stehen, von dem wir alle in diesem Lande profitieren werden. Die werden zunehmen. Aber wie die Bundeskanzlerin gestern auch ausgeführt hat: Sie können sich eben nur entwickeln, wenn auch für diese Spezialdienste berechenbare und verlässliche Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Das sind die beiden Seiten, die man zusammenbringen muss und die die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zusammenbringen wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: Diese Spezialdienste werden ja genau von denen angeboten, die nicht gerade für Innovation bekannt sind zum Beispiel der Telekom usw., also den großen Internetprovidern.
STS SEIBERT: Das ist jetzt ein Satz. Zu welcher Frage führt er?
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe nicht, wie das zu Innovationen führen soll.
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat gestern zwei mögliche Bereiche genannt. Der eine Bereich, das fahrerlose Auto, klingt heute für manchen noch wie Zukunftsmusik, ist es in Wirklichkeit aber nicht, wie die Experten wissen. Der andere Bereich, der Bereich der telemedizinischen Anwendungen, hat für breite Teile der Bevölkerung vielleicht auch ein großes Potenzial. Das sind Beispiele, wo Innovation möglich ist und wo Innovation heißt, dass man solchen Spezialdiensten eben auch die berechenbaren Qualitätsstandards zur Verfügung stellen muss. Unser Vorschlag wird so sein, dass dies mit dem Grundsatz der Netzneutralität in Einklang gebracht wird. Vielleicht kann sich die Kollegin aus dem Bundeswirtschaftsministerium dazu noch weiter auslassen.
MODES: Ich kann gerne noch etwas zu den Details sagen. Wie gesagt, es gibt mittlerweile eine gemeinsame Position der Bundesregierung. Es ist eben kein Widerspruch: Die Netzneutralität im offenen Internet soll erhalten bleiben; das Internet bleibt also weiter so, wie es jetzt ist, erhalten. Gleichzeitig gibt es eben diese Innovationen. Es gibt aber strenge Vorgaben: Die Spezialdienste dürfen nicht diskriminieren, sie dürfen kein Ersatz für einen offenen Internetzugang sein und sie dürfen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden. Die können sozusagen jetzt auch erst beginnen. Deswegen sehe ich da jetzt auch keinen Widerspruch.
ZUSATZFRAGE JUNG: An das Wirtschaftsministerium: Wenn die Netzneutralität erhalten werden soll, warum schreibt man das dann nicht ins Grundgesetz?
MODES: Man findet in Europa eine europäische Regelung. Wir sind der Meinung, dass das europäisch festgesetzt werden muss.