Das Telekommunikationsunternehmen O2 bietet seinen Kunden jetzt auch eine Flatrate mit Drossel an. Im Gegensatz zur Deutschen Telekom verbindet man dies (noch nicht) mit einer Verletzung der Netzneutralität. Kommuniziert wird die Drosselung der Flatrate als „Fair-Use-Vorteil“. Warum auch immer, das geht jetzt etwas nach hinten los. Immerhin spricht man immer noch von einer Flatrate und das ist Verbraucher-Täuschung: „Mit dem Fair-Use-Vorteil ermöglichen wir Flatrate-Surfen für alle.“
Das Procedere ist etwas kompliziert: Die Drosselung soll erst auftreten, wenn mehrere Monate hintereinander mehr als 300 GB pro Monat erreicht worden sind. Und dann soll man mehr zahlen können, um quasi weiterhin eine Flatrate nicht nur auf Papier und im Vertragsnamen sondern auch in der Realität zu haben. Lustig ist übrigens das Werbebild, womit die Drosselung kommuniziert wird: Wie schafft es die Marketingabteilung, in drei Balken unterschiedliche Längen für 21 GB zu bekommen?
Die Deutsche Telekom machte sich im vergangenen Jahr einen Namen als Drosselkom als sie ankündigte, zukünftig ab 75 GB bei einer 16 MB/s Flatrate auf 90er-Geschwindigkeit zu drosseln, aber eigene und Partnerangebot weiterhin bei voller Geschwindigkeit durchlassen zu wollen. Das ist eindeutig eine angekündigte Verletzung der Netzneutralität und die Ankündigung eines Zweiklassen-Netzes durch Überholspuren für zahlungskräftige Partner (bzw. eine Bevorteilung der eigenen Produkte). O2 hat das zumindest nicht angekündigt.