Netzneutralität
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: EuroDIG: Internet Governance und Multi-Multi-Multistakeholderism-ism-ism
: EuroDIG: Internet Governance und Multi-Multi-Multistakeholderism-ism-ism Was ist eigentlich Internet Governance, und wieso müssen wir darüber reden? Wikipedia zitiert aus einem Bericht der Arbeitsgruppe Internet Governance von 2005:
Internet Governance „ist die Entwicklung und Anwendung durch Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft, in ihren jeweiligen Rollen, von gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Vorgehensweisen zur Entscheidungsfindung und Programmen, die die Weiterentwicklung und die Nutzung des Internets beeinflussen.“
In jedem Fall eine Definition, die auch nach mehrmaligem Lesen nicht langweilig wird. Vielleicht liegt es ja an dieser aus Not geschaffenen Definition, die die Welt braucht, um weiter darüber zu streiten, wie Internet Governance ausgestaltet sein sollte, dass keiner so richtig weiß, was man wie lösen soll. Das an sich präsentiert einen guten Grund, einen weltweiten Multistakeholder-Dialog auszuloben, bei dem Vertreter aus Regierung, Zivilgesellschaft, von Unternehmen und der technischen und wissenschaftlichen Community ihre Meinung über die Zukunft der IG äußern können. Ende April fand die NETmundial in Sao Paolo statt (netzpolitik berichtete ausführlich), bei der sich am Schluss auf einen „rough consensus“ geeinigt wurde, also eine Art herrschende Meinung der Gruppe mit Enddokument.
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: Schweizer Nationalrat stimmt für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
: Schweizer Nationalrat stimmt für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität Der Schweizer Nationalrat hat heute eine „Motion“ (Antrag) mit großer Mehrheit angenommen, dass eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in der Schweiz durch eine Aufnahme im Fernmeldegesetz fordert.
Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.
Die Motion wurde vom grünen Nationalrat Balthasar Glättli eingebracht und erhielt 111 Ja-Stimmen bei 61 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen. Bei Politnetz.ch findet sich eine Visualisierung der Stimmverhältnisse.
Der Vorstoss muss nun allerdings auch noch vom Ständerat (Vertreter der Kantone, etwas vergleichbar mit unserem Bundesrat) angenommen werden. Dort haben die beiden Parteien CVP und FDP eine Mehrheit, die im Nationalrat gegen die Motion entschieden haben. Auch dürfte die Telekommunikations-Lobby alle Hebel und Kontakte in Bewegung setzen, eine positive Abstimmung zu verhindern. Der nächste Schritt ist nun, dass die Motion in der Kommission des Ständerats behandelt wird und diese eine Empfehlung abgibt. Wir wünschen allen viel Erfolg, dass dabei eine positive Empfehlung abgibt und die Chancen einer Zustimmung im Ständerat steigen.
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: Regulierungsbehörde antwortet zum Spotify-Tarif in Österreich
: Regulierungsbehörde antwortet zum Spotify-Tarif in Österreich Die Österreichische Regulierungsbehörde RTR antwortete mir auf 5 Fragen zum neuen Spotify-Tarif des Mobilfunkers Drei. Wir haben über die Vorstellung dieser Verletzung der Netzneutralität letzte Woche hier bereits berichtet. Sehr lesenswert sind auch die 5 Gründe von Leonhard Dobusch wieso der Spotify-Tarif ein Problem darstellt und welche Stellen jetzt gefordert sind einzuschreiten. Die direkteste Möglichkeit etwas zu unternehmen hat die Regulierungsbehörde RTR, die sieht das jedoch etwas anders:
1) Wann hat die Behörde Kenntnis vom Spotify-Tarif erhalten?
Die RTR-GmbH hat vom Spotify-Tarif am Mittwoch (4. Juni 2014) aus
Medienberichten erfahren.2) Sofern es ein Verfahren im Rahmen geänderter AGB Bedingungen für
dieses Zusatzpaket gab, wurden von Seiten der Behörde Bedenken oder
Einspruch vorgebracht?Da es sich beim gegenständlichen Angebot beim Stand der derzeitigen Beurteilung um ein Zusatzservice handelt und nicht um einen Kommunikationsdienst im Sinne des § 3 Z 9 TKG 2003, unterliegt dieses Angebot nicht der Prüfung der Telekom-Control-Kommission nach § 25 Abs 6 TKG 2003 und wurde von Drei auch nicht bei der RTR-GmbH angezeigt. Zu den offenen technischen Fragen des Angebots (siehe Antwort Frage 3) schickt die RTR-GmbH ein Auskunftsersuchen nach dem Telekommunikationsgesetz an Drei.
Kommentar: Die AGBs von Internet-Produkten müssen der Regulierungsbehörde angezeigt werden und die hat dann die Möglichkeit Dinge zu beanstanden und diese AGBs im Zweifelsfall auch wieder zurückweisen. Bei Zusatzprodukten muss dies scheinbar nicht erfolgen. Man hört aber durch, dass die Regulierungsbehörde trotzdem gerne vorab informiert gewesen wäre.
3) Sieht die RTR in diesem neuen Spotify-Tarif eine Verletzung der
Netzneutralität nach dem RTR-Positionspapier zur Netzneutralität?Die RTR-GmbH steht dem neuen von H3A präsentierten Spotify Angebot kritisch gegenüber, da es durch die Nicht-Anrechnung der anfallenden Daten auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen zu einer kommerziellen Bevorzugung eines speziellen Dienstes kommt. Ebenso unterliegt Spotify möglicherweise keiner potentiellen Drosselung nach Überschreiten des Datenvolumens, was als technische Bevorzugung zu werten wäre. Darüber hinaus wäre eine Ausnahme von Spotify aus der Bandbreitenlimitierung denkbar. Die RTR-GmbH stellt diesbezüglich genauere Analysen an und richtet deswegen ein Auskunftsersuchen zu den technischen Details an H3A. Sowohl die kommerzielle als auch die technische Bevorzugung von Spotify widerspricht dem Prinzip der Netzneutralität und steht daher nicht im Einklang mit dem Positionspapier der RTR-GmbH. Mittel- und langfristig gefährden solche Verstöße gegen die Netzneutralität die Innovationskraft des Internets, da andere ähnliche Dienste benachteiligt und der Wettbewerb auf diesen Markt verzerrt wird. Positiv ist lediglich zu vermerken, dass der Endkunde nicht „zwangsbeglückt“ wird sondern sich aktiv für den Dienst entscheiden muss. Dieser Umstand mildert die Bedenken gegen das Angebot, kann sie aber nicht beseitigen.
Kommentar: Für eine Behörde ist das ein außerordentlich klares Statement. Am Ende wird zwar ein klein wenig zurück gerudert, aber ein solches Auskunftsersuchen ist schon eines der Druckmittel im Arsenal der RTR und kann der erste Schritt im Rahmen eines sogenannten Aufsichtsverfahrens sein, wo noch viel härtere Schritte folgen können. Das Auskunftsersuchen der RTR müsste die selbe Antwort bekommen wie meine Anfrage an den Drei Support vom 6. Juni, also dass Spotify auch nach verbrauchtem Monatsvolumen nicht gedrosselt wird.
4) Hat die RTR rein rechtlich eine Handhabe um dieses vertikal
integrierte Zusatzprodukt vom Markt zu nehmen?Wie bereits in unserem Positionspapier zur Netzneutralität dargelegt, verfügt die RTR-GmbH derzeit nur über einen eingeschränkten rechtlichen Handlungsspielraum. Die geplante Verordnung der Europäischen Kommission, die gegenwärtig diskutiert wird, würde solche Angebote neuen Regeln unterwerfen und den Handlungsspielraum der RTR-GmbH entscheidend erweitern. Der Umstand, dass es bezüglich des aktuellen Angebots von H3A keine konkreten rechtlichen Grundlagen gibt, unterstreicht nochmals die Notwendigkeit einer europaweiten harmonisierten Regelung. Daher setzt sich die RTR-GmbH auf europäischer Ebene für eine rasche gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein.
Kommentar: Mit dem Verweis auf die EU Verordnung zur Netzneutralität hat die RTR Recht. Natürlich ist nur eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein wirklicher, rechtssicherer Schutz vor den Bestrebungen der ISPs die Kontrolle über ihr Netzwerk zu missbrauchen. Damit ist Österreich gefordert sich im Rat der Europäischen Union für eine echte Absicherung der Netzneutralität einzusetzen und rasch die Verordnung zum Telekom Binnenmarkt fertig zu verhandeln.
Aber auch ohne EU Verordnung hätte die RTR, nach meiner Auffassung, weitere Mittel zur Verfügung. In einem so genannten Aufsichtsverfahren kann die Behörde auch selbstständig tätig werden und von der Beauskunftung einzelner Informationen bis hin zur Enteignung eines ISPs autonom sehr viel tun. In der alltäglichen Regulierungspraxis greift man natürlich nur selten zu solch drastischen Mitteln wie Enteignung. In den meisten Fällen reicht die Drohung der Behörde schon aus, um ihren Willen durchzusetzen. Ob Sie das in diesem Fall tun wird ist die eigentliche Frage.
5) Sofern eine solche rechtliche Handhabe existiert, würde die RTR in
diesem Fall davon gebrauch machen?Da der rechtliche Handlungsspielraum der RTR-GmbH derzeit stark eingeschränkt ist, handelt es sich hierbei um eine hypothetische Frage. Die RTR-GmbH wird Angebote dieser Art analysieren und die zukünftigen Entwicklungen genau beobachten.
Um für Klarheit zu sorgen habe ich noch einmal ein paar Fragen an die RTR gestellt:
1) Wurde im Rahmen ihres Auskunftsersuchen an Drei bereits ein Aufsichtsverfahren eingeleitet?
2) Bis wann rechnen sie mit einer Antwort auf ihr Auskunftsersuchen an Drei? (Fristsetzung)
3) Bis wann ist mit einer Analyse von Seiten der RTR in diesem Fall zu rechnen und wird diese zur Gänze oder in Teilen öffentlich gemacht?
4) Hätte die RTR im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens nicht einen erweiterten Handlungsspielraum, von welchem sie selbstständig zur Durchsetzung ihres Positionspapiers gebrauch machen könnte?
5) Wurde ebenfalls ein Auskunftsersuchen an Spotify gestellt bzw. planen Sie von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen?
6) Liegen BEREC Informationen zu vertikal integrierten Zusatzpaketen, wie zum Beispiel Spotify oder Deezer, vor?
7) Gäbe es im Rahmen der Universaldienst-Richtlinie eine Möglichkeit für die Behörde in diesem Fall selbstständig tätig zu werden bzw. könnte das zuständige Ministerium auf Basis bestehender Gesetzte mittels Verordnung neuen Handlungsspielraum für die Behörde in diesem Fall eröffnen? -
: Netzneutralität: 5 Gründe warum der Spotify-Tarif in Österreich ein Problem ist
: Netzneutralität: 5 Gründe warum der Spotify-Tarif in Österreich ein Problem ist Mein Landsmann und Netzneutralitätsexperte™ Thomas Lohninger hat Ende letzter Woch an dieser Stelle über die Einführung des Spotify-Tarifs beim österreischen Mobilfunkanbieter Drei gebloggt und das auf Twitter wie folgt geteilt:
Wieso der neue Spotify Tarif von @3Oesterreich eine klare Verletzung der Netzneutralität ist https://t.co/kuHKz6owyZpic.twitter.com/4GEGPWyyut
— Thomas Lohninger (@socialhack) 8. Juni 2014
Und auch wenn ich Thomas in allen Punkten zustimme, geht es meiner Meinung nach weniger darum, warum der Spotify-Tarif eine klare Verletzung von Netzneutralität ist, sondern vor allem darum, warum das ein Problem ist. Im folgenden die fünf ersten Gründe, die mir dafür eingefallen sind, verbunden mit jenen Akteuren, die das interessieren sollte.
1.) Der Spotify-Tarif ist ein Fall für den Verbraucherschutz
Angebote wie der Spotify-Tarif machen einen Vergleich von Angeboten zunehmend schwierig bis unmöglich. Schon ohne Verletzung der Netzneutralität ist es gar nicht so leicht, verschiedene Angebote für mobilen Internetzugang miteinander zu vergleichen. Tarife unterscheiden sich nicht nur preislich sondern auch hinsichtlich Übertragungsgeschwindigkeit, Inklusivvolumen, gedrosselter Geschwindigkeit bei Überschreitung und ggf. Aufstockungspreisen. Dazu kommen noch Unterschiedliche Netzabdeckung(squalität), Serviceleistungen und ggf. subventionierte Hardware. Wenn jetzt noch jeder Internetanbieter verschiedene Dienste vom Datenvolumen ausnehmen kann, dann helfen auch die besten Vergleichstabellen nicht mehr weiter. Ein seriöser Preis- und Leistungsvergleich wird auf diese Weise de facto unmöglich. In Österreich sollte sich deshalb vor allem die Arbeiterkammer noch viel stärker für eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen.
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: Spotify-Tarif jetzt auch in Österreich
: Spotify-Tarif jetzt auch in Österreich
Heute hat der Österreichische Mobilfunker Drei gemeinsam mit Spotify einen neuen Tarif vorgestellt. Der Musikstreamingdienst wird ab sofort als Zusatzpaket angeboten und sein Datenverbrauch wird vom monatlichen Volumen nicht mehr abgezogen. Das ist ein klarer Bruch der Netzneutralität, weil der Provider seine Machtposition über das Netzwerk ausnutzt um einzelne Dienste zu bevorzugen.“Spotify erhält bei der Datenübertragung keine Vorfahrt“
Spotify hat die Strategie in möglichst vielen Ländern Partnerschaften mit Mobilfunkunternehmen einzugehen, um das Datenvolumen seines Dienstes zu subventionieren. Aktuell gibt es derartige Abkommen in 25 Ländern. Nach eigenen Aussagen geht es dem Unternehmen auch nicht darum Gewinn zu machen, sondern einzig um möglichst hohe Marktanteile. In Österreich teilt sich Spotify mit dem Konkurrenten Deezer bereits 90% des heimischen Musikstreamingmarktes. Ein langer Atem durch genügend Venture-Capital, eine bereits jetzt dominante Marktposition und die Bereitschaft mit Abmachungen das eigene Datenvolumen zu subventionieren, hört sich nach einem guten Rezept an um den jungen Markt im Musikstreaming kaputt zu machen.
Der Spotify-Konkurrent Deezer hat schon seit fast zwei Jahren einen Deal mit T‑Mobile Österreich, dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verletzung der Netzneutralität. Die Daten von Deezer wurden zwar als “unlimited Musik” beworben, aber genau so vom Volumen abgezogen und gedrosselt, wie alle anderen Dienste auch. Ob Deezer und T‑Mobile Österreich jetzt unter Druck kommen und nachziehen werden, ist abzuwarten.
Rudolf Schrefl, CCO von Hutchison Drei Austria beteuerte heute noch “Spotify erhält bei der Datenübertragung keine Vorfahrt“. Auch wenn diese Aussage an der preislichen Diskriminierung über die Volumensausnahme vorbei geht, ist sie trotzdem falsch. Laut Auskunft vom Drei Support vom 6. Juni 2014 kriegt Spotify die volle Bandbreite auch wenn alle anderen Dienste bereits gedrosselt sind, weil das monatliche Volumen durch andere Dienste bereits ausgenutzt ist.
Was tut die Regulierungsbehörde?
Abgesehen von Peering-Disputes zwischen dem größten Incumbend-Provider und YouTube (war natürlich nur ein technisches Gebrechen *hust*), ist Österreich als Insel der Seeligen bisher von gröberen Verletzungen der Netzneutralität verschont geblieben. Das hat sich heute geändert. In der Vergangenheit hat die Regulierungsbehörde RTR genügend Drohpotential gegenüber der Industrie bewiesen, um auch ohne rechtliche Grundlage für den Erhalt der Netzneutralität zu sorgen.
Die Behörde äußerte sich noch 2013 in einem Positionspapier zur Netzneutralität. Laut diesem Papier ist eine solche Volumensausnahme, wie sie Spotify betreibt, eine “(ökonomische) Abweichung von der Netzneutralität”. Inzwischen hat sich jedoch die Geschäftsführung in der RTR geändert, der neue Geschäftsführer Johannes Gungl war 2008 bis 2013 bei Orange, einem Mobilfunker der inzwischen von Drei gekauft wurde. Eine Stellungnahme zum konkreten Fall ist noch ausständig.
Ob die Regulierungsbehörde überhaupt eine rechtliche Handhabe besitzt, um gegen solche Zusatzpakete vorzugehen, ist ebenfalls fragwürdig. Die Initiative für Netzfreiheit fordert schon seit Jahren eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, auf EU-Ebene hätte man jetzt die Möglichkeit im Rahmen der Verhandlungen um die Telekombinnenmarktverordnung im Rat der Europäischen Union zu einer dauerhaften Lösung für ganz Europa zu finden.
Eines hat sich heute gezeigt: während die Politik untätig bleibt, ist die Industrie weiter damit beschäftigt Fakten zu schaffen und Schritt für Schritt das Prinzip der Netzneutralität abzuschaffen.
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: Damit ‚Nutflix’ nicht hinter ‚Netflix’ zurückbleibt: John Oliver (HBO) über Netzneutralität
: Damit ‚Nutflix’ nicht hinter ‚Netflix’ zurückbleibt: John Oliver (HBO) über Netzneutralität Weil das Thema gerade so schön ist: Nicht nur der Bundestag befasst sich mit Netzneutralität, auch über dem großen Teich gibt es Anlass zur Sorge. Die Debatte ist einfach zu langweilig, als dass ein Normalbürger ihr folgen würde. Denkt John Oliver von Last Week Tonight, der neuen Nachrichtensatire des Senders HBO. Und stellt sich der Herausforderung: Netzneutralität greifbar machen.
„Netflix for example might pay a premium to ensure that costumers can stream movies more reliably at a cost that a startup competitor might not be able to afford.“
J.O.: „No. This cannot happen. How else is my startup video streaming service ‚Nutflix’ going to compete?“Wir finden: Gelungen.
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: Jetzt live im Bundestag: Anhörung zu Netzneutralität
: Jetzt live im Bundestag: Anhörung zu Netzneutralität Jetzt startet gerade im Ausschuss für digitale Agenda im Deutschen Bundestag eine Anhörung zur Netzneutralität. Die Stellungnahmen der fünf Sachverständigen haben wir bereits am Freitag verbloggt. Einen Livestream findet man unter bundestag.de. Wir werden hier mal etwas mitbloggen.
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: Montag: Anhörung im Bundestag zu Netzneutralität
: Montag: Anhörung im Bundestag zu Netzneutralität
Am Montag, den 2. Juni, tritt der Ausschuss für Digitale Agenda im Deutschen Bundestag zur neunten Sitzung zusammen, um ausnahmsweise mal öffentlich eine Anhörung zu Netzneutralität zu machen. Hintergrund sind die Entwicklungen auf EU-Ebene, wo die Entscheidung im EU-Rat bevorsteht und Deutschland Gerüchten zufolge hinter den Kulissen gegen Netzneutralität arbeitet. Die Anhörung findet zwischen 13:30 – 15:00 Uhr statt und es soll einen Livestream auf bundestag.de geben.Bereits jetzt stehen die Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen online. Thomas Lohninger dürfte Euch auch als Autor bei uns bekannt vorkommen.
Stellungnahme von Dr. Christoph Fiedler – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) (pdf | 143 KB)
Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf – Universität Rostock (pdf | 173 KB)
Stellungnahme von Thomas Lohninger – Digitale Gesellschaft e.V. (pdf | 260 KB)
Stellungnahme von Dr. Bernhard Rohleder – BITKOM e.V. (pdf | 214 KB)
Stellungnahme von Klaus Landefeld – eco e.V. (pdf | 2 MB) -
: Netzpolitischer Wochenrückblick 21/2014
: Netzpolitischer Wochenrückblick 21/2014
Woosh, wie schnell so eine Woche vergeht. Nur noch zweimal schlafen, dann ist Europawahl! Wir haben uns eingehend mit dem Thema befasst und sogar eine netzpolitische Wahlempfehlung für euch zusammengestellt! Sie basiert auf den detailliert analysierten Europawahlprogrammen der Parteien und den Versprechen von Kandidaten auf wepromise.eu. Diese Woche gab es auch noch einige Statements auf WePromise von den EU-Spitzenkandidaten, der Piratenpartei und zivilgesellschaftlichen Akteuren.Was uns die anstehende Europawahl noch einmal verdeutlicht: Die wichtigen Themen wie ACTA, Urheberrecht und Netzneutralität sind noch nicht vorbei. Für Interessierte wurde vor Kurzem eine wissenschaftliche Analyse des Scheiterns von ACTA aufgrund des Engagements zivilgesellschaftlicher Organisationen veröffentlicht, in der auch netzpolitik.org und Markus Beckedahl vorkommen. Worth a read! Und die Bedeutung von Netzneutralität verdeutlichen uns Juice Rap News in der neuen Ausgabe ihrer Nachrichtenshow.
Wie sieht es so aus mit der Überwachung? Ach ja, wir haben erfahren, dass die NSA sich ein bisschen an kompletter Totalüberwachung ausprobiert, auf den Bahamas und, zunächst ein Mystery-Land, in Afghanistan. Und ob das eine erschöpfende Liste ist, bleibt abzuwarten. In jedem Fall hat sich eine Debatte um die Scheibchentaktik der Veröffentlichung von Snowdens Dokumenten daran entzündet.
Um die Überwachung für andere ein bisschen schwieriger zu machen, verhängte wenigstens das Wirtschaftsministerium einen Exportstop für deutsche Überwachungstechnologien in „Unrechtstaaten“.
Aber Apropos Überwachung, Snowden, NSA: Großes Kino gab es am Donnerstag in der ersten öffentlichen Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Wir waren live dabei und bloggten fünf Stunden lang simultan. Nachdem wir schon vorab das Gutachten von Matthias Bäcker vorliegen hatten, in dem er die Überwachungspraxis des BND als grundrechtswidrig anprangert, zeichnete sich im Verlauf der Anhörung ab, dass alle drei Sachverständigen die Materie sehr einhellig sehen: Der BND verstößt mit seiner Abhörpraxis im Ausland gegen Grundrechte, und wie kann man von anderen Geheimdiensten fordern, woran man sich selbst nicht hält? Bezeichnend auch die Aufforderung der Juristen an den Ausschuss: Wenn die Politiker sich nicht ausreichend von der Bundesregierung informiert fühlen, sollen sie doch klagen. Aber was befassen wir uns überhaupt noch mit dem leidigen Problem NSA, wissen wir doch nach dem Interview von Innenminister Thomas de Maizière mit dem MDR, dass unsere deutsch-amerikanischen Beziehungen „wichtiger sind als das schwierige Thema NSA“.
In other news: Mit der Ehrendoktorwürde für Snowden sieht es mau aus, der Rektor der Universität Rostock hat Bedenken ob der Wissenschaftlichkeit von Snowdens Leistungen. Sagt er zumindest. Facebook bringt derweil fröhlich eine neue App heraus, die alle Umgebungsgeräusche mithört, damit man noch besser der ganzen Welt mitteilen kann, was gerade um einen herum geschieht. Keep calm and listen on. Da freuen wir uns doch über die erfreuliche Nachricht, dass die Beschlagnahme des Podcast-Busses von Metronaut rechtswidrig ist – und trauen uns demnächst wieder mit Mikrofonen auf die Straße.
Und jetzt: Happy voting!
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: Rap News: Netzneutralität – Sagt der FCC eure Meinung!
: Rap News: Netzneutralität – Sagt der FCC eure Meinung! Juice Rap News, die „Internet-basierte satirische Nachrichtenshow“ widmet ihre neue Ausgabe dem Kampf um die Netzneutralität:
Having covered conflicts in distant lands, we now turn our attention to our own native homeland, the Internet, where the battle for the hypersphere has reached new heights, as netizens take up arms against Telcoms and the FCC to defend the fundamental ethos which has made the Internet what it is today: Net Neutrality. What is Net Neutrality? And why is it so important to the future of the Internet? Find out by joining Robert Foster as he takes whimsical trip into the World Wide Web, with its founder, Tim Berners-Lee. Let’s just hope no shady mega-corporatist, elite oligarchic malefactors pop up to mess with us on the way…
Hintergrund ist der Vorschlag der amerikanischen Behörde FCC, eine Netzneutralitäts-Regelung mit Hintertüren einzuführen. Sie schließen sich unserem Aufruf an, der FCC die Meinung zu sagen: Dear FCC: It’s our Internet!
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: #rp14: How We Won The Battle On Net Neutrality In Europe
: #rp14: How We Won The Battle On Net Neutrality In Europe Auf der re:publica haben Thomas Lohninger und Joe McNamee einen aktuellen Überblick zum Thema Netzneutralität in der EU gegeben: How We Won The Battle On Net Neutrality In Europe. Viele denken ja, dass die Debatte zu Ende und der Kampf gewonnen sei. Das Gegenteil ist der Fall. Das EU-Parlament hat vor kurzem überraschend in erster Lesung für eine starke Festschreibung der Netzneutralität gestimmt. Diesen Herbst ist jetzt der EU-Rat dran und die Telekommunikationsunternehmen werfen gerade alle ihre Lobby-Ressourcen auf die Regierungen, die intransparent darüber verhandeln und abstimmen. Es sieht also nicht so gut aus, auch weil ohne Aufhänger niemand darüber berichtet und sich damit auch kaum jemand dafür interessiert.
Thomas und Joe geben einen guten Überblick, was war und was jetzt zu tun ist.
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: USA machen EU und Deutschland nach: FCC verspricht Netzneutralität, tut das Gegenteil
Demonstration for der FCC am Donenrstag. : USA machen EU und Deutschland nach: FCC verspricht Netzneutralität, tut das Gegenteil Amerikanische Internet-Anbieter sollen auch in Zukunft die Netzneutralität mit sogenannten Spezialdiensten aushebeln können. Das geht aus einem Vorschlag hervor, den die Regulierungsbehörde FCC gestern angenommen und veröffentlicht hat. Diese Entwicklung ist nicht nur schlechtes Vorbild für die hiesige Politik, sondern hat unmittelbare Auswirkungen.
Vor drei Wochen wurde bekannt, das die US-Behörde Federal Communications Commission einen neuen Regulierungs-Vorschlag zur Netzneutralität machen will. Dieser wurde gestern, wie geplant, angenommen und veröffentlicht: Protecting and Promoting the Open Internet.
In seinem dazugehörigen Statement verlautbart Behördenchef Thomas Wheeler wohlklingend:
I strongly support an open, fast and robust Internet. This agency supports an Open Internet. There is ONE Internet. Not a fast internet, not a slow internet; ONE Internet.
Das kennen wir ja bereits. Niemand ist gegen Netzneutralität, jeder ist dafür. Der Teufel steckt aber im Detail: Wie wird Netzneutralität definiert, und welche Ausnahmen und Schlupflöcher werden ermöglicht? Und davon finden wir im 99-seitige Vorschlag auf die Schnelle mindestens drei.
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: USA: Pink Floyd, R.E.M., Pearl Jam und Aerosmith setzen sich für Netzneutralität ein
: USA: Pink Floyd, R.E.M., Pearl Jam und Aerosmith setzen sich für Netzneutralität ein In den USA hat sich die Future of Music Coalition in einem offenen Brief an die Regulierungsbehörde FCC gewendet und fordert in diesem die Durchsetzung von Netzneutralität ein. In den USA tobt gerade die Auseinandersetzung, ob Geschäftsmodelle wie das der Drosselkom legalisiert werden sollen, die den Einstieg in ein Zweiklassen-Netz schaffen.
Zu den Unterstützern gehören u.a. Joe Perry (Aerosmith), Eddie Vedder (Pearl Jam), Roger Waters (Pink Floyd), Michael Stipe (R.E.M.), Jill Sobule, OK Go, Jello Biafra und Anti-Flag. In Deutschland haben wir von bekannten Musikern außerhalb des Urheberrechtsdiskurses leider noch nie was gehört. Aber wäre es nicht schön, wenn bekannte Künstler auch hier mal ein deutliches Statement für Netzneutralität und gegen ein Zweiklassen-Netz kommunizieren würden?!
Das ist der Brief:
Dear Chairman Wheeler:
The open Internet has powered the creative community’s pursuits and offerings in the 21st century. As members of this community, we urge the Federal Communications Commissionto protect the open Internet as a vehicle for free expression and collaboration.
The Internet is the communications medium of our era. Serving as a platform to anyone with an idea, the open Internet empowers freedom of speech and freedom of expression.But the FCC is now proposing rules that would kill — rather than protect — Net Neutrality and allow rampant discrimination online.
Under these rules, telecom giants like AT&T, Comcast and Verizon would be able to pick winners and losers online and discriminate against online content and applications.
The open Internet’s impact on the creative community cannot be overstated. The Internet has enabled artists to connect directly with each other and with audiences. It has eliminated the barriers of geography and taken collaborations to new levels. And it has allowed people— not corporations — to seek out the film, music and art that moves them.
Allowing broadband providers to control this once-open platform shifts power away from individual artists and creators and interferes with freedom of speech and expression. Unless the Commission restores strong nondiscrimination protections based on a solid legal framework, creativity, cultural commerce and free expression will suffer.
Your proposed path would open the door to widespread discrimination online. It would give Internet service providers the green light to implement pay-for-priority schemes that would be disastrous for startups, nonprofits and everyday Internet users who cannot afford these unnecessary tolls. We urge you to scrap these proposed rules and instead restore the principle of online nondiscrimination by reclassifying broadband as a telecommunications service.
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: Internet Citizens: Defend Net Neutrality
: Internet Citizens: Defend Net Neutrality In den USA tobt erneut eine große Debatte um Netzneutralität, da die Regulierungsbehörde FCC gerne Geschäftsmodelle erlauben würde, die unserer Drosselkom-Idee ähnlich sind. Das führt auch wieder zu vielen neuen Wegen, um Netzneutralität zu erklären. Dieses Video ist einer davon:
Eine kleine Übersicht deutschsprachiger Erklär-Videos zur Netzneutralität haben wir im vergangenen Monat zusammengestellt.
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: Was hat eigentlich die Netzneutralität mit Boarding-Prozessen am Flughafen zu tun?
CC BY 2.0 Angelo DeSantis from Berkeley, US : Was hat eigentlich die Netzneutralität mit Boarding-Prozessen am Flughafen zu tun? Wir hatten erst vor kurzem wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene und die dazu gehörigen Nörgeleien von den großen Telekommunikationsunternehmen wie der Telekom, die lieber ein Zwei-(oder eher gesagt Mehr-)Klassen-Internet einführen möchten. Hier in Europa läuft die Diskussion um die Netzneutralität seit ein paar Jahren, in den Vereinigten Staaten läuft sie noch viel länger. Einen großartigen Hintergrundartikel über Prof. Tim Wu, der bereits 2002 den Begriff Netzwerkneutralität prägte und vor vier Jahren auf der re:publica sprach, gab es am Wochenende in der New York Times zu lesen. Jedenfalls bestehen die großen Netzwerkbetreiber auf beiden Seiten des Atlantiks darauf, einigen Diensten, Anwendungen oder Inhalten Priorität geben und andere dafür diskriminieren zu müssen.
Für Techdirt hat Mike Masnik vor kurzem einen wirklich lesenswerten Artikel geschrieben, den wir hier einfach mal nacherzählen müssen. Er erklärt dort die Gemeinsamkeiten zwischen der Netzneutralität und theoretisch existierenden(!) effizienten Boarding-Methoden am Flughafen. Denn wie „Vox“ berichtet, machen derzeitige Einsteige-Prozesse überhaupt keinen Sinn, obwohl das Internet voll von Strategien und Studien ist. Die schnellste Methode hat der Astrophysiker Steffen (nämlich den „Markow Chain Monte Carlo Algorithmus“) entwickelt. Andere denken, dass man Flieger einfach von aussen nach innen, also vom Fensterplatz Richtung Gang, füllen sollte.
Und diese Studien – sowie Unmengen an Daten – stehen den Fluggesellschaften natürlich zur Verfügung. Doch warum nutzen sie sie nicht?
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: Netzneutralität zwischen den Großen: Level 3 beschuldigt andere ISPs der absichtlichen Drosselung
: Netzneutralität zwischen den Großen: Level 3 beschuldigt andere ISPs der absichtlichen Drosselung Der Tier-1-Carrier Level 3 wirft 6 Internet-Service-Providern vor, absichtlich für eine Verschlechterung der Servicequalität zu sorgen. Bei den betreffenden Peers entstehe an den Verbindungspunkten eine Traffic-Auslastung von 90 Prozent, demnach käme es zum Verlust von Datenpaketen und einem Geschwindigkeitsrückgang. Doch zum Verständnis vor weiteren Details ein kleiner Ausflug in die Welt der Carrier und des Peering:
Internetanbieter lassen sich in Tier-1- bis Tier-3-Provider einteilen. „Erstrangige“ Anbieter sind große Betreiber, die über direkten Internet-Backbone-Zugang verfügen – sie formen sozusagen gemeinsam „das Internet“. Maßgeblich ist auch ihr direkter Zugang zu allen Internetrouten ohne dass sie dafür Ressourcen von anderen Anbietern bezahlen müssen. Zu diesen großen Anbietern zählen etwa AT&T, Verizon und die Deutsche Telekom. Den direkten, gleichberechtigten Datenaustausch zwischen zwei ISPs nennt man Peering. Tier-1-Carrier führen an Internet-Knotenpunkten gegenseitig kostenfreies Peering durch, um den Datenfluss durch das Internet zu gewährleisten. -
: WePromise #09 Glyn Moody zur Europawahl: Deine Stimme macht einen Unterschied
: WePromise #09 Glyn Moody zur Europawahl: Deine Stimme macht einen Unterschied Glyn Moody schreibt nun seit mehr als 20 Jahren ins Internet. Er befasst sich gerne mit internationalen Handelsabkommen (wie ACTA und nun TTIP/TAFTA), aber auch mit vielen anderen netzpolitischen Themen wie Open Source und Netneutralität.
In einem Statement für die WePromise-Kampagne erklärt er nun, warum in Brüssel die richtigen Leute sitzen sollten und wie wir jetzt die Europawahl nutzen können, um einen Unterschied zu machen:
I have always been surprised by the power of the MEPs here in Brussels and the power that YOU can have as a voter if you chose the right people.
Und genau das macht WePromise.eu: Wählende können jetzt herausfinden, welche Kandidierenden in ihrem Land digitale Grundrechte unterstützen und über eine Petition versprechen, an der Europawahl teilzunehmen.
Glyn Moody twittert unter @glynmoody und schreibt regelmäßig für den Guardian, TechDirt und ComputerWorld.
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: Marco Civil da Internet: Die erste Internet-Verfassung der Welt hat viele tolle Sachen, aber auch schlechte
Dilma Rousseff unterzeichnet den Marco Civil. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/netmundial2014/">Net Mundial</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>. : Marco Civil da Internet: Die erste Internet-Verfassung der Welt hat viele tolle Sachen, aber auch schlechte Redefreiheit und Kommunikationsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz, Netzneutralität und freier Zugang: der brasilianische Marco Civil verdient die Bezeichnung „erste Internet-Verfassung der Welt“. Doch das gestern unterzeichnete Gesetz hat auch einen dunklen Fleck: die Vorratsdatenspeicherung.
Als die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff gestern den Marco Civil da Internet unterzeichnet hat, war das Lob groß: endlich gibt es eine Internet-Verfassung. Aber was steht eigentlich drin in dem Dokument?
Der offizielle Text (1, 2, 3) ist natürlich in der Amtssprache – Portugiesisch. Eine inoffizielle Übersetzung der Version vom 25. März findet sich auf Google Docs. Sie ist nicht perfekt, aber mit dem Gesetz vertraute Brasilianer/innen sagen uns, dass die Übersetzung gut und aktuell ist.
Grundsätze und Prinzipien für Internet-Gesetzgebung
Eine deutsche Übersetzung der Einleitung haben wir schon vor zwei jahren veröffentlicht. Darin werden unter anderem folgende Grundsätze definiert:
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: Netzneutralität in den USA: FCC erlaubt „wirtschaftlich angemessenene“ Zerstörung des Internets
: Netzneutralität in den USA: FCC erlaubt „wirtschaftlich angemessenene“ Zerstörung des Internets Amerikanischen Internet-Anbietern soll es erlaubt werden, „Überholspuren“ im Internet zu verkaufen, so lange die Preise „wirtschaftlich angemessen“ sind. Das geht aus einem Vorschlag der zuständigen Behörde Federal Communications Commission hervor. Damit würde die Behörde endgültig das offene Internet zerstören – entgegen ihrer Aufgabe.
Nachdem die amerikanische Telekommunikations-Behörde mit einem ersten Entwurf zur Netzneutralität vor Gericht gescheitert ist, hatte sie eine Neuauflage „zur Rettung des Internets“ versprochen. Jetzt berichten das Wall Street Journal und die New York Times:
Die Federal Communications Commission berichtete am Mittwoch, dass sie neue Regeln vorschlagen wird, die Unternehmen wie Disney, Google oder Netflix erlauben würden, Internet-Service-Provider wie Comcast und Verizon für spezielle, schnellere Leitungen zu bezahlen, um Videos und andere Inhalte an ihre Kunden zu schicken.
Der Vorsitzende der Behörde, Tom Wheeler, bestreitet diese Darstellung: