Marco Civil da Internet: Die erste Internet-Verfassung der Welt hat viele tolle Sachen, aber auch schlechte

Dilma Rousseff unterzeichnet den Marco Civil. Bild: Net Mundial. Lizenz: Creative Commons BY-NC 2.0.

Redefreiheit und Kommunikationsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz, Netzneutralität und freier Zugang: der brasilianische Marco Civil verdient die Bezeichnung „erste Internet-Verfassung der Welt“. Doch das gestern unterzeichnete Gesetz hat auch einen dunklen Fleck: die Vorratsdatenspeicherung.

Als die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff gestern den Marco Civil da Internet unterzeichnet hat, war das Lob groß: endlich gibt es eine Internet-Verfassung. Aber was steht eigentlich drin in dem Dokument?

Der offizielle Text (1, 2, 3) ist natürlich in der Amtssprache – Portugiesisch. Eine inoffizielle Übersetzung der Version vom 25. März findet sich auf Google Docs. Sie ist nicht perfekt, aber mit dem Gesetz vertraute Brasilianer/innen sagen uns, dass die Übersetzung gut und aktuell ist.

Grundsätze und Prinzipien für Internet-Gesetzgebung

Eine deutsche Übersetzung der Einleitung haben wir schon vor zwei jahren veröffentlicht. Darin werden unter anderem folgende Grundsätze definiert:

  • Sicherung der Redefreiheit, der Kommunikationsfreiheit und der Freiheit des Denkens, in den Bestimmungen der Verfassung
  • Schutz der Privatsphäre
  • Schutz der persönlichen Daten (gemäß dem Gesetz)
  • Erhaltung und Sicherung der Netzneutralität
  • Erhaltung von Stabilität, Sicherheit und Funktionalität des Internets (durch technische Praktiken kompatibel mit internationalen Standards, sowie Anreizen für die Nutzung von Best Practices)
  • Haftung von Akteuren entsprechend ihrer Aktivitäten (in Übereinstimmung mit dem Gesetz)
  • Erhalt des partizipativen/kollaborativen Charakters des Internets.
  • Förderung freier Geschäftsmodelle im Internet (sofern sie nicht im Widerspruch zu anderen in diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen stehen)

Hinzugekommen sind lediglich zwei Halbsätze: jede Internet-Gesetzgebung in Brasilien muss sowohl die Meinungsfreiheit als auch soziale Zwecke des Netzwerks respektieren.

Rechte und Garantien von Internet-Nutzern

Artikel sieben definiert den Zugang zum Internet als „wesentlich für die Ausübung der Staatsbürgerschaft“ und gewährleistet deswegen folgende Rechte:

  • Unverletzlichkeit der Privatsphäre und Intimität
  • Unverletzlichkeit und Vertraulichkeit der Kommunikation über das Internet (außer per Gerichtsbeschluss)
  • Unverletzlichkeit und Geheimhaltung privater Kommunikation (außer per Gerichtsbeschluss)
  • Nicht-Abschaltung des Internet-Anschlusses (außer bei Nichtzahlung)
  • Gewährleistung der Qualität des Anschlusses
  • verständliche und vollständige Informationen in Verträgen und AGB
  • Garantie, dass Verbindungs- und persönliche Daten nicht an Dritte gegeben werden (außer bei freier und informierter Zustimmung oder per Gesetz)
  • verständliche und vollständige Informationen über Erhebung, Verwendung, Speicherung, Behandlung und Schutz persönlicher Daten

Die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung sind Grundvoraussetzung für die volle Ausübung des Rechts auf Zugang zum Internet. Verträge, die diese Rechte nicht einhalten, sind ungültig.

Netzneutralität

Der längste Abschnitt ist Kapitel drei mit Bestimmungen über Internet-Anschlüsse und -Anwendungen. Darin werden unter anderem Netzneutralität, Datenschutz, Haftungsprivileg und Richtervorbehalt festgelegt.

Verantwortliche Stellen für Übertragung, Switching und Routing sind verpflichtet, alle Datenpakete gleich zu behandeln, unabhängig von Inhalt, Herkunft und Ziel, Dienst, Endgerät oder Anwendung.

Das klingt erstmal super und wird von lokalen Aktivisten auch als großer Fortschritt gesehen. Netzneutralität war eine der großen, langwierigen und hart umkämpften Passagen im gesamten Prozess. Die Lobbys der Telekommunikationsriesen hatten immer wieder probiert, diese Bestimmungen zu streichen oder aufzuweichen. Das dieser Satz so drin steht, ist also ein großer Sieg und muss auch als solcher betrachtet werden.

Trotz alledem gibt es ein Schlupfloch: „Diskriminierung oder Verschlechterung von Traffic“ aus „technischen Anforderungen, die für die angemessene Bereitstellung von Diensten und Anwendungen notwendig sind“ sowie die „Priorisierung von Notdiensten“ sollen von einer Regulierungsbehörde entschieden werden. Also genau das, mit dem uns EU-Kommission und FCC gerade in den Rücken fallen. Der Kampf wird also auch in Brasilien weitergehen.

Schutz persönlicher Daten

Der Abschnitt zum Schutz persönlicher und privater Datenkommunikation schreibt die eingangs ausgeführten Datenschutz-Bestimmungen der „Rechte und Garantien von Internet-Nutzern“ fest. Viele der Bestimmungen kennen wir aus der EU-Datenschutzverordnung: Daten dürfen nicht einfach weitergegeben werden, Provider müssen Nutzer informieren welche Daten sie für welche Zwecke sammeln, nach Vertragsende müssen Daten gelöscht werden – eigentlich Selbstverständlichkeiten.

Hinzukommt, dass bei jeder Sammlung, Speicherung, Aufbewahrung oder Verarbeitung von Daten, „in denen mindestens eine dieser Handlungen im Inland erfolgt“, sich nach brasilianischem Recht richten muss – und damit auch diesem Datenschutzrecht.

Keine Providerhaftung

Eine Absage erteilt der Marco Civil der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung:

Um die Freiheit der Meinungsäußerung zu gewährleisten und Zensur zu verhindern, haften Anbieter von Internet-Anwendungen nur für zivilrechtliche Schäden von Inhalten Dritter, wenn sie nach einem konkreten Gerichtsbeschluss keine Schritte im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten unternehmen, die als Verstoß angegebenen Inhalte nicht mehr verfügbar zu machen, außer es wird durch Gesetz anders festgelegt.

Was früher mal selbstverständlich war, wird heute am laufenden Band verletzt. Jede Sekunde werden Inhalte aus dem Internet entfernt oder unzugänglich gemacht, weil Algorithmen denken, eine Urheberrechtsverletzung erkannt zu haben – ohne menschliche oder gar richterliche Intervention. Das muss ein Ende haben.

Zurück in die Zukunft: Vorratsdatenspeicherung

Das Schlechteste am gesamten Gesetzestext ist eine Vorratsdatenspeicherung. Ja, in der Internet-Verfassung, die eigentlich nur ein Grundrechtekatalog für das Internet sein sollte, werden auch gleich massive Grundrechtseingriffe festgelegt.

Bei der Bereitstellung von Internet-Anschlüssen sind Administratoren von Autonomen Systemen verpflichtet, Verbindungsprotokolle für ein Jahr zu speichern, unter strenger Geheimhaltung und in einer kontrollierten und sicheren Umgebung.

Das ist die klassische Zuordnung „Wer hatte wann welche IP-Adresse?“, um die sich fälschlicherweise ein Großteil der bundesdeutschen Debatte dreht.

Anbieter von Internet-Anwendungen (juristische Personen, die diese Tätigkeit in einer organisierten Art und Weise, professionell und für wirtschaftliche Zwecke ausüben) müssen ihre Zugriffsprotokolle für sechs Monate speichern, unter strenger Geheimhaltung und in einer kontrollierten und sicheren Umgebung.

Das ist krass und gab es so selbst in der EU-Richtlinie nicht. Internet-Dienste wie Web- und Mail-Server müssen ein halbes Jahr lang loggen – und die Daten bei Bedarf an staatliche Stellen übermitteln! Zwar wird zunächst eine Einschränkung für kommerzielle Firmen gemacht, aber nach wenn ein Gericht das anordnet, muss auch jeder andere „Anbieter von Internet-Anwendungen“ das tun.

Wenn die Behörden dann bestimmte Daten haben wollen, müssen Betreiber die Daten auf Zuruf für zwei Monate vorrätig halten (einfrieren) und nach Erhalt eines Gerichtsbeschlusses übergeben.

Auch wenn die gesellschaftlichen Realitäten in Brasilien zu diesem Thema äußerst kompliziert sind: diese anlasslose Massenüberwachung ist die rote Linie des Überwachungsstaats und war noch nie in Ordnung. Aber vor allem nach den Enthüllungen von Edward Snowden war Präsidentin Rousseffs gestrige PR-orchestrierte Unterschrift genau das: PR.

Nach dem Ende der EU-Vorratsdatenspeicherung, die Brasilien als Vorbild gedient hat, kommentieren brasilianische Aktivisten gegenüber netzpolitik.org trocken: „Happy 2006!“

Noch besteht die Möglichkeit, diese Bestimmungen durch eine Klage vor dem Obersten Bundesgericht oder durch das Datenschutzgesetz wieder zu kippen. Wir wünschen dabei viel Erfolg!

Bestes Internet-Gesetz der Welt?

Trotz alledem ist die Verabschiedung des Marco Civil da Internet ein großer Erfolg für die digitale Zivilgesellschaft. Endlich werden Grundrechte in der digitalen Welt einmal definiert, statt sie immer nur einzuschränken.

Wir hoffen, dass sich andere Länder diese Internet-Verfassung zum Vorbild nehmen und ähnliche Vorhaben starten. Sucht die Bundesregierung nicht noch eine Digitale Agenda?

6 Ergänzungen

  1. Eigentlich ist es doch keine „Verfassung“, sondern eher ein „Internet-Gesetzbuch“, oder steht das irgendwie über normalen Gesetzen?

  2. Die Realität sieht anders aus!! Gerade im Nordosten Brasilien!! Die dortigen Brasilianer nennen sich Portuguese! Sie behaupten das Internet erfunden zu haben, stellen das Gesetz als Lüge hin, drohen und manipulieren andere mit dem Hinweis Internet ist Portuguese. Noch schlimmer, Internet ist http://dot.com!! Geht jemand ins internationale Internet, wird die elektrische Energie zerstört (mehrmals am Tag), Computer zerstört, DNS Server mehrmals am Tag zerstört. Die Verantwortlichen können schalten und walten wie sie wollen. Man sieht weg!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.