Verizon gewinnt in erster Instanz gegen FCC – Keine Netzneutralität mehr in den USA

Heute hat das Bezirksgericht Washington der Klage des amerikanischen Internetserviceproviders Verizon gegen die Federal Communications Commission (FCC) statt gegeben. Damit hat Netzneutralität in Amerika keine rechtliche Grundlage mehr.

2010 stellte die FCC drei Regeln zur Netzneutralität im sogenannten „Open Internet Order“ auf. Darüber wurde fest gelegt, dass Internetprovider jederzeit transparent über ihre Verwaltung des Datenverkehrs informieren müssen, keine Inhalte blockieren und Datenpakete nicht „unangemessen“ diskriminieren dürfen. Verständlicherweise (wir kennen das ja nur zu gut aus Deutschland) waren die ISPs nicht erfreut über diese Regelung und Verizon legte im Bezirksgericht Washington im September 2011 Klage gegen den FCC. Der Vorwurf: Die Regeln zur Netzneutralität festzulegen, befindet sich außerhalb des Kompetenzbereiches der FCC und stellt damit einen illegitimen Eingriff dar.

Nun hat das Gericht die „no blocking“ und „no discrimination“ Bestandteile des Open Internet Orders für nichtig erklärt. Ein Grund dafür ist der wackelige rechtliche Boden, auf dem die FCC damals den Open Internet Order formuliert hatte. 2002 entschied die FCC, Internetprovider explizit nicht als „common carriers“, per FCC Definition die übrigen Telekommunikationsanbieter, aufzufassen. Diese Entscheidung hatte auf das heutige Urteil weitreichende Konsequenzen, denn damit habe der Open Internet Order, der Argumentation von Verizon und dem Gericht zufolge, die Internetprovider unrechtsmäßig reguliert.

Given that the Commission has chosen to classify broadband providers in a manner that exempts them from treatment as common carriers, the Communications Act expressly prohibits the Commission from nonetheless regulating them as such. Because the Commission has failed to establish that the anti-discrimination and anti-blocking rules do not impose per se common carrier obligations, we vacate those portions of the Open Internet Order.

Der CEO von Free Press, Craig Aaron , machte deshalb die FCC, respektive ihren ehemaligen Vorsitzendens Julius Genachowski, deshalb für das Urteil mitverantwortlich:

„[Julius Genachowski] made a grave mistake when [the FCC] failed to ground its open Internet rules on solid legal footing. Internet users will pay dearly for the previous chairman’s lack of political will.“

Die FCC und NGOs wie Public Knowledge behalten sich vor, den Fall zur Not auch bis zum Supreme Court zu tragen, wobei der aktuelle FCC-Vorsitzende Tom Wheeler zuletzt eher zweideutige Aussagen über die Netzneutralität getätigt hat. Es ist zwar noch kein endgültiges Wort gesprochen, aber das Prinzip der Netzneutralität existiert in Amerika erst einmal nicht mehr.  

Und natürlich ist das kein reines amerikanisches Problem. Content-Anbieter werden sich so oder so mit dem neuen amerikanischen Standard auseinander setzen und der aktuelle Kommissionsvorschlag für eine europäische Netzneutralitätsverordnung ist eine Mogelpackung. Aus diesem Grunde hat die Digitale Gesellschaft als Teil eines europäischen Bündnisses verschiedenster Bürgerrechtsorganisationen die Kampagne Save the Internet ins Leben gerufen. Wir haben jetzt die Chance, echte Netzneutralität auf europäischer Ebene zu verankern. 

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

    1. Haben sie doch, seit 5.45 Uhr wird doch schon zurückgeschossen falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest. ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.