Amerika
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Neuer Bericht: Freiheit im Netz nimmt beständig ab
Weniger grün gefärbte Länder bedeuten weniger Freiheit. Neuer Bericht: Freiheit im Netz nimmt beständig ab Deutschland folgt dem globalen Trend von weniger Freiheiten im Netz. Insgesamt verschlechtert sich dieses Jahr die Lage in 27 Ländern. Das zeigt der aktuelle „Freedom on the Net“-Report.
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Polizeiliche Überwachung: New Yorker Polizei nutzt Drohnen über Privatgrundstücken
Kleine Drohne im Flug (Symbolbild) Polizeiliche Überwachung: New Yorker Polizei nutzt Drohnen über Privatgrundstücken Die New Yorker Polizei setzt Drohnen ein, um sich ihre Arbeit zu erleichtern. Was die Polizei zunächst mit der besseren Überwachung von öffentlichen Straßenfesten begründete, kann auch zur Überwachung von privaten Gartenpartys eingesetzt werden. Daran wird Kritik laut.
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US-Gesetz: TikTok klagt gegen Verbot in Montana
Mit etwa 700 Millionen Nutzer:innen weltweit, gehört TikTok zu den größten Plattformen überhaupt. US-Gesetz: TikTok klagt gegen Verbot in Montana Montana hat letzte Woche als erster US-Bundesstaat TikTok verboten. Jetzt hat das Unternehmen Klage dagegen eingereicht, das Verbot sei verfassungswidrig. Auch Bürgerrechtler:innen kritisieren, das Verbot verfehle sein erklärtes Ziel.
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Gefängniskommunikation in den USA : Wenn die Software mithört
Mit Verus können die Behörden Telefongespräche in Echtzeit mitschneiden und nach Schlüsselwörten filtern. (Symbolbild) Gefängniskommunikation in den USA : Wenn die Software mithört In den USA nutzen mittlerweile dutzende Gefängnisse Software, um Telefongespräche ihrer Insassen abzuhören und auszuwerten. Mit der Technologie wollen die Behörden eigentlich Bandenkriminalität und Gewaltverbrechen in Haftanstalten bekämpfen. Dabei blieb es aber nicht.
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: Amazon will umstrittene Software für Gesichtserkennung an US-Grenzpolizei verkaufen
Amazon vermarktet seine Gesichtserkennungssoftware "Rekognition" an die US-amerikanische Regierung : Amazon will umstrittene Software für Gesichtserkennung an US-Grenzpolizei verkaufen Amazons „Rekognition“ soll nach Wunsch des Konzerns der gefürchteten Behörde ICE bei der Identifizierung von EinwandererInnen helfen. Trotz des Protestes von Angestellten hält Firmenchef Jeff Bezos an den Plänen fest.
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: Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen
Ein Roboter eines ähnlichen Typs wurde in Dallas mit dem Sprengsatz versehen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/jaytamboli/3788323509/sizes/l"> Jay Tamboli</a> : Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen Bei einem Polizeieinsatz in Dallas wurde am Freitag ein Heckenschütze getötet. Ein Bombenentschärfungsroboter wurde ferngesteuert und mit einer Sprengladung versehen, durch die der Schütze ums Leben kam. Neue technische Möglichkeiten stellen unsere gesellschaftlichen Normen und unsere Gesetze vor Herausforderungen.
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: Das eigene Grundstück zur Sperrzone für Drohnen erklären
: Das eigene Grundstück zur Sperrzone für Drohnen erklären Wie die Zeit gestern berichtete, kann auf der Website der amerikanischen Firma noflyzone.org das eigene Grundstück zum Sperrgebiet für Drohnen erklärt werden. Alles was dafür angegeben werden muss ist die entsprechende Adresse, ein Name und eine Mailadresse. Die Betreiber würden dann durch die Kooperation mit Drohnenherstellern Sorge dafür tragen, dass diese Datenbank in die Firmware von unbemannten Luftfahrzeugen eingespielt würden. Die Website setzt auf das Konzept der freiwilligen Selbstregulierung der Hersteller und will einem gesetzlichen Verbot von Drohnen damit zuvorkommen. Patrick Beuth identifiziert in seinem Artikel allerdings einige Schwachstellen dieses Ansatzes:
Erstens machen bisher vor allem kleinere Hersteller mit, die Marktführer nicht. Das heißt: Die meisten Drohnen würden die Flugverbote derzeit ignorieren.
Zweitens werden staatliche Akteure, zum Beispiel die Polizei, die Geozäune immer ignorieren, wenn sie es für nötig halten.
Drittens kann die Initiative nicht garantieren, dass ein einmal markiertes Grundstück drohnenfrei bleibt. Denn damit eine Drohne weiß, wo sie nicht mehr fliegen darf, benötigt sie eine Firmware mit der aktuellen Version der NoFlyZone-Datenbank. Die Firmware aber muss der Besitzer in der Regel selbst aufspielen, und nicht jeder wird das ständig tun wollen.
Viertens ist nicht ersichtlich, wie die Macher der Initiative verhindern wollen, dass jemand beliebig viele Adressen zu Flugverbotszonen erklärt, egal ob er der Besitzer der Grundstücke ist oder nicht.
Einen anderen Weg geht hingegen die US-amerikanische Firma Mapbox: Auf einer interaktiven No-Fly-Karte können DrohnenpilotInnen hier Gebiete einsehen, in welchen sie ihre Fluggefährte lieber nicht steigen lassen sollten. Die Karte beschränkt sich dabei bisher allerdings auf Flughäfen, Militärbasen, Nationalparks und temporäre Flugverbotszonen, die für Reisen des amerikanischen Präsidenten errichtet werden.
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: Verizon gewinnt in erster Instanz gegen FCC – Keine Netzneutralität mehr in den USA
: Verizon gewinnt in erster Instanz gegen FCC – Keine Netzneutralität mehr in den USA Heute hat das Bezirksgericht Washington der Klage des amerikanischen Internetserviceproviders Verizon gegen die Federal Communications Commission (FCC) statt gegeben. Damit hat Netzneutralität in Amerika keine rechtliche Grundlage mehr.
2010 stellte die FCC drei Regeln zur Netzneutralität im sogenannten „Open Internet Order“ auf. Darüber wurde fest gelegt, dass Internetprovider jederzeit transparent über ihre Verwaltung des Datenverkehrs informieren müssen, keine Inhalte blockieren und Datenpakete nicht „unangemessen“ diskriminieren dürfen. Verständlicherweise (wir kennen das ja nur zu gut aus Deutschland) waren die ISPs nicht erfreut über diese Regelung und Verizon legte im Bezirksgericht Washington im September 2011 Klage gegen den FCC. Der Vorwurf: Die Regeln zur Netzneutralität festzulegen, befindet sich außerhalb des Kompetenzbereiches der FCC und stellt damit einen illegitimen Eingriff dar.
Nun hat das Gericht die „no blocking“ und „no discrimination“ Bestandteile des Open Internet Orders für nichtig erklärt. Ein Grund dafür ist der wackelige rechtliche Boden, auf dem die FCC damals den Open Internet Order formuliert hatte. 2002 entschied die FCC, Internetprovider explizit nicht als „common carriers“, per FCC Definition die übrigen Telekommunikationsanbieter, aufzufassen. Diese Entscheidung hatte auf das heutige Urteil weitreichende Konsequenzen, denn damit habe der Open Internet Order, der Argumentation von Verizon und dem Gericht zufolge, die Internetprovider unrechtsmäßig reguliert.
Given that the Commission has chosen to classify broadband providers in a manner that exempts them from treatment as common carriers, the Communications Act expressly prohibits the Commission from nonetheless regulating them as such. Because the Commission has failed to establish that the anti-discrimination and anti-blocking rules do not impose per se common carrier obligations, we vacate those portions of the Open Internet Order.
Der CEO von Free Press, Craig Aaron , machte deshalb die FCC, respektive ihren ehemaligen Vorsitzendens Julius Genachowski, deshalb für das Urteil mitverantwortlich:
„[Julius Genachowski] made a grave mistake when [the FCC] failed to ground its open Internet rules on solid legal footing. Internet users will pay dearly for the previous chairman’s lack of political will.“
Die FCC und NGOs wie Public Knowledge behalten sich vor, den Fall zur Not auch bis zum Supreme Court zu tragen, wobei der aktuelle FCC-Vorsitzende Tom Wheeler zuletzt eher zweideutige Aussagen über die Netzneutralität getätigt hat. Es ist zwar noch kein endgültiges Wort gesprochen, aber das Prinzip der Netzneutralität existiert in Amerika erst einmal nicht mehr.
Und natürlich ist das kein reines amerikanisches Problem. Content-Anbieter werden sich so oder so mit dem neuen amerikanischen Standard auseinander setzen und der aktuelle Kommissionsvorschlag für eine europäische Netzneutralitätsverordnung ist eine Mogelpackung. Aus diesem Grunde hat die Digitale Gesellschaft als Teil eines europäischen Bündnisses verschiedenster Bürgerrechtsorganisationen die Kampagne Save the Internet ins Leben gerufen. Wir haben jetzt die Chance, echte Netzneutralität auf europäischer Ebene zu verankern.
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: TPP, eine Internetbedrohung in der Tradition von ACTA, IPRED und anderen Abkürzungen
: TPP, eine Internetbedrohung in der Tradition von ACTA, IPRED und anderen Abkürzungen Wikileaks haben am 13. November den Entwurfstext für das TPP-Kapitel zu Intellectual Property geleakt. TPP ist ein transpazifisches Handelsabkommen, das mittlerweile die Länder Malaysia, Chile, Singapur, Peru, Vietnam, Brunei, Neuseeland, die USA, Kanada, Australien, Mexiko und Japan umfasst. Zusammengenommen erwirtschaften diese über 40% des Bruttoweltproduktes, Handelsbedingungen zwischen diesen Staaten üben dementsprechend großen Einfluss auf den restlichen weltweiten Wirtschaftsverkehr aus.
Es ist nicht leicht, aus dem 95-seitigen, 30.000 Wörter schweren Dokument, das nur ein Kapitel von TPP darstellt, herauszulesen, welche Konsequenzen auf Patente, Copyright und Verbraucherrechte sich aus dem Handelsvertrag ergeben könnten. Der Versuch, einige wichtige Punkte aufzuzeigen:
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: Und weitere Ideen zur NSA-Affäre
: Und weitere Ideen zur NSA-Affäre Am Sonntag hatten wir ja bereits über diverse diskutierte Konsequenzen im Umgang mit der NSA-Affäre berichtet. Vom Untersuchungsausschuss bis zum Aussetzen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen war vieles dabei. Aber zwei Tage, in denen jetzt auch noch überraschenderweise bekannt geworden ist, dass auch in Spanien und Italien Telefone abgehört wurden (obwohl das bereits vor einer Woche auf cryptome.org bekannt gemacht wurde…) fördern neue Einfälle.
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: PRISM: Amerikanischer Geheimdienst NSA hat direkten Zugriff auf alle Daten der großen Internet-Unternehmen
: PRISM: Amerikanischer Geheimdienst NSA hat direkten Zugriff auf alle Daten der großen Internet-Unternehmen Der amerikanische Militärnachrichtendienst NSA hat direkten Zugriff auf alle Daten der großen amerikanischen Internet-Unternehmen. Das geht aus einer Präsentation ihrer eigenen Abteilung „Special Source Operations“ hervor, die auszugsweise veröffentlicht wurde. Damit festigt die NSA einmal mehr ihren Ruf als größter Datenstaubsauger der Welt, der Daten in kaum vorstellbaren Ausmaß sammelt.
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: Privacy auf Mobiltelefonen: Amerikanische Bürger wollen mehr Datenschutz von Firmen und Behörden
: Privacy auf Mobiltelefonen: Amerikanische Bürger wollen mehr Datenschutz von Firmen und Behörden Eine große Mehrheit der Amerikaner betrachtet die Informationen auf ihren Mobiltelefonen als mindestens so privat wie die Daten auf ihrem Rechner zu Hause. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Forschern der University of California, Berkeley. Diese Erwartung steht in krassen Widerspruch zu gängigen Praktiken von Firmen und Behörden.
Für die Erkenntnis, dass das Internet zunehmend auf mobilen Endgeräten genutzt wird, braucht es kein komisches Buzzword. Diese Entwicklung bringt ganz neue Auswirkungen und Gefahren für Datenschutz und Datensicherheit mit sich. Nicht nur kann das Gerät einfacher in fremde Hände fallen, es fallen auch neue Datentypen an, die auch einfacher mal eben unbemerkt ins Internet geschickt werden.
In ihrer Studie Mobile Phones and Privacy untersuchen jetzt Jennifer M. Urban, Chris Jay Hoofnagle und Su Li die Einstellung der Amerikaner zu privaten Daten auf Mobiltelefonen. In einer von Nokia bezahlten repräsentativen Umfrage führten sie über 1.200 Telefoninterviews zum Thema durch.