Funkzellenabfrage

  • : „Stille SMS“: Bundeskriminalamt verschickte fünf Mal so viele wie im ersten Halbjahr
    Der Versand von "Stillen SMS" durch das Bundeskriminalamt stieg im letzten Halbjahr deutlich an.
    „Stille SMS“: Bundeskriminalamt verschickte fünf Mal so viele wie im ersten Halbjahr

    Der Versand von „Stillen SMS“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) hat im zweiten Halbjahr 2015 rasant zugenommen: Waren es im ersten Halbjahr 2015 noch 22.357 heimliche verschickte Kurznachrichten, verfünffachte sich die Zahl in den vergangenen sechs Monaten auf 116.948. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken hervor.

    Sogenannte „Stille SMS“ werden auf dem Handy des Empfängers nicht angezeigt, erzeugen jedoch Verbindungsdaten, die unter anderem den ungefähren Standort des Geräts und somit den des Nutzers festhalten. Ermittlungsbehörden können die Daten anschließend mit richterlichem Befehl von den Mobilfunkbetreibern abfragen und bei ausreichend vorhandenem Material – beispielsweise eine „Stille SMS“ pro Stunde – aussagekräftige Bewegungsprofile erstellen.

    Aus den veröffentlichten Zahlen lässt sich daher nicht herauslesen, wie viele Bürger von der Maßnahme betroffen waren. Deren Einsatz gilt als umstritten, da Telekommunikation bloß passiv überwacht werden darf. Beim Versand von „Stillen SMS“ handelt es sich jedoch um einen aktiven Vorgang, den Ermittlungsbehörden auslösen. Handys seien zum Telefonieren da, erklärte der Bundestagsabgeordnete und Anfragesteller Andrej Hunko (Linke), und nicht, um deren Besitzer heimlich zu verfolgen. „Durch die neuen Fähigkeiten von Polizei und Diensten wird das Vertrauen in die digitale Privatsphäre weiter ausgehöhlt,“ so Hunko weiter.

    Neben dem BKA bedienten sich auch die Bundespolizei (BPOL) sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der Methode und verschickten 41.671 (BPOL) beziehungsweise 45.376 (BfV) „Stille SMS“. Letztere Behörde hatte im zweiten Halbjahr 2014 noch 142.108 geheime Nachrichten versandt, sich im darauffolgenden Halbjahr aber auf 53.227 beschränkt. Im Dunklen bleibt, wie oft andere Behörden, etwa der Zoll oder der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Instrument einsetzten: Um keine Rückschlüsse auf den „Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden“ der jeweiligen Behörde zuzulassen, sind „einzelne Informationen“ als „VS [Verschlusssache] – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Im Falle des Bundesnachrichtendienstes (BND) gilt der VS-Grad „Geheim“.

    BND greift auf Amtshilfe zurück

    Laut geheim eingestuften E‑Mails, die der NDR und die Süddeutsche Zeitung einsehen konnten, nutzte der BND ebenfalls „Stille SMS“, wenn auch indirekt. Angeblich sei der Geheimdienst technisch selbst nicht in der Lage, solche Nachrichten abzusetzen, habe jedoch in Form von Amtshilfe Unterstützung durch andere Behörden erhalten, soll ein BND-Mitarbeiter geschrieben haben. Welche Behörde(n) dem BND dabei helfend unter die Arme gegriffen haben, wurde in den betreffenden E‑Mails offenbar nicht erwähnt und bleibt vorläufig unklar. Zudem möge die Bundesregierung diese Unterstützung bei der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage nicht erwähnen, auch nicht im als „Geheim“ eingestuften Teil:

    Tatsächlich findet in der späteren Antwort der Regierung der BND keine Erwähnung – auch nicht in dem als geheim eingestuften Teil. Auf Anfrage von NDR und SZ wollte sich der BND nicht zu möglichen Einsätzen „stiller SMS“ sowie der erwähnten Amtshilfe äußern. Und ein Sprecher des Kanzleramts sagte lediglich: „Zu Aspekten der operativen Arbeit und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes werden grundsätzlich nur die zuständigen, geheim tagenden, Gremien des Deutschen Bundestages unterrichtet.

    IMSI-Catcher und Funkzellenauswertungen

    IMSI-Catcher, die zu überwachenden Mobiltelefonen vorgaukeln, eine reguläre Funkstation zu sein und sich so in den Verkehr einklinken, wurden vom BKA in 24 Fällen und von der BPOL 30 Mal eingesetzt. Im vorangegangenen Halbjahr kam das Instrument jeweils 19 Mal (BKA) respektive 29 Mal (BPOL) zum Einsatz. Auf Amtshilfe durch andere Behörden wie dem BKA oder einzelne Landeskriminalämter griffen der Generalbundesanwalt sowie Behörden des Zollfahndungsdienstes zurück. Andere Behörden blieben im öffentlichen Teil der Antwort ausgeklammert. Ausfuhrgenehmigungen für IMSI-Catcher in den Libanon und die Vereinigte Arabische Emirate wurden der Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co.KG erteilt.

    Funkzellenauswertungen wurden durch das BKA 20, durch die BPOL 41 und von den Behörden des Zollfahndungsdienstes 39 Mal durchgeführt – im ersten Halbjahr waren es sechs (BKA), „weniger als 50“ (BPOL) und 33 (Zoll). Wie zuvor führte der Generalbundesanwalt selbst keine Funkzellenabfragen durch, sondern nahm in fünf Ermittlungsverfahren gegen fünf Betroffene die Dienste der jeweils mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen in Anspruch.

    Die Anfrage zeige, betonte Andrej Hunko, dass der Sicherheitsapparat alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken auch einsetze, die Verhältnismäßigkeit dabei aber auf der Strecke bleibe. In Zukunft müsse man befürchten, „dass die Daten von Stillen SMS, Funkzellenabfragen oder aus der Analyse Sozialer Medien in einigen Jahren ‚vorwärtsgerichtet‘ genutzt, also von polizeilicher Vorhersagesoftware verarbeitet werden.“ Deshalb müsse der „elektronischen Spitzelei“ bereits heute ein Riegel vorgeschoben werden. „Als erster Schritt muss für die Behörden sofort eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen eingeführt werden.“ Kritik übte der Abgeordnete auch an der Praxis, nicht alles offenzulegen: „Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten verhält sich zum Ansteigen der elektronischen Spitzelei entgegengesetzt. Zahlen zu den ebenfalls zunehmenden Stillen SMS des Zoll sind seit einigen Jahren als Verschlusssache eingestuft. Weiterhin fehlt jede Angabe zum Bundesnachrichtendienst.“

    20. Januar 2016 23
  • : Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz

    Das in Berlin angesiedelte Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einem „Policy Paper“ mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur vermeintlichen „Terrorismus- und Extremismusbekämpfung“ befasst. In mehreren Beispielen werden Kooperationsprojekte deutscher Staatsschutz- und Verfassungsschutzämter untersucht. Häufig geraten durch die Zersplitterung von Zuständigkeiten Prinzipien wie das Trennungsgebot oder Auskunftsrechte unter die Räder.

    In der Einleitung wird auf die Novellierung der Gesetze zur Antiterrordatei (ATD) und der nachempfundenen Rechtsextremismusdatei (RED) verwiesen, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Das Gesetz sieht vor, dass der Austausch von Daten unter Polizeien und Geheimdiensten von der G 10-Kommission abgesegnet werden muss. Bislang war die 1968 eingerichtete Kommission lediglich für die Post- und Fernmeldeüberwachung der Geheimdienste zuständig, nun soll sie auch über die Legalität polizeilicher Maßnahmen wachen. Mehr Geheimhaltung auch polizeilicher Maßnahmen ist also zu erwarten.

    Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen

    Die Studie ist von Eric Töpfer verfasst, der die Entwicklung als „Vergeheimdienstlichung“ und „Vernachrichtendienstlichung“ von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr beschreibt. So habe sich ein Informationsaustausch zwischen Behörden „mit eigentlich sehr unterschiedlichen Aufgaben institutionalisiert, wie er zuvor nicht vorstellbar war“. Andersherum seien Strafverfolgungsbehörden mit immer mehr Kompetenzen und Instrumenten zur heimlichen Informationserhebung ausgestattet worden. Als Beispiele gelten Verdeckte ErmittlerInnen, V‑Leute, „Lausch- und Spähangriffe“ und die Überwachung von Telekommunikation mit Funkzellenabfragen, „Stillen SMS“ oder IMSI-Catchern. Ihr Zweck sei häufig weniger, gerichtsverwertbare Informationen zu erlangen, sondern vielmehr der kriminalstrategische Erkenntnisgewinn.

    Töpfer konstatiert einen Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen für die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und verwandten Ordnungsbehörden. So können polizeiliche Maßnahmen durch geheimdienstliche Maßnahmen angeregt werden, was nach dem Trennungsgebot eigentlich ausgeschlossen sein müsste, allerdings bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.

    Zu erwarten ist auch, dass Geheimdienste immer öfter von anderen Behörden angefragt werden, etwa im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Analysen möglicher „Gefährder“ oder für Überprüfungen bei Einstellungsverfahren. Laut der Studie habe sich der „Kreis der Einrichtungen und Objekte, die als sicherheitsrelevant gelten, in den letzten Jahren deutlich erweitert“. Demzufolge sei auch der Umfang von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen gestiegen.

    Auch Geheimdienste müssten Betroffene regelmäßig nachträglich über Maßnahmen informieren

    Töpfer spricht von einem Paradigma der „vernetzten Sicherheit“, das in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Dies wird untermauert durch die Einrichtung gemeinsamer Zentren und Dateien, in denen sich nach 9/11 die Kooperation unter Geheimdiensten und Polizeibehörden verstetigt und automatisiert. Genannt werden das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GTAZ/GIZ), das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GETZ/GAR). Allein in diesen vier Einrichtungen kommen laut Töpfer zum Teil täglich mehr als 500 Bedienstete aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu Lagebesprechungen zusammen.

    Die Studie problematisiert die häufig intransparente Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz und empfiehlt mehr Transparenz gegenüber Betroffenen. Besonders Geheimdienste verfügen über weitreichende Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern. Wie Strafverfolgungsbehörden müssten sie aber verpflichtet werden, „Betroffene regelmäßig nachträglich über die Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen“. Ausnahmen sollten zwar möglich sein, müssten aber besser geregelt und durch eine unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden.

    Laut Töpfer fehle es häufig an Informationsrechten für die Öffentlichkeit. Außerdem müssten unabhängige Aufsichtsinstanzen gestärkt werden. Die praktische Umsetzung existierender Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen, Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien sei oft mangelhaft. Das Institut empfiehlt deshalb eine deutliche Stärkung der Befugnisse und Mittel entsprechender Aufsichtsgremien. Schließlich müssten die Sicherheitsbehörden zu einer regelmäßigen Berichterstattung über den Einsatz geheimer Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit gezwungen werden.

    10. November 2015 9
  • : Funkzellenabfrage in Berlin: Vielleicht werden Sie gerade überwacht
    "Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger." <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/greenoid/17321473103/">Frerk Meyer</a>
    Funkzellenabfrage in Berlin: Vielleicht werden Sie gerade überwacht

    Nicht nur die NSA, auch Behörden haben Möglichkeiten, auf unsere Telekommunikation zuzugreifen. Die massenhafte Erfassung von Handydaten bringt wenig – und die parlamentarische Kontrolle wird verwehrt.

    14. September 2015 20
  • : Leipziger Polizei beißt sich am Auslesen von 30 Handys die Zähne aus
    Gibt's auch beim LKA und der Polizei in Sachsen: Die Software XRY von Micro Systemation.
    Gibt's auch beim LKA und der Polizei in Sachsen: Die Software XRY von Micro Systemation.
    Leipziger Polizei beißt sich am Auslesen von 30 Handys die Zähne aus

    Nach einer Spontandemonstration in Leipzig hatte die dortige Polizei im Januar mehrere Hundert Personen eingekesselt. Einige der Demonstrierenden hatten sich der Polizei zufolge des Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Weil keine einzelnen Beschuldigten ausgemacht werden konnten, leitete die Polizei kurzerhand Ermittlungsverfahren gegen alle 195 festgestellten Personen ein. Dabei wurden sämtliche gefundene elektronische Geräte einkassiert: 150 Mobiltelefone, drei Laptops, sechs SIM-Karten, vier SD- und zwei Mini-SD-Karten (jene in den Telefonen nicht mitgezählt) sowie drei iPods.

    Bei der Aktion handelt es sich wohl um eine der größte Massen-Beschlagnahmungen von Kommunikationsgeräten bei politischen Versammlungen. Für die Ermittlungsbehörden eine prima Möglichkeit, sich an den unterschiedlichen Geräten mit diverser Auswertesoftware zu versuchen.

    13 Betroffene gaben Zugangsdaten heraus

    Die Telefone wurden nach einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Leipzig durch die Polizeidirektion einer forensischen Spurensicherung unterzogen. Von Interesse war laut der Polizei, ob sich darauf Fotos befänden, aufgrund derer mögliche StraftäterInnen ausfindig gemacht werden könnten.

    Im März hatten wir berichtet, dass sich die ermittelnde Polizeidirektion an 63 Handys bis dahin erfolglos versuchte. Neue Zahlen hat nun die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel erfragt. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage konnten noch immer keine Daten aus 30 Telefonen ausgelesen werden. Zu den Gründen macht die Landesregierung keine Angaben, unter Umständen waren die Inhalte verschlüsselt.

    Laut der Antwort hatte die Polizei im Verlauf des Jahres mit insgesamt 42 Personen „zur Zugangserlangung Rücksprache geführt“. Demnach hätten 13 Betroffene die Zugangsdaten zu den jeweiligen Geräten freiwillig herausgegeben, offenbar wurden diese danach den BesitzerInnen zurückgegeben. Acht Mobiltelefone befinden sich zur Zeit (Stand: 21. August) „noch in Auswertung“. Zu vier Mobiltelefonen, zwei SIM-Karten sowie vier Filmen analoger Kameras werde die Rückgabe derzeit geprüft.

    38 Personen verzichteten trotz schriftlicher Benachrichtigung darauf, ihre Mobiltelefone und einen iPod wieder abzuholen. Weitere acht Mobiltelefone liegen bei der Polizei, weil eine Zustellung der Benachrichtigung angeblich „nicht erfolgreich“ gewesen sei.

    Penetrationstester erklärt Auswerteverfahren

    Juliane Nagel hat sich auch nach der bei sächsischen Behörden genutzten Auswertesoftware erkundigt. Wie viele andere Polizeibehörden kommt beim Landeskriminalamt sowie drei Polizeidienststellen Software der israelischen Firma Cellebrite zum Einsatz. Neben dieser Standardanwendung nutzen die Behörden Anwendungen von fünf weiteren Anbietern.

    Über die technischen Möglichkeiten hatten Andre Meister und Detlef Borchers vergangenes Jahr berichtet. Ein paar mehr Informationen hat kürzlich der „Cybercrime Blog“ der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg veröffentlicht. Der entsprechende Beitrag des Penetrationstesters Marko Rogge erschien zuvor in der Printausgabe der Zeitschrift „Der Kriminalist“ und wurde zur Erhöhung der Spannungskurve in fünf Teile gegliedert. Lesenswert ist der Artikel allemal, enthält er doch außer Details zu forensischen Ermittlungstechniken auch Hinweise auf mögliche Schwachstellen der Behörden.

    So können Daten zwar unter Umständen von ihren BesitzerInnen aus der Ferne gelöscht werden. Die ErmittlerInnen packen die beschlagnahmten Geräte deshalb allerdings in sogenannte Faraday-Bags, mit denen diese abgeschirmt vom mobilen Netzwerk transportiert werden können. Auch im Labor werden entsprechende Bedingungen hergestellt.

    Zerstörtes Display erschwert die Ermittlungen

    Laut dem Beitrag gibt es vier gängige Methoden, elektronische Geräte auszulesen. Mit der „Physical Extraction“ wird eine eins-zu-eins-Kopie des Speicherinhaltes erstellt, wobei dank Flash-Speichern auch gelöschte Daten wiederhergestellt werden können. Mitunter funktioniert das aber nur, wenn der Entsperrcode bekannt ist. Klappt das nicht, kann eine „Filesystem Extraction“ vorgenommen werden. Nicht alle mobilen Endgeräte lassen sich laut Rogge auf diese Weise vollständig auslesen. Bei einer „Advanced Logical Extraction“ können bei iOS-Geräten sowohl logisch vorhandene Daten als auch Teile des Systems ausgelesen werden.

    Eine „Logical Extraction“ kann schließlich lediglich die vom Benutzer erstellten Daten extrahieren. Dies funktioniert wiederum nicht bei jenen Daten, die von den BesitzerInnen zuvor gelöscht wurden. Deutlich mehr Schwierigkeiten machen bisweilen kaputte Displays:

    Oftmals sind Beschuldigte von einer Durchsuchungsmaßnahme so überrascht, dass diese „versehentlich“ ein Mobiltelefon fallen lassen, um es zu zerstören. Häufig geht dabei das Display zu Bruch und es wird schwierig, aus dem Gerät brauchbare Resultate zu erzielen.

    Rogge zufolge können in diesem Fall bei vielen Mobiltelefonen oder Smartphones die Hauptplatinen mit den aufgelöteten Speicherbausteinen ausgebaut und in ein anderes Gerät montiert werden. Über diese Datenschnittstelle erfolgt dann die Extraktion.

    4. September 2015 46
  • : Erneut steigende Zahl von Funkzellenabfragen
    Erneut steigende Zahl von Funkzellenabfragen

    Es gibt Neuigkeiten zur Nutzung von Daten aus der Funkzellenauswertung (FZA), also das Abfragen und Analysieren von Informationen über Mobiltelefone und ähnliche informationstechnische Geräte, die in einem bestimmten Zeitraum in einer Funkzelle angemeldet sind. Auch das Erstellen von Bewegungsprofilen wird dadurch ermöglicht. Die Mobilkommunikationsanbieter sehen sich nach richterlicher Verfügung zur Herausgabe der FZA-Daten verpflichtet.

    Wir tragen die Zahlen zur FZA seit Jahren zusammen, um die Größenordnung der Nutzung abschätzen zu können. FZA-Maßnahmen werden meistens auf Ebene der Bundesländer durchgeführt, aber solche Daten werden zunehmend auch von Bundesbehörden wie Bundespolizei, Zollverwaltung und Zollfahndungsdienst eingesammelt.

    Einer der Abgeordneten der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, hatte im April eine kleine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Funkzellenabfrage (pdf) gestellt. Demnach sind seit 2013 insgesamt 1.010 Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein erfolgt. Ob diese massenhafte Erfassung der Mobilfunkdaten auch zu Verurteilungen führt, und wenn ja, zu wie vielen, wollte Breyer ebenfalls wissen. Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.

    Auch für NRW gibt es neue Angaben zur Anzahl der Funkzellenabfragen und der Gründe, warum die Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz kamen. Von Anfang Dezember 2010 bis 20. März 2014 kamen in NRW insgesamt 11.474 Funkzellenabfragen zusammen. Die Graphik zeigt die Zuordnung zu den größeren Straftatengruppen, die auf Seite 8 des Dokuments noch genauer aufgelistet sind. Es wird deutlich, dass die FZA ein Ermittlungsinstrument geworden ist, dass mitnichten nur bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung angewendet wird, sondern vor allem bei Raub, Betrug und Diebstahl.

    Von April 2014 bis April 2015 hat zudem die Kreispolizeibehörde Düsseldorf (pdf) im Stadtgebiet 144 Funkzellenabfragen durchgeführt. Im selben Zeitraum sind zusätzlich zwei weitere Funkzellenabfragen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz durch das Landeskriminalamt (pdf) in Düsseldorf durchgeführt worden. Die Piraten hakten auch für Dortmund nochmal nach (pdf). Demnach sind 58 Funkzellenabfragen von Anfang 2014 bis April 2015 im Dortmunder Stadtgebiet durchgeführt worden.

    Was die „Stillen SMS“ in NRW angeht, lassen sich aus der parlamentarischen Anfrage nur Daten bis zum Jahr 2010 entnehmen.

    Im Sommer sollte es übrigens den ersten von dann jährlichen Berichten zu Funkzellenabfragen in Berlin geben, der eine bessere statistische Erfassung von Daten für die parlamentarische Kontrolle ermöglichen soll und vom Berliner Parlament angeregt worden war, nachdem der Berliner Generalstaatsanwalt im Jahr 2013 die Rekordzahl von ca. fünfzig Millionen Mobiltelefon-Datensätzen hatte erfassen lassen. Es soll in dem Bericht zum einen statistisch erfasst werden, wie häufig die FZA genutzt wird, zum anderen aber auch, ob und wie häufig die Betroffenen benachrichtigt werden.

    Dem Berliner Abgeordnetenhaus sollte hierzu eigentlich bis zum 30. Juni 2015 (pdf) berichtet werden. Das Datum ist mittlerweile verstrichen, so dass seither die Frist des behördlichen Aussitzens läuft.

    Wir fordern es schon lange: Selbstverständlich sollte eine solche Benachrichtigung nicht nur in Berlin erfolgen, sondern in allen anderen Bundesländern auch, ebenso bei den FZA der Bundesbehörden. Auch fehlt eine Gesamtstatistik aller Funkzellenabfragen, die es erlauben würde, eine gute Übersicht über alle Behörden hinweg zu bekommen, um sich eine informierte Meinung zu dieser Überwachungsmaßnahme bilden zu können.

    8. Juli 2015 14
  • : Bundesdatenschutzbeauftragte: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und widerspricht Urteilen von BVerfG und EuGH
    "Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll.
    Bundesdatenschutzbeauftragte: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und widerspricht Urteilen von BVerfG und EuGH

    Die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Andrea Voßhoff, hat eine Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung formuliert, die wir hier veröffentlichen und in der sie Bedenken an der Verfassungskonformität der Maßnahme äußert. Sie hat bereits vorher Missfallen geäußert, ihre Stellungnahme macht das ganze „amtlich.“ Das ist erfreulich, denn ein weiteres Mal, nach ihrer Kritik am neuen Verfassungsschutz-Gesetz, wird Voßhoff, die anfangs durch Nichtpräsenz auffiel, deutlich. Vor allem scheint sie verstanden zu haben, dass Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform ist. Anders als zu Beginn ihrer Amtszeit, da sagte sie noch, „dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann.“

    Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

    Entwurf ist verfassungswidrig

    Der Entwurf gibt zwar vor, die Aspekte, die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als verfassungswidrig befunden wurden, zu berücksichtigen, tatsächlich entspricht das nicht den Fakten. Sie benennt klar die Verfassungswidrigkeit des Entwurfs. Weder die Eignung, noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen.

    Insbesondere entspricht er nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.

    Funkzellenabfragen können zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ führen

    Voßhoff spricht sich außerdem gegen die durch den Gesetzesentwurf legalisierten massenhaften Funkzellenabfragen und Standortdatenerhebung aus. Wir haben erklärt, warum sich mit Vorratsdaten ausführliche Bewegungsprofile von Menschen erstellt werden können, auch wenn dies offiziell nicht möglich sein soll. Diese Ansicht teilt Voßhoff und spricht von „engmaschige[n] Bewegungsprofile[n]“. Die Maßnahme erfasst neben den gesuchten Tätern immer auch, wenn nicht ausschließlich, Unschuldige, die auch erstmal gespeichert werden [Hervorhebungen wie im Originaltext].

    In solchen Fällen wird aus der Vorratsdatenspeicherung dann gewissermaßen eine „doppelte Vorratsdatenspeicherung“. Gegen eine solche Praxis sieht der Entwurf keine ausreichenden Sperren vor.

    Die von uns veröffentlichte Nebenabrede, die zeigt, dass auch ohne richterliche Genehmigung Bestandsdatenauskünfte zu den Kommunikationsteilnehmern eingeholt werden können, verschlimmert die Lage noch zusätzlich.

    Schutz von Berufsgeheimnisträgern nicht umsetzbar, Gefahr für Whistleblower und Journalisten

    Der angebliche „Schutz von Berufsgeheimnisträgern“ überzeugt ebensowenig. Denn diese müssten sich erst einmal als berechtigte Geheimnisträger zu erkennen geben. Bei investigativen Journalisten ist das in einigen Anliegen gelinde gesagt kontraproduktiv und das Gesetz geht somit am Ziel der Sache vorbei. Durch die Einführung des Straftatbestandes der Datenhehlerei wird deren Situation sogar noch weiter verschärft. Datenhehlerei findet dem Gesetzesentwurf nach dann statt, wenn jemand Daten, die „nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.“ Dadurch könnten laut Voßhoff „Journalisten, Blogger, Whistleblower etc., die auf Missstände hinweisen, indem sie sich auf nicht frei zugängliches Material berufen, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten.“

    Jede Menge andere Punkte…

    Genauso zweifelt sie die praktische Relevanz der Benachrichtigung von Betroffenen der Abfrage von Vorratsdaten an. Denn in der Realität würden ständig Gründe vorgeschoben, weshalb eine Benachrichtigung die Ermittlungen beeinträchtige.

    Auch wird der Prozess der Gesetzgebung kritisiert, denn die Vorratsdatenspeicherung wird mit unerwarteter Geschwindigkeit durchs Parlament gepeitscht. Voßhoff gibt an, selbst nur „weniger als 30 Stunden“ für eine erste Stellungnahme gehabt zu haben – eine qualifizierte Analyse und Meinungsbildung in so kurzer Zeit: Schlicht unmöglich. Generell findet sie es inakzeptabel, dass ein derart grundrechtssensitives Thema „faktisch ohne meine Beteiligung durchgeführt wird.“ Immerhin haben wir heute erfahren, dass es mit der endgültigen Verabschiedung doch noch bis September dauern soll. Etwas mehr Zeit, um zu protestieren und sich an seinen SPD-Abgeordneten zu wenden.

    Zum Ende gibt Voßhoffs Behörde sogar noch Aufklärungsmaterial dazu: Ein Glossar und eine Graphik zu den grundlegenden Verkehrsdatenverarbeitungsprozessen, sowie einen Leitfaden zur datenschutzgerechten Speicherung von Vorratsdaten mit Stand 2012. Leider ist letzterer nicht ganz so geeignet, denn er enthält selbst viel zu lange erlaubte Speicherzeiträume, die wir bereits bei ihrer Erstellung kritisiert haben.

    Leider haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass die Bundesregierung noch auf rationale Argumente reagiert. Denn sie zeigt sich zunehmend lernresistent und bereit, schamlos zu lügen. Daher – Voßhoffs Stellungnahme wird wohl wenig beeinflussen können, doch ist sie wichtig für ihre Rolle als Datenschutzbeauftragte. Eine der wichtigsten Aussagen in der Stellungnahme:

    die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.

    Das können wir nur unterschreiben.

    Wir haben auch die Obleute im zuständigen Rechtsausschuss nach ihrer Einschätzung gefragt.

    Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss: „Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger“

    Die große Koalition verschließt bis heute ihre Augen vor den massiven verfassungsrechtlichen Problemen, die ihr Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt. Spätestens seit dem Kabinettbeschluss ist klar: die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger, denn er verpflichtet zur anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Wir von der Grünen Bundestagsfraktionen haben daher schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs, die die Vorratsdatenspeicherung bereits schon einmal gekippt haben, sind nicht eingehalten. Die Bundesdatenschutzbeauftrage teilt diese Auffassung. Möglicherweise kann diese Stellungnahme der Koalition jetzt endlich die Augen öffnen.

    Außerdem ist die Bundesdatenschutzbeauftrage unserer Meinung, wenn es um das Hau-Ruck-Verfahren geht, mit dem das Gesetz noch vor der Sommerpause durchgebracht werden soll. Offensichtlich sind nicht nur die Verbände um die Gelegenheit zur Stellungnahme gebracht worden, sondern auch die von der Koalition selbst gewählte Bundesbeauftragte für Datenschutz. Im parlamentarischen Verfahren werden wir Grüne weiterhin alles daran setzen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.

    Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen: „Auf europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis“

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt noch einmal unsere Befürchtungen: Der von den Ministern de Maiziere und Maas vorgelegte Entwurf nimmt die hohen rechtlichen Hürden, die sowohl das Bundesverfassungsgericht, vor allem aber auch der Europäische Gerichtshof, festgelegt haben, absehbar nicht. Diese Einschätzung wurde mittlerweile von ganz verschiedener Seite vorgebracht. Die große Koalition hat das bisher nicht gestört. Gebetsmühlenartig betonten die Minister, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden würden. Nun hat man es plötzlich doch nicht mehr so eilig und legt den Entwurf nach der ersten Lesung doch noch der Europäischen Union zur Prüfung vor. Offensichtlich wächst auch auf Seiten der Großen Koalition mittlerweile die Erkenntnis, auf welch europa- und verfassungsrechtlich dünnem Eis man sich bewegt.

    Harald Petzold, Obmann der Linken im Rechtsausschuss: „Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister“

    Die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine schallende Ohrfeige für den Bundesjustizminister. Dass der vorgelegte Gesetzentwurf gerichtsfest sei und den Vorgaben aus Karlsruhe oder Luxemburg gerecht werde, glaubt ohnehin nur die Große Koalition.

    Die Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten hinsichtlich der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und vor allem gegenüber der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestärken meine Fraktion in unserer grundlegenden Kritik und Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

    Klar ist, dass die Vorratsdatenspeicherung auch in der vorgeschlagenen Form ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE fordert deshalb in einem eigenen Antrag, auf alle Pläne zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verzichten.

    Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und Frau Voßhoff weist zu Recht darauf hin, dass sich mit diesem Gesetzentwurf daran überhaupt nichts ändern wird.

    Auf Stellungnahme der Obleute von CDU und SPD warten wir noch. Ersterer Obmann hat bislang leider überhaupt nicht auf unsere Anfrage reagiert.

    9. Juni 2015 23
  • : Nordrhein-Westfalen: Polizei verschickt immer mehr heimliche „Stille SMS“
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/g4ll4is/8521624548/sizes/k/">g4ll4is</a>
    Nordrhein-Westfalen: Polizei verschickt immer mehr heimliche „Stille SMS“

    In mehreren Kleinen Anfragen und einer Großen Anfrage hat sich die Piratenpartei im Landtag Nordrhein-Westfalen der digitalen Strafverfolgung angenommen. Hierzu gehören Funkzellenabfragen (um herauszufinden, welche Mobiltelefone zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort waren), der Versand sogenannter „Stiller SMS“ (um Telefone bzw. deren BesitzerInnen zu tracken), IMSI-Catcher (um Telefone bzw. deren BesitzerInnen noch genauer zu orten und ggf. die Kommunikation mitzuhören) und W‑LAN-Catcher (um die Kommunikation portabler Geräte zu sniffen).

    Im Vorwort begründet die Landesregierung ihren digitalen Ermittlungseifer mit der Behauptung, IT-gestützte „Kommunikations- und Informationssysteme und ‑netze“ würden inzwischen selbst immer öfter zu „Objekten krimineller Angriffe“. Häufig würden „digitale Tatmittel“ genutzt. Zur Sicherung dieser „digitalen Spuren“ benötigten die Strafverfolgungsbehörden die „erforderlichen technischen Ressourcen und kriminalistischen Methoden“.

    Allerdings geht bei angeblich „digitalen Tatmitteln“ vor allem um Telefone. Bestätigt wird, was auch hier seit geraumer Zeit regelmäßig zu lesen ist: Der Versand der heimlichen Ortungsimpulse wird zur Standard-Maßnahme im Rahmen polizeilicher Ermittlungen, aber auch zur Gefahrenabwehr. Die Piraten hatten die seit Anfang 2014 versandten „Stillen SMS“ abgefragt. Allein die lokalen Polizeibehörden in Dortmund haben in 15 Monaten 107.669 Mal davon Gebrauch gemacht. Im gesamten Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei 29.633.

    Eine „Stille SMS“ wird von den Behörden generiert und bleibt auf dem Display unsichtbar, erzeugt aber einen Verkehrsdatensatz bei den Mobilfunkanbietern. Dieser Kommunikationsvorgang kann mit richterlichem Beschluss im regulären Verfahren abgefragt werden. Auch die Standortdaten der Telefone werden protokolliert, deren BesitzerInnen können also geortet werden.

    Keine Angaben zur Zahl der Ermittlungsverfahren

    Angeblich habe es aber eine Reihe von Ermittlungserfolgen durch die „Stillen SMS“ gegeben. So hätten Fahndungskräfte an einen Flüchtigen zu dessen Festnahme „herangeführt“ werden können. Auch ein Vergewaltiger sei auf diese Weise gefunden worden, in einem anderen Fall war die Polizei auf 16 Marihuana-Plantagen gestoßen. Zwei „ausländische Kämpfer“ seien bei der Ausreise gestoppt worden. Mitunter blieben die Ortungsimpulse laut der Landesregierung aber wirkungslos, etwa „wenn das Endgerät beispielsweise ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird“. Das dürfte sich bald ändern, denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ auf den Weg gebracht, wonach derartige Ersuchen zukünftig grenzüberschreitend erfüllt werden müssen.

    Praktisch für die Polizei: Der Versand von Ortungsimpulsen muss nicht in zeitraubenden Einzelanordnungen beantragt werden. Es genügt die einmalige richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahme. Die Auskünfte aus NRW lassen aber keine Rückschlüsse über die Anzahl der Ermittlungsverfahren zu, denn diese werden nicht statistisch erfasst. Werden jede Stunde heimliche Kurznachrichten verschickt, entsteht ein aussagekräftiges Bewegungsprofil. Möglich ist aber auch, lediglich alle paar Tage eine „Stille SMS“ zu verschicken, etwa um Auslandsaufenthalte der Überwachten zu dokumentieren.

    Seit 2006 hat sich die Anzahl aller in NRW verschickten Ortungsimpulse von 156.203 auf 309.316 etwa verdoppelt. Die Übersicht der Landesregierung zeigt interessante Aufs und Abs für die einzelnen Großstädte. In manchen Regionen ging die Anzahl der „Stillen SMS“ teilweise rapide nach oben, vermutlich wegen einzelner Ermittlungsverfahren. Etwas verwirrend ist die Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörden und den Landeskriminalämtern einzelner Städte, was die Piraten in einzelnen Anfragen thematisiert hatten. So hat die Kreispolizei Düsseldorf seit Anfang 2014 insgesamt 8.575 Ortungsimpulse versandt, das LKA Düsseldorf zusätzliche 39.259.

    Eigentlich nicht von der Strafprozessordnung gedeckt

    Welche Software für den Versand der „Stillen SMS“ genutzt wird, soll wegen des „Grundrechtsschutzes“ der Hersteller weiter geheim bleiben. Das ist insofern interessant, als dass das LKA NRW – zumindest zeitweise – als Dienstleister auch für andere Polizeibehörden auftrat. Das LKA Hamburg gab dort beispielsweise die technische Abwicklung seiner heimlichen Ortungsimpulse in Auftrag.

    Die Landesregierung NRW ist der Auffassung, „Stille SMS“ seien von der Strafprozessordnung gedeckt da es sich dabei „um keinen Kommunikationsvorgang handelt“. Also sei auch der Schutzbereich des Artikel 10 Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht verletzt.

    Mit dieser Auffassung liegen DatenschützerInnen und kritische AnwältInnen allerdings über Kreuz. Denn bei einer „Stillen SMS“ handelt es sich sehr wohl um einen Kommunikationsvorgang, der überdies gar nicht von den Überwachten selbst erzeugt wurde. Das Abhören von Telekommunikation darf seitens der Behörden nur als passiver Vorgang erfolgen. Der Versand der heimlichen Kurznachricht durch die Polizei ist aber ein aktiver Vorgang.

    1. Juni 2015 6
  • Vorratsdatenspeicherung: Wir kontern die Argumente, mit denen der SPD-Parteivorstand das Gesetz durchdrücken will
    Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Vorsitzender Gabriel und Parteivorstand. Bild: blu-news. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>.
    Vorratsdatenspeicherung Wir kontern die Argumente, mit denen der SPD-Parteivorstand das Gesetz durchdrücken will

    Der SPD-Parteivorstand reagiert auf parteiinterne Kritik und versucht, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen. Dabei wiederholt er den Fehler von EU-Kommission und Bundesregierung: die Notwendigkeit der anlasslosen Massenüberwachung kann nicht bewiesen werden. Einzelfälle können jedoch die massive Grundrechtsverletzung der gesamten Bevölkerung nicht rechtfertigen.

    29. Mai 2015 63
  • : Standort bei „Beginn der Internetverbindung“ – Bewegungsprofile durch Vorratsdatenspeicherung leicht gemacht
    Bewegungsprofil <a href="https://netzpolitik.org/2014/metadaten-wie-dein-unschuldiges-smartphone-fast-dein-ganzes-leben-an-den-geheimdienst-uebermittelt/">von Ton Siedsma</a>.
    Standort bei „Beginn der Internetverbindung“ – Bewegungsprofile durch Vorratsdatenspeicherung leicht gemacht

    Mit der Vorratsdatenspeicherung können durch die Hintertür auch Bewegungsprofile entstehen, obwohl das gern dementiert wird. Wir erklären, warum.

    Morgen, am 27. Mai, befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ – oder in Nicht-Euphemismen: der Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Das haben wir schon vor zwei Wochen veröffentlicht, jetzt ist es offiziell.

    Uns ist im Entwurf etwas aufgefallen: §113b (4) soll in Zukunft folgendermaßen lauten:

    (4) Im Fall der Nutzung mobiler Telefondienste sind die Bezeichnungen der Funkzellen zu speichern, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt wurden. Bei öffentlich zugänglichen Internetzugangsdiensten ist die Bezeichnung der bei Beginn der Internetverbindung genutzten Funkzelle zu speichern. Zusätzlich sind die Daten zu speichern, aus denen sich die geografische Lage und die Hauptstrahlrichtungen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen ergeben.

    Wir fragen uns, was der Beginn einer Internetverbindung ist, vor allem bei der mobilen Nutzung? Ist es das Anschalten des WLANs? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist, dass ein Internetverbindungsaufbau am Punkt des Aufrufens einer Webseite, des Abrufs einer Datei oder des Sendens und Empfangens einer Mail definiert wird. Also würde unsere geografische Lage nicht „nur“ dann gespeichert, wenn wir telefonieren oder unser WLAN anschalten, sondern auch beim Aufrufen einer Seite.

    Doch das reicht noch weiter, denn Smartphones bauen regelmäßig selbstständig Internetverbindungen auf. So machen sich zum Beispiel E‑Mail-Push-Notifications oder Facebook-Benachrichtigungen beinahe in Echtzeit bemerkbar, ohne aktives Zutun des Nutzers. Entweder „pusht“ der Server Informationen zum Client oder der Client „pollt“ den Server und fragt regelmäßig nach, ob neue Daten vorliegen.

    Aufgrund der dann abgefragten Standortdaten kann ein extrem detailliertes Bewegungsprofil erstellt werden, dessen Granularität vom Push- oder Pollzeitraum abhängt. Die geheime – ähm… nicht-öffentliche – Nebenabrede im VDS-Entwurf, die wir aufgedeckt haben und laut der es keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage geben wird, macht die Zuordnung der IP-Adressen zu Personen kinderleicht. Damit erscheint folgender Absatz wie eine bitterböse Grundrechtsparodie:

    Gleichwohl soll dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch eine Präzisierung der Anforderungen für die Anordnung einer Funkzellenabfrage besonders Rechnung getragen werden, um von vornherein zu verhindern, dass Verkehrsdaten Unbeteiligter über das zur Strafverfolgung unerlässliche Maß hinaus erhoben werden und dabei bei den Strafverfolgungsbehörden Bewegungsprofile
    erstellt werden könnten.

    Ähnliches haben wir schon im April beschrieben, worauf niemand aus dem Justizministerium reagieren wollte, auch wenn andere Journalisten eine Antwort erhielten. Und eigentlich hat schon 2013 das Selbstexperiment von Malte Spitz gezeigt, dass sich aus Vorratsdaten hervorragend Bewegungsprofile erstellen lassen. Weil nunmal ein großer Teil der Menschen in der heutigen, digitalen Welt ständig online ist. Und sich das auch kaum mehr ändern wird.

    Man könnte uns jetzt wieder vorwerfen, schlafende Hunde zu wecken oder zu übertreiben. Doch dazu können wir nur sagen, dass jegliches Schlupfloch für ausufernde Überwachungsbefugnisse vorher aufgedeckt werden muss, da es – selbst wenn es aus Versehen im Gesetz landet – ausgenutzt werden wird, da nicht nur wir es sehen.

    Und außerdem: Morgen ist die Vorstellung im Kabinett. Also ist es Zeit, Fragen zu stellen. Das Justizministerium wollte heute leider keine Stellungnahme zu der Frage geben, was unter dem Beginn einer Internetverbindung, wie in dem „Entwurf den ihr geleakt habt,“ verstanden wird.

    26. Mai 2015 16
  • NSU-Ermittlungen: Polizei erhielt und rasterte 32 Millionen Vorratsdaten – erfolglos
    Mit Vorratsdatenspeicherung würde Gabriel hier noch wohnen können: vom NSU bewohntes und in Brand gestecktes Haus in Zwickau. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Aka">André Karwath</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de">BY-SA 2.5</a>.
    NSU-Ermittlungen Polizei erhielt und rasterte 32 Millionen Vorratsdaten – erfolglos

    Zu Sigmar Gabriel und der Vorratsdatenspeicherung beim Nationalsozialistischen Untergrund hatte wetter an dieser Stelle eigentlich fast alles gesagt. Ein Detail fehlte jedoch: Auch ohne Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erhielt die Polizei viele Millionen Verbindungsdaten. Trotzdem wurden weitere Morde nicht verhindert.

    Bereits im Oktober 2012 berichteten wir: Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter.

    Insgesamt wurden 20.575.657 Funkzellendatensätze […] und 13.842 Datensätze zu Anschlussinhabern […] vornehmlich aus den bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusammengeführt.

    Die Aufklärungsquote dieser Datenberge ist ja bekannt.

    Das greift jetzt auch Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung nochmal auf: Sigmar Gabriel argumentiert für Vorratsdatenspeicherung

    Nach dem neunten Mord im Jahr 2006 hatte die Polizei 32 Millionen Daten aufgehäuft, und zwar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Ein Gericht hatte mehr als hundert Rasterfahndungsbeschlüsse ausgestellt. Auch Kommunikationsverbindungen spielten eine große Rolle: 16 Millionen Daten aus den Funkzellen an den Tatorten wurden gesammelt, doch die Ermittler fanden darin kein Muster, geschweige denn die Täter.

    Damit dürfte sich auch das letzte Wort in Gabriels Satz als unwahr erwiesen haben.

    8. April 2015 12
  • : Nach Beschlagnahme bei Spontandemonstration: Leipziger Polizei verzweifelt angeblich am Auslesen von 63 Handys
    "Mobile Forensik": Mit diesen Geräten lesen deutsche Polizeibehörden gewöhnlich Mobiltelefone aus. Auch Passwortsperren können laut dem Hersteller Cellebrite überwunden werden.
    Auf dem Bild ist ein Gerät zur Extraktion von Inhalten auf Smartphones zu erkennen.
    Nach Beschlagnahme bei Spontandemonstration: Leipziger Polizei verzweifelt angeblich am Auslesen von 63 Handys

    Zweimal hatten wir schon über die Beschlagnahme digitaler Kommunikationsmittel in Leipzig berichtet: Mitte Januar hatte die Polizei in Leipzig eine linke Spontandemonstration mit rund 600 Teilnehmenden gestoppt und ein Viertel der Beteiligten wegen vermeintlichem Landfriedensbruch eingekesselt. Auf der Liste der von ihnen „in Gewahrsam genommen“ Gerätschaften finden sich 150 Handys, sechs SIM-Karten, sechs SD-Karten und drei iPods. Die Polizei erhofft sich durch ihre Auswertung Hinweise zu Straftaten. Von Interesse sind wohl insbesondere Fotoaufnahmen.

    Die Informationen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im sächsischen Landtag. Die war aber nicht ganz komplett, wie sich nun herausstellt. Mehrere Medien hatten nämlich berichtet, dass auch drei Laptops einkassiert wurden. In der Antwort tauchte das nicht auf. Am Dienstag bestätigt die Landesregierung auf eine neuerliche Anfrage, die Computer seien „sichergestellt bzw. beschlagnahmt“, allerdings bei der Beantwortung nicht ausgewiesen worden. Als Grund wird ein „Büroversehen“ angegeben. Aus welchem Grund die Rechner mitgenommen wurden bleibt unklar, denn zum Fotografieren dürften diese kaum genutzt worden sein.

    Welche Software nutzt die Polizei?

    Die Abgeordneten wollten auch wissen, auf welche Weise die Geräte analysiert werden. Obwohl nach der speziellen Software gefragt wird, antwortet die Landesregierung hierzu nicht. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete „Auslesung der beschlagnahmten elektronischen Geräte“ sei durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt.

    Glaubt man der jetzigen Antwort, konnten jedoch nur Daten von 87 Handys gezogen werden. Denn angeblich seien die ErmittlerInnen an 63 der 150 Handys gescheitert, auch einige der SIM-Karten seien nicht auslesbar gewesen. zu den Gründen heißt es:

    Aktivierte Sperrcodes, fehlender Akku, keine Möglichkeit zur Stromversorgung auch auf anderem Wege herzustellen, Zurücksetzung in den Werkzustand durch Nutzer, keine geeignete Software zur Auslesung des betreffenden Gerätes.

    Gewöhnlich nutzen deutsche Polizeibehörden ein „Universal Forensics Extraction Device“ (UFED) von Cellebrite. Die israelische Firma gilt als Marktführer in dem Bereich und wirbt damit, praktisch alle gängigen Mobiltelefone auslesen bzw. dort aktivierte Sperren umgehen zu können. Das tragbare UFED verarbeitet Anrufprotokolle, SMS-Mitteilungen und Adressbücher. Laut einem Bericht von heise.de kommt bei Bundesbehörden auch die für Android-Systeme maßgeschneiderte Software „Lantern“ und „Extraction Wizard“ zum Einsatz. Zum Knacken von Passwörtern werde demnach auch die Software „Passware KitForensic“ und „Distributed Password Recovery“ genutzt.

    Nach Sicherung der Daten der „in amtlichen Gewahrsam genommenen Geräte“ müssen die Telefone qua Gesetz wieder herausgegeben werden. 38 Personen haben diese nach Auskunft der Landesregierung bereits abgeholt. Die Zahl der noch nicht abgeholten Mobiltelefone beziffert die Polizei auf 21.

    Bleiben 63 Telefone beschlagnahmt?

    Die Antwort muss so verstanden werden, dass die noch nicht ausgelesenen 63 Telefone bzw. SIM-Karten weiterhin einbehalten werden. Weder wird mitgeteilt wie lange, noch welche Anstrengungen die Polizei unternimmt um sich die nötigen technischen Gerätschaften für die Analyse zu besorgen.

    Viel Zeit dürfte das nicht benötigen, denn die sächsische Polizei ist für ihre technischen Pionierleistungen am Rande des Gesetzes bekannt. Sachsen war das erste Bundesland mit Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, auch die ersten fliegenden Kameras wurden 2007 vom CDU-Innenminister beschafft. Nach einem Anschlag auf Bundeswehrzeuge wurden in 150.000 Fällen Finanztransaktionen über elektronische Baumarktquittungen zurückverfolgt. Bei Antifa-Protesten in Dresden hatte die Polizei per Funkzellenabfrage millionenfach Verbindungsdaten gespeichert und verarbeitet. Die zugrundeliegenden Verfahren wurden mir nichts, dir nichts eingestellt.

    27. März 2015 22
  • Funkzellenabfrage: Ob Betroffene benachrichtigt werden wollen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht Betroffene
    Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben.
    Funkzellenabfrage Ob Betroffene benachrichtigt werden wollen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht Betroffene

    Ob von Funkzellenabfragen betroffene Personen Interesse an einer Benachrichtigung haben, entscheiden nicht diese Personen, sondern Staatsanwaltschaften „objektiv im Interesse der Betroffenen“. Mit dieser abenteuerlichen Begründung weigert sich die Hamburger Staatsanwaltschaft, einen unserer Leser zu informieren, der eine Benachrichtigung explizit erbeten hat. Das Gesetz ist jedoch eindeutig: eine Benachrichtigung ist vorgeschrieben.

    Jeden Tag werden in Deutschland mehrere Dutzend Funkzellenabfragen durchgeführt, der Berliner Datenschutzbeauftragte bezeichnete diese Handy-Rasterfahndung als Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzt. Dabei sind jedes einzelne Mal zehntausende oder sogar mehrere Millionen Menschen betroffen, deren Kommunikationsdaten bei der Polizei landen. Laut Gesetz müssen diese Betroffenen darüber informiert werden:

    Von den […] genannten Maßnahmen sind […] die Beteiligten der betroffenen Telekommunikation […] zu benachrichtigen.

    Ausnahmen einer Benachrichtigung sind laut Gesetz nur in engen Grenzen zulässig:

    Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Zudem kann die Benachrichtigung einer […] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.

    Seit Jahren weigern sich Staatsanwaltschaften jedoch, die Millionen und Abermillionen Menschen über ihre Überwachung zu informieren, weil sie „kein Interesse“ an einer Benachrichtigung erkennen können. Einer unserer Leser hat daraufhin die Initiative ergriffen und die Hamburger Polizei angeschrieben, Betreff: „Wünsche Benachrichtigung bei Funkzellenabfrage“. Die Antwort der Polizei Hamburg (September):

    Sie bieten ihre persönlichen Daten und Telefonnummer zur Hinterlegung bei der Polizei an – um im Falle einer Verkehrsdatenerhebung, von der sie als Unverdächtiger oder Nichtstörer betroffen sein könnten, von dieser Maßnahme benachrichtigt zu werden.

    Die Benachrichtigung von Personen im Zusammenhang mit der Erhebung von Verkehrsdaten richtet sich nach dem § 101 StPO und dem § 10e PolDVG mit den jeweiligen Ausnahmetatbeständen, unter deren Voraussetzungen von einer Benachrichtigung abgesehen werden kann.

    Eine Rechtsgrundlage, aus der sich der Anspruch einer vorsorglichen Speicherung von Telefonnummern und persönlichen Daten eines Einzelnen in der von Ihnen benannten Form ergibt, existiert nicht.

    Auf Deutsch: „Nein, die Polizei macht das nicht.“ Also nochmal die zuständige Staatsanwaltschaft angeschrieben (November). Die Antwort vom Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Staatsanwaltschaft Hamburg (Dezember):

    Die Vorschrift des § 101 Strafprozessordnung, welche insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf effektiven Rechtsschutz konkretisiert, wird von der Staatsanwaltschaft in jedem Fall sorgfältig geprüft und anschließend über eine Pflicht zur Benachrichtigung entschieden. „Im Zweifel“ ist zu benachrichtigen.

    Die Staatsanwaltschaft ist nach meinem Verständnis allerdings weder verpflichtet noch praktisch überhaupt in der Lage, ein Register zu führen, in welches potentiell Betroffene aufgenommen werden, die im Vorwege bekundet haben, stets ein Interesse an der Benachrichtigung im Falle einer Funkzellenabfrage zu haben. Letztlich kann deshalb nur im Einzelfall entschieden werden, ob jeweils unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Grundrechte die Benachrichtigung objektiv im Interesse eines Betroffenen liegt.

    Auf Deutsch: „Nein, wir entscheiden, ob du Interesse hast, nicht du.“

    Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Vorschrift, wenn der Staatsanwalt gegen den erklärten Willen des Betroffenen unterstellt, der Betroffene hätte kein Interesse an einer Benachrichtigung. Das Ermessen, das die Vorschrift der Staatsanwaltschaft einräumt, wird auf diese Weise nicht korrekt ausgeübt.

    Damit ist klar: Polizeien und Staatsanwaltschaften nutzen jede noch so abenteuerliche Begründung, Menschen nicht über die routinemäßige Massenrasterfahndung zu informieren. Den wahren Grund hat uns ein Sprecher des Polizeipräsidium Münchens mal recht deutlich gesagt: Man will „auf Funkzellenabfragen nicht zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.“

    Dass es auch anders geht, zeigt ein Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses. Demnach sollen Handys, die in Berlin von einer Funkzellenabfrage betroffen sind, in Zukunft per SMS darüber benachrichtigt werden, wenn sie wollen. Bis Ende Juni sollen die Abgeordneten über die Umsetzung des SMS-Informationssystems benachrichtigt werden.

    18. Februar 2015 18
  • Funkzellenabfragen im Saarland: Jeder Bürger mit Handy war letztes Jahr sieben mal verdächtig
    Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben.
    Funkzellenabfragen im Saarland Jeder Bürger mit Handy war letztes Jahr sieben mal verdächtig

    Im Saarland wurden innerhalb eines Jahres 7,5 Millionen Handy-Verbindungsdaten von Polizeibehörden erhoben und gerastert. Das geht aus einer Statistik der Landesregierung hervor, die auf Anfrage der Piratenfraktion erstmals erstellt wurde. Damit wird erneut deutlich, dass die massenhafte Handy-Rasterfahndung zur Routinemaßnahme geworden ist.

    9. Januar 2015 43
  • : Starker Anstieg bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten für polizeiliche Ermittlungen
    Darstellung einer Funkzellenabfrage von brennenden Autos in Berlin.
    Massenhafte Funkzellenabfragen in Berlin.
    Starker Anstieg bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten für polizeiliche Ermittlungen

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2013 vorgelegt. Dabei geht es einerseits um abgehörte Telekommunikation (§ 100a und b StPO) und andererseits um die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten (§ 100g StPO).

    Wie die Behörde selbst erklärt entfällt der größte Anteil abgehörter Gespräche auf Mobiltelefone. Zur Erklärung heißt es vom Präsidenten des BfJ, dies spiegele die Bedeutung des Mobilfunks bei der Planung und Begehung von Straftaten wider.

    70,3 % der Anordnungen betrafen die Mobilfunk‑, 18,0 % die Internet- und 11,7 % die Festnetztelekommunikation. In rund 45 % der Fälle waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung. In der Statistik folgen „Bandendiebstahl“, „Mord und Totschlag“ und „Betrug und Computerbetrug“. Bei Letzterem zeichnet sich ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr ab.

    Bundesweit wurden in 5.669 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet (2012: 5.678). Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen ist leicht gesunken.

    Eine deutliche Zunahme ergibt sich aber bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten. Betrug die Zahl in 2012 noch 9.901 Anordnungen, stieg sie 2013 auf satte 12.572. Allein in Berlin ergab sich ein Aufwuchs von 185 auf 1.289 Fälle.

    Die Auflistung nach § 100g StPO unterscheidet nicht zwischen Mobilfunk‑, Internet- und Festnetztelekommunikation. Es kann also nicht nachvollzogen werden, inwiefern der deutliche Anstieg auf mehr Funkzellenabfragen zurückzuführen ist. Die Zahlen zu Berlin legen dies allerdings nahe. Regelmässig ist hier zu lesen, wie die Ausforschung von Mobiltelefonen längst zur polizeilichen Standardmaßnahme geworden ist – obwohl dies eigentlich nur dann erlaubt ist, wenn bei der Tatausübung mutmaßlich Telefone benutzt wurden.

    Gewöhnlich werden die Statistiken für das Vorjahr im Herbst auf der Webseite des BfJ publiziert. Wieso die Zahlen für 2013 diesmal erst in 2015 herausgegeben werden, erklärt die Behörde nicht.

    9. Januar 2015 4
  • Funkzellenabfrage in Berlin: Abgeordnetenhaus beschließt Statistiken und Benachrichtigung per SMS
    Bei einer nicht-individualisierten Funkzellenabfrage ermittelt die Polizei, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben.
    Funkzellenabfrage in Berlin Abgeordnetenhaus beschließt Statistiken und Benachrichtigung per SMS

    Handys, die in Berlin von einer Funkzellenabfrage betroffen sind, sollen in Zukunft per SMS darüber benachrichtigt werden, wenn sie wollen. Das hat das Abgeordnetenhaus gestern beschlossen. Zudem sollen endlich Statistiken über die massenhafte Handy-Rasterfahndung geführt werden.

    28. November 2014 15
  • : Die Berliner Piratenfraktion erklärt Funkzellenabfragen
    Die Berliner Piratenfraktion erklärt Funkzellenabfragen

    Die Berliner Piratenfraktion hat mal das Thema Funkzellenabfrage visualisiert und das sieht gut aus:

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    Wir hatten durch unsere Recherchen Anfang 2012 das bis dahin weitgehend unbekannte Thema in die Öffentlichkeit gebracht.

    29. September 2014 2
  • Funkzellenabfragen in Dresden: Alle Ermittlungen eingestellt, „Antifa-Sportgruppe“ hat es nie gegeben
    Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © <a href="http://www.openstreetmap.org/copyright">OpenStreetMap contributors</a>.
    Funkzellenabfragen in Dresden Alle Ermittlungen eingestellt, „Antifa-Sportgruppe“ hat es nie gegeben

    Rund um den Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden wurden in mehreren Funkzellenabfragen mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten (Name und Adresse) von fast 60.000 Menschen von der Polizei gesammelt und gerastert. Jetzt sind alle Ermittlungen eingestellt wurden, wie der Spiegel berichtet:

    Die mehrjährigen Ermittlungen gegen eine obskure „Antifa-Sportgruppe“ verliefen still und heimlich im Sande: Offenbar hat es die Gruppe, die angeblich Jagd auf Neonazis machte, nie gegeben.

    Und weiter:

    Alle Verfahren gegen zwischenzeitlich 25 Beschuldigten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden jetzt ohne Auflagen eingestellt.

    Eine der Funkzellenabfragen wurde zwischenzeitlich als illegal eingestuft, gegen weiter laufen noch immer Gerichtsverfahren.

    21. September 2014 9
  • : Funkzellenabfrage in München: Polizei rasterte an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen
    Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben.
    Funkzellenabfrage in München: Polizei rasterte an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen

    Die Polizei München hat in einem Mordfall eine halbe Million Handy-Daten per Funkzellenabfrage erhalten. Das geht aus einer Antwort des bayrischen Innenministers Herrmann auf eine schriftliche Frage hervor. Aus diesem Datenberg hat sie 7.400 Personen herausgerastert, die jetzt zur Polizei müssen – weil ihr Handy in der Nähe des Tatorts war.

    10. September 2014 37
  • : Handytracking im Angebot: Washington Post berichtet über Handytracking-Produkte von Privatunternehmen
    Handys - Ortungswanzen in der Tasche (CC BY-SA 2.0 via flickr/st3f4n)
    Handytracking im Angebot: Washington Post berichtet über Handytracking-Produkte von Privatunternehmen

    Wer glaubt, nur Geheimdienste und Polizeibehörden besäßen die Kapazitäten, um Mobiltelefone weltweit zu tracken, liegt falsch. Das illustriert ein Bericht der Washington Post. Handytracking funktioniert sehr einfach, das wissen wir bereits und haben das im ersten Teil unsrer How-To Analyze-Serie erläutert. Noch einmal im Schnelldurchlauf:

    • Um telefonieren, SMS versenden oder Daten über das Mobilfunknetz empfangen und erhalten zu können, muss sich das Telefon in eine Funkzelle einwählen.
    • Die Betreiber der Funkmasten loggen, wer sich wann wo eingeloggt hat und ob die Person Roaming nutzt.
    • Über die Position der Funkmasten lässt sich der Aufenthaltsort der Person abschätzen, besonders in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte, wo Funkzellen kleiner sind als auf dem Land, in Berlin kann man auf Häuserblöcke genau bestimmen, wo sich eine Person aufhält.
    • IMSI-Catcher werden zur detaillierteren Überwachung eingesetzt, indem sie sich in noch kleinerem Radius gegenüber Mobiltelefonen als Funkmast und gegenüber den Funkmasten als Mobiltelefon ausgeben.
    • Dadurch kann der Standort des überwachten Telefons – und aller anderen Telefone, die sich als Beifang beim gleichen IMSI-Catcher einloggen – mitgetrackt werden, getrackt werden. Ein detailliertes Bewegungsprofil entsteht.

    Diese Fähigkeit wird oftmals missbraucht und trotz vergleichsweise strenge gesetzlicher Auflagen als Standardermittlungsmethode eingesetzt. Eine Gefahr stellt außerdem die Nutzung durch autoritäre Regierungen und Hacker mit kriminellen Absichten dar, denn entgegen eigener Beteuerungen gehört es zum Tagesgeschäft privater Herstellung von Überwachungstechnologie, ihre Technik auch an zweifelhafte Kunden zu verkaufen. Ein anonymer Vertreter aus der Überwachungsindustrie habe bestätigt, dass Dutzende Regierungen auf diese Möglichkeit zurückgegriffen hätten.

    Dass Mobilfunküberwachung zunehmend durch Privatunternehmen entwickelt wird, die ungeachtet gesetzlicher Einschränkungen agieren, führt dazu, dass nicht einmal mehr die Funkbetreiber von der Überwachung erfahren, denn diese versuchen bisweilen, unauthorisierte Abfragen zu verhindern. Neben IMSI-Catchern werden Sicherheitslücken in den Systemen und Protokollen genutzt. Die Washington Post berichtet, dass ein Berliner Sicherheitsforscher in einem eigenen Versuch Schwächen im 1975 von AT&T entwickelten, weitverbreiteten SS7-Signalisierungssystem genutzt hat, um eine Reporterin auf Häuserblockgröße genau zu verfolgen.

    Der Sicherheitsdirektor von GSMA, der  weltweiten Industrievereinigung der GSM-Mobilfunkanbieter, sagte sogar:

    SS7 ist von Hause aus unsicher, es ist nie als sicheres Verfahren entworfen worden. Mit Zugang zu SS7 ist es möglich, eine Anfrage auf Datensätze aus einem Netz abzusenden.

    SS7 zu ersetzen oder Sicherheitslücken zu schließen ist aufgrund seiner umfangreichen Verbreitung und der Jahrzente lang gewachsenen Strukturen aufwendig und riskant. Die Möglichkeiten hören nicht nur bei Standortdaten auf, sondern auch Gespräche werden abgehört, Spyware installiert und Handydaten ausgeschnüffelt. Das wird durch Enthüllungen über die Praktiken der NSA und in Werbebroschüren der Überwachungsunternehmen klar, die normalerweise der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Privacy International veröffentlichte im letzten Jahr Produktbroschüren, die derartige Technik bewerben. Die Washington Post berichtet von weiteren, bisher unveröffentlichten Werbebroschüren der Firma Verint, die Handyüberwachung weltweit anpreisen – Preise richteten sich nach der Abgelegenheit der Orte. Manche Firmen verbergen ihre Produktfeatures nicht einmal vor den Augen der Allgemeinheit und werben auf ihren Webseiten explizit  mit den Verborgenheits- und Manipulationsfeatures ihrer Produkte. Und NSA-Enthüllungen haben uns gezeigt, dass die Möglichkeiten noch viel weiter gehen und auch das Abhören von Inhalten und das Ausschnüffeln des Telefonbuchinhalts lange keine Negativutopie mehr ist.

    25. August 2014 2
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage
    Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: historisches Kammergerichtsgebäude. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/lt_paris/">lt_paris</a>. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage

    Im April haben wir berichtet, dass die Berliner Polizei allein im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdaten per Funkzellenabfrage gesammelt hat. In der zugrunde liegenden Mitteilung der Berliner Justizverwaltung fanden sich auch folgende Details:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat eine allgemeine Verfügung verfasst, die seit dem 4. Juli 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin konkretisiert er die gesetzlichen Pflichten über die Benachrichtigung von Betroffenen und die Löschung der personenbezogenen Daten.

    Der Generalstaatsanwalt in Berlin hat eine Handreichung zu Funkzellenabfragen gem. § 100g StPO verfasst, die seit dem 16. August 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin benennt er die Kriterien, die die Dezernentinnen und Dezernenten vor der Beantragung eines Beschlusses zur Funkzellenabfrage bei dem Ermittlungsrichter zu prüfen haben.

    Diese Handreichung und Verfügung interessieren uns natürlich auch, daher haben wir zwei Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Beide wurden mit identischer Begründung abgelehnt:

    Bei den beiden von Ihnen genannten Verfügungen handelt es sich um innerdienstliche Anordnungen der Staatsanwaltschaft Berlin, die Teil des so genannten Generalienheftes für Dezernentinnen und Dezernenten sind (Nummerierung der Verfügungen: H20 und H21) und welche Abläufe im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren regeln.

    Ein Akteneinsichtsrecht in diese Anordnungen besteht nicht.

    Das haben wir nicht eingesehen und den Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. Jetzt ist die Antwort aus dem Büro von Dr. Dix da, leider auch eine Ablehnung:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 29. und 30. April 2014 in die o. g. Generalienverfügungen zu Recht abgelehnt.

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG für die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Dies ist (nur) dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft als Behörde der Justizverwaltung tätig wird, d. h. wenn sie nicht auf Grundlage strafprozessualer Vorschriften im Rahmen der Strafverfolgung tätig wird, sondern auf anderweitiger Rechtsgrundlage.

    Schade. Klagen können wir leider nicht, dazu fehlen uns die Ressourcen.

    Wie immer nehmen wir Dokumente gerne über die üblichen Kanäle entgegen – auch anonym und verschlüsselt.

    17. Juli 2014 5