Zweimal hatten wir schon über die Beschlagnahme digitaler Kommunikationsmittel in Leipzig berichtet: Mitte Januar hatte die Polizei in Leipzig eine linke Spontandemonstration mit rund 600 Teilnehmenden gestoppt und ein Viertel der Beteiligten wegen vermeintlichem Landfriedensbruch eingekesselt. Auf der Liste der von ihnen „in Gewahrsam genommen“ Gerätschaften finden sich 150 Handys, sechs SIM-Karten, sechs SD-Karten und drei iPods. Die Polizei erhofft sich durch ihre Auswertung Hinweise zu Straftaten. Von Interesse sind wohl insbesondere Fotoaufnahmen.
Die Informationen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im sächsischen Landtag. Die war aber nicht ganz komplett, wie sich nun herausstellt. Mehrere Medien hatten nämlich berichtet, dass auch drei Laptops einkassiert wurden. In der Antwort tauchte das nicht auf. Am Dienstag bestätigt die Landesregierung auf eine neuerliche Anfrage, die Computer seien „sichergestellt bzw. beschlagnahmt“, allerdings bei der Beantwortung nicht ausgewiesen worden. Als Grund wird ein „Büroversehen“ angegeben. Aus welchem Grund die Rechner mitgenommen wurden bleibt unklar, denn zum Fotografieren dürften diese kaum genutzt worden sein.
Welche Software nutzt die Polizei?
Die Abgeordneten wollten auch wissen, auf welche Weise die Geräte analysiert werden. Obwohl nach der speziellen Software gefragt wird, antwortet die Landesregierung hierzu nicht. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete „Auslesung der beschlagnahmten elektronischen Geräte“ sei durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt.
Glaubt man der jetzigen Antwort, konnten jedoch nur Daten von 87 Handys gezogen werden. Denn angeblich seien die ErmittlerInnen an 63 der 150 Handys gescheitert, auch einige der SIM-Karten seien nicht auslesbar gewesen. zu den Gründen heißt es:
Aktivierte Sperrcodes, fehlender Akku, keine Möglichkeit zur Stromversorgung auch auf anderem Wege herzustellen, Zurücksetzung in den Werkzustand durch Nutzer, keine geeignete Software zur Auslesung des betreffenden Gerätes.
Gewöhnlich nutzen deutsche Polizeibehörden ein „Universal Forensics Extraction Device“ (UFED) von Cellebrite. Die israelische Firma gilt als Marktführer in dem Bereich und wirbt damit, praktisch alle gängigen Mobiltelefone auslesen bzw. dort aktivierte Sperren umgehen zu können. Das tragbare UFED verarbeitet Anrufprotokolle, SMS-Mitteilungen und Adressbücher. Laut einem Bericht von heise.de kommt bei Bundesbehörden auch die für Android-Systeme maßgeschneiderte Software „Lantern“ und „Extraction Wizard“ zum Einsatz. Zum Knacken von Passwörtern werde demnach auch die Software „Passware KitForensic“ und „Distributed Password Recovery“ genutzt.
Nach Sicherung der Daten der „in amtlichen Gewahrsam genommenen Geräte“ müssen die Telefone qua Gesetz wieder herausgegeben werden. 38 Personen haben diese nach Auskunft der Landesregierung bereits abgeholt. Die Zahl der noch nicht abgeholten Mobiltelefone beziffert die Polizei auf 21.
Bleiben 63 Telefone beschlagnahmt?
Die Antwort muss so verstanden werden, dass die noch nicht ausgelesenen 63 Telefone bzw. SIM-Karten weiterhin einbehalten werden. Weder wird mitgeteilt wie lange, noch welche Anstrengungen die Polizei unternimmt um sich die nötigen technischen Gerätschaften für die Analyse zu besorgen.
Viel Zeit dürfte das nicht benötigen, denn die sächsische Polizei ist für ihre technischen Pionierleistungen am Rande des Gesetzes bekannt. Sachsen war das erste Bundesland mit Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, auch die ersten fliegenden Kameras wurden 2007 vom CDU-Innenminister beschafft. Nach einem Anschlag auf Bundeswehrzeuge wurden in 150.000 Fällen Finanztransaktionen über elektronische Baumarktquittungen zurückverfolgt. Bei Antifa-Protesten in Dresden hatte die Polizei per Funkzellenabfrage millionenfach Verbindungsdaten gespeichert und verarbeitet. Die zugrundeliegenden Verfahren wurden mir nichts, dir nichts eingestellt.
