Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2013 vorgelegt. Dabei geht es einerseits um abgehörte Telekommunikation (§ 100a und b StPO) und andererseits um die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten (§ 100g StPO).
Wie die Behörde selbst erklärt entfällt der größte Anteil abgehörter Gespräche auf Mobiltelefone. Zur Erklärung heißt es vom Präsidenten des BfJ, dies spiegele die Bedeutung des Mobilfunks bei der Planung und Begehung von Straftaten wider.
70,3 % der Anordnungen betrafen die Mobilfunk‑, 18,0 % die Internet- und 11,7 % die Festnetztelekommunikation. In rund 45 % der Fälle waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung. In der Statistik folgen „Bandendiebstahl“, „Mord und Totschlag“ und „Betrug und Computerbetrug“. Bei Letzterem zeichnet sich ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr ab.
Bundesweit wurden in 5.669 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet (2012: 5.678). Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen ist leicht gesunken.
Eine deutliche Zunahme ergibt sich aber bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten. Betrug die Zahl in 2012 noch 9.901 Anordnungen, stieg sie 2013 auf satte 12.572. Allein in Berlin ergab sich ein Aufwuchs von 185 auf 1.289 Fälle.
Die Auflistung nach § 100g StPO unterscheidet nicht zwischen Mobilfunk‑, Internet- und Festnetztelekommunikation. Es kann also nicht nachvollzogen werden, inwiefern der deutliche Anstieg auf mehr Funkzellenabfragen zurückzuführen ist. Die Zahlen zu Berlin legen dies allerdings nahe. Regelmässig ist hier zu lesen, wie die Ausforschung von Mobiltelefonen längst zur polizeilichen Standardmaßnahme geworden ist – obwohl dies eigentlich nur dann erlaubt ist, wenn bei der Tatausübung mutmaßlich Telefone benutzt wurden.
Gewöhnlich werden die Statistiken für das Vorjahr im Herbst auf der Webseite des BfJ publiziert. Wieso die Zahlen für 2013 diesmal erst in 2015 herausgegeben werden, erklärt die Behörde nicht.
