Die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz versendeten heimlichen Ortungsimpulse ist im zweiten Halbjahr 2014 auf 142.108 angestiegen. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Behörde noch rund 53.000 dieser „Stillen SMS“ verschickt. Dieser Wert stellte schon im Vergleich zum Vorjahr (erstes Halbjahr 2013: 28.472) eine starke Zunahme dar. Von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl nunmehr verfünffacht.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei haben die Spähmaßnahme indes weniger als im Vorjahr genutzt. Zahlen zum Zoll sind mittlerweile ohne Angaben von Gründen als Verschlusssache eingestuft. Im gesamten Jahr 2012 wurden von den nachgeordneten Schäuble-Behörden laut einer früheren Antwort fast 200.000 „Stille SMS“ verschickt, im ersten Halbjahr 2013 aber schon 138.779.
Eine „Stille SMS“ wird von den Behörden generiert und bleibt auf dem Display unsichtbar. Dadurch entsteht ein Kommunikationsvorgang, der dann mit richterlichem Beschluss im regulären Verfahren bei den Mobilfunkanbietern abgefragt werden kann. Auch die Standortdaten der Telefone werden protokolliert, deren BesitzerInnen können also geortet werden. Werden beispielsweise jede Stunde heimliche Kurznachrichten verschickt, entsteht ein aussagekräftiges Bewegungsprofil. Die nun vorliegende Antwort erklärt allerdings nicht, wie viele Personen betroffen waren.
Die Rechtmäßigkeit des Versandes „Stiller SMS“ ist umstritten: Das Abhören von Telekommunikation darf seitens der Behörden nur als passiver Vorgang erfolgen. Der Versand der Kurznachricht ist aber ein aktiver Vorgang.
Angaben auch zu IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen
Die Antwort des Innenministeriums enthält auch Angaben zu Funkzellenabfragen. Die sind zwar vorwiegend Sache der Bundesländer, werden aber in steigendem Maße auch von Bundesbehörden genutzt. Das BKA hat demnach im zweiten Halbjahr 2014 sieben Funkzellenabfragen durchgeführt (vorher drei). Die Zahlen für den Zoll sind widersprüchlich: Hieß es letztes Halbjahr noch, die Behörden der Zollverwaltung hätten 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt, werden nun lediglich Angaben zum Zollfahndungsdienst gemacht (27). Die Zahl der Funkzellenabfragen durch die Bundespolizei wird wie vergangenes Halbjahr mit „weniger als 50“ angegeben.
Die Angaben zu Einsätzen von IMSI-Catchern sind ebenfalls diffus. Beim BKA werden nur die Ermittlungsverfahren gezählt (14, vorher 24), zur Bundespolizei sind anscheinend absolute Zahlen der Einsätze gemeint (25, vorher 20). Die Zollverwaltung hat in 25 Fällen IMSI-Catcher eingesetzt (vorher 51). Zum Bundesamt für Verfassungsschutz fehlen die Zahlen mittlerweile komplett; im ersten Halbjahr 2014 lag der Wert noch bei 13 Fällen.
Alles ganz geheim
Wesentliche Teile der Antwort werden aber nicht offen beantwortet. Die unterschiedlichen Antworten sind dabei nach allen im Bundestag üblichen Kategorien eingestuft: VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH oder GEHEIM. Antwort zu Letzterem sind nur in der Geheimschutzstelle einsehbar. Zur Begründung heißt es unter anderem:
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der von der Anfrage betroffenen Behörden, insbesondere der Nachrichtendienste, stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität ihrer Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für deren Auftragserfüllung erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen und damit das Staatswohl gefährden. […]
Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten darüber hinaus zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungsbehörden gezogen werden.
