Funkzellenabfrage
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: Funkzellenabfrage im Bundestag
: Funkzellenabfrage im Bundestag Im Moment findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zu Funkzellenabfragen statt.
Die Linke fordert in einem Gesetzentwurf die Abschaffung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage nach §100g der Strafprozessordnung, in dem es heißt
Abweichend von § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 genügt im Falle einer Straftat von erheblicher Bedeutung eine räumlich und zeitlich hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Die Grünen wollen dagegen die Strafprozessordnung insofern präzisieren, dass die Funkzellenabfragen besser dokumentiert werden und statt auf Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ auf „in § 100a Absatz 2 bezeichnete[…] Straftat[en] von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ angewendet wird. Außerdem soll der Richtervorbehalt erweitert werden.
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: Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin
: Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin Nach unserer Berichterstattung über Funkzellenabfragen bei brennenden Autos in Berlin kam bisher heraus, dass rund 4,2 Millionen Verkehrsdaten ermittelt worden sind. Wohlgemerkt, ohne jeglichen Fahndungserfolg, einfach, weil es geht und diese umstrittene Ermittlungsmethode vielleicht mal klappen könnte. Aber wie man sich denken konnte, war das nur eine Spitze des Eisberges. Aktueller Zwischenstand sind rund 12 Millionen Verkehrsdaten. Das berichtet der Tagesspiegel auf Basis von Zahlen des Berliner Polizeipräsidiums: Berliner Polizei hat mehr Handydaten ausgewertet als bekannt.
Allein 2011 sind neben 205 Verfahren, die wegen mutmaßlich politisch motivierter Taten eingeleitet wurden, in der Hauptstadt auch in 336 anderen Ermittlungen die Verbindungsdaten von einer oder mehrerer Funkzellen abgefragt worden. Nach welchen Straftaten genau dies geschehen ist, etwa Raub oder Einbruch, ist noch nicht bekannt. Pro Abfrage werden je nach Tageszeit oft mehr als zehntausend Verbindungen gespeichert. Fest steht, dass die Zahl der Funkzellenanfragen steigt, 2010 waren es in Berlin 366, 2009 noch 355.
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Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter
Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat erneut Daten erhalten, die sein Mobilfunkanbieter über seinen Anschluss speichert. Diese belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk auch ohne explizites Gesetz weiter geht, nur die Speicherdauer ist teilweise kürzer.
Bereits letztes Jahr hat er einen ersten Datensatz eingeklagt, dessen anschauliche Aufbereitung mit einem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde.
Datentypen und Speicherdauer
Der aktuelle Datensatz belegt, dass Mobilfunkanbieter auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz diese Daten weiterhin speichern:
Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T‑Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten.
Vor dem Gesetz 2008 haben die Anbieter „nur“ Daten für die Rechnung und die Netz-Infrastruktur vorgehalten. Durch das Gesetz wurde der Datenkatalog, entgegen der Behauptung von Innenpolitikern, ausgeweitet und um weitere Datentypen erweitert. Auch heute noch speichern die Anbieter den vollen Datenkatalog:
Selbst Informationen, die vor 2008 nicht gespeichert wurden, sondern dessen Speicherung erst nach Inkrafttreten der deutschen Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verpflichtung auf Grund der Umsetzungsordnung begonnen hat, wird weiter vorgenommen, ohne das eine Abrechnungsrelevanz vorliegt. Damit wird eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen.
Aus rein marktwirtschaftlicher Perspektive (also dem Hauptinteresse der Anbieter) macht das sogar Sinn. Die Anbieter mussten zur Umsetzung des Gesetzes viel Geld investieren, um den neuen Speicherverpflichtungen nachzukommen. Das mussten sie komplett aus eigener Tasche bezahlen, also durch die Einnahmen von Endkunden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nur vorläufig gekippt, Forderungen nach einer Wiedereinführung lassen nicht nach. Wahrscheinlich wollen die Anbieter also jetzt nicht nochmal Geld für eine Datenreduzierung ausgeben, nur um dann bei einem neuen Gesetz schon wieder die Implementierung bezahlen zu müssen. Daher haben manche Anbieter einfach den Zeitraum gekürzt, den die Daten gespeichert werden:
Lediglich die Speicherdauer hat sich von 180 Tagen auf 30 Tage reduziert. Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit.
Das ist auch den Behörden bekannt, wie der Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München belegt. Demnach speichert T‑Mobile Verkehrsdaten und Funkzellendaten für einen Monat. Während Vodafone und O2 die Daten für eine Woche vorhalten, sind es bei E‑Plus sogar drei Monate. Einige Festznetz-Anbieter speichern alle Verkehrsdaten sogar weiterhin volle sechs Monate.
Keine harmlosen Daten
Die gespeicherten Daten werden weder alle für die Rechnung benötigt (bei Prepaid oder Flatrate schon gar nicht), noch sind diese Daten harmlos:
Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann.
Die Sensibilität der Bewegungsdaten wurde durch die ursprüngliche Visualisierung bereits eindrücklich verdeutlicht. Dieses Mal hat Malte auch die Telefonnummern der eingehenden und ausgehenden Anrufe und SMS erhalten, aus denen man Rückschlüsse auf die Kommunikationspartner und Kommunikationsstrukturen schließen kann:
Neben der Kenntlichmachung meines Lebens – wo und wann ich mich wie oft aufhalte, zu welchen Zeiten ich wie üblicherweise kommuniziere – lassen sich diesmal auch soziale Profile und Kommunikationsnetze erstellen. Dadurch, dass ansatzweise ableitbar ist, mit wem ich kommuniziert habe, lassen sich soziale Bindungen eindeutig aufzeigen und in Verbindung setzen – welche Rufnummern rufe ich zu ähnlichen Zeiten an, welche immer nur werktags usw.
Auch ohne die Namen und Adressen hinter den anderen Rufnummern zu kennen, offenbaren diese Daten sensible Details:
Liegen entsprechende Daten von mehreren Rufnummern vor, lassen sich soziale Verbindungen zueinander eindeutig nachzeichen. Dies ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Funkzellenabfrage in Berlin relevant.
Zur Verdeutlichung haben die Jungs von OpenDataCity zwei Grafiken erstellt. Oben im Artikel sieht man die Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind. Sowie die Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen:Mal sehen, vielleicht lassen sich ja noch weitere Informationen aus den Daten extrahieren und darstellen.
Politische Forderungen
Dass all diese Daten für lange Zeiträume weiterhin gespeichert werden, wird von Datenschützern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Das sieht auch der Richter Ulf Buermeyer so:
Rath: Warum sind bei den Providern diese Daten noch Tage und Wochen später vorhanden? Wir haben doch derzeit gar keine Vorratsdatenspeicherung …
Buermeyer: Das ist in der Tat bedenklich. Jedenfalls sollten die Datenschützer das dringend mit den Providern klären. Zulässig ist eine Speicherung derzeit nur zu bestimmten eigenen Zwecken der Diensteanbieter, etwa zur Sicherung der Netzqualität. Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden und die Tatsache, dass die Provider mit Abfragen ja auch Geld verdienen, dürfen dabei keine Rolle spielen.Malte stellt in seinem Blog-Beitrag folgende Forderungen auf:
- das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten
- klare Vorgaben und Festlegung, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind und dass diesen Daten eine möglichst niedrige Höchspeicherdauer zugrunde liegen muss.
- Es bedarf einer transparenten Überprüfung der Speicherung entsprechender Verkehrsdaten bei allen Mobilfunkanbietern durch die zuständige Aufsicht
- ein Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.
Der Datenschützer Patrick Breyer zeigt sich übrigens verwundert, warum noch niemand gegen die in seinen Augen „illegale“ Speicherpraxis der Anbieter geklagt hat. Vielleicht sollte das einfach mal gemacht werden.
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: Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg
: Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg 4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Also eine der neun Abteilungen aus einer der vier Organisationen der Polizei aus nur einem Bundesland. Und gelöscht ist nur ein kleiner Teil.
Polizei und Landeskriminalamt
Diese Zahlen präsentierte heute die Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses in der Debatte zur Funkzellenabfrage. Nur ungern, denn die Offenlegung dieser Fakten schaffe zwar Transparenz, erschwere aber auch die Arbeit der Polizei. Die Berliner Polizei ist der Auffassung, dass all diese Daten Rechnungsdaten seien und sich mit Rechnungsdaten auch der Standort eines Handys ermitteln lässt. Mit diesen Daten will man „Häufungen finden“ und dann ermitteln, ob wiederholt auftauchende Personen „gute berufliche oder private Gründe hatten, am Tatort zu sein“. Eine Rasterfahndung sei das aber nicht, weil dafür mindestens zwei polizei-externe Datenbanken abgefragt werden müssten.
Von Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 2008 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im März 2010 hat die genannte Abteilung bei 767 Auto-Bränden insgesamt 190 Funkzellenabfragen vorgenommen und dabei 2,85 Millionen Verbindungsdatensätze erhalten. Der Zeitraum umfasste dabei, wie in unserem zweiten Fall, sechs Stunden vor der Tatphase bis eine Stunde danach. Pro Funkzelle sind so ca. 15.000 Verkehrsdatensätze zusammen gekommen. Dabei hat man von 950 Anschlussinhabern Name und Anschrift eingeholt. Millionen Datensätze aus diesem Zeitraum sind immer noch nicht gelöscht.
In den zwei Jahren seit dem Urteil wurden für 748 Auto-Brände auch nochmal 185 Funkzellenabfragen vorgenommen, dabei sind „nur“ noch 900.000 Datensätze übermittelt worden. Den Zeitraum hat man da, wie in unserem ersten Fall, auf 45 Minuten vor bis 15 Minuten nach der Tatphase begrenzt. Dabei fielen immer noch 5.000 Datensätze pro Funkzelle an. Bestandsdaten hat man nur noch in zehn Fällen eingeholt. Auch wenn man damit bei einem Viertel aller Auto-Brände eine Funkzellenauswertung gemacht hat, konnte dennoch kein einziger Tatverdächtiger ermittelt werden.
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: Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall
: Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall Netzpolitik.org hat erneut Akten erhalten, die auf eine weitere Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain hinweisen. Laut den auch auf Indymedia linksunten veröffentlichten Papieren wollte die Berliner Polizei bereits einen Monat vor dem bisher bekannten Fall massenhaft Verkehrsdaten von den vier Mobilfunkbetreibern haben. Sachschaden diesmal: 4.000 Euro. Dafür sollten die liebevoll „Turmdaten“ genannten Datenberge sogar einen Zeitraum von acht Stunden umfassen: von 17 Uhr am 17. Juni 2009 bis 1 Uhr am darauf folgenden Tag. Wir haben das ungefähre Gebiet erneut visualisiert, mit den bereits beschriebenen Einschränkungen. Der aktuelle Fall ist rot, der bisherige Fall blau:
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Funkzellenabfrage in Berlin: „Natürlich erheben wir Daten unbescholtener Bürger“
Funkzellenabfrage in Berlin: „Natürlich erheben wir Daten unbescholtener Bürger“ Die Nachlese zur Funkzellenabfrage geht weiter. Nachdem es auch bei bild.de und Spiegel Online gelandet ist, hat mir die Berliner Polizei endlich geantwortet. Die Fragen hatte ich hier veröffentlicht.
Antworten der Polizei
Die ersten vier Fragen zu Umfang der Daten und Betroffenen des konkreten Falls kann die Berliner Polizei jetzt immer noch nicht beantworten:
Aufgrund des hohen Rechercheaufwands ist eine Beantwortung dieser Frage nicht vor Montag, dem 23. Januar 2012 möglich. Die Polizei wird sich – soweit möglich – im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses umfassend äußern.
Informiert wurden ist keine einzige betroffene Person:
Nein, weil eine Namhaftmachung und Ermittlung der Beteiligten eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs bedeutet hätte.
Ich glaube ja, wenn man alle Betroffenen aller Funkzellenabfragen darüber mal informieren würde, wäre die Mehrheit der Bevölkerung sofort gegen eine Vorratsdatenspeicherung.
Weiterhin hat die Polizei bestätigt, dass das Verfahren eingestellt wurde und die Ermittlungen nicht erfolgreich waren.
Aber kein Problem: Die Daten sind über ein Jahr später auchmal gelöscht worden:
Ja, am 20. April 2011. Die Löschung ist dokumentiert worden.
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: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen
: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen Das breite Echo zur massenhaften Funkzellenabfrage in Berlin hat dann doch etwas überrascht. Dass die Polizei und andere „Bedarfsträger“ diese Art der Datenerhebung bundesweit regelmäßig einsetzen, sollte allen bekannt sein, die sich ernsthaft mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft gibt zu: Diese Maßnahme ist nicht ungewöhnlich und das Ermittlungsinstrument wird in erheblichem Maße genutzt.
Das neue an der Geschichte ist, dass wir das nun mal wieder schwarz auf weiß nachweisen konnten. Der bisher bekannteste Fall war Dresden, wobei das dort nicht das erste Mal war und auch für dieses Jahr wieder angekündigt wird. Einige Aufmerksamkeit erhielt auch der Holzklotz-Werfer von Oldenburg, weniger die Überwachung der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik sowie vom Berliner Mehringhof durch den Verfassungsschutz, um im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 „Kreuztrefferdaten“ zu finden. Aber auch das sind noch längst nicht alle.
Das Problem ist: niemand weiss genau, wie viele solcher Fälle es gibt. In den Statistiken zur Verkehrsdatenüberwachung wird nicht zwischen individualisierten und nicht-individualisierten Abfragen unterschieden. Das Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung sagt unter Hinweis auf einen Forschungsbericht des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, dass 17,5 % der Verkehrsdatenabfragen nicht-individualisiert sind. Das ergäbe hochgerechnet 133 solcher massenhaften Abfragen in Berlin und 1.655 bundesweit allein im Jahr 2009.
Reaktionen der Politik
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Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet: Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin
Massenhafte Funkzellenabfragen in Berlin. Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet: Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.
Dass die Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlicht ein neuer Fall aus Berlin. Wir haben Akten (PDF) erhalten, die eine weitere massenhafte Abfrage von Mobilfunk-Daten belegen. Ende 2009 haben Polizei und Staatsanwaltschaft die „Erfassung und Übermittlung sämtlicher Verkehrsdaten und Verbindungsdaten“ eines Stadtgebiets angefordert und bekommen. Eine grobe (interaktive) Karte des betroffenen Gebiets:
Funkzellenabfrage und Dresden
Zur Erinnerung: In Dresden finden im Februar seit Jahren der ehemals größte Naziaufmarsch der Bundesrepublik sowie Gegenproteste statt. Letztes Jahr haben Ermittlungsbehörden die Verbindungsdaten jeglicher Mobilfunk-Kommunikation in der Dresdner Innenstadt erfasst. Auf deutsch: Wer hat wann mit wem telefoniert, eine SMS gesendet? Und wo waren beide zu diesem Zeitpunkt? Und das von ausnahmslos allen Mobiltelefonen in der Dresdner Innenstadt. Die Zahlen sind gigantisch: 896.072 Verkehrsdatensätze, 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten.
Auch wenn es bereits weitere Aktionen dieser Größenordnung gab, wird es teilweise auf ein bestimmtes Bundesland geschoben. Die Berliner Polizei erklärte, dass sie „bei Demonstrationen noch keine Funkzellenauswertungen durchgeführt“ hat und die Methode ohnehin nur bei „schweren Straftaten“ und „als ultima ratio [nutzt], wenn andere Ermittlungswege nicht zum Ziel führen.“
Diese schweren Straftaten sind keineswegs nur der Terrorismus, mit dem uns die Vorratsdatenspeicherung immer wieder erklärt wurde. Richard Gutjahr hat schön visualisiert, dass die Telekommunikationsüberwachung in erster Linie wegen Drogendelikten angewendet wird.
Nun auch in Berlin
Auch der vorliegende Fall weckt Zweifel, ob er unter die schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung fällt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung immer wieder begründet wird. Es geht um versuchte Auto-Brandstiftung. Keine Bagatelle also, aber auch nicht das, was man unter Terrorismus versteht. Zumal die Verbindungsdaten gar nichts gebracht haben: Das Verfahren wurde eingestellt.
Aber von vorn: Im Oktober 2009 findet die Berliner Polizei in Friedrichshain „angebrannte Gegenstände“ unter einem Auto, dadurch „entstand ein geringer Sachschaden am Pkw“. In Berlin brennen hunderte Autos pro Jahr, die Polizei ist blamiert. Im Jahr 2007 hatte sie 14 Verdächtige gefasst, von denen neun ein Handy dabei hatten. Deswegen geht die Polizei davon aus, dass auch diesmal die Täterin ein Handy einstecken hatte. Also möchten die Ermittler „sämtliche Verkehrsdaten“ der 13 am Tatort zu empfangenden Funkzellen. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus.
Das geht aus Akten hervor, die wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen: PDF, TXT.
Hier wurde also erneut eine „nicht-individualisierte“ Funkzellenabfrage vorgenommen. Bei einer individualisierten
FunkzellenVerkehrsdatenabfrage fragt die Polizei: Wann und wo wurde von diesem bestimmten Handy mit anderen kommuniziert? Hier ist die Frage stattdessen: Im Zeitraum X und örtlichen Gebiet Y, welche Handys haben da kommuniziert?Funkzellen und Visualisierung
In der Akte sind 13 Funkzellen genannt. Zur besseren Vorstellung des betreffenden Gebiets dient die obige Karte, die jedoch keinesfalls exakt ist.
Zunächst ist nicht öffentlich bekannt, an welchem Ort eine bestimmte Funkzelle (also ein Funkmast) steht. Zwar gibt es offene und kommerzielle Datenbanken, aus denen sich ein ungefährer Ort ablesen lässt. Den genauen Standort kennen jedoch nur die Mobilfunkbetreiber, also T‑Mobile, Vodafone, E‑Plus und O2. Von denen hat uns nur einer die Daten überlassen, die drei anderen haben ein komisches Verständnis von Datenschutz.
Unbekannt sind auch die genaue Abstrahlrichtung und die Sendestärke, die sich in Reichweite niederschlägt. Daher ist um die plausibelsten auffindbaren Ortsdaten ein willkürlich gewählter Radius von 500 Metern markiert, um ein ungefähres Bild zu erhalten.
Halb Friedrichshain betroffen
Deutlich wird, dass ein recht großer Teil von Berlin-Friedrichshain betroffen ist. Alle Handys, die sich darin aufhielten, könnten also in den übermittelnden Daten auftauchen.
Derzeit ist unklar, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. Wir haben vor über zwei Wochen alle beteiligten und/oder verantwortlichen Stellen angefragt, aber bisher leider keine Antwort erhalten. Konkret stellen sich folgende Fragen:
- Wie viele Verkehrsdaten/Verbindungsdaten wurden übermittelt? (Anzahl der betroffenen Anrufe, SMS, Internet-Verbindungen)
- Wie viele Mobilfunkanschlüsse/Rufnummern sind davon betroffen?
- Von wie vielen Mobilfunkanschlüssen wurden die Stammdaten eingeholt? (Anzahl der Rufnummern, denen Namen und Adressen zugeordnet wurden)
Nach den immensen Zahlen aus Dresden wird klar, dass hier schnell einige tausend Betroffene zusammen kommen könnten. In Friedrichshain wohnen mehr als hunderttausend Menschen. Wenn ihr in der Gegend wohnt: Fragt doch mal bei der Berliner Polizei, ob eure Daten auch dabei sind. Immerhin gibt es ja ein Auskunftsrecht im Bundesdatenschutzgesetz. Wer zu faul ist einen Brief zu schreiben kann auch ein Online-Formular ausfüllen.
Ist das verhältnismäßig?
Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder mit dem Terrorismus begründet. Oder zumindest mit schweren Straftaten. Was schwere Straftaten sind, steht in der Strafprozeßordnung. Und da werden neben Mord und Totschlag noch ganz andere Sachen genannt. Ein unvollständiger Auszug:
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Antifa-Button)
- Landesverrat (Bradley Manning)
- Störpropaganda gegen die Bundeswehr (Pro-Krieg Demo)
- Computerbetrug (BTX-Hack)
- Gefährliche Eingriffe in den Bahn‑, Schiffs- und Luftverkehr und Straßenverkehr (Castor-Blockade)
Oder eben versuchte Brandstiftung. Der Terrorismus, mit dem die Vorratsdatenspeicherung immer begründet wird, ist das nicht.
In Hamburg haben Gerichte manche Funkzellenabfragen wegen brennenden Autos sogar als unverhältnismäßig abgewiesen, da zu viele unbeteiligte Personen davon betroffen sind:
Diese Einschränkung sei dadurch gerechtfertigt, dass bei einer Funkzellenauswertung regelmäßig die Daten einer Vielzahl von Bürgern erfasst werden, die in keiner Weise einer Straftat verdächtig seien. Müller-Horn: „Mit der Datenerhebung wird in das Fernmeldegeheimnis, also in die Rechte dieser Menschen eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist nur dann verhältnismäßig, wenn er nicht ins Blaue hinein erfolgt, sondern wenn eine konkrete Vermutung dafür spricht, dass die Datenerhebung auch tatsächlich zur Ermittlung des Täters führt.“
Was, wie gesagt, auch hier nicht der Fall war. Das Verfahren verlief im Sand, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Verknüpfung und Rasterfahndung
Was macht die Polizei eigentlich mit dem Datenberg, wenn sie ihn einmal hat? Wie will sie in tausenden Verbindungsdaten von tausenden Personen ein paar Verdächtige oder gar Tatbeteiligte finden?
Diese Fragen haben wir natürlich Berliner Polizei und Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie Innen- und Justizsenat gestellt. Auch vor zwei Wochen, bisher leider ohne Antwort.
Die Hamburger Polizei beschrieb ihr Vorgehen:
„Auch wenn es sich um zahlreiche verschiedene Brandstifter handelt, so gibt es doch beim Täterprofil eine Schnittmenge von etwa 80 Prozent, die auf alle zutrifft“, so ein Beamter. Quantitativ ist das ein Problem. „Es sind immer noch Hunderte.“ Deshalb ist die Polizei an einer Verknüpfung möglichst vieler Daten interessiert. „Es gibt da viele Möglichkeiten. Wir klären noch, was datenschutzrechtlich geht und was nicht“, so ein Polizist.
Eine Rasterfahndung also. Wobei immer noch offen ist, mit welchen Daten das verknüpft werden soll. Etwa, wer schon einmal mit schwarzem Kapuzen-Pullover auf einer Demonstration war?
Normalität statt Einzelfall
Laut brennende-autos.de haben im Jahr 2009 in Berlin 216 Autos gebrannt. Bei wie vielen dieser Fälle hat danach eine Funkzellenabfrage stattgefunden? Auch diese Frage ist bisher leider unbeantwortet. Mal angenommen das passiert immer, dann könnten die abgefragten Gebiete in etwa so aussehen (klicken für große und interaktive Karte):

Einen Anhaltspunkt liefert die Statistik zur Telekommunikationsüberwachung des Bundesamts für Justiz. Danach wurde die Verkehrsdatenüberwachung allein im Jahr 2009 bundesweit 9.459 mal angewendet, davon 762 mal in Berlin. Im Jahr 2010, in dem die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, waren es bundesweit 6.828 Einsätze und 533 in der Hauptstadt.
Im Gegensatz zur Telekommunikationsüberwachung enthalten diese Statistiken keine Aufschlüsselung nach Art der Straftat. Offen bleibt auch, wie viele Anfragen individualisiert (Kommunikation einer bestimmten Zielperson) und wie viele wie im vorliegenden Fall nicht-individualisiert stattfanden.
Politische Diskussion
Nach dem Skandal in Dresden haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine Einschränkung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage gefordert. Auch die Grünen fordern eine rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung, während allein die Linke die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage abschaffen möchte.
Beide Gesetzentwürfe werden am 8. Februar 2012 in einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag behandelt. Wie immer bei Anträgen der Opposition jedoch ohne irgendwelche Folgen.
Leider haben wir auf unsere Anfragen bei den verantwortlichen Stellen keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. Wie viele dieser nicht-individualisierten Funkzellenabfragen gibt es? Wie viele Datensätze werden herausgegeben? Bei welchen Straftaten? Wie viele Menschen sind davon betroffen? Wie viele wurden davon informiert? Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Vielleicht möchte ja die ein oder andere Fraktion des ein oder anderen deutschen Parlaments mal ihre Regierung befragen.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung
Der vorliegende Fall illustriert, was die manchmal abstrakte Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet.
Die rechtliche Grundlage der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage wurde bereits 2001 kurz nach dem 11. September von der rot-grünen Bundesregierung geschaffen und war ursprünglich befristet, wurde aber immer wieder verlängert. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde die Befristung im Jahr 2007 komplett abgeschafft.
Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 änderte daran nichts. Das Gericht untersagte darin nur die Verpflichtung zur Speicherung, die Anbieter speichern aber auch ohne Verpflichtung freiwillig weiter. Und die Behörden nutzen diese Daten fleissig.
De facto gibt es also auch im Bereich Mobilfunk immer noch eine Speicherung von Daten auf Vorrat, ergo Vorratsdatenspeicherung. Und diese Daten werden viel umfassender genutzt als uns in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer verkauft werden soll. Jeder kann betroffen sein.
Nachfolgeartikel
- 20.01. Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen.
- 20.01. Brennende Autos in Berlin: Millionen Handys überwacht.
- 21.01. Funkzellenabfrage in Berlin: “Natürlich erheben wir Daten unbescholtener Bürger”
- 22.01. Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall
- 23.01. Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg
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: Datenschutzbeauftragte: „Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!“
: Datenschutzbeauftragte: „Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!“ Schon mehrfach haben wir hier von der Handynetz-Überwachung im Rahmen des Naziaufmarsches in Dresden berichtet, von der nach aktuellem Stand fast die ganze Stadt Dresden, sowie natürlich alle Demonstranten betroffen waren. Ich persönlich war ein bisschen überrascht, dass diese Überwachung einer Demonstration überhaupt „legal“ war – und der verantwortliche Polizeichef auch noch direkt klammheimlich befördert wurde, nachdem man ihn erst öffentlich als Sündenbock inszeniert hatte.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisieren die gesetzlichen Regelungen zur Funkzellenabfrage und fordern eine deutliche Einschränkung für nichtindividualisierte Funkzellenabfragen: Die Voraussetzungen für eine Abfrage sollen klarer und vor allem strenger gefasst werden.
Die Funkzellenabfrage ist ein verdeckter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis
(Art. 10 GG). Sie richtet sich unterschiedslos gegen alle in einer Funkzelle anwesen- den Mobilfunkgerätebesitzer, nicht nur –wie etwa eine Telekommunikationsüberwa- chung nach § 100a StPO –gegen bestimmte einzelne Tatverdächtige. Sie offenbart Art und Umstände der Kommunikation von u. U. Zehntausenden von Menschen, die selbst keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben. Sie schafft damit des Weiteren die Möglichkeit, diese Personen rechtswidrig wegen Nicht-Anlasstaten, etwa Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, zu verfolgen. Sie ist bezogen auf einzelne Personen ein Instrument der Verdachtsgenerierung. Die Strafprozessord- nung regelt nicht näher, wie die Behörden mit den erhobenen Daten umzugehen ha- ben, insbesondere nicht, über welche Zeiträume, zu welchen Personen und in wel- chen anderen Zusammenhängen die erhobenen Daten polizeilich weiter verwendet werden dürfen.Hier gibt es die Entschliessung zur Funkzellenabfrage als pdf.