Datenschutzbeauftragte: „Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!“

Schon mehrfach haben wir hier von der Handynetz-Überwachung im Rahmen des Naziaufmarsches in Dresden berichtet, von der nach aktuellem Stand fast die ganze Stadt Dresden, sowie natürlich alle Demonstranten betroffen waren. Ich persönlich war ein bisschen überrascht, dass diese Überwachung einer Demonstration überhaupt „legal“ war – und der verantwortliche Polizeichef auch noch direkt klammheimlich befördert wurde, nachdem man ihn erst öffentlich als Sündenbock inszeniert hatte.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisieren die gesetzlichen Regelungen zur Funkzellenabfrage und fordern eine deutliche Einschränkung für nichtindividualisierte Funkzellenabfragen: Die Voraussetzungen für eine Abfrage sollen klarer und vor allem strenger gefasst werden.

Die Funkzellenabfrage ist ein verdeckter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis
(Art. 10 GG). Sie richtet sich unterschiedslos gegen alle in einer Funkzelle anwesen- den Mobilfunkgerätebesitzer, nicht nur –wie etwa eine Telekommunikationsüberwa- chung nach § 100a StPO –gegen bestimmte einzelne Tatverdächtige. Sie offenbart Art und Umstände der Kommunikation von u. U. Zehntausenden von Menschen, die selbst keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben. Sie schafft damit des Weiteren die Möglichkeit, diese Personen rechtswidrig wegen Nicht-Anlasstaten, etwa Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, zu verfolgen. Sie ist bezogen auf einzelne Personen ein Instrument der Verdachtsgenerierung. Die Strafprozessord- nung regelt nicht näher, wie die Behörden mit den erhobenen Daten umzugehen ha- ben, insbesondere nicht, über welche Zeiträume, zu welchen Personen und in wel- chen anderen Zusammenhängen die erhobenen Daten polizeilich weiter verwendet werden dürfen.

Hier gibt es die Entschliessung zur Funkzellenabfrage als pdf.

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8 Ergänzungen

  1. Und dann?

    Wenn man sich mal drüben beim Hr: Stadler (internet-law.de) die Lange Liste der _legalen_ TKÜ Maßnahmen durchliest oder beim Hr. Vetter (lawblog.de) die vielfältigen Gründe eine Hausdurchsuchung – auch _nicht_legal_ – genehmigt zu bekommen, könnte man zu dem Schluß kommen, das es in diesem unserem Land schlicht und einfach komplett egal ist wie Datenschutz, StPO, Gesetze aussehen: Wenn Daten irgendwo technisch vorliegen, wir es immer jemand in der Justiz oder Executive geben, dem ein guter Grund einfällt warum diese jetzt ganz schnell braucht. Und möglichst komplett.

    Was wie eher bräuchten ist ein Bewusstseinswandel (schwierig), eine Möglichkeit gegen nicht-legal besorgte Beweise vorzugehen (noch schwieriger) oder technische Maßnahmen Daten gar nicht erst auftauchen zu lassen (in diesem Fall, Funkzelle zu Teilnehmer: unmöglich).

  2. Ich kann’s nur immer wieder sagen: Die Nutzung illegal erhobener Daten und die erhebungsanlassfremde Nutzung von sensiblen Daten muss gesetzlich untersagt werden! Solche Daten dürfen u.a. keine zulässigen Beweise mehr sein. Das würde die Begehrlichkeiten erheblich reduzieren. Man denke z.B. auch an die VDS und die Zweitnutzung solcher Daten durch die Abmahnindustrie …

  3. Ich persönlich frage mich bei dem Thema als solches, folgendes:

    1. Warum „funktionieren“ z.B. in Köln solche Kampagnen gegen Rechts wie „Arsch huh“ oder „Köln stellt sich quer“, bei denen auch die Kirche(n), Gewerkschaftsverbände und Parteien mitwirken (siehe z.B. hier: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/05/07/lokalzeit-koeln-demonstration.xml
    2. Wurden zum Beispiel bei den oben genannten Kampagnen ebenfalls Daten der Demonstranten erhoben?
    Wenn Nein: Welches „Problem“ scheint dann bei der Dresdner Polizei vorzuherrschen?

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich persönlich begrüße generell die öffentliche Sensibilisierung im Zusammenhang mit dem Thema.

    Allerdings vermisse ich persönlich konkrete Sanktionen bzw. Maßnahmen! Immerhin haben sich scheinbar alle Datenschützer Deutschlands (d.h. des Bundes und der Länder) eingeschaltet. aut §25 BDSG kann der Datenschutzbreauftragte bei Beanstandungen eine Stellungnahme verlangen. Wo ist diese zum Beispiel?

    Weshalb kommt stets solch ein -in meinen Augen- „Larifari-Gedöns“ bei raus, wenn es um das Thema Datenschutz geht?

    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen – vielleicht bin ich auch einfach nur zu dämlich und es fehlt mir schlicht der intellektuellen Zugang…

    Gute Nacht, Baxter

    1. Baxter,

      Leider sind unsere Datenschuetzer noch zu beschaeftigt mit dem Kampf gegen Streetview. Aber vielleicht kommen sie in zwei oder drei Jahren zu den Vorgaengen von 2009 in Dresden.

  4. Nur ein kurzer Hinweis zu einem vermutlichen Missverständnis bezüglich des Polizeipräsidenten. Die neue Aufgabe stand bereits zur Bekanntgabe der Versetzung im Juni fest, nun wechselte er auch praktisch in die neue Position. Das lässt sich also schwerlich als klammheimlich bezeichnen, siehe damaligen Link zum Dresdner Fernsehen.
    Eine Beförderung im klassischen Sinne ist es vermutlich auch nicht. Immerhin hatte er die neue Position in den 90ern bereits für mehrere Jahre inne.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.