Funkzellenabfrage
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 15 – jetzt auch in Audio!
CC-BY-NC-ND by <a href="http://www.flickr.com/photos/41460120@N04/4718951541/" >Masashi Mochida</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 15 – jetzt auch in Audio! Der Netzpolitische Wochenrückblick soll denjenigen von euch, die nicht jeden Tag auf Netzpolitik.org lesen können oder wollen, eine Alternative bieten. Um also auch hier keine Menschen mit netzpolitischen Inhalten zu erschlagen, werden nur noch die wirklich wichtigsten Artikel verlinkt. Außerdem versuche ich mich zum ersten Mal an einer Audioversion des Rückblicks. Die ist noch etwas.. simpel, wir freuen uns daher zum Einen über Feedback, andererseits wären aber auch eine CC Startmusik und/ oder Jingles klasse – wer da also was findet oder selbst komponieren kann, möge sich melden! Vor allem fragen wir uns: Interessiert das überhaupt jemanden oder können wir uns die Arbeit sparen?
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Französischer Geheimdienst lässt Artikel in Wikipedia löschen (Update)
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: Funkzellenabfrage: Mehr als 100 Handy-Rasterfahndungen in Sachsen letztes Jahr – auch wieder zu Anti-Nazi-Protesten
: Funkzellenabfrage: Mehr als 100 Handy-Rasterfahndungen in Sachsen letztes Jahr – auch wieder zu Anti-Nazi-Protesten Allein im Bundesland Sachsen wurden im vergangenen Jahr 104 Funkzellenabfragen durchgeführt. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage hervor. Auch in diesem Jahr wurden wieder Anti-Nazi-Proteste mittels Handy-Überwachung und Rasterfahndungen ausgespäht.
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: Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“
: Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“ Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat.
Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Damals haben die sächsischen Behörden mittels Funkzellenabfragen die Handy-Kommunikation eines ganzen Stadtgebiets abgeschnorchelt. 1.145.055 Verkehrsdatensätze landeten bei der Polizei, von 58.911 der 330.00 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt. Zehntausende Menschen wurden überwacht, um ein paar Antifaschisten zu ermitteln, die Nazis verprügelt haben sollen. Scheinbar erfolglos, denn es wurde noch keine einzige Anklage erhoben.
Statt die eigene Praxis kritisch zu hinterfragen, verteidigt das Amtsgericht Dresden diese Maßnahme. Wie schon im Mai letzten Jahres erklärte das Gericht letzte Woche die Funkzellenabfragen erneut für rechtmäßig. Geklagt hatte die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei und Netzpolitikerin Halina Wawzyniak. Sie war ebenfalls in Dresden, um gegen den damals größten Naziaufmarsch Europas zu protestieren, weswegen zwangsläufig auch ihre Telefonverbindungsdaten bei der Polizei landeten. Obwohl sie als Abgeordnete besonders geschützt ist, wurde auch ihre Klage abgewiesen, so der Beschluss: PDF, Text.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 13
<a href="http://magicalnaturetour.tumblr.com/post/46433297245" >magicalnaturetour</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 13 Was ist diese Woche passiert? Unser Netzpolitischer Wochenrückblick gibt einen kompakten Überblick:
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I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account
Es ist Onlinewahlkampf und dort erwarten uns die kommenden sechs Monate wieder zahlreiche lustige Erlebnisse. Am Freitag twitterte der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück überraschend: “Wann hat sich ein Kanzlerkandidat irgeneiner Partei schon mal für Netzpolitik interessiert! Wann? cc @pottblog”. Die Tonalität verwunderte, die Arroganz jetzt nicht unbedingt.[Zum Artikel]
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: Jahresbericht: Datenschutz-Beauftragter kritisiert, dass Funkzellenabfragen „von der Ausnahme zur Regel“ werden
: Jahresbericht: Datenschutz-Beauftragter kritisiert, dass Funkzellenabfragen „von der Ausnahme zur Regel“ werden Die massenhafte Handy-Überwachung per Funkzellenabfrage ist „entgegen der gesetzlichen Vorgabe zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden“. Das stellt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem heute veröffentlichten Jahresbericht fest. Weil dabei jedoch sensible Daten von großen Menschenmengen erfasst werden, fordert er eine wirksame Begrenzung der Maßnahme.
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: Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar über das falsche Spiel mit der Vorratsdatenspeicherung
: Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar über das falsche Spiel mit der Vorratsdatenspeicherung Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, forderte gestern in seinem Blog mehr Gründlichkeit in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Konkret geht er dabei auf einen Zeitungsartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein, in dem suggeriert wird, dass ein Mordfall aus dem Jahr 2009 heute aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht mehr aufgeklärt werden könnte. Dabei geht es um eine Frau, die sich in einen entfernten Verwandten aus England verliebt und mit diesem beschließt, ihren Ehemann zu töten. Um ein Alibi zu haben, fliegen beide zu ihren Familien in die Türkei, der Ehemann bleibt in Deutschland, weil er arbeiten muss. Der Verwandte fliegt an einem Tag nach Deutschland, tötet den Ehemann und fliegt wieder zurück in die Türkei. 16 Tage später werden die Frau und ihr Verwandter festgenommen, da aufgrund der Auswertung von Telekommunikationsdaten zum Tatzeitpunkt in den Funkzellen nahe des Tatorts eine englische Handynummer identifiziert werden konnte, von der 37 SMS vor und 50 SMS nach der Tat an das Handy der Frau des Getöteten gesendet wurden. Zudem gab es einen Festnetzanruf in die Türkei aus der Wohnung des Getöteten, der zur Zeit des Anrufes noch arbeitete. In der FAZ heißt es:
„Wir hätten diesen Fall heute nicht mehr gelöst“, sagt der Leiter der Augsburger Kriminalpolizei, Klaus Bayerl. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 speichern die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr, wer wen wann und wo angerufen hat. „Das ist für die Polizei ein Schlag ins Gesicht“, meint Bayerl.
Schaar setzt dem entgegen, dass die Polizei heute ebenfalls all diese Daten erhalten hätte, auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Die Provider speicherten schließlich die Telekommunikationsdaten zu Abrechnungszwecken sowieso mehrere Monate lang. Vor allem, wie im konkreten Fall, bei Intercarrier-Abrechnungen, also solchen von Verbindungen zwischen den Netzen einzelner Provider, oder Roaming-Verbindungen in oder aus einem ausländischen Netz – dort werden Daten bis zu 6 Monaten gespeichert. In einem Zeitraum von 16 Tagen, in dem 2009 die Täter ermittelt wurden, wären diese Daten also noch immer problemlos abrufbar für die Polizei.
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: Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat
Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © <a href="http://www.openstreetmap.org/copyright">OpenStreetMap contributors</a>. : Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat In den ersten neun Monaten des letzten Jahres wurden in Sachsen in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Drei Viertel aller Fälle waren Eigentumsdelikte, nur fünf betreffen Leib, Leben oder persönliche Freiheit.
Johannes Lichdi ist Abgeordneter für die Grünen im Sächsischen Landtag, dessen Kommunikationsdaten im Rahmen der massenhaften Handy-Überwachung Dresden im Februar 2011 bei der Polizei landeten. Seitdem ist Handygate eins seiner Themen, zu dem er auch einen sehr lesenswerten Überblicksartikel verfasst hat.
In einer kleinen Anfrage an das Sächsische Justizministerium hat Lichdi sich erkundigt, wie viele Funkzellenabfragen denn in Sachsen gemacht werden. Diese Informationen sind schwer zu bekommen, da die Behörden zwar Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung erheben müssen, dabei aber nicht zwischen individualisieren (Kommunikation einer bestimmten Zielperson) und nicht-individualisierten (alle Kommunikation einer Gegend einer Zeitspanne, z.B. Funkzellenabfrage) Verkehrsdatenabfragen unterscheiden.
Nach dem Handygate-Skandal konnte der sächsische Datenschutzbeauftragten jedoch eine Übereinkunft erzielen, nach der die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vierteljährlich Zahlen über Funkzellenabfragen an das Staatsministerium der Justiz und für Europa berichtet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 wurden in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet, für diese Tatvorwürfe:
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: Rückwirkende Überwachung: Die Schweiz hat seit 10 Jahren Vorratsdatenspeicherung, fordere deine Daten!
: Rückwirkende Überwachung: Die Schweiz hat seit 10 Jahren Vorratsdatenspeicherung, fordere deine Daten!
In der Schweiz gibt es schon seit zehn Jahren eine Vorratsdatenspeicherung. Viel öfter als die „rückwirkende Überwachung“ von Verdächtigen werden im Nachbarland jedoch massenhaft Daten von Unverdächtigen gesammelt und gerastert – per Funkzellenabfrage. Die Digitale Gesellschaft Schweiz ruft jetzt dazu auf, die eigenen Vorratsdaten von den Mobilfunk- und Internet-Anbietern einzufordern.Seit 2006 gibt es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Obwohl erste Vorschläge bereits kurz nach dem 11. September 2001 aufkamen, fand sich erst nach den Terroranschlägen in Madrid 2004 und London 2005 eine Mehrheit für die anlasslose Überwachung aller Menschen in Europa. Noch im Februar 2006 lehnte der Deutsche Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung ab.
Vorratsdatenspeicherung: rückwirkende Überwachung
Im Nachbarland Schweiz gibt es eine Vorratsdatenspeicherung schon seit 2002, einen Vorläufer sogar schon seit 1997. Seit 1993 wurden ein Bundesgesetz und eine Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft verhandelt, die am 1. Januar 2002 in Kraft traten. Im Gesetz heißt es in einem einzigen Satz:
Die Anbieterinnen sind verpflichtet, die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufzubewahren.
Die dazugehörige Verordnung definiert, welche Datentypen für die „rückwirkende Überwachung“ gespeichert werden müssen:
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: Störerhaftung: Hier hat unser Parlament die Chance, unser Land nahezu ohne Aufwand und Kosten ein Stück fairer und menschlicher zu gestalten
: Störerhaftung: Hier hat unser Parlament die Chance, unser Land nahezu ohne Aufwand und Kosten ein Stück fairer und menschlicher zu gestalten
Dieses Interview mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, stammt aus dem „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“.netzpolitik.org: Warum bist du gegen die Vorratsdatenspeicherung, hast Du was zu verbergen?
Buermeyer: Ja, natürlich – meine Privatsphäre, so wie jeder Mensch, der nicht zum Exhibitionismus neigt. Aber mal ernsthaft: Die massenweise Speicherung sensibler Daten lässt sich mit meinem Verständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht vereinbaren. Wenn es überhaupt Vorteile für die polizeilichen Ermittlungen geben sollte – alle Kriminalstatistiken sprechen eher dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung wirkungslos ist – dann stehen die minimalen Erfolge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Einbußen, was die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger angeht. Deswegen bin ich gegen die Vorratsdatenspeicherung, obwohl ich selbst jeden Tag Strafverfolgung betreibe.
netzpolitik.org: Deutschland hat zwar im Moment keine Vorratsdatenspeicherung, aber viele Provider speichern trotzdem viele dieser Daten. Wo ist das Problem?
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: Funkzellenabfrage: Die millionenfache Handyüberwachung Unschuldiger
Funkzellenabfragen als Standardermittlungsinstrument in Berlin - die CDU will daran festhalten : Funkzellenabfrage: Die millionenfache Handyüberwachung Unschuldiger Dieser Beitrag ist zuerst im “Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur” erschienen.
In diesem Jahr hat netzpolitik.org das Thema Funkzellenanfrage auf die Agenda der Politik in Berlin gesetzt. Nach zwei Wochen Recherche veröffentlichten wir am 19. Januar eine Ermittlungsakte, in der die Durchführung dieser Maßnahme angeordnet wurde. Damit konnten wir das eher abstrakte Thema an einem konkreten Beispiel illustrieren.
Zum Fall: Im Oktober 2009 findet die Berliner Polizei in Friedrichshain “angebrannte Gegenstände” unter einem Auto, dadurch “entstand ein geringer Sachschaden am Pkw”. In Berlin brennen hunderte Autos pro Jahr. Im Jahr 2007 hatte die Polizei 14 Verdächtige gefasst, von denen neun ein Handy dabei hatten. Deswegen gehen die Ermittler davon aus, dass auch diesmal der Täter oder die Täterin ein Handy einstecken hatte. Also fordert die Polizei “sämtliche Verkehrsdaten” der 13 am Tatort zu empfangenden Funkzellen über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Tat an. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus. Die Kommunikationsdaten aller Handys und Mobilgeräte aus einem ganzen Stadtviertel landen damit in Datenbanken der Polizei.
Ein ganzes Stadtgebiet gerastert
Diese Information haben wir als interaktive Karte aufbereitet und damit sichtbar gemacht, welches Stadtgebiet von dieser Maßnahme betroffen war. Dazu haben wir die juristischen Hintergründe, eine politische Einordnung sowie offene Fragen geliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte oder wollte uns keine der angefragten verantwortlichen Stellen Antworten auf unsere Fragen liefern: Wie viele Verkehrsdaten/Verbindungsdaten wurden in diesem einen Fall übermittelt? Wie viele Mobilfunkanschlüsse/Rufnummern sind davon betroffen? Von wie vielen Mobilfunkanschlüssen wurden die Stammdaten eingeholt? Wie viele solcher Funkzellenanfragen gibt es?
Nach unserer Veröffentlichung erfolgte ein breites Medien-Echo, mit dem wir nicht ganz gerechnet hatten. Jede Berliner Tageszeitung sowie überregionale Medien griffen unseren Fall auf und berichteten darüber. Der Tenor der Berichterstattung bezeichnete diese Art der Funkzellenabfragen als einen Skandal. Wie schon bei der massenhaften Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden bei Gegenprotesten zu einem Großaufmarsch von Neonazis, wurde auch hier die Verhältnismäßigkeit bezweifelt, da die Kommunikationsdaten und Aufenthaltsorte tausender Unschuldiger gespeichert und gerastert wurden. Politiker und Datenschützer zeigten sich überrascht von dem Fall und dem Ausmaß dieser Maßnahme.
„Absolut übliche“ Maßnahme
Dass der geschilderte Fall nicht einzigartig ist sondern Methode hat, konnten wir drei Tage später nachweisen. Am 22. Januar veröffentlichte netzpolitik.org erneut Akten, in denen eine weitere Funkzellenabfrage angefordert wurde. Wieder ging es um eine Brandstiftung, diesmal mit 4.000 Euro Schaden. Dafür sollten die liebevoll “Turmdaten” genannten Datenberge sogar einen Zeitraum von acht Stunden umfassen. Erneut visualisierten wir das Stadtgebiet und, da sich dieser Fall in unmittelbarer Nähe des ersten Falls abspielte, legten die beiden Gebiete der abgefragten Funkzellen übereinander. Dadurch wurde sichtbar, dass tausende Anwohner potentiell in den Datenbergen beider Abfragen auftauchten. Zu dieser Zeit wurde auch langsam öffentlich, dass diese Maßnahme „absolut üblich“ ist und innerhalb von zwei Jahren mehrere Millionen Handys von nur einem einzigen Mobilfunkanbieter an die Behörden übermittelt wurden.
Dieses Ausmaß wurde am 23. Januar ganz offiziell bestätigt. An diesem Tag thematisierten gleich mehrere Ausschüsse im Berliner Abgeordnetenhaus diese fragwürdige Ermittlungsmethode. Widerwillig musste Polizeivizepräsidentin Koppers dort zugeben, dass in den vier Jahren seit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fast 1.000 Funkzellenabfragen vorgenommen wurden – nur in Berlin und nur wegen Autobrandstiftungen. Dabei sammelte der polizeiliche Staatsschutz mehr als vier Millionen Verkehrsdaten, also Daten über einzelne Telefonanrufe und SMS. Pro Funkzelle sind zwischen 5.000 und 15.000 Verkehrsdatensätze zusammen gekommen. Von fast 1.000 Handys wurden Namen und Adressen der Anschlussinhaber gesammelt. Millionen Datensätze waren noch immer nicht gelöscht. Gebracht hat die Sammelwut gar nichts: obwohl bei einem Viertel aller Auto-Brände Funkzellenauswertungen durchgeführt wurden, konnte kein einziger Tatverdächtiger ermittelt werden.
Mehr Datensätze als Einwohner
Im Verlauf des Jahres stiegen die Zahlen, die an die Öffentlichkeit gelangten, weiter. Kurz nach der ersten Ausschusssitzung gab Berlins Innenstaatssekretär Krömer bekannt, dass die massenhafte Handyüberwachung auch in anderen Fällen eingesetzt wird. In den drei Jahren 2009 bis 2011 wurden in 800 weiteren Fällen Funkzellenabfragen durchgeführt und bis zu acht Millionen Verbindungen in der Hauptstadt ausgewertet. Die Zahl der Funkzellenabfragen nahm jedes Jahr zu, obwohl gleichzeitig die Kriminalitätsrate abnahm. Im August wurden noch höhere Werte im Berliner Innenausschuss genannt. Zwar informierte der Senat weiterhin nur über ein Fünftel der 1.400 Funkzellenabfragen, jedoch konnte daraus hochgerechnet werden, dass in vier Jahren mehr als 30 Millionen Datensätze allein in der Hauptstadt gesammelt wurden. Statistisch gesehen ist damit jeder Berliner pro Jahr zwei Mal verdächtig.
Alle bisher genannten Fälle spielten sich in Berlin ab. Doch auch in anderen Bundesländern werden Funkzellenanfragen durchgeführt. Leider war es uns im Laufe des Jahres nicht möglich, Details und Zahlen zu erhalten, genau wie uns vor der öffentlichen Berichterstattung auch in Berlin die Auskunft verweigert wurde. Offizielle Statistiken sind laut Gesetz nicht vorgeschrieben, aber laut Hochrechnungen könnte es über 1.500 Funkzellenabfragen pro Jahr in Deutschland geben. Im Oktober wurde bekannt, dass auch bei den Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt wurden. Die Aufklärungsquote dieser Datenberge wurde weiter oben bereits genannt.
Niemand wurde informiert
Dem Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Alexander Dix, war bis zu unserer Veröffentlichung kein einziger solcher Fall der Datenauswertung in der Hauptstadt bekannt. Er zeigte sich immer wieder erstaunt und schockiert von der Masse an Daten und der weiten Verbreitung dieser Ermittlungsmaßnahme. Vor allem erzürnte ihn, das keine einzige betroffene Person je darüber informiert worden ist, weil der Polizei laut Eigenaussage ein “Interesse an einer Benachrichtigung nicht ersichtlich” war. Die Gesetze sagten ausdrücklich, dass eine Benachrichtigung erfolgen muss und die Regel zu sein hat, so Dix. Jede Nicht-Benachrichtigung müsse einzeln begründet werden. Zudem teilt er unsere Einschätzung, dass nicht nur die mehr als 5.000 Menschen, deren Namen und Adressen vorhanden sind, benachrichtigen werden können. Von den übrigen Hunderttausenden wurden schließlich die Telefonnummern gesammelt – und im Gesetz wird nicht festgesetzt, dass die Benachrichtigung per Brief erfolgen muss. Wieso also nicht einfach mal anrufen? Vielleicht fürchten die Polizeibehörden ja, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung dann gegen eine Vorratsdatenspeicherung aussprechen würde, weil dann deutlich wäre, dass vor allem Unschuldige betroffen sind.
Dr. Dix kündigte noch im Januar eine gründliche Überprüfung der allgemeinen Praxis und stichprobenartiger Fälle bei der Berliner Polizei an. Am 4. September stellte er diesen Prüfbericht vor und kam darin zu dem Schluss, dass die Funkzellenabfrage „offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden ist, das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.” Nach der Auswertung von über einhundert Ermittlungsakten, Kontrollen bei der Zentralstelle Telekommunikationsüberwachung im Landeskriminalamt und Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Polizeipräsident kam der Datenschützer zu einem vernichtenden Urteil: Die Behörden machten so ziemlich jeden Fehler, der möglich ist und missachteten regelmäßig gesetzliche Vorgaben.
Jeden Fehler gemacht, der möglich war
Immer wieder wurden Funkzellenabfragen angeordnet, obwohl sie nicht erforderlich waren. Das Gesetz sieht dieses Mittel eigentlich nur als „Ultima Ratio“ vor, also erst wenn andere Ermittlungswege nicht zum Erfolg führten. Stattdessen wurden Funkzellenabfragen durchgeführt, ohne vorher Gutachten abzuwarten oder Zeugen zu befragen. In manchen Fällen lag nicht mal eine Straftat vor (technischer Defekt statt Autobrandstiftung), in anderen war die Straftat nicht „von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“, wie es das Gesetz vorschreibt (100 Euro Schaden). Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit „erfolgte in der Regel unzureichend und zum Teil überhaupt nicht“. Laut Gesetz muss es Hinweise dafür geben, dass eine Funkzellenabfragen zum Erfolg führen kann, trotzdem wurde sie oft angewendet, einfach weil heute jeder ein Handy hat. Klar rechtswidrig, wie der Datenschutzbeauftragte feststellte.
Die Löschbestimmungen, die für solche Daten gelten, wurden laut Dix „regelmäßig nicht beachtet“. Auch bei abgeschlossenen Verfahren konnte der Datenschützer in 90% der Fälle keine Löschung der Daten nachvollziehen. In einem Fall wurden die erhobenen Daten nichtmal ausgewertet, sollten aber für geschlagene 30 Jahre gespeichert werden. „Aufgrund dieser Prüfungsergebnisse ist daher davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft überwiegend die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung der Daten aus Funkzellenabfragen nicht fortlaufend kontrolliert und daher die gesetzlichen Vorgaben zur Löschung dieser Daten größtenteils nicht umsetzt“, so Dix.
Nicht-Informierung ist Gesetzesbruch
Besonders stört ihn, dass die Betroffenen „im Allgemeinen nicht von der Maßnahme benachrichtigt“ werden. Dabei ist die Benachrichtigung von Betroffenen eindeutig gesetzlich vorgeschrieben. Die Nicht-Informierung stellt daher einen weiteren klaren Gesetzesbruch dar. Die von ihm geforderte Benachrichtigung der Betroffenen von 1400 Funkzellenabfragen in Berlin ist unseren Wissens nach bis heute nicht passiert. Weiterhin forderte Dix, dass alle Daten, die nicht “nachweislich weiterhin zur Strafverfolgung erforderlich” sind, unverzüglich gelöscht werden. Das können wir nicht nachprüfen.
Bei all dieser Kritik ist darüber hinaus die Wirksamkeit der Funkzellenabfrage generell sehr begrenzt. Fast alle Verfahren wurden trotz massenhafter Handydaten ohne Tatverdacht eingestellt. Kein einziger Auto-Brandstifter konnte damit gefasst werden. Nur zwei Betrüger wurden erwischt. Vor diesem Hintergrund fordert der oberste Berliner Datenschützer eine “gesetzliche Einschränkung” und “klare Grenzen” der Funkzellenabfrage. Die bestehenden Gesetze sind zu ungenau und werden zudem teilweise ignoriert.
Keine politischen Konsequenzen
Auch die Grünen fordern sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene eine Einschränkung der Funkzellenabfrage, die Linkspartei hat sogar einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Maßnahme eingebracht. Doch die Regierungskoalitionen im Deutschen Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus halten trotz aller Kritik an der Funkzellenabfrage als Ermittlungsinstrument fest. Vor allem CDU und SPD können an der massenhaften Handyüberwachung überwiegend Unschuldiger nichts problematisches erkennen.
Konsequenterweise korreliert diese Haltung mit der Einstellung der Parteien zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei verdeutlichen gerade diese millionenfach von Unschuldigen erhobenen Datensätze bei der Funkzellenabfrage, was die manchmal abstrakte Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet. Die rechtliche Grundlage der Funkzellenabfrage wurde bereits 2001 kurz nach dem 11. September von der rot-grünen Bundesregierung geschaffen und war ursprünglich befristet, wurde aber immer wieder verlängert. Erst mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde die Befristung im Jahr 2007 komplett abgeschafft.
Mobilfunk-Rasterfahndung abschaffen
Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 änderte daran nichts. Das Gericht untersagte darin nur die Verpflichtung zur Speicherung, die Anbieter speichern aber auch ohne Verpflichtung freiwillig weiter. Und die Behörden nutzen diese Daten fleißig.
De facto gibt es also auch im Bereich Mobilfunk immer noch eine Speicherung von Daten auf Vorrat, auf deutsch: Vorratsdatenspeicherung. Und diese Daten werden viel umfassender genutzt als uns in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer verkauft werden soll. Jeder kann betroffen sein.
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: Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter
: Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Betrachtet man die Rolle der Behörden und die nicht enden wollenden Schredderaktionen, Pannen und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen zur rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund, geht nicht zu Unrecht „beißende Kritik, Hohn und Spott über einen ganzen Berufszweig von Polizisten und Verfassungsschützern“ nieder.
Auch aus netzpolitischer Perspektive sind noch einige Fragen offen. Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat nachgefragt, wie viele „Massendaten“ wie Funkzellenabfragen bei den Ermittlungen erhoben, gespeichert und verarbeitet worden sind. In der jetzt eingetroffenen Antwort schreibt das Bundesministerium des Innern:
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: Big Data vs. Datenschutz: Forscher werten Handydaten von 15 Millionen Menschen über den Zeitraum von einem Jahr aus
Malaria in Kenia. Bild: <a href="http://www.map.ox.ac.uk/">Malaria Atlas Project</a>. Lizenz: CC <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/">BY 3.0</a>. : Big Data vs. Datenschutz: Forscher werten Handydaten von 15 Millionen Menschen über den Zeitraum von einem Jahr aus Die Standortdaten aller Handy-Nutzer in Kenia sind für eine wissenschaftliche Studie verwendet worden – ohne deren Einwilligung. Forscher aus den USA haben die Bewegungsdaten der Kenianer mit einer Malaria-Karte korreliert, um die Ausbreitung der Tropenkrankheit zu erforschen. Diese Studie ist ein neues Beispiel für den Konflikt von Big Data und Datenschutz.
Funkzellenabfrage auf afrikanisch: Forscher der amerikanischen Harvard School of Public Health alle Anrufe oder Kurznachrichten der 14.816.521 Mobilfunkkunden in Kenia zwischen Juni 2008 bis Juni 2009 ausgewertet. Mittels der Funkzelle wurde von diesen Daten jeweils der Standort aufgezeichnet. Daraus berechneten sie, wo der Hauptstandort der jeweiligen Person ist. Jedes Mal, wenn jemand diesen Hauptstandort verlassen hat, wurden Dauer und Ziel dieser Reise berechnet.
Diese Reisedaten wurden dann mit Karten über die Ausbreitung von Malaria verglichen. Ziel war es, herauszufinden, wie das Reiseverhalten von Menschen zur Ausbreitung der Tropenkrankheit beiträgt.
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: Massenhafte Handyüberwachung: Große Koalition in Berlin hält an Funkzellenabfrage fest
: Massenhafte Handyüberwachung: Große Koalition in Berlin hält an Funkzellenabfrage fest Die umstrittene Funkzellenabfrage soll auch weiterhin in Berlin eingesetzt werden. Das hat die Koalition von SPD und CDU vereinbart. Die Koalitionsfraktionen haben einen Antrag der Linksfraktion abgeändert, der eigentlich die Abschaffung der Funkzellenabfrage fordert.
Seit netzpolitik.org im Januar über die massenhafte Handyüberwachung in Berlin berichtete, ist die Funkzellenabfrage auch immer wieder Thema im Berliner Abgeordnetenhaus.
Als einzige Fraktion beantragte daraufhin die Linkspartei die Abschaffung der Maßnahme:
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage in § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO einzusetzen.
Die Regierungsfraktionen CDU und SPD schlagen jetzt in einem Änderungsantrag vor, diesen Antrag anzunehmen. Mit nur geringfügigen Änderungen an Überschrift und Inhalt:
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Berliner Datenschutzbeauftragter: Funkzellenabfrage ist Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzt
Berliner Datenschutzbeauftragter: Funkzellenabfrage ist Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzt Funkzellenabfragen sind „offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden, das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.“ Das kritisiert der Berliner Beauftragte für Datenschutz als Konsequenz aus unseren Enthüllungen zu dieser Ermittlungspraxis. Laut seinem Prüfbericht machen die Behörden ziemlich jeden Fehler, der möglich ist.
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: Strategische Überwachung: Die Ortungswanze in der Tasche
: Strategische Überwachung: Die Ortungswanze in der Tasche „Die Funkzellenabfrage ermöglicht die algorithmengesteuerte Verdachtserhebung unter Umgehung gängiger Kontrollinstanzen. Das ist ein Skandal – doch die öffentliche Entrüstung bleibt bislang aus.“ Das schreibt Constanze Kurz drüben in ihrer Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ bei FAZ.net:
Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung der sozialen Aktivitäten von Menschen war. Theoretisch sollten die Hürden für derart umfängliche Datenabfragen hoch sein. Der für das flächendeckende Abgrasen der Telefondaten genutzte Paragraph 100g der Strafprozessordnung fordert nicht nur die Zustimmung eines Richters, zudem muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen und keine Aussicht bestehen, die Ermittlungen auf anderem Wege zum Erfolg zu führen.
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: Funkzellenabfrage geht weiter: Jeder Berliner ist jedes Jahr zwei Mal verdächtig (Update)
: Funkzellenabfrage geht weiter: Jeder Berliner ist jedes Jahr zwei Mal verdächtig (Update) Die umstrittene Massenüberwachung von Mobilfunk-Kommunikationsdaten geht in Berlin ungehindert weiter. Das geht aus Zahlen des Berliner Senats auf Antrag der Piratenfraktion hervor. Dadurch sollen überwiegend Diebstähle aufgeklärt werden, auch Drogendelikte werden mittels Funkzellenabfrage verfolgt.
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: Mobilfunk-Anbieter in den USA: Alle 25 Sekunden eine Anfrage nach Nutzer-Daten, Tendenz steigend
: Mobilfunk-Anbieter in den USA: Alle 25 Sekunden eine Anfrage nach Nutzer-Daten, Tendenz steigend Letztes Jahr haben amerikanische Mobilfunk-Anbieter 1,3 Millionen Anfragen nach Nutzer-Daten erhalten. Das haben die neun größten Anbieter auf eine Anfrage des Abgeordneten Ed Markey geantwortet. Die Anzahl der betroffenen Personen ist noch viel höher, eine einzige Anfrage kann auch eine komplette Funkzellen-Abfrage sein.
Da in den USA weder Mobilfunk-Anbieter noch Behörden Statistiken über solche Anfragen führen, hat der demokratische Abgeordnete Ed Markey selbst nachgefragt. Die Antworten der neun Anbieter fässt Eric Lichtblau in der New York Times zusammen.
So erhält allein der Anbieter AT&T mehr als 700 Anfragen pro Tag, davon 230 als „Notfall“ ohne richterliche Anordnung. Die Zahl der Anfragen ist damit dreimal so hoch wie noch vor fünf Jahren. Sprint hingegen hat mehr als 1.500 Anfragen täglich. Darunter fallen beispielsweise SMS-Nachrichten, Ortsdaten oder Verbindungsdaten. Oder aber auch ein „Dump“ einer gesamten Funkzelle.
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: Gerichtsurteil zu Funkzellenabfrage in Dresden: Alles im Rahmen des Gesetzes (Update)
: Gerichtsurteil zu Funkzellenabfrage in Dresden: Alles im Rahmen des Gesetzes (Update) Die größte bisher öffentlich bekannte Funkzellenabfrage ist offiziell rechtmäßig. Das hat das Amtsgericht Dresden am Mittwoch beschlossen. Eine Million Verbindungsdaten einer ganzen Stadt und 40.000 Namen und Anschriften von Handybesitzern wurden eingeholt. Alles legal.
Paul Wrusch hat mehr auf taz.de:
Das Amtsgericht Dresden hat die Funkzellenabfrage vom Februar 2011 für rechtens erklärt. Sowohl die Anordnung als auch der Vollzug seien demnach rechtmäßig gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitagabend mitteilte. Das Gericht hat damit die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Beschlüsse und ihrer Umsetzung abgewiesen.
Es habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, begründete das Amtsgericht das Urteil. Ohne eine Funkzellenabfrage hätten die „begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) nicht oder kaum aufgeklärt“ werden können. Die Beschlüsse seien daher „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen und daher der „mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter“.
Na hoffentlich kann man da Berufung einlegen.
Update: Wir haben die Pressemitteilung erhalten: PDF. Hier der relevante Teil:
Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 23.05.2012 Anordnungen der Funkzellenabfragen zum 19.02.2011 und ihren Vollzug für rechtmäßig erklärt.
Acht Betroffene hatten Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anordnenden Beschlüsse und ihrer Umsetzung gestellt. Diese Anträge wurden nunmehr vom Amtsgericht Dresden zurückgewiesen.
Zur Begründung führt das Amtsgericht aus, dass ein hinreichender Tatverdacht bestand. Die begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) konnten ohne die Funkzellenabfragen nicht oder kaum aufgeklärt werden. Es handelt sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Beschlüsse waren erforderlich, geboten und angemessen. Sie waren der mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte in einem von ihr geführten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgrund begangener Straftaten während des Demonstrationsgeschehens am 19.02.2011 in Dresden sogenannte Funkzellenabfragen beantragt. Das Amtsgericht Dresden hatte die Beschlüsse am 25.02.2011 erlassen.
Zwei Anmerkungen: Das Amtsgericht Dresden hat sowohl die ursprüngliche Abfrage genehmigt, als auch nun die Rechtmäßigkeit überprrüft. Und: Die Straften wurden zwar ohne FZA nicht aufgeklärt, mit aber auch nicht.
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: Schon wieder Funkzellenabfrage in Dresden
: Schon wieder Funkzellenabfrage in Dresden Ist diese Meldung von Radio Dresden eigentlich noch eine Nachricht wert?
Im Zusammenhang mit einer Farbbeutelattacke auf das Dresdner Glücksgas-Stadion im Juli vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine Funkzellenabfrage durchgeführt. Das erfuhr unser Sender von der Dresdner Staatsanwaltschaft. „Um der Täter habhaft zu werden, hat die Staatsanwaltschaft eine Abfrage der Funkzellen beantragt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Amtsgericht erlassen. Dadurch sind Verkehrsdaten im niedrigen vierstelligen Bereich erhoben worden“, sagte Sprecher Lorenz Haase unserem Sender.
Eingeworfene Scheiben. Ganz klar: Da hilft nur noch Funkzelleneinsatz! Wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht mal mit internationalem Terrorismus begründet?
Gegen die Speicherpraxis kann weiterhin geklagt werden.
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: Funkzellenabfrage und anhaltende Vorratsdatenspeicherung: Endlich dagegen klagen
: Funkzellenabfrage und anhaltende Vorratsdatenspeicherung: Endlich dagegen klagen Gegen die massenhafte Funkzellenabfrage in Dresden sind jetzt Rechtsmittel eingelegt worden. Notfalls will man bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch gegen die fortwährende Speicherpraxis von Mobilfunkanbietern soll geklagt werden.
Die Funkzellenabfrage, das Ermittlungsinstrument „für alle Fälle“, ist durch ihre Anwendung in Dresden und Berlin etwas bekannter geworden.
Die Probleme jedoch bleiben: Mobilfunkanbieter speichern Daten, die sie gar nicht brauchen. Behörden fragen riesige Datenberge ab und nutzen sie für eine Rasterfahndung. Tausende Menschen werden Teil von Ermittlungen gegen ein paar Einzelpersonen. Darüber informiert wird niemand.
Ausgeforscht, aber nicht benachrichtigt