„Die Funkzellenabfrage ermöglicht die algorithmengesteuerte Verdachtserhebung unter Umgehung gängiger Kontrollinstanzen. Das ist ein Skandal – doch die öffentliche Entrüstung bleibt bislang aus.“ Das schreibt Constanze Kurz drüben in ihrer Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ bei FAZ.net:
Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung der sozialen Aktivitäten von Menschen war. Theoretisch sollten die Hürden für derart umfängliche Datenabfragen hoch sein. Der für das flächendeckende Abgrasen der Telefondaten genutzte Paragraph 100g der Strafprozessordnung fordert nicht nur die Zustimmung eines Richters, zudem muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen und keine Aussicht bestehen, die Ermittlungen auf anderem Wege zum Erfolg zu führen.