In der Schweiz gibt es schon seit zehn Jahren eine Vorratsdatenspeicherung. Viel öfter als die „rückwirkende Überwachung“ von Verdächtigen werden im Nachbarland jedoch massenhaft Daten von Unverdächtigen gesammelt und gerastert – per Funkzellenabfrage. Die Digitale Gesellschaft Schweiz ruft jetzt dazu auf, die eigenen Vorratsdaten von den Mobilfunk- und Internet-Anbietern einzufordern.
Seit 2006 gibt es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Obwohl erste Vorschläge bereits kurz nach dem 11. September 2001 aufkamen, fand sich erst nach den Terroranschlägen in Madrid 2004 und London 2005 eine Mehrheit für die anlasslose Überwachung aller Menschen in Europa. Noch im Februar 2006 lehnte der Deutsche Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung ab.
Vorratsdatenspeicherung: rückwirkende Überwachung
Im Nachbarland Schweiz gibt es eine Vorratsdatenspeicherung schon seit 2002, einen Vorläufer sogar schon seit 1997. Seit 1993 wurden ein Bundesgesetz und eine Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft verhandelt, die am 1. Januar 2002 in Kraft traten. Im Gesetz heißt es in einem einzigen Satz:
Die Anbieterinnen sind verpflichtet, die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufzubewahren.
Die dazugehörige Verordnung definiert, welche Datentypen für die „rückwirkende Überwachung“ gespeichert werden müssen:
Angaben über den überwachten Zugang:
- das Datum und die Uhrzeit, zu der die Datenverbindung hergestellt und getrennt wurde
- die Art der Datenverbindung oder des Anschlusses
- die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in)
- die verfügbaren Adressierungselemente, insbesondere des Ursprungs der Kommunikation
- die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation (z.B. MAC-Adresse, IMEI-Nummer, IMSI-Nummer)
- bei Zugang über ein Mobilfunknetz: den Zell-Identifikator (Cell ID), den Standort und die Hauptstrahlungsrichtung der Antenne, mit der das Endgerät der überwachten Person zum Zeitpunkt der Kommunikation verbunden ist
Angaben bei Versand oder Empfang von Meldungen durch einen asynchronen elektronischen Postdienst:
- das Datum und die Uhrzeit des Versands oder des Empfangs von Mitteilungen bei der Internetzugangsanbieterin
- bei der Überwachung von E‑Mail-Verkehr: die Umschlaginformationen gemäss benutztem Protokoll
- die IP-Adressen der sendenden und empfangenden Fernmeldeanlagen der asynchronen elektronischen Postdienste
- die anderen verfügbaren Adressierungselemente
Das sieht der Liste in der EU-Richtlinie schon verdächtig ähnlich. Die Kosten tragen natürlich die Provider.
Die tatsächliche Verwendung der Vorratsdaten wird in offiziellen Statistiken deutlich. Ganze acht mal wurde die „rückwirkende Überwachung“ für das Internet im Jahr 2010 angewendet und 17 mal im Jahr 2011. Fraglich, ob dafür die Speicherung aller Kommunikationsdaten von acht Millionen Einwohnern verhältnismäßig ist.
Von Terrorismus ist in diesen Fällen keine Spur. Knapp ein Drittel bezieht sich auf Drogendelikte, ein weiteres Drittel listet als Grund nur den Paragraf, nach dem Staatsanwaltschaften die Daten anfordern können. Dreimal ging es in den zwei Jahren um Unbefugte Datenbeschaffung, zwei mal um Wirtschaftlicher Nachrichtendienst. Je einmal wurden VDS-Daten wegen Raub, Betrug, Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Nötigung, Begünstigung und Verletzung der Auskunftspflicht der Medien abgefragt.
(Anmerkung: Wir brauchen auch so schöne Statistiken in Deutschland!)
Funkzellenabfrage: Antennensuchlauf
Viel häufiger als die Abfrage von Vorratsdaten einer verdächtigen Person wird versucht, aus den Datenbergen selbst Verdächtige mittels Rasterfahndung zu generieren. Die Funkzellenabfrage heißt in der Eidgenossenschaft „Antennensuchlauf“ und wurde im Jahr 2010 ganze 77 mal „rückwirkend“ angewendet und 2011 schon 160 mal. In zwei Jahren wurden also 237 mal sämtliche Handys „rückwirkend“ im Tatgebiet abgeschnorchelt, dem stehen 25 Abfragen konkreter Verdächtiger gegenüber.
Ein knappes Drittel der Funkzellenabfragen wurde wegen Raub angeordnet, gefolgt von Freiheitsberaubung und Diebstahl. Obwohl eine klare gesetzliche Grundlage dafür angezweifelt wird, erlaubte das oberste Bundesgericht 2011 die Maßnahme bei Überfällen auf Schmuckgeschäfte.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung
Für die Anfang 2011 gegründete Plattform „Digitale Gesellschaft Schweiz“ ist die Sache klar:
Die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs‑, Verkehrs- und Rechnungsdaten stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis soll nicht nur garantieren, dass wir alle kommunizieren können, ohne abgehört zu werden, sondern auch, ohne beobachtet zu werden.
Als ersten Teil einer Kampagne fordern die Aktivist/innen ihre eigenen Vorratsdaten von den Providern an. Als Vorbild dürfte Malte Spitz dienen, dessen Vorratsdaten die Sensibilität der Daten eindrucksvoll verdeutlichen und für einige Aufmerksamkeit gesorgt haben. Nachahmen ist übrigens dringend empfohlen, Malte hat auch eine Musteranfrage veröffentlicht.
Doch wie T‑Mobile bei Malte geben auch die Provider in der Schweiz die Daten ihrer Kunden nicht einfach freiwillig raus. Die absurdeste Begründung: Man kann Menschen ihre eigenen Kommunikationsdaten nicht geben, weil das den Datenschutz verletzen würde.
Die Aktiven der DigiGes Schweiz lassen das nicht gelten und haben in überarbeiteten Anfrage-Formularen die gängigsten Ausreden der Provider gleich gekontert. Also, liebe Schweizer Leser von netzpolitik.org: Bitte beantragt eure eigenen Vorratsdaten!
Für Betreiber Schweizer Webseiten gibt es auch ein Eselsohr zum Einbinden.
Schon lange planen wir, nach der Auswertung von VDS-Daten einer einzelnen Person noch eine Analyse von Daten einer ganzen Gruppe zu liefern, da diese noch viel aussagekräftiger sein dürften. Leider hat bisher keine von uns angesprochenen Gruppe kooperiert. Vielleicht finden sich ja ein paar Aktivist/innen aus der Eidgenossenschaft, mit denen wir diese Aktion durchführen können.