Rückwirkende Überwachung
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: Rückwirkende Überwachung: Die Schweiz hat seit 10 Jahren Vorratsdatenspeicherung, fordere deine Daten!
: Rückwirkende Überwachung: Die Schweiz hat seit 10 Jahren Vorratsdatenspeicherung, fordere deine Daten!
In der Schweiz gibt es schon seit zehn Jahren eine Vorratsdatenspeicherung. Viel öfter als die „rückwirkende Überwachung“ von Verdächtigen werden im Nachbarland jedoch massenhaft Daten von Unverdächtigen gesammelt und gerastert – per Funkzellenabfrage. Die Digitale Gesellschaft Schweiz ruft jetzt dazu auf, die eigenen Vorratsdaten von den Mobilfunk- und Internet-Anbietern einzufordern.Seit 2006 gibt es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Obwohl erste Vorschläge bereits kurz nach dem 11. September 2001 aufkamen, fand sich erst nach den Terroranschlägen in Madrid 2004 und London 2005 eine Mehrheit für die anlasslose Überwachung aller Menschen in Europa. Noch im Februar 2006 lehnte der Deutsche Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung ab.
Vorratsdatenspeicherung: rückwirkende Überwachung
Im Nachbarland Schweiz gibt es eine Vorratsdatenspeicherung schon seit 2002, einen Vorläufer sogar schon seit 1997. Seit 1993 wurden ein Bundesgesetz und eine Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft verhandelt, die am 1. Januar 2002 in Kraft traten. Im Gesetz heißt es in einem einzigen Satz:
Die Anbieterinnen sind verpflichtet, die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufzubewahren.
Die dazugehörige Verordnung definiert, welche Datentypen für die „rückwirkende Überwachung“ gespeichert werden müssen: